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Aktuelles aus der Gemeinde

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet......

Autor: Martina Manz
Artikel vom 18.12.2019

Bürger fragen

Eine Bürgerin bemerkte, sie habe am 16. Oktober den Gemeinderat aufgefordert, die Vorkaufsrechtssatzung Barbaragarten/Ried zurückzuziehen und erkundigte sich, wann das Thema vom Gremium behandelt werde. BM Hick erklärte ihr, dass die Tagesordnung für die Sitzungen des Gemeinderates grundsätzlich vom Bürgermeister aufgestellt wird. Zudem erinnerte er, dass der Beschluss über die angesprochene Satzung ordentlich vom Rat gefasst worden sei und es sei auch nicht beabsichtigt, dass diese widerrufen werde. Die Bürgerin zog es in Erwägung, sich an die Kommunalaufsicht zu wenden, sollte nicht in einer angemessenen Frist ihr Anliegen behandelt werden. Der Bürgermeister bestätigte ihr, diese Entscheidung stehe ihr frei.

Städtebauliche Sanierung B10/Ortsmitte

-       Weiteres Verfahren
-       Beauftragung eines Fachbüros für die Betreuung einer Mehrfachbeauftragung und Moderation eines begleitenden Runden Tisches

Basierend auf dem Gemeindeentwicklungskonzept wurden für den Bereich des historischen Ortskerns und die Ortsdurchfahrt B 10 vorbereitende Untersuchungen erstellt und hierauf aufbauend ein Sanierungsgebiet festgesetzt. Im Mittelpunkt der Sanierungsmaßnahme steht dabei, neben den privaten Modernisierungsmaßnahmen, die Umgestaltung der bisherigen Ortsdurchfahrt B10 und die städtebaulich freiraumplanerische Entwicklung in den Randbereichen der Ortsdurchfahrt, welche bereits im Zuge des Entwicklungskonzepts definiert wurden („Lupen“). Um eine planerische Grundlage für die Umsetzung zu schaffen, soll eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung mit 3-5 Büros durchgeführt werden. Nachdem bereits die Gemeindeentwicklungsplanung mit einem Runden Tisch aktiv begleitet wurde, soll auch die Mehrfachbeauftragung durch den Runden Tisch weiterbegleitet werden. Damals hat das Büro Netzwerk für Planung und Kommunikation den Prozess des Runden Tisches sehr kompetent und erfolgreich betreut und moderiert. Daher soll das Büro auch dieses Mal wieder die Moderation des Runden Tisches und die Begleitung der Mehrfachbeauftragung übernehmen. So können auch durch das bereits vorhandene Projekt- und Fachwissen Synergieeffekte genutzt werden.

Das Büro hat ein Angebot mit verschiedenen Bausteinen ausgearbeitet. Bei der durch das Büro vorgeschlagenen Vorgehensweise ist von einer Honorarsumme in Höhe von ca. 36.000,00 € brutto auszugehen. Die Teilnahme an weiteren Terminen (GR Sitzung, Abstimmung Verwaltung) wird nach Aufwand abgerechnet. Herr Sippel erläuterte in der Gemeinderatssitzung die Vorgehensweise. Die Gemeindeverwaltung schlug vor, das Büro Netzwerk für Planung und Kommunikation für die Betreuung der Mehrfachbeauftragung sowie die Moderation des geleitenden Runden Tisches zu beauftragen.

GRin Soukup erkundigte sich, ob beim Runden Tisch wieder dieselben Teilnehmer mitarbeiten könnten, wie beim letzten Mal, oder ob es eine neue Zusammensetzung geben wird. Herr Sippel antwortete, es sei vorgesehen sowohl auf die ehemaligen Teilnehmer zuzugehen, als auch neue zu gewinnen.

In Verbindung mit dem Arbeitstitel B10/Ortsmitte machte BM Hick darauf aufmerksam, dass ab dem 1. Januar 2020 die B10 nicht länger Bundesstraße, sondern Landesstraße sei. Man würde zukünftig von der L1214 sprechen.

Das Büro Netzwerk für Planung und Kommunikation, Herr Sippel, wurde einstimmig mit der Betreuung der Mehrfachbeauftragung sowie Moderation eines begleitenden Runden Tisches zu einer Angebotssumme in Höhe von ca. 36.000,00 Euro brutto beauftragt.

Information zu laufenden Bauvorhaben

-       Hohensteinschule
-       Samariter Stift Vorplatz
-       Sonstiges

Hohensteinschule

Hauptamtsleiterin Manz kündigte an, dass am kommenden Dienstag, 10. Dezember, die Endabnahme der Baustelle gemeinsam mit Vertretern des Landratsamtes und den Schulhausmeistern stattfinde. Anschließend könnten die abschließenden Anträge auf finanzielle Förderung an das Regierungspräsidium geschickt werden.

