|
Gingener Rathaus - Was erledige ich wo ?
Nach oben
Änderungen beim Reisepass und Kinderreisepass ab 01.11.2007
Seit dem 01. November 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip
der neue reguläre Reisepass.
Ab 01. November 2007 werden nur noch Pässe (ePass) mit Fingerabdruck
ausgestellt.
Alle bereits ausgegebenen Reisepässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit.
Den Inhaberinnen und Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im
Reiseverkehr keine Nachteile. Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten ist also
nicht erforderlich
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahre ausgestellt.
Auf Wunsch kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden.
Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Außerdem
ist für Kinder unter 18 Jahren die Zustimmung beider Elternteile
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Pass ist ab dem 01 November
2007 nicht mehr zulässig. Eine vor dem 01. November 2007 vorgenommene Eintragung
eines Kindes bleibt bis zum Ende der Geltungsdauer des Dokumentes gültig.
Der Kinderreisepass, der vor dem 01. November 2007 bis zur Vollendung des 16.
Lebensjahres ausgestellt oder verlängert worden ist, behält grundsätzlich die
eingetragene Gültigkeit.
Verlängert werden darf eine Kinderreisepass, der vor dem 01. November 2007
erstmalig ausgestellt wurde, nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab dem 01. November 2007 ist die Gültigkeitsdauer bei Kinderreisepässen 6 Jahre;
Begrenzung des Höchstalters 12 Jahre;
Neuregelung der Gültigkeitsdauer von Pässen und Personalausweisen für
Personen unter 24 Jahren auf einheitlich 6 Jahre (statt bisher 5 Jahre)
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) und bei
der Erstbeantragung Geburts- bzw. Heiratskurkunde.
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalausnahme nach internationalem Standard (d.h. ein biometrietaugliches
Lichtbild. Die Vorlage von Lichtbildern in digitaler Form (z.B. USB-Stick oder
elektronische Übermittlung) ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht
zulässig.
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit bei Pässen die für Personen ab 24 Jahre ausgestellt
werden. 6 Jahre Gültigkeit für Personen unter 24 Jahren.
Weitere Informationen zum ePass unter www.epass.de
Nach oben
Reisepass - Kinderreisepass - Personalausweis noch gültig?
Für den Reisepass benötigen Sie folgendes:
- alten
Reisepass -
biometrietaugliches Passbild
Die Gebühren betragen:
ePass unter 26
Jahre
37,50 EURO ePass über 26
Jahre
59,-- EURO
Für Kinderreisepässe gilt Folgendes zu beachten:
- Alte Kinderausweise können
nicht mehr verlängert werden. Kinderausweise die jedoch mit oder ohne
Bild noch gültig sind, behalten ihre volle Gültigkeit bis zum
Ablaufdatum. - Für alle
Kinder benötigen wir ein biometrisches
Passbild. - Kinder ab dem 10.
Lebensjahr müssen auf dem Antrag selber
unterschreiben. -
Einverständniserklärung beider Elternteile ist erforderlich.
Bei allen Reisen sollte aber vorher über das Reisebüro oder das zuständige
Konsulat hier in Deutschland abgeklärt werden, ob die Kinderreisepässe anerkannt
werden.
Für einen neuen Personalausweis benötigen Sie folgendes:
- Alten
Personalausweis - Ein
neues Passbild (muss nicht biometrisch
sein) - Gebühr 8,-- EURO
- Erstbeantragung zwischen
dem 16. und 21. Lebensjahr ist gebührenfrei
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach in Rathaus, Zimmer 9,
bei Frau Lenz
Nach oben
Sondernutzungen an Straßen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von Straßen
nur mit einer Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde zulässig ist. Diese
Bestimmung des Straßengesetzes wird häufig nicht beachtet. Eine
genehmigungspflichtige Sondernutzung liegt beispielsweise vor bei der
Aufstellung von Baugerüsten, Containern, Baukränen oder der Lagerung von Holz
oder Baumaterial auf der Straße oder dem Gehweg. Unter Umständen ist neben der
Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde auch noch eine
straßenverkehrsrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Göppingen
notwendig. Ansprechpartner bei der Gemeinde ist Frau Verena Gassner, Tel.
07162/9606-41, Rathaus, Zimmer 10.
Nach oben
|