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Aktuelles aus der Gemeinde

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet.....

Autor: Martina Manz
Artikel vom 17.11.2022

Blutspenderehrung

Bürgermeister Marius Hick begrüßte in der Sitzung langjährige Blutspender/Innen aus der Gemeinde Gingen. Er betonte in seiner Rede, dass er sich über das Kommen sehr freue, denn durch diesen freiwilligen Dienst wird Leben gerettet. Durch ihre Blutspende seien sie Vorbild für andere und können begeistern es Ihnen gleich zu tun.

Wenn man aktuell auf die Homepage des Blutspendedienstes des Roten Kreuzes für Baden-Württemberg Hessen schaue, dann erfährt man über das Blutgruppen-barometer, dass die Versorgungslage derzeit in allen Blutgruppen niedrig und bei den Blutgruppen A- und 0- sogar kritisch ist.

Auf der Ehrungsliste standen 7 Personen mit zusammen 435 Blutspenden. Das sind 217,5 Liter Blut und mehr als 650 Personen, die oft dringend Hilfe erhielten, so BM Hick in seiner Rede,
Er verwies auf die außergewöhnliche Ehrung von Herrn Rau für 175-maliges Spenden und drückte auch seine Hochachtung aus für alle anderen Spender/Innen.

Folgende Ehrungen standen an:

10 x Blutspenden: Herr Selcuk Bahadir
25 x Blutspenden: Herr Harald Riesner
50 x Blutspenden: Herr Michael Benz, Herr Sascha Feller, Frau Claudia Zeller
75 x Blutspenden: Herr Frieder Stammler
175 x Blutspenden: Herr Manfred Rau

Die Blutspender erhielten Urkunden, Ehrennadeln und Geschenke von der Gemeinde.

Forstbetriebsplan 2023 des Gemeindewaldes

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Hick den Revierförster Herr Schwarz. Er sollte die einzelnen Posten des Betriebsplanes für das Jahr 2023 vorstellen und auch für Fragen und Antworten dem Gremium zur Verfügung stehen.

Herr Schwarz ging in seiner Präsentation zunächst auf die nach dem Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg erforderliche zehnjährige Forsteinrichtungsplanung ein. Die Waldfläche des Gemeindewaldes Gingen beträgt 99,5 Hektar, davon sind 62 % Laubholz und 38 % Nadelholz.
Hier wurden für die Jahre 2019 bis 2029  6.635 Festmeter Hiebsatz festgelegt. Aktuell wurden bis Oktober 2022  2.551 Festmeter Holz eingeschlagen.

Im vergangenen Jahr 2021 wurden 1008 Festmeter eingeschlagen. Zudem erfolgte noch eine Kultursicherung auf 3 Hektar Fläche. Dies erfolgte alles im Hinblick auf den geplanten Walderlebnispfad. Das Betriebsergebnis für das Jahr 2021 wird mit einem Plus von 25.889 Euro abgeschlossen. Den Erlösen im Holzverkauf von 56.141 Euro stehen Kosten von 30.252 Euro gegenüber.

Herr Schwarz informierte den Gemeinderat, dass im aktuellen Jahr die Holzernte bei nur rund 107 Festmeter liegt. Das Forstjahr war insgesamt ruhig, erst ab September/Oktober gab es einen leichten Einfall von Borkenkäfer, was Käferholz zur Folge hatte. Das Forstamt führte zudem Kultursicherungen mit teilweisem Abbau von Wuchshüllen auf einer Fläche von 7 Hektar durch.

Im Jahr 2023 sollen im Gemeindewald in Summe rund 600 Festmeter Holz ein-geschlagen werden. Schwerpunkt des Holzeischlags wird mit ca.75% im Nadelholz sein, verteilt auf verschieden Fichtenbestände im Gemeindewald. Nach Bedarf werden die Kultursicherungsmaßnamen in den Neupflanzungen der letzten Jahre fortgeführt.

