Hundesteuer - Jahresbescheide 2020
Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2020 wurden anfangs des Jahres an die Steuerpflichtigen versandt.Die Hundesteuer ist am 07.02.2020 mit dem gesamten Jahresbetrag zur Zahlung fällig.
Wir bitten Sie deshalb die Hundesteuer termingerecht zu überweisen bzw. am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
2020 gibt es keine neuen Hundesteuermarken, da die im Jahre 2016 zugestellten Steuermarken immer noch gültig sind.
Haben Sie Ihren Hund angemeldet?
Es wird immer wieder festgestellt, dass nicht alle Hundehalter ihre Hunde auch anmelden.
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das Alter von drei Monaten erreicht hat, der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
Endet die Hundehaltung, so ist auch hier innerhalb eines Monats eine Meldung bei der Gemeinde zu machen.
Verstöße gegen die Anzeigepflicht werden gemäß § 12 der Hundesteuersatzung als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Sollten Sie Ihren Hund nicht angemeldet haben, holen Sie dies, auch in ihrem eigenen Interesse, nach.
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeinde Gingen an der Fils gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Gingen an der Fils wenden.
Kontakt
Gemeinde Gingen an der Fils
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils
07162 9606-0
07162 9606-7011
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