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Aktuelles aus der Gemeinde

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet...

Autor: Martina Manz
Artikel vom 08.07.2020

Bürger fragen

Ein Bürger sprach den geplanten Abriss des Schuppens in der Hindenburgstraße 103 an. Er ist mit seinem Grundstück Angrenzer der Maßnahme und wollte wissen, ob es möglich wäre, die Wand, die an sein Grundstück grenzt, als Sichtschutz stehen zu lassen. Er würde die Fläche verputzen. BM Hick meinte, grundsätzlich sei ein Gesamtabriss vorgesehen und soll in der heutigen Sitzung auch so beschlossen werden. Der Bürgermeister sagte dem Mann aber zu, mit ihm gemeinsam vor Ort die Lage einmal zu begutachten.

Ein anderer Bürger fragte, ob im Herbst in der Hohensteinhalle keine Handballspiele stattfinden könnten. Außerdem war er interessiert, ab wann mögliche Sanierungs- oder Neubauarbeiten beginnen würden. Der Bürgermeister gab an, Stand heute sei das Handballspielen in der Halle im Herbst möglich. So lange noch keine Baumaßnahmen stattfinden würden, sei die Nutzung für die Schule und die Vereine jedoch gewährleistet. Zum Start der Arbeiten sei noch kein Zeitpunkt absehbar. Der Bürger war der Meinung, dass der Hallenboden noch vor möglichen Baumaßnahmen ausgetauscht werden müsse, da er ja augenscheinlich in einem schlechten Zustand sei. Wenn noch kein Startzeitpunkt nennbar wäre, könne es sich ja um Jahre handeln. BM Hick wollte keine Schnellschüsse bezüglich des Bodens machen. Der Zustand sei zwar sehr schwierig, aber momentan für die Nutzung noch in Ordnung, wenn auch schon seit Jahren viele Stellen geflickt werden müssen.

Haushalt 2020

- Finanzzwischenbericht
- Anpassung Hebesätze

Durch die Steuerschätzung, verminderte Gewerbesteuereinnahmen und den voraussichtlichen Verzicht auf die Kindergartengebühren für die Monate April, Mai und Juni verschlechtert sich das ordentliche Ergebnis um 467.847,99 € im Vergleich zum Haushaltsplan 2020. Die sich hierdurch ergebenden Wenigereinnahmen im Finanzhaushalt können durch den Aufschub von Maßnahmen, welche dieses Jahr zeitlich ohnehin nicht mehr möglich gewesen wären, ausgeglichen werden. Eine Erhöhung der Kreditermächtigung im Jahr 2020 ist aus aktueller Sicht nicht notwendig. Die Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses lässt sich ohne weitere Maßnahmen jedoch nicht ausgleichen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

1.     Reduzierung der Aufwendungen
2.     Erhöhung der Erträge

Eine Reduzierung der Aufwendungen scheidet aus, da auf liebgewonnene Dinge (z.B. Büchereibetrieb, Volkshochschulangebot etc.) nur schwerlich verzichtet werden kann. Die Verwaltung schlug deshalb vor die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2020 auf einen Hebesatz von 390 v.H. zu erhöhen (aktuell: 350 v.H.). Nach § 25 Absatz 3 des Grundsteuergesetztes ist dies bis zum 30. Juni möglich. Hierdurch würden sich die Erträge um 68.000 € pro Jahr, im Vergleich zum Haushaltsansatz, erhöhen. Die Belastung für den einzelnen Bürger hält sich jedoch, aus Sicht der Verwaltung, in Grenzen. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienwohnhaus würde sich die Grundsteuer um ca. 30,00 € bis 50,00 € im Jahr erhöhen. Sollten die Ertragsausfälle nicht zumindest teilweise ausgeglichen werden können, müsste sich der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2021 mit einer Haushaltskonsolidierung auseinandersetzten. Hier gilt dann der Grundsatz: „Pflichtaufgaben von freiwilligen Aufgaben“.

