Kreistagswahlen
Die Kreistagswahlen in den 35 Landkreisen finden alle fünf Jahre zusammen
mit den Gemeinderatswahlen statt, zuletzt am 13. Juni 2004. Die nächsten Wahlen
sind im Jahr 2009.
Wahlgebiet ist der Landkreis. Das Wahlgebiet ist in
Wahlkreise eingeteilt. Die Leitung der Wahl obliegt dem
Kreiswahlausschuss.
Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ist abhängig von
der Einwohnerzahl der Landkreise. Sie beträgt mindestens 24 Kreisräte und steigt
mit zunehmender Einwohnerzahl auf - nach den derzeit zu Grunde liegenden
Einwohnerzahlen - bis zu 84 Kreisräte. Durch Ausgleichssitze kann die
tatsächliche Zahl der Kreisräte noch höher sein. Wahlberechtigt und wählbar sind
die volljährigen Deutschen und Unionsbürger, die seit mindestens drei Monaten im
Landkreis wohnen.
Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen, die für
jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen. Jeder Wahlberechtigte hat
so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Die
Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen
des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und
Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
Die Verteilung der
Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem
d´Hondtschen Höchstzahlverfahren. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze
werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in
der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Danach erfolgt
ein Verhältnisausgleich auf Ebene des Landkreises.
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