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Aktuelles aus der Gemeinde

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet.....

Autor: Martina Manz
Artikel vom 21.03.2023

Bürger fragen

Ein Bürger aus der Donzdorfer Straße erkundigte sich nach dem Ausbau der Straße. Er habe schon vor Jahren rund 48.000€ Vorauszahlungen für den Ausbau der Straße geleistet und bisher habe man in seinem Bereich noch keine Maßnahmen vorgenommen. BM Hick erklärte, der dem Mann zugestellte Vorauszahlungsbescheid sei nach wie vor rechtskräftig. Dass es mit dem Projekt so langsam vorangehe, liege daran, dass andere Anwohner in einem gerichtlichen Streit mit der Gemeinde stünden, in dem es um das Gebiet Donzdorfer Straße – Marrbacher Öschle gehe. Der Bürgermeister bemerkte, die Anzahlung sei ein Anteil der Finanzierung für die gesamte Donzdorfer Straße gewesen. In anderen Bereichen der Straße habe man schon ausgebaut. Es sollte ein Termin mit dem Bürger ausgemacht werden, um das Anliegen im Detail zu besprechen.

Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ – 5. Änderung

- Billigung Vorentwurf
- Beschluss über frühzeitige Beteiligung

GR Keller, GR Mayer, GR Hofmann und GR Mann erklärten sich für befangen und nahmen im Zuhörerbereich Platz.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Marrbachöschle“ wurde am 23. Juli 2013 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist im Anschluss durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses In-Kraft getreten. Im Jahr 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht im Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ - 3. Änderung festgestellt, dass bei diesem das Verfahren nach §13a BauGB keine Anwendung finden könne. Der Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ – 3. Änderung wurde deshalb aufgrund eines Verfahrensfehlers für unwirksam erklärt.

Um für das Quartier wieder verbindliches und den städtebaulichen baugestalterischen Zielen der Gemeinde entsprechendes Planungs- und Bauordnungsrecht zu haben hat der Gemeinderat bereits am 28.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für die vorliegende
5. Änderung des Bebauungsplans gefasst. Diese soll im regulären Verfahren, aufgestellt werden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde für den gesamten Bereich „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ eine Umweltprüfung durchgeführt und auch für die vorliegende Bebauungsplanänderung einen Umweltbericht erstellt. Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung wurde zwischenzeitlich erstellt. Hierbei wurden die Festsetzung insoweit angepasst, wie es sich Zuge der Bauanträge im Erschließungsbereich erforderlich gezeigt hat. Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, den Vorentwurf der Bebauungsplanänderung inklusive Umweltbericht zu billigen und anschließend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung zur Planung durchzuführen.

Manfred Mezger stellte das Thema mittels Präsentation dem Gremium vor.

GR Steck fragte, ob es nicht notwendig sei, in dem angrenzenden Teilbereich zur vierten Änderung ein „dörfliches Wohngebiet“ aufzunehmen. Mezger meinte, das sei in diesem Fall nicht nötig. Es handle sich hier im Plangebiet nur um ein allgemeines Wohngebiet. Im benachbarten Bebauungsplan sei das dörfliche Wohngebiet hingegen enthalten. Ein Übergang zwischen angrenzenden Gebieten sei immer vorhanden, daher sehe der Fachplaner keine Notwendigkeit, das in diesem Fall zu ergänzen.

Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung "Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)" - 5. Änderung wurde einstimmig gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Planauflage für die Dauer von mindestens eines Monats durchgeführt und die Unterlagen zusätzlich im Internet eingestellt. Für die Öffentlichkeit wird die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung bestehen. Parallel hierzu wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.

Bebauungsplan „Untere Schorteile V“ – 1. Änderung und Erweiterung

- Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

GR Steck, GR Preßmar und GR Keller erklärten sich für befangen und nahmen im Zuhörerbereich Platz.

