Gingen an der Fils (Druckversion)
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Aktuelles aus dem Rathaus

Autor: Martina Manz
Artikel vom 09.05.2023

Aus dem Gemeinderat berichtet....

Gemeinderatsitzung vom 25. April 2023

Informationen zu laufenden Bauvorhaben
- Neubau Hohensteinhalle
- Wasserhochbehälter Halde
- Kanalarbeiten Ulmenweg


Neubau Hohensteinhalle
Kämmereileiter Burger berichtete, es gehe gut voran beim Bauprojekt Halle. Die Bodenplatte solle in der laufenden Woche fertig betoniert werden. In der kommenden Woche gehe es dann mit dem Holzbau los. In schätzungsweise zweieinhalb Wochen sei die Halle errichtet und geschlossen und in sechs bis sieben Wochen seien die Holzarbeiten dann final abgeschlossen. Dann würden die Innenarbeiten folgen.
BM Hick informierte, dass jüngst eine Sitzung des Bewertungsgremiums Halle stattgefunden habe, zu der ebenfalls Vertreter der Fraktionen anwesend waren. Bei diesem Treffen habe man sich unter anderem ausführlich zur finalen Küchenplan und Elektroplanung unter Berücksichtigung der jeweiligen Abläufe Gedanken gemacht.

Wasserhochbehälter Halde
Das Bauprojekt Wasserbehälter Halde sei abgeschlossen, so Kämmereileiter Burger. Die Sanierung der ersten Wasserkammer ist, bis auf kleine Restarbeiten, abgeschlossen. Aktuell laufe die Sanierung der zweiten Wasserkammer. Es werde davon ausgegangen, dass die Arbeiten in circa zwei Monaten abgeschlossen werden können.

Kanalarbeiten Ulmenweg
Die Kanalarbeiten im Ulmenweg seien am 25.04 abgeschlossen worden, erklärte der Kämmerer. Jetzt würden Wasserleitungen und dann die Hausanschlüsse verlegt werden. GRin Alex wollte wissen, ob der reparaturbedürftige Asphalt in der Lessingstraße und
Lindenstraße von der Firma auch gleich mit aufgefüllt werde, wenn sie ihre Maßnahme abgeschlossen hätten. Burger sagte, die Firma sei zumindest darum gebeten worden.


Anpassung der Hebesätze
- Erhöhung der Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze
- Satzungsbeschluss


Die Grundsteuerhebesätze A und B wurden zuletzt für das Jahr 2021 von 350 v.H. auf 400 v.H. angehoben. Ein Jahr später wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 355 v.H. auf 380 v.H. angehoben. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2023 erläutert, war aus Sicht der Verwaltung eine weitere Anpassung der Hebesätze für das Jahr 2024 zwingend erforderlich, um das negative ordentliche Ergebnis ausgleichen zu können. Die Anpassung der Hebesätze wurde bereits in die mittelfristige Finanzplanung eingerechnet.
Des Weiteren ist geplant, im Januar 2024 wieder einen Antrag aus Mitteln des Ausgleichstocks für den Anbau an den Kindergarten Hohenstein zu stellen. Wie bereits mehrfach erläutert, müssen hier vorab die eigenen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden. Das heißt, die Hebesätze müssen mindestens auf der Höhe der durchschnittlichen Hebesätze im Landkreis liegen. Stand 29. März 2023 stellen sich diese wie folgt dar:

Grundsteuer A: 390 v.H.
Grundsteuer B: 403 v.H.
Gewerbesteuer: 370 v.H.

Für das Haushaltsjahr 2024 würden sich diese mit ziemlicher Sicherheit weiter erhöhen. Um die Bürgerschaft und die Gewerbetreibenden nicht unnötig zu belasten, wurde eine moderate Erhöhung der Hebesätze vorgeschlagen:

Grundsteuer A: 420 v.H. (+ 20 v.H.)
Grundsteuer B: 420 v.H. (+20 v.H.)
Gewerbesteuer: 390 v.H. (+10 v.H.)

Die vorgeschlagenen Anpassungen würden zu Mehrerträgen in Höhe von ca. 80.000 € führen. Die zusätzliche Belastung des Einzelnen wäre somit aus Sicht der Verwaltung vertretbar.
BM Hick stellte klar, ohne diese Erhöhung gehe es nicht. Die Gemeinde dürfe nicht unter den Durchschnittssätzen liegen, sonst habe man Schwierigkeiten, finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Man brauche die Hebesatzerhöhung für den Haushaltsausgleich, so Hick. Er betonte, Gingen leiste sich viele Dinge, die andere Kommunen in dieser Größe nicht bieten könnten. So habe man beispielsweise ein Schwimmbad direkt an der Grundschule, in dem alle Gingener (und andere) Kinder das Schwimmen lernten. Das sei der Gemeinde sehr wichtig und eine gute Sache. Solche Angebote könne man aber nicht „zum Nulltarif“ bieten. Sie verursachten sozusagen ein Defizit im Finanzplan – gerade in Zeiten der Inflation. Da man aber keine Angebote streichen möchte, müsse man höhere Einnahmen generieren. Eine Steuererhöhung sei nie ein freudiges Thema, das war dem Bürgermeister klar. Er vertrat aber klar die Ansicht, auch das gehöre zum Verantwortungsbereich der Gemeinde.

GR Keller fragte nach, wie die Hebesätze für 2025 festgelegt werden sollen und ob dies bereits eine vorzeitige Erhöhung darstelle. Kämmereileiter Burger erläuterte, dass die Hebesätze ab 2025 erst festgelegt werden können, sobald alle Messbescheide vorliegen. Hierrüber werde vermutlich im Sommer 2024 im Gremium beraten. Klar sei aber schon jetzt, dass es in Zukunft keine Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen mehr geben werde, da die Bodenrichtwerte in jeder Gemeinde anders seien. Für 2025 sei bisher keine Erhöhung geplant. Das Gesamtvolumen solle gleichbleiben. Ähnlich wie bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, werde es aber zu starken Unterschieden innerhalb kommen. Große Grundstücke mit einem hohem Bodenrichtwert würden in Zukunft wesentlich mehr bezahlen.

GR Engel tat sich schwer mit der Entscheidung über die Steuererhöhung. Er bat darum, bei der Abstimmung die Gewerbe- und Grundsteuer zu trennen und einzeln abzustimmen. Vor einigen Jahren habe man schon einmal um 50 Punkte erhöht. Damals habe es einen „Brandbrief“ vom Gingener Gewerbe gegeben, so Engel. Der Beschluss zur Steuererhöhung sei damals relativ eng gewesen, erinnerte er sich und sprach von einem „Ringen um die Mehrheit“. Eine Abhängigkeit von Fördertöpfen finde Engel nicht gut. Es dürfe nicht sein, dass jede Leistung und jedes Angebot der Gemeinde allein dadurch stehe oder falle, je nachdem ob der Gemeinderat die Hebesätze erhöht oder nicht. Engel fragte, warum man über die Erhöhung jetzt schon entscheiden müsse, obwohl die Erhöhung erst 2024 in Kraft trete. Er wünschte sich mehr Zeit.

BM Hick fasste zusammen, er verstehe es so, dass die Gingener Liste sich bezüglich der Haushaltsplanberatung dafür ausspreche, nur aus der bestehenden Finanzmasse zu finanzieren und dann noch Fördertöpfe „on top“ zu nutzen. Das funktioniere aber so nicht, erklärte der Bürgermeister. Die Gemeinde investiere ja nicht deswegen in Projekte, weil es Fördertöpfe gebe. Man plane Projekte und prüfe dann, ob es passende Fördertöpfe dazu gibt. Beispielsweise bei der Pflichtaufgabe „Schaffung von Kindergartenplätzen“ sei die Gemeinde geradezu auf die Zuschüsse des Landes angewiesen. Darum sei es essenziell, dass man schon ein fertiges Konzept „in der Schublade liegen habe“, wenn ein Förderprogramm aufgerufen werde. Würde man nach dem Aufruf erst beginnen zu planen, würde man sicher nicht berücksichtigt, weil sich viele andere Gemeinden schon vorzeitig mit fertigen Konzepten bewerben.
Der Bürgermeister nannte exemplarisch zusätzlich die Kosten der Pflichtaufgabe „Flüchtlingsunterbringung“. Er machte das Gremium darauf aufmerksam, dass die dafür anfallenden Summen zum heutigen Tag noch gar nicht im Haushaltsplan berücksichtigt seien. Obwohl diese und viele weitere Aufgaben organisatorisch und finanziell bewältigt werden müssten, solle die Bürgerschaft deswegen keinen Mangel am kommunalen Angebot spüren.
Es sei klar, dass man sich mit Erhöhungen schwertue, aber man übernehme dadurch auch Verantwortung für die Bürger. Zum von Engel genannten „Brandbrief“ sagte Hick, er habe danach mit vielen Gewerbetreibenden gesprochen und habe herausgefunden, das sei eine Einzel- oder Zweifachmeinung gewesen. Mehr habe aus Sicht des Bürgermeisters nicht dahintergestanden. Auch Mitglieder der Interessengemeinschaft und andere Gewerbetreibende hätten das Schreiben zudem nicht einmal gekannt. Der Bürgermeister betonte nachdrücklich, ein Gemeinderat entscheide nicht zum Selbstzweck, sondern um die (finanzielle) Balance der Gemeinde zu halten.

GR Engel sah ein, dass es wichtig ist, die Finanzierung von wichtigen Projekten und laufenden Angeboten für die Bürgerschaft nicht zu gefährden. Die Gingener Liste habe aber den Eindruck, dass man ständig Dingen hinterherrenne und keine vorausschauende Planung betreibe und das missfalle ihnen.
GR Mayer gab zu bedenken, die Inflation betreffe auch die Finanzplanung der Gemeinde. Man müsse beispielsweise höhere Gehälter auszahlen und die Investitionen würden teurer. Er bezeichnete die vorgeschlagene Erhöhung als moderat. Eine Preiserhöhung in anderen Bereichen sei deutlich spürbarer, zum Beispiel im Sektor Reisen. Er fand, der Rat solle der Erhöhung zustimmen, da die Gemeinde sonst zukünftig Schwierigkeiten bei der Finanzierung habe.
GR Keller betonte, keine Fraktion des Rates wolle die Bürgerschaft „schröpfen“. Man müsse den Laden aber am Laufen halten und wenn keine Ausgaben eingespart werden könnten, müsse man die Steuern erhöhen. Er fand es gut, dass Kämmerer Burger zuvor im Sachvortrag ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung der Situation vorgestellt hatte. So könne man sich besser ein Bild machen. Zum Thema „Brandbrief“ erwähnte Keller, der Schreiber sei nicht selbst von der Erhöhung belastet gewesen.

GRin Soukup sagte, ihr falle der Beschluss über die Erhöhung auch schwer. Wie GR Keller fand sie gut, dass der Kämmerer anhand eines Beispiels erklärt habe, wofür die Erhöhung nötig sei. In der Gemeinde stünden in nächster Zeit so viele wichtige Projekte an, daher verstehe sie den Vorschlag zur Erhöhung der Hebesätze. Sie wolle dennoch nicht dafür stimmen.

GR Staffa stellte fest, Steuererhöhungen seien schwere Entscheidungen. Aber der Gemeinderat sei nicht gewählt, um Spaß zu haben, sondern er müsse gewissen Pflichten und Verantwortlichkeiten nachkommen. Alle gegebenen Möglichkeiten müssten ausgeschöpft werden. Nur eine vorausschauende Finanzpolitik ermögliche es, die Infrastruktur und alle weiteren Bereiche einer Kommune stetig weiterzuentwickeln. Manche Faktoren habe man nicht im Griff, sagte Staffa und meinte damit unter anderem die Inflation oder Flüchtlingsströme. Er könne heute nicht anders, als für die Erhöhung zu stimmen, da er es als seine Pflicht in Verantwortung gegenüber der Bürgerschaft betrachte, eine realistische kommunale Finanzplanung zu unterstützen. Er erinnerte, jedes Mitglied des Gremiums beschließe mit einer Erhöhung auch für sich selbst höhere Steuerabgaben. In Bezug auf GR Engels Redebeitrag meinte Staffa, er verstehe nicht, was sein Ratskollege mit „nicht vorausschauender Finanz- oder Projektplanung der Gemeinde“ meine. Er dachte, wenn man die Vorstellungen zur kommunalen Finanzplanung der Gingener Liste umsetzen würde, könne man als Gemeinde gar keine Projekte mehr durchführen. So weit in die Zukunft könne man nämlich gar nicht planen. Auch könne man nicht parallel alle kommunalen Angebote gleichermaßen aufrechterhalten ohne eine Steuererhöhung vorzunehmen. Staffa bekräftigte, die vom Gremium bislang beschlossenen Investitionen finde er nach wie vor richtig.

GR Mann stimmte dahingehend zu, dass er den Eindruck habe, in Gingen sei stets eine vorausschauende Finanzpolitik gepflegt worden. Das fand er auch gut und wichtig. Besonders im Bereich Kinderbetreuung biete Gingen ein tolles Angebot. Mann dachte an die Steuererhöhung aus dem Jahr 2021. Man sei den Schritt damals gegangen, weil man wegen Corona mit Steuereinbrüchen gerechnet habe. Die aktuellen Gingener Hebesätze entsprächen ziemlich genau dem Durchschnitt des Landkreises. Auf Ebene des Bundeslandes liegt Gingen sogar überdurchschnittlich. Mann fand 400 Punkte in Ordnung und hielt 420 entsprechend für zu viel. Er werde der Erhöhung nicht zustimmen. Man müsse mit dem Druck leben, mit den bestehenden verfügbaren Finanzmitteln auszukommen und abzuwägen, was man investieren könne, und was nicht.

BM Hick gab zu bedenken, dass vor der Steuererhöhung 2021 jahrelang nicht erhöht worden sei. Daher habe man 2021 eine umfangreichere Erhöhung vorgenommen.

GR Mann vermutete, dass im Laufe des Jahres noch viel passieren werde, was zu höheren Kosten für die Gemeinde führen werde. Die Daten dazu würden im Herbst definitiv vorliegen und man könne auf Basis dieser Daten dann zu gegebenem Zeitpunkt erneut diskutieren. Bezüglich der Steuererhöhungen sprach Mann von einer „Spirale“, die man nicht mitdrehen müsse.

BM Hick setzte entgegen, im Herbst werde sich an der Lage nichts grundlegend geändert haben. Ein Verschieben der Entscheidung verbessere die Situation nicht. Er war der Meinung, man solle der Bürgerschaft reinen Wein einschenken. Beispielsweise die Flüchtlingspolitik werde sich sicherlich schwierig entwickeln. Die Wirklichkeit finde in den Kommunen statt und die Kosten träfen die Gemeinde schonungslos. Der Bürgermeister sprach von einem schleichend größer werdenden Problem.

GR Engel fand, die Gingener Liste habe sich in ihrer ersten Amtsperiode seit 2019 als Fraktion weiterentwickelt und erkannt, dass man manchmal genauer hinschauen muss. Die Fraktion müsse beim Haushalt ganz genau aufpassen, damit keine „Schieflage“ entstehe. Engel stellte klar, die Gingener Liste lehne nicht pauschal jede Steuer- oder Gebührenerhöhung ab.

GR Steck freute sich über den regen Meinungsaustausch und fand, ein Diskurs belebe alles. Er resümierte, über all seine Amtsjahre im Gremium sei die Hebesatzerhöhung immer am härtesten diskutiert gewesen. Keiner der vorangegangenen Aussagen seiner Ratskollegen könne er zu 100% zustimmen. Die Begründung der Verwaltung, man brauche die Steuererhöhung, sonst könne sich die Gemeinde gewisse Dinge nicht mehr leisten, spreche nicht für die vorausschauende Finanzpolitik, die man von der Kämmerei gewohnt sei. Steck erinnerte an die Erhöhung der Bodenrichtwerte um einen nicht geringen Betrag. Er verstehe einerseits, dass alles teurer werde. Aber er empfinde den heutigen Tag als den falschen Zeitpunkt für diese Entscheidung. Wie GR Mann war er der Ansicht, man solle die Diskussion im September oder Oktober erneut eröffnen. Er könne heute nicht zustimmen. Man habe in den vergangenen Jahren bei Steuererhöhungen immer gesagt „jetzt erhöhen wir noch einmal“ – und dann habe man es doch erneut getan.

Der richtige Zeitpunkt für Steuererhöhungen komme niemals, so BM Hick. Allein das „Prinzip Hoffnung“ sei ihm bezüglich der Finanzplanung der Gemeinde zu wenig. Kämmereileiter Burger ergänzte zu GR Stecks Redebeitrag, dass die Bodenrichtwerte mit der Grundsteuer nichts zu tun hätten.
Es wurden entsprechend GR Engels Vorschlag die einzelnen Steuern separat abgestimmt. Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer A und B wurde bei jeweils vier Gegenstimmen zugestimmt. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gewerbesteuer (Hebesatzung) wurde ebenfalls bei vier Gegenstimmen zugestimmt.
Die Hebesätze wurden damit wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A: 420 v.H.
Grundsteuer B: 420 v.H.
Gewerbesteuer: 390 v.H.


Sanierung von Feldwegen
- Auftragsvergabe


Zuletzt wurde im Jahr 2019 eine größere Unterhaltung der asphaltierten Feldwege durchgeführt. Da einige Feldwege, welche 2019 nicht saniert wurden, deutliche Risse aufweisen, wurde vorgeschlagen, wieder eine Oberflächenbehandlung der beschädigten Wege durchzuführen, um größere Schäden abzuwenden. Folgende Sanierungsabschnitte waren vorgesehen:
Der Feldweg beim Waldkindergarten (Böhringer Weg), der Feldweg im Brand (Brandweg), der Feldweg zum Sängerheim, der Feldweg Jungviehweide und der Feldweg Marren (Marrenweg). Die genauen Abschnitte wurden in der Sitzung vorgestellt. Es handelte sich um eine Gesamtfläche von ca. 4.725 m².
Die Firma SSVG hatte die Oberflächenbehandlung zum Angebotspreis von 24.975,13 € angeboten. Hier würden noch Kosten in Höhe von ca. 5.000 € für die Bauhofleistungen und den benötigten Splitt hinzukommen. Im Haushaltsplan sind für die Feldwegeunterhaltung 15.000 € eingeplant. Die Mehraufwendungen könnten durch Einsparungen bei der Straßenunterhaltung gedeckt werden. Hier waren für das Jahr 2023 aufgrund der geplanten Brückensanierung 300.000 € eingeplant. Da die eigentliche Sanierung jedoch frühestens 2024 erfolgen wird, könnten diese Mittel verwendet werden.
Der Auftrag für die Oberflächenbehandlung der vorgestellten Feldwege wurde an die Firma SSVG Straßenbaustoffe Stuttgart Vertriebs GmbH, aus 70806 Kornwestheim, vergeben.


Sanierung Brückenbauwerk Nr. 3 „Oberer Steg“
- Auftragsvergabe Baustoffprüfung


Wie in den Haushaltsplanberatungen angesprochen, sollte nun mit den Sanierungen der Brückenbauwerke begonnen werden. Da für die Sanierungen Zuwendungen beantragt werden können, könne jedes Jahr nur ein Bauwerk saniert werden. Ziel sei es, im Herbst 2023 den ersten Zuschussantrag zu stellen, sodass die eigentliche Sanierung im Jahr 2024 beginnen könne. Folgende Reihenfolge sei vorgesehen:

1. Bauwerk Nr. 3 „Oberer Steg“, 2. Bauwerk Nr. 4 „Unterer Steg“, 3. Bauwerk Nr. 1 „Bahnhofstraße“, 4. Bauwerk Nr. 2 „Brückenstraße“.

Eine Grobkostenschätzung hatte ergeben, dass das Bauwerk Nr. 3 sanierungsfähig ist. Sanierungskosten in Höhe von ca. 332.000 € standen Neubaukosten in Höhe von 440.000 € gegenüber. Bevor die Sanierung des Bauwerks Nr. 3 detailliert geplant werden kann, müsse vorab eine Baustoffprüfung durchgeführt werden. Diese war vom VTG Straub aus Donzdorf ausgeschrieben worden. Leider habe beim Submissionstermin nur ein Angebot vorgelegen. Dieses sei vom VTG Straub geprüft und die Einheitspreise für marktüblich eingestuft worden.

GR Engel erkundigte sich, ob die Baustoffprüfung ergeben könne, dass die Brücke nicht sanierungsfähig ist und ob es andere Möglichkeiten gebe. Kämmerer Burger antwortete, Ersteres sei ausgeschlossen, es werde bei der Prüfung lediglich der Umfang der nötigen Sanierungsmaßnahme ermittelt. Andere Alternativen gebe es nicht. Man müsste sonst die Brücke dauerhaft sperren, was ausgeschlossen sei.

Der Auftrag für die Baustoffprüfung des Bauwerks Nr. 3 (Oberer Steg) wurde zum Angebotspreis in Höhe von 13.219,12 € an die Firma Kienzle Baumanagement aus 55270 Klein-Winternheim vergeben.


Ergänzung Möblierung Rathaus / Sekretariat


Die Stelle des Vorzimmers des Bürgermeisters wurde im Herbst 2022 mit einem Beschäftigungsumfang von 80 v.H. neu besetzt (laut Stellenplan sind 120 v.H. vorgesehen).
Ursprünglich war angedacht, die Stelle über Arbeitsplatzsharing oder Homeoffice aufzustocken. Dies hat sich nach einer genauen Aufgabenabgrenzung jedoch nicht als sinnvoll erwiesen. Es wird somit ein weiterer Büroarbeitsplatz benötigt, was so bei der Erstellung des Haushaltsplans noch nicht absehbar war und somit auch nicht berücksichtigt wurde. Die außerplanmäßige Ausgabe kann jedoch durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer finanziert werden.
Das Bürozentrum Kretzler Geislingen, wurde mit der Lieferung der Büromöbel für das Vorzimmer des Bürgermeisters zum Angebotspreis in Höhe von gesamt 6.573,56 € brutto beauftragt. Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 6.573,56 € wurde zugestimmt.