BM Hick sagte ganz klar, dass es trotz den möglichen Gegensteuermaßnahmen im laufenden sowie im kommenden Haushaltsjahr Verluste geben werde. Sparmaßnahmen würden viele Bereiche betreffen. Beim Bauhof seien aktuell zwei Stellen vakant. Es sei vorläufig vorgesehen, zunächst nur eine Stelle zu besetzen. Dies bedeute aber auch, dass die Arbeitskapazität des Teams leide. Bei der Grünpflege werde es beispielsweise Einsparungen geben. Darum werde in dem Bereich verstärkt versucht, Grünpaten aus der Bevölkerung für die Flächen und Beete zu finden. Es gebe bereits viele BürgerInnen, die sich hier dankenswerterweise engagierten und den Bauhof entlasteten. GRin Alex erkundigte sich diesbezüglich, wie viele Bewerbungen für die aktuell ausgeschriebenen Bauhofstellen bereits eingegangen seien. Der Bürgermeister schätzte, es seien um die dreißig.

Eine weitere Einsparmaßnahme sei es, die wöchentlichen Straßenreinigungen mittels Kehrmaschine durch eine externe Firma einzustellen. BM Hick meinte, die Gemeindeverwaltung selbst wolle ebenfalls einen Beitrag zu den Sparmaßnahmen leisten. Man habe sich entschlossen, den Betriebsausflug für 2020 ausfallen zu lassen. Auch die Weihnachtsfeier solle in einem abgespeckten Rahmen stattfinden.

Zu dem Vorschlag der Hebesatzerhöhung rechnete der Bürgermeister vor, dass dies bei kleinen bis durchschnittlich großen Grundstücken zwischen 25€ bis 40€ Mehrkosten pro Jahr ausmachen würde. Bei größeren Flächen erhöhe sich die Summe entsprechend.

GR Mayer fragte, ob eine Hebesatzerhöhung unbedingt rückwirkend erfolgen müsse. Dies sehe er kritisch. Kämmereileiter Burger erklärte, diese Steuern seien Jahressteuern und könnten nicht halbjährlich geändert werden. Die einzigen Möglichkeiten seien, entweder zum 1. Januar 2020 rückwirkend oder
zum 1. Januar 2021 zu erhöhen.

GRin Soukup konnte zwar die Problematik um die Wichtigkeit der Erhöhung der Hebesätze nachvollziehen, jedoch war sie der Meinung, man solle erst sehen, was Bund und Länder den Gemeinden finanziell gegebenenfalls noch beisteuerten. Sie würde eine Erhöhung erst für das kommende Jahr vorsehen. Der Kämmerer meinte, dass es aktuell Finanzverhandlungen zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden gebe. Die Ergebnisse würden jedoch noch nicht vorliegen. Es wird von weiteren 500 Millionen Euro ausgegangen. Mehr werde nicht kommen. Zudem betonte er, dass er bereits im Juli mit den Haushaltsplanungen für das Jahr 2021 beginne. Das bedeute, wenn der Gemeinderat zeitnah zum Thema nichts beschließe, könne nichts eingeplant werden. Burger unterstrich die Wichtigkeit der Erhöhung auch dadurch, dass so ein Haushalt in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie genehmigt werden würde. Im kommenden Jahr bezweifle er dies aber. BM Hick konnte die Sorge der Gemeinderäte nachvollziehen, es sei aber wichtig, frühzeitig eine Perspektive für die Haushaltsplanungen zu geben. Wenn gar nichts erhöht würde, bedeute dies eine Haushaltskonsolidierung im Herbst.

GR Groeneveld meldete sich zu Wort und stellte fest, dass die Pandemie den bestehenden, gut vorbereiteten Haushalt ganz schön durcheinandergebracht habe. Rückwirkend könne er aber auch keiner Erhöhung der Hebesätze zustimmen. Für die kommenden Jahre sehe er es hingegen als Mittel, den Defiziten entgegenzuwirken. Die Beträge der vorgeschlagenen Erhöhung seien an sich zwar gering, jedoch sei er der Meinung, dass das ein falsches Zeichen gegenüber der Bürgerschaft setze. Es solle nicht der Eindruck entstehen, man „wälze nun alles auf den kleinen Bürger ab“. Sein Vorschlag war, bis Ende des Jahres abzuwarten und wenn sich die Situation bis dahin nicht gebessert habe, wovon auszugehen sei, müsse für das kommende Jahr erhöht werden. Gegebenenfalls sogar bis auf 400 Punkte. Erneut mahnte der Kämmerer, dass ein Beschluss im nächsten Jahr zu spät für seine Planungen sei.

