Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich willkommen
in Gingen an der Fils
Herzlich willkommen
in Gingen an der Fils
Herzlich willkommen
in Gingen an der Fils
Herzlich Willkommen
in Gingen an der Fils
Herzlich willkommen
in Gingen an der Fils
Schnapperbrunnen
info
Aktuelles aus der Gemeinde

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet......

Autor: Martina Manz
Artikel vom 04.03.2020

Bürger fragen

Ein Bürger hatte Fragen bezüglich des weiteren Vorgehens der Gemeinde Gingen hinsichtlich der aktuellen Problematik Michelberg Gymnasium Geislingen. Er erkundigte sich, ob die Gemeinde sich finanziell auf mögliche Unterstützungen der Schule oder der Stadt Geislingen in der Angelegenheit vorbereite. Generell fragte er, welche Maßnahmen Gingen vornehme, damit die Schulgemeinschaft am MiGy nicht zerschlagen werde. Mit seiner Anfrage bezog sich der Bürger auch auf das Informationsgespräch, welches Bürgermeister Hick mit Eltern von betroffenen SchülerInnen am 14. Februar geführt hatte.

Zunächst bedankte sich BM Hick für das gute und konstruktive Gespräch, das er mit den Eltern geführt hatte. Er informierte darüber, dass zwischenzeitlich ein Termin stattgefunden habe, bei dem Oberbürgermeister Dehmer, die Bürgermeister des Umlands sowie das Regierungspräsidium sich zum MiGy beraten hätten. Es lägen jedoch für die Umlandkommunen noch keine neuen aufschlussreichen Informationen zu der Sache vor. Die Stadt Geislingen müsse sich nun in Absprache mit dem Regierungspräsidium entschließen, wie sie als Träger der Schule weiterverfahren wolle. Die Verantwortung und auch das Verschulden an der Situation liege aus Sicht von BM Hick allein bei Geislingen. Am 11. März würde ein weiteres Gespräch zwischen der Stadt und dem Regierungspräsidium sowie dem Kultusministerium und den Umlandkommunen stattfinden. Es soll dabei geklärt werden, ob das Ministerium der Stadt Geislingen Unterstützung in jeglicher Form zukommen lässt. Die Stadt wurde aufgefordert ein neues Trägerkonzept vorzulegen. Auch über die Zukunftspläne und Alternativen hinsichtlich der Schule müsse der Geislinger Gemeinderat sich bis dahin im Klaren sein. Den Ergebnissen aus diesen Absprachen wolle und könne BM Hick nichts vorwegnehmen. Bis eine endgültige Entscheidung gefällt sei, befinde sich das Gymnasium nun zunächst für etwa ein Jahr im Interimsbetrieb.

BM Hick stellte klar, dass für das Jahr 2020 im Haushalt der Gemeinde Gingen jedenfalls keine Gelder für das MiGy veranschlagt seien. In der Vergangenheit habe sich der Gingener Gemeinderat bezüglich der Sanierung des Gymnasiums stets gegen eine Mitfinanzierung ausgesprochen. Verpflichtet zu einer Beisteuerung von Geldern seien Umlandkommunen nur beim Neubau einer Schule. Erneut betonte der Bürgermeister, dass er hier an erster Stelle Geislingen als Schulträger in der Pflicht zu handeln sehe.

Dass sich SchülerInnen und Eltern Sorgen machen, dass die Schulgemeinschaft zerschlagen werden könnte, war für BM Hick nachvollziehbar. Er war sich jedoch sicher, dass eine Schule nicht von heute auf morgen im laufenden Schulbetrieb geschlossen werde. Seiner Meinung nach werde man den Betrieb eher auslaufen lassen, sollte man dazu gezwungen sein. Ein Jahr Interimsbetrieb sei der Schule nun sicher. Man dürfe in diesen Monaten keine Zeit verlieren die Situation zu regeln.

