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Kommunalwahlen 2009

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Gemeinderatswahlen



Die Gemeinderatswahlen in den 1.108 Städten und Gemeinden des Landes finden alle fünf Jahre zusammen mit den Kreistagswahlen statt, zuletzt am 13. Juni 2004. Die nächsten Wahlen sind im Jahr 2009.

Wahlgebiet ist die Gemeinde. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen, die in jeder Gemeinde gesondert eingereicht werden müssen. Die Leitung der Gemeinderatswahl obliegt dem Gemeindewahlausschuss.

Die Zahl der zu wählenden Gemeinderäte ist abhängig von der Einwohnerzahl, sie beträgt mindestens acht und höchstens 60 Gemeinderäte. Wahlberechtigt und wählbar sind die Bürger der Gemeinde. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. Bürgermeister und Beigeordnete sind mit ihrem Amtsantritt auch dann Bürger einer Gemeinde, wenn sie nicht dort wohnen.

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerbern und Bewerberinnen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren (nur bei Verhältniswahl). Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.