BM Hick erinnerte an die Verpflichtung der Gemeinde, darauf bedacht zu sein, alle möglichen Mittel auszuschöpfen, die zu einem Ausgleich des Haushaltes und einer stabilen finanziellen Situation der Kommune beitragen. Die Anpassung der Hebesätze sei hier eine der naheliegendsten Möglichkeiten. Gingen liege mit den bestehenden Hebesätzen unter dem Durchschnitt des Landkreises. Dem Bürgermeister war es wichtig zu bekräftigen, dass die Gemeinden auch in Wirtschaftskrisen in erster Linie diejenigen seien, die viele Investitionen tätigten. Diese kämen letztlich der Bürgerschaft zugute. Auch Kämmereileiter Burger bestätigte dies. Die Gemeinden seien angehalten, antizyklisch vorzugehen, um den Motor der Wirtschaft am Laufen zu halten. Entsprechend wären viele investive große Maßnahmen im bestehenden Haushalt gar nicht von den Sparmaßnahmen betroffen.

GR Engel meinte, eine Steuererhöhung sollte die Ultima Ratio bleiben. Seine Fraktion würde, wie seine Vorredner, ebenfalls abwarten und wolle kein falsches Signal an die Bürger geben. Er betonte, er finde es gut, dass auch die Verwaltung selbst mit dem Verzicht auf den jährlichen Ausflug zu den Sparmaßnahmen beitrage. Gleichzeitig schlug er vor, dass der Gemeinderat ebenfalls auf das traditionelle Weihnachtsessen oder eine kostspieligere Unterbringung zur Klausurtagung verzichten könnte. Zudem müsse über Haushaltsanträge erneut nachgedacht werden. Engel war verwundert, dass die wegen Corona fehlenden 67.000€ so große Auswirkungen auf die Sicherheit des Haushaltes haben. Hätte er dies vorher gewusst, hätte er den Haushalt als nicht genehmigungsfähig angesehen. Er wolle vermeiden, dass von den Bürgern mehr zurückgeholt werde, als tatsächlich verloren ging. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass tatsächlich Aspekte wie die Bücherei stark beschnitten werden müssten und zog den Vergleich zur Nachbarkommune Kuchen. Dort sei dies auch nicht der Fall.

BM Hick machte deutlich, dass keine investiven Maßnahmen, auch nicht aus Haushaltsanträgen der Fraktionen, eingespart werden sollten. Damit solle schließlich die örtliche Wirtschaft unterstützt und die Wirtschaft angekurbelt werden. Eine große investive Maßnahme habe nichts mit dem Ergebnishaushalt zu tun. Zum Vergleich mit der Gemeinde Kuchen erwähnte der Bürgermeister, dass die Nachbarkommune finanzielle Mittel aus einem Ausgleichsstock für infrastrukturell schwachen Raum erhalte. Dies habe nichts damit zu tun, dass Kuchen finanziell schlecht dastehe, sondern liege lediglich an der Lage der Gemeinde. Alle Kommunen von Wiesensteig bis Kuchen erhielten hieraus Unterstützung. Durch die Grenze der Zuteilungen sei Gingen leider von einer Bezuschussung ausgeschlossen. Man könne die Situationen von Gingen und Kuchen also schlecht vergleichen. Hick stellte klar, dass eine Gemeinde nur die Kraft habe, Investitionen zu tätigen, wenn der Ergebnishaushalt ausgeglichen sei. Ansonsten müsse das freiwillige Angebot der Gemeinde zwangsläufig gekürzt werden.

GR Staffa war der gleichen Auffassung wie seine Vorredner. Eine rückwirkende Steuererhöhung sei das falsche Zeichen an die Bürger. Bei geringeren Gehältern seien schon ein paar Euro viel. Seine Fraktion wolle vor einem Beschluss erst wissen, wie die Situation Ende des Jahres aussehe. Er habe auch keine Angst vor einer Haushaltskonsolidierung. Wie von GR Groeneveld angesprochen könne auch Staffa sich vorstellen, zu einem späteren Zeitpunkt auf 400 Punkte zu erhöhen, wenn die Lage es eindeutig erfordere. Trotz seiner Stellungnahme entgegen dem Vorschlag der Verwaltung dankte GR Staffa, dass die Kämmerei dem Gremium immer wieder den Spiegel vorhalte und darauf hinweise, dass die Hebesätze wegen der unterdurchschnittlichen Höhe angepasst werden müssten. GR Mann und GR Deger schlossen sich dem an und bemerkten sie seien froh über die Zuverlässigkeit der Verwaltung, auf derartige Dinge hinzuweisen.

