Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich willkommen
in Gingen an der Fils
Herzlich willkommen
in Gingen an der Fils
Herzlich willkommen
in Gingen an der Fils
Herzlich Willkommen
in Gingen an der Fils
Herzlich willkommen
in Gingen an der Fils
Schnapperbrunnen
info
Aktuelles aus der Gemeinde

Hauptbereich

Bericht Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019

Autor: Martina Manz
Artikel vom 16.01.2020

Gemeinderatssitzungen vom 17.12.2019
Öffentlich

 

TOP 1
Bürger fragen

Keine Wortmeldungen

TOP 2
Sanierung Austraße
- Auftragsvergabe

Kämmerer Patriz Burger informiert den Gemeinderat, dass die Ingenieurleistungen für die Sanierung der Austraße im Abschnitt zwischen der Lindenstraße und der Friedrichstraße bereits Anfang 2019 an das Ingenieurbüro Fritz Spieth GmbH vergeben wurden.

Die Austraße soll einen Vollausbau erhalten. Es wird, so Kämmerer Burger, eine neue Wasserleitung und einen Abwasserkanal geben. Die Bürger könnten bei dieser Gelegenheit auch ggf. an die vorhandene Gasleitung anschließen. Auch die Stromversorgung -bisher zum Teil noch über Dachträger- soll ebenfalls unterirdisch verlegt werden. BM Hick ergänzt, dass auch die Telekom angekündigt hat, Glasfaserkabel zu verlegen.

Nun wurde die geplante Maßnahme Ende November ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor. Nach Prüfung und Auswertung der Angebotsunterlagen empfiehlt die Verwaltung der wirtschaftlichsten Bieterin, die Firma Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co.KG aus Gruibingen, den Zuschlag zum Angebotspreis in Höhe von 984.263, 06 Euro zu erteilen.

Mit der Maßnahme soll ab Mitte Februar 2020 begonnen werden, die Verwaltung rechnet mit einer Bauzeit von ca. sechs bis sieben Monaten.

Beschluss:

1.    Die Nebenangebote Nr. 1 bis 5 der Fa. Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co. KG, 73344 Gruibingen werden gewertet.

2.    Das Nebenangebote Nr. 6 der Fa. Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co. KG 73344 Gruibingen wird nicht gewertet.

3.    Mit den Kanalisations-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Austraße wird die Fa. Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co. KG, 73344 Gruibingen, auf Grundlage ihres Angebots zum Preis von 984.263,05 € beauftragt.

 

TOP 3
Straßenbau Lessing-, Goethe-, Uhland-, Jahnstraße
- Beauftragung Vorentwurfsstudie

Bürgermeister Marius Hick und Gemeindekämmerer Patriz Burger erläutern dem Gemeinderat und den zahlreichen Zuhörern kurz den Sachstand.

Im Jahr 2021 soll der erstmalige endgültige Ausbau der Lessing-, Goethe-, Uhland-und  ein Teilbereich der Jahnstraße erfolgen. Da hier sehr große Straßenflächen vorhanden sind, die zu hohen Erschließungskosten führen und so eigentlich bei einer Anliegerstraße nicht benötigt werden, ist es sinnvoll eine Vorentwurfsstudie mit verschiedenen Alternativen zu erarbeiten, welche mit dem Gemeinderat und selbstverständlich auch mit den Anwohnern abgestimmt und ergänzt werden können.

Herr Burger stellt klar, dass die oben genannten Straßen erschließungstechnisch noch nicht hergestellt wurden. Durch die Überprüfung der Kanäle ist seit längerem bekannt, dass zum Beispiel in der Uhlandstraße ein Kanalteil schadhaft ist und ausgewechselt werden muss. Es war bekannt, dass die Straßen einmal hergerichtet werden müssen, 95 % der Erschließungskosten werden zu Lasten der Anwohner verteilt, so Kämmerer Burger.

