Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Wahlbenachrichtigungen:
Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Gingen an der Fils eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung (Pfingstsonntag). Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie Ihre Wählernummer, welche Sie für die Beantragung von Briefwahlunterlagen benötigen. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Mitte Mai durch die Post zugestellt.
Aus der Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, für welche Wahlen Sie wahlberechtigt sind, in welchem Wahllokal Sie Ihre Wahl ausüben, bzw. wie Sie Briefwahl beantragen können. Wenn Sie den Antrag auf Briefwahl für eine andere Person stellen möchten, müssen Sie hierfür eine schriftliche Vollmacht vorweisen.
Falls Sie bis zum 19. Mai (Pfingstsonntag) keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Wichtige Informationen zur Briefwahl;
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig!
Beim Aufruf dieses Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten:
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter Tel. 07162 9606 30 oder schreiben Sie eine E-Mail.
Ansprechpartnerinnen Wahlen
Bei Fragen rund um die Wahlen können Sie sich an uns wenden:
Gemeinde Gingen an der Fils
Wahlamt
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils
Wahlleiterin der Gemeinde Gingen ist:
Annette Friedel
07162 960630
07162 96067030
E Mail
Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis
- Europawahl: Pressemitteilung Landeswahlleiterin u. Bekanntmachung Reihenfolge Wahlvorschläge
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024
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