GR Frey schlug ebenfalls vor, sich im September 2020 erneut mit der Thematik zu befassen. Er war gegen eine rückwirkende Erhöhung, um die Familien und Firmen im Ort nicht übermäßig zu belasten. Gleichzeitig ermahnte er, dass im Herbst vom Gemeinderat dann aber wirklich Farbe bekannt werden müsse. Der Auffassung war auch GR Staffa. Zudem meinte er, man müsse Kosten zukünftig verstärkt dort ausgleichen, wo sie entstehen. Daher könne er sich auch vorstellen, beispielsweise die Kitagebühren anzupassen. GR Deger war sich sicher, man komme langfristig nicht um eine Erhöhung der Steuern herum, da die Gemeinde hier sowieso unterdurchschnittlich liege. Nur die Rückwirkung sei ihm ein Dorn im Auge.

GR Groeneveld wollte wissen, ob der Haushalt trotzdem genehmigungsfähig sei. Herr Burger bejahte dies für die aktuelle Ausnahmesituation. Unter normalen Umständen würde der Haushalt jedoch nicht genehmigt werden und es wäre nach Gesetz ein Nachtragshaushalt zu erstellen. Im Februar, zum Zeitpunkt des Beschlusses durch den Gemeinderat, sei der Haushalt für 2020 absolut genehmigungsfähig gewesen. Er merkte an, es wäre der Verwaltung lieber gewesen, die Hebesätze in kleinen Schritten zu erhöhen, als auf einen Schlag. So hätte der Situation frühestmöglich gegengesteuert werden können, was wiederum zu einer möglichst geringen Belastung der Bürgerschaft beigetragen hätte. BM Hick war es wichtig, erneut zu unterstreichen, dass die Haushaltsplanungen 2020 nicht „auf Kante“ gestrickt waren. Durch die Pandemie sei eine Verschlechterung eingetreten. Damit habe niemand rechnen können. Dem Bürgermeister sei klar gewesen, dass die Entscheidung nicht leichtfalle. Gerne hätte er die Steuererhöhung rückwirkend beschlossen, denn nur abzuwarten und zu hoffen, dass sich die Situation bessere, sei ihm zu dünnes Eis. Manche Aufwendungen könnten ohne die Erhöhung durchgeführt zu haben nicht guten Gewissens getätigt werden, dafür sei die Situation zu undurchsichtig und schwierig.

Der Beschlussantrag wurde geändert und die Hebesatzerhöhung ausgenommen. Folgende Sparmaßnahmen im Ergebnishaushalt wurden einstimmig beschlossen:

 
  • Einstellung der wöchentlichen Straßenreinigung
  • Streichung des Besamungskostenzuschusses
  • Streichung der Schmutzzulage für Milchleistungsprüfungen
  • Vorübergehende Nichtbesetzung einer Stelle im Bauhof bis März 2021
  • Verzicht auf den Betriebsausflug der Gemeindebediensteten
  • Reduzierung der Weihnachtsfeier der Gemeindebediensteten
  

Hohensteinhalle
- Weitere Vorgehensweise

BM Hick meinte, es habe seit der Informationsveranstaltung zur Hohensteinhalle zwischenzeitlich keine Anfragen von Bürgern mehr gegeben. Die Präsentation des Infoabends werde auf der Website der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Zudem sei vorgesehen, die Öffentlichkeitsarbeit diesbezüglich noch auszuweiten. Bürger sollen konkrete Fragen zur Halle an die Verwaltung stellen können. Denkbar sei, einen Fragekatalog zu veröffentlichen. So könnte die Bürgerschaft in einer Art FAQ-Rubrik auf der Website der Gemeinde Informationen nachschlagen.

Es gehe in der nächsten Zeit um die wichtige Entscheidung: Reicht den Vereinen und der Bürgerschaft der Status Quo der Halle für die Zukunft weiter aus und soll dieser entsprechend gehalten werden (keine Barrierefreiheit, keine besseren und erweiterten Nutzungsmöglichkeiten etc.)? Oder soll auch im Hinblick auf die Zukunft die Entwicklungschance wahrgenommen werden, an der Halle baulich etwas maßgeblich zu verändern oder gar einen Neubau zu starten? Ebenfalls müsse diskutiert werden, welche Investitionshöhe vertretbar sei. Der Bürgermeister bemerkte, die Hohensteinhalle sei die älteste Halle im Landkreis. Würden stückchenweise nur Teile der Halle saniert werden, belaste dies den Ergebnishaushalt der Gemeinde und man stehe in ein paar Jahren gegebenenfalls vor demselben Problem, wie heute. Auch erreiche man keine Verbesserung in der Nutzung der Halle. Daher schlug der Bürgermeister vor, ein investives Gesamtpaket zu schnüren.

