Das Wappen
der

Desöfteren werden wir in der jüngsten Zeit auf die Bedeutung des
Gemeindewappens und dessen Darstellung angesprochen. Viele Fragesteller waren
dabei der Meinung, dass das Wappen sehr alt sein müsse.
Dem ist aber nicht so: Erst seit 1922 führt die Gemeinde ein Wappen.
Es ist das auch heute noch bekannte; eine Veränderung hat das Wappen seit seiner
Einführung im wesentlichen nicht erfahren.
In den Wappenbeschreibung von Heinz Bardura im Buch „Der Kreis Göppingen“
steht zum Wappen der Gemeinde geschrieben:
„Wappen: In Silber (Weiß) über einem schräglinken blauen Wellenbalken eine
eintürmige rote Kirche. – Flagge: Blau-Weiß (Blau-Silber).
Die Flagge wurde vom Innenministerium am 05.12.1958 verliehen.“
In dem von der Gemeinde im Jahr 1922 angenommenen Wappen soll der schräglinke
Wellenbalken auf die Fils hinweisen. Während die zweite Figur an die Ortskirche
erinnert, an der die älteste datierte Kircheninschrift Deutschlands aus dem 984
erhalten ist.
Ursprünglich war das kommunale Wappenwesen nur auf die Städte begrenzt. Nach
dem Ersten Weltkrieg zeigten aber mehr und mehr Dorfgemeinschaften und
Amtskörperschaften Interesse an einem Wappen. Die seit dem späten Mittelalter
sporadisch belegte hoheitliche Verleihung kommunaler Wappen wurde durch die am
01.04.1935 in Kraft getretene Deutsche Gemeindeordnung allgemeinverbindlich
eingeführt. Da bei dieser Gelegenheit das Recht der Gemeinden an ihren zu diesem
Zeitpunkt bereits geführten Wappen bestätigt worden war, gelten diese, im
Gegensatz zu später festgelegten heraldischen Bildkennzeichen auch ohne Nachweis
einer Verleihung. Die baden-württembergische Gemeindeordnung bestätigt
gleichfalls das Recht der Gemeinden auf ihre bisherigen, durch Tradition oder
Verleihung gültig gewordenen Wappen und Flaggen. Außerdem sieht sie die
Verleihung des Rechts zur Führung neuer Gemeindewappen und –flaggen vor.
Am Anfang der kommunalen Wappenrechts im Landkreis Göppingen stehen die seit
1338 belegten Siegel der Stadt Göppingen, deren Wappenschild zunächst nur die
württembergische Hirschstange enthält. Die früheste Beschreibung des heute noch
gültigen Stadtwappens und seiner Farben stammt aus dem Jahr 1535.
Nach heute geltendem Recht sind die Gemeindesymbole wie Wappen und Flagge
Ausdruck der Hoheitsrechte einer Gemeinde. Gemeinden, nicht aber
Gemeindeverwaltungsverbände, dürfen Wappen führen. Vom Wappenrecht abhängig ist
das Flaggenrecht. Die Flaggenfarben sollen den Wappenfarben entsprechen; die
Flagge darf nicht mehr als zwei Farben haben.
Für den Schutz des Gemeindewappens gelten im wesentlichen die gleichen
Bestimmungen wie für das Namensrecht. Deshalb bedarf die Verwendung des Wappens
durch Dritte (z.B. Vereine, Parteien) der ausdrücklichen Genehmigung der
Gemeinde.
Die Dienstflagge (Flagge in den Gemeindefarben mit zusätzlichem
Gemeindewappen) darf nur an öffentlichen Gebäuden gezeigt werden; die einfache
Gemeindeflagge dagegen kann jeder Gemeindeeinwohner
hissen.