Gemeinde Gingen, 09.09.2010
URL: http://www.gingen.de/Druck/00000166.html
Artikel Rathaus
Beantragung einer Schankwirtschaftserlaubnis
„Verkaufsoffener Sonntag – Sunday is Funday“ am 19.09.2010
Beantragung einer Schankwirtschaftserlaubnis (Gestattung) in nichtkonzessionierten Räumen oder auf Freiflächen
Nach § 12 Gaststättengesetz müssen Vereine, Organisationen oder Privatpersonen, die Veranstaltungen mit gewerblichem Ausschank (nur alkoholische Getränke !!!) in nichtkonzessionierten Räumen oder Freiflächen, wie z.B. Vereinsfeste, Straßenfeste, Straßenmärkte u.ä. vor der geplanten Veranstaltung angezeigt werden.
Wir möchten Sie bitten, für den verkaufsoffenen Sonntag eine Gestattung bis spätestens 16. September 2010 beim Haupt- und Ordnungsamt, Zimmer 10,
Tel.: 07162/9606-43, zu beantragen.
Auch bei der 2. Informationsveranstaltung am 01.09.2010 wiederum großes Interesse an der „Bürgersolaranlage Hohensteinhalle“.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, bereits an der ersten Informationsveranstaltung am 21. Juli 2010 haben rund 60 interessierte Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Am Mittwoch abend der vergangenen Woche konnten die zuständigen Vertreter des Albwerk Geislingen erneut 30 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gingen an der Fils, darunter viele Neuinteressierte, über die technischen Voraussetzungen sowie über die finanziellen und kaufmännischen Modalitäten einer Bürgersolaranlage informieren. Zwei Anlagen mit je 98 Anteilen à 1.000,-- Euro können gezeichnet bzw. erworben werden (Gesamtinvestitionssumme: 196.000,-- Euro). Nachdem bereits ca. 134 Anteile (Stand: 31.08.2010) angemeldet wurden hat das Albwerk Geislingen mitgeteilt, bis zur endgültigen Zeichnung aller Anteile in Vorleistung zu gehen und beide Bürgersolaranlagen unverzüglich zu realisieren. Die Dachsanierung der Hohensteinhalle wird im Laufe dieser Woche abgeschlossen. In der nächsten Woche wird dann bereits mit der Montage der Module begonnen und somit sichergestellt, dass die Anlagen fristgerecht bis zum Ende September fertig gestellt sind. Da die Nachfrage nach Solarmodulen zur Zeit sehr hoch ist, hat der Markt leider mit Preissteigerungen reagiert. Durch die frühzeitige Beschaffung der Module durch das Albwerk und eine weitere Optimierung konnte der Vertreter des Albwerks den Anwesenden mitteilen, dass sich die durchschnittliche Rendite trotzdem noch verbessert werden konnte. Konservativ gerechnet wird diese, bei einer Laufzeit von 20 Jahren, bei durchschnittlich 5,6% pro Jahr liegen. Die verbindliche Zusage der Beteiligten muss bis zum 15.09.2010 vorliegen und die Einzahlung der Geschäftsanteile bis zum 27.09.2010 erfolgen. Die Gründungsversammlung ist für den 30.09.2010 vorgesehen. Die neuen Unterlagen werden den beim Albwerk Geislingen bekannten Interessenten noch persönlich zugesandt. Interessierte können die Unterlagen auch im Rathaus bei Frau Hölscher erhalten. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne auch direkt mit dem Albwerk Geislingen (Tel. 07331/209- 160 bzw. 209-826) in Verbindung setzen. Über Ihre Beteiligung an unserer Bürgersolaranlage würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Marius Hick
Bürgermeister
Breitbandinitiative der Gemeinde Gingen an der Fils
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
eine gute Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen wird sowohl im privaten wie auch im gewerblichen Bereich als Standortfaktor immer wichtiger. Die Verwaltung der Gemeinde Gingen an der Fils beabsichtigt, die Breitbandversorgung möglichst flächendeckend im gesamten Gemeindegebiet zu verbessern. Ziel ist es, nach einer entsprechenden Bestandserhebung (Marktanalyse) und einer Machbarkeitsuntersuchung Förderanträge beim Land Baden-Württemberg zu stellen, um die notwendigen Investitionen mit einem Zuschuss des Landes umgehend auf den Weg zu bringen.
Hierzu ist Ihre Mithilfe zwingend erforderlich. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung, aber auch für die Erarbeitung eines mittel- und langfristigen Konzepts zum Ausbau der Breitbandversorgung ist eine möglichst exakte Erhebung des jetzigen Zustandes und des Bedarfs. Aus diesem Grund führen wir diese Erhebung zu den geplanten Aktivitäten im Rahmen unserer Marktanalyse durch.