Bekanntgaben und Anfragen
- Anschlussunterbringung von Geflüchteten
- Statistik zur Nutzung des Carsharings am Rathaus (deer)
- Manuelle Verkehrszählung Hindenburgstraße
- Bauplatzvergabe Neubaugebiet Schulstraße


Anschlussunterbringung von Geflüchteten
Der Bürgermeister informierte, die Gemeinde liege derzeit 34 Plätze im Defizit und müsse entsprechend viele Geflüchtete in die Anschlussunterbringung noch aufnehmen. Man habe aktuell noch circa acht Plätze frei – brauche also noch viel mehr Wohnraum für die Personen. Die bisherigen Aufrufe nach Wohnraum im Amtsblatt hätten leider noch keinen Erfolg gebracht, so Hick. Jetzt würden parallel Angebote für Wohncontainer eingeholt. Die Landkreisverwaltung werde gegebenenfalls die in der Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten Flüchtlinge noch anders anrechnen, was die Zahl der aufzunehmenden Personen in Anschlussunterbringung etwas schmälern könnte. Eine 100%ige Anrechnung stehe jedoch außer Frage. Also werde in jedem Fall einiges an Wohnraum gebraucht.

Statistik zur Nutzung des Carsharings am Rathaus (deer)

BM Hick stellte die Statistik zur Nutzung des E-Fahrzeugs der Firma deer vor, welches auf dem Rathausparkplatz zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung steht. Im ersten Quartal 2023 habe man 13 Fahrten verzeichnet. Damit sei man dieses Jahr unterdurchschnittlich unterwegs. Als das Angebot des Leihwagens neu gewesen sei, habe es deutlich mehr Fahrten gegeben. Die durchschnittlich gefahrene Kilometerzahl liege bei 32 km mit etwa 2h durchschnittlicher Fahrtzeit. Der Bürgermeister bemängelte, dass stellenweise tagelang keine deer-Autos auf dem Rathausparkplatz verfügbar gewesen seien. Die Gemeinde habe sich deswegen an die Betreiber gewandt und um bessere Überprüfung der Verfügbarkeiten gebeten.
Manuelle Verkehrszählung Hindenburgstraße
Die Gemeinde Gingen sei im Landkreis die einzige, die noch keinen Lärmaktionsplan vorgelegt habe, informierte der Bürgermeister. Bevor damit aber losgelegt werde, wolle er unbedingt die statistischen Verkehrszahlen zur Frequenz auf der Durchgangsstraße (Hindenburgstraße) ermittelt wissen. Denn diese seien ausschlaggebend dafür, ob überhaupt eine Lärmaktionsplanung erstellt werden müsse. Seit es die Ortsumfahrung gebe, habe aufgrund von Baustellen keine aussagekräftige Verkehrszählung stattfinden können. Die Gemeinde habe zwischenzeitlich vom zuständigen Ministerium schriftlich die Aussage, dass die aktuelle Datengrundlage längst nicht mehr aktuell sei. Es wurde eine offizielle Messung des Verkehrs angekündigt. Diese finde allerdings erst 2024 statt, habe das Ministerium mitteilen lassen.

Bauplatzvergabe Neubaugebiet Schulstraße
GR Keller fragte, wie viele Bauplätze noch verfügbar seien. BM Hick gab Auskunft, man habe derzeit noch sechs Bauplätze nicht verkauft. Vier davon waren ursprünglich bereits vergeben. Die ehemaligen Interessenten hätten ihre Bewerbungen aber zurückgezogen.

Neubau Modulbaukindergarten

Der neue Modulbaukindergarten soll im Juni/Juli geliefert werden.
Aktuell bereitet der Bauhof auf dem kleinen Parkplatz beim Sportplatz die Gräben zur Verlegung von Abwasser, Wasser und Strom vor.

Erschließungsbeitragsrecht

Bildung einer Abrechnungseinheit gemäß § 37 Abs. 1 KAG BW für die Veranlagung von Erschließungsbeiträgen

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 beschlossen, die Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet "Marrbacher Öschle (Marrbachöschle) 4. bis 5. Änderung" Marrbacher Öschle, Donzdorfer Straße und Dammstraße und ihre Stichwege gemäß dem nachfolgenden Lageplan für die Veranlagung von Erschließungsbeiträgen zu einer Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG zusammen zu fassen.

Gingen an der Fils, den 27.04.2023

Gez. Marius Hick
Bürgermeister

 

Oberverteilungsplan (PDF FORMAT)

Neuer Bagger eingetroffen

Da an dem bisherigen Bagger größere Reparaturen anstanden, hat sich der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 24.01.2023 mehrheitlich dafür ausgesprochen, einen neuen Bagger zu beschaffen.

Den Auftrag für die Lieferung eines gebrauchten Baggers erhielt die Wacker Neuson Vertrieb Deutschland GmbH & Co. KG zum Angebotspreis in Höhe von 79.611 Euro.

Neubau Hohensteinhalle -Fassade

Am 21.03.23 befasste sich der Gemeinderat erneut mit der Außenfassade der neuen Hohensteinhalle. Vom Architekturbüro wurden, wie bereits bei der Bemusterung und Werksbesichtigung, ein heller und ein dunkler Grauton vorgestellt.

Letztendlich folgte der Gemeinderat der Empfehlung der Architekten und entschied sich für den dunkleren Farbton RAL7006 Beigegrau.

Die bisherige Darstellung auf dem Bauschild zeigt die Halle in Naturoptik, da zu diesem Zeitpunkt das Farbkonzept noch nicht entschieden war.

Selbstverständlich kann die Darstellung mit der zukünftigen Fassadenfarbe, auch auf der Homepage der Gemeinde nachvollzogen werden.

 

Bilder vom Baufortschritt

Erneuerungsarbeiten Friedhof

Mit dem Start in das Frühjahr werden vom Bauhof die Erneuerungsarbeiten auf dem Friedhof fortgesetzt.

Als erste Maßnahme wurden einige Kleingehölze, abgängige Bäume und holzige Heckenpflanzungen entfernt.

Nachdem das Angebot für Wiesenerdbestattungen ausgeschöpft ist wird dieses entsprechend erweitert. Auch die Plätze für die Baumbestattungen neigen sich dem Ende zu. Hierzu wird ein Wiesenfeld mit einem jungen Baum, im alten Friedhofsbereich, entsprechend vorbereitet. In diesem Umfeld werden auch die Wege mit einem Pflasterbelag erneut und der Neugestaltung angepasst. Zudem wird eine neue Ganzjahreswasserzapfstelle errichtet.

Kanalbau Ulmenweg

Nachdem die Erschließung für das Neubaugebiet Schulstraße abgeschlossen ist hat die Fa. Gansloser mit den Kanalbauarbeiten im Ulmenweg begonnen. In dieser Woche wurde das neue Schachtbauwerk, Anschluss Lindenstraße, hergestellt.

Neubau Hohensteinhalle

Die Tiefbauarbeiten der Fa. Söll aus Nellingen gehen zügig voran und es werden bereits die ersten Fundamente und damit die Abmessungen der Halle sichtbar. Im Baufeld selbst kann man bereits die Abwasseranschlüsse und die Fundamente für die Sporthülsen im zukünftigen Sporthallenbereich erkennen.

Pädagogische Fachkräfte unbefristet (m/w/d) in Teil- oder Vollzeit

VERMIETEN SIE WOHNRAUM AN DIE GEMEINDE – HELFEN SIE GEFLÜCHTETEN!

Die Gemeinde Gingen an der Fils steht vor der großen Herausforderung in nächster Zeit bis zu 30 Personen in der Anschlussunterbringung, überwiegend ukrainische Familien aufzunehmen.
Der Landkreis Göppingen muss weiter eine beachtliche Zahl an Geflüchteten aufnehmen und ist für die Erstunterbringung zuständig. Im Rahmen der Abschlussunterbringung werden die hilfesuchenden Personen nach festgelegter Zeit auf die Städte und Gemeinden verteilt.

Leider verfügt die Gemeinde selbst nicht über ausreichend Wohnraum. Viele Flüchtlinge und Asylsuchende wurden bereits in einer kommunalen Sammelunterkunft untergebracht. Diese Plätze sind allerdings begrenzt und können kurzfristig nicht erweitert werden. Zudem handelt es sich dabei um eine Notunterkunft (pro Person stehen derzeit nur ca. 4 m² Wohnfläche zur Verfügung).

Um allen hilfebedürftigen Personen eine menschenwürdige Unterkunft bieten zu können, ist die Gemeinde deswegen auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Sofern vorhanden, bitten wir Sie, geeigneten Wohnraum zur Miete bereitzustellen.So können Geflüchtete mit Bleibeperspektive ein Dach über dem Kopf finden.

  • Die Gemeinde Gingen tritt als Mieter auf und ist Garant für eine faire Miete und eine verlässliche Mietzahlung.
  • Gesucht wird Wohnraum in jeder Größe (Einzelpersonen bis größere Familien mit teils jüngeren Kindern). Wohnungen oder ganze Häuser.
  • Die Geflüchteten werden von einer Integrationsbeauftragten des Landkreises Göppingen betreut (individuelle, niederschwellige Sozialberatung und -begleitung).
     

Benötigte Daten:

  • Größe der Wohnung/ des Hauses (m²); Anzahl der Zimmer
  • Ausstattung mit Möbel/ sonstige Ausstattung
  • Heizungsart
  • Ab wann bezugsfertig?
  • Mitbewohner im Haus?

Wenn Sie eine geeignete Immobilie anzubieten haben, melden Sie sich bitte möglichst zeitnah bei der Gemeinde Gingen unter 07162/9606-0 oder -32 oder wahlweise an info@gingen.de.

Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Solidarität und Hilfsbereitschaft!

Ihr Bürgermeisteramt

Haushaltsreden der Fraktionen

Einbringung Haushalt 2023

(Rede Bürgermeister Hick 24.01.2023)

Engagiert und verantwortlich gemeinsam Zukunft gestalten

 

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

wir hatten Sie im Laufe des letzten Jahres vorausschauend auf die Haushaltseinbringung im Dezember 2022 vorbereitet. Nachdem wir im Dezember den Zuschuss aus den Bundesmitteln für den Ausbau  der Ganztagesbetreuung an Grundschulen in Verbindung mit dem  Rechtsanspruch 2026, für den Neubau der Hohensteinhalle erhalten haben hatte sich der Ausgleichsstockantrag für 2023 erledigt und wir konnten den Zeitdruck herausnehmen. Deshalb haben wir heute die Einbringung des Haushalts und die Beschlussfassung erst für Ende Februar vorgesehen.

Da wir aber in 2024 einen Ausgleichsstockantrag im Rahmen der Erweiterung der Kita Hohenstein vorgesehen haben werden wir den Haushalt 2024 dann Ende 2023 einbringen und spätestens im Januar 2024 beschließen.

Bereits in meinem Jahresrückblick 2022 bin ich auf die schwierigen Rahmenbedingungen in Verbindung mit dem Krieg in der Ukraine eingegangen. Wir wissen, dass uns die Auswirkungen und zusätzlichen Belastungen mit Teuerungsraten auch in 2023 begleiten werden. Auch zum Jahresanfang ist keine Entspannung in Sicht und so wird unsere wirtschaftliche Entwicklung und unsere Gesellschaft sich im Allgemeinen auf weitere erhebliche Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit und auch Wohlstandsverluste einstellen müssen. Die Steuereinahmen in 2022 waren trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf einem hohen Niveau. Die Prognosen sind weiter gut, doch ob dies dann tatsächlich auch so eintrifft müssen wir abwarten. Insbesondere da sich auch Unsicherheiten mehren, die diesen Fortgang in Frage stellen.

Die Herausforderungen in Verbindung mit Flucht- und Vertreibung werden uns weiterhin stark fordern. Gerade die Versorgungssicherheit, die Bereitstellung von genügend Wärme und Energie lässt sich nicht auf Knopfdruck gestalten, da diese Veränderungen auch von einem gesellschaftlichen Diskurs in Zusammenhang mit Klimaveränderung und Klimafolgen begleitet werden. Doch auch wir vor Ort müssen uns mit dem Thema Energiewende, Bereitstellung und Ausbau von erneuerbaren Energien intensiv befassen. Gleichzeitig haben wir mit einem weiter erheblich zunehmenden Fachkräftemangel in allen wirtschaftlichen Bereichen zu kämpfen, welcher die Leistungserfüllung der öffentlichen Hand und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einschränken wird und in vielen Bereichen gar gefährdet. Ich verweise hier auch auf die Schließung der Volksbank Filiale in Gingen seit Anfang dieses Jahres. Es ist enorm schwierig ein weiteres gastronomisches Angebot zu realisieren, dabei wären die Bürgerinnen und Bürger glücklich, wenn es wieder eine Pizzeria am Ort gäbe. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Verwaltung hier nicht nachlässt Verbesserungen zu erzielen. Auch Bäcker und Mezger melden zunehmend Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung gewohnter Öffnungszeiten. Wir können uns glücklich schätzen, dass es uns bisher gelungen ist, freiwerdende Stellen in der Verwaltung und allen anderen Arbeitsbereichen wieder zu besetzen. Aber gerade in der Kinderbetreuung wird es zunehmend schwieriger. In letzter Zeit erhalten viele Kommunen auf ihre Ausschreibungen nicht einmal mehr eine Bewerbung. Das kann dazu führen, dass Betreuungsangebote und Betreuungszeiten reduziert werden müssen. Auch die Bereitstellung von Lehrkräften erfüllt uns mit großer Sorge. Auch der Schulbetrieb an unserer örtlichen Grundschule wäre ohne den Einsatz von engagierten pensionierten Lehrerinnen und Lehrern nicht umfänglich möglich gewesen. Wir schaffen durch unsere Zielorientierten Investitionen in Räume und Ausstattung beste Rahmenbedingungen, aber wir brauchen auch Kräfte bzw. Menschen, geeignete Personen, welche diese Räume und Möglichkeiten dann auch ausfüllen.

Gerne wiederhole ich an dieser Stelle meine Ausführungen vom Jahresrückblick. Die Politik ist gefordert zu handeln. Es gilt, die langfristigen Herausforderungen des demografischen Wandels sowie einer gelingenden klimagerechten, digitalen und demografiefesten Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft nicht aus dem Blick zu verlieren.

Ohne klare Prioritäten geht es nicht. Es gilt die Kommunen in der schwierigen Zeit zu stützen und nicht mit überbordender Bürokratie zusätzlich zu belasten. Die Kommunen in Baden-Württemberg und auch wir als Gemeinde mitten im Landkreis Göppingen haben seit Jahrzehnten bewiesen, dass wir durch kluge Entscheidungen in der Lage sind alles Notwendige zu tun, damit sich die örtlichen Lebensverhältnisse verbessern und auch die wirtschaftliche Entwicklung gelingt.

Durch Sanierungsmaßnahmen und beispielhafte Investitionen in erneuerbare Energien sind es gerade die Kommunen welche die notwendigen Maßnahmen für die Energiewende umsetzen oder deren Gelingen fördern.

Alle Entscheidungen der großen Politik müssen in den Kommunen umgesetzt werden. Die Kommunen sind der Garant für das Gelingen. Kommunen sind der Ort der Wirklichkeit.

Wir setzen uns jeden Tag, jede Woche, Monat und Jahr mit den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen mit Leidenschaft und Engagement auseinander.

Wir brauchen aber wieder mehr Eigenverantwortung der Bürgerschaft. Ein weg vom Anspruchsdenken. Wir können und wollen doch nicht jedwedes Lebensrisiko in die staatliche Verantwortung übertragen. Hier muss dringend gegengesteuert werden. Die Vollkaskomentalität ist nicht finanzierbar, so nicht leistbar.

Inzwischen dürfte hinlänglich erkannt sein, dass Bürgerentscheide, Datenschutz und Landesinformationsfreiheitsgesetz die kommunale Aufgabeerfüllung behindern. Das muss dringend auf den Prüfstand und schreit geradezu nach Korrektur. Allgemeinwohl braucht wieder klaren Vorrang vor Einzelinteressen.

Zukunft entsteht dort, wo Bereitschaft besteht mutige Entscheidungen zu treffen und Risiken einzugehen. Mit ständigem Zögern, Zaudern und Bedenken erreicht man das Gegenteil – nämlich Stillstand und Rückschritt. Am meisten erreicht man, wenn man vertrauensvoll und engagiert zusammenarbeitet. Gerade in schwierigen Zeiten brauchen wir Mutmacher und Engagierte welche die Gesellschaft zusammenhalten und das Gemeinwohl fördern. Das gelingt am besten in starken Kommunen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Mit Vorbildern aus der Bürgerschaft und zupackenden, entscheidungsfreudigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern.

Dies hat dieses Gremium haben Sie mehrheitlich z.B. bei dem Neubauvorhaben der Hohensteinhalle eindrucksvoll bewiesen. Sie haben es nicht bereut die Verwaltung auf dem dargestellten Weg zu unterstützen bzw. ihr Vertrauen zu geben. Wir sind glücklich, dass unser ursprünglich anvisiertes Finanzierungsmodell und das Ausschreibungsverfahren erfolgreich waren.  Aber auch bei der Bereitstellung von Bauland und der Begleitung von Wohnbauprojekten, sowie die Ortskernsanierung kommt unser Engagement zur richtigen Zeit, um unseren Beitrag für den dringenden Bedarf an Wohnraum zu leisten. Erinnern Sie sich noch an den zeitraubenden Diskussionen beginnend im Jahr 2012, dass wir keinen Wohnraum brauchen und immer weniger Bürger werden? Wir waren hier in den zurückliegenden Jahren bereits richtig unterwegs. Heute haben wir fast 4600 Einwohner sind hochattraktiv und der Wohnraum reicht immer noch nicht.

Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie bei der letzten Klausurtagung im November zum Ausdruck gebracht haben den zukunftsgerichteten eingeschlagenen Weg, auch wenn dieser anspruchsvoll und herausfordernd ist, weiter zu unterstützen.

Unter schwierigen Rahmenbedingungen und einer angespannten Personallage ist es mit hoher Mehrbelastung gelungen die geplanten Maßnahmen für 2022 nach meiner Bewertung sehr erfolgreich zu bearbeiten. Hierfür gebührt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mein besonderer Respekt und Anerkennung und ich verweise an dieser Stelle auch auf meine Ausführungen zum Jahresrückblick. Auch Ihnen sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats möchte ich an dieser Stelle nochmals meinen Dank und Anerkennung aussprechen. Vielen Bürgern ist mitunter nicht klar, welchen großen zeitlichen Aufwand ein Gemeinderat im ehrenamtlichen Wahlamt einbringen muss und welche schwierigen Entscheidungen zu treffen bzw. zu vertreten sind.

Sie erhalten mit dem heutigen Haushaltsplan eine gewohnt solide und umfassende Finanzplanung.

Unsere Finanzen sind bei den aufgeführten bzw. geplanten Maßnahmen und Investitionen, auf die der Kämmerer Herr Burger im Einzelnen noch näher eingehen wird, im Finanzplanungszeitraum geordnet, finanzierbar und leistbar. Insbesondere die Kinderbetreuung in Verbindung mit zusätzlichem Personal trägt zu deutlichen Kostensteigerungen bei. Der Ergebnishaushalt kann in 2023 zwar nicht ausgeglichen werden jedoch für 2024 planen wir wieder mit einem positiven Ergebnis. Mit Blick auf die steigenden Kosten und in Verbindung mit dem Neubau Kindergarten und den geplanten Zuschussanträgen ist es unerlässlich die Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer ab 2024 zu erhöhen. Hierzu sollte sich der Gemeinderat im März dieses Jahres beraten. Der deutliche Zuschuss im Rahmen des Neubaus der Hohensteinhalle verschafft uns die Möglichkeit geplante notwendige Maßnahmen wie z.B. die Rathaussanierung vorzuziehen. Dazu sind die zu erwartenden Mehrbedarfe für den ersten Abschnitt Rückbau Ortsdurchfahrt/Friedhof und auch dem Ausbau des Hochwasserschutz Marrbach nach den voraussichtlichen Kosten im Finanzplanungszeitraum abgebildet.

Sie werden feststellen, dass wir im Haushalt alle laufenden, sowie bereits angestoßenen und die gemeinsam vereinbarten Projekte abgebildet haben.

Nicht enthalten ist ein Kostenrisiko in Bezug auf Schulbaukosten-beteiligungen in den Nachbarkommunen Süßen und Geislingen. Damit werden wir uns befassen, wenn alle Informationen insbesondere das zu erwartende Urteil mit Begründung vorliegen. An den Mutmaßungen und Spekulationen wollen wir uns nicht beteiligen und unsere kostbare Zeit zu gegebener Zeit für Zahlen, Daten und Fakten verwenden.

In diesem Jahr wird uns u.a. der Neubau der Hohensteinhalle, Kanalsanierungen, Fortsetzung der Sanierung des Hochbehälters Wasserwerk Halde, die Realisierung des Waldlehrpfads, die Umsetzung des Modulbaukindergartens, die Erschließung des Gewerbegebiets Untere Schorteile V sowie der Ausbau erneuerbarer Energien beschäftigen. Wir werden uns mit den vorbereitenden Planungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt, den Hochwasserschutz Marrbach, dem erstmaligen Ausbau der Lessing-, Uhland-, Goethe und Jahnstraße sowie dem Neubau/Anbau eines 2-gruppigen Kindergartens an der Kita Hohenstein sowie der Gestaltung des Pausenhofs der Grundschule befassen. Auch der Umlegung im Marrbacher Öschle und dem Ausbau der Donzdorfer Straße werden wir uns weiterhin mit Nachdruck widmen. Die weiteren Planungsschritte für das Baugebiet Barbaragarten II sollen starten und für die Gemeindeflächen im Gebiet Halde soll ein Architektenwettbewerb Gestaltungs- und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem werden wir die Realisierung von Wohnbauprojekten wie z.B. die Konzeptvorgabe an der Schulstraße und den Neubau der Altenhilfeeinrichtung Pflegehaus St. Barbara begleiten.

Wir haben viel vor, aber wir werden uns nicht übernehmen.

Wir sind zuversichtlich, dass es gelingt die genannten Ziele und Finanzierungen zu erreichen.

Bevor der Kämmerer Ihnen den Haushaltsentwurf nun im Detail vorstellt möchte ich noch auf eine paar Themen ausführlicher eingehen.

Bereitstellung von Bauland, Wohnbau

Mit der Erschließung der Schulstraße gab es zwar zeitliche Verzögerungen aber die Begrenzungsrabatten und Randseine sind mittlerweile umfänglich gesetzt und die Vermessung konnte durchgeführt werden. Wir konnten von 17 Bauplätzen bereits 15 Plätze vergeben. Zum Teil sind die Kaufverträge bereits geschlossen. Mit den Ausarbeitungen und Angeboten zur Konzeptvergabe zu den verdichteten Wohnformen und der Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Schulstraße werden wir uns bereits im März befassen. Die aktuellen Bebauungsplanverfahren im Marrbacher Öschle zeigen sehr deutlich auf, dass wir auch hier die Umlegung voranbringen möchten und auch die Donzdorfer Straße weiter ausbauen wollen. Es bleibt abzuwarten ob einzelne Anlieger diese Absicht durch weitere Rechtsverfahren verzögern möchten oder nun kooperativ mitwirken.