Samariter Stift Vorplatz

Wie Kämmereileiter Burger mitteilte, seien die Arbeiten am Vorplatz weitestgehend abgeschlossen. Lediglich die Geländer und Handläufe würden noch fehlen. Kleinere Aufgaben werden in den kommenden Tagen nachgearbeitet, beispielsweise Fahrradbügel montiert. Auch die Parkplatzbeschilderung stehe noch aus.

GR Engel stellte fest, dass ein Anwohner der Grabenstraße, welcher sich in vorangegangener Sitzung bereits einmal über die Position eines Pflanzbeetes beschwert hatte, weiterhin nicht zufrieden mit der Situation sei. Er regte zudem an, dass die Verkehrsberuhigung für den ganzen Bereich der Auffahrt zum Samariter Stift, obere Grabenstraße, gelten sollte. Gehbehinderte Personen die zum Platz an der Fils wollten, müssten die Straße queren. Auch die Rechts-vor-Links-Situation sei seiner Meinung nach vielen Autofahrern nicht ganz klar. BM Hick erwiderte, die Verkehrsführung sei lange diskutiert worden und man sei damals gemeinsam mit dem Leiter der Straßenverkehrsbehörde zum Schluss gekommen, das Schild sei oben besser platziert. Von der Bahnhofstraße kommend bremst auf der rechten Seite ein Pflanzbeet den Verkehr ein. Von der anderen Seite kommend ist keines vorhanden. Hier wollte man das Einbremsen des Verkehrs durch das Schaffen der Rechts vor Links Regelung erreichen.  Durch die besondere Gestaltung der Verkehrsfläche mittels unterschiedlicher Pflasterung werde man als Autofahrer aufmerksam – die meisten Verkehrsteilnehmer würden automatisch langsamer fahren. Die Verkehrsberuhigung soll wie geplant verlegt werden. BM Hick meinte aber, er werde mit dem Straßenverkehrsamt deswegen noch einmal sprechen.

Sonstiges

Im Ulmenweg habe man am Montag, 2. Dezember, aufgrund der dortigen Bauarbeiten das Wasser abstellen müssen, wie Kämmerer Burger berichtete. Die Anwohner wurden aber auch über einen Handzettel informiert.

Umlegungsgebiet „Marrbacher Öschle-Nord“

-       Beauftragung Gutachten über die Ermittlung der Einwurfs- und Zuteilungswerte

Für das Umlegungsgebiet „Marrbacher Öschle-Nord“ ist der Verkehrswert von baureifem, erschließungsbaukostenpflichtigem Bauland als Zuteilungswert zu ermitteln. Hierfür liegt vom Büro Dr. Koch, Immobilienbewertung GmbH ein Angebot vor. Zu dem Angebot gehören die Entwurfsfassung, zu der die Ortsbesichtigung, die Analyse der bestehenden Verhältnisse, Verarbeitung der Unterlagen sowie Erstellung der Entwurfsfassung des Wertgutachtens. Um in dem o. g. Umlegungsverfahren weiter zu kommen, schlug die Gemeindeverwaltung vor, das Büro Dr. Koch, Immobilienbewertung GmbH zu einem Angebotspreis in Höhe von 11.911,90Euro brutto zu beauftragen.

BM Hick erinnerte, dass mit den privaten Eigentümern leider keine freiwillige Gesamteinigung erzielt werden konnte, darum laufe das gerichtliche Verfahren welches von den Eigentümern beantragt wurde weiter. Die Unterlagen zum Sachverhalt seien nun nach demn leider gescheiterten sehr zeitintensiven Einigungsversuchen von der Verwaltung an das Gericht sowie die Rechtsvertreter der Gegenseite abgegeben worden.

GR Engel zog in Betracht, die Gerichtsentscheidung zunächst abzuwarten, bevor man ein Gutachten einholt. Der Bürgermeister meinte, es sei zuträglich, die Daten bei einer Gerichtsverhandlung direkt vorliegen zu haben. Diese Vorgehensweise empfehle sich daher. GRin Soukup wollte wissen, ob bei einer nachträglichen Zustimmung der Beteiligten zu einer freiwilligen Einigung ein Zurückrudern noch möglich sei. BM Hick bejahte dies. Der Gemeinderat und die Verwaltung hätten aus seiner Sicht eine sehr außerordentliche Gesprächsbereitschaft bewiesen; dass der Sachverhalt gerichtlich gelöst werden muss gehe nicht von der Gemeinde aus. Noch einmal hakte GR Engel ein und schlug vor, das Gerichtsverfahren abzuwarten, bevor man ein Gutachten in Auftrag gebe. BM Hick versicherte ihm, dass die Gemeinde nichts in Auftrag geben wird, was für das Verfahren nicht notwendig ist und nicht vom Rechtsvertreter empfohlen wurde. Die Mitwirkungsbereitschaft der Gegenseite sei nicht gegeben, daher werde es sicher zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Darauf gelte es sich nun vorzubereiten. Der Bürgermeister betonte, die Gemeinde vertrete schließlich die Interessen der Allgemeinheit, nicht die von Einzelnen.