Eine größere Kostenposition im Forsthaushalt soll 2023 die Instandsetzung eines Weges im Bereich des Walderlebnispfades sein. Herr Schwarz erläuterte hierzu noch verschiedene Fördermöglichkeiten. Würde der Fahrweg nach forstlichen Standards umgebaut werden, so wären nach Aussage des Revierförsters rund 70 % der Nettokosten förderfähig. Nach einer groben Kostenschätzung kann man von Kosten in Höhe von ca. 90.000 Euro brutto ausgehen.

GR Steck erkundigte sich nach der Bauzeit des Weges. Herr Schwarz antwortete, dass dies nicht unbedingt das Problem sei. Der Weg könnte in 2 bis 3 Wochen hergestellt werden. Was länger dauern würde sind die Antragstellung für die Förderung, die Ausschreibung der Arbeiten sowie das Einholen der Angebote.

BM Hick stellte fest, dass es in diesem Gemarkungsbereich auch private Flurstücke gibt. Herr Schwarz erwiderte, dass diese nicht betroffen sind. Der Weg wird in den Hang hinein verarbeitet. Was anfällt sind Hangabtragungen. Diese Masse muss entsorgt werden. Hier bat BM Hick das Forstamt noch abzuklären, ob diese Kosten in die Kostenschätzung miteinberechnet wurden.

Der Gemeinderat fragte auch nach Alternativen nach. Herr Schwarz unterstrich, dass auch wenn kein Ausbau mit einer Fahrwegbreite von 3,50 m mit Trag- und Deckschicht sowie Entwässerung mittels Gräben und Dolen erfolgt, so muss der Weg trotzdem ausgebessert werden. Es müssen Verdrückungen rausgearbeitet werden, eine geringe Anzahl Dolen gesetzt werden und die Deckschicht mit einer natürlich geringeren Höhe als wie bei einem Fahrweg aufgebracht werden. Der Unterhaltungsaufwand wird bei einem „geflickten“ Weg in den kommenden Jahren sicherlich höher sein, man wird aber trotzdem Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Zustand sehen.

BM Hick kündigte an, dass diese Entscheidung, Umbau zum Fahrweg oder Ausbesserung, in die Haushaltsplanberatungen mitaufgenommen wird.

GR Engel erkundigte sich, ob durch die zunehmende Trockenheit die Forsteinrichtungsplanung neu ausgerichtet werden muss. Revierleiter Schwarz bejahte dies und erklärte, dass nach ca. 5 Jahren eine Zwischenrevision erfolgt, bei der man solche Faktoren, die die ursprüngliche Planung beeinflusst haben, neu berücksichtigt. Der Hiebsatz kann sich also ändern.

Zum Schluss erläuterte Herr Schwarz noch die einzelnen Posten für die Finanzplanung für das Jahr 2023.

Bei den Einnahmen durch Holzernte rechnete er mit einem Plus von 29.990 Euro. Diesem standen Ausgaben in Höhe von 27.543 Euro gegenüber, so dass das Jahr 2023 voraussichtlich mit einem geringen Überschuss von rund 2.447 Euro abgerechnet werden kann.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils stimmte dem vom Forstamt des Landratsamtes Göppingen erstellten Betriebsplan 2023 des Gemeindewaldes zu. Das Forstamt wurde zudem ermächtigt vom Betriebsplan abzuweichen, sollten veränderte Situationen auf dem Holzmarkt dies im Laufe des Jahres fordern.

 

Vorstellung Deutsche Glasfaser
- Ausbaumöglichkeiten

BM Marius Hick stellte den Gemeinderäten zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Malek von der Kreiswirtschaftsförderung vor. Sie ist zudem Geschäftsführerin des Zweckverbandes Gigabit des Landkreises Göppingen. Herr Tim Bozarslan ist Projektbeauftragter der Deutsche Glasfaser Holding GmbH.