Auch bei der Vorbereitung des Baugebiets Barbaragarten II sind wir auf einem guten Weg und beabsichtigen die weitere Planung baldmöglichst zu starten.

Darüber hinaus hoffen wir, dass die von privaten Investoren beabsichtigten und im Gemeinderat behandelten Wohnungsbauvorhaben in die Realisierung kommen.

Schließlich soll mit dem Bau einer weiteren Pflegeeinrichtung neben der katholischen Kirche auch weiterer Wohnraum (4 Wohnungen) entstehen. Das Baugesuch haben wir heute im Bauausschuss beraten.

Auch wollen wir mit der Entwicklung der gemeindeeigenen Grundstückpotentiale in der Ortsmitte starten und haben im Haushalt einen Betrag für einen Architektenwettbewerb rund um das Areal des ehemaligen Möbelhaus bzw. Appartementhaus, eingestellt.

Gewerbeentwicklung

Leider hat die Stadt Süßen noch keine Entscheidung hinsichtlich des möglichen gemeinsamen Gewerbegebiets Auen getroffen. Nach einem Scoping-Termin sollen noch weitere Abstimmungen mit dem Landratsamt Göppingen folgen. Derzeit ist aber noch offen, ob das geplante Gewerbegebiet auch tatsächlich kommt.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung bereits beauftragt eine Änderung des Flächennutzungsplans für die mögliche Realisierung eines Gewerbegebiets Steingrube im GVV Mittlere Fils Lauter zu beantragen.

Ich werde zudem mit den Kollegen Heininger, Eislingen und Keller,Ebersbach an der weiteren Arbeitsgruppe des Landkreises hinsichtlich der Gewerbeentwicklung im Landkreis mitarbeiten und kann hoffentlich dazu beitragen, dass die Unterstützung für die Entwicklung von Gewerbeflächen wieder zunimmt und für interessierte Firmen weitere Angebote bereitgestellt werden können.

Bei allen Schwierigkeiten in der Gewerbeentwicklung bin ich sehr froh, dass wir dieses Jahr mit der Erschließung unserer kleinen Gewerbegebietserweiterung Untere Schorteile V neue Flächen, insbesondere für den Bedarf ortsansässiger Unternehmen, anbieten können.

Städtebausanierung

Aus zeitlichen Gründen konnten wir die Weiterentwicklung der Planung Ortsdurchfahrt/Friedhof bisher nicht behandeln. Diese soll im Gemeinderat im Februar/März vorgestellt und beraten werden.

Neubau Hohensteinhalle

Mit dem Neubau der Hohensteinhalle liegen wir im Zeitplan und werden den Spatenstich, den Start des Neubaus, am 10.02.23 durchführen.

Die Bemusterungstermine und Abstimmungstermine mit den Fachplanern werden wir dem Gemeinderat baldmöglichst mitteilen.

Durch die aktuellen Wünsche und Änderungen können Mehrkosten entstehen, die sich auf den Haushalt auswirken.

Kindergärten
Zubau weiterer Plätze

Der eingruppige Modulbaukindergarten wird ca. im Mai geliefert und aufgestellt. Diese Mietlösung ist aktuell auf 3 Jahre geplant. Damit sind wir in der Lage die dringend benötigten Betreuungsplätze anbieten zu können. Mit der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat die Planung für den Anbau/Neubau einer zweigruppigen Kita in Auftrag gegeben, um eine adäquate dauerhafte Lösung für den Betreuungsmehrbedarf umzusetzen.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Wir sind sehr dankbar, dass nach der langen Durststrecke, bedingt durch die Pandemie in den letzten Jahren, wieder die gewohnten Veranstaltungen stattfinden konnten.

Es war sehr gut, dass die Hohensteinhalle noch bis Anfang des Jahres genutzt werden konnte. Die Abbruchparty und das Albert-Bader-Turnier 23 waren gelungene Veranstaltungen, die einen hohen gesellschaftlichen Mehrwert hatten und vor Ort zum Zusammenhalt beigetragen haben.

Der Veranstaltungskalender für dieses Jahr soll im Laufe der nächsten Woche an die Bürgerschaft verteilt werden. In diesem Jahr können durch das Fehlen der Hohensteinhalle leider nicht alle großen Veranstaltungen durchgeführt werden. Die VHS, Schülerferienprogramm, das Schnapperdörfle und auch das von dem KSK e.V. geplante Straßenfest in der Ortsmitte werden neben den vielen anderen Veranstaltungen der Vereine auch in diesem Jahr das gesellschaftliche Leben vor Ort bereichern. Die notwendigen Mittel wurden im Haushalt eingestellt.

Abschließend möchte ich nochmals betonen. Wir bringen auch heute einen Haushalt ein der die großen Zukunftsprojekte abbildet, aber auch Raum für notwendige weitere Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neues bietet. Dabei orientieren sich die Maßnahmen an den bisherigen Beschlüssen und gemeinsam formulierten Zielen.

Je nach finanzieller Entwicklung können wir immer auch mit einer Korrektur der Ziele reagieren

Abschließend darf ich mich bei Herrn Burger und seinem Team für die zuverlässige Aufstellung des Haushaltsplans bedanken. Mein Dank richtet sich auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche durch ihren unermüdlichen und engagierten Einsatz gerade unter den erschwerten Rahmenbedingungen der Pandemie eine so tolle Arbeit leisten und tagtäglich für die Belange unserer Bürgerinnen und Bürger da sind.

Mein Dank gilt aber auch Ihnen sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, die sich in einer Vielzahl von Sitzungen und großem persönlichen Einsatz für das Wohl der Gemeinde engagieren.

Es ist vorgesehen den Haushalt in der Sitzung am 28.02.2023 zu beraten bzw. zu beschließen. Den Haushaltplan 2023 und die Präsentation des Kämmerers zur Haushaltseinbringung können Sie auf der Homepage der Gemeinde im Ratsinformationssystem unter Top 3 Anlagen einsehen.

Öffentliche Bebanntmachung Bebauungspläne

  • Öffentliche Bekanntmachung; Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans
    „Untere Schorteile V“ – 1. Änderung und Erweiterung in Gingen a.d. Fils

  • Öffentliche Bekanntmachung; 5. Änderung des Bebauungsplans
    „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ in Gingen a.d. Fils

 

Weitere Infos zu den Bebauungsplänen finden Sie auf unserer Homepageseite: Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren

Fälligkeit der Wasser- und Entwässerungsgebühren sowie der Grund- und Gewerbesteuer für das I. Quartal 2023

Am 15.02.2023 sind die nachstehenden, an die Gemeindekasse Gingen an der Fils zu entrichtenden Gebühren und Steuern zur Zahlung fällig:

  1. Wasser- und Entwässerungsgebühren
    Endabrechnung 2022 und gleichzeitig der 1. Abschlag 2023.
    Die Höhe entnehmen Sie dem Gebührenbescheid vom 27.01.2023.
    Erstattungen werden mit der 1. Abschlagszahlung verrechnet.
     
  2. Gewerbesteuer
    Vorauszahlungsrate in der Höhe, wie sie im letzten Gewerbesteuerbescheid festgesetzt worden ist.
     
  3. Grundsteuer
    Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im letzten Grundsteuerbescheid festgesetzt worden ist.
     

Wir bitten Sie, die Gebühren und Steuern termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung ihrer Konten Sorge zu tragen.
Ihr Bürgermeisteramt

Neuer Mitarbeiter - Standesamt

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gingen,

mein Name ist Chris Burghardt und ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter. Seit dem 1. Januar 2023 übernehme ich in Ihrer Gemeindeverwaltung das Amt als Standesbeamter sowie die Rolle des Sachbearbeiters für Themen wie Renten-, Ordnungsamt- und Katastrophenschutzangelegenheiten sowie für NH Kita.

Gebürtig komme ich aus dem Bundesland Sachsen, in der Nähe von Leipzig, wo ich meine Ausbildung erfolgreich absolvierte und bis Ende 2022 im Ordnungsamt des Landratsamtes tätig war. Bereits seit 2020 verschlug es mich häufig in Ihre Region, woraufhin Ende des Jahres 2022 der Entschluss gefasst wurde, den Lebensmittelpunkt nach Baden-Württemberg zu verschieben. Nach einem Monat kann ich bereits sagen, dass ich diese Entscheidung nicht bereue.

Ich freue mich, in Ihrer Gemeinde tätig sein zu dürfen.

Ihr Chris Burghardt

Neue Mitarbeiterin - Vorzimmer BM

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mein Name ist Dorit Pfeiffer. Seit dem 01. Dezember 2022 arbeite ich im Rathaus Gingen an der Fils im Sekretariat des Bürgermeisters.
Zu meinem Aufgabengebiet gehören vor allem die Sekretariatstätigkeiten im Vorzimmer. 

Einigen Mitbürgern bin ich vermutlich bekannt vom Kultur- und Sportkreis, bei dem ich viele Jahre aktiv war.
Seit 2001 wohne ich in Gingen an der Fils, bin verheiratet und habe zwei Söhne. 

Auf meine neue Tätigkeit und die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen der Gemeinde Gingen an der Fils freue ich mich sehr.
Sie finden mich im Rathaus, Tel. 9606-11, OG / Zimmer 17 oder per Email: d.pfeiffer@gingen.de.

Ihre Dorit Pfeiffer

Aus dem Gemeinderat berichtet-----18.10.2022

Bürger fragen

Ein Bürger erkundigte sich, ob der Bericht zur GR-Sitzung vom 12.07.2022 noch veröffentlicht werde und ob es zum Thema Hochwasserschutz weitere Fortschritte gebe. BM Hick sagte ihm zu, dass der Bericht im nächsten Monat erscheine. Wegen personeller Unterbesetzung des Rathauses sei man hier gerade bei der Aufarbeitung. Sobald die Pläne zum Hochwasserschutz vorliegen, würde man sich im GR erneut damit befassen. Der Bürgermeister ging davon aus, dass das im November der Fall sein werde.

Information zu laufenden Bauvorhaben

- Rohrbrüche
- Hochbehälter
- Erneuerung Straßenbeleuchtung Albwerk – Ebereschenweg, Austraße, Ahornweg
- Pflegehaus St. Barbara
- Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft Hindenburgstraße
- Neubaugebiet Schulstraße
- Neubau Hohensteinhalle

Rohrbrüche
Der Bauhof hatte in letzter Zeit mehrere Rohrbrüche bearbeitet (u.a. Schubartstraße, Filsstraße 2x, Eichhaldenweg, Hohensteinstraße). Kämmerer Burger sagte, man habe jetzt wieder gute Werte hinsichtlich des Wasserverlustes.

Hochbehälter

Vergangene Woche habe man in Gingen das Wasser kurzzeitig abgestellt. Am folgenden Tag habe deswegen das Wassernetz etwas Druckverlust gehabt. Das liege laut Kämmereileiter Burger daran, dass zur Zeit der Abstellung nicht alle Bürger wie angewiesen das Wasser abgestellt gelassen haben. So habe sich vermutlich Luft in die Leitungen gefüllt, die dann am Folgetag erst einmal wieder entweichen musste. Burger meinte, das Netz laufe wieder, der Druckverlust sei nicht dramatisch gewesen.

Im Wasserhochbehälter sei zwischenzeitlich alles mit Folie ausgekleidet, was der Hygiene diene. Behälterkammer Nr. 1 sei momentan abgetrennt und in Betrieb. Nebenan werde gearbeitet; die Fliesen der Kammer würden entfernt. Dann solle eine Trennwand eingebaut werden und die Kammer in der kommenden Woche mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden. Bislang laufe die Baumaßnahme nach Plan, so Burger.

Der Bürgermeister konnte nicht verstehen, dass Bürger*innen sich bezüglich der Wasserabstellung zu wenig informiert gefühlt hätten. Man habe im Vorhinein über die Gingen App, über die Website, die Geislinger Zeitung sowie über das Amtsblatt informiert. Mehr gehe nicht. Allerdings habe es nur sehr wenige negative Rückmeldungen diesbezüglich aus der Bürgerschaft gegeben.

Erneuerung Straßenbeleuchtung Albwerk Ebereschenweg, Austraße, Ahornweg

Das Albwerk ist mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Ebereschenweg, Austraße und Ahornweg beauftragt. Im Laufe der kommenden Woche sollen die Lampenköpfe kommen und in Betrieb genommen werden. Eine neue Trafostation werde benötigt. Um Platz dafür zu schaffen, werde die Hecke am Eingangsbereich des Spielplatzes Ebereschenweg vom Albwerk entfernt. In diesem Zug soll der Zugangsbereich insgesamt hergerichtet werden, unter anderem soll eine Gehwegabsenkung erfolgen. Leider müsse im Rahmen der Arbeiten auch ein Baum des Spielplatzes fallen. Das Albwerk pflanze jedoch einen neuen Baum.

Pflegehaus St. Barbara

Die Anlieger des geplanten Pflegeheims nahe der katholischen Kirche seien ins Pflegehaus St. Elisabeth eingeladen worden, um über Vorhaben zu sprechen, informierte BM Hick. Leider habe es zum vereinbarten Termin eine Covid-Infektion im Heim gegeben, deshalb habe man umdisponiert und sich im Rathaus getroffen. Drei Anlieger seien der Einladung nachgekommen. Zudem seien eine Vertretung des Architekten, der Gemeinderat, Vertreter der Verwaltung sowie die Herren Scheel und Schöch vom St. Elisabeth anwesend gewesen.

Besprochen worden seien die Planung der Gebäude sowie einige Funktionen, z.B. weshalb braucht man eine Lüftungsanlage auf dem Dach. Die Nachbarn hätten sich grundsätzlich nicht an der Länge, sondern der Höhe des Gebäudes gestört. Die Verwaltung habe darauf verwiesen, dass die Planung zur Bebauung Karlstraße konform und die geplante Höhe nicht kritisch sei. Das Pflegeheim sei 3,20m von der Grundstücksgrenze entfernt geplant und liege damit sogar weiter von der Wohnbebauung weg, als der ehemalige Kindergarten St. Barbara. Die Wohnbebauung liege somit in einem relativ großen Abstand zum Gebäude (ca. 15 – 18m Entfernung).

Die Anlieger hätten gebeten, die vorgesehenen Wohnungen im Dachgeschoss in einem Winkelbau unterzubringen. Der Architekt habe daraufhin erklärt, das sei wegen der Grenzabstände nicht möglich. Der Dachaufbau liege trotzdem unter der maximalen Höhe der Dachkante und alle Vorgaben seien eingehalten.

Auf die Frage der Nachbarn, ob man statt Wohnungen im Dachgeschoss nicht weitere Pflegeplätze bilden könnte, wurde geklärt, dass man mindestens acht Pflegeplätze plus alle Versorgungsräume auf dem Stock benötigen würde. Die Kubatur des Geschosses wäre somit noch ausladender. Die Verwaltung sah keine Möglichkeit, eine schlankere Planung vorzulegen, so BM Hick.

GR Deger fand, die Planung mache einen vernünftigen Eindruck. Ihm war wichtig, dass sich die geplante Begrünung durch das Gelände zieht.

Beim Gedanken an demenzkranke Bewohner*innen interessierte GRin Soukup, ob man die Fenster trotz Lüftungsanlage öffnen könne. BM Hick sagte, die Anlage ermögliche es, dass die Fenster geschlossen bleiben können. Das sei im Sinne der Ruhe in der Nachbarschaft.

Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung Hindenburgstraße

Der Bauhof räume derzeit das Erdgeschoss der Obdachlosenunterkunft aus und renoviere die Räumlichkeiten für eine Neubelegung im Rahmen der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen.

Neubaugebiet Schulstraße

Das Projekt gehe schnell voran und man liege gut im Zeitplan. Kämmerer Burger informierte, die Kabelgräben seien gezogen worden. GRin Alex fragte, ob Gasleitungen verlegt werden. Das verneinte BM Hick. Das Albwerk verlege regulär keine Gasleitungen mehr. Die Investoren planten alle mit Wärmepumpen.

Neubau Hohensteinhalle

Es habe bereits die erste Routinebesprechung stattgefunden und der erste Bauablaufplan sei entworfen worden. Allerdings sei dieser noch nicht detailliert genug, um ihn im Gremium vorzustellen, so Kämmerer Burger. Derzeit würden die Unterlagen zur Stellung des Bauantrages erarbeitet. Man sei schon in der Abstimmung mit den Fachämtern. Die Einreichung des Baugesuches sei auf Anfang November vorgesehen. Der Abriss der Halle sei unkompliziert – dazu brauche man kein separates Verfahren.

Verlängerung Kanal- und Wasserleitung im Ulmenweg

Aufgrund der Erschließung des Baugebiets Schulstraße muss der Kanal im Ulmenweg zwischen der Kreuzung Erlenweg und Lärchenweg sowie der Kanal im Lärchenweg zwischen der Kreuzung Ulmenweg und Lindenstraße auf dimensioniert werden. In diesem Zuge soll auch die Wasserleitung in den genannten Abschnitten erneuert werden. Das Albwerk wird die anliegenden Grundstücke mit einer Erdverkabelung erschließen. Der Auftrag hierfür wurde zusammen mit der Erschließung des Baugebiets Schulstraße ausgeschrieben und vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2022 an die Firma Kurt Gansloser GmbH aus Deggingen vergeben. Inzwischen wurde die zweite Wiederholungsbefahrung im Zuge der Eigenkontrollverordnung vom beauftragten Ingenieurbüro Fritz Spieth GmbH ausgewertet. Diese hat nun ergeben, dass auch der Kanal im Ulmenweg zwischen der Schulstraße und dem Erlenweg stark beschädigt ist und ein Austausch wirtschaftlicher ist wie eine Sanierung.

Die Firma Kurt Gansloser GmbH hat angeboten den Kanal sowie die Wasserleitung im Ulmenweg im Abschnitt zwischen dem Erlenweg und der Schulstraße zu denen im Leistungsverzeichnis angebotenen Preisen auszutauschen. Die Kosten hierfür würden sich auf 54.981,90 € belaufen. Da das Angebot der Firma Kurt Gansloser GmbH für die komplette Erschließung des Baugebiets Schulstraße weit unter der Kostenberechnung liegt sind im Haushalt noch genügend Mittel vorhanden um den Auftrag erteilen zu können.

GR Deger fragte, wie weit der Kanal verlegt wird. Burger gab Auskunft, man lege den Kanal bis zur Lessingstraße (Querung). In der Schulstraße müsse nichts aufgerissen werden, dort gebe es keine Wasserleitung.

Der Auftrag für den Austausch des Kanals und der Wasserleitung im Ulmenweg zwischen der Kreuzung Schulstraße und Erlenweg wurde einstimmig an die Firma Kurt Gansloser aus Deggingen vergeben.

Vermessungsarbeiten Baugebiet Schulstraße

- Auftragsvergabe

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten im Baugebiet Schulstraße müssen die Grundstücke neu geordnet und das Liegenschaftskataster fortgeführt werden. Seit dem Jahr 2010 gibt es in Baden-Württemberg keine Abmarkungspflicht mehr. Die Verwaltung hat jedoch empfohlen, Grenzpunkte entlang von öffentlichen Straßen und Wegen anbringen zu lassen.

Der Auftrag für die Vermessungsabreiten im Baugebiet Schulstraße wurde einstimmig an das Vermessungsbüro Eberhardt aus 73333 Gingen an der Fils vergeben.

Zweckverband Gewerbepark Lautertal
- Beschluss endgültiger Jahresabschluss 2021

Die verbleibenden Finanzmittel des Zweckverbands Gewerbepark Lautertal in Höhe von
54,03 Euro sollen von der Stadt Donzdorf ertragswirksam eingenommen werden. Die Kosten für die erforderliche Archivlösung bei Komm.One in Höhe von jährlich rund 600,00 Euro werden von der Stadt Donzdorf übernommen.

GRin Soukup fragte, inwiefern die Unterlagen zum Zweckverband archiviert werden. Alle Unterlagen müssten von der Stadtverwaltung Donzdorf für zehn Jahr aufbewahrt werden, gab Burger Auskunft. Auf die Frage GR Manks, ob es in der Sache nun keine laufenden Kosten mehr gebe, konnte der Kämmerer das bestätigen. Donzdorf trage die restlichen Kosten.

Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbepark Lautertal wurden einstimmig beauftragt und ermächtigt, den in der vorliegenden Form endgültigen Jahresabschluss 2021 des Zweckverbands Gewerbepark Lautertal zu beschließen, über die Verwendung der verbleibenden Finanzmittel des Zweckverband Gewerbepark Lautertal in Höhe von 54,03 Euro zu beschließen, welche ertragswirksam im Haushalt der Stadt Donzdorf vereinnahmt werden sollen, sowie der Geschäftsleitung Entlastung zu erteilen.

Bekanntgaben & Anfragen

- Anschlussunterbringung von Geflüchteten
- Familien- / Seniorennachmittag und Abrissparty Hohensteinhalle
- Übung 24h-Dienst Jugendfeuerwehr
-
 Nutzung Buchsteiner-Areal für Schule/ VHS/ TB
- Radverkehrskonzeption Landkreis Göppingen
- Ausbau Glasfaser
- Geplanter Beitritt „Biosphärengebiet Schwäbisch Alb“ für Gemeinden im Landkreis
-
Stellungnahme der Gingener Liste zur Beleidigung eines Gemeinderates der UWG-FW durch ein Vorstandsmitglied der Gingener Liste

Anschlussunterbringung von Geflüchteten

Derzeit seien zwei von vierzehn bereitgestellten Wohnplätzen belegt. Weitere Geflüchtete sollen jedoch bald ankommen. Laut errechneter Quote des Landkreises soll Gingen bis Ende Oktober 26 Personen aufnehmen. Sobald die Unterkunft vollbelegt ist, werde es kapazitiv eng, befürchtete der Bürgermeister. Der Gemeinderat solle gerne weitertragen, dass sich Privatpersonen bei der Gemeinde melden können, wenn Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.

Übung 24h-Dienst Jugendfeuerwehr

Für die Jugendfeuerwehr steht vom 4.11 – 5.11 eine 24h-Übung an, um den Dienst einer Berufsfeuerwehr zu simulieren. Es gibt dafür verschiedene Übungsorte und Szenarien. Ein Einsatzort ist das Rathaus, wo eine Katze vom Dach gerettet werden muss. Um die Hohensteinhalle gibt es einen Suchauftrag nach einem „verletzten Tier“. Zuletzt wird in der Hindenburgstraße 116 (Eigentum Gemeinde) ein Wasserrohrbruch simuliert. Der Bürgermeister freute sich, dass seit dem Sommer mehrere Beitritte zur Jugendfeuerwehr stattgefunden hätten.

