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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet......

Autor: Martina Manz
Artikel vom 29.01.2020

Bürger fragen

Ein Anwohner der Uhlandstraße brachte einige Fragen bezüglich der geplanten endgütigen Ersterschließung des Wohngebietes und den damit einhergehenden Kosten für die Anlieger mit. Er erkundigte sich zunächst, woher die Gemeinde wisse, dass das Gebiet Uhlandstraße/ Lessingstraße noch nie endgültig erschlossen worden sei. BM Hick erklärte, dies ließe sich anhand der vorhandenen Akten zum Wohngebiet nachlesen.

Der Bürger meinte, es sei bei den Gesprächen mit den betreffenden Anwohnern im Jahr 2014 nur von einer Sanierung der Straßen die Rede gewesen, nicht von einer endgültigen Ersterschließung. Dies konnte der Bürgermeister so nicht bestätigen. Es habe vor sechs Jahren eine Infoveranstaltung stattgefunden, die sich explizit mit dem Thema beschäftigt habe. Hierbei wurden die Bürger informiert, dass die Maßnahme der endgültigen Ersterschließung in den kommenden Jahren im Zuge der notwendigen Kanalsanierungen ansteht. Dass es sich um eine erstmalige endgültige Erschließung und nicht um eine Sanierung handelt, habe die Gemeindeverwaltung klar kommuniziert. Es sei zudem damals im Gemeinderat beschlossen worden, dass die endgültige Ersterschließung noch verschoben werde. Zur 1100-Jahr Feier habe man die Straßen nur mit einem Spritzbelag notdürftig repariert und die größten Schlaglöcher ausgebessert. 

Als nächstes wollte der Bürger wissen, wer bei einer Sanierung und wer bei einer endgültigen Ersterschließung zur Kasse gebeten werde. Er hakte auch nach, weshalb die Austraßen-Anlieger nicht für das Herrichten der Straße zahlen müssten. BM Hick gab an, eine Straßensanierung werde laut Gesetz in Baden-Württemberg von der Allgemeinheit gezahlt. Eine endgültige Ersterschließung hingegen würde zu 95% von den Anliegern und zu 5% von der Gemeinde getragen. Das sei ebenfalls gesetzlich verpflichtend. Die Maßnahme in der Austraße wird man darum nicht mit den Bewohnern abrechnen, da es sich um eine Sanierung handelt.

Bezüglich des Zeitungsartikels zum Thema aus der Geislinger Zeitung fragte der Anwohner der Uhlandstraße, ob es stimme, dass im kommenden Jahr ein Gesetz in Kraft tritt, durch welches die Bürger bei einer Ersterschließung nichts bezahlen müssten. Bürgermeister Hick betonte, dass sei so nicht richtig und wurde von der Presse falsch recherchiert und kommuniziert. Es besteht eher die Absicht das in anderen Bundesländern im kommenden Jahr das Gesetz an die baden-württembergische Gesetzesregelungen angelehnt wird. Dort sei es bislang u.a. so, dass Anlieger neben der endgültigen Ersterschließung, über sog. Straßenausbaubeiträge auch für spätere Generalsanierungen zahlen müssten. In Baden-Württemberg werden Sanierungen, wie bereits erwähnt, von der Allgemeinheit finanziert. Diese Gesetzesanpassung sei von der Presse falsch verstanden worden. In Baden-Württemberg ändert sich nach aktueller Information nichts an der bestehenden Regelung. Bürgermeister Hick machte darauf aufmerksam, dass die Regelung zu der Kostentragung für Erschließungsanlagen gesetzlich bindend ist. Dementsprechend wäre eine Finanzierung der endgültigen Ersterschließung durch die Gesamtgemeinde nicht erlaubt. Eine Zuwiderhandlung würde sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, da sie eine Veruntreuung von Steuergeldern darstellen würde.

Der Anwohner der Uhlandstraße wollte wissen, was für Maßnahmen vor dem zweiten Weltkrieg im Straßengebiet stattgefunden hätten und was damals die Standards für eine Erschließung waren. Der Bürgermeister führte aus, dass die Abwasserkanäle erst nach dem 2.ten Weltkrieg entstanden sind. Die Faktoren, die auf eine endgültige Ersterschließung hindeuten, seien damals ähnlich wie heute definiert. Eine endgültige Ersterschließung sei aus heutiger Sicht nicht erfolgt.