Der Bürger hakte nach, er habe Kenntnis von einem Gerichtsurteil, welches besage, umliegende Gemeinden seien verpflichtet sich an den Kosten einer Sanierung zu beteiligen. BM Hick erklärte, dass ein Einzelrichter hier eine neue Interpretation eines Urteils aus 1985 vorgenommen habe. Die Umlandbürgermeister hätten hier eine andere Rechtsauffassung und würden keine Mitfinanzierungspflicht bei Sanierungsvorhaben sehen. Dem Urteil folgend hat die Stadt Geislingen ein dringendes öffentliches Bedürfnis bei der Mitfinanzierung der Sanierung des Michelberg Gymnasiums und der Daniel-Straub-Realschule beantragt. Dem wurde seitens des Ministeriums/Regierungspräsidium für die Daniel-Straub-Realschule stattgegeben. Hiergegen richtet sich die aktuelle Klage der Umlandkommunen. Wohlgemerkt klagt das Umland demzufolge gegen das Land Baden-Württemberg und nicht gegen die Stadt Geislingen. Eine Aufforderung zur Mitfinanzierung des MiGy wurde bisher nicht erlassen. Daher wurden hier auch noch keine Rechtsmittel eingelegt. Das sei aber auch nachvollziehbar, da die Sanierung vollumfänglich fehlgeschlagen sei, meinte BM Hick.

Blutspenderehrung

siehe extra Berichterstattung!

 

Information zu laufenden Bauvorhaben

-       Austraße
-       Natur- und Waldkindergarten

Austraße

Kämmereileiter Burger berichtete, es sei eine neue Trafostation vom Albwerk gebaut worden. Die Kabelverlegung auf der rechten Seite der Lindenstraße aus Ortsmitte kommend sei weitestgehend abgeschlossen. Ab dem folgenden Montag werde die andere Seite in Angriff genommen. Wegen der Verlegung einer Gasleitung sei der Verkehr in der Lindenstraße vorübergehend als Einbahnstraße geregelt. Mitte März 2020 könne dann mit der eigentlichen Straßensanierung in der Austraße gestartet werden, nachdem alle vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sind.

Natur- und Waldkindergarten

Das Grundstück des neuen Natur- und Waldkindergartens in der Kleingartenanlage im Gewann Ried sei bereits für die Lieferung des Bauwagens vom Bauhof vorbereitet worden. Es wurde ein Fundament erstellt. Der dabei abgetragene wertvolle Humus wurde bei der Wasserfassung Obere Schorteile (Schützenhaus) abgelagert. Am 19. Februar werden Bauwagen und Terrasse geliefert.

Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse

Es wurden folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:

GR- Sitzung vom 23.07.2019
·         Städtebauliche Sanierung

- Antrag auf Nachförderung Hindenburgstraße 125 und 127
- Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung, Mühlgasse 6
- Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung, Hintere Gasse 1

Im Rahmen des städtebaulichen Sanierungsprogrammes wurde die Nachförderung für die Hindenburgstr. 125 und 127 einstimmig beschlossen. Zudem wurde dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung für die Mühlgasse 6 und die Hintere Gasse 1 einheitlich zugestimmt.

GR- Sitzung vom 10.09.2019

·         Besetzung der Stelle VHS/ Bücherei

Frau Stefanie Kuballa wurde nach Vorstellung ihrerseits vom Gremium einstimmig als Nachfolgerin für die Besetzung der Stelle VHS/ Bücherei gewählt.

·         Grundstücksangelegenheiten
a) Kaufangebot Flst. 1643, 8.71m² (Wald)
b) Verkauf einer Teilfläche von Flst. 204 (ca. 54m²)
c) Verkauf Flst. 3135
d) Verkauf Arrondierungsflächen Barbarabach
e) Kauf des Flurstücks 344/102
a) Dem Kaufangebot der Waldfläche (Bühllauch) wurde mehrheitlich zugestimmt.
b) Wurde bereits in vorangegangener Sitzung beschlossen.
c) Der Verkauf des Flurstücks 3135 (ehemals Mühlbach) wurde einstimmig beschlossen.
d) Der Verkauf der Arrondierungsflächen aus dem Ausbau des Barbarabaches wurde einstimmig beschlossen.
e) Dem Ankauf des Flst. 3464/102 (Teilfläche, Bachlauf Langer Lauch Bach) wurde einstimmig zugestimmt.

GR- Sitzung vom 22.10.2019

·         Grundstücksangelegenheiten

a)    Kauf Flst. 65/2 Hindenburgstraße
b)   Kauf Teilfläche Flst. 1810 Im Ried
a) Dem Ankauf (Fläche vor Hindenburgstr. 80/1) wurde einstimmig zugestimmt.
b) Dem Ankauf (Fläche Barbaragarten) wurde einstimmig zugestimmt.

