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Zutrittsregelung Rathaus ab 01.01.2022
Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden kommunaler Verwaltungen in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
Wenn nichtimmunisierte Personen ohne erforderlichen Testnachweis ein kommunales Verwaltungsgebäude betreten oder eine kommunale Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen, kann dafür ein Bußgeld erhoben werden (§ 24 Nr. 17b CoronaVO).
Kontakt
Gemeinde Gingen an der Fils
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils
07162 9606-0
07162 9606-7011
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