Der Verwaltung ist bewusst, dass dies keine Begeisterung bei den Anwohnern hervorruft. Deshalb, so Kämmerer Burger, sei diese Vorgehensweise geplant. Mit dieser Vorentwurfsstudie sollen verschiedene Alternativen entwickelt werden, wie so etwas aussehen könnte. Auch sei dies wichtig, um eine grobe Berechnung zu erhalten, welche Kosten auf die Anwohner zukommen werden.

Die Entwürfe sollen bis spätestens Mitte 2020 dem Gemeinderat und den Anliegern vorgestellt werden, im Frühjahr 2021 soll der Baubeginn erfolgen. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan bereitgestellt.

Da GR Abraham bei diesem Thema befangen ist, nimmt er bei der sich an-schließenden Aussprache des Gemeinderates im Zuhörerbereich Platz.

GR Jürgen Engel beantragt die Vertagung des Beschlussantrages aufs kommende Jahr und stellt einen entsprechenden Antrag an die Gemeindeverwaltung. Er sagt, dass viele Anwohner den Ausbau und damit auch die Kosten nicht im Fokus gehabt haben. Er fordert, dass in Gesprächen mit den betroffenen Anwohnern der vier Straßen erst herauszufinden ist, was bei der Maßnahme überhaupt notwendig sei und erst nach diesen Gesprächen das weitere Vorgehen zu entscheiden sei. Bei allen bevorstehenden Sanierungen (Hohensteinhalle, Rückbau B10 etc.) gibt es Workshops und Gespräche und warum nun hier nicht, hinterfragt GR Engel das Vorgehen der Verwaltung.

BM Hick erwidert, dass die Anwohner schon vor längerer Zeit darüber informiert waren, was auf sie zukommt. Bereits im Juni 2014 fand eine Infoveranstaltung mit den Anliegern und auch Gespräche zum Thema Straßenbau in den o.g. Straßen statt. Damals wurde bereits darauf hingewiesen, dass Abwasserkanäle z.B. Uhlandstraße schadhaft sind und ausgetauscht werden müssen. Schließlich ist nicht nur das Wasserschutzgebiet (Tiefbrunnen/Wasserversorgung) sondern auch die Fils in der Nähe sind. Bürgermeister und Gemeinderat war es aber wichtig, dass sich die Anlieger auf die Maßnahme einstellen können. Man wollte den Anliegern ein paar Jahre Zeit geben um etwas ansparen zu können. Es wurde damals aber bereits deutlich gemacht, dass man dies in wenigen Jahren angehen muss. Eine Entscheidung zu diesem Thema zu treffen ist sicherlich schwierig und wenig populär. Eine Entscheidung zu schieben, auf morgen oder in ein bis zwei Jahren bringt nichts. Diese Straßensanierungsmaßnahme kann man mit den umfangreichen Bürgerbeteiligungen der Projekte Ortskernsanierung und Hohensteinhalle nicht vergleichen. Dennoch handelt es sich nicht um eine übliche Straßensanierung und man möchte die Bürger auch beteiligen. Dies wurde bereits 2014 deutlich gemacht. Um dies aber zu ermöglichen ist es wichtig jetzt, so betont BM Hick, zu planen, vermessen, entwerfen und dann zu diskutieren was auf die Bürger bzw. die Anwohner der entsprechenden Straßen zukommt. Mit dieser Vorentwurfsstudie und den Alternativen wird die Verwaltung auf die Anwohner zugehen und auch fragen: Wie sind die Vorstellungen, was ist machbar und sinnvoll und wird auch vorstellen mit was die Anwohner rechnen müssen. Dabei sei nochmals gesagt, dass die Gemeinde nicht die gesamte Straßenfläche benötigt und damit auch die Möglichkeit der Grundstückarrondierung besteht. Zudem gilt, erst wenn dann ein Grobkonzept festgelegt ist erfolgt die finale Entscheidung und damit die eigentliche Ausführungsplanung und Auftragsvergabe zum Straßenausbau. Die Planungsgrundlagen sind für ein Anwohnergespräch unerlässlich.