GR- Sitzung vom 19.11.2019

·         Grundstücksangelegenheiten

a)    Kauf Flst. 2018/13
b)   Verkauf Teilfläche 2018/1
a) Dem Ankauf des Flurstücks (Trafohäuschen Lindenstraße) wurde einstimmig zugestimmt.
b) Dem Verkauf der Teilfläche (Obere Schorteile) wurde einstimmig zugestimmt.

GR-Sitzung vom 03.12.2019

·         Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte/ B10“

Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung

-       Hindenburgstraße 172

Der Abschluss der Modernisierungsvereinbarung wurde einstimmig vom Gremium beschlossen.

GR-Sitzung vom 21.01.2020

·         Grundstücksverkehr

-       Ankauf Flst. 1838/0 Barbaragarten/ Ried

Dem Ankauf des Flurstücks wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Bericht aus der Verkehrsschau vom 05.12.2019

Ordnungsamtsleiterin Schmolz berichtet von der Verkehrsschau vom 5. Dezember 2019. Die Verkehrsschaukommission hatte sich vor Ort mit mehreren verkehrsrechtlich bedeutenden Stellen im Gemeindegebiet auseinandergesetzt.

-       Immenreich

Mehrere Bürger hatten sich bei der Gemeinde Gingen über die Parksituation im Immenreich beschwert. Vor der Kurve hätten regelmäßig durchgängig Fahrzeuge geparkt, wodurch schlecht einsehbar war, ob Gegenverkehr entgegenkomme. Laut Aussage von Anliegern sei es hier schon häufig zu „Beinaheunfällen“ gekommen. Die Gemeinde beantragte darum die Überprüfung der Parksituation und die Anbringung eines Halteverbotes.

Die Verkehrsschaukommission konnte die Problematik vor Ort gut nachvollziehen. Wenn die rechte Straßenseite in Fahrtrichtung B10 so zugeparkt werde, komme es ohne Frage zu Problemen im Begegnungsverkehr. Um die Situation im Kurvenbereich zu verbessern, wurde die Anbringung eines eingeschränkten Halteverbotes angeordnet. Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich bereits von der Gemeinde Gingen umgesetzt.

-       Große Gasse Ecke Pfarrstraße

Es wurde von der Gemeinde beantragt, die Zick-Zack-Markierung (Halteverbot) um 2 Meter in Richtung Hindenburgstraße zu verlängern. Bürger hatten in der Vergangenheit gemeldet, dass größere Fahrzeuge und der Bus beim Ein- und Abbiegen in die Pfarrstraße Probleme hätten, wenn dort geparkt werde.

Bei genauerem Betrachten der Markierung wurde festgestellt, dass die Zick-Zack-Linie erst ab der gepflasterten Rinne am Straßenrand angebracht ist. Es wurde betont, dass aber auch die Rinne mit zur Fahrbahn und somit zum beparkbaren Bereich zähle. Durch die Rinne werde den Fahrzeugführern aktuell vermittelt, dass die Fahrbahnkante an der Rinne beginnt. Entsprechend parken die Autofahrer am Rand der Rinne, nicht aber auf ihr. Wenn die Rinne zum Parken mitgenutzt werde, verbleibe eine Restfahrbahnbreite von 4,50 Metern. Der Einmündungsbereich in die Pfarrstraße sei zudem breit ausgestaltet.

Die Verkehrsschaukommission konnte daher keine Defizite im Einmündungsbereich feststellen. Der Antrag auf Verlängerung der Zick-Zack-Markierung wurde abgelehnt. Der Gemeinde wurde aber empfohlen, die bestehende Markierung anzupassen, damit deutlich wird, dass die gepflasterte Rinne auch beparkt werden darf.

-       Filsstraße

Halteverbot

Die Filsstraße wird von der Grabenstraße kommend auf der rechten Seite stark beparkt. Hierdurch ergeben sich insbesondere am Eckbereich des Hauses Froschgasse 9 Probleme bezüglich der freien Sicht auf den Gegenverkehr. Verkehrsteilnehmer weichen deshalb bei Gegenverkehr oftmals auf die Privatfläche des Hofes von Gebäude Froschgasse 9 aus. Die Gemeinde Gingen beantragte daher die Anbringung einer Grenzmarkierung (Halteverbot, „Zick-Zack-Markierung“).