Bürgermeister Hick sagte er könne verstehen, dass die anfallenden Kosten für einige Anwohner eine finanzielle Herausforderung darstellten. Dies stelle sich natürlich auch für jede Familie unterschiedlich dar. Dass kein Bürger begeistert ist, wenn seine Straße nach vielen Jahren noch endgültig ersterschlossen wird und dafür hohe Summen gezahlt werden müssen, sei nachvollziehbar. Die endgütige Ersterschließung und die damit anfallenden Kosten habe man den Anliegern so lange wie möglich ersparen wollen. Zudem sei durch frühe und ausführliche Information versucht worden, den Bewohnern des Straßengebietes genügend Vorlaufzeit zur endgültigen Ersterschließung zu verschaffen. Nun sei es aber dringend an der Zeit, die Maßnahme durchzuführen. BM Hick bemerkte, dass in Gingen beispielsweise auch die Donzdorfer Straße (1. Bauabschnitt erfolgt) und die Brunnenstraße zwischen Marrbach und Brückenstraße noch nicht endgültig Ersterschlossen seien.

Nicht nur in Gingen gebe es Probleme mit dieser Thematik. Auch in der Nachbarkommune Süßen habe es einen ähnlichen Fall gegeben, bei dem die betreffenden Anwohner sogar gegen die Maßnahme geklagt hätten. Da die Erschließungsbeiträge im Gesetz jedoch eindeutig geregelt seien, hätten die Süßener Bürger vor Gericht mit ihrem Anliegen verloren. Gerne kann man sich hier über ähnlich gelagerte Fälle auch in Nachbarkommunen informieren.

Die Verwaltung gebe sich weiterhin Mühe, den betroffenen Bürgern selbstverständlich alle Informationen zur endgültigen Ersterschließung aufzubereiten und mitzuteilen, versprach BM Hick. Eine weitere Informationsveranstaltung sei ebenfalls geplant. Der Bürgermeister merkte an, dass durch Arrondierungsflächen Vorgärten für die betroffenen Häuser angelegt werden könnten. So verringere sich die Fläche der zu erschließenden Straßen und damit auch die Kosten der Herstellung. Der Bürgermeister ist zuversichtlich, dass man in dieser Weise noch auf die Bürger zugehen könne.

 

Max-Eyth-Straße 10, Flst.-Nr. 3131/10
-       Errichtung eines unbeheizten Wintergartens

Der Bauherr plant, auf dem oben genannten Grundstück im südlichen Teil eines unbeheizten Wintergartens mit einer Grundfläche von 3,30m x 3m zu errichten. Das Bauvorhaben befindet sich in einem Gebiet, für welches kein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist, sondern nur ein einfacher Bebauungsplan in Form eines Baulinienplanes. Daher muss das Bauvorhaben nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 34 BauGB beurteilt werden. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Der Wintergarten soll außerhalb des Baufensters in der Bauverbotsfläche errichtet werden. Die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück ist mit 2,50 m eingehalten. Die Übersichtlichkeit der Straßenraums wird nicht beeinträchtigt, da ein Mindestabstand von 5 m zur Straße eingehalten wird. Die Gemeindeverwaltung schlug daher vor, das Einvernehmen zu einer Befreiung hinsichtlich der Errichtung des Wintergartens außerhalb des Baufensters gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 36 BauGB zu erteilen. Des Weiteren schlug die Gemeinde vor, das Einvernehmen nach §§ 34 und 36 BauGB zu erteilen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zur Bauvoranfrage gemäß §§34 i.V.m. §36 BauGB zu erteilen. Zudem wurde einstimmig gemäß §31 Abs. 2 i.V.m. §3 BauGB Einvernehmen zu einer Befreiung hinsichtlich der Errichtung des Wintergartens außerhalb des Baufensters erteilt.