Im nächsten Schritt werde der Arbeitskreis Zukunft Hohensteinhalle zusammengerufen und es müsse mit den Vertretern das Ergebnis der Untersuchung diskutiert werden. Das Ergebnis dieser Absprachen solle anschließend dem Gemeinderat vorgestellt werden. BM Hick betonte, er wolle die Sache nicht auf die lange Bank schieben, da es schließlich auch um die Sicherheit der Hallennutzer gehe.

GR Groeneveld fragte, ob es bezüglich des Fragekataloges für die Bürger eine Frist gebe, Fragen zu stellen und ob diese Fragen dann im Arbeitskreis besprochen würden. BM Hick gab an, die bisherigen Fragen deckten sich Stand heute mit dem, was bereits im Workshop besprochen worden sei. Die Fragemöglichkeit solle den Bürgern möglichst lange erhalten bleiben. Irgendwann müssten die Beiträge aber natürlich geschlossen werden, um eine Entscheidung treffen zu können. Dies sei aktuell noch nicht der Fall.

GR Staffa sprach sich positiv für das Wiederaufleben des Arbeitskreises aus. Er schlug vor, zukünftig den gesamten Gemeinderat teilnehmen zu lassen, damit alle gleichermaßen informiert sind. GR Engel schloss sich dem an. Er fand eine öffentliche Diskussion sei nötig, damit die Bürgerschaft erneut die Möglichkeit habe, Fragen zu stellen. Zu der Grundsatzfrage bezüglich der Halle habe GR Staffa noch keine festgelegte Meinung. Er finde es wichtig, möglichst viele Bürger zu beteiligen. Insbesondere die jungen Nutzer hätten noch besonders lange etwas von der Entscheidung über die Halle. Zum Infoabend Hohensteinhalle gab GR Staffa das Feedback, die Präsentation sei auf der Präsentationsfläche fast nicht erkennbar gewesen. Der Abend hatte in der Hohensteinhalle stattgefunden, um die vorgeschriebenen Mindestabstände einhalten zu können. Es wurde mit einigen Besuchern gerechnet. Da die Halle nicht auf Präsentationen ausgelegt sei, habe man mit dem technischen Equipment auf die Schnelle improvisieren müssen, so BM Hick. Die Kritik sei nachvollziehbar, in dem Moment sei die Situation aber coronabedingt nicht anders zu lösen gewesen.

GR Engel erkundigte sich, was für eine „Minimalversion“ der Hallensanierung nötig wäre, damit der Status Quo gehalten werden könne. Er bat um eine Vergleichsaufstellung dieser vierten Möglichkeit zu den bisherigen drei Varianten.

BM Hick stellte klar, dass er gegen jährliche Kleinsanierungen sei. Er müsse sich auch Gedanken darüber machen, ob diese regelmäßigen Belastungen des Ergebnishaushaltes langfristig nachhaltig und zu verantworten seien. GR Frey meinte, er könne sich mit stückchenweisen Sanierungen ebenfalls nicht anfreunden. Für ihn komme nur ein Neubau infrage. Ziel müsse sein, dass die neue Halle wieder 50 Jahre halte. Die Gemeinde brauche die Halle dringend. Frey erinnerte sich, dass zu früheren Zeiten hauptsächlich von Vereinen Zeit und Geld in die Halle investiert wurde. Der Mut der damaligen Bevölkerung, die Halle zu bauen, war belohnt worden. Eine Finanzierung des Hallenprojektes sei langfristig planbar und ziehe sich auf mehrere Jahrzehnte. Wenn man die große Summe eines Neubaus auf die Zeit aufteile, sei sie definitiv zu finanzieren. Frey war der Meinung, im jetzigen Zustand sei die Halle in Teilen gar nicht mehr so nutzbar, wie zur Zeit des Baus. Die Hausmeisterwohnung und auch andere Räumlichkeiten stünden beispielsweise zwischenzeitlich leer und seien ungenutzter und nicht nutzbarer Raum. Für einen Weitererhalt derartiger Zustände könne er nicht stimmen. Man sollte kein gutes Geld Schlechtem hinterherwerfen. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass die Kosten eines Neubaus einigermaßen kalkulierbar seien. Bei einer Sanierung könnten versteckte Kosten lauern, da man nicht ganz überblicken kann, was alles auf einen zukommt. Die Workshops zum Thema Halle finde er abgesehen davon wichtig und sei dafür, die Treffen wieder aufzunehmen.

