Gingen an der Fils (Druckversion)
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Gewerbe- und Grundsteuer I Quartal 2020

Autor: Martina Manz
Artikel vom 06.02.2020

Am 15.02.2020 sind die nachstehenden, an die Gemeindekasse Gingen an der Fils zu entrichtenden Steuern, zur Zahlung fällig: 

1.     Gewerbesteuer
Vorauszahlungsrate in der Höhe, wie sie im letzten Gewerbesteuerbescheid festgesetzt worden ist.

2.     Grundsteuer
Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im letzten Grundsteuerbescheid oder im letzten Grundsteueränderungsbescheid unter Ziff. III des Bescheides zu entnehmen ist.

Wir bitten Sie, die Steuern termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

Abbuchungsermächtigungen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 5  9606-23.

Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung ihrer Konten Sorge zu tragen.

Ihr Bürgermeisteramt

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Gingen an der Fils gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Gingen an der Fils wenden.

Kontakt

Gemeinde Gingen an der Fils
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils

07162 9606-0
07162 9606-7011
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