Am 28. Juni 2022 hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan nach Westen auf das Flurstück Nr. 2627 zu erweitern und das erforderliche Eidechsenhabitat in diesem Zuge durch Festsetzung im Bebauungsplan zu sichern. Im Anschluss wurde vom 15. Juli 2022 bis einschließlich zum 15. August 2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlage des Bebauungsplan-Vorentwurfs durchgeführt. Parallel hierzu wurden mit Schreiben vom 07. Juli 2022 auch die Behörden beteiligt. Zusätzlich zur Offenlage waren die Unterlagen in das Internet eingestellt. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen zu der Planung ein. Im Abwägungsvorschlag sind die eingegangenen Stellungnahmen aufgenommen und mit der empfohlenen Wertung und Behandlung versehen. Die Verwaltung schlug vor, den Entwurf des Bebauungsplans zu billigen und diesen im Anschluss daran öffentlich auszulegen. Parallel hierzu werde die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhielten hierdurch die Gelegenheit, sich noch einmal zu dem Bebauungsplan zu äußern.

GRin Soukup interessierte, wie viel Fläche das Eidechsenhabitat bislang gehabt habe, bevor man es nun aufgrund der Maßnahme neu festlegen musste. BM Hick antwortete, bisher sei eine Fläche von 30m² zur Verfügung gestellt worden. Dies stelle aber nur eine Übergangslösung dar. Das endgültige Habitat könne ggf. an Flächen am Bahndamm oder im Gewerbegebiet selbst entstehen. Damit man von der Bahn jedoch nicht abhängig ist, habe man vorgesehen, das Habitat eher auf gemeindeeigenen Flächen zu planen, sonst dauere der Prozess womöglich noch länger. Für die Eidechsen werde eine Fläche von 300m² gefordert. Der Bürgermeister bezeichnete diesem Umstand als bedauerlich, da die Maßnahme sehr viel koste und man nicht einmal sicher wisse, ob sich die Tiere überhaupt dort ansiedeln werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Untere Schorteile V“ – 1. Änderung und Erweiterung und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 24. Januar 2023 wurden einstimmig gebilligt. Sie werden öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.

Informationen zu laufenden Bauvorhaben

- Neubaugebiet Schulstraße
- Wasserbehälter Halde
- Neubau Hohensteinhalle
- Modulbau Kita Hohenstein

Neubaugebiet Schulstraße

Kämmereileiter Burger teilte mit, aufgrund des ungünstigen Wetters sei man derzeit etwas in Verzug im Zeitplan. Gerade würden hauptsächlich kleinere Arbeiten erledigt. Ende Februar werde das Wetter sich voraussichtlich bessern, dann könne es plangemäß weitergehen. Für den Tiefbau sei Frost kein Problem. Burger meinte, die Grundstücke könnten voraussichtlich Ende März 2023 verkauft werden. Derzeit fehlten noch der Feinbelag und die Tragschicht der öffentlichen Straßen.

Wasserbehälter Halde

Eine Besichtigung der ersten sanierten Wasserkammer am Wasserbehälter Halde mit dem Gemeinderat hat stattgefunden. Die Kammer sei so gut wie fertig und müsse nun noch gereinigt werden. Im März könne mit der Sanierung der zweiten Wasserkammer angefangen werden.

Neubau Hohensteinhalle

Es stehen nur noch die Bühne, die Umkleiden sowie die Hausmeisterwohnung. Am 10. Februar findet der Spatenstich der neuen Halle statt. Mit den Abbrucharbeiten bzw. dem Vorbereiten des Baufeldes gehe es gut voran.

Modulbau Kita Hohenstein

Mit der Firma Eberhardt, welche die Raummodule für die neue Kindergartengruppe liefert, hat eine Bemusterung stattgefunden. Es müssen noch die Bodenfarbe sowie die Platzierungen der Stromanschlüsse im Modulbau festgelegt werden. Auch die Möblierung des Modulbaus soll nun in Angriff genommen werden.