Nutzung Buchsteiner-Areal für Schule/ VHS/ TB

Während der Bauzeit der Halle sollen Turnangebote für Kinder, VHS-Kurse sowie manche Angebote von Vereinen im Erdgeschoss des Buchsteiner-Areals stattfinden können. Die Konditionen würden noch mit der Firma Buchsteiner ausgearbeitet. BM Hick befürwortete die ortsnahe Lösung. Für Angebote für größere Gruppen könnten trotzdem auch in Süßen oder Kuchen Hallenanteile gebucht werden. 

Radverkehrskonzeption Landkreis Göppingen

Von 12. Oktober bis 12. November 2022 soll eine Bürgerbeteiligung an der Radverkehrskonzeption des Landkreises Göppingen stattfinden.

Ausbau Glasfaser

Die „Deutsche Glasfaser“ hat Interesse, Gingen flächendeckend mit Glasfaser auszubauen. Die Firma sei derzeit im ganzen Landkreis unterwegs. Am 8. November werde ein Vertreter sich im Gemeinderat vorstellen. Die Firma möchte möglichst Zusagen von einem Drittel der örtlichen Haushalte, dass ein Vertrag eingegangen werde. Dann werde der ganze Ort ausgebaut. BM Hick meinte, das sei eine gute Nachricht – es gehe weiter. Jeder Bürger habe die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Die „Deutsche Glasfaser“ kooperiere unter anderem mit Telekom und Vodafone.

Geplanter Beitritt „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ für Gemeinden im Landkreis

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb soll erweitert werden, informierte BM Hick. Es sei bisher im Landkreis nicht vertreten. Am 23. September habe eine Infoveranstaltung stattgefunden. Viele Kommunen hätten Interesse, beizutreten. Der Landkreis wolle die Chance nutzen, mit einigen Kommunen dem Biosphärengebiet beizutreten. Zum bisherigen Gebietsbereich liegt Wiesensteig am nächsten. Das Gremium bekomme zu gegebener Zeit weitere Informationen.

Stellungnahme der Gingener Liste zur Beleidigung eines Gemeinderates der UWG-FW durch ein Vorstandsmitglied der Gingener Liste

GR Engel bezog sich auf die Stellungnahme der UWG-FW vom 27. September 2022, vorgetragen durch den Fraktionsvorsitzenden Groeneveld. Es ging um eine beleidigende Whatsapp Nachricht, die ein Vorstandsmitglied der Gingener Liste Fraktion (GL) Mitte Juni 2022 an einen Gemeinderat der UWG-FW verschickt hatte. Engel meinte, er hätte sich gewünscht, dass die GL in den Vorfall schon vor der Öffentlichmachung eingebunden worden wäre. Leider habe die UWG-FW sich dazu entschieden, den Fall ohne Vorankündigung direkt in der Sitzung im September öffentlich zu machen. Die GL hätte sich gerne schon vorher an der Aufarbeitung beteiligt. Engel wollte sich im Namen der GL nun zum Vorgetragenen äußern.

Am wichtigsten war es Engel, dem von der Beleidigung betroffenen Gemeinderat im Namen der GL Solidarität auszusprechen. Sobald der Fall der GL bekannt geworden war, habe man sich direkt schriftlich per Mail an den Betroffenen und den Vorstand der UWG-FW gewendet, um die Betroffenheit deutlich zu machen. Die GL bedauere die Aussagen des Vorstandsmitgliedes und distanziere sich davon. Weder der restliche Vorstand noch der restliche Verein der GL habe Kenntnis von den Äußerungen gehabt. Engel stellte klar, die „unsachliche und beleidigende Kritik“ habe nicht in Funktion der GL stattgefunden. Der Verursacher sei nach dem Vorfall nicht länger im Vorstand der Fraktion oder als Repräsentant der GL tätig. Damit habe der Verein GL die nötigen Konsequenzen gezogen. Eine persönliche Entschuldigung des Mannes werde zeitnah erfolgen.

Die GL hätte sich für den Sachverhalt ein fraktionsübergreifendes und gemeinsames Vorgehen gewünscht und Engel stellte in Frage, ob das gewählte Vorgehen ein zielführendes war. Auch dahingehend, als dass für die Bürgerschaft nach außen der Eindruck entstehen könne, man vertraue sich gegenseitig im Gremium nicht. Der Fraktionsvorsitzende der GL betonte, seine Fraktion sei für ein Miteinander im Sinne der Arbeit für die Gemeinde stets offen.

GR Steck erklärte, die UWG-FW habe diese Reaktion der GL auf das gewählte Vorgehen erwartet. Man habe jedoch nicht den Weg der Konfrontation gesucht, sondern lediglich einen Missstand öffentlich angeprangert. Steck fand, die GL fordere erfahrungsgemäß von allen Fraktionen und Verwaltung ständig Transparenz ein. Daher wurde der Weg so gewählt. Aus seiner Sicht sei der Fall jetzt erledigt und es sollen keine weiteren Wellen geschlagen werden. Steck bedankte sich bei der GL für die Aufarbeitung.

GR Mann schloss sich dem Dank an. Er war sicher, dass die Nachricht des ehemaligen Vorstandsmitglieds nicht mit der GL abgestimmt worden ist. Mann wollte die Diskussion anregen, wie man zukünftig mit ähnlichen Fällen umgeht. Er habe die Nachricht zunächst ignorieren wollen, sei dann aber nach Rücksprache mit seinem Umfeld zur Ansicht gekommen, dass Ignorieren nicht der richtige Weg ist. Man müsse solche Dinge öffentlich machen, damit dem Verfasser die Verantwortung abverlangt werden könne. Leider steige die Zahl solcher Fälle, viele Anwälte und Gerichte befassten sich heutzutage mit Ähnlichem, so Mann. Die Frage sei für ihn, weshalb die verantwortlichen Personen die despektierlich geäußerten Ansichten überhaupt hätten.

Engel bedankte sich für das direkte Feedback der UWG-FW und sagte, die von ihm vorgebrachten Äußerungen hätten bei der direkten Konfrontation in der Sitzung am 27. September nicht erfolgen könne. Man brauche natürlich etwas Zeit, sich zu besprechen und vorzubereiten. Er betonte, sie seien damals nicht deshalb der Sitzung ferngeblieben, sondern wegen einer dienstlichen Verhinderung. Er habe grundsätzlich kein Problem, dass die Sache öffentlich gemacht worden ist, hätte es aber wie bereits erwähnt zuvor lieber interfraktionell geklärt. 

Leider kämen Beleidigungen und Anfeindungen im öffentlichen Leben häufiger vor. Da müsse man manchmal schwer schlucken, wenn man so etwas mitbekomme, äußerte sich BM Hick. Er habe zuletzt in der Einwohnerversammlung das Thema Beleidigungen gegen Amtsträger angesprochen. Auch in der Verwaltung habe es jüngst einen ähnlichen Fall gegeben. Der betroffene Mitarbeiter habe sich entschlossen, den Rechtsweg einzuschlagen. Hick sagte ganz klar, irgendwo seien Grenzen erreicht, die nicht überschritten werden dürfen. Er habe die Bürgerschaft dafür sensibilisieren wollen. Das Thema sei leider nicht so weit weg, wie man manchmal denke. Er begrüße ausdrücklich die offensive aber sachliche Auseinandersetzung zum vorgefallenen Sachverhalt im Gemeinderat. Das zeige ihm, dass die Demokratie gut funktioniere. Auch deswegen, weil Konsequenzen gezogen werden, wenn etwas zu viel wird. Über soziale Medien spitzten sich ähnliche Fälle leider insbesondere oft zu, so Hick. Dort werde erfahrungsgemäß oft unüberlegt und schnell etwas veröffentlicht.

GRin Alex fragte, ob es sich dabei oft um anonyme Schreiben handle. Der BM bestätigte das. Es seien unzählige Fälle bekannt, in denen sich die Betroffenen nicht wehren oder eingreifen könnten, weil keine Personen greifbar seien.

GRin Soukup lobte den betroffenen Gemeinderat, dass er sich getraut habe, die Sache doch öffentlich zu machen. Außerdem befürwortete sie, dass sich die GL so deutlich zu den Vorkommnissen positioniert hat. Es sei wichtig, dass man im Sinne der Gemeinde weiter gut zusammenarbeiten könne.

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

1. Steuerfestsetzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils hat durch die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 01.12.2021 die Hebesätze für die Grundsteuer festgesetzt auf 400 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und auf 400 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B). Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben Höhe wie für das Jahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2023 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen. Für diejenigen, die ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge termingerecht abgebucht.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch, beim Bürgermeisteramt Gingen an der Fils, Bahnhofstraße 25, 73333 Gingen an der Fils, erhoben werden. Die Rechtsmittelfrist wird auch gewahrt durch Einlegung des Widerspruchs beim Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen.

Gingen an der Fils, den 10. Januar 2023   

Hick
Bürgermeister                          

Ehrenamtliche Springkräfte für die Hohensteinschule gesucht......

Online-Wasserzählerstandsmeldung

Ablesung der Wasserzähler für die Jahresendabrechnung!


!!!!!!! Wichtige Änderung !!!!!!! Jetzt noch einfachere Onlineablesung !!!!


In Kürze wird die Jahresendabrechnung für die Wasser- und Abwassergebühren erstellt.
Hierzu werden/wurde Anfang Dezember an alle Hauseigentümer ein Selbstablesebrief versandt, mit der Bitte die
Zählerstände zum 31.12.2022 zu übermitteln.

Die Gemeinde Gingen an der Fils bietet eine sehr einfache Möglichkeit der Onlineerfassung an. Sie
gelangen mit dem auf der Ablesekarte nun personalisierten QR-Code direkt in die Eingabemaske.

Alternativ können Sie sich auch mit Ihren Daten, welche Sie mit der Ablesekarte mitgeteilt bekommen, auf
der Homepage der Gemeinde Gingen anmelden. Bitte klicken Sie dazu hier!

Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit regen Gebrauch!!

Eine telefonische Mitteilung der Zählerstände ist in Zukunft nicht mehr möglich.

Die Rückmeldung soll bis spätestens 08.01.2023 erfolgen, ansonsten muss der Verbrauch geschätzt werden.
Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht
korrigiert werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung

B 10: Neubau zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost (Land-kreis Göppingen) Aktueller Stand des Verfahrens

Weihnachtsgruß Schnappermobil

Schöne Weihnachten und ein gutes Neues Jahr
Herzlichen Dank für den ehrenamtliche Einsatz unserer Fahrer*innen des Bürgerrufauto „Schnappermobil“
Besten Dank auch an unsere vielen Fahrgäste.

Seit 2017 rollt das Schnappermobil durch die Straßen von Gingen, Kuchen und Süßen.

Unser Team besteht aktuell 26 ehrenamtlichen Fahrern, davon 9 Frauen. Hinzu kommen noch unsere 4 Frauen in der Zentrale, die die Einsatzpläne erstellen und die Abläufe organisieren.

Wir sind für Sie von Montag bis Freitag von 8:00 -18:00 Uhr im Einsatz.

Durch den ehrenamtlichen Fahrdienst haben viele Gingener Bürger ein Stück wertvoller Mobilität zurückgewonnen.

Das betrifft nicht nur die Senioren. Alle Bürger die nicht mehr eigenständig mobil sind, werden von uns befördert.

Das Schnapper Mobil ist für Alle da.

Wir sind bestrebt unseren Service stetig zu verbessern. Hierzu freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und Anregungen.

Herzlichen Dank der Gemeinde die uns dabei zuverlässig unterstützt. Unser Grillfest im Sommer und unser Weihnachtsessen tragen, neben regelmäßigen Besprechungen, zu unserer funktionierenden Gemeinschaft bei.

Terminvereinbarung:

Eine Bitte nun an unsere Fahrgäste: Wenn Sie lange im Voraus bekannte Termine haben, melden sie diese zwischen 8:00 und 17:00 Uhr unter der bekannten Rufnummer 0162 9036 869 frühzeitig an. Somit tragen Sie dazu bei, dass die Ihnen wichtigen Termine in der Regel auch möglich sind.

Auch kurzfristige Termine nach Verfügbarkeit möglich:

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit kurzfristig das Schnappermobil anrufen und einen dringenden Termin (gerne auch am gleichen Tag) mit dem Fahrdienst absprechen.

Wir wünschen allen Bürgern eine sorgenfreie Zeit, Gesundheit und Zufriedenheit in dieser unruhigen Welt.

Das Team des Bürgerrufautos „Schnappermobil“ wünscht Ihnen eine besinnliche Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Wir sind bis zum 30.12.2022 für sie da und starten im neuen Jahr wie gewohnt am 02.01.2023.        

Ihre
Seniorenvertretung

Preisanpassungen beim Schnappermobil ab 01.01.2023

Die Preise je Fahrt u. pro Person ändern sich wie folgt:
Bisher   ab 01.01.2023
Fahrten innerhalb Gingens pro Person: 1,50 €  2,00 € (inkl. MwSt.)
Fahrten nach Kuchen/Süßen pro Person:2,00 €  2,50 € (inkl. MwSt.)

Durch gesetzliche Änderungen unterliegt das Schnappermobil künftig der Umsatzsteuer.

Reduzierung der Straßenbeleuchtung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2022 einstimmig beschlossen, im Zuge der geforderten Energiesparmaßnahmen die Straßenbeleuchtung vom Einschaltzeitpunkt bis zum Ausschaltzeitpunkt auf die sogenannte „Halbnachtschaltung“ umzustellen.
D.h. in Bereichen in welchen noch keine LED-Beleuchtung verbaut ist wird jede zweite Straßenlaterne ausgeschaltet. In Bereichen in welchen bereits eine LED-Beleuchtung verbaut ist wird die Beleuchtung auf ca. 10 % reduziert.
Diese Schaltung ist aktuell bereits in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr geschaltet.

Feuerwehrausstellung - 150 Jahre Feuerwehr Gingen

Hiermit möchte ich Sie recht herzlich einladen, unsere Feuerwehrausstellung zum 150-jährigen Jubiläum im Rathaus zu besuchen.

Wir präsentieren Ihnen Ausrüstungsgegenstände von damals und heute, Unterlagen, Schriftstücke und Bilder, welche so noch nicht gezeigt wurden. Die Ausstellung startet am Samstag, 26.11.2022 um 14:00 Uhr mit dem Adventstreff und ist dann zu den Öffnungszeiten des Rathauses frei zugänglich.

Ausgestellt wird im Foyer, Erdgeschoss und im 1. OG.

Viel Spaß wünscht Ihnen
Kommandant Frieder Honold
und die Feuerwehr Gingen/Fils

Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pflegeheim Haus St. Barbara" in Gingen a. d. Fils

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen a. d. Fils hat am 08.11.2022 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegeheim Haus St. Barbara“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich der Gemeinde. Es wird im Westen durch die Friedrichstraße und die bestehende Kirche St. Barbara, im Norden durch die Bebauung und die Grundstücke entlang der Karlstraße (Karlstraße 32-38), im Osten durch die Bebauung und die Grundstücke entlang des Kolpingweg und im Süden durch die Austraße begrenzt. Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstücks Flst. Nr. 2253.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans i.d.F. vom 31.05.2022 maßgebend.

Der Planbereich ergibt sich aus dem unten dagestellten Planausschnitt:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Pflegeheim Haus St. Barbara“ und die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB, § 74 LBO).

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan können bei der Gemeinde Gingen a.d. Fils, im Bürgermeisteramt (Rathaus), Bahnhofstraße 25, 73333 Gingen a. d. Fils während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

Weiterhin können der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit diesen Unterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Gingen a.d. Fils eingesehen werden (www.gingen.de/wohnen-freizeit/bauen/bebauungsplaene/wirksame/rechtskraeftige-bebauungsplaene).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensanteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Gingen a. d. Fils, den 24.11.2022
gez.
Marius Hick
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung 4. Änderung Marrbacher Öschle

Öffentliche Bekanntmachung - ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ - 4. Änderung in Gingen a.d. Fils – Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

In öffentlicher Sitzung am 20.11.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gingen a.d. Fils den Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ – 4. Änderung nebst den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften wurden durch die öffentliche Bekanntmachung am 29.11.2018 in Kraft gesetzt. Um einem möglichen Mangel des Verfahrens zu beheben wurde 2021 in einem ersten ergänzenden Verfahren zu dem Bebauungsplan ein Umweltbericht erstellt.

Aufgrund eines Festsetzungsfehlers betreffend das Dorfgebiet wurden die Planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ - 4. Änderung“ vom Verwaltungsgerichtshof Baden - Württemberg zwischenzeitlich für unwirksam erklärt.

Um diesen Mangel des Bebauungsplans zu beheben, hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen ein weiteres ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Gemeinderat hat am 08.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ – 4. Änderung i.d.F. vom 12.11.2018 / 27.07.2021 / 09.09.2022 gebilligt und beschlossen, die erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auszulegung des im Rahmen des erneuten ergänzenden Verfahrens überarbeiteten Bebauungsplans sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens ist beabsichtigt, den Plan gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend auf den Zeitpunkt seines ursprünglichen Inkrafttretens (29.11.2018) in Kraft zu setzen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ – 4. Änderung wird im Norden durch den Marrbach, im Osten durch die Dammstraße (inklusive), im Westen durch die Donzdorfer Straße (inklusive) begrenzt und erstreckt sich nach Süden bis ungefähr auf Höhe mittig zwischen der Ludwigstraße und dem Bronnenweg.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans i.d.F. vom 12.11.2018 / 27.07.2021 / 09.09.2022 maßgebend.

Der Planbereich ist im unten angehängten Planausschnitt dargestellt.

I. Ziele und Zwecke der Planung

Der Bebauungsplan wurde 2018 aufgestellt. Ziel der Planung war und ist weiterhin, die Bebauung der Bereiche zwischen der bestehenden Bebauung im Plangebiet durch eine geeignetere Erschließung zu erleichtern und an die geänderten städtebaulichen Vorstellungen anzupassen.

Die Planungsrechtlichen Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplans wurde aufgrund eines Festsetzungsfehlers betreffend das Dorfgebiet vom Verwaltungsgerichtshof Baden - Württemberg (VGH BW) für unwirksam erklärt (Urteil vom 21.01.2022).

Dieser Festsetzungsfehler bei der Festsetzung des Dorfgebiets (zu weitgehender Ausschluss gewerblicher Nutzungen) soll durch das vorliegende ergänzende Verfahren geheilt werden.

Zwischenzeitlich wurde vom Gesetzgeber mit dem dörflichen Wohngebiet (MDW, § 5a BauNVO) ein weiteres Baugebiet in die Baunutzungsverordnung aufgenommen.

Da aus den Reihen der dortigen Eigentümer ausgeführt wurde, dass eine Festsetzung als MDW in Betracht komme könne, insbesondere, da dieses besser der vorliegenden Situation und der dortigen Bewirtschaftung (Streuobstbau in Nebenerwerb) der entspräche und die Festsetzung eines solchen dörflichen Wohngebiets auch den städtebaulichen Zielen der Gemeinde nicht entgegensteht, sollen in dem vorliegenden ergänzenden Verfahren die bislang als Dorfgebiet (MD) festgesetzten Bereiche als Dörfliches Wohngebiet ausgewiesen werden.

II. Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.2 BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplans i.d.F. vom 12.11.2018 / 27.07.2021 / 09.09.2022 mit Textteil, Planteil und Begründung und dazugehörigen Anlagen einschließlich des Umweltberichts und der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit

vom Freitag, den 02.12.2022 bis Montag, den 09.01.2023
je einschließlich
bei der Gemeinde Gingen a.d. Fils, Bürgermeisteramt (Rathaus), Foyer, Bahnhofstraße 25, 73333 Gingen a. d. Fils zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die oben genannten auszulegenden Unterlagen können in dem oben genannten Zeitraum zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Gingen a.d. Fils (http://www.gingen.de/wohnen-freizeit/bauen/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-beteiligungsverfahren) sowie auf der Homepage vom Büro m-quadrat Bad Boll (http://www.m-quadrat.cc/downloads.php) eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und umweltbezogener Stellungnahmen sind verfügbar (mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Darlegung der Ziele des Umweltschutzes, der Feststellung des aktuellen Zustands und Bewertung der Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaft, Beschreibung und Bewertung der baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Schutzgüter Mensch (Beeinträchtigungen durch Lärm u. Schadstoffe sowie Auswirkungen auf die Landwirtschaft), Kultur- und Sachgüter (Auswirkungen auf das Kulturdenkmal ehem. Schweinemästerei), Arten und Biotope (Auswirkungen auf geschützte Tierarten der Artengruppen Vögel, Fledermäuse und holzbewohnende Käfer, Beeinträchtigungen der Streuobstbestände, Auswirkungen auf den Biotopverbund), Boden/Wasser (Beeinträchtigung durch Bodenversiegelung und Überformung der Böden, Oberflächenwasserabfluss und bestehende Gewässer, Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluftproduktion u. Luftaustausch, Veränderungen des lokalen Klimas und Mikroklimas), Landschaftsbild und Erholung (Auswirkungen auf die Erholungsqualität und das Landschaftsbild), Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich bzw. Kompensation der mit der Umsetzung der Planung einhergehen Eingriffe im Plangebiet, der Ermittlung des verbleibenden Kompensationsdefizits sowie Empfehlung der Verwendung planexterner vorgezogener Kompensationsmaßnahmen aus dem Ökokonto (Maßnahme Verlegung und Ausbau Barbarabach) zur schutzgutübergreifenden und vollständigen Kompensation des verbleibenden Defizits.
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Bebauungsplan „Marrbacher Öschle IV“, Ergebnisse der Geländeuntersuchungen (Erstellungsdatum: 29.05.2018) mit Informationen zu Ablauf, Umfang und angewandten Methoden der Untersuchung von Flora und Fauna im Plangebiet, den Untersuchungsergebnissen, der Einschätzung der Auswirkungen der Planung auf Flora und Fauna, der Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sowie der empfohlenen Schutz-, Verminderungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Artengruppen Vögel, Fledermäuse und holzbewohnende Käfer;
  • Ergänzung zum Bericht Artenschutz (Erstellungsdatum: 20.09.2018) mit ergänzenden Einschätzungen zur Erheblichkeit der Auswirkungen auf Nahrungshabitat und potenzielle Tagesverstecke von Fledermäusen und genaue Darlegung von Umfang und Lage der geplanten artenschutzrechtlichen Maßnahmen für Fledermäuse und holzbewohnende Käfer;
  • Dokumentation Anbringung von Nisthilfen für Vögel und Fledermauskästen (Stand 25.11.2019) d.h. Dokumentation der durchgeführten Umsetzung eines ersten Teils der erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse;
  • Dokumentation Anbringung von Nisthilfen für Vögel und Fledermauskästen Ergänzungzum Bericht vom 25.11.2019 (Stand 04.04.2020) d.h. Dokumentation der durchgeführten Umsetzung der restlichen erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse;
  • Schalltechnische UntersuchungGemeinde Gingen an der Fils Bebauungsplan Marrbachöschle 4. Änderung, (Bericht Nr. 070-5772-01, Möhler+Partner Ingenieure AG, Stand 14.05.2018) mit den Ergebnissen der Untersuchung der Schallimmissionen durch Verkehrslärm im Gebiet (im vorliegenden Fall durch die angrenzende Bahntrasse), der Wirkung der umgesetzten Schallschutzwand, zu den Möglichkeiten weiterer aktiver Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet, sowie den empfohlenen passiven Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet;
  • Stellungnahme des Gutachters zu den im Zuge des Normenkontrollverfahrens geäußerten Einwendungen zur schalltechnischen Untersuchung (Möhler+Partner Ingenieure AG, 12.10.2020) d.h. zu der in der Schalltechnischen Untersuchungen zum Bebauungsplan angewandten Rechenmethode, zur Wirkung der umgesetzten Schallschutzwand für das Plangebiet und zur Verlängerung der Schallschutzwand, zur Möglichkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet, zu den vorgeschlagenen passiven Schallschutzmaßnahmen, zur Zumutbarkeit der Immissionsbelastung in den Außenbereichen des Plangebiets und zur Immissionsbelastung.
  • Stellungnahme des Gutachters zur Schutzbedürftigkeit eines dörflichen Wohngebiets im Plangebiet (Möhler+Partner Ingenieure AG, 02.04.2022) d.h. zur Fragestellung, ob die Ausweisung eines Dörflichen Wohngebiets anstelle eines Dorfgebiets zu einer Verschärfung der Anforderungen an den Schallschutz im Plangebiet führen würde.
  • Stellungnahme des Gutachters zur Auswirkung der Schallschutzwand auf das Gebiet der 4. Änderung Marrbacher Öschle (Möhler+Partner Ingenieure AG, 04.07.2022) d.h. Darlegung der Pegelminderungen im Plangebiet durch die umgesetzte Schallschutzwand entlang der Bahnlinie.
  • Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden eingegangen sind:Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit Informationen zu den lokalen geotechnischen Verhältnissen;
  • Landesnaturschutzverband BW mit Informationen zu möglichen Artenschutzmaßnahmen an Gebäuden;
  • Deutsche Bahn AG mit Informationen zu Immissionen aus Betrieb und Unterhaltung der Eisenbahn (Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen) sowie Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Geräten und andere auf magnetische Felder empfindliche Geräte in unmittelbarer Nähe zur Bahnstrecke durch Elektrifizierung der Bahntrasse;
  • Landratsamt Göppingen mit Informationen zu potenziellen Habitaten für geschützte Tierarten im Plangebiet, zu vorhandenen Streuobstbeständen, zu Überschwemmungsflächen am nordöstlichen Rand des Plangebiets, zur Bodenqualität, zur landwirtschaftlichen Nutzung im und angrenzend an das Plangebiet;
  • Stellungnahme der Öffentlichkeit mit Hinweisen zu Emissionen durch Maschineneinsatz aufgrund des betriebenen Streuobstbaus im Plangebiet, zur Tierhaltung im Plangebiet (Winterunterstand für Weidevieh);
  • Stellungnahme der Öffentlichkeit mit Hinweisen zur beabsichtigten Wiederaufnahme der Tierhaltung, zum Streuobstbestand im Plangebiet und dessen Nutzung.
  • Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingegangen sind:
  • Deutsche Bahn AG mit Informationen zu Immissionen aus Betrieb und Unterhaltung der Eisenbahn (Luftschall, Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussung durch magnetische Felder) sowie Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Geräten und andere auf magnetische Felder empfindliche Geräte in unmittelbarer Nähe zur Bahnstrecke durch Elektrifizierung der Bahntrasse;
  • Landratsamt Göppingen mit Informationen zu bestehenden Schutzgebieten, zu noch erforderlicher gutachterlicher Einschätzung zur Auswirkung auf Nahrungshabitate der Fledermäuse, zu Ergebnissen der Offenlandkartierung 2017 (magere Flachland-Mähwiese), zur Beeinträchtigung des Landschaftsbilds, zu Immissionen von Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen aus dem Bahnbetrieb, zu den HQ-Extremflächen im nordöstlichen Bereich des Plangebiets, zu Altlasten, zu vorherrschenden Windrichtungen im Filstal und potentiellen Geruchsimmissionen durch die frühere Schweinehaltung im Plangebiet;
  • Landratsamt Göppingen mit Informationen zu der gutachterlichen Einschätzung der Erheblichkeit der Planung auf Nahrungshabitate der Fledermäuse und den vorgeschlagenen artenschutzrechtlichen Maßnahmen;
  • Stellungnahme der Öffentlichkeit mit Hinweisen zur beabsichtigten Wiederaufnahme der Tierhaltung, zum Streuobstbestand im Plangebiet und dessen Nutzung;
  • Stellungnahme der Rechtsanwälte Eisenmann Wahle Birk & Weidner mit Hinweisen zu ungeklärtem Umfang der genehmigten Schweinehaltung im Plangebiet, zu Schallimmissionen durch Schienenverkehr im Plangebiet.
  • Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge des ergänzenden Verfahrens bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangen sind:
  • Landratsamt Göppingen mit Informationen zu bestehenden Schutzgebieten und dem Biotopverbund, zu den durchgeführten artenschutzrechtlichen Untersuchungen, zu den umgesetzten Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), zum Streuobstwiesenschutz, zu Maßnahmen für den Tierschutz (Vogelschlag, insektenfreundliche Außenbeleuchtung, insektenfreundliche Gestaltung von Gartenanlagen), und zum Hochwasserschutz entlang des Marrbachs;
  • Stellungnahme der Öffentlichkeit mit Hinweisen zur Wiederaufnahme der Tierhaltung in den Stallgebäuden der ehemaligen Schweinemästerei, zum Streuobstbestand im Plangebiet, dessen Bedeutung für die Biodiversität, den Biotopverbund und als Kaltluftsammelfläche sowie zum betriebenen Streuobstbau im Plangebiet;
  • Stellungnahme der Rechtsanwälte Eisenmann Wahle Birk & Weidner mit Hinweisen zur weiterhin gewollten Nutzung der Streuobstwiesen im Plangebiet, zur landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet und den damit einhergehenden Immissionen, zu Schallimmissionen durch Schienenverkehr im Plangebiet, zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen, zur Methodik und Ergebnis des Umweltberichts.

Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Gingen a.d. Fils, Bahnhofstraße 25, 73333 Gingen a.d. Fils, Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift, per Telefax an die Gemeinde Gingen a.d. Fils unter der Fax-Nr. 07162/960666 oder per E-Mail an gemeinde@gingen.de abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gingen a. d. Fils, den 23.11.2022
gez.
Marius Hick
Bürgermeister

Bürgerdialog im Oberen Filstal am 19. November 2022 in der Autalhalle in Bad Überkingen

Jetzt ohne Anmeldung zum Bürgerdialog !

Göppingen, 15.11.2022 –Wie bereits angekündigt findet  diesen Samstag ein BürgerDialog im Oberen Filstal statt.

Vertreter*innen der Landkreisverwaltung und der Kreispolitik stehen bereit, sich an sechs Gesprächsinseln zu verschiedenen aktuellen Themen mit den Bürgerinnen und Bürgern auszutauschen.
“Am Samstag bietet sich für die Bürger die Gelegenheit, die Themenvielfalt der Kreispolitik kennenzulernen und auch die kritischen Themen mit Experten aus der Verwaltung und der Politik zu besprechen. Hierzu lade ich Sie herzlich ein!” so Landrat Edgar Wolff.

Der BürgerDialog findet am Samstag, 19. November 2022 von 8.30 Uhr – 14 Uhr in der Autalhalle in Bad Überkingen statt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Es sind zwei Gesprächsblöcke (jeweils ca. eine Stunde) geplant, so dass sich die teilnehmenden Bürger*innen nacheinander an zwei Themeninseln beteiligen können. Die geplanten Themen und die Fachexpert*innen sind:

1)            Neu gebaut – Klinik am Eichert, neu genutzt – Nachnutzung der Helfenstein Klinik mit den beiden Geschäftsführern der Alb-Fils-Kliniken: Herrn Dr. Hüttner und Herrn Schmid
2)            Gesundheitsversorgung im Landkreis Göppingen
(Kommunale Gesundheitskonferenz und deren Arbeitsgruppen) mit Herrn Dr. Pöhler, Leiter des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Hahn und Herrn Schurr (beide Gesundheitsamt)
3)            Rettungsdienstliche Versorgung mit Herrn Gottwald, Dezernent für Recht, Ordnung und Mobilität, sowie Herrn Bachmann vom Deutschen Roten Kreuz und Herrn Kreisrat Hofelich
4)            Abfallwirtschaft (Systemumstellung 2022, künftige Themen der Kreislaufwirtschaft) mit dem Ersten Landesbeamten Herrn Heinz und Herrn Kuhn, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs, sowie Frau Sahlender von der Abfallberatung
5)            Öffentlicher Nahverkehr (Angebotsstruktur/ Nahverkehrsplan, Tarifliche Einbindung) mit Herrn Hettwer und
6)            Verkehrsthemen (Infrastrukturprojekte (A8 Albaufstieg, Weiterbau B10), Umleiteproblematik, Radverkehrskonzeption) mit Herrn Wienecke, Amtsleiter Mobilität und Verkehrsinfrastruktur und Frau Kächele.

Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aus der Raumschaft Oberes Filstal und Albhochfläche, sind herzlich eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Für eine reibungslose Organisation bitten wir Sie, sich bereits im Vorfeld zu überlegen, welche Themenbereiche Sie interessieren. Gerne können Sie sich noch anmelden und uns zwei favorisierte Themen nennen (per E-Mail: kreisentwicklung@lkgp.de).

Da aufgrund der Raumkapazitäten und den geltenden Rahmenbedingungen max. 30 Personen pro Themeninsel möglich sind, werden maximal 180 Personen teilnehmen können. Da derzeit deutlich weniger Anmeldungen vorliegen, steht die Veranstaltung jetzt allen Bürgerinnen und Bürgern ohne Anmeldung offen.


Organisatorische Änderungen des Formats sind vorbehalten, falls die pandemische Lage es erfordert.

Ansprechpartnerinnen

Landratsamt
Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung
Monica Roy-Greve
Telefon 07161/202-4020
E-Mail: m.roygreve@lkgp.de

Büro für Kreisentwicklung und Kommunikation.
Andrea Moll-Hascher
Telefon 07161 202-1015
E-Mail: a.moll-hascher@lkgp.de
www.landkreis-goeppingen.de

Ausschreibung Konzeptvergabe Wohnbau im Baugebiet „Schulstraße“ in Gingen a.d. Fils

Öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Gingen a.d. Fils ist ein attraktiver Wohnstandort, daher besteht ein anhaltend hoher Bedarf an Wohnflächen. Um den kurz- und mittelfristigen örtlichen Bedarf befriedigen zu können, hat der Gemeinderat der Gemeinde Gingen a.d. Fils beschlossen, das Gebiet „Schulstraße“ zu erschließen. Hierzu wurde der Bebauungsplan „Schulstraße“ aufgestellt.

Entlang der Schulstraße ist eine verdichtete Bauweise vorgesehen, die sowohl für Doppelhäuser als auch Reihen- oder Kettenhäusern in Betracht kommt. Im Zentrum des Plangebiets sind an der neuen Wohnstraße Mehrfamilienhäusern vorgesehen.

Die Gemeinde möchte die betreffenden Grundstücke gemeinsam an einen Investor veräußern, der in der Lage ist, das Vorhaben zeitnah umzusetzen und die Gebäude/Wohnungen anschließend vermietet oder verkauft.

Deshalb schreibt die Gemeinde den Verkauf der Grundstücke hiermit aus und gibt den interessierten Investoren die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an dem Konzeptvergabeverfahren zu bewerben.

Verfahrensablauf

Die am Vergabeverfahren Interessierten bewerben sich bis spätestens 16.12.2022 (einschließlich) schriftlich bei der Gemeinde Gingen a.d. Fils, Bahnhofstraße 25, 73333 Gingen a. d. Fils (E-Mail an info@gingen.de ist ausreichend).

Diese Bewerbung muss dabei folgenden Inhalt haben:

  • Kurze Beschreibung des Unternehmens mit ggfls. Schwerpunkten
  • Referenzprojekte im vergleichbaren Wohnungsbau mit Bildern
  • Mitteilung der Planungspartner, falls nicht aus eigenem Haus

An die Form der Bewerbung werden keine Anforderungen gestellt, sie soll lediglich aussagekräftig sein.

Die Gemeinde wird den Bewerbern anschließend mitteilen, ob sie für eine Teilnahme an der weiteren Phase der Planungsbeiträge ausgewählt wurden. Im Anschluss daran gehen den Teilnehmern die weiteren zur Bearbeitung notwendigen Daten und Unterlagen zu, sofern diese nicht bereits zur Bewerbung vorlagen.

Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen mit Hinweisen zur Bewerbung, der Aufgabenstellung, des Zeitablaufs, der einzureichenden Arbeiten und der Vergabekriterien können auf der Homepage der Gemeinde Gingen a.d. Fils unter https://www.gingen.de/rathaus-service/aktuelle-projekte-der-gemeindeverwaltung/konzeptvergabe-schulstrasse eingesehen werden.

Gingen a. d. Fils, den 17.11.2022
gez.
Marius Hick
Bürgermeister

Gemeinde Gingen an der Fils sucht Weihnachtsbaum für den Rathausplatz und Kirchplatz

Alle Jahre wieder erfreuen sich nicht nur unsere kleinen Bürger in der Adventszeit an den zahlreichen weihnachtlichen Dekorationen, welche Fenster und Straßenzüge unserer Ortschaft schmücken und eine angenehme wärmende Atmosphäre schaffen.
Auch auf dem Rathausplatz und Kirchplatz in Gingen an der Fils soll es in diesem Jahr wieder einen großen, beleuchteten Weihnachtsbaum geben.

Da es aber auch jedes Jahr aufs Neue eine Herausforderung ist, einen geeigneten Baum zu finden, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe!

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Garten eine Tanne oder Fichte haben, könnte vielleicht Ihr Baum dieses Jahr als Weihnachtsbaum den Ort verschönern.
Der Weihnachtsbaum sollte circa 10 bis 12 Meter hoch, gut und gerade gewachsen, sowie frei zugänglich sein.
Wer sich vorstellen kann, seinem Baum ein glanzvolles Lebensende zu bescheren, ist aufgerufen, diesen für den Weihnachtszauber in der Gemeinde Gingen zu spenden.

Bitte melden Sie sich beim Bauhof unter der Telefonnummer 07162 945396 oder per Mail an bauhof-gingen(@)t-online.de.

Sie müssen sich um nichts weiter kümmern, sollte Ihr Baum in Frage kommen. Dieser wird dann von unserem Bauhof gefällt und transportiert.

Vorstellung: Neue Leitung in der Bücherei

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mein Name ist Brigitte Eppinger-Haslbauer, ich bin Dipl. Bibliothekarin und ich leite seit Mitte Oktober Ihre Schnapperei, also die Bücherei Gingen.

Ich komme aus Uhingen, bin verheiratet und habe zwei erwachsene Kinder.

Meine Leidenschaft sind die Bücher, egal ob gedruckt oder digital, und ihre Vermittlung an Sie, liebe Leser!

Bisher habe ich im Landkreis Esslingen verschiedene Berufsschul-Bibliotheken geleitet und freue mich sehr, jetzt in einem ganz anderen Umfeld arbeiten zu dürfen. Die kuschelige „Schnapperei“ mit ihren tollen Mitarbeiterinnen und sooo netten Leserinnen und Lesern ist mir in diesen wenigen Wochen schon richtig ans Herz gewachsen.
Und so freue mich auf alle jungen und alten Menschen, die ich hier noch kennenlernen darf, die ich mit Medien versorgen darf und für’s Lesen begeistern kann.

Bis bald vielleicht in der Schnapperei
Ihre Brigitte Eppinger-Haslbauer

Pachtzins für Gemeindegrundstücke

Am 01.11.2022 ist der Pachtzins für die Gemeindegrundstücke (Äcker, Wiesen, Kleingärten) zur Zahlung fällig.

Die Höhe des Pachtzinses entnehmen Sie bitte dem letzten Pachtbescheid.

Wir bitten Sie, den Pachtzins termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Einzugsermächtigungen senden wir Ihnen gerne zu (Tel. 9606-23) oder p.reichert@gingen.de.

Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung ihrer Konten Sorge zu tragen.

Ihr Bürgermeisteramt

Aus dem Gemeinderat berichtet....

2. Teil aus dem Gemeinderat berichtet
Gemeinderatsitzung vom 27.
September 2022

Energiemanagement
- aktueller Bericht und Handlungsempfehlungen

 

Bürgermeister Marius Hick ging bei diesem Tagesordnungspunkt auf das derzeit hochaktuelle Thema „Energieeinsparungen“ ein und informierte die Räte über eventuelle Möglichkeiten auf kommunaler Ebene. Welche kleinen Beiträge können wir von der Verwaltung und als Kommune leisten und dazu beitragen, ohne unsere Bürgerinnen und Bürger zu überfordern oder gar Ängste zu schüren. Welche Vorschläge kommen eventuell auch von Seiten des Gemeinderates zu diesem Thema. BM Hick bemerkte, dass die Verwaltung im Moment verschiedene Möglichkeiten prüfen lässt und eine Priorisierung erstellt, wo wir zuerst einsteigen können. Er verwies deshalb vorneweg schon einmal auf den Beschlussantrag in der Sitzungsvorlage, als Maßnahme zur Energieeinsparung die Straßenbeleuchtung in Gingen nachts abzuschalten.

Die Energiekrise bewegt viele Menschen in unserem Land. Die Sorge um die Versorgungssicherheit ist groß; so die Ausführungen von BM Hick.
Das Energiemanagement, der verantwortliche sparsame Umgang mit Energie, gehört schon seit langer Zeit zur Daueraufgabe der Gemeinde. Gezielte Untersuchungen und auch Auswertung der Verbräuche haben Schwachstellen und Möglichkeiten aufgezeigt. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren ihre Anstrengungen weiter verstärkt. Beispiele sind die Umstellungsmaßnahmen der Straßenbeleuchtungen auf LED und die regelmäßigen insbesondere energetischen Sanierungsvorhaben der Gemeindeliegenschaften. Auch beim Ausbau erneuerbarer Energien hat die Gemeinde vorbildlich gehandelt und so wurde nach der Bürgersolaranlage auf der Hohensteinhalle (inzwischen im Eigentum der Gemeinde) sowie weiterer Anlagen Maßnahmen mit Vorbildcharakter durchgeführt.

Die aktuelle Energieproblematik, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine zeigt, dass hier die Intensität für eine unabhängige und nachhaltige Versorgung durch erneuerbare Energien verstärkt werden muss. Die öffentliche Hand ist hier besonders gefordert. Aber auch die privaten Eigentümer sind in der Pflicht sich hier genauso intensiv zu engagieren. Statt auf andere zu zeigen oder zuzuwarten braucht es das Engagement aller in Ziel orientierte Maßnahmen.

Die Abhängigkeit von fossilen Energien zu mindern bzw. auf Dauer zu beseitigen ist eine zentrale und bedeutsame Herausforderung unserer Zeit. Aber nur gemeinsam können die Energieunabhängigkeit durch erneuerbare Energien und die Co2 Neutralität erreicht werden. Auf dem Weg dorthin muss man aber auch bereit sein vorübergehend auf alle notwendigen Möglichkeiten im Energiemix zurückzugreifen. Sich bei Entscheidungen nach Ideologien auszurichten ist nicht nur unverantwortlich, sondern zudem höchst riskant. Wir brauchen Verlässlichkeit in den Maßnahmen, Entscheidungen und Fördervorhaben. Die Versorgungssicherheit während der vielen Jahre der Umstellung ist zum Erhalt der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unerlässlich.

Wir als Gemeinde, so regte BM Hick an, können im Rahmen unserer Möglichkeiten nicht nur den Anforderungen gerecht werden, sondern auch wichtige Impulse setzen.

Es bleibt dabei, die günstigste Energie ist diejenige welche erst gar nicht benötigt bzw. verbraucht wird.

Daher ist es für uns nicht nur selbstverständlich, sondern geradezu eine gesellschaftliche Notwendigkeit, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen um den Verbrauch von Energie weiter zu reduzieren.

Aufgrund der angespannten Lage befassen sich die Kommunen mit Worst Case Szenarien, wie z.B. einem Blackout bei der Stromversorgung oder bei der Lieferproblemen von fossilen Energien. Themen sind u.a. Wärmehallen und Nottreffpunkte, gesicherte Wasserversorgung, Energiespeicher, Noteinspeisung von Notstromaggregaten.

Die Herausforderungen sind groß und die Themenpalette vielfältig. Wichtig ist es anzufangen und seinen Beitrag zu leisten.

Dies alles erfordert Bereitschaft für Veränderungen. Klar ist, dass man auch für den Ausbau von erneuerbaren Energien Flächen benötigt. Dies gilt für Windkraftanlagen, Pumpspeicherkraftwerke und Freiflächensolaranlagen.

Auf den vielen Dächern der öffentlichen Hand, der privaten Unternehmen und insbesondere auch privater Häuser schlummert ein unglaubliches Potential.

BM Hick ging in seinen Ausführungen auf bereits durchgeführte energetische Maßnahmen der Gemeinde ein. Unter anderem die Sanierung des Bauhofs, die Sanierung bzw. den Neubau der Schule und der Kita Hohenstein, die Teilsanierung des Rathauses und die Teilumrüstung der Gingener Straßenbeleuchtung.

Er verwies auf noch offene bzw. laufende energetische Sanierungen (Neubau Hohensteinhalle, weitere Umrüstung Straßenbeleuchtung, Sanierung Rathaus) in den kommenden Jahren.