GR Matthias Hofmann hinterfragt diesen Weg. Warum etwas jetzt angehen, wenn die Preise im Baugewerbe derzeit am höchsten sind. Der Bürgermeister verwies hier auf seine gemachten Ausführungen. Aktuell geht es um die Erarbeitung der Grundlagen und Planungen. Darüber hatte man sich aber bereits in der Klausurtagung und im Gemeinderat ausgetauscht. Die Vorgehensweise war allen Fraktionen frühzeitig bekannt.

GR Bernd Groeneveld stellt klar, dass die auf die Anwohner zukommenden Kosten sicherlich nicht aus der Hosentasche zu zahlen sind. Er geht davon aus, dass die Planung und Ausführung der Erschließung in keiner Luxusausführung, sondern in einer Realisierung mit geringstem Aufwand sprich Kosten erfolgt. Er bittet um mindestens drei Entwürfe, die dann mit den Anwohnern besprochen werden. Es ist einfach notwendig und wichtig, dass man zuerst einmal Plangrundlagen hat die auch die notwendigen bautechnischen sowie rechtlich notwendigen Vorgaben darstellen und beinhalten. Dabei sollen auch verschiedene Ausführungsmöglichkeiten mit Kosten dargestellt werden.

Auch GR Staffa macht klar, dass dieser Tagesordnungspunkt ein heißes Eisen ist. Wenn es ums Geld geht, hört der Spaß immer auf, so GR Staffa. Er macht aber in seinem Wortbeitrag deutlich, dass er dieses Thema nicht verschieben will. Er spricht sich für eine Vergabe der Planungsleistungen aus. Für ihn ist das ein solides Fundament. Die Planungen können jederzeit ergänzt und auch abgeändert werden, sie sind jedoch die Grundlage für das weitere Vorgehen der Verwaltung. Herr Staffa bat die betroffenen Anlieger im Zuhörerraum um Verständnis, aber für das weitere Vorgehen und die sachliche Diskussion ist eine Planungsgrundlage einfach notwendig.

GR`in Gudrun Soukup betont, dass es wichtig ist, die Betroffenen bei der Entscheidungsfindung mit ins Boot zu nehmen.

GR Engel äußert, dass es ihm und seiner Fraktion nicht ums Verhindern geht, sondern ums Verschieben und er stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt heute abzusetzen und den Beschluss aufs kommende Jahr zu vertagen.

Beschluss:

Der Antrag von GR Jürgen Engel (GL) den TOP 3ö von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und auf das kommende Jahr zu verschieben wurde abgelehnt.

BM Hick bittet anschließend den Gemeinderat in diesem Zusammenhang um die Ermächtigung, weitere Vermessungsleistungen in Höhe von 13.094 Euro zu vergeben. Diese seien notwendig um das Gelände, die Straßen mit Höhen, das Gefälle in Richtung Fils usw. zu erfassen.

Der Gemeinderat stimmt sodann wie folgt ab

Beschluss:

Das Ingenieurbüro Fritz Spieth GmbH wird auf Grundlage Ihres Angebotes mit der Erstellung einer Vorentwurfsstudie für den erstmaligen endgültigen Ausbau der Lessing-, Goethe-, Uhland- und Jahnstraße in Höhe von 9.096,36 Euro beauftragt. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, vorab entsprechende Vermessungsleistungen in Höhe von 13.094 Euro zu vergeben.

 

TOP 4
Bauantrag Hindenburgstraße 107, Flst.-Nr. 203;
Umbau Wirtschaftsgebäude und Wohnhaus

Hauptamtsleiterin Annette Friedel informiert den Gemeinderat über das Bauvorhaben. Der Bauherr plant, das Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude umzubauen. Dabei sollen im Wirtschaftsgebäude 2 weitere Wohnungen geschaffen werden. Es ist vorgesehen, dass insgesamt 3 Balkone errichtet werden sollen. Des Weiteren ist jeweils eine Dachgaube im nördlichen Teil (ehemals Scheune) bzw. nordöstlichen Teil (Wohnhaus) geplant.