Ersatzbeschaffung Bagger Bauhof
- Auftragsvergabe

Wie bereits in der Klausurtagung erläutert, muss der aktuell im Bauhof vorhandene Bagger dringend ausgetauscht werden. Dieser wurde ursprünglich als Friedhofsbagger gekauft und ist eigentlich auch nur für diese Arbeiten ausgelegt. Inzwischen ist dieser jedoch fast täglich bei sämtlichen Tiefbauarbeiten im Einsatz. Aufgrund der großen Belastung, für welche der Bagger eigentlich nicht ausgelegt ist, und des Alters des Gerätes stehen größere Reparaturen an, welche sich aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht mehr lohnen würden. Aufgrund dessen wurden bereits letztes Jahr verschiedene Bagger begutachtet. Hierbei hat sich herausgestellt, dass der Bagger des Typs EW65 der Firma Wacker Neuson am vielseitigsten einsetzbar ist. Von der Firma Wacker Neuson wurde der Gemeinde nun ein Bagger aus dem Mietpark mit 1.050 Betriebsstunden (BJ 12/2019) zum Preis von 79.611,00 € (brutto) angeboten.

Der Kämmerer meinte, man befinde sich haushaltstechnisch zwar noch in der Interimszeit, da der Haushalt 2023 noch nicht vom Gemeinderat beschlossen wurde. Der Bagger sei allerdings eine wichtige Beschaffung, daher könne man das trotzdem bereits beschließen. Man brauche das Gerät dringend, unter anderem auch für Arbeiten auf dem Friedhof.

GR Mank fragte, ob der alte Bagger verkauft wird. Das bestätigte Burger. Er schätzt, dass man für das alte Gerät noch ca. 5.000€ bekommen könne – genau könne er es aber nicht sagen.

GR Preßmar wollte wissen, ob die Anbauteile des jetzigem Bagger auch auf den neuen passen, z.B. die Heckenschere. Burger bejaht. Zwei Löffel bekomme man zudem zum neuen Gerät dazu. Den vorhandenen Löffel zum Ausheben von Gräbern behalte man beispielsweise. Für manche Aufsätze braucht man eine andere Aufnahme, dann passen sie. Das habe man beim Kauf extra berücksichtigt.

GR Mann erkundigte sich, ob man einen speziellen Führerschein brauche, um mit dem Bagger zu fahren. Das sei laut Kämmerer Burger nicht der Fall. Zwei Mitarbeiter des Bauhofs hätten allerdings eine spezielle Ausbildung, um derartige Geräte zu bedienen.

GR Engel fand es nicht gut, dass der Baggerkauf beschlossen wird, bevor der Haushalt 2023 vorgestellt worden ist. Burger entgegnete, der Haushalt 2023 sei dem Gremium vorläufig ausführlich in der Klausurtagung im November 2022 vorgestellt worden. Das Angebot für den Bagger sei sehr gut und nur im Januar gültig. Man brauche den neuen Bagger unbedingt, insbesondere für den Friedhof. Der Mietpark der Firma werde geleert, daher habe man ein so günstiges Angebot bekommen. Wenn man das Gerät später beschaffe, könne man mit gut 10.000€ Mehrkosten rechnen.

GRin Soukup hakte nach, wie viel denn ein neuer Bagger in dieser Größenordnung so durchschnittlich koste. Die neue Generation des Modells liege bei rund 140.000€ erläuterte Burger. GR Engel schlug trotzdem vor, den Beschluss nach der Haushaltsvorstellung zu fassen. BM Hick meinte, das ändere überhaupt nichts bezüglich der Beschlussfassung. Er sehe dazu keine Veranlassung.

Der Auftrag für die Lieferung eines gebrauchten Mobilbaggers EW65 der Firma Wacker Neuson, wurde bei zwei Stimmenthaltungen an die Wacker Neuson Vertrieb Deutschland GmbH & Co. KG vergeben.

