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Breitbandinitiative der Gemeinde Gingen an der Fils



Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

eine gute Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen wird sowohl im privaten wie auch im gewerblichen Bereich als Standortfaktor immer wichtiger. Die Verwaltung der Gemeinde Gingen an der Fils beabsichtigt, die Breitbandversorgung möglichst flächendeckend im gesamten Gemeindegebiet zu verbessern. Ziel ist es, nach einer entsprechenden Bestandserhebung (Marktanalyse) und einer Machbarkeitsuntersuchung Förderanträge beim Land Baden-Württemberg zu stellen, um die notwendigen Investitionen mit einem Zuschuss des Landes umgehend auf den Weg zu bringen.

Hierzu ist Ihre Mithilfe zwingend erforderlich. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung, aber auch für die Erarbeitung eines mittel- und langfristigen Konzepts zum Ausbau der Breitbandversorgung ist eine möglichst exakte Erhebung des jetzigen Zustandes und des Bedarfs. Aus diesem Grund führen wir diese Erhebung zu den geplanten Aktivitäten im Rahmen unserer Marktanalyse durch.

Ich darf Sie deshalb bitten, den Fragebogen ....>> hier vollständig auszufüllen und bis zum 17. September 2010 an folgende Faxnummer 07162/9606-66 oder an die Postadresse Bürgermeisteramt, Bahnhofstraße 25, 73333 Gingen an der Fils zurück zu senden.

Über Anregungen und Hinweise würden wir uns freuen.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Marius Hick

Bürgermeister

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Nebeneingang (ehemals Polizeiposten) im Rathaus



Während der Öffnungszeiten des Rathauses ist nicht nur der Haupteingang sondern auch der Nebeneingang (behindertengerechter Eingang auch für Mütter/Väter mit Kinderwagen) immer geöffnet.

Wir bitten um Beachtung.

 

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Grundsteuerrate und Gewerbesteuervorauszahlungen für das 3. Quartal 2010



Am 15.08.2010 sind die nachstehenden, an die Gemeindekasse Gingen an der Fils zu entrichtenden Steuern zur Zahlung fällig:

1.       Gewerbesteuer
Vorauszahlungsrate in der Höhe, wie sie im letzten Gewerbesteuerbescheid festgesetzt worden ist.

2.       Grundsteuer
Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im letzten Grundsteuerbescheid oder im letzten Grundsteuer-Änderungsbescheid unter Ziff. III des Bescheides zu entnehmen ist.

Wir bitten Sie, die Steuern termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

Abbuchungsermächtigungen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 5 (Tel. 9606-22). Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung ihrer Konten Sorge zu tragen.

Ihr Bürgermeisteramt

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Öffentliche Bekanntmachung



Aufstellung des Bebauungsplanes „Halde I“

mehr dazu ...>>hier

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Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes



Gruppenauskünfte an Parteien und andere Trägern von Wahlvorschlägen

anlässlich der Landtagswahl in Baden-Württemberg
am 27. März 2011

 

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt 73333 Gingen an der Fils, Bahnhofstraße 25, Zimmer 9, zu den üblichen Dienstzeiten bis zum 23. Juli 2010 eingelegt werden.

Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.



R e c h t s v e r o r d n u n g



über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen o.ä. Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen anlässlich der verkaufsoffenen Sonntage „Künstler- und Kunsthandwerkermarkt“ am 27.06.2010 und „Funday ist Sunday“, verbunden mit Flohmarkt und Darbietungen örtlicher Vereine am 19. September 2010.

Aufgrund von §§ 8 Abs. 1 und 14 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135) i.V.m. § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils in seiner Sitzung am 18.05.2010 folgende Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen o.ä. Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen erlassen:

 

§ 1

 

Aus Anlass der geplanten Veranstaltungen „ Künstler- und Kunsthandwerkermarkt“ mit verkaufsoffenem Sonntag am 27. Juni 2010 und des Gingener Tags „Sunday ist Funday“, verbunden mit Flohmarkt und Darbietungen örtlicher Vereine am 19. September 2010 dürfen in Gingen an der Fils die Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr am 27.06.2010 und am 19.09.2010 geöffnet sein.

§ 2

 

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist das Gesetz über die Ladenöffnung zu beachten.