Die neuen Regelungen bzw. Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung wurden in der Sitzung kurz angesprochen und vorgestellt. (Sie sind als Anlagen im Sitzungsdienst der Gemeinde eingestellt).

BM Hick erläuterte dem Gremium die damit aktuell verbundenen Maßnahmen-umsetzungen:

  • Rathaus

Die Eingangshalle und Flure werden nicht mehr beheizt. Da die Raumtemperatur bis auf den Sitzungssaal nicht gesteuert werden können wurde darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Temperatur von 19°C über die Heizkörpereinstellung (Thermostate) erfolgt.

  • Schule und Kita

Die Raumtemperatur soll bei ca. 20°C liegen, das Lüftungskonzept soll beibehalten werden und Beschaffung von CO2 Ampeln wird geprüft.

  • Alle Einrichtungen

Bereits vor den Sommerferien wurde umgesetzt, dass die Handwaschbecken nur noch mit Kaltwasser versorgt sind.

  • Lehrschwimmbecken

Solltemperatur von 28°C wird beibehalten

  • Hohensteinhalle

Warmes Duschwasser weiterhin gewährleistet

Seitens des Hausmeisters der Schule und Halle wird durch intensive Überwachung darauf geachtet, den Energieverbrauch zu minimieren. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von Duschwasser.

BM Hick schlug als weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung seitens der Gemeinde vor,

  • dass die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 1:00 Uhr bis 4:00 Uhr in Gingen abgeschaltet werden soll und
  • dass über eine Reduzierung, eventuell sogar auf einen Verzicht, der Weihnachtsbeleuchtung nachgedacht werden soll.

Er ergänzte zu dem Beschlussantrag der Verwaltung, dass bei Groß- und Festveranstaltungen oder wenn nötig die Straßenbeleuchtung im Ort weiterhin nachts eingeschaltet werden kann. Hierfür bedarf es einer separaten Steuerung der Straßenbeleuchtung. Die Kosten würden im Bereich um die 6.000 Euro liegen.

GR Mann machte sich Gedanken, welche Summe durch das Abschalten der Beleuchtung überhaupt eingespart wird und wann sich die Kosten der Steuerung von ca. 6.000 Euro amortisiert haben. Er fragte nach den derzeit geltenden Stromverträgen mit dem Albwerk. Hierzu gab Kämmerer Burger die Auskunft, dass das Albwerk die Verträge gekündigt hat und er im Moment noch nicht wisse, mit welchen neuen Zahlungen gerechnet werden muss.

GR Staffa gab zu bedenken, dass durch das Herabfahren/Hochfahren der Straßenbeleuchtung eventuell mehr Strom verbraucht als eingespart wird. Seiner Meinung nach bringt wilder Aktionismus nichts. Die Gemeinde muss auch ihren Beitrag leisten, hier jedoch wohlüberlegt.

GR Deger vertrat den Standpunkt, dass die Kommunen hinsichtlich der derzeitigen Stimmung in der Bevölkerung, auch geschürt durch die vielen negativen Pressemitteilungen in allen sozialen Medien wie Blackout bei der Stromversorgung, steigende Kosten in allen Bereichen, dem entgegenstehen müssen und nicht auf den Zug mitaufspringen müssen, unbedingt Maßnahmen zu ergreifen. Seiner Meinung nach soll das Licht nachts an bleiben, er will von dem Vorschlag der Verwaltung nichts wissen.

GR Steck machte klar, dass bei einem Abschalten der Straßenbeleuchtung Bereiche wie entlang der ehemaligen B10/Hindenburgstraße oder dem Weg zum Bahnhof dann völlig im Dunkeln liegen. Ob das Sinn machen würde bezweifelte er. Er fragte nach, ob nur einzelne Straßenzüge wie die Bahnhofstraße durch die Steuerung beleuchtet werden können. Dies verneinte Herr Burger.

Viele weitere Wortmeldungen der Gemeinderäte verdeutlichten, dass dieses Thema Energiemanagement derzeit sehr kontrovers diskutiert wird. Ängste vor zu hohen Energiekosten, Blackouts, sind durchaus berechtigt. Auch die Kommunen müssen dazu ihre Beiträge liefern. Jedoch konnte sich der Gemeinderat nicht darauf einigen, dem Beschlussantrag der Verwaltung zu folgen und die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 1:00 Uhr bis 4:00 Uhr nachts abzuschalten.

Weitere Informationen für die Gemeinderäte/innen hinsichtlich der Steuerung der Straßenbeleuchtung sollen folgen. Das Thema Weihnachtsbeleuchtung soll bei der kommenden Klausurtagung angesprochen werden.

Aus dem Gemeinderat berichtet.......

Gemeinderatsitzung vom 28. Juli 2022

Wechsel eines Gemeinderates in eine andere Fraktion
a) Neubesetzung der Ausschüsse
b) Änderung der Sitzordnung

Gemeinderat Ingo Abraham hat in der Gemeinderatssitzung am 12. Juli 2022 seinen Wechsel zur Fraktion der CDU/FWV bekannt gegeben. GR Abraham gehörte bisher der Fraktion Gingener Liste an. Aus diesem Grund müssen die Ausschüsse des Gemeinderates entsprechend neu besetzt werden. Folgende Funktionen übte GR Abraham bisher aus:

Mitglied: Sozialausschuss, Biotopausschuss, Zweckverband Abwasserreinigung Kuchen-Gingen

Stellvertreter: Umlegungsausschuss

Die Fraktionsvorsitzenden der CDU/FWV und der Gingener Liste wurden gebeten, Vorschläge bzw. Änderungen für die Neu-/ Besetzung der Ausschüsse zu unterbreiten. Von Seiten der CDU/FWV wird vorgeschlagen, dass Herr Abraham die Stellvertretung von GR Staffa im Sozialausschuss übernimmt.

Die Gingener Liste würde den Sozialausschuss gerne zukünftig mit Herrn Engel als Mitglied und Herrn Hofmann als Stellvertreter sowie jeweils den Biotopausschuss und den Zweckverband Abwasserreinigung Kuchen – Gingen mit Herrn Hofmann als Mitglied und Herrn Engel als Stellvertreter besetzen.

Das Gremium nahm den Fraktionswechsel zur Kenntnis und beschloss einstimmig die Neubesetzung der Ausschüsse gemäß den Vorschlägen der Fraktionen. Die Sitzordnung wird entsprechend geändert.

 

Konzeptvergabe Schulstraße – Verdichtete Wohnformen & Mehrfamilienhäuser
- Beauftragung Ausschreibung

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen hat sich dafür ausgesprochen, für die im Bebauungsplan „Schulstraße“ vorgesehene Fläche Geschosswohnungsbau sowie für die angrenzende Teilfläche entlang der Schulstraße eine verdichtete Bauweise mit Reihen-, Ketten-, oder Doppelhäusern im Rahmen der Konzeptvergabe durchzuführen. Das Büro mquadrat aus Boll wurde als Fachbüro mit diesem Verfahren beauftragt und begleitet die Verwaltung bei der Durchführung.

Als nächstes soll die Ausschreibung des Grundstücks für interessierte Investoren erfolgen sowie der Grundstückspreis festgelegt werden. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die Ausschreibung der im Abgrenzungsplan festgelegten Flächen zu den vereinbarten Vergabekriterien (14 Fürstimmen, 0 Enthaltungen oder Gegenstimmen). Der Mindestverkaufspreis für das Gesamtgrundstück (3.953m²) liegt bei 450€/m² bzw. mindestens 1.778.850,-€ (12 Fürstimmen, 2 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen).

 

Neubau Hohensteinhalle
- Auftragsvergabe

Bereits seit dem Jahr 2015 befasst sich der Gemeinderat mit dem Sanierungsbedarf der Hohensteinhalle. In den Jahren 2017 und 2018 wurden Förderanträge für eine Minimalsanierung gestellt, welche aber bei deutlicher Überzeichnung der Fördertöpfe abgelehnt wurden. Aufgrund des weiter anwachsenden Sanierungsbedarfs in der Halle mit deutlich steigenden Kosten und einem weiteren Sanierungsbedarf in den angrenzenden Sportanlagen, wurde im Jahr 2018 vorgeschlagen, ein Sportentwicklungskonzept auszuarbeiten. Für die Verwaltung stellte sich bei steigenden Sanierungskosten die Frage, ob eine reine Sanierung im Bestand, auch hinsichtlich der Bedarfe, noch zukunftsfähig ist. Hierfür konnte nach einer Beratung durch den Württembergischen Landessportbund (WLSB) das Institut für kooperative Planung und Sportentwicklung (Ikps) gewonnen werden. Am 7. Juli 2018 erfolgte unter Leitung von Dr. Eckl von der Ikps ein Workshop mit Vertretern aus Sport, Kultur, Feuerwehr, Schule, Verwaltung und Gemeinderat.

Der Gemeinderat wurde über die Ergebnisse des Workshops in der Sitzung am 24. Juli 2018 informiert. Dabei kristallisierte sich unter den Beteiligten des Workshops folgende Übereinstimmung heraus:

Die vorhandene Halle genügt mittel- und langfristig nicht den Anforderungen der Sport- und Kulturvereine, da die Erweiterung des Angebots sowie die Möglichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen beschränkt sind. Es wurde empfohlen den bautechnischen Zustand der Hohensteinhalle kritisch und umfänglich zu prüfen, der anstehende Sanierungs- und Modernisierungsbedarf ist zu ermitteln und die zu erwartenden Betriebskosten sollten erhoben werden (Lebenszyklusanalyse). Diese ermittelten Kosten sollen dann den Kosten (Investition/Betrieb) eines Neubaus gegenübergestellt werden, damit eine Wirtschaftlichkeitsvergleich vorgenommen werden kann. Sollte die Wirtschaftlichkeitsanalyse negativ sein, sollte die Halle durch einen Neubau ersetzt werden.“

Am 25. September 2018 wurde der Variantenvergleich Sanierung im Bestand, Sanierung mit Umbau und Erweiterung, Neubau an das Architekturbüro Grässle, Göppingen vergeben. Zudem wurden Ingenieurleistungen für die statische Untersuchung und ein Brandschutzgutachten beauftragt. Durch den unerwarteten und plötzlichen Tod von Herrn Architekt Grässle konnte die in 2018 beauftragte Untersuchung nicht zu Ende gebracht werden. Daher wurde am 24.09.2019 das Büro Kubus360 aus Stuttgart mit der Variantenuntersuchung und Fortsetzung der Workshops beauftragt. Am 19.10.2020 wurde ein erneuter Workshop mit den Vereinen, Vertretern des Gemeinderates, Feuerwehr, Schule durchgeführt. Die im Juli 2018 aus dem Workshop mit der Ikps erarbeiteten Grundlagen für ein Raumprogramm sollten nochmals erörtert und für die anstehende Untersuchung abgestimmt werden. Diese Ergebnisse wurden dem Gemeinderat am 11.11.2019 in öffentlicher Sitzung vorgestellt und das vorläufige Raumprogramm für die weitergehende Untersuchung beschlossen. In einer gemeinsamen Sitzung der Vereine, Schule und Institutionen am 29.07.2020 wurden die von Büro Kubus erarbeitenden Ergebnisse überprüft und erörtert. Dabei wurde auch das Raumprogramm nochmals kritisch hinterfragt und in Teilen angepasst. Der Tenor aus dem Workshop lautete:

- Bedarf für zukunftsfähige, multifunktional nutzbare Halle
- Generalsanierung bildet den Bedarf nicht
- Bestand löst z.B. Barrierefreiheit nicht
- Mehrheitlich Wunsch nach einer zukunftsfähigen Lösung
- Neubau könnte passgenau auf die Bedürfnisse geplant werden
- Nutzungen, die in der Bestandshalle stattfinden, müssen im Neubau auch berücksichtigt werden
- Erweiterung des Sportangebots und der Nutzung (Barrierefreiheit etc.)
- Nachhaltige, zukunftsfähige und wirtschaftliche Lösung

In seiner Klausurtagung am 17.10.2020 hat sich der Gemeinderat nochmals ausführlich mit dem Thema Zukunft Hohensteinhalle und dem Variantenvergleich befasst. Hier hat die Verwaltung u.a. aufgezeigt, dass ein Hallenneubau mit einem klaren Raumprogramm im Rahmen der bisher anvisierten Kosten (6 Mio.€ netto) möglich sein könnte. Eine Kostensicherheit kann z.B. über einen Generalübernehmer erreicht werden. Nach einem langen und umfangreichen Zeitaufwand für Untersuchungen, Aufbereitung von Daten, Beteiligungen, Erörterungen und Diskussionen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.11.2020 mehrheitlich beschlossen die Verwaltung zu beauftragen dem Gemeinderat Wege und Möglichkeiten für eine baldmögliche Neubauplanung und Realisierung aufzuzeigen und die notwendigen Planungsschritte einzuleiten. In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 wurden dem Gemeinderat verschiedene Vergabeverfahren vorgestellt. Des Weiteren wurde das Büro Kubus360 GmbH mit einer vertiefenden Bedarfsermittlung sowie der Erstellung eines Testentwurfs beauftragt. Im Anschluss wurde in insgesamt fünf Sitzungen des Planungsbeirats unter Leitung des Büro Kubus360 GmbH ein Raumprogramm erarbeitet, welches dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.05.2021 vorgestellt wurde. Des Weiteren wurde auf Grundlage des erarbeiteten Raumprogramms ein Testentwurf sowie eine Kostenschätzung vom Büro Kubus360 GmbH erarbeitet. Es wurde mit Kosten in Höhe von rund 6,9 Mio. € gerechnet. Für weitere Wünsche (z.B. Beleuchtung, Boden etc.) aus dem Planungsbeirat wurden Zusatzkosten in Höhe von ca. 160.000 € veranschlagt. Um die Fristen für die Antragsstellung beim Ausgleichstock und der Sportstättenbauförderung einhalten zu können wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2021 das Büro Kubus360 GmbH mit der Vorbereitung des Vergabeverfahrens und der Erstellung der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb beauftragt.

In der anschließenden Gemeinderatssitzung vom 22.06.2021 wurde von Gemeinderat der Grundsatzbeschluss gefasst die Hohensteinhalle durch einen Neubau einer Dreifeldhalle mit separaten Gymnastikräumen am Standort der bisherigen Halle zu ersetzen. Folgende weitere Beschlüsse wurden gefasst:

- Die Ausschreibung des Neubaus der Hohensteinhalle soll auf Grundlage des Raumprogramms / Funktionsprogramms mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 2.800 qm (Variante Antrag UWG) erfolgen.

- Der Neubau der Hohensteinhalle soll im Verfahren „Planen und Bauen“ (§ 7c EUVOB/A) mit Teilnahmewettbewerb und anschließenden Verhandlungsverfahren (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A) ausgeschrieben werden.

 Der Auftrag für die komplette Verfahrensbegleitung wird zum Angebotspreis in Höhe von 121.221,73 € (brutto) an das Büro Kubus360 GmbH aus 70199 Stuttgart vergeben.

- Zum Verhandlungsverfahren werden maximal sechs Bieter zugelassen

- Die Entschädigungen für die Bieter im Verhandlungsverfahren werden wie folgt festgelegt:

1. Stufe: 9.000,00 € (netto)

2. Stufe: 2.000,00 € (netto)

- Die Zusammensetzung des Bewertungsgremiums

- Die Eignungsnachweise der Bieter

Im Anschluss wurde mit dem Bewertungsgremium in zwei Terminen die Inhalte der finale Leistungsbeschreibung und die Halleneinrichtung besprochen. Am 08.11.2021 wurden dem Bewertungsgremium die eingegangenen Bewerbungen von insgesamt sechs Bietern ausführlich vorgestellt. Das Bewertungsgremium hat sich auf der Grundlage der indikativen Angebote dazu entschlossen drei der sechs Bieter zur Überarbeitung und zur ersten Verhandlungsrunde einzuladen. Die erste Verhandlungsrunde mit den verbliebenen Bietern fand am 29.11.2021 statt. Hierzu haben alle Bieter eine Agenda erhalten, um sich entsprechend der Überarbeitungshinweise vorzubereiten. Dem Bewertungsgremium wurden die Ergebnisse der ersten Verhandlungsrunde am 06.12.2021 präsentiert. Im Anschluss wurden die Bieter aufgefordert anhand der erneuten Überarbeitungshinweise ein weiteres Angebot bis zum 21.12.2021 abzugeben. Die zweite Verhandlungsrunde fand am 14.01.2022 statt. Insbesondere wurden bei der zweiten Verhandlungsrunde die Vertragsdetails besprochen. Im Anschluss wurden die Bieter aufgefordert ein finales Angebot bis zum 11.02.2022 abzugeben. Dieser Aufforderung kamen alle verbliebenen Bieter nach.

Am 23.02.2022 wurden dem Bewertungsgremiums und dem Gemeinderat in einer gemeinsamen Sitzung die Ergebnisse der Ausschreibung präsentiert. Der Öffentlichkeit wurden die Ergebnisse in der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2022 vorgestellt. Wie von der Verwaltung vorgestellt und vom Gemeinderat beschlossen wurden folgende Zuschussanträge gestellt bzw. als Option in Aussicht gestellt:

1. Antrag für den Investitionspakt Sportstätten im Rahmen des Städtebauförderprogramms des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg (IVS) 2.144.786,00 €

2. Förderungsmöglichkeit aus der zweiten Tranche der Bundesförderung zum Ausbau und zur Ausstattung von Ganztagsbetreuungsplätzen an Grundschulen 2.200.000,00 €

3. Förderung aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter 119.000,00 €

4. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen 600.000,00 €

5. Antrag auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock 500.000 €

Trotz außerordentlicher Bemühungen wurde die Gemeinde bei den Anträgen nach Nr. 1 nicht berücksichtigt. Für die Förderung nach Nr. 2 liegt aktuell noch keine Verwaltungsvorschrift vor, da sich Bund und Länder über die Vergabe noch nicht einigen konnten. Sobald diese vorliegt wird die Verwaltung einen Zuschussantrag einreichen. Die Verwaltung versucht hier vom Land (Kultusministerium) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unter Vorbehalt der Förderkriterien zu erhalten. Für die Förderungen nach Nr. 3 und Nr. 4 liegen die Zuwendungsbescheide inzwischen vor.

Für die Förderung nach 5. tagt der Verteilungsausschuss des Ausgleichsstock am 27.07.2022. Die Verwaltung wird die Ergebnisse umgehend dem Gemeinderat mitteilen und die Sitzungsvorlage entsprechend anpassen. Da die Bindefrist des Angebots am 31.07.2022 endet hat die Verwaltung verantwortlich und vorausschauend bereits am 31.05.2022 einen Nachtragshaushalt in den Gemeinderat eingebracht, welcher die Finanzierung des Neubaus auch ohne das Vorliegen der Zuwendungsbescheide aus dem Ausgleichstock und der Sportstättenbauförderung möglich machen würde. Mit diesem Beschluss konnte die Handlungsfreiheit des Gemeinderats bis zu einer endgültigen Entscheidung gewahrt werden. Da die Zuwendung aus der Sportstättenbauförderung inzwischen zugesagt sind (Veröffentlichung 14.07.22) können die im Nachtragshaushalt getätigten
Haushaltssperren teilweise wieder aufgehoben werden. Des Weiteren wurde wie im Gemeinderat beraten ein vorzeitiger Baubeginn beim Ausgleichstock beantragt welcher in der Zwischenzeit bereits positiv beschieden wurde. In der Sitzung am 12.07.2022 wurde seitens der Schulleitung das Zukunftskonzept in Verbindung mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in den Grundschulen ab 2026 für die Hohensteinschule vorgestellt. Die Schule war bei der Planung des Raumprogramms für die neue Halle intensiv beteiligt. Von der Schulleitung wurde eindrucksvoll dargestellt, welche Vorteile die neue Halle für die zukünftigen Aufgaben sowie die Entwicklung der Schule sowie die Bildung und Betreuung der zukünftigen Schülergenerationen hat. Es wurde deutlich, dass nur durch den Ersatzneubau Hohensteinhalle die notwendigen Räume für den kommenden Rechtsanspruch zur Verfügung gestellt werden können. Andernfalls müssten neue Räume u.a. an der Schule zugebaut werden. Sehr transparent wurden auch die zukünftigen erweiterten Möglichkeiten für ein wesentlich vielfältigeres Angebot in der Ganztagesbetreuung dargestellt. Allein dies wäre mit der Bestandshalle (alte Hohensteinhalle) in dieser Form nicht möglich. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat in den letzten Jahren die dringende Notwendigkeit des Ersatzneubaus dargelegt. Des Weiteren wurde eine solide Finanzierung aufgezeigt und es wurden Zuschussanträge bei allen möglichen Fördertöpfen gestellt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb den Auftrag für den Ersatzneubau der Hohensteinhalle zu dem Angebotspreis in Höhe von 7.363.000 an (netto) an den Bieter i+RB Industrie- & Gewerbebau GmbH, Bücklestrasse 1-5, 78467 Konstanz zusammen mit D’Aloisio Architekten BDA, Bruderturmgasse 3, 78462 Konstanz zu vergeben.

