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Kommunalwahlen 2009

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Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart



Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart

Obwohl der Verband Region Stuttgart keine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft ist, wird die Regionalversammlung ebenfalls nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts gewählt. Die Wahl findet alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinderats- und Kreistagswahlen statt, zuletzt am 13. Juni 2004. Die nächste Wahl ist im Jahr 2009.

Die Regionalversammlung hat 80 Mitglieder.

Wahlberechtigt und wählbar sind Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet wohnen.

Das Wahlgebiet ist in Wahlkreise eingeteilt (Stadt Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis). Gewählt wird in diesen Wahlkreisen nach Listenwahlvorschlägen. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren. Danach erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene des Wahlgebiets (Verbandsgebiet). Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerbern und Bewerberinnen in der Reihenfolge ihrer Benennung auf dem Wahlvorschlag zugeteilt.