BM Hick blickte auf die Bemühungen der Verwaltung zurück, glasfaserschnelles Internet für die Gemeinde Gingen zu erhalten. Gingen hat in einigen Ortsbereichen Aufholbedarf hinsichtlich der Breitbandversorgung. Trotz intensiver Bemühungen haben andere Telekommunikationsunternehmen den Ausbau zum Beispiel neuer Baugebiete wie die Schulstraße in Gingen abgelehnt. Auch auf Grund der komplizierten und von Wechseln geprägten Förderkulisse wurden oft keine Lösungen gefunden.

Deshalb freute er sich, dass die Deutsche Glasfaser die Gemeinde Gingen mit einem zukunftssicheren Glasfasernetz flächendeckend versorgen will.

Herr Bozarslan stellte kurz das Unternehmen vor. Die Deutsche Glasfaser Holding GmbH ist ein 2011 gegründetes Telekommunikationsunternehmen. Der im Handelsregister eingetragene Sitz der Gesellschaft ist Borken, Nordrhein-Westfalen, die Verwaltungszentrale befindet sich in Düsseldorf. Das Unternehmen ist bundesweit im ländlichen Raum aktiv. Mit Zahlen, Daten und Fakten untermauerte er die Stellung als zweitgrößter Glasfaseranbieter bundesweit nach der Telekom.

Als privatwirtschaftlicher Anbieter mit langjähriger Erfahrung kann Deutsche Glasfaser den Ausbau laut eigenen Angaben schnell und wirtschaftlich vorantreiben. Das Unternehmen setze dabei auf Fibre-to-the-Home(FTTH)-Anschlüsse. Die Glasfaser wird also nicht nur bis zum Verteilerkasten auf der Straße, sondern direkt bis ins Haus oder in die Wohnung geführt. Damit können auch große Datenmengen mit höchster Geschwindigkeit zuverlässig übertragen werden.

Der geplante Projektablauf gliedert sich in 5 Phasen, erläuterte Herr Bozarslan dem Gremium. Die Phase 1, die Entscheidung für oder gegen einen Angang des Ortes, wurde bereits durch sein Unternehmen getroffen.
In der Zusammenarbeit mit der Kommune werden die Festsetzung der Rahmenbedingungen für die Vertriebs- und Bauphase in einem Kooperationsvertrag festgelegt. Als Beispiel hierzu nannte Herr Bozarslan unter anderem der Erwerb beziehungsweise die Anpachtung geeigneter Flächen für die Standorte der Knotenpunkte des Glasfasernetzes, der sogenannten Points of Presence (POP). Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten vor Ort sei unabdingbar.

Im nächsten Schritt werde das Unternehmen eine Nachfragebündelung in der Kommune durchführen. Im Aktionszeitraum bzw. in der Vermarktungsphase können sich dann Bürgerinnen und Bürger aus Gingen, die in den geplanten Ausbaugebieten wohnen, für einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser entscheiden. Der Ausbau ihres Anschlusses sei für sie kostenlos. Erreiche die Vertragsquote im Ausbaugebiet der Kommune mindestens 33 Prozent, stehe dem Ausbau nichts mehr im Wege.

In Phase 4, nach erfolgreicher Nachfragebündelung, startet dann der Ausbau des Glasfasernetzes in Gingen. Deutsche Glasfaser beginnt zunächst mit der Planung der Bauarbeiten – angefangen mit der Festlegung des Standortes für den Glasfaserhauptverteiler bis hin zur Vorbereitung des Tiefbaus. Der Hauptverteiler bildet das Zentrum des Glasfasernetzes im Ort und ist eines der ersten sichtbaren Zeichen des Ausbaus. Anschließend beginnt der Baupartner von Deutsche Glasfaser mit den Tiefbauarbeiten und verlegt vom Hauptverteiler aus die FTTH-Glasfaserleitungen („Fiber To The Home“ – Glasfaser bis ins Haus).
Deutsche Glasfaser informiert alle Haushalte, die einen Vertrag unterzeichnet haben, vorab über die einzelnen Schritte und klärt mit ihnen die Details zu ihren Haus-anschlüssen.