Reinigungsdienstleistung gemeindeeigener Gebäude

- Kündigung in der Probezeit
- Neuvergabe

Die Reinigungsarbeiten waren zum 1. August 2022 neu vergeben worden. In der europaweiten Ausschreibung der Gemeinde Gingen erreichte die Firma Stölting die meisten Zuschlagspunkte in den Bereichen Preis, Leistung, Qualität und Service und erhielt deshalb den Auftrag. Der Auftrag beinhaltet eine Vertragslaufzeit vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2025, sowie eine Probezeit von neun Monaten. Innerhalb der Probezeit besteht eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Die Firma Stölting agiert mit über 40 Standorten in Deutschland und einem Umsatz von über 360 Mio. € als Großunternehmen im Bereich der Reinigung. Nach kurzer Zeit hat sich herausgestellt, dass sich die Firma Stölting leider nicht ausreichend und vertragsgemäß um die Belange der Gemeinde Gingen kümmert. Zahlreiche Anfragen und Mängelrügen per Anruf, E-Mail und Brief blieben unbeantwortet. Auch nach Gesprächen vor Ort ergaben sich keine zufriedenstellenden Verbesserungen. Die Ansprechpartner wechselten innerhalb kürzester Zeit, was an der Situation jedoch nichts änderte.

Für die Reinigung der Hohensteinhalle wurde ab November schließlich eine Ersatzvornahme (Reinigung durch eine Drittfirma) vorgenommen, da die Unterhaltsreinigung dort nicht bzw. nicht regelmäßig stattfand. Da die vertraglich vereinbarten Eigenkontrollen nicht regelmäßig stattfanden, wurde am 7. November 2022 eine Abmahnung ausgesprochen und die Rechnungen teilweise gekürzt. Bis heute ist die Kommunikation mit der Firma schwierig und trotz allen Maßnahmen sieht die Verwaltung kaum Verbesserungstendenzen. Deshalb wird vorgeschlagen, die Kündigung in der Probezeit auszusprechen.

Die Firma Kawo Dienstleistungen GmbH, mit Sitz in Köngen, hat für den Übergangszeitraum bis zur nächsten Ausschreibung ein Angebot vorgelegt. Das Angebot ist um rund 8.800, -€ niedriger als der laufende Vertrag. An der Ausschreibung im letzten Jahr hatte sich die Firma Kawo Dienstleistungen GmbH nicht beteiligt. Die Verwaltung schlug vor, den Auftrag für die Unterhalts- und Grundreinigung ab dem 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 zum Angebotspreis in Höhe von 116.685,37€ (145.279,03€ abzüglich Hohensteinhalle in Höhe von 28.593,66€) an die Firma Kawo zu vergeben.

GR Steck fragte, ob man das Reinigungspersonal, das sich bewährt hat, nicht direkt über die Gemeinde statt über Leihfirmen anstellen könne. Das hätte den Vorteil, dass sich die Personen bereits mit den Liegenschaften auskennen. Er wollte das als Gedankenanstoß geben, das für die Zukunft anzudenken.

Burger gab zu bedenken, dass bei festangestelltem Personal erfahrungsgemäß das Problem der Vertretung bei Krankheit, Urlaub oder sonstigen Fehlzeiten bestünde. Er war der Ansicht, um einen Personalpool für Reinigungskräfte aufzubauen, sei die Gemeinde Gingen zu klein. BM Hick ergänzte, wenn man das so machen würde, bräuchte man sicherlich mehr als zwei neue Mitarbeiter. Mit einem solchen zahlenmäßigen Anstieg des Personals würde die Personalverwaltung des Rathauses mit aktueller personeller Besetzung gar nicht fertig werden.

GRin Soukup fragte, ob man die Reinigungsleistungen immer auf eine Dauer von vier Jahren ausschreiben müsse. Sie könne sich vorstellen, die Reinigung für die neue Hohensteinhalle anders zu organisieren. Kämmereileiter Burger erinnerte, man müsse europaweit ausschreiben. Das koste jedes Mal 10.000€, deswegen lege man das auf längere Zeitspannen fest.

GR Engel erkundigte sich, ob es noch andere Mitbewerber bei Ausschreibung gegeben hat und ob bei der Wahl der Firma der Preis allein ausschlaggebend gewesen sei. Burger sagte, man habe sehr viele Firmen angefragt, die angefragten Leistungen hätten nur zwei Firmen bieten können. Von diesen beiden Firmen sei die Firma KaWo die deutlich günstigere gewesen.

Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Vertrag für die Unterhalts- und Grundreinigung des Los 1 mit der Fa. Stölting GmbH Reinigung und Service aus Gelsenkirchen während der Probezeit gekündigt wird. Der Auftrag für die Unterhalts- und Grundreinigung für die Interimszeit von einem Jahr wurde mit einstimmigem Beschluss an die Firma Kawo Dienstleistungen GmbH aus Köngen vergeben.

Kanalsanierungen
- Vergabe von Ingenieursleistungen

Dem Gemeinderat wurden in seiner Sitzung vom 22. November 2022 die Ergebnisse der zweiten Wiederholungsbefahrung im Zusammenhang mit der Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg vorgestellt. Des Weiteren wurde dem Gemeinderat ein Sanierungskonzept für das Jahr 2023 vorgestellt. Um die Maßnahme im Jahr 2023 auch durchführen zu können, ist es zwingend erforderlich, bereits jetzt die Ingenieurleistungen zu vergeben. Die Ausschreibung der Maßnahme soll im Frühjahr erfolgen, sodass die eigentliche Kanalsanierung in den Sommermonaten durchgeführt werden kann.

Der Ausführungsbereich wurde als Anlage zum Beschlussvorschlag ergänzt („Die geplante Kanalsanierung soll im Bereich südlich der Fils, zwischen der Bahnhofstraße und der Brückenstraße, stattfinden. Es handelt sich um ca. 23 Kanalhaltungen mit einer Gesamtlänge von ca. 823 m.“).

Der Auftrag für die Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der geplanten Kanalsanierung im Jahr 2023 wurde zum Angebotspreis in Höhe von 43.040,87 € einstimmig an das Ingenieurbüro Fritz Spieth GmbH aus 73730 Esslingen vergeben.

Kita Hohenstein – Neubau / Erweiterung zweigruppiger Kindergarten
- Vergabe Planungsleistungen

Im Frühsommer 2023 soll die dritte Gruppe der Kindertagesstätte Hohenstein in einem Modulkindergarten auf dem Parkplatz neben dem Sportplatz vorübergehend für ca. 3 Jahre in Betrieb gehen. Die Vorbereitungen hierzu sind in vollem Gange. Vorgesehen ist die Anmietung der Module für einen festgelegten Zeitraum. Parallel hierzu soll die Planung für den Neubaus bzw. die Erweiterung eines zweigruppigen Kindergartens an der Kindertagesstätte Hohenstein anlaufen.

Das Architekturbüro Fredi d`Aloisio, freier Architekt BDA, hat eine Kostenschätzung mit einer Honorarberechnung angeboten. Danach betragen die geschätzten Gesamtbaukosten 1.536.568,00 € brutto. Die anrechenbaren Kosten ergeben 1.032.987,00 €. Daraus errechnet sich ein Gesamthonorar in Höhe von 141.048,52 Euro netto und ohne Nebenkosten.

Es wurde eine stufenweise Beauftragung vorgeschlagen. Die erste Stufe wäre die Beauftragung der Leistungsphase eins bis drei. Dafür ergibt sich ein Bruttohonorar inklusive Nebenkosten in Höhe von 43.103,29 Euro. In der Kostenschätzung sind die Außenanlagen nicht berücksichtigt. Des Weiteren müssten, laut Aussage des Architekten, für die Statik und die Haustechnik noch zusätzlich 60.000,00 € berücksichtigt werden. Die Verwaltung schlug vor, die Leistungsphasen eins bis drei an das Architekturbüro Fredi d`Aloisio, freier Architekt BDA zu vergeben.

GR Mann meinte, auch wenn er die Vorstellung des Architekten in der vorangegangenen Sitzung positiv empfunden habe, erachte er den heutigen Tagesordnungspunkt zum Beschluss der Planungsleistungen als sehr schnell. Bevor man etwas festmacht, solle man sich seiner Meinung nach den ganzen Bereich um die Halle, Kita und Schule nochmal anschauen. Mann war dafür, ein Gesamtkonzept für den Bereich zu erstellen und mögliche Alternativen dazulegen.

