Gemeinderatswahlen
Die Gemeinderatswahlen in den 1.108 Städten und Gemeinden des Landes
finden alle fünf Jahre zusammen mit den Kreistagswahlen statt, zuletzt am 13.
Juni 2004. Die nächsten Wahlen sind im Jahr 2009.
Wahlgebiet ist die
Gemeinde. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen, die in jeder Gemeinde
gesondert eingereicht werden müssen. Die Leitung der Gemeinderatswahl obliegt
dem Gemeindewahlausschuss.
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderäte ist
abhängig von der Einwohnerzahl, sie beträgt mindestens acht und höchstens 60
Gemeinderäte. Wahlberechtigt und wählbar sind die Bürger der Gemeinde. Bürger
einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Bürgermeister und Beigeordnete sind mit ihrem Amtsantritt auch dann Bürger einer
Gemeinde, wenn sie nicht dort wohnen.
Jeder Wahlberechtigte hat so viele
Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können
Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren)
und einzelnen Bewerbern und Bewerberinnen bis zu drei Stimmen geben
(kumulieren).
Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt
nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren (nur bei Verhältniswahl). Die auf die
Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen
aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen
erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.
|