Bezüglich der Hohensteinhalle waren bei TOP 1 „Bürger fragen“ ein paar Fragen aus der Bürgerschaft gestellt worden. Hier ging es um folgende Themen:

  • Liegen bereits alle Genehmigungen bezüglich eines Neubaus der Halle vom Landratsamt Göppingen vor?
    • Antwort BM: Die nötigen Genehmigungen würden noch nicht alle vorliegen. Das sei dadurch begründet, dass man im Prozess noch nicht so weit sei. Zur entsprechenden Zeit würden von der Verwaltung die entsprechenden Anträge gestellt werden.
  • Wie wird die geplante Halle gedämmt sein (energiesparend)?
    • Antwort BM: Die zukünftige Halle sei energetisch auf alle Fälle maßgeblich besser aufgestellt, als die bestehende. Die heutige Hohensteinhalle sei aus den 60ern und was energiesparende Bauweise angehe nach heutigen Standards einfach nicht mehr zeitgemäß. Für neue Bauwerke würden heute grundsätzlich diverse verpflichtende Auflagen gelten, um ein gewisses Maß an Energiesparsamkeit zu gewährleisten. Man verbessere die energetische Situation in jedem Fall.
  • Mit welchen Fördergeldern kann die Gemeinde Gingen für den Neubau der Halle rechnen?
    • Antwort BM: In der Sitzungsvorlage wurde bereits dargestellt um welche Fördergelder sich die Gemeinde beworben hat. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass die Gemeinde eine Förderung aus den Bundesmitteln Ausbau Ganztagesbetreuung an Grundschulen in Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch 2026 erhält. Hier wurde man bereits in 2021 mit einer ersten Zuwendung 119 TSD€ für die Planung berücksichtigt. Sollte die Gemeinde hier nicht berücksichtigt werden ist man zuversichtlich, dass man dann im Rahmen des Ausgleichsstock gefördert wird. Hier wurde die Gemeinde aktuell zurückgestellt, da über die Mittel der Ganztagesbetreuung aktuell noch nicht entschieden wurde. Erhalten hat die Gemeinde bereits einen Förderbescheid über 600TSD€ aus der Sportstättenbauförderung des Landes erhalten. Nicht berücksichtigt wurde die Gemeinde bei einem Antrag im Rahmen der Städtebauförderung.
  • Wie wirkt sich die Finanzierung der Halle auf den Finanzhaushalt der Gemeinde aus? Was passiert, wenn sich wirtschaftlich ungeplante Preissteigerungen ergeben würden?
    • Antwort BM: Durch den vom Gemeinderat beschlossenen Nachtragshaushalt sei das Projekt Hohensteinhalle auf die kommenden Jahre durchfinanziert. Die Gemeinde vergebe das Projekt Neubau Halle zu einem Festpreis. Das Risiko einer Preissteigerung am Markt trägt somit der beauftrage Generalübernehmer.
  • Gibt es eine Rückversicherung der Gemeinde, falls der Bauträger des Projektes Insolvenz anmelden müsste (angesichts der aktuellen unsicheren Wirtschaftslage)?
    • Antwort BM:  Die Gefahr, dass eine beauftragte Firma insolvent geht, könne grundsätzlich immer im Raum stehen. Dieses Risiko trage der Auftraggeber immer. Die Gemeinde habe aber bei den hier für die Beauftragung vorgesehenen Unternehmen keine Bedenken, dass in nächster Zeit eine Insolvenz auftreten könnte.

Herr Schöch, Geschäftsführer des Bauunternehmens I + R Industrie- und Gewerbebau Konstanz stellte dem Gremium die Firma vor. Er betonte, es werde z.B. bei der Wahl der Baumaterialien oder in Bezug auf Energieverbrauch beim Bau Wert auf Nachhaltigkeit gelegt. Der Neubau solle mit einer guten Dämmung ausgestattet werden, so dass im Sommer eine Kühlung sowie im Winter eine Speicherung der Wärme erfolgt. Der Nutzstrom für die Halle solle zukünftig durch eine Photovoltaik-Anlage erzeugt werden. Geheizt werde durch eine Wärmepumpen-Anlage. I + R würde nach Möglichkeit stets lokale Subunternehmen an Bauprojekten beteiligen.

Schöch erläuterte die vom Unternehmen aufgestellte Zeitschiene des Bauvorhabens. Er wies darauf hin, dass das Vorankommen im Projekt nebst aller Planungen natürlich immer auch von Faktoren wie Lieferzeiten oder Dauer von Genehmigungsverfahren abhängig seien. Vorgesehen sei jedenfalls, dass die Halle in Holzkonstruktion innerhalb von rund drei Wochen aufgestellt werden soll. Der Baustoff Holz unterliege aktuell zwar Preisschwankungen, sei aber grundsätzlich verfügbar. Nach weiteren zwei Wochen Bauzeit sei das Gebäude dann mit Dach etc. verschlossen.

Der Vertreter des Bauunternehmens bat um eine zeitnahe Entscheidung des Gremiums, da für ein Projekt dieser Größenordnung einige wichtige Materialien vorbestellt werden müssten (z.B. Halbleiter). Hier gebe es momentan eher Verzögerungen bei den Lieferzeiten. Daher gelte: Je früher die Bestellung abgegeben werde, desto besser und günstiger.

GR Engel sprach für die Fraktion Gingener Liste und bemerkte, dass ihnen an einer guten Energetik viel liege. Seiner Ansicht nach sei jedoch nicht geprüft worden, ob man auch mit einer Sanierung der bestehenden Halle ein ebenso gutes Ergebnis hätte erzielen können. Er bemerkte, die Hallenwände sollen gemäß Konzeption mit OSB-Schichtplatten ausgestattet werden; in der finalen Konzeption sei von einer weißen Oberflächenbeschichtung als Alternative die Rede. Engel bat um Auskunft, ob dies im Angebot entsprechend aufgegriffen worden sei oder ob Mehrkosten entstehen. Bezüglich der Nassräume gab er der Konzeption gemäß wieder, die Wände seien ja mit Gipskartonplatten geplant. Er wollte wissen, ob er in der Annahme richtig liege, dass hier vom „Arbeitskreis Halle“ Fliesen vorgesehen seien. Die GL sehe dies als nötigen Standard. GR Engel bemängelte, seiner Ansicht nach lägen teils nötige Unterlagen nach wie vor nicht vor; unter anderem eine detaillierte Konzeption zur Küchenfunktionalität oder ein Brandschutzkonzept. Hinsichtlich der Finanzierung stellte er erneut die Frage in den Raum, ob das Projekt Neubau bei der aktuellen Zinspolitik finanzierbar sei. Er traf die Annahme, der Gemeinderat müsse sich offenbar daran gewöhnen, dass man mit Geld für Projekte plane, für dessen Finanzierung man keine Sicherheit habe. GR Engel berief sich auf die Aussage einer Pressemeldung der UWG-FW vom Januar 2022 und erklärte, wenn man sich aus finanziellen Gründen zwischen der Ausführung der Projekte Neubau Halle und Anbau Kita Hohenstein entscheiden müsse, gehe die Kita aus Sicht der GL auf jeden Fall vor und das Projekt Neubau Halle müsse nochmals verschoben werden. Engel fragte, ob man über den Ausgleichsstock Gelder für den Bau erhalten könne. Sein Fazit war: Die GL habe sich einen Hallenneubau unter der Bedingung der Finanzierbarkeit stets vorstellen können. Allerdings sehe die GL weder die Finanzierbarkeit als gegeben, noch verstünden Sie das vorliegende Angebot als Verbesserung der bestehenden Hallen-Standards. Das Vorhaben betrachte die GL nicht als tragfähige Lösung. Engel bat um Klärung der aufgeworfenen Fragen.

BM Hick nahm die Stellungnahme der GL mit Unverständnis über die vorgebrachten Punkte zur Kenntnis. Er gab wieder, er habe in letzter Zeit mit vielen Bürgern gesprochen, die ihn gefragt hätten, wann endlich eine Entscheidung bezüglich der Hohensteinhalle getroffen und die Ausschreibung gemacht werde. Große Teile der Bürgerschaft warteten ungeduldig auf den Beschluss und freuten sich auf eine neue Halle. Der BM erinnerte daran, dass bei allen wichtigen Besprechungen zum Thema den Gemeinderäten sämtliche Detailinformationen gegeben worden seien. Bei der jüngsten, wichtigsten Sitzung vor Auftragsbeschluss hätte GR Engel bzw. die Fraktion der GL laut BM Hick final nochmals die Möglichkeit gehabt, sich Informationen einzuholen und Unklarheiten zu klären. Er betonte und bemängelte nachdrücklich, dass zu der besagten Sitzung jedoch keiner der Vertreter der GL anwesend gewesen sei. Aus Sicht des BM hätten die Gemeinderäte insbesondere bei so wichtigen Projekten der Bürgerschaft gegenüber die Pflicht, eine Anwesenheit der Fraktion bei Besprechungen und Sitzungen möglich zu machen. Schließlich seien sie als ihre Vertreter gewählt. BM Hick wiederholte, der Gemeinderat habe jederzeit ausführliche Informationen zum Sachstand des Projektes erhalten und zudem stets die Möglichkeit gehabt, auch zwischen den Sitzungen Fragen an die Verwaltung zu stellen. Diese Möglichkeit habe die GL leider nicht genutzt – stattdessen habe man sich entschlossen, am Tag der Sitzung zum Auftragsbeschluss eine solche Stellungnahme abzugeben.

Herr Schöch ging auf die Fragen Herrn Engels ein, die sich an die Baufirma richteten. Er erklärte, die geplanten OSB-Platten seien das wirtschaftlichste Produkt und seien ein Vorschlag der I + R. Die Halle solle mit qualitativen Materialien erstellt werden. Sobald der Auftrag an I + R vergeben sei, werde zeitnah eine Gestaltungssitzung folgen, bei der der Gemeinderat über alle solchen Details nochmal beschließen könne.

GR Mayer nannte die bestehende Halle was Sanierungen und Energiekosten angehe, ein Fass ohne Boden. Man könne sich nicht leisten, so zukünftig weiterzumachen. Die Halle habe viele verschiedene Nutzer, zum Beispiel Vereine oder die Schule. Gerade die Hohensteinschule habe deutlich dargelegt, wie wichtig die neue Halle für sie ist (dazu hatte die Konrektorin in einer Sitzung referiert). Auch hinsichtlich der Barrierefreiheit und weiteren Faktoren, könne man die Bestandshalle nicht weitertragen. Aus seiner Sicht hätte man alle Problempunkte mit einer Sanierung niemals lösen können. Das bestehende Angebot gefalle ihm gut. Er war sich sicher, die neue Halle halte wieder für mindestens 60 Jahre. Der Gemeinderat, die Arbeitsgruppe sowie die Verwaltung hätten in das Projekt viel Zeit investiert. Mayer erklärte, er werde für die Auftragsvergabe und den Hallenneubau stimmen.

Auch GRin Soukup war der Meinung, dass man sich die Entscheidung hier nicht einfach gemacht und viele Gedanken zum Thema gemacht habe. Als in der Schulbetreuung ehrenamtlich Tätige betonte sie mit Nachdruck wie ihr Vorredner, dass die neue Halle für die Hohensteinschule, aber auch für die Kitas, Vereine und VHS dringend gebraucht werde. GRin Soukup hatte noch eine Frage bezüglich der Harznutzung in der neuen Halle. Aktuell seien viele Oberflächen der Hohensteinhalle sehr schmutzig und klebrig. Sie erkundigte sich, wie die Handhabe zukünftig vorgesehen sei. Es wäre schade, die neue Halle durch die Nutzung von Harz ebenfalls zu verschmutzen. BM Hick erklärte, es gebe Reinigungsmittel, welches der Turnerbund für seine Handballgruppen zum Säubern der Bälle nutzen müsse. In neuen Hallen gebe es häufig ein Harzverbot. Alternativ könne man kleinere Bälle nutzen, die besser in der Hand liegen und kein Harz nötig machen. Auch könne man andenken, eine Ballreinigungsmaschine zu erwerben. Für die neue Halle wird es dann eine neue Reinigungs- und Pflegekonzeption geben. Ein Harznutzungsverbot ist nicht vorgesehen.

GR Groeneveld äußerte sich zum vorliegenden Entwurf des Hallenneubaus positiv und lobte sie. Es habe viel Arbeit und Beratung gekostet, bis man hier angelangt sei. Die Beratung habe zu Beginn des Prozesses hinsichtlich einer Hallensanierung stattgefunden. An ihn sei von vielen Bürgern die Aussage herangetragen worden: „Baut die Halle neu, sonst wird das mit der Sanierung zu teuer“. Groeneveld bedauerte, dass die erhofften Fördergelder bisher nicht wie gewünscht zugesagt worden seien. Die aktuellen globalen Geschehnisse wie Energiekrisen oder Wasserknappheit zeigten auf, wie unsicher die Lage doch sei. Hierüber zeigte sich GR Groeneveld besorgt. Aus seiner Sicht müsse man in diesen Zeiten als Gemeinde sicherstellen, dass im Ernstfall nicht das Geld für andere Projekte fehle. Er regte an, sich über Trinkwasserrückhaltebecken oder autarke Stromzufuhren Gedanken zu machen. Sein Fazit war: Er möchte die neue Halle zwar eigentlich und findet den vorliegenden Entwurf super. Dennoch werde er gegen die Auftragsvergabe stimmen, aus Sorge vor drohenden finanziellen Unzulänglichkeiten.

Die Aussage Herrn Groenevelds kommentierte BM Hick damit, dass man nicht auf mögliche zukünftig auftretende Risiken warten dürfe. Die neue Halle sei sogar ein guter Schritt; da die neue Halle energetische eine deutliche Verbesserung darstellt. Kommunale Angebote müssten am Leben gehalten werden, um die Gemeinschaft zu stärken. Das müsse im Einklang mit der Energetik erfolgen. Unwegsamkeiten gebe es bei allen Projekten. Der Bürgermeister bewertete eine Zustimmung zur Auftragsvergabe Neubau Halle auf jeden Fall als eine verantwortliche Entscheidung gegenüber der Bürgerschaft.

Hinsichtlich der angesprochenen Trinkwasserversorgung ergänzte Kämmereileiter Burger, Gingens Wasserversorgung sei super. Darauf könne die Gemeinde stolz sein. Man habe hier sogar einen eigenen Wasserhaushalt – mehr könne man nicht in die Wasserversorgung investieren. Reservoirs oder ähnliches seien nicht möglich. Mit der bestehenden Versorgung habe man sogar genügend Ressourcen für mehr Einwohner als vorhanden, fügte BM Hick hinzu.

GR Deger bezeichnete Gingen als aufstrebende Gemeinde, da sei eine gute Infrastruktur sehr wichtig. Dazu zähle eine vernünftige Halle. Der Altbau sei über 60 Jahre alt. Schon Altgemeinderat Fritz Frey, der beim Bau der Halle beteiligt war, habe immer gesagt, man müsse die Halle neu bauen. Sanieren wäre sinnlos; man generiere damit keine zusätzlichen Flächen. Die bestehende Halle decke nicht die Bedarfe die heute oder in Zukunft bestehen. Eine Investition zum jetzigen Zeitpunkt sei also verantwortungsvoll. Deger merkte an, die Preise würden nicht günstiger werden. Herr Schöch vom Bauunternehmen stimmte ihm da zu. Der Baupreisindex sei um über 12% gestiegen. Im kommenden Jahr könne man hinsichtlich Inflation etc. mit einer erneuten Preissteigerung um 7 – 10 % rechnen. Deger führte weiter aus, er finde es zwar schade, dass man bislang keine Förderzusage habe, aber vielleicht tue sich da noch etwas. Er ließ verlauten, die CDU-Fraktion werde geschlossen für die Auftragsvergabe und den Neubau stimmen. Zur Stellungnahme Herrn Engels bzw. der GL kommentierte Deger, er könne nicht nachvollziehen, dass irgendjemand im Gemeinderat zum heutigen Tag nicht wusste, wie z.B. die Ausstattung der Halle geplant ist. Er habe sich immer über die Details informiert gefühlt.

GR Steck lobte die ausgearbeiteten Pläne. Er sei anfangs der Meinung seines Fraktionskollegen Groeneveld gewesen, jedoch habe sich seine Ansicht im fortschreitenden Prozess des Projektes geändert. Für ihn sei die Aussage der Schule durch Konrektorin Fetzer ausschlaggebend gewesen. Man brauche eine neue Halle. Auch GR Steck war der Überzeugung, die Baupreise und Zinsen würden nur teurer, je länger man mit Entscheidungen warte. Steck erkundigte sich nach der Finanzierung der Halle und richtete die Frage an den Kämmerer, ob die im Haushalt veranschlagten 4 Mio € ausgeschöpft werden würden. Zudem hakte er erneut wegen dem mit dem Bauunternehmen vereinbarten Festpreis nach. Kämmereileiter Burger meinte, es seien 2022 4,75 Mio €. eingeplant. Mit den aktuellen Finanzplanungen sei man für den Worstcase gewappnet, welcher vermutlich nicht eintreten werde. Es könne sogar gut sein, gab Burger seine Einschätzung ab, dass man dieses Jahr keinen Kredit aufnehmen müsse.

Herr Schöch von I + R äußerte sich zum Festpreis dahingehend, dass seine Firma daran vertraglich gebunden sei. Solche Klauseln seien üblich.

GR Mank sagte, er finde die Hallenpläne super und sprach von einem Prozess mit viel Beteiligung. Er wolle für das Projekt aber gern 20% finanzielle Förderung vom Land / Bund sehen, welche bisher nicht in Sicht sei. Deswegen wird er nicht zustimmen.

Nach allen Wortbeiträgen meinte GR Engel, dass seine Bedenken zum Hallenneubau zwar zum Teil aufgehoben worden seien, er könne dem Vorhaben aber dennoch nicht zustimmen.

Auf Basis der erfolgten Auswertung wurde das finale Angebot des Bieters I + R Industrie- und Gewerbebau GmbH Konstanz zusammen mit D’Aloisio Architekten BDA Konstanz mit dem Ersatzneubau der Hohensteinhalle beauftragt (10 Fürstimmen, 0 Enthaltungen, 4 Gegenstimmen). Der Auftrag für die Verfahrensbegleitung und Projektsteuerung wurde an das Büro kubus360 aus Stuttgart vergeben (12 Fürstimmen, 0 Enthaltungen, 1 Gegenstimme, 1 GR abwesend).

 

Der zweite Teil der Berichterstattung aus der GR-Sitzung vom 28.07.2022 wird zeitnah im Amtsblatt veröffentlicht.

Rathaus geschlossen!

Am Montag, 31.10.2022 bleibt das Rathaus geschlossen!

Wir bitten um Beachtung!

Pressemitteilungen Landratsamt Göppingen

  • PM (PDF): Beteiligung an der Erstellung des Radverkehrskonzepts für den Landkreis Göppingen
    Bis zum 12. November Verbesserungsvorschläge für den Radverkehr benennen

  • PM (PDF): Neuer Nahverkehrsplan für den Landkreis Göppingen
    Anhörungsverfahren mit Bürgerbeteiligung beginnt

Einladung zum Workshop „Klimaschutz leben - Wir gestalten die Zukunft im Landkreis Göppingen“ 18.10.22 18-21 Uhr, Landratsamt Göppingen, Hohenstaufensaal

  • Einladungsschreiben Edgar Wolff, LK Göppingen: Workshop „Klimaschutz leben - Wir gestalten die Zukunft im Landkreis Göppingen“ 18.10.22 18-21 Uhr, Landratsamt Göppingen, Hohenstaufensaal
  • Programm des Workshops

Kita Hohenstein: Unsere neuen Kolleginnen stellen sch vor.....

Mein Name ist Anja Widmann, ich bin 43 Jahre alt und wohne mit meinem Mann in Heiningen.

In meiner Freizeit lese ich sehr gerne, fahre Fahrrad oder verbringe die Zeit mit Musik hören oder Geschichten schreiben.
Nach 17 Jahren in meiner alten KiTa in Dettingen unter Teck war es für mich Zeit einen neuen Weg einzuschlagen und mich neu zu orientieren. Mein Weg hat mich nun nach Gingen geführt und ich freue mich sehr auf das Kennenlernen der Kinder, Eltern und Kolleginnen, auf viele schöne Momente mit den Kindern, auf eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft auf Augenhöhe und immer zum Wohl des Kindes.
Ich freue mich hier in Gingen meinen neuen Platz gefunden zu haben und hoffe auf eine schöne und erfahrungsreiche Zeit.
Anja Widmann

Mein Name ist Selina–Linda Cannatella, bin 20 Jahre alt und mache mein Anerkennungsjahr als Erzieherin in der Kita Hohenstein.
Ich möchte  Erzieherin werden, weil es mir Spaß macht mit Kindern zu arbeiten, sie in ihrer Entwicklung zu begleiten, zu fördern und zu unterstützen.
Ich freue mich sehr auf die gemeinsame Zusammenarbeit in der Einrichtung, sowie auf die neuen Eindrücke und Erfahrungen, die ich als Anerkennungspraktikantin mitnehmen darf.
Selina-Linda Cannatella

Eva Morreale
Ich freue mich sehr mich als neues Teammitglied vorstellen zu dürfen. Ich bin derzeit 30 Jahre alt und Mutter. Nach meiner Elternzeit komme ich nun wieder zurück in meine geliebte Arbeit. Ich bin nun seit ca. 11 Jahren bei der Gemeinde Gingen angestellt und betreue die Kinder halbtags.
Meine Ausbildung zur Erzieherin habe ich in der katholischen Fachschule für Sozialpädagogik in Ulm gemacht.
2011 durfte ich in der Kita Sonnenschein mein Anerkennungsjahr machen und wurde direkt als Gruppenleitung übernommen.
Bis 2017 durfte ich dort als Gruppenleitung fungieren. In dieser Zeit habe ich eine Fortbildung zur Mentorin gemacht und habe die Anerkennungspraktikantinnen wie auch Schulpraktikantinnen betreut. Nach der Elternzeit meiner Kinder habe ich nun die Chance einen Neustart in der Kita Hohenstein zu beginnen und freue mich sehr auf diese neue Herausforderung.
Mein größter Wunsch ist es die Kinder bei Ihrer Entwicklung zu begleiten.
Nicht erziehen ist unsere Aufgabe, sondern vielmehr die Bedürfnisse der Kinder zu erkennen und diese zu fördern. Ihnen Spaß und Freude zu bereiten und sie in ihrem Wachsen zu begleiten. Daher freue ich mich darauf die  Kinder wachsen zu sehen und auch auf die Arbeit mit den Eltern.

Mein Name ist Lara Caitlin Schlotterer, ich bin 21 Jahre alt und komme aus Kuchen.
Ab dem 01.September 2022 ergänze ich das Team der Kindertagesstätte Hohenstein. Im August habe ich meine Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin erfolgreich am St. Loreto in Schwäbisch Gmünd abgeschlossen.
Mein Anerkennungsjahr absolvierte ich im Evangelischen Kindergarten in der Brunnenstraße hier in Gingen. In der dann neu angebauten Gruppe der Kindertagesstätte Hohenstein werde ich die Gruppenleitung übernehmen. Diese übernehme ich aktuell bereits in der Sonnenblumengruppe.
Ich freue mich auf viele schöne neue Erlebnisse, Erfahrungen und auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, Kindern und dem Team. Es wird mir eine Freude sein, ihre Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen.
Lara Schlotterer

 

Ehrenamtliche für die Hohensteinschule gesucht!

Eine neue Erzieherin in der Kita Sonnenschein

Seit 01. Juli 2022 verstärkt Frau Jennifer Gerstenbrand die „Grüne Gruppe“ in der Kita Sonnenschein.

Mit Ihrem Mann und Ihren zwei Kindern wohnt die gebürtige „Kuchenerin“ seit 2008 in Süßen.

