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Breitbandinitiative der Gemeinde Gingen an der Fils
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
eine gute Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen wird sowohl im
privaten wie auch im gewerblichen Bereich als Standortfaktor immer wichtiger.
Die Verwaltung der Gemeinde Gingen an der Fils beabsichtigt, die
Breitbandversorgung möglichst flächendeckend im gesamten Gemeindegebiet zu
verbessern. Ziel ist es, nach einer entsprechenden Bestandserhebung
(Marktanalyse) und einer Machbarkeitsuntersuchung Förderanträge beim Land
Baden-Württemberg zu stellen, um die notwendigen Investitionen mit einem
Zuschuss des Landes umgehend auf den Weg zu bringen.
Hierzu ist Ihre Mithilfe zwingend erforderlich. Voraussetzung für eine
erfolgreiche Antragstellung, aber auch für die Erarbeitung eines mittel- und
langfristigen Konzepts zum Ausbau der Breitbandversorgung ist eine möglichst
exakte Erhebung des jetzigen Zustandes und des Bedarfs. Aus diesem Grund führen
wir diese Erhebung zu den geplanten Aktivitäten im Rahmen unserer Marktanalyse
durch.
Ich darf Sie deshalb bitten, den Fragebogen ....>> hier
vollständig auszufüllen und bis zum 17. September
2010 an folgende Faxnummer 07162/9606-66 oder an die Postadresse
Bürgermeisteramt, Bahnhofstraße 25, 73333 Gingen an der Fils zurück zu
senden.
Über Anregungen und Hinweise würden wir uns freuen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Marius Hick
Bürgermeister
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Nebeneingang (ehemals Polizeiposten) im Rathaus
Während der Öffnungszeiten des Rathauses ist nicht nur der Haupteingang
sondern auch der Nebeneingang (behindertengerechter Eingang auch für
Mütter/Väter mit Kinderwagen) immer geöffnet.
Wir bitten um Beachtung.
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Grundsteuerrate und Gewerbesteuervorauszahlungen für das 3. Quartal 2010
Am 15.08.2010 sind die nachstehenden, an die Gemeindekasse Gingen an
der Fils zu entrichtenden Steuern zur Zahlung fällig:
1.
Gewerbesteuer Vorauszahlungsrate in der Höhe, wie sie im letzten
Gewerbesteuerbescheid festgesetzt worden ist.
2.
Grundsteuer Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im letzten
Grundsteuerbescheid oder im letzten Grundsteuer-Änderungsbescheid unter Ziff.
III des Bescheides zu entnehmen ist.
Wir bitten Sie, die Steuern termingerecht zu überweisen oder am bequemen
Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Abbuchungsermächtigungen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 5 (Tel. 9606-22).
Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung ihrer Konten Sorge zu tragen.
Ihr Bürgermeisteramt
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Halde I“
mehr dazu ...>>hier
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Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Trägern von
Wahlvorschlägen
anlässlich der Landtagswahl in Baden-Württemberg
am 27. März 2011
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die
Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang
mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen
Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem
Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von
Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter
der Betroffenen bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein
Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich –
nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt 73333 Gingen an der Fils,
Bahnhofstraße 25, Zimmer 9, zu den üblichen Dienstzeiten bis zum 23. Juli
2010 eingelegt werden.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h.
bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben
weiterhin Gültigkeit.
R e c h t s v e r o r d n u n g
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen o.ä.
Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen anlässlich der verkaufsoffenen
Sonntage „Künstler- und Kunsthandwerkermarkt“ am 27.06.2010 und „Funday ist
Sunday“, verbunden mit Flohmarkt und Darbietungen örtlicher Vereine am 19.
September 2010.
Aufgrund von §§ 8 Abs. 1 und 14 des Gesetzes über die Ladenöffnung in
Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135) i.V.m. § 4 Abs. 1 der
Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils in seiner
Sitzung am 18.05.2010 folgende Rechtsverordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen o.ä. Veranstaltungen an Sonn- und
Feiertagen erlassen:
§ 1
Aus Anlass der geplanten Veranstaltungen „ Künstler- und
Kunsthandwerkermarkt“ mit verkaufsoffenem Sonntag am 27. Juni 2010 und des
Gingener Tags „Sunday ist Funday“, verbunden mit Flohmarkt und Darbietungen
örtlicher Vereine am 19. September 2010 dürfen in Gingen an der Fils die
Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr am 27.06.2010 und am
19.09.2010 geöffnet sein.