Auch GR Groeneveld fand, man solle die Beauftragung noch schieben. Gebaut wäre ja laut Architekt D’Aloisio sowieso relativ schnell. Eine feste Erweiterung der Kita wäre doch auch in andere Richtungen möglich, meinte Groeneveld. Er brachte auf, ggf. einen Landschaftsarchitekten zu beteiligen. Über den aktuellen geplanten Standort des Anbaus sei er sich noch nicht sicher. Er wolle nicht, dass man damit einen „Schnellschuss“ mache.

BM Hick bestätigte zwar, dass das Bauvorhaben laut dem Architekten schnell umgesetzt werden könne, die Planung an sich brauche aber eine gewisse Vorlaufzeit. Er gab zu bedenken, dass man für die Beantragung von Zuschüssen eine fertige Planung brauche, sonst finde keine Berücksichtigung statt. Und die Gemeinde hoffe natürlich darauf, bei zukünftig ausgerufenen Förderprogrammen zum Kitabau berücksichtigt zu werden. Im Kontext Modulbau Kita seien unter Beteiligung des Architekten Seyfang verschiedene Varianten zum optimalen Standort geprüft worden. Es sei dabei klar geworden, dass der Modulbau nicht dort stehen dürfe, wo potentiell der feste Anbau entstehen könnte. Daher habe man sich extra dafür entschlossen, den Modulbau nicht in den Kita-Garten zu stellen, damit dort der feste Anbau entstehen könne. Sowohl Fachplaner D’Aloisio als auch Architekt Seyfang haben die aktuelle Stelle vor dem Haupteingang der Kita als optimalen Standort betrachtet. Zudem habe der Architekt des Bestandsgebäudes, Norbert Behringer, in seiner Planung damals explizit vorgesehen, dass eine Kitaerweiterung im Garten machbar ist. Das Personal der Kita Hohenstein wurde ebenfalls zum Standort befragt und habe sich für diesen Standort ausgesprochen. Dabei wurden hauptsächlich die kurzen Wege zwischen den Gebäuden aus positiv erachtet. Zudem können auf diese Weise ein großer Teil des Gartens sowie das „Wäldchen“ erhalten bleiben, das laut den Erzieherinnen für die Kinder sehr wichtig ist.

BM Hick erinnerte das Gremium, man habe sich vor Kurzem explizit und verbindlich dafür entschieden, die Module für die vorübergehende Unterbringung der Kitagruppe zu mieten, statt sie zu kaufen. Die Mietlösung zwinge die Gemeinde nun zu schnellem Handeln bezüglich des festen Kita-Anbaus. BM Hick fand, man habe nicht die Zeit, das jetzt noch einmal ausführlich zu eruieren. Für den vorgestellten Standort spreche zusätzlich auch die Nähe zur Schule. Dem Gemeinderat sei wichtig gewesen, dass die Räumlichkeiten im festen Anbau multifunktional nutzbar sind – also z.B. zukünftig bei Bedarf auch als Schulräume genutzt werden könnten.

GR Mank fand es schade, dass der schöne Spielplatz im Außenbereich der Kita verbaut werden soll. Dieser habe schließlich auch eine Menge Geld gekostet. Er brachte ein, den grünen und roten Platz müsse man sowieso bald sanieren. Da biete es sich aus seiner Sicht an, dort den festen Kitaanbau zu platzieren. Der Bürgermeister entgegnete, es gebe außer dem Kita-Garten keine Flächen im Bereich, die sich eigneten. Wenn der Anbau zu weit vom Hauptgebäude entfernt platziert werde, habe man massive Nachteile beim personellen Einsatz zu befürchten und Synergien könnten nicht optimal genutzt werden. Außerdem könnte es sein, dass das Landesjugendamt dann vorgibt, dass die neue Gruppe als eigene Einrichtung gelten muss. Das wiederum würde zu höheren Personalkosten führen, da man eine zusätzliche Leitungskraft bräuchte. Dass der Außenbereich der bestehenden Kita irgendwann bei Bedarf wieder angerührt und umgebaut werden muss, sei außerdem von vorneherein klar gewesen, so der Bürgermeister. Hick zog den Vergleich zur Vorplanung der neuen Hohensteinhalle und erinnerte, wie lange der Prozess gedauert habe. Man habe keine Zeit, diese Planung zu schieben. Zudem habe man sich mit der Standortfrage ausführlich befasst.

