Wohngeldreform trat am 01. Januar 2020 in Kraft
Mehr finanzielle Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen:
Durch die Erhöhung des Zuschusses zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger werden einkommensschwache Haushalte entlastet. Vor allem Familien und Rentner werden hiervon profitieren.
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung.
Das Landratsamt Göppingen ermutigt Menschen mit geringerem Einkommen ausdrücklich, einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen. Hierfür liegen die Antragsvordrucke in Ihrem Rathaus bereit.
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