                                                          

§ 3

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten gemäß § 15 Absätze 1, 1a  des Gesetzes über die Ladenöffnung (LadÖG) in Baden- Württemberg, welches mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.

 

§ 4

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Gingen an der Fils, den 26.05.2010

                                                                                 

gez.

                                                                                  Hick

                                                                                  Bürgermeister



Haushaltssatzung der Gemeinde Gingen an der Fils für das Haushaltsjahr 2010



sowie Wirtschaftsplan 2010 des Wasserversorgungsbetriebs der

Gemeinde Gingen an der Fils

 

 

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom

24. Juli 2000 (Ges.Bl. 2000 S. 581) hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2009 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

Haushaltssatzung der Gemeinde Gingen an der Fils

für das Haushaltsjahr 2010

 

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1.  den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je  7.971.872 €

            davon im Verwaltungshaushalt                   7.215.704 €

            und im Vermögenshaushalt                            756.168 €

 

2.  dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von                     0 €

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von                                                                                          0 €

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf           800.000 €

festgesetzt.

Nachrichtlich, da Hebesatzsatzung

 

Die Steuersätze werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

   a) für land- und forstwirtschaftliche

       Betriebe (Grundsteuer A) auf                                                                            300 v.H.

 

   b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                         290 v.H.

      der Steuermeßbeträge.

 

2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf                                      330 v.H.

   der Steuermeßbeträge.

Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils auf Grund von § 96 Absatz 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg  in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes am  folgenden Beschluss gefasst:

Für das Wirtschaftsjahr 2010 werden festgesetzt:

1. im Erfolgsplan

     Erträge in Höhe von                          305.700 €

     Aufwendungen in Höhe von              305.700 €

              

2. im Vermögensplan

     Einnahmen in Höhe von                        85.150 €

     Ausgaben in Höhe von                          85.150 €

3.  der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

     In Höhe von                                                     0 €

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

    in Höhe von                                                       0 €

 

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe  von                                                             300.000 €

Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 09. April 2010 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Wirtschafts­plans des Wasserversorgungsbetriebs bestätigt, sowie den im Wirtschaftsplan der Gemeindewasserversorgung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 € genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt gemäß § 81 Absatz 4 Gemeindeordnung ebenso wie der Wirtschaftsplan im Rathaus, Zimmer 04, in der Zeit vom 19. April 2010 bis 28. April 2010 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Erlass der Haushaltssatzung bzw. des Wirtschaftsplans wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach­verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der vorgenannten Satzung verletzt worden sind.

 

Gingen an der Fils, den 13. April 2010                                                       Schober

                                                                                                                       Bürgermeister

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Abwasserzweckverband Mittlere Fils Sitz Salach



Feststellung der Jahresrechnung 2008

Die Verbandsversammlung hat am 29. April 2009 einstimmig die Jahresrechnung 2008 wie folgt festgestellt:

Das Haushaltsvolumen beträgt:

Im Verwaltungshaushalt                                                   1.552.550,80 €

Im Vermögenshaushalt                                                    1.882.915,89 €

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Haushaltsvolumen Summe                                              3.435.466,69 €

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Die Verbandsumlage 2008 beträgt 2.185.730,49 €, davon entfällt auf den Verwaltungshaushalt ein Anteil mit 1.465.989,60 € und auf den Vermögenshaushalt mit 719.740,89 €.

Aufgrund der jeweiligen Zulaufmengen in den einzelnen Verbandsgemeinden sind die Auswirkungen auf die Verbandsumlage gegenüber dem Haushaltsplan für die Verbandsmitglieder unterschiedlich.

Die Jahresrechnung 2008 mit Rechenschaftsbericht wird in der Zeit von Dienstag, 06. April bis Freitag, 16. April 2010, je einschließlich, im Rathaus der Gemeinde Gingen an der Fils, Bahnhofstraße 25, Zimmer 04 während der üblichen Dienstzeit öffentlich ausgelegt.

