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Impfungen
Beschluss Impfungen mit Impfstoff von AstraZeneca (Stand 31.03.2021)
- 94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
Beschluss vom 30.03.2021:
Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca
Umsetzung der Impfstrategie
In der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten über die Impfpolitik wurde festgelegt, dass Hausärzte nach Ostern flächendeckend mit Impfungen gegen das Coronavirus beginnen sollen. Im April werden die Impfstoffmengen noch knapp sein. Daher ist die Impfreihenfolge weiterhin einzuhalten. Die Arztpraxen sind aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen nach § 2 CoronaImpfV zu impfen. Hierfür werden zunächst etwa 20 Impfdosen pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen zur Verfügung gestellt. Die Impfzentren und mobile Impfteams sollen weiterhin betrieben werden.
Corona Testverordnung
- Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronavirus-Testverordnung – TestV)
Aktuelle Informationen rund um das Thema Impfungen: Terminvereinbarung, FAQs Landesregierung etc.
Informationen des Landkreises:
Zum Thema Impfungen wurden auf der Homepage des Landratsamts Göppingen die aktuellen Informationen eingestellt:
www.landkreis-goeppingen.de/coronaimpfungInteressierte Bürger*innen können hier speziell für den Landkreis Göppingen bezogen ab sofort aktuelle Informationen online abrufen.
Informationen der Landesregierung:
In Baden-Württemberg werden im ganzen Land Impfzentren geschaffen, um möglichst schnell viele Menschen gegen das Corona-Virus impfen zu können. Hier finden Sie einen Überblick über die Standorte der Impfzentren im Land.
Sobald ein Impfstoff zugelassen ist können die neun Zentralen Impfzentren (ZIZ) im Land die Arbeit aufnehmen. Ab dem 15. Januar 2021 folgen dann auch die rund 50 Kreisimpfzentren. Die Kreisimpfzentren finden sich in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Zusätzlich sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfung und den Impfzentren in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Informationen des Bundes:
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Hier können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Fachleute sich für einen Newsletter-Infoservice anmelden, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Terminvereinbarung:
In Baden-Württemberg ist das Ministerium für Soziales und Integration zuständig. Die Terminvereinbarung für eine Impfung erfolgt telefonisch über die Rufnummer 116117 oder online über den zentralen Impfterminservice. Es werden gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung vergeben.Bei einem Anruf über die 116117 erfolgt eine Weiterleitung an das vom Land beauftragte Callcenter. Informationen zum Impfprozess sind über die Corona-Hotline 0711/904-39555 erhältlich.
Impfterminservice
Seiten des Patientenservice 116 117: Corona-Impfung: Was Sie wissen sollten
Pressemitteilung: Regelung Fahrten Impfzentrum
Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Sozialministerium haben sich darauf geeinigt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbständig zu einem der Impfzentren gelangen können, eine sogenannten Krankenfahrten auch zum Impfzentrum nutzen. Notwendig hierfür ist eine ärztliche Verordnung, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann.
- Pressemitteilung im pdf-Format