Gingen an der Fils (Druckversion)
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Richtigstellung zur Berichterstattung Geislinger Zeitung vom 21.12.2019

Autor: Martina Manz
Artikel vom 29.01.2020

Zur Gemeinderatssitzung am 17.12.2019 hatte die Geislinger Zeitung unter der Überschrift „Streit über marode Straßen“ berichtet.

Leider war die Berichterstattung in einem sehr wichtigen Punkt nicht zutreffend und muss daher richtig gestellt bzw. ergänzt werden.

Aus diesem Anlass führte Bürgermeister Hick mit dem Stellvertretenden Redaktionsleiter Herrn Siegemund und dem Berichterstatter Herrn Hofer bereits am 14. Januar ein Gespräch, diese sagten auch eine Richtigstellung in der Geislinger Zeitung zu.

Insbesondere ging es um die Passage „Gesetzesänderung könnte Anwohner entlasten“

Hier wurde u.a. darauf hingewiesen, dass das bisherige Gesetz für die Erhebung von Erschließungskosten voraussichtlich am 01. April 2021 in Baden-Württemberg an andere Bundesländer angeglichen werden soll. Weiter wurde ausgeführt, dass die Kommune die Kosten für den Straßenbau selber zu tragen hätte.

Dies ist nicht richtig. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist für Baden-Württemberg im Kommunalabgabengesetz (KAG) geregelt. Weitere Informationen sind in den jeweiligen Erschließungsbeitragssatzungen der Gemeinden geregelt. (Die betreffende Satzung der Gemeinde wurde aktuell auf der Homepage eingestellt).

Die Erschließungsbeiträge werden bei der erstmaligen endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen fällig und sind nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gingen zu 95% von den Anliegern zu tragen, was im §23 KAG geregelt ist.

In anderen Bundesländern gibt es sogenannte Straßenausbaubeiträge. Über diese können Erschließungsanlagen nach Jahrzehnten, wenn eine erneute Sanierung notwendig ist, erneut an die Anlieger weiterberechnet werden. Diese und u.a. deren Abschaffung sind derzeit in einigen Bundesländern in der Diskussion. Dies hat der Berichterstatter irrtümlich verwechselt.

Zur Klarstellung: In Baden- Württemberg gibt es keine wiederkehrenden Straßenausbaubeträge. Die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen ist zum überwiegenden Teil vom Anlieger zu tragen. Bei einer erneuten Herstellung bzw. Generalsanierung trägt die Kosten die Gesamtgemeinde.

In Ergänzung hierzu möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit den betroffenen Anliegern bereits am 05.06.2014 eine ausführliche Informationsveranstaltung stattgefunden hat. Wenn, wie von der Geislinger Zeitung berichtet, auch schon vor 15 Jahren seitens der Verwaltung darauf hingewiesen wurde,  wird damit nochmals unterstrichen, dass das Thema zumindest schon länger präsent ist. Die Verwaltungsspitze und der Gemeinderat haben bereits im Jahr 2014 darauf hingewiesen, dass man die Maßnahme schiebt damit den Bürgern noch mehr Zeit bleibt Rücklagen anzusparen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Berichterstattung der Ausgabe 4 des Mitteilungsblattes vom 23.01.2020 verwiesen.

 

Ausblick Straßenbau Lessing-, Goethe-, Uhland-, Jahnstraße

Aktuell werden die beauftragten Vermessungsleistungen als Grundlage für die Ausarbeitung der ebenfalls beauftragten Planvarianten durchgeführt.   

Die Verwaltung wird, sobald alle Grundlagen vorliegen, die Anlieger zu einer ausführlichen Information sowie Erörterung einladen und selbstverständlich beteiligen.

Gerne stehen Ihnen der Kämmerer der Gemeinde Herr Burger oder Bürgermeister Hick jederzeit für Informationen oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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