Frau Friedel merkt an, dass das Bauvorhaben sich in einem Gebiet befindet, für welches kein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist, sondern nur der einfache Bebauungsplan „Ortsmitte“. Im einfachen Bebauungsplan ist für diesen Bereich ein Mischgebiet festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise muss nach § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 BauGB beurteilt werden und sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Ebenso muss die Erschließung gesichert sein.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung liegen diese Voraussetzungen vor. Darum bittet Frau Friedel den Gemeinderat das Einvernehmen für das Bauvorhaben zu erteilen.

GR`in Alex fragt nach, ob die Dachneigung unverändert bleibt. Dies wird von der Verwaltung bejaht.

BM Hick verweist noch kurz auf die Abstandsbaulast mit 36 cm. Ob diese erforderlich ist, wird sich aus Gesprächen mit dem Landratsamt noch ergeben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils fasst folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde erteilt gemäß § 30 Abs. 3 BauGB, § 34 BauGB i.V.m. § 36 BauGB ihr Einvernehmen zu oben genannten Bauantrag.

Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird hiermit auch erteilt. Eine städtebauliche Abstimmung mit der Landsiedlung Baden-Württemberg ist erfolgt.

 

TOP 5
Brückenstraße 3, Flst.-Nr. 3464/1
Aufstellung eines Containers neben die vorhandene Produktionshalle
Errichtung eines weiteren Stellplatzes

Frau Friedel verweist auf die Sitzungsvorlage und die beiliegenden Pläne. Daraus ist ersichtlich, dass der Bauherr plant, auf oben genanntem Grundstück einen Container mit Sozialräumen mit einer Grundfläche von 36 m² im südwestlichen Teil des Grundstückes aufzustellen. Ebenso soll ein weiterer Stellplatz errichtet werden.

Das Grundstück befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan „Untere Schorteile IV“.

Da der Container sowie der Stellplatz (zum Teil) außerhalb des Baufensters geplant sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Da es sich um ein Gewerbegebiet handelt und der Container sich in die nähere Umgebung einpasst, schlägt die Gemeindeverwaltung vor das Einvernehmen zu erteilen.

GR´in Soukup fragt nach, ob diese Containerlösung für eine bestimmte Zeit gedacht ist oder dauerhaft gelten soll.

Frau Friedel gibt zur Auskunft, dass es sich um eine dauerhafte Errichtung handelt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils fasst folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde erteilt gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36 BauGB ihr Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Untere Schorteile IV“.

 

TOP 6
Planung Baugebiet „Schulstraße“ und „Barbaragarten II“
Vergabe der Vermessungsleistungen

Um in den geplanten Baugebieten mit den Planungen weiterzukommen, ist die Bestandsaufnahme des Geländes und der Straßen erforderlich. Die Fläche des geplanten Baugebietes „Barbaragarten II“ beträgt ca. 5,3 ha, die Fläche des Gebietes „Schulstraße“ ca. 3 ha.

BM Hick fragt, ob zu der Vergabe der Vermessungsleistungen Diskussionsbedarf besteht. Aus seiner Sicht steht einer Beauftragung der beiden kooperierenden Vermessungsbüros, wie im Beschlussantrag der Verwaltung vorgeschlagen, nichts entgegen.

GR Engel widerspricht dieser Auffassung. Er und seine Fraktion wollen sich durch diesen Beschluss nicht festlegen, wo man baut und ob man überhaupt ein Gebiet bebaut bzw. erschließt.

GR Groeneveld stellt jedoch klar, dass es aus Sicht des Gemeinderates einen Mehrheitsbeschluss gibt. Dieser lautet eindeutig, dass die Vorabplanungen für beide Baugebiete weiterentwickelt werden. Dies schließt für ihn diese Vermessungsleistungen mit ein.

Nach weiterer kurzer Diskussion wird vom Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils folgender

Beschluss:

gefasst.

Das Vermessungsbüro VTG Straub, Donzdorf, wird in Kooperation mit dem Vermessungsbüro Dipl.-Ing. (FH) Nicole Eberhardt aus Gingen an der Fils, mit den Vermessungsleistungen für die geplanten Baugebiete „Schulstraße“ und „Barbaragarten II“ zu einer Angebotssumme in Höhe von insgesamt 12.075,17 Euro brutto beauftragt.