GR Engel wollte die Aussage seines Kollegen, welche indizierte, die Teil-Sanierung sei verschwendetes Geld, nicht so stehen lassen. Die reine Standsicherheit der Halle sei laut dem Planungsbüro gewährleistet. BM Hick meinte, das stehe außer Frage. Die eigentliche Frage sei, ob die Halle in dieser Form zukunftsfähig sei. GR Groeneveld schlug vor, man könne sich generalsanierte Hallen oder Neubauten in anderen Kommunen als Vergleich anschauen. Dies sei eher schwierig, da Hallen anderer Gemeinden mit der Hohensteinhalle und den Bedürfnissen vor Ort kaum vergleichbar seien, so BM Hick. Würde eine Entscheidung zum Hallenneubau fallen, könnte man sich Anregungen holen.

BM Hick schlug vor, dass nicht nur der geplante Workshop mit den Vereinsvertretern und Gemeinderat, sondern explizit auch für den Gemeinderat stattfinden solle. Das Gremium war damit einverstanden. Zunächst würde jedenfalls der Workshop Halle mit den Vereinen und sonstigen Vertretern stattfinden. Dann käme die restliche Bürgerschaft zum Zuge. Die Einladungen zur Gesprächsrunde sollen über alle der Gemeinde möglichen Kanäle publiziert werden, um möglichst viele Personen zu erreichen.

GR Deger schloss die Diskussionsrunde mit der Feststellung, dass die Workshops und Bürgerbeteiligungen zwar äußerst wichtig seien, jedoch auch diese dem Gremium die Entscheidung letztlich nicht abnehmen würden. Er fand es wichtig, auch zu beachten, welche großen Investitionen neben der Halle in den kommenden Jahren anstünden. Zu lange warten mit dem Beschluss, wie es weitergeht, würde er rein schon darum nicht, um mögliche Fördergelder nicht zu verpassen.

 

Eilentscheidung des Bürgermeisters nach §43 GemO (4)

In der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2020 hat sich der Gemeinderat einstimmig für die schnellstmögliche Installation einer Ultrafiltrationsanlage im Hochbehälter Halde zur Aufbereitung der Quellwässer ausgesprochen. Bereits am 25. Mai 2020 fand ein Vor-Ort-Termin mit dem Hersteller (Firma Strecker Wassertechnik GmbH) statt, um die finalen Rahmenbedingungen festzulegen. Herr Strecker teilte der Verwaltung mit, dass die Anlage durch die Verschiebung eines anderen Auftrags bereits Ende Juni produziert werden könnte. Hierfür musste der Auftrag jedoch umgehend erteilt werden. Der Gemeinderat wurde hierüber per E-Mail am 26. Mai 2020 informiert. Da sich alle Fraktionsvorsitzenden positiv zurückgemeldet hatten, wurde der Auftrag im Rahmen einer Eilentscheidung des Bürgermeisters am 2. Juni 2020 an die Firma Strecker Wassertechnik GmbH zum Angebotspreis von 176.038,00 € vergeben.

Der Gemeinderat nahm von der Eilentscheidung des Bürgermeisters einstimmig zustimmend Kenntnis.

 

Abbruch Gebäude Hindenburgstraße 84 und 103
- Auftragsvergabe

Die Ausschreibung für den Abbruch der Gebäude Hindenburgstraße 84 und 103 wurde am 28. April 2020 an vier Unternehmen verschickt. Die Submission fand am 25. Mai 2020 um 13 Uhr statt. Zum Eröffnungstermin lagen drei Angebote vor. Die Auswertung der Angebote hat folgende Ergebnisse ergeben.

 

Josef Bühler Abbruch und Erdarbeiten Recycling     75.117,56 €     100 %

Bieter    93.667,98 €     124,70 %

Bieter    110.694,04 €    147,36 %

Gegen die Firma „Josef Bühler Abbruch und Erdarbeiten Recycling“ bestehen keine Bedenken. Von diesem Unternehmen wurden bereits das Hauptschulgebäude sowie das alte Schützenhaus abgebrochen. Da sich die Gebäude beide im Sanierungsgebiet befinden, werden die Abbruchskosten mit 60 % aus der Städtebauförderung bezuschusst.