Da im weiteren Verlauf der Filsstraße bereits ein Halteverbot mit einer Beschilderung ausgewiesen ist, soll ein mögliches Halteverbot an dieser Stelle ebenfalls mit Schildern und nicht mit einer Markierung angebracht werden. Die Verkehrsschaukommission schlug vor, zunächst mit mobilen Verkehrszeichen auszuprobieren, wo genau die Ausweichstelle in dieser Kurve benötigt wird und wie lange diese sein sollte. In dem Bereich soll ein absolutes Halteverbot ausgeschildert werden. Wenn ein geeigneter Standpunkt gefunden ist, kann die dauerhafte Anbringung beantragt werden. Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich bereits von der Gemeinde Gingen umgesetzt.

Markierung „Achtung Kinder“

Der Weg „Am unteren Steg“ mündet in die Filsstraße und wird von vielen Familien und Kindern als Weg zum Kindergarten bzw. zur Schule genutzt. Die Gemeinde Gingen wollte darum beantragen, mittels einer Markierung „Achtung Kinder“ auf der Fahrbahn auf den querenden Weg aufmerksam zu machen.

Am Hauseck des Gebäude Froschgasse 9 wurde in der Vergangenheit bereits eine Beschilderung „Achtung Kinder“ angebracht. Diese war zum Zeitpunkt der Verkehrsschau allerdings so verblichen, dass sie kaum noch wahrgenommen wurde. Die Verkehrsschaukommission ordnete an, das Schild zu erneuern. Sollte es danach weiterhin zu Problemen kommen, kann nachträglich beim Straßenverkehrsamt die Anordnung für eine Markierung auf der Fahrbahn beantragt werden. Das Schild wurde zwischenzeitlich von der Gemeinde erneuert.

-       Mühlgasse

In der Mühlgasse vor Gebäude 16 wurde eine Parkscheibenregelung eingeführt. Die zulässige Höchstparkdauer beträgt eine Stunde und wurde entsprechend beschildert. Die Gemeinde beantragte die Erhöhung der zulässigen Höchstparkdauer auf drei Stunden, um im Gebiet eine einheitliche Parkscheibenregelung zu schaffen. Dagegen bestanden keine verkehrsrechtlichen Bedenken. Es wurde angeordnet, die entsprechende Beschilderung anzubringen. Dies wurde von der Gemeinde zwischenzeitlich bereits umgesetzt.

-       Grabenstraße

Parkscheibenregelung vor Gebäude Grabenstraße 45

Auf dem öffentlichen Parkplatz vor Haus 45 können vier Fahrzeuge geparkt werden. Da keine Parkstände markiert sind, wird oftmals durch großzügiges Parken ein Platz verschenkt. Die Gemeinde Gingen hatte darum beantragt, vier Parkstände zu markieren. Zudem wurde die offizielle Ausweisung des Parkplatzes sowie die Einführung einer Parkscheibenregelung (max. 3 Stunden Parkdauer) beantragt. Die Verkehrsschaukommission hatte hiergegen nichts einzuwenden. Es wurde vom Straßenverkehrsamt angeordnet, vier Plätze zu markieren und die entsprechende Beschilderung anzubringen.

Versetzung Verkehrsschild „Verkehrsberuhigter Bereich“

Die Gemeinde beantragte die Versetzung des Verkehrsschildes „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Spielstraße) vom Einmündungsbereich (Höhe Gebäude Grabenstraße 28) auf Höhe des Gebäudes Kirchgasse 1.

Gemäß §10 StVO muss ein Verkehrsteilnehmer, der aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine andere Straße einfährt, immer die Vorfahrt gewähren. Im Einmündungsbereich (Höhe Gebäude Grabenstraße 28) kann somit ein Verkehrsteilnehmer, der bereits auf der Grabenstraße in Richtung Bahnhofstraße unterwegs ist, „ungebremst“ die Einmündung passieren, da er die Vorfahrt nicht gewähren muss.

Die Verkehrsschaukommission stimmte der Versetzung des Schildes zu, da nach Fertigstellung des Samariter Stiftes mit erhöhtem querendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Durch die Versetzung wird der verkehrsberuhigte Bereich früher beendet und es gilt folglich an der Einmündung (Höhe Gebäude Grabenstraße 28) die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Die geänderte Vorfahrtsregelung hat zur Folge, dass der Verkehr gebremst und der Fußgängerverkehr besser geschützt wird. Die Gemeinde Gingen wurde gebeten die Situation weiterhin zu beobachten und bei Problemen Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde zu halten. Das Schild wurde an der besprochenen Stelle platziert.