 

„Ried“, Flst.-Nr. 1783/4;

-       Errichtung eines Natur- und Waldkindergartens
-       Aufstellung eines Bauwagens mit überdachter Veranda
-       Errichtung von vier Stellplätzen
-       Errichtung von fünf Fahrradabstellplätzen

Der Bauherr plant, auf dem o.g. Grundstück einen Natur- und Waldkindergarten zu errichten. Hierfür ist die Aufstellung eines „Bauwagens“ mit einer Grundfläche von 12m x 3m vorgesehen. Davor soll noch eine Veranda mit der gleichen Größe errichtet werden. Des Weiteren sollen 4 Stellplätze und 5 Fahrradabstellplätze angelegt werden. Das o. g. Grundstück befindet sich im Außenbereich. Daher ist das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen. Danach ist ein Vorhaben im Einzelfall zulässig, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist sowie seiner besonderen Anforderung an die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Die Gemeindeverwaltung sah in der Errichtung eines Natur- und Waldkindergartens keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange bzw. ist die Errichtung eines Natur- und Waldkindergartens ausschließlich für den Außenbereich zweckbestimmt und schlug daher vor, das Einvernehmen nach § 35 i. V. m. § 36 BauGB zu erteilen.

GR Mayer erkundigte sich nach der Größe des Grundstücks. BM Hick gab an, die Fläche sei rund 450m² groß. GR Groeneveld fand es zwar gut, dass nun schließlich ein geeignetes Grundstück gefunden wurde, das auch von den Ämtern des Landratsamtes tendenziell befürwortet werde. Jedoch sprach er sich dagegen aus, dass nahe der Fläche vier PKW-Stellplätze errichtet werden sollen. Er finde es kontraproduktiv, einen Natur- und Waldkindergarten so zu schaffen, dass er direkt mit dem Auto angefahren werden könne. BM Hick meinte, die Stellplätze seien baurechtlich zwingend gefordert. Man könne konzeptionell immer noch einen Sammelplatz für die Kinder weiter vorne vorsehen. Die Stellplätze seien in erster Linie sowieso für die Mitarbeiterinnen vorgesehen, welche fast alle von außerorts kämen. Diese müssten im Sommer und im Winter jeden Tag einen Wasserkanister zum Grundstück bringen, da kein Wasseranschluss vorhanden sei. Auch andere Materialien müssten von den Mitarbeiterinnen zum Bauwagen transportiert werden. Diesbezüglich sei die Erreichbarkeit des Grundstücks mit dem Auto ein großer Vorteil. BM Hick betonte, außerdem sollten die vier Stellplätze lediglich auf Schotterrasen angelegt werden. Es gäbe also keinen größeren Eingriff in die Landschaft.

Von GR Preßmar kam die Anregung, man solle im Zweifelsfall eine Beschilderung anbringen, dass die Stellplätze keine Wanderparkplätze sind, sondern zum Kindergarten gehören. GRin Soukup bat darum, in die Konzeption aufzunehmen, dass die Eltern nicht bis vor das Gartentor des Kindergarten-Grundstücks anfahren sollen. BM Hick nahm die Anregungen mit und versprach, dass die fertige Kindergarten-Konzeption dem Sozialausschuss noch präsentiert werde.

Mit mehrheitlichem Beschluss des Gremiums wurde gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 36 BauGB das Einvernehmen zu oben genanntem Bauantrag erteilt.

 

Einbringung Haushalt

Gemeindekämmerer Burger trug seine Haushaltsplanungen für das Jahr 2020 vor. BM Hick erklärte, dass der Haushalt im Februar vom Gemeinderat beschlossen werden solle. Bis zum 5. Februar könnten die Fraktionen noch Haushaltsanträge bei der Verwaltung stellen.

 

-       Haushaltsrede BM Hick -

 

Annahme von Spenden

In der Zeit vom 26.11.2019 bis zum 13.01.2020 sind bei der Gemeindekasse diverse Spenden eingegangen. Der Annahme wurde vom Gemeinderat gemäß § 78 Absatz 4 GemO zugestimmt. Der Spendenbericht wird dem Landratsamt zugeleitet. 

