Gingen an der Fils (Druckversion)
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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.gingen.de veröffentlichten Website der Gemeinde Gingen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

  • einer am 29.01.2021 im Zeitraum vom 28.01.2021 bis 29.01.2021 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere:

  • a. Beschreibung: Der Ortsplan (interaktive Karte) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich.
  • b. Maßnahmen: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. 
  • c. barrierefreie Alternative: Alle, den Kartenpins (z.B. Kirchen, Restaurantes) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen, Kontaktdaten und eventuell Öffnungszeiten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen.

2. Barriere:

  • a. Beschreibung: Auf der Seite Imagefilm ist ein Youtube-Video hinterlegt, welches nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist.
  • b. Barrierefreie Alternative: Die Mitarbeiter im Rathaus werden schnellstmöglich unter dem Video einen Beschreibungstext zu den Inhalten hinterlegen. Eine Audiodescribtion ist nicht notwendig, da kein Text-Bild-Zusammenhang besteht.

3. Barriere:

  • a. Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend mit Betitelungen und Alternativtexten versehen. Beispiele für solche Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
  1. Sehenswürdigkeiten
  2. Schnappermobil
  3. Leitbild Hohensteinschule
  • b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden diese Mängel nach und nach beheben

4. Barriere:

  • a. Beschreibung: Nicht alle Links auf der Website sind korrekt betitelt.
  • 
b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Seiten prüfen und die Mängel nach und nach beheben.

5. Barriere:

  • a. Beschreibung: Auf der Seite "Sitzungskalender" ist eine Kalenderblatt-Fuktion eingebunden, welche nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist
  • b. Barrierefreie Alternative: Alle Termine in diesem Kalender finden Sie auch als barrierefreie Variante auf der Seite "Sitzungstermine"
 

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Gingen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Gingen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Gingen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Gingen bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

3. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Da unsere Bildergalerie im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke von Festen, Feiern etc. vermitteln soll, sind nicht alle Bilder in diesen mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 500 Bildern unverhältnismäßig.
  • c. Barrierefreie Alternative: Eine kurze Beschreibung des Fotoalbum-Inhalts liegt in Form eines Teasertextes vor. Diese werden von den zuständigen Mitarbeiter im Rathaus ggf. überarbeitet und ergänzt.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und zuletzt am 23.09.2020 überprüft und aktualisiert.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Fax: 0711 279 3366
Telefonnummer: 0711 279 3360
E-Mail-Adresse: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministeri...
www.behindertenbeauftragter.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.

Kontaktformular

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Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an.

Bürgermeisteramt Gingen an der Fils
Bürgermeister Marius Hick
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils
07162 9606-0
07162 9606-66
E-Mail schreiben

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