Parkregelung im Bereich des Samariter Stiftes (Kirchgasse 3)

In der Grabenstraße im Bereich des Samariter Stiftes sind dreizehn öffentliche Parkplätze vorhanden. Damit diese nicht von Langzeitparkern benutzt werden, sondern unter anderem den Besuchern des Pflegeheims zur Verfügung stehen, möchte die Gemeinde Gingen diese mit einer Parkscheibenregelung versehen. Die Parkscheibenregelung soll jedoch zeitlich beschränkt werden. Zudem soll in der Grabenstraße ein Behindertenparkplatz ausgewiesen werden. Die Beschilderung wurde vom Straßenverkehrsamt angeordnet.

Haushaltsplan 2020 und Wirtschaftsplan 2020 der Gemeindewasserversorgung

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes berichtet werden.

 

Bebauungsplanverfahren Gemeinde Kuchen „Wasserstall 1. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Kuchen hatte am 18.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Wasserstall 1. Änderung“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften in diesem Bereich aufzustellen. Dieser wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Gemeinde Gingen an der Fils wird nun im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Einzelhandelbetriebs der Lebensmittelbranche mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 m² geschaffen werden. Auf dem Areal befand sich früher eine Baustoffhandlung. Mittlerweile wird das Gelände von kleinteiligen unterschiedlichen Gewerbebetrieben genutzt. Mit dem Lebensmittelmarkt soll die zentrumsnahe Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden und das Areal vor einer drohenden Brache bewahrt und wiederbelebt werden. Im aktuell dort geltenden Bebauungsplan „Wasserstall“ von 1975 ist ein Gewerbegebiet festgesetzt, weshalb großflächiger Einzelhandel nicht möglich ist.

Mit dem künftigen Bebauungsplan „Wasserstall 1. Änderung“ soll ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel festgesetzt werden. Die Verlagerung des Lebensmittelvollsortimenters dient der langfristigen Standortsicherung in Kuchen. Der Altstandort bietet aufgrund der veralteten Immobilie und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten keine langfristige Perspektive. Diese Problematik wurde bereits durch die Schließung der Aldi-Filiale im Gewerbepark Ende 2015 deutlich. Die Gemeindeverwaltung Gingen sieht in der Verlagerung des Standorts des Lebensmittelvollsortimenters vom bisherigen Standort im Gewerbepark an den zentrumsnäheren Standort Richtung Ortsmitte (beim ehemaligen Baustoffhandel) kein Problem und begrüßt die Idee der langfristigen Standortsicherung in Kuchen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte jedoch gesichert sein, dass es sich nur um eine Verlagerung des Standortes handelt und dadurch nicht ein weiterer Lebensmittelmarkt wieder am alten Standort entstehen soll und somit bestehende Kaufkraft weiter aufgeteilt wird. Dies ist auch deshalb sehr wichtig, damit dem angesiedelten Lebensmittelmarkt in Gingen nicht die Grundlage entzogen wird. Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, in der Stellungnahme der Gemeinde Gingen als Bedingung für ein bedenkenloses Zustimmen aufzunehmen, dass eine weitere Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Kuchen ausgeschlossen werden soll.

GRin Soukup erkundigte sich, ob Gingen bezüglich der Anhörung nur eine beratende Funktion habe. Dies bejahte BM Hick, machte aber darauf aufmerksam, dass bei einem Einspruch Gingens zwischen den Kommunen und auch dem Landratsamt ein Austausch erfolge, um gegebenenfalls Kompromisse zu schließen.

Es wurde vom Gremium einstimmig Folgendes beschlossen: Die Gemeinde Gingen an der Fils hat gegen die Verlegung des Standorts des Lebensmittelvollsortimenters nichts einzuwenden. Es soll jedoch gesichert werden bzw. sein, dass am alten, bisherigen Standort des Lebensmittelmarktes nicht wieder ein Markt angesiedelt wird und somit ein zusätzlicher Lebensmittelmarkt entstehen würde. Außerdem beauftragte der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss die Gemeindeverwaltung, eine entsprechende Stellungnahme fristgerecht abzugeben.

Bekanntgaben und Anfragen

BM Hick informierte das Gremium, dass am 16. März 2020 in Süßen eine Informationsveranstaltung für Gemeinderäte betreffend den Gewerbepark Lautertal stattfinden würde.