Nach Ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin 2007, war Frau Gerstenbrand 11 Jahre lang in der Gemeinde Aichwald als Erzieherin und Leitung eines Kindergartens angestellt. Nach Ihrem Umzug von Uhingen nach Süßen und nun Mama von zwei Kindern, war Ihr der Fahrtweg nach Aichwald zu weit, weshalb Sie nun hier, in der Kita Sonnenschein „angekommen“ ist. Sie unterstützt uns seither mit Ihren Ideen und bereits gesammelten Erfahrungen, die Sie in die tägliche Arbeit mit den Kindern miteinbringt.

Wir heißen Frau Gerstenbrand herzlich bei uns in der Kita Sonnenschein willkommen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

VERMIETEN SIE WOHNRAUM AN DIE GEMEINDE – HELFEN SIE GEFLÜCHTETEN!

Der Landkreis Göppingen steht vor der großen Herausforderung, eine beachtliche Zahl an Geflüchteten aufzunehmen. Die hilfesuchenden Personen werden auf die Städte und Gemeinden verteilt. Gingen muss bis Ende September rund 20 Personen aufnehmen. Danach werden stetig weitere Zuzüge von Geflüchteten erfolgen. Viele Flüchtlinge werden in einer kommunalen Sammelunterkunft untergebracht. Die Plätze sind allerdings begrenzt und ein Anbau dauert lange. Zudem handelt es sich dabei um eine Notunterkunft (pro Person stehen nur max. 8m² Wohnfläche zur Verfügung).

Um allen hilfebedürftigen Personen eine menschenwürdige Unterkunft bieten zu können, ist die Gemeinde deswegen auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Sofern vorhanden, bitten wir Sie, geeigneten Wohnraum zur Miete bereitzustellen. So können Geflüchtete mit Bleibeperspektive ein Dach über dem Kopf finden.

- Die Gemeinde Gingen tritt als Mieter auf und ist Garant für eine faire Miete und eine verlässliche Mietzahlung.
- Gesucht wird Wohnraum in jeder Größe (Einzelpersonen bis größere Familien mit teils jüngeren Kindern). Wohnungen oder ganze Häuser.
- Die Geflüchteten werden von einer Integrationsbeauftragten des Landkreises Göppingen betreut (individuelle, niederschwellige Sozialberatung und -begleitung).
- Benötigte Daten:
o Größe der Wohnung/ des Hauses (m²); Anzahl der Zimmer
o Ausstattung mit Möbel/ sonstige Ausstattung
o Heizungsart
o Ab wann bezugsfertig?
o Mitbewohner im Haus?

Wenn Sie eine geeignete Immobilie anzubieten haben, melden Sie sich bitte möglichst zeitnah bei der Gemeinde Gingen unter 07162/9606-0  oder 07162/960632 oder wahlweise an info(@)gingen.de.

Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Solidarität und Hilfsbereitschaft!
Ihr Bürgermeisteram

Pressemitteilung und Allgemeinverfügung zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch

  • Allgemeinverfügung zur Ausübung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zum Schutz des Ökosystems Oberflächengewässer (30.08.2022, Amtliche Bekanntmachung LRA Göppingen)
  • Pressemitteilung 30.08.2022 LRA Göppingen
    Allgemeinverfügung wird erneuert
    Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern gilt weiterhin
    Keine Entspannung der Niedrigwassersituation an den oberirdischen Gewässern im Landkreis Göppingen!

„Tour de Kreisle“ Radeln für den guten Zweck

Anlässlich der bereits zum 20. Mal stattfindenden Benefizradrundfahrt, zugunsten des stationären Hospizes in Faurndau, machte die von Klaus Riegert initiierte Tour mit einer rund 50-köpfigen Radmannschaft bei bestem Wetter wieder Station am Rathaus in Gingen. Jedes Jahr heißt Bürgermeister Hick die bunt gemischte Radlergruppe in Gingen herzlich willkommen.

Dabei beradeln die Teilnehmer den ganzen Landkreis, absolvieren ein straffes Programm, zwischen 50-70 km am Tag, und nehmen rund 350 km unter die Pedale. In den fünf Tagen haben sie annähernd 50 Haltepunkte an Rathäusern, bei Firmen, Banken und weiteren Sponsoren angefahren.

Daher überreichte Bürgermeister Hick sehr gerne einen Geldbetrag der Gemeinde Gingen für diese gute Sache an die Radler.

Walderlebnispfad – Die Umsetzung beginnt

Bereits letztes Jahr wurde die Planung für einen Walderlebnispfad in Gingen vorgestellt. Nun geht das Projekt in die nächste Runde. Erfreulicherweise konnte die Gemeinde Gingen zwei Projektkoordinatoren gewinnen. Erich Staib (ehemaliger Förster der Gemeinde Gingen) bringt in diesem Bereich bereits wertvolle Erfahrung mit, da er in Schlat bereits einen Erlebnispfad entwickelt und umgesetzt hat. Jörg Michels (Leiter des Schnapperdörfle ist in den ebenfalls relevanten Themen wie die Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt sowie Forstpädagogik vertraut und eine wertvolle Unterstützung. Sehr engagiert sind Michael Schwarz (Förster der Gemeinde Gingen), unser Ehrenbürger Friedrich Frey (Jäger der Gemeinde Gingen) sowie Paul Gürtler, Herbert Lenz und Frieder Rothermel.  Seitens der Gemeinde wird das Projekt von Nicole Bullinger koordiniert.

Bei einem Treffen am 29.07.2022 wurden die Teilprojekte besprochen. Die Umsetzung wird im Herbst dieses Jahres beginnen. Über die Wintermonate sollen die Projekte gebaut werden um so im Frühjahr ihren Platz im Wald einnehmen zu können.

Kreisjägervereinigung Göppingen e.V.: Jägerprüfung 2023

  • Hinweis der Kreisjägervereinigung Göppingen e.v. für die Jägerprüfung 2023

Bericht Einwohnerversammlung am 22.07.22

Am letzten Freitag hatte die Gemeindeverwaltung um 18 Uhr zu einer Einwohnerversammlung eingeladen.

Trotz der hohen Temperaturen war diese mit 65 interessierten Bürgerinnen und Bürgern gut besucht.

Gemeinsam mit dem Kämmerer der Gemeinde Patriz Burger berichtete Bürgermeister Marius Hick mit Hilfe eine Powerpoint Präsentation über aktuelle und zukünftige Themen der Gemeinde.
Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Themen nicht abschließend ist und die Reihenfolge keine Wertung darstellt.

Themen waren u.a. Wohnbauentwicklung Schulstraße, Barbaragarten 2 und Marrbacher Öschle, Konzeptvergabe Mehrfamilienhäuser und  verdichtete Wohnformen im Neubaugebiet Schulstraße, Geschosswohnungsbau an der Hindenburgstraße, Städtebauliche Sanierung und Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt, Gewerbeentwicklung Untere Schorteile V, IKG Auen und Untere Steingrube, Generalsanierung Rathaus, Ersatzneubau Hohensteinhalle, Tourismus und Naherholungsprojekte insbesondere Walderlebnispfad Gingen, Mobilitätspunkt Gingen, Kinder- und Schulbetreuung und Schaffung weiterer Betreuungsplätze, Investitionen in die Wasserversorgung, Neubau Pflegehaus St. Barbara, Hochwasserschutz Marrbach, Klimaschutz, Breitbandversorgung, Umgang mit Beschwerden, Sanierung Regenüberlaufbecken mit Fernwirktechnik.

Bürger die keine Gelegenheit hatten selbst an der Einwohnerversammlung teilzunehmen, können die Präsentation auf der Homepage der Gemeinde ansehen.

Einige Bürger nutzten die Gelegenheit Fragen zu stellen. Es wurde nach den Planungen zum Hochwasserschutz Marrbach und einem Regenüberlaufbecken sowie der Trinkwasserversorgung nachgefragt.

Bei der Hochwasserplanung ist die Gemeinde am Anfang der Planungen und wird die Bürgerschaft bis zu einer abschließenden Lösung gerne weiterhin beteiligen. Der Kämmerer erläuterte die Funktion der Regenüberlaufbecken und dass die Trinkwasserversorgung der Gemeinde durch ausreichend Eigenwasser auch bei Stromausfall gesichert ist. Der Bürgermeister konnte ergänzen, dass die geplante Fernwirktechnik mit automatischen Störmeldungen an einem störanfälligen Regenüberlaufbecken in die Testphase geht.

Eine Anwohnerin äußerte sich sehr kritisch zu dem geplanten Geschosswohnungsbau an der Hindenburgstraße 55. Ein anderer Anwohner sah Regelungsbedarf in Bezug auf die nichterlaubte Parknutzung auf einer Wendeplatte.

Ein Bürger äußerte weitergehenden Verkehrslenkungsbedarf in der Uferstraße. Eine Bürgerin bedauerte, dass es beim Mobilitätspunkt keine großen Schließfächer für Koffer gäbe. Hier empfahl der Bürgermeister bei Bedarf Mo-Fr. von 8-17 Uhr auf den Fahrdienst des Schnappermobils zurückzugreifen.

Zusätzlich hatte die Verwaltung an zwei Stationen die Pläne für die städtebauliche Sanierung / Rückbau B10alt sowie Gestaltung des Vorplatz Friedhof sowie aktuelle Pläne zum Ersatzneubau der Hohensteinhalle digital bereitgestellt.

Ein weiterer Gesprächs- und Auskunftsbedarf war nicht gegeben und die Veranstaltung konnte gegen 20 Uhr beendet werden.

Schulwiese offiziell eingeweiht

Am Mittwoch, 20.07.2022 war es endlich soweit und die Schulwiese wurde in kleinem Kreise offiziell eingeweiht. In der Runde trafen sich bei heißen Temperaturen Bürgermeister Hick, Schulleiterin Gröner-Kühn, Mitglieder des Gemeinderates, die Elternbeiratsvorsitzende, die Schulsozialarbeiterin und Beauftrage für die Schulwiese, sowie die fleißigen ehrenamtlichen Helfer vor Ort.

Besonders gewürdigt wurde ein Schüler der dritten Klasse, der im vergangenen Jahr Gewinner des Schulwiesen-Malwettbewerbs wurde. Sein Bild wurde nun als Schulwiesenschild verewigt. Stolz präsentierte er sein Meisterwerk und lauschte den Ausführungen von Bürgermeister Hick und Schulleiterin Gröner-Kühn.

Bürgermeister Hick führte über die Entstehung der Schulwiese am jetzigen Ort aus, nahm Vergleiche mit dem früheren Standort vor und übergab die Schulwiese offiziell an die Schule.

Ein besonderer Dank wurde von Schulleiterin Gröner-Kühn ausgesprochen und galt allen ehrenamtlichen Helfern, die sich nicht nur während der Entstehung, sondern auch beim Bauen der einzelnen Elemente und der Pflege der Pflanzen und Tiere über alle Maße einsetzten und ihre Ideen und ihr Engagement einbrachten und sich auch in Zukunft weiter engagieren möchten.

Auch an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an alle, die zum Gelingen, beim Erhalt und der Weiterentwicklung unserer schönen Schulwiese beitragen.

Vieles, das wir im Alltag bereits nutzen und mit den Schülerinnen und Schülern entdecken können, ist bereits vorhanden. Einiges werden wir aber auch in der kommenden Zeit noch weiterentwickeln.

Für die Schülerinnen und Schüler der Hohensteinschule, sowie für die Kinder der örtlichen Kindergärten ein Mehrgewinn, durch welchen sich viele Kompetenzen entwickeln und stärken können.

Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit und der großen Hitze führen die meisten Gewässer im Landkreis Göppingen nur noch wenig Wasser. Einige Filszuflüsse sind sogar bereits ausgetrocknet. Da auch mittelfristig keine grundlegende Wetteränderung und damit bis auf lokale Gewitterereignisse keine Phase mit umfangreichen, flächendeckenden Niederschlägen zu erwarten ist, erlässt das Landratsamt Göppingen eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs um das Ökosystem Oberflächengewässer zu schützen

Öffentliche Bekanntmachung LRA Göppingen - untere Flurbereinigungsbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Eislingen / Süßen (B 10 / B 466)
Landkreis Göppingen

Vorläufige Anordnung
vom 20.07.2022

 

1.      Besitzentzug
Zur Bereitstellung von Flächen für den vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen  (Wege- und sonstige Maßnahmen entsprechend dem am 03.11.2008 genehmigten Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) wird vom Landratsamt Göppingen, - untere Flurbereinigungsbehörde -, nach § 36 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) im Flurbereinigungsverfahren Eislingen / Süßen (B 10 /B 466) Folgendes angeordnet:

Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum

12.September 2022

Besitz und Nutzung der Grundstücksflächen vorübergehend für die Dauer der Maßnahme bzw. dauerhaft entzogen, die in den Besitzregelungskarten Nr. 1 und 2 vom 20.07.2022 in blauer (dauerhaft) und violetter (vorübergehend) Farbe bezeichnet sind. Die Besitzregelungskarten Nr. 1 und 2 vom 20.07.2022 sind Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung (Anlage 1).

 

2.      Besitzzuweisung

Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Eislingen / Süßen (B 10 / B 466) wird ab

12.September 2022

für den oben genannten Zweck in den Besitz der nach Nr. 1 entzogenen Flächen eingewiesen. Das Besitzrecht erstreckt sich auch auf die von der Teilnehmergemeinschaft zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Anlagen Beauftragten.
Der abgeschobene Mutterboden der entzogenen Flächen geht in den Besitz der Teilnehmergemeinschaft über. Diese bestimmt wie der Boden verwendet wird.
Während des Ausbaus ist die Nutzung noch nicht fertiggestellter Wege nicht zulässig.

3.      Flächenrückgabe

Die in den unter Nr. 1 genannten Karten in violetter Farbe dargestellten Flächen werden den Beteiligten nach Beendigung und Abnahme der Baumaßnahmen wieder in Besitz und Nutzung zurückgegeben. Diese Flächen sind von der Teilnehmergemeinschaft vor der Rückgabe durch ordnungsgemäße Rekultivierung wieder in einen bewirtschaftbaren Zustand zu bringen. Der Zeitpunkt der Rückgabe wird den Beteiligten gesondert mitgeteilt.

4.         Geldabfindungen für Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen

a) Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen

Für die unter Nr. 1 bezeichneten Flächen wird in der Regel keine Aufwuchs- und Nut-zungsentschädigung gewährt.

In Härtefällen (§ 36 Abs. 1 FlurbG) - wenn die vorübergehenden Nachteile bei einzelnen Teilnehmern das Maß der den übrigen Teilnehmern entstehenden gleichartigen Nachteile erheblich übersteigen - kann auf Antrag eine angemessene Entschädigung gewährt werden.

Anträge auf derartige Entschädigungen können bis spätestens 15.10.2022 beim Landratsamt Göppingen - untere Flurbereinigungsbehörde -, gestellt werden.

Über die Anträge entscheidet das Landratsamt Göppingen - untere Flurbereinigungsbehörde -, nach Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft.

Als Berechnungsgrundlage wird für die bei der Grundstücksinanspruchnahme vorhandenen Kulturen (Aufwuchs) der aktuelle „Schätzrahmen für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen“ des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg, bestimmt. Sofern der Schätzrahmen für einzelne Kulturen keine Werte enthält, wird der Wert unter Beiziehung von Sachverständigen bewertet.

b) Berechtigte

Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung für Härtefälle nach Nr. 4 a) erhalten:

- die Eigentümer der in Anspruch genommenen Flächen, wenn sie diese selbst bewirtschaften,

oder

- die Pächter, nachdem sie das bestehende Pachtverhältnis dem zuständigen Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – angemeldet und entweder durch Vorlage des Pachtvertrags oder bei mündlichem Pachtvertrag durch Bestätigung des Verpächters nachgewiesen haben. Bestehende Pachtverträge werden durch diese Regelung nicht berührt. Die Pächter haben deshalb den vereinbarten Pachtzins weiterhin an die Verpächter zu entrichten. Die Nutzungsentschädigung wird nicht rückwirkend, sondern frühestens für das Wirtschaftsjahr bezahlt, in dem die Anmeldung erfolgt (§ 14 FlurbG).

c)      Auszahlung:

Die nach Nr. 4 a) für Härtefälle zu gewährenden Entschädigungen werden über die Teilnehmergemeinschaft ausbezahlt. Diese kann sie gegen Beiträge (§ 19 FlurbG) verrechnen.

5.         Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die vorläufige Anordnung (Nr. 1 und 2) und gegen die Festsetzungen nach Nr. 4 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Göppingen, Sitz: Geislingen eingelegt werden.

(Hinweis: Anschrift der unteren Flurbereinigungsbehörde: Landratsamt Göppingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Gartenstraße 13, 73312 Geislingen oder jede andere Stelle des Landratsamts Göppingen).

6.         Begründung:

Das Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung hat mit Beschluss vom 20.12.2000 die Flurbereinigung nach §§ 87 FlurbG angeordnet. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Den vorgesehenen Maßnahmen liegt der Wege- und Gewässerplan vom 29.07.2008 zugrunde, der vom Regierungspräsidium Stuttgart - Landesamt für Flurneuordnung am 03.11.2008 genehmigt worden ist (§§ 18 Abs. 1, 41 und 42 Abs. 1 FlurbG).

Mit dem Vorausbau sollen die geplanten Strukturverbesserungen (z.B. Zusammenlegung) vorbereitet und sichergestellt werden, dass der neue Zustand nach der Planausführung oder der vorzeitigen Besitzeinweisung möglichst schnell greifen kann. Die Neuzuteilung kann in das dann bereits vorhandene Wegenetz besser eingepasst werden. Damit werden auch Bewirtschaftungshindernisse vermieden, die entstehen, wenn das Wegenetz im neuen Bestand hergestellt werden muss. Die planerische Grundlage für den Vorausbau ist gegeben, die finanziellen Mittel stehen bereit.

Zum Ausbau des Wege- und Gewässernetzes müssen die von der vorläufigen Anordnung betroffenen Grundstücke vor der vorläufigen Besitzeinweisung in Anspruch genommen werden. Bei Abwägung des Vorteils durch den frühen Ausbau gegenüber der Beeinträchtigung im alten Grundstücksbestand überwiegen die Gründe für den Vorausbau.

7.      Vollziehungsanordnung

Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) (VwGO) wird die sofortige Vollziehung der vorläufigen Anordnung (siehe Nr. 1) angeordnet.

8.      Begründung zur Vollziehungsanordnung

Begründung

Die sofortige Vollziehung muss angeordnet werden, da die Ausbauarbeiten ausgeschrieben wurden und die Maßnahmen vor der vorläufigen Besitzeinweisung zum 15.10.2022 umgesetzt sein sollen. Der Übergang auf die Bewirtschaftung der neuen Flurstücke soll möglichst reibungslos erfolgen. Die angedachten Maßnahmen bilden dafür die Voraussetzung. Daher ist die Umsetzung der Maßnahmen dringend geboten. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt daher im überwiegenden Interesse der Teilnehmer. Sie ist somit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO rechtlich begründet und von der Sache her dringend erforderlich.

Hinweise
Die Besitzregelungskarte (siehe Nr. 1) liegt ab sofort einen Monat lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten

  • im Rathaus in Eislingen (2. Stock),
  • im Bauamt (vor Zimmer 108) im Rathaus in Süßen und
  • im Foyer des Rathauses in Gingen während der üblichen Sprechzeiten aus.

    Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Karten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2219) eingesehen werden.

Geislingen, den 20.07.2022

gez. Becker                                            D.S.

EHRENAMTLICHE für die SCHNAPPERMOBIL ZENTRALE des SCHNAPPERMOBIL GESUCHT

Sommerferien - Reisezeit Ist Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig?

Um entspannt in den Urlaub reisen zu können, prüfen Sie bitte Ihre Ausweispapiere rechtzeitig auf deren Gültigkeit. Ungültig gewordene bzw. abgelaufene Ausweispapiere können nicht verlängert werden!
Bitte beachten Sie auch, dass alle Kinder ab der Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen.

Die Ausstellung von neuen Personalausweisen und Reisepässen dauert derzeit ca. 2-4 Wochen.

Kommen Sie deshalb rechtzeitig zur Beantragung neuer Ausweisdokumente zum Bürgerbüro ins Rathaus, Zimmer 09.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag persönlich stellen müssen.

Weitere Hinweise:

Für Ihren neuen Antrag benötigen Sie:

  • ihren bisherigen Pass/Ausweis
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • die entsprechende Gebühr
  • bei Erstantrag eine Geburtsurkunde

Achtung: Sollten Sie zum ersten Mal einen Pass/Ausweis bei der Gemeinde Gingen beantragen und Ihr bisheriger Pass/Ausweis wurde noch in einer anderen Stadt/Gemeinde ausgestellt, benötigen wir zusätzlich noch eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde.

Es gelten folgende Gebühren

Personalausweis:

  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahre
  • 37,00 € für Personen über 24 Jahre

Reisepass/Kinderreisepass:

  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren
  • 60,00 € für Personen über 24 Jahren
  • 13,00 € Kinderreisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
  •   6,00 € Verlängerung des Kinderreisepasses um ein Jahr (Pass darf noch nicht abgelaufen sein)
  •  

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel. 07162/9606-0.

Öffentliche Bekanntmachung

  • Öffentliche Bekanntmachung
    Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pflegeheim Haus St. Barbara“ in Gingen a.d. Fils
  • Öffentliche Bekanntmachung
    Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Untere Schorteile V“ – 1. Änderung und Erweiterung in Gingen a.d. Fils

Zwei neue Mitarbeiter im Bauhof

Seit Mitte Juni unterstützen zwei neue Mitarbeiter tatkräftig das Team des Bauhofes.

Herr Moro Dabo, der in Göppingen wohnt, hat vom September 2017 bis Januar 2021 eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Gärtner mit Erfolg absolviert und arbeitete bis zum Beginn im Bauhof Gingen in einer Baumschule.

Herr Stefan Unger wohnt in Gingen und hat von 1999 bis 2001 erfolgreich eine Ausbildung zum Tischler abgeschlossen. In den letzten 17 Jahren konnte er viel Erfahrung in einem örtlichen Betrieb sammeln.

Wir begrüßen an dieser Stelle unseren beiden neuen Mitarbeiter sehr herzlich und freuen uns sehr über die neue Unterstützung.

Neues Bauhoffahrzeug in Betrieb genommen

Bereits am 14.06.2022 wurde der neue Geräteträger der Firma Lindner an die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Gingen an der Fils übergeben. Das bisherige Fahrzeug wurde aufgrund des Alters, der Laufleistung und der sich dadurch ergebenen Reparaturanfälligkeit bereits in der Woche davor verkauft.

Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 31.05.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Gingen an der Fils gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Gingen an der Fils wenden.

Kontakt

Gemeinde Gingen an der Fils
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils

07162 9606-0
07162 9606-7011
E-Mail schreiben

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