Zum Schluss wurden dem Gemeinderat noch die Produkte und die Zielgruppen vorgestellt. Das Tarifportfolio für Privatkunden sieht vor, dass der Hausanschluss während der Vertriebsphase kostenlos ist, danach belaufen sich die Kosten auf 750 Euro. Solange der Altvertrag noch läuft kann bis zu 12 Monate kostenlos gesurft werden, danach erfolgt die Rufnummerportierung.

Der Projektzeitplan der Deutschen Glasfaser sieht vor, dass in rund 20 Monaten mit Planung und Bau begonnen werden soll, vorausgesetzt die 33 Prozent-Quote an Anschlüssen wird erfüllt.

Es wurde nachgefragt, wie die Reaktionen der weiteren Kommunen im Kreis Göppingen aussehen und ob unser Ortsteil Grünenberg nun auch „online“ gehen kann.
Frau Malec gab Auskunft, dass 11 Kommunen, wie zum Beispiel die Gemeinde Wangen, in der Phase der Nachfragebündelung stehen. 13 weitere Kommunen wollen folgen. Herr Bozarslan gibt bezüglich der Anbindung des Ortsteil Grünenberg zu bedenken, dass hier der Tiefbau das Problem ist. Wenn jemand den Graben vom Ort zum Weiler Grünenberg zieht dann wäre es kein Problem.

BM Hick und GR `in Soukup appellierten, dass der Ausbau durch die Deutsche Glasfaser ein Gemeinschaftsprojekt werden muss. Gemeinderat und Verwaltung müssen hinter dem Projekt stehen und zusammen mit dem Unternehmen viel Überzeugungsarbeit leisten. Letztendlich ist entscheidend was wird es den Bürger kosten. Im Neubaugebiet Schulstraße gibt es 2 mögliche Anschlüsse: Glasfaser oder Koax. Der Wettbewerb ist somit da und man sollte nach der neuen Technik greifen.
 

Informationen zu laufenden Bauvorhaben

-RÜBs (Regenüberlaufbecken): Hier wurde die Technik auf den neuesten Stand gebracht. Eine Fernwartung und Überwachung der RÜBs sei nun möglich. Langfristiges Ziel wird es sein, die RÜBs dem Abwasserzweckverband Mittlere Fils in Salach zu übergeben.

-Neubau Hohensteinhalle: Die Baugenehmigung für den Neubau wird derzeit bearbeitet und fertig gestellt. Sie soll kommenden Dienstag zum Landratsamt, Baurechtsamt auf den Weg gebracht werden. Der Generalunternehmer sucht derzeit seine Subunternehmer zusammen und in der Klausurtagung am Wochenende sollte der Gemeinderat noch einige Ausstattungen wie zum Beispiel über den Bodenbelag in Halle und Foyer erörtern. Eine finale Entscheidung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates.

 

Bebauungsplan "Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)" - 4. Änderung

Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB,

Beschluss über die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB und die Billigung des Entwurfs (inkl. Umweltbericht) mit Auslegung

BM Hick und Herr Manfred Mezger vom Planungsbüro mquadrat in Bad Boll trugen anhand der Sitzungsvorlage und einer kurzen Präsentation den aktuellen Sachstand im Verfahren vor.

Die 4. Änderung des Bebauungsplans „Marrbachöschle“ wurde am 20.11.2018 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist im Anschluss durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses In-Kraft getreten.

Im Jahr 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht im Normenkontrollverfahren zum benachbarten Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ 3. Änderung festgestellt, dass bei diesem das Verfahren nach § 13a BauGB keine Anwendung finden könne. Der Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ – 3. Änderung wurde deshalb aufgrund eines Verfahrensfehlers für unwirksam erklärt.
 