Der Auftrag für den Abbruch der Gebäude Hindenburgstraße 84 und 103 wurde mit einstimmigem Beschluss des Gemeinderates zum Angebotspreis von 75.117,56 € an die Firma Josef Bühler Abbruch u. Erdarbeiten Recycling in 73492 Rainau-Dalkingen vergeben.

 

Gemeinsamer Gutachterausschuss
- Änderung §5 Gutachterbestellung öffentlich-rechtlicher Vereinbarung

Die erste öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV) wurde im November 2019 zur inhaltlichen Prüfung von der Stadt Geislingen an das Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt. Im April 2020 erhielt der Gutachterausschuss der Stadt Geislingen die Freigabe der letzten überarbeiteten Fassung dieser Vereinbarung. Am 28. Mai 2020 stimmte der Gemeinderat der Stadt Geislingen der ÖrV zu. Diese Vereinbarung wurde zwischenzeitlich von den Gemeinden des gemeinsamen Gutachterausschusses unterzeichnet. In Gingen fand
am 29. Mai 2020 die Unterzeichnung auf dem Rathaus statt. Bedauerlicherweise fiel erst nach der Unterzeichnung der Gemeinden der Stadt Geislingen auf, dass ein Datumsfehler in § 5 ÖrV unterlaufen ist, der noch auf den Vorentwurf aus dem Jahr 2018 zurückzuführen ist. Seinerzeit ging man noch davon aus, die Umsetzung 2019 abschließen zu können. Da die Gutachterausschüsse immer für vier Jahre einberufen werden, würde rechtlich gesehen dieser klein erscheinende Lapsus das Nichtzustandekommen des gemeinsamen Gutachterausschusses bedeuten. Eine Verlängerung für ein Jahr ist nicht vorgesehen. Daher bedarf es einer nachträglichen Korrektur der Laufzeit der gemeinsamen ÖrV. Der Gutachterausschuss Geislingen beantragt daher, die ÖrV vom 28. Mai 2020 in folgenden Punkten zu ändern:

§ 5 Gutachterbestellung öffentlich-rechtliche Vereinbarung,

Absatz 5 (Vorsitzender und Stellvertreter)

Alt:     „Als Vorsitzender wird für den Zeitraum bis zum 30. September 2023 der bisherige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige bestimmt.“

Neu:   „Als Vorsitzender wird für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2024 der bisherige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen an der Steige bestimmt.“

 

§ 5 Gutachterbestellung öffentlich-rechtliche Vereinbarung,

Absatz 6 (Bestellung der Gutachter)

Alt:     „Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30. Juni 2023.“

Neu:   „Die Amtszeit dieses (ersten) gemeinsamen Gutachterausschusses endet am 30. Juni 2024.“

 

Der Gemeinderat stimmte der im Sachverhalt vorgesehenen Änderung in §5 der Vereinbarung mit der Stadt Geislingen an der Steige einstimmig zu.

 

Gemeindesatzungen
- Aufhebungen der Gebührensatzung Gutachterausschuss

Im Zuge der Übertragung der Aufgaben an den gemeinsamen Gutachterausschuss beim Bürgermeisteramt Geislingen/Steige ist es erforderlich, dass zum 30. Juni 2020 die Gutachterausschussgebührensatzung sowie das betroffene Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebührenordnung aufzuheben sind. Hierzu enthielt der Beschlussvorschlag die entsprechenden Beschlüsse sowie die notwendige „Satzung über die Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung“.

Das Gremium beschloss einstimmig die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 14. Mai 1991, zuletzt geändert am 26. Januar 2010, gemäß §4 Gemeindeordnung in Verbindung mit §§2, 12 Kommunalabgabengesetz als Satzung. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Annahme von Spenden

In der Zeit vom 29. Februar 2020 bis zum 15. Juni 2020 gingen bei der Gemeindekasse diverse Spenden ein. Der Annahme musste der Gemeinderat gemäß § 78 Absatz 4 GemO zustimmen. Der Annahme, der in der Anlage aufgeführten Spenden, wurde gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung einstimmig zugestimmt. Der diesbezügliche Spendenbericht ist dem Landratsamt zuzuleiten.

