Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
Obwohl der Verband Region Stuttgart keine kommunale
Selbstverwaltungskörperschaft ist, wird die Regionalversammlung ebenfalls nach
den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts gewählt. Die Wahl findet alle fünf Jahre
zusammen mit den Gemeinderats- und Kreistagswahlen statt, zuletzt am 13. Juni
2004. Die nächste Wahl ist im Jahr 2009.
Die Regionalversammlung hat 80
Mitglieder.
Wahlberechtigt und wählbar sind Deutsche, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet
wohnen.
Das Wahlgebiet ist in Wahlkreise eingeteilt (Stadt Stuttgart und
die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und
Rems-Murr-Kreis). Gewählt wird in diesen Wahlkreisen nach Listenwahlvorschlägen.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Die Verteilung der Sitze auf die
Wahlvorschläge erfolgt zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem d´Hondtschen
Höchstzahlverfahren. Danach erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene des
Wahlgebiets (Verbandsgebiet). Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze
werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerbern und Bewerberinnen in
der Reihenfolge ihrer Benennung auf dem Wahlvorschlag zugeteilt.
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