 

Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Stuttgart für die Wahl-Periode 2020 bis 2025

Die Amtszeit der derzeit beim Verwaltungsgericht berufenen ehrenamtlichen Richter endet mit dem Ablauf des 30.Mai 2020. Daher sind nach §§ 25 ff. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die ehrenamtlichen Richter auf die nächste fünfjährige Wahlperiode neu zu wählen. Die Wahl erfolgt durch einen beim Verwaltungsgericht Stuttgart bestellten Ausschuss, eine Beschlussfassung über die vorgeschlagenen Personen findet zudem im Kreistag des Landkreises Göppingen statt. Für den Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils–Lautertal sind vorbehaltlich vier Personen vorzuschlagen, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Bei vier Mitgliedsgemeinden im Verband erscheint es angebracht, jeder Mitgliedsgemeinde das Vorschlagsrecht für eine Person einzuräumen. Für den Fall, dass die vorgeschlagene Person die Voraussetzungen zur Wahl, etc. nicht erfüllt oder aus anderen Gründen ausscheidet, soll jede Gemeinde eine/n geeignete/n Ersatzkandidaten/-in vorschlagen. Nähere Informationen, insbesondere die Voraussetzungen zur Wahl, wurden über ein Schreiben des Landratsamts vom 07.01.2020 gegeben.

Der Gemeinderat war sich einig, dass so spontan kein ehrenamtlicher Richter vorgeschlagen werden könne. BM Hick meinte, das Gremium solle sich bis zum folgenden Tag noch einmal Gedanken machen. Sollte man bis dahin keinen Vorschlag haben, müsse eben Fehlanzeige gemeldet werden.

 

Bekanntgaben und Anfragen

-      Lokalredaktion Stuttgarter Nachrichten
-      Bauvorhaben Austraße
-      Lindenstraße Doppelhäuser
-      Schnapperdörfle
-      Antrag: Aufnahme Tagesordnungspunkt

Lokalredaktion Stuttgarter Zeitung/Nachrichten

BM Hick gab bekannt, dass die Lokalredaktion der Stuttgarter Zeitung/Nachrichten ihre Arbeit einstelle. Es wurde mitgeteilt, dass die Lokalnachrichten aus dem Landkreis Göppingen würden zukünftig von der NWZ geliefert werden.

Bauvorhaben Austraße

Der Baubeginn sei laut Herrn Burger auf den 2. März geplant. Anfang Februar werde eine neue Trafostation vor Haus 16 gebaut. Eine neue Stromleitung werde verlegt und die bestehende Gasleitung verlängert.

Lindenstraße Doppelhäuser

Kämmereileiter Burger berichtete, bei den neuen Doppelhäusern in der Lindenstraße solle direkt ein komplettes Tiefbord (abgesenkter Gehweg) gebaut werden. Ein Glasfaseranschluss solle auch direkt angelegt werden. Die Gemeinde müsse hier lediglich den Umbau von Asphalt zu Pflasterstein bezahlen, da die restlichen Kosten von den Anliegern sowie dem Albwerk und der Telekom getragen würden. Die Firma Moll fange in den kommenden zwei Wochen damit an, den Gehweg umzubauen. Der Bus fahre während der Zeit des Umbaus über den Lärchenweg. Der Schulweg sei aber nicht beeinträchtigt. Der Gemeinderat stimmt der Vorgehensweise zu.

Schnapperdörfle

GR Groeneveld erkundigte sich, ob das Schnapperdörfle dieses Jahr stattfinden würde. Da noch keine offizielle Meldung an die Familien herausgegangen sei, seien einige Eltern verunsichert, ob sie ihre Kinder nun noch anmelden können. BM Hick konnte diesbezüglich verkünden, dass das Schnapperdörfle definitiv in der Woche vom 10. August an stattfindet. Anmeldungen für das Feriendorf seien ab Ende Januar bis Anfang Februar möglich.

Antrag: Aufnahme Tagesordnungspunkt

GR Groeneveld stellte den Antrag, in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erneut das Grünbeet zu besprechen, welches vor der Grabenstraße 20 im Rahmen der Baumaßnahmen zum Samariterstift gebaut wurde. Die UWG-FW Fraktion habe sich die Sache vor Ort angeschaut und sei der Meinung, die Einfahrt zum Haus 20 sei beeinträchtigt. Darum wolle GR Groeneveld die Diskussion erneut anregen. BM Hick nahm den Antrag an und bestätigte, dass das Thema in einer der kommenden Sitzungen, spätestens im März, behandelt werden würde.