GR Deger konnte die Bedenken bezüglich des Standorts nicht nachvollziehen. Er erinnerte sich, dass man sich diesbezüglich einig gewesen war. Die Erweiterung der Kita Hohenstein sollte mit Durchgang zum Bestandsgebäude im Garten der Kita entstehen - nicht 20m weiter weg auf dem grünen oder roten Platz. Die Marschrichtung sei im Dezember klar gewesen. Man habe die Standortfrage im Zuge derer des Modulbaus geklärt. Natürlich müsse vor Ort ein „Großes Ganzes“ geschaffen werden, so Deger. Für ihn stand fest, dass es für die feste Erweiterung der Kita keinen anderen Platz gibt. Sonst könne man sich gleich einen ganz anderen Standort im Gemeindegebiet suchen. GRin Alex schloss sich dem an. Sie fand den ausgewählten Standort für den Anbau im Kita-Garten ideal.

GR Engel befürwortete die Idee eines Gesamtkonzeptes für den Bereich, meinte aber, dass sich das anhand der vorgesehenen Maßnahmen stimmig ergeben wird. Eine Rückabwicklung der Planungen, z.B. der Lärmschutzwand im Kontext des neuen Baugebietes Schulstraße zusammenhängend mit dem grünen und roten Platz, könne er sich nicht vorstellen. Eine Verzögerung des Projektes fand er nicht gut, da Fördertöpfe daran hängen. Engel wolle beim Thema Kindergartenplätze keine Verzögerung in Kauf nehmen. Zudem berichtete er, der grüne Platz sei sogar bei Schnee jeden Tag in Benutzung. Man könne diese Sportplätze nicht entbehren, indem man sie bebaut.

Der Beschlussantrag wurde ergänzt, dass BM Hick sich mit dem Architekten D’Aloisio abstimmt, was dieser sich bezüglich der Gestaltung des Schulhofs vorstellen könnte.

Das Architekturbüro Fredi d`Aloisio, freier Architekt BDA, wurde bei vier Stimmenthaltungen für den Neubau/Erweiterung zweigruppiger Kindergarten Kita Hohenstein mit den Leistungsphasen eins bis drei nach zu einem Bruttohonorar inklusive Nebenkosten in Höhe von 43.103,29 Euro beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Architektenvertrag abzuschließen.

Einbringung Haushalt 2023

Bezüglich der Einbringung des Haushalts 2023 verweisen wir auf die Website der Gemeinde Gingen (www.gingen.de > Rathaus & Service > Gemeinderat > Ratsinformationssystem > Sitzungskalender > Gemeinderatssitzung 24.01.2023, Anlagen zu TOP 9).

Bekanntgaben und Anfragen
- Anschlussunterbringung von Geflüchteten
- Gerichtsverfahren Daniel Straub Realschule

 

Anschlussunterbringung von Geflüchteten

Für den Februar sind laut BM Hick bis zu 8 weitere Personen angekündigt, die in Gingen in der Anschlussunterbringung untergebracht werden müssen. Das Obergeschoss der Unterkunft wird dann vollbelegt sein. Weitere Personen können im Erdgeschoss einziehen.

Gerichtsverfahren Daniel Straub Realschule

BM Hick erklärte, das Urteil liege der Gemeinde bislang nicht vor, obwohl es wohl schon gefasst worden ist. Auch auf der Webseite des VGH Mannheim sei keine Information eingestellt. Die Aussage der Stadt Geislingen, dass ein Urteil vorliegt, stimme demnach nicht. Mehr könne man vorerst nicht dazu sagen. Man warte nun auf weitere Informationen.