Diese Entscheidung betraf zwar nicht den Bereich der vorliegenden 4. Änderung des  Bebauungsplans Marrbachöschle. Trotz dessen hat die Gemeinde für den gesamten Bereich „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ eine Umweltprüfung durchgeführt und auch für den vorliegenden Bebauungsplan einen Umweltbericht erstellt und die 4. Änderung des Bebauungsplans in einem ergänzenden Verfahren mit Umweltbericht und nicht nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht abgeschlossen.

Im Zuge dieses ersten ergänzenden Verfahrens wurde noch eine klarstellende Festsetzung getroffenen. Die Notwendigkeit hierzu hatte sich im Zuge der Bauanträge im angrenzenden Erschließungsbereich der 3. Änderung gezeigt.

Aufgrund eines Festsetzungsfehlers betreffend das Dorfgebiet wurde die Planungsrechtlichen Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplans vom Verwaltungsgerichtshof Baden - Württemberg (VGB BW) mit Urteil vom 21.01.2022 für unwirksam erklärt. Die Örtlichen Bauvorschriften der 4. Änderung gelten weiterhin.

Dieser Festsetzungsfehler bei der Festsetzung des Dorfgebiets (zu weitgehender Ausschluss gewerblicher Nutzungen) soll nun durch ein weiteres ergänzendes Verfahren geheilt werden.

Das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB dient der Behebung etwaiger Fehler sowohl formeller Mängel als auch die Behebung materieller Fehler. Die Behebung eines materiellen Mangels setzt voraus, dass der zu behebende Mangel nicht von solcher Art und Schwere ist, dass er die Planung als Ganzes von vornherein in Frage stellt oder die Grundzüge der Planung berührt.

Vorteil des ergänzenden Verfahrens ist auch die rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplans nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens zum Datum des ursprünglichen Inkrafttretens des Bebauungsplans.
Zwischenzeitlich wurde vom Gesetzgeber mit dem dörflichen Wohngebiet (MDW, § 5a BauNVO, 2021) ein weiteres Baugebiet in die Baunutzungsverordnung aufgenommen.

Da die Antragssteller der Normenkontrollklage während der Normenkontrolle ausgeführt haben, dass eine Festsetzung als MDW in Betracht komme, insbesondere, da dieses besser der vorliegenden Situation und der Bewirtschaftung (Streuobstbau in Nebenerwerb) der Antragsteller entspräche (Schriftsatz der Rechtsvertretung der Antragsteller an den VGH vom 20.12.2021), wurde im Vorfeld dieses erneuten ergänzenden Verfahrens bei den Eigentümern des Plangebiets abgefragt, ob die bisherige Festsetzung Dorfgebiet oder alternativ die Festsetzung eines Dörflichen Wohngebiets gewünscht sei.

Die Antworten ergaben leider kein einheitliches Bild. Zwei Eigentümer können sich die Festsetzung eines Dörflichen Wohngebiets vorstellen, ein Eigentümer ist weiterhin an der Nutzung seiner Grundstücke als Dorfgebiet interessiert. Von einem Eigentümer ging keine Äußerung ein.

Da die Antragssteller der Normenkontrolle - unter diesen befindet sich auch der Eigentümer, der sich für den Beibehalt der Nutzung seiner Grundstücke als Dorfgebiet geäußert hat - in der mündlichen Verhandlung kein Interesse an der Aufnahme einer Vollerwerbslandwirtschaft erkennen lassen haben, wird vorgeschlagen die bislang als Dorfgebiet (MD) festgesetzten Bereiche als Dörfliches Wohngebiet auszuweisen.

Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, da durch diese die ansonsten intakte Gesamtplanung nicht in Frage gestellt wird.