§ 2
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist das Gesetz über die Ladenöffnung zu
beachten.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten gemäß § 15
Absätze 1, 1a des Gesetzes über die Ladenöffnung (LadÖG) in Baden-
Württemberg, welches mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden
können.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gingen an der Fils, den 26.05.2010
gez.
Hick
Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Gingen an der Fils für das Haushaltsjahr 2010
sowie Wirtschaftsplan 2010 des Wasserversorgungsbetriebs
der
Gemeinde Gingen an der Fils
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung
vom
24. Juli 2000 (Ges.Bl. 2000 S. 581) hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2009
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Gingen an der Fils
für das Haushaltsjahr 2010
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von
je 7.971.872 €
davon im
Verwaltungshaushalt 7.215.704
€
und im
Vermögenshaushalt 756.168
€
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe
von
0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 0
€
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
auf 800.000
€
festgesetzt.
Nachrichtlich, da Hebesatzsatzung
Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (Grundsteuer A)
auf
300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
auf
290 v.H.
der Steuermeßbeträge.
2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag
auf
330 v.H.
der Steuermeßbeträge.
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils auf Grund
von § 96 Absatz 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung
mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes am folgenden Beschluss gefasst:
Für das Wirtschaftsjahr 2010 werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
Erträge in Höhe
von 305.700
€
Aufwendungen in Höhe
von 305.700
€
2. im Vermögensplan
Einnahmen in Höhe
von 85.150
€
Ausgaben in Höhe
von 85.150
€
3. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
In Höhe
von
0 €
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe
von
0 €
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe
von
300.000 €
Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 09. April 2010 die
Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans des
Wasserversorgungsbetriebs bestätigt, sowie den im Wirtschaftsplan der
Gemeindewasserversorgung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe
von 200.000 € genehmigt.
Die Haushaltssatzung liegt gemäß § 81 Absatz 4 Gemeindeordnung ebenso wie der
Wirtschaftsplan im Rathaus, Zimmer 04, in der Zeit vom 19. April 2010 bis 28.
April 2010 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Erlass
der Haushaltssatzung bzw. des Wirtschaftsplans wird nach § 4 Absatz 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der vorgenannten Satzung verletzt worden
sind.
Gingen an der Fils, den 13. April
2010
Schober
Bürgermeister
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Abwasserzweckverband Mittlere Fils Sitz Salach
Feststellung der Jahresrechnung 2008
Die Verbandsversammlung hat am 29. April 2009 einstimmig die Jahresrechnung
2008 wie folgt festgestellt:
Das Haushaltsvolumen beträgt:
Im
Verwaltungshaushalt
1.552.550,80 €
Im
Vermögenshaushalt
1.882.915,89 €
------------------------------------------------------------------------------------------------
Haushaltsvolumen
Summe
3.435.466,69 €
=======================================================
Die Verbandsumlage 2008 beträgt 2.185.730,49 €, davon entfällt auf den
Verwaltungshaushalt ein Anteil mit 1.465.989,60 € und auf den Vermögenshaushalt
mit 719.740,89 €.
Aufgrund der jeweiligen Zulaufmengen in den einzelnen Verbandsgemeinden sind
die Auswirkungen auf die Verbandsumlage gegenüber dem Haushaltsplan für die
Verbandsmitglieder unterschiedlich.
Die Jahresrechnung 2008 mit Rechenschaftsbericht wird in der Zeit von
Dienstag, 06. April bis Freitag, 16. April 2010, je einschließlich, im
Rathaus der Gemeinde Gingen an der Fils, Bahnhofstraße 25, Zimmer
04 während der üblichen Dienstzeit öffentlich ausgelegt.