Bernd Lutz

Verbandsvorsitzender

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Alkoholverkaufsverbot



Das Ordnungsamt informiert:

Alkoholverkaufsverbot

 

Ab dem 01.03.2010 gelten gemäß dem Alkoholverkaufsverbotsgesetz vom 10.11.2009 folgende Regelungen:

In Verkaufsstellen dürfen alkoholische Getränke in der Zeit von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr nicht mehr verkauft werden (§3a Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg). Zu den Verkaufsstellen zählen Ladengeschäfte aller Art, Tankstellen, Kioske und sonstige Verkaufstellen. Damit seien die Voraussetzungen geschaffen worden, nächtliche alkoholbedingte Straftaten und Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum wirksamer entgegenzutreten, so Innenminister Heribert Rech. Gleichzeitig sollen gerade junge Leute vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren geschützt werden, die durch den in den Nachtsstunden jederzeit möglichen Erwerb von Alkohol ausgehen. Ausgenommen vom Verbot sind Hofläden und Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Betrieben sowie auf Verkehrsflughäfen innerhalb der Terminals. Der Verkauf alkoholischer Getränke in Gaststätten wird durch das Alkoholverkaufsverbot nicht berührt.

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Kinderreisepass



Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Ab 01. November 2007 gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

 

Welche Unterlagen sind bei der  Beantragung vorzulegen?

Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

 

Anforderungen an das Lichtbild

Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Fotomustertafel www.epass.de)

 

Gültigkeit des Dokuments

Ab 01. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

 

Kosten

13,-- EURO, für Verlängerung 6,-- EURO.

 

Hinweis

Der frühere Kinderausweis wird seit dem 01. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 01. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch  möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

 

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GUTACHTERAUSSCHUSSES - Ermittlung der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB



GEMEINDEVERWALTUNG  GINGEN  AN  DER  FILS
- GESCHÄFTSSTELLE  DES  GUTACHTERAUSSCHUSSES -

 

                     Ermittlung der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB

Gem. § 196 Abs. 3 BauGB werden die vom Gutachterausschuss der Gemeinde Gingen an der Fils ermittelten Bodenrichtwerte bekannt gemacht:

Betr.: Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31.12. 2008

 

Beschlußantrag:

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31.12. 2008 erbringt folgendes Ergebnis:

 

Gebietstyp

Bodenrichtwerte

 

 

Feststellungszeit
punkt 31.12. 2006

Feststellungszeit
punkt 31.12. 2008

 

 

 

 

 

 

Wohnflächen

unbebaute Grundstücke mit Erschließung

 

240,00 €/m²

240,00 €/m²

 

 

unbebaute Grundstücke ohne Erschließung

 

z.Zt. keine Angaben

z.Zt. keine Angaben

 

 

Rohbauland

 

z.Zt. keine Angaben

z.Zt. keine Angaben

 

 

Bauerwartungsland

 

z.Zt. keine Angaben

z.Zt. keine Angaben

 

Gemischte
Bauflächen

Baureife Flächen mit Erschließung – entlang B 10

 

170,00 €/m²

170,00 €/m²

 

 

baureife Flächen mit Erschließung - Restgebiet

 

200,00 €/m²

200,00 € m²

 

 

Rohbauland

 

z.Zt. keine Angaben

z.Zt. keine Angaben

 

 

Bauerwartungsland

 

z.Zt. keine Angaben

z.Zt. keine Angaben

 

Gewerbliche
Bauflächen

unbebaute Bauflächen mit Erschließung

 

80,00 €/m²

80,00  €/m²

 

 

Rohbauland

 

z.Zt. keine Angaben

z.Zt. keine Angaben

 

 

Bauerwartungsland

 

z.Zt. keine Angaben

z.Zt. keine Angaben

 

Landwirt
schaftliche

Flächen

je nach Bodenqualität und Lage

Unterer Wert:1,00€/m²

Oberer Wert:6,50€/m²

Unterer Wert:0,50€/m²

Oberer Wert:6,00€/m²

 

Straßenplatz

 

 

lt. Gemeinderatsbeschluß vom 25.04.1989 30 % der festgelegten Richtwerte

 

 

 

 

 

 

 

Gingen an der Fils, den 30. März 2009  

Der Vorsitzende des Gutachterausschusses

 

Franz

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Neue Telefonnummer bei Störungen im Wasserbereich



Neue Telefonnummer bei Störungen im Wasserbereich

Bitte notieren Sie sich die neue Telefonnummer bei Störungen im Wasserbereich der Gemeinde:

EVF Notrufnummer: 07161/77677.

Diese Nummer wird ab sofort im Amtsblatt wöchentlich unter Notruf-Bereitschaftsdienste veröffentlicht.

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