Ich darf Sie deshalb bitten, den Fragebogen ....>> hier vollständig auszufüllen und bis zum 17. September 2010 an folgende Faxnummer 07162/9606-66 oder an die Postadresse Bürgermeisteramt, Bahnhofstraße 25, 73333 Gingen an der Fils zurück zu senden.
Über Anregungen und Hinweise würden wir uns freuen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Marius Hick
Bürgermeister
Nebeneingang (ehemals Polizeiposten) im Rathaus
Während der Öffnungszeiten des Rathauses ist nicht nur der Haupteingang sondern auch der Nebeneingang (behindertengerechter Eingang auch für Mütter/Väter mit Kinderwagen) immer geöffnet.
Wir bitten um Beachtung.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Halde I“
mehr dazu ...>>hier
Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Trägern von Wahlvorschlägen
anlässlich der Landtagswahl in Baden-Württemberg
am 27. März 2011
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt 73333 Gingen an der Fils, Bahnhofstraße 25, Zimmer 9, zu den üblichen Dienstzeiten bis zum 23. Juli 2010 eingelegt werden.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen o.ä. Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen anlässlich der verkaufsoffenen Sonntage „Künstler- und Kunsthandwerkermarkt“ am 27.06.2010 und „Funday ist Sunday“, verbunden mit Flohmarkt und Darbietungen örtlicher Vereine am 19. September 2010.
Aufgrund von §§ 8 Abs. 1 und 14 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135) i.V.m. § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils in seiner Sitzung am 18.05.2010 folgende Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen o.ä. Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen erlassen:
§ 1
Aus Anlass der geplanten Veranstaltungen „ Künstler- und Kunsthandwerkermarkt“ mit verkaufsoffenem Sonntag am 27. Juni 2010 und des Gingener Tags „Sunday ist Funday“, verbunden mit Flohmarkt und Darbietungen örtlicher Vereine am 19. September 2010 dürfen in Gingen an der Fils die Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr am 27.06.2010 und am 19.09.2010 geöffnet sein.
§ 2
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist das Gesetz über die Ladenöffnung zu beachten.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten gemäß § 15 Absätze 1, 1a des Gesetzes über die Ladenöffnung (LadÖG) in Baden- Württemberg, welches mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gingen an der Fils, den 26.05.2010
gez.
Hick
Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Gingen an der Fils für das Haushaltsjahr 2010
sowie Wirtschaftsplan 2010 des Wasserversorgungsbetriebs der
Gemeinde Gingen an der Fils
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom
24. Juli 2000 (Ges.Bl. 2000 S. 581) hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2009 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Gingen an der Fils
für das Haushaltsjahr 2010
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 7.971.872 €
davon im Verwaltungshaushalt 7.215.704 €
und im Vermögenshaushalt 756.168 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 800.000 €
festgesetzt.
Nachrichtlich, da Hebesatzsatzung
Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 290 v.H.
der Steuermeßbeträge.
2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 330 v.H.
der Steuermeßbeträge.
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils auf Grund von § 96 Absatz 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes am folgenden Beschluss gefasst:
Für das Wirtschaftsjahr 2010 werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
Erträge in Höhe von 305.700 €
Aufwendungen in Höhe von 305.700 €
2. im Vermögensplan
Einnahmen in Höhe von 85.150 €
Ausgaben in Höhe von 85.150 €
3. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
In Höhe von 0 €
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0 €
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 300.000 €
Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 09. April 2010 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans des Wasserversorgungsbetriebs bestätigt, sowie den im Wirtschaftsplan der Gemeindewasserversorgung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 € genehmigt.
Die Haushaltssatzung liegt gemäß § 81 Absatz 4 Gemeindeordnung ebenso wie der Wirtschaftsplan im Rathaus, Zimmer 04, in der Zeit vom 19. April 2010 bis 28. April 2010 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Erlass der Haushaltssatzung bzw. des Wirtschaftsplans wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der vorgenannten Satzung verletzt worden sind.
Gingen an der Fils, den 13. April 2010 Schober
Bürgermeister
Abwasserzweckverband Mittlere Fils Sitz Salach
Feststellung der Jahresrechnung 2008
Die Verbandsversammlung hat am 29. April 2009 einstimmig die Jahresrechnung 2008 wie folgt festgestellt:
Das Haushaltsvolumen beträgt:
Im Verwaltungshaushalt 1.552.550,80 €
Im Vermögenshaushalt 1.882.915,89 €
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Haushaltsvolumen Summe 3.435.466,69 €
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Die Verbandsumlage 2008 beträgt 2.185.730,49 €, davon entfällt auf den Verwaltungshaushalt ein Anteil mit 1.465.989,60 € und auf den Vermögenshaushalt mit 719.740,89 €.