Auch der VGH hat in seinem Urteil dargelegt, dass in einem ergänzenden Verfahren die Festsetzungen eines dörflichen Wohngebiets erwogen werden könnte.

Die Voraussetzungen des ergänzenden Verfahrens liegen deshalb vor. Grundsätzlich müssen alle dem Fehler nachfolgenden Verfahrensabschnitte wiederholt werden. Vorhergehende Schritte hingegen nicht. Nachdem das Verfahren zum Bebauungsplan "Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)" - 4. Änderung ansonsten fehlerfrei durchgeführt wurde, ist es ausreichend, dass das Verfahren ab der Billigung des Planentwurfs und der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederaufgenommen wird um dann bis zum Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB fortgeführt zu werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, das ergänzenden Verfahrens nach § 214, Abs. 4 BauGB durchzuführen und hierzu den Entwurf des Bebauungsplans in der vorliegenden Fassung zu billigen und diesen anschließend öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung durchzuführen.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde mit 9 Ja Stimmen angenommen. Von den 13 anwesenden Ratsmitgliedern waren 4 befangen.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pflegeheim Haus St. Barbara“
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Manfred Mezger versuchte das Gremium auf den aktuellen Stand im Verfahren zu bringen.
Ende Juni 2022 fasste der Gemeinderat den Beschluss über die Auslegung des Planentwurfs. Dieser lag dann von Mitte Juli bis Mitte August 2022 aus. Auch die Beteiligung der Behörden entsprechend des Baugesetzbuches wurde gestartet.

Gleichzeitig wurde ein Durchführungsvertrag mit dem Investor und Träger des Projektes abgeschlossen. Beim Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren ein Pflichtteil im Verfahren. Dieser Vertrag basiert auf dem Planentwurf bzw. dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP),  in dem alle wichtigen Planungen (Fenster, Farbgestaltung, Bemaßung) geregelt und festgelegt wurden.

Das Pflegeheim soll Platz für 37 Pflegezimmer sowie für 4 Einheiten betreutes Wohnen bieten.
Der Neubau ist als ein langgestrecktes, voll unterkellertes zweigeschossiges Gebäude mit einem zurückgesetzten Dachgeschoss geplant. Dieses dritte Geschoss ist von der Außenwand zurückversetzt. Auf dem Flachdach werden noch eine PV-Anlage, eine Wärmepumpe und ein Lüftungsgerät untergebracht.

In der Länge misst das geplante Gebäude im Erdgeschoss rund 62 Meter, im Obergeschoss ca. 60 Meter, bei einer Gebäudehöhe von knapp 10 Metern.

Herr Mezger ging in seiner Präsentation auch kurz auf die mögliche Beschattung in Richtung der Häuserfront in der Karlstraße ein.

In der heutigen Sitzung muss der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils nun über die öffentlichen und privaten Belange abwägen und die abgegebenen Stellungnahmen zum Entwurf bei Bedarf entsprechend berücksichtigen.

Herr Mezger nannte die Planungen des Pflegeheims „Haus St. Barbara“ als ein Beispiel dafür, wie komplex Innenentwicklung sein kann. Es wird immer Betroffenheiten und Konflikte geben. In diesem Fall ist einigen Anwohnern der umliegenden Straßen, Karl- und Friedrichstraße, der gesamte Bau zu wuchtig, zu massig, zu groß in seiner Dimension.  Bedenken wurden auch hinsichtlich der Parkplatzsituation und dem erhöhten Verkehrsaufkommen geäußert.

Herr Mezger ging zunächst auf die Ergebnisse der Stellungnahmen der von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein.

Im Abwägungsvorschlag sind die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan aufgenommen und mit der empfohlenen Wertung und Behandlung versehen. Auf Grundlage der Stellungnahmen wurde der zeichnerische Teil des Bebauungsplans redaktionell überarbeitet (Ergänzung Flurstücksnummer).

Weitere Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan erscheinen als nicht erforderlich.