 

Bekanntgaben und Anfragen

- Michelberg Gymnasium Geislingen
- Vordach Eingang Hohensteinschule und Kita Hohenstein
- IKG Auen
- Glasfaserausbau Gewerbegebiete
- Kreisverkehr Ortseingang Gingen
- Sitzbank Dirtbike-Park
- Öffnungszeiten Rathaus

Michelberg Gymnasium Geislingen

BM Hick informierte, am 14. Juli stehe der nächste Termin bezüglich des MiGy und der regionalen Schulentwicklung an. Aktuell seien 10 Gingener Schüler im Donzdorfer Gymnasium angemeldet. Wenn zukünftig noch mehr Gingener nach Donzdorf zur Schule gingen, müsse mit dem Amt für Mobilität gesprochen werden, um die Busverbindungen zu optimieren.

Vordach Eingang Hohensteinschule und Kita Hohenstein

Die Gemeindeverwaltung habe mit einem Gingener Unternehmen gesprochen, welches auch ein Angebot für das Vordach erstellt hatte. Es wurde eine freitragende Konstruktion für rund 25.000€ vorgeschlagen. Dies sei der Gemeinde aber nicht ausreichend und im Ergebnis dann zu teuer, so der Bürgermeister. Daher werde nun ein weiteres Angebot von der Firma erstellt.

IKG Auen

Der Bürgermeister informierte, dass am 6. Juli der Süßener Gemeinderat erneut über das weitere Vorgehen bezüglich des interkommunalen Gewerbegebietes Auen beschließe.

Glasfaserausbau Gewerbegebiete

Die Firma Vodafone wolle in Gingen die Gewerbegebiete mit einem 5G-Ausbau ertüchtigen. In diesem Rahmen wolle die Gemeinde gleich den Glasfaserausbau anstoßen. Auch mit Süßen und Donzdorf sei Vodafone derzeit in Gesprächen. Voraussetzung für alles sei selbstverständlich, dass die ansässigen Gewerbe mitmachten. Der Bürgermeister würde sich über eine große Beteiligung freuen und ist der Meinung, der Ausbau sei zukunftsorientiert eine wichtige Entscheidung. Wenn Vodafone im Gesamtwert einer bestimmten Summe genügend Verträge mit Gewerbetreibenden abschließe, würde die Firma auf eigene Kosten den Ausbau vornehmen. Das wäre eine tolle Chance, so BM Hick. Die Gemeinde Gingen gehe als gutes Beispiel voran und werde für den Bauhof und das Feuerwehrhaus, die auch in dem Gebiet liegen, bereits Verträge mit Vodafone abgeschlossen. Auch die Telekom und EVF seien am Ausbau interessiert gewesen, jedoch habe Vodafone als erster eine klare Absicht geäußert und eine Interessenabfrage bei den Gewerbetreibenden gestartet.

Kreisverkehr Ortseingang Gingen

Auf Anfrage wurde von der Gemeindeverwaltung geprüft, ob der neue Kreisverkehr am Ortseingang Gingen aus Richtung Süßen kommend mit einem Baum bepflanzt werden könnte. Dies sei laut BM Hick nicht der Fall, da sich der Kreisverkehr im Außenbereich befinde. Hier dürften keine festen Bauten angebracht werden. Bepflanzung an sich sei aber möglich und sogar gewünscht. Blumen oder Hecken sollen möglichst hoch sein, damit man als Autofahrer nicht über den Kreisverkehr hinwegsieht. Das bewirke, dass am und im Kreisel langsamer gefahren werde.

Sitzbank Dirtbike-Park

GRin Soukup erkundigte sich, ob sich für den Dirtbike-Park noch eine Sitzbank beschaffen ließe. BM Hick meinte, das sei grundsätzlich kein Problem. Die Anregung werde mitgenommen.

Öffnungszeiten Rathaus

Nach der längeren Schließung des Rathauses wegen der Corona-Pandemie gab BM Hick bekannt, dass ab dem 29. Juni die Pforten wieder geöffnet seien. An den Öffnungszeiten habe sich aber etwas geändert, man wolle zukünftig mehr auf Terminvereinbarungen setzen. In der Corona-Zeit habe sich dieses Modell bewährt und gezeigt, dass dadurch die Arbeit der Verwaltung effektiver möglich ist. Ab der Wiedereröffnung wird dienstagnachmittags das Rathaus geschlossen bleiben. Termine sind möglich. Zudem ist freitagvormittags nur noch das Bürgerbüro geöffnet, die restlichen Ämter sind für Besucher nicht zugänglich, außer es wurde ein Termin vereinbart.