GR Engel interessierte sich schließlich, wann die Gerichtstermine angesetzt seien und wie lange die Angebotserstellung für das Gutachten dauere. BM Hick entgegnete, der eigentliche Termin sei im März terminiert gewesen, sei aber auf Antrag von der Gegenseite verlegt worden. Die neue Verhandlung sei auf den 6. Mai 2020 gelegt. Bezüglich des weiteren Verfahrens beim Bundesverwaltungsgerichtshofes Leipzig in Bezug auf die Revision vor dem VGH  Mannheim unterlegenen Eigentümer zum bereits fast vollständig bebauten Teilbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans warte man noch auf Termine. Das Angebot für das Gutachten sei bei jetziger Beauftragung circa Ende März 2020 fertig.

GR Staffa meinte, ihm wäre eine einvernehmliche Lösung lieber gewesen. Aber nun müsse eben Geld in die Hand genommen werden, um für die anstehende Verhandlung das Gutachten vorliegen zu haben. Er sei dafür, um Klarheit zu schaffen. GRin Alex schloss sich ihrem Vorredner an. Wenn das Gutachten nicht erstellt werde, gäbe es nur weitere Verzögerungen.

Das Büro Dr. Koch, Immobilienbewertung GmbH, wurde bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich mit der Erstellung eines Gutachtens über die Ermittlung der Einwurfs- und Zuteilungswerte für das Umlegungsgebiet „Marrbacher Öschle-Nord“ zu einer Angebotssumme in Höhe von 11.911,90Euro brutto beauftragt.

Eilentscheidung des Bürgermeisters nach §43 Absatz 4 GemO

-       Landschaftsbauarbeiten Lessingstraße 5 (Stellplätze)

In seiner Sitzung vom 19. November 2019 hat der Gemeinderat den Ankauf des Flurstücks 2018/3 beschlossen. Da bei der Verwaltung bereits Anfragen nach weiteren Abstellflächen im Bereich der neu errichteten Doppelhäuser in der Lessingstraße eingegangen sind, schlägt die Verwaltung vor, diese auf dem erworbenen Grundstück anzulegen. Da die Anliegerstraße bereits von einem Landschaftsgärtner angelegt wird und die Arbeiten nahtlos in das Flurstück 2018/3 übergehen, hat die Verwaltung bereits einen Landschaftsgärtner mit den Arbeiten beauftragt (13.087,35 €). Die Stellplätze sollen nach der Fertigstellung an die Anlieger verkauft werden.

GR Staffa fragte, ob die Stellplätze der Allgemeinheit oder nur den Bewohnern zur Verfügung stehen sollen. BM Hick erklärte, es sei vorgesehen, dass die Bewohner diese erwerben können. Sollten sich mehr Interessenten melden, als Plätze verfügbar sind, entscheide das Los. Es seien alle Betroffenen angeschrieben und informiert worden.

Annahme von Spenden

In der Zeit vom 12. November 2019 bis zum 25. November 2019 sind bei der Gemeindekasse diverse Spenden eingegangen. Der Annahme muss der Gemeinderat gemäß § 78 Absatz 4 GemO zustimmen.

Der Annahme, der in der Anlage aufgeführten Spenden, wurde gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung einstimmig zugestimmt. Der diesbezügliche Spendenbericht wird dem Landratsamt zugeleitet.

