Gingen an der Fils (Druckversion)
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Geburt

Sie erwarten ein Baby? Informieren Sie sich über den Mutterschutz während der Schwangerschaft, lesen Sie alles rund ums Erziehungsgeld während der Elternzeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über sonstige finanzielle Hilfen.

Die Vaterschaft bei einem nicht ehelich geborenen Kind können Sie schon vor der Geburt des Kindes anerkennen lassen.

Kontakt

Gemeinde Gingen an der Fils
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils

07162 9606-0
07162 9606-7011
E-Mail schreiben

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