Bernd Lutz
Verbandsvorsitzender
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Alkoholverkaufsverbot
Das Ordnungsamt informiert:
Alkoholverkaufsverbot
Ab dem 01.03.2010 gelten gemäß dem Alkoholverkaufsverbotsgesetz vom
10.11.2009 folgende Regelungen:
In Verkaufsstellen dürfen alkoholische Getränke in der Zeit von 22:00 Uhr bis
5:00 Uhr nicht mehr verkauft werden (§3a Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz
Baden-Württemberg). Zu den Verkaufsstellen zählen Ladengeschäfte aller Art,
Tankstellen, Kioske und sonstige Verkaufstellen. Damit seien die Voraussetzungen
geschaffen worden, nächtliche alkoholbedingte Straftaten und Ordnungsstörungen
im öffentlichen Raum wirksamer entgegenzutreten, so Innenminister Heribert Rech.
Gleichzeitig sollen gerade junge Leute vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren
geschützt werden, die durch den in den Nachtsstunden jederzeit möglichen Erwerb
von Alkohol ausgehen. Ausgenommen vom Verbot sind Hofläden und Verkaufsstellen
von landwirtschaftlichen Betrieben sowie auf Verkehrsflughäfen innerhalb der
Terminals. Der Verkauf alkoholischer Getränke in Gaststätten wird durch das
Alkoholverkaufsverbot nicht berührt.
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Kinderreisepass
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Ab 01. November 2007 gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 12.
Lebensjahres.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem
Sorgeberechtigten.
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Fotomustertafel www.epass.de)
Gültigkeit des Dokuments
Ab 01. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12.
Lebensjahres.
Kosten
13,-- EURO, für Verlängerung 6,-- EURO.
Hinweis
Der frühere Kinderausweis wird seit dem 01. Januar 2006 nicht mehr
ausgestellt bzw. verlängert. Ab 01. November 2007 können Kinder nicht mehr in
den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für
Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) zu
beantragen.
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GUTACHTERAUSSCHUSSES - Ermittlung der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB
GEMEINDEVERWALTUNG GINGEN AN DER
FILS - GESCHÄFTSSTELLE DES GUTACHTERAUSSCHUSSES
-
Ermittlung der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB
Gem. § 196 Abs. 3 BauGB werden die vom Gutachterausschuss der Gemeinde Gingen
an der Fils ermittelten Bodenrichtwerte bekannt gemacht:
Betr.: Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31.12. 2008
Beschlußantrag:
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31.12. 2008 erbringt folgendes
Ergebnis:
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Gebietstyp |
Bodenrichtwerte
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Feststellungszeit punkt 31.12. 2006 |
Feststellungszeit punkt 31.12. 2008 |
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Wohnflächen |
unbebaute Grundstücke mit Erschließung
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240,00 €/m² |
240,00 €/m² |
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unbebaute Grundstücke ohne Erschließung
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z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
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Rohbauland
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z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
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Bauerwartungsland
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z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
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Gemischte Bauflächen |
Baureife Flächen mit Erschließung – entlang B 10
|
170,00 €/m² |
170,00 €/m² |
|
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baureife Flächen mit Erschließung - Restgebiet
|
200,00 €/m² |
200,00 € m² |
|
|
|
Rohbauland
|
z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
|
|
|
Bauerwartungsland
|
z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
|
|
Gewerbliche Bauflächen |
unbebaute Bauflächen mit Erschließung
|
80,00 €/m² |
80,00 €/m² |
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|
Rohbauland
|
z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
|
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|
Bauerwartungsland
|
z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
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Landwirt schaftliche
Flächen |
je nach Bodenqualität und Lage |
Unterer Wert:1,00€/m²
Oberer Wert:6,50€/m² |
Unterer Wert:0,50€/m²
Oberer Wert:6,00€/m² |
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Straßenplatz
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lt. Gemeinderatsbeschluß vom 25.04.1989 30 % der festgelegten
Richtwerte |
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Gingen an der Fils, den 30. März 2009
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses
Franz
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Neue Telefonnummer bei Störungen im Wasserbereich
Neue Telefonnummer bei Störungen im Wasserbereich
Bitte notieren Sie sich die neue Telefonnummer bei Störungen im Wasserbereich
der Gemeinde:
EVF Notrufnummer: 07161/77677.
Diese Nummer wird ab sofort im Amtsblatt wöchentlich unter
Notruf-Bereitschaftsdienste veröffentlicht.
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