Aufgrund der jeweiligen Zulaufmengen in den einzelnen Verbandsgemeinden sind die Auswirkungen auf die Verbandsumlage gegenüber dem Haushaltsplan für die Verbandsmitglieder unterschiedlich.
Die Jahresrechnung 2008 mit Rechenschaftsbericht wird in der Zeit von Dienstag, 06. April bis Freitag, 16. April 2010, je einschließlich, im Rathaus der Gemeinde Gingen an der Fils, Bahnhofstraße 25, Zimmer 04 während der üblichen Dienstzeit öffentlich ausgelegt.
Bernd Lutz
Verbandsvorsitzender
Das Ordnungsamt informiert:
Alkoholverkaufsverbot
Ab dem 01.03.2010 gelten gemäß dem Alkoholverkaufsverbotsgesetz vom 10.11.2009 folgende Regelungen:
In Verkaufsstellen dürfen alkoholische Getränke in der Zeit von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr nicht mehr verkauft werden (§3a Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg). Zu den Verkaufsstellen zählen Ladengeschäfte aller Art, Tankstellen, Kioske und sonstige Verkaufstellen. Damit seien die Voraussetzungen geschaffen worden, nächtliche alkoholbedingte Straftaten und Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum wirksamer entgegenzutreten, so Innenminister Heribert Rech. Gleichzeitig sollen gerade junge Leute vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren geschützt werden, die durch den in den Nachtsstunden jederzeit möglichen Erwerb von Alkohol ausgehen. Ausgenommen vom Verbot sind Hofläden und Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Betrieben sowie auf Verkehrsflughäfen innerhalb der Terminals. Der Verkauf alkoholischer Getränke in Gaststätten wird durch das Alkoholverkaufsverbot nicht berührt.
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Ab 01. November 2007 gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Fotomustertafel www.epass.de)
Gültigkeit des Dokuments
Ab 01. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Kosten
13,-- EURO, für Verlängerung 6,-- EURO.
Hinweis
Der frühere Kinderausweis wird seit dem 01. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 01. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.
GUTACHTERAUSSCHUSSES - Ermittlung der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB
GEMEINDEVERWALTUNG GINGEN AN DER
FILS
- GESCHÄFTSSTELLE DES GUTACHTERAUSSCHUSSES
-
Ermittlung der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB
Gem. § 196 Abs. 3 BauGB werden die vom Gutachterausschuss der Gemeinde Gingen an der Fils ermittelten Bodenrichtwerte bekannt gemacht:
Betr.: Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31.12. 2008
Beschlußantrag:
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31.12. 2008 erbringt folgendes Ergebnis:
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Gebietstyp |
Bodenrichtwerte
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Feststellungszeit |
Feststellungszeit |
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Wohnflächen |
unbebaute Grundstücke mit Erschließung
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240,00 €/m² |
240,00 €/m² |
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unbebaute Grundstücke ohne Erschließung
|
z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
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Rohbauland
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z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
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Bauerwartungsland
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z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
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Gemischte |
Baureife Flächen mit Erschließung – entlang B 10
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170,00 €/m² |
170,00 €/m² |
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baureife Flächen mit Erschließung - Restgebiet
|
200,00 €/m² |
200,00 € m² |
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Rohbauland
|
z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
| |||
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Bauerwartungsland
|
z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
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Gewerbliche |
unbebaute Bauflächen mit Erschließung
|
80,00 €/m² |
80,00 €/m² |
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|
|
Rohbauland
|
z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
| |||
|
|
Bauerwartungsland
|
z.Zt. keine Angaben |
z.Zt. keine Angaben |
| |||
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Landwirt Flächen |
je nach Bodenqualität und Lage |
Unterer Wert:1,00€/m² Oberer Wert:6,50€/m² |
Unterer Wert:0,50€/m² Oberer Wert:6,00€/m² |
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Straßenplatz
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lt. Gemeinderatsbeschluß vom 25.04.1989 30 % der festgelegten Richtwerte |
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Gingen an der Fils, den 30. März 2009
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses
Franz
Neue Telefonnummer bei Störungen im Wasserbereich
Neue Telefonnummer bei Störungen im Wasserbereich
Bitte notieren Sie sich die neue Telefonnummer bei Störungen im Wasserbereich der Gemeinde:
EVF Notrufnummer: 07161/77677.
Diese Nummer wird ab sofort im Amtsblatt wöchentlich unter Notruf-Bereitschaftsdienste veröffentlicht.