in Gingen an der Fils
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Vorabinformationen zur Bundestagswahl 2025
icon.crdate14.01.2025
Jede wahlberechtigte Person erhält bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Bürgeramt im Rathaus Gingen, Zimmer 10 oder Zimmer 11, Telefon: 07162/9606 -33 oder -34.
Wahlbenachrichtigungen
Jede wahlberechtigte Person erhält bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Bürgeramt im Rathaus Gingen, Zimmer 10 oder Zimmer 11, Telefon: 07162/9606 -33 oder -34.
Briefwahl
Mit einem Wahlschein als Nachweis Ihrer Wahlberechtigung und Briefwahlunterlagen können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben oder in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis wählen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Bürgeramt der Gemeinde Gingen an der Fils zu beantragen:
- per Post an:
Gemeinde Gingen an der Fils
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils - per E-Mail an: wahlamt(@)gingen.de
- per Fax an: +49 7162 9606 7033
- via Onlineformular/Internet:
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
(Die Beantragung über das Onlineformular ist bis Donnerstag, 20.02.2025 um 11 Uhr möglich) - persönlich im Bürgeramt Gingen an der Fils ab dem 03. Februar 2025
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen persönlich Bürgerbüro beantragen, haben Sie die Möglichkeit dort per Briefwahl zu wählen
Anträge via Telefon sind nicht zulässig!
Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Ein formloser Antrag ist ebenso möglich (In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Sollen die Unterlagen an eine andere Adresse als an Ihre Wohnanschrift versandt werden, geben Sie auch diese Adresse an. Für den Fall möglicher Rückfragen helfen Sie uns, wenn Sie uns zudem Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse nennen.)
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab der 07. Kalenderwoche (10.02.2025) versandt. Voraussetzung dafür ist, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl in die Gemeinden geliefert wurden.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen nur zugestellt werden können, wenn Ihr Briefkasten mit Ihrem Namen beschriftet ist.
Können Sie für andere die Briefwahlunterlagen beantragen?
Wenn Sie für jemand anderen den Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen wollen, müssen Sie durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind. Für die Erteilung der Vollmacht kann der Wahlberechtigte die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung nutzen oder eine formlose Vollmacht verfassen. Wichtig ist die eigenhändige und originale Unterschrift des Vollmachtgebers (Schreibbehinderte ausgenommen).
Bis wann können Sie den Wahlschein/ Briefwahlunterlagen beantragen?
Das Onlineformular zum Briefwahl-/ Wahlscheinantrag ist nur bis Donnerstag, 20.02.2025, 11 Uhr, verfügbar; danach ist der Link nicht mehr aktiv.
Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie spätestens bis zum Freitag vor der Wahl (21.02.2025), 15 Uhr beantragen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht vorliegt, kann bis zum Samstag vor der Wahl, 22.02.2025, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Bitte beachten Sie, dass bei einer sehr späten Antragsstellung ein rechtzeitiger Erhalt der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht mehr gewährleistet werden kann.
Bis wann müssen Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen zurücksenden?
Der Wahlbrief (hellrot für Bundestagswahl) mit Ihren ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt der Gemeinde Gingen an der Fils bis spätestens am Wahltag (Sonntag, 23.02.2025) bis 18 Uhr vorliegen.
Am Wahltag bis 18 Uhr können die Wahlbriefe in den Briefkasten am Rathaus Gingen an der Fils eingeworfen werden. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt. Beachten Sie die Postlaufzeiten und senden Sie die Wahlbriefe rechtzeitig vor dem Wahltag ab.
In jedem Fall tragen Sie das Risiko, dass die Wahlbriefe rechtzeitig eingehen.