Die eingegangenen Stellungnahmen von privater Seite beziehen sich hauptsächlich auf die Größe bzw. Bemaßung des Projektes (zu lang, zu hoch, Reduzierung auf maximal zwei Stockwerke) verbunden mit etwaigen Lärmbelästigungen, erhöhtes Verkehrsaufkommen, zu wenige Parkplätze, bis hin zu der Frage ob ein weiteres Pflegeheim in Gingen überhaupt notwendig ist.

BM Hick ergänzte hier die Ausführungen vom Stadtplaner und machte u.a. deutlich, dass die Kritik an einer zu schmalen Feuerwehrzufahrt, als Beispiel, nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens sei, sondern im Baugenehmigungsverfahren durch die Baurechtsbehörde (LRA) geprüft wird.

Nach erneuter Prüfung durch den Architekten ist der Träger zu dem Entschluss gekommen, dass um eine wirtschaftliche tragfähige Bebauung zu ermöglichen und auch ein schonender Umgang mit der Ressource Boden zu gewährleisten, die Planung so wie bisher beibehalten wird.

BM Hick verwies in der Sitzung noch auf die mit dem Projekt verbundenen weiteren Baumaßnahmen, die das Gebiet um die katholische Kirche aufwerten. Eine barrierefreie Bushaltestelle, ein neues Teilstück Gehweg und der neue Gemeindesaal.

Da aus Sicht der Verwaltung nichts mehr gegen das Vorhaben spricht wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsvorschlag zu behandeln und den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan als Satzungen zu beschließen. Anschließend können der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses In-Kraft gesetzt werden.

Dieser Beschlussantrag wurde mit 10 Ja Stimmen und 3 Gegenstimmen so vom Gemeinderat auf den Weg gebracht.
 

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden gemäß der Gemeindeordnung zu. Der diesbezügliche Spendenbericht wird dem Landratsamt übergeben.
 

Bekanntgaben und Anfragen

Aufnahme von Flüchtlingen: Weitere 4 Flüchtlinge werden in der kommenden Woche von der Gemeindeverwaltung erwartet. Sie werden im Gebäude Hindenburgstraße 88 im Obergeschoss untergebracht. Frau Schmolz und Frau Ebinger von der Verwaltung haben soweit alles vorbereitet.

Hochwasserschutz Marrbach: Hier sind die weiteren Ausarbeitungen durch das Planungsbüro gemacht, Ende November wird es hierzu einen Termin mit Planer und Verwaltung über die Entwürfe geben. Bis das Thema wieder im Gemeinderat aufschlägt wird es sicherlich Januar oder Februar werden, so BM Hick. Ein Vor Ort Termin mit den Anwohnern ist in Planung.

RS 14 Radschnellweg: BM Hick kritisierte die nicht objektive Berichterstattung der NWZ über den neu geplanten Radschnellweg, welcher wohl in Süßen enden wird. Hier wurde von „Widerstandsnestern zwischen Süßen und Geislingen“ gesprochen. Im Gegensatz dazu führte die GZ sachlicher aus, warum Gingen die Planungen des Radschnellweges nicht unterstützen wollte; Zweifel an der Trassenführung, durch Wohnstraßen darf keine Radautobahn führen.

Volkstrauertag: Friedenstrauertag.BM Hick erinnerte daran, dass es der erste Volkstrauertag seit 2019 ist. Noch nie war dieser Gedenktag so aktuell wie heute. Er lädt alle Gemeinderäte zum Gedenken am Sonntag ein.

Absturzgeländer Terrasse Mehrzweckraum BIZ: Der Gemeinderat einigte sich (mit 2 Gegenstimmen) auf eine vom Architekturbüro Bodmer u. Seyfang vorgeschlagene Lösung für ein Absturzgeländer an der Terrasse beim Mehrzweckraum. Das günstigste Angebot wurde beauftragt.