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Regelungen für Schulen, Kitas und Kindertagespflege ab 11. Januar 2021
Regelungen im Einzelnen ab dem 11. Januar 2021
- Grundschulen : Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
- Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Für den Fernunterricht gibt es seit Juli 2020 landesweit verbindliche Qualitätskriterien und Vorgaben. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
- Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.
- Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Die Grundsätze dafür sind in den angehängten Orientierungshilfen zur Notbetreuung an Schulen und Kitas dargestellt. Sie wurden aktualisiert und an die Rechtslage angepasst. Neu ist, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.
Perspektiven für Schulen und Kitas
„Es ist unerlässlich, dass wir den Schulen und Kitas weitere Perspektiven für die kommende Zeit aufzeigen. Geschlossene Kitas und Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für den Lernerfolg und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Sie sind zudem eine enorme Belastung für die Familien in unserem Land. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, die aktuellen Beschlüsse fortwährend im Lichte neuer Erkenntnisse zu bewerten. Schulen und Kitas müssen die ersten Bereiche sein, wo wir Lockerungen vornehmen“, betont Kultusministerin Eisenmann.
Schließung von Schulen und Kitas ab 16. Dezember 2020
- Infos des Kultusministeriums:Schließung von Schulen und Kitas ab 16. Dezember 2020
Schließung von Schulen und Kitas ab 16. DezemberFernunterricht für Abschlussklassen / Notbetreuung wird eingerichtet.
Ministerin Dr. Eisenmann: „Dieser drastische Schritt ist angesichts der Infektionszahlen unausweichlich. Allerdings brauchen wir klare und verbindliche Perspektiven für die Kitas und Schu-len, sie müssen prioritär wieder geöffnet werden.“
- Pressemitteilung vom 13.12.2020 im pdf Format