Bekanntgaben und Anfragen

-       Radschnellverbindung
-       Breitbandausbau
-       Vorübergehende Schließung Polizeiposten Kuchen
-       Berichterstattung Gemeindeblatt

Radschnellverbindung

Die Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung sei im Sommer 2019 fertiggestellt worden. Bei der Veranstaltung, an welcher die Ergebnisse mitgeteilt wurden, sei Gingen nicht vertreten gewesen, sagte BM Hick. Der Bund und das Land stellt mit 87,5 % viel Geld für die Planungskosten zur Verfügung, doch auch die Landkreise und Gemeinden sollen einen Anteil bezahlen. Gingen wäre hier auf Vorschlag der Kreisverwaltung mit 19.500€ dabei, obwohl seitens der Gemeinde kein Interesse an einer Beteiligung vorhanden ist. Größere Städte und Gemeinden kämen bei den Planungskosten sogar günstiger weg, was daran liege, dass Gingen durch seine langgezogene Lage im Filstal relativ viel Strecke des Radweges beinhalten würde. BM Hick habe bereits den Vorschlag angebracht, den Kostenschlüssel nach den Einwohnern zu richten. Dies habe der Landkreis allerdings abgelehnt. Eine weitere Alternative, die sich der Bürgermeister vorstellen könnte sei, den Radschnellweg nur bis Süßen zu planen. Seiner Kenntnis nach sei Kuchen beispielsweise nämlich auch nicht allzu begeistert von dem Projekt.

GR Staffa fand, dass ein sinnvoller Ausbau einer Radschnellverbindung durch Gingen gar nicht möglich sei. Außerdem spreche die Statistik über die Frequenz von Radverkehr dagegen. Man brauche keine Millionen Euro in Planungen von Projekten stecken, die am Ende womöglich gar nicht umgesetzt werden. Seiner Meinung nach solle man lieber in die bestehende Mobilitätsinfrastruktur investieren.

BM Hick bestätigte, dass die Kosten für den Bau des Projektes vermutlich für die Gemeinden im Millionenbereich liegen würden. Um Gingen gebe es bereits ein sehr gutes Radwegenetz außerorts.

GR Groeneveld ergänzte zur Thematik, dass seiner Recherche nach ein Radschnellweg ganz klare Vorgaben des ADFC erfüllen müsse, die in Gingen gar nicht umsetzbar seien. Es werden dort drei Meter Breite, bei Gegenverkehr sogar vier Meter Breite, vorgeschrieben. Das könne man selbst auf der Hindenburgstraße nicht leisten. Auch die Bevorrechtigung des Radverkehrs sehe er kritisch. Ein Radschnellweg gehöre in den Außenbereich. Das Stimmungsbild des gesamten Gemeinderates spiegelte diese Meinung wider.

 

Breitbandausbau

Die Gemeinde Gingen ist Mitglied der Gigabit Region. Die Verwaltung sei derzeit in Gesprächen mit der Firma Imos (EVF) wegen des Glasfaserausbaus. Zudem liefen deswegen Gespräche mit der Telekom. Das Gewerbegebiet Schorteile V soll flächendeckend mit gutem Internet versorgt werden, so BM Hick. Auch der Anschluss des Grünenbergs sei angesprochen worden. Im Rahmen des Ausbaus Grünenberger Straße 2022 sei zumindest die Verlegung von Leerrohren angedacht. So könnte auch dort ein guter Anschluss zur Verfügung gestellt werden.

BM Hick informierte, dass eine von der Fa. Vodafone beauftragte Firma sich bei der Gemeinde gemeldet habe und das Kanalnetz für ihre Glasfaserverlegung mitnutzen wolle. Eine derartige Anfrage sei üblich, die Gemeinde müsse jedoch ihre Zustimmung geben. Bevor hier Zugeständnisse gemacht würden, möchte BM Hick mit einem Vertreter von Vodafone in Kontakt treten. Dieser solle zunächst erläutern, wie die Firma sich zukünftig den Ausbau des Netzes in Gingen vorstelle. Gegebenenfalls könne dann eine Kooperation etabliert werden. Eine Verlegung von Glasfaserinfrastruktur im Kanalnetz muss zudem auf die Folgewirkungen betrachtet werden und bedarf einer kritischen Prüfung.

Vorübergehende Schließung Polizeiposten Kuchen

Es wurde bekanntgegeben, dass der Polizeiposten Kuchen bis auf Weiteres wegen Personalmangel geschlossen wird. Die verbleibenden Mitarbeiter sind vorübergehend im Revier Geislingen eingesetzt. Im Mai 2020 ist die Wiedereröffnung vorgesehen.

Berichterstattung Gemeindeblatt

GR Staffa rügte die in den letzten Wochen einige Male verspätete Berichterstattung über die Gemeinderatssitzungen im Gemeindeblatt. Er bat darum, sollte es den entsprechenden Sachbearbeitern zeitlich nicht möglich sein einen vollen Bericht zu verfassen, zumindest in Kurzform zu berichten. Auf einen ausführlicheren Bericht könne dann im nächsten Amtsblatt verwiesen werden. Die Gemeindeverwaltung nahm die konstruktive Kritik zur Kenntnis und wird sich bemühen, die Berichterstattung pünktlich und aktuell zu halten.