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Sitzungsberichte

Hauptbereich

GR Sitzung vom 19.11.2019

Autor: Martina Manz
Artikel vom 04.12.2019

Bürger fragen

Eine Bürgerin erkundigte sich darüber, wie gut der Wohnmobilstellplatz denn von den Wohnmobilisten angenommen würde und wie viele Personen ihn bislang genutzt hätten. BM Hick führte aus, dass der Platz baulich zwar fertiggestellt sei, jedoch noch nicht offiziell eröffnet, denn es fehlten weiterhin die Beschilderung sowie die Einrichtung der App zur Parkzeitregulierung. Erst wenn das alles beschafft sei und sich eingespielt habe, könne man zur Nutzungsfrequenz eine konkrete Aussage treffen. Man sei mit der baulichen Fertigstellung des Platzes zur denkbar ungünstigsten Jahreszeit fertig geworden, denn die Wandersaison sei natürlich vorbei. Im neuen Jahr nach der offiziellen Eröffnung des Platzes starte dann die erste richtige Saison des Wohnmobilstellplatzes.

Hohensteinhalle

- Bericht Workshop mit den Vereinen vom 19.10.2019
- Bestätigung vorläufiges Raumprogramm

Das Büro Kubus360 GmbH war vom Gemeinderat mit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dreier Alternativen hinsichtlich der Zukunft der Hohensteinhalle beauftragt worden. Es handelte sich um

a)    Generalsanierung der Bestandshalle
b)    Erweiterung mit Generalsanierung
c)    Neubau

Zur Vorbereitung dieser Untersuchung sollte das bereits im Jahr 2018 erarbeitete Raumprogramm der Halle nochmals im Rahmen eines weiteren Workshops überprüft und ggf. ergänzt werden. Am 19. Oktober traf sich der Arbeitskreis zum Thema „Sportstättenentwicklung Hohensteinhalle“ im Mehrzweckraum der Hohensteinschule. Vertreter aus Vereinen, Kommunalpolitik, Schule und Verwaltung brachten ihre Ideen ein. Weitergearbeitet wurde am Ergebnis des vorangegangenen Workshops „Sportentwicklungsplanung“ vom 7. Juli 2018, der damals vom Institut für kooperative Planung und Sportentwicklung Stuttgart begleitet wurde. Das Ergebnis des Workshops vom 19. Oktober wurde in der Gemeinderatssitzung von Frau Thomas vom Büro Kubus vorgestellt. Sie präsentierte zudem das vorläufige Raumprogramm für die beauftragte Untersuchung.

Die beim Workshop herausgearbeiteten Hauptpunkte waren die folgenden:

-       Es wurde nach wie vor die Notwendigkeit einer Mehrzweckhalle in Gingen gesehen (geeignet für Nutzung sowohl durch Sport, als auch durch Kultur).
-       Die Halle sollte handballspieltauglich sein.
-       Es gibt Bedarf an einem oder mehreren Gymnastikräumen (z.B. für Yoga, Aerobic etc.).

Weiterhin wurde geäußert, dass im Falle eines Neubaus eine Kletterwand sowie eine Tennisrückschlagwand gewünscht wären.

Anhand aller ermittelten Bedarfe und der gegebenen Ist-Situation wurde letztlich vom Büro Kubus360 vorgeschlagen, dass im Falle eines Neubaus eine Dreifeldhalle (27mx45mx7m) gebaut werden könnte. Zusätzlich zu den drei Feldern, die rein für sportliche Zwecke genutzt werden sollen, könnte die Halle drei Nutzungsmodule beinhalten: Veranstaltungen (Eingangsbereich und Garderobe sowie Sanitär, Küche, Tribüne, Mobile Bühne und Lager für Bühne und Equipment), Gymnastik (Raum für 25 Personen, Umkleide und Sanitär, Lager für Kleingeräte) und Lagerfläche.

GR Groeneveld hatte den Eindruck, die Tendenz gehe immer mehr in Richtung Individualsportarten (z.B. Yoga und Gymnastik). Man müsse dies bei den Planungen berücksichtigen. Er wünsche sich zwar, dass zukünftig auch Sportarten wie Hand- und Fußball beständig viel Zulauf haben, sei aber in Anbetracht seiner Beobachtungen im Zweifel. Dementsprechend wies er darauf hin, dass eine Dreifeldhalle eventuell zu groß für den eigentlichen Bedarf sei. Im Namen der UWG- FW schlug er darum vor, eine Einfeldhalle zu bauen, die ausschließlich für Gymnastikkurse und dergleichen sowie kulturelle Veranstaltungen genutzt wird. Die Hohensteinhalle sollte entsprechend grundsaniert werden, damit sie für die restlichen Sportarten noch gute 15 Jahre genutzt werden könne. Die UWG-FW versprach sich daraus, dass keine Konflikte mehr zwischen Kultur- und Sportnutzung entstehen.

BM Hick war über den Vorschlag überrascht. Mit einer solchen Trennung schaffe man sich eine reine Kulturhalle, wie sie für gewöhnlich nur in großen Städten vorhanden ist. Es müsse erst einmal abgewägt werden, wie viele Veranstaltungen in Gingen pro Monat überhaupt anstünden, die in einer Kulturhalle stattfinden könnten. Der Bürgermeister vermutete, dass es trotz des vielseitigen Angebotes durch Vereine und die Volkshochschule doch zu wenige solcher Anlässe gebe, als das sich eine reine Kulturhalle rechnen würde.

Hinsichtlich der Überlegung einer Grundsanierung der Hohensteinhalle erinnerte BM Hick daran, die Sportvereine hätten bei den Workshops Rückmeldung gegeben, die Halle genüge schon heute nicht mehr den Ansprüchen einer modernen Sportstätte. So sei der in die Jahre gekommene Bau beispielsweise etwas zu schmal und kurz, als dass auf dem Spielfeld ein ordentliches Handballturnier stattfinden könnte. Überdies entspreche er nicht mehr den Vorgaben bezüglich Freiraum und Auslaufzonen bei Handballspielen. Aufgrund der neuen Vorgaben seien auch keine Jugendfußballturniere mehr möglich. Barrierefreiheit sei leider ebenfalls nicht gegeben.

Das Hauptaugenmerk in der Hohensteinhalle liege seit jeher eher auf der sportlichen Nutzung. Die Kultur dürfe bei den Planungen nicht unter den Tisch fallen, aber man müsse sich maßgeblich nach den Hauptnutzern der Halle richten – und das seien die Sportvereine. In den vergangenen 40 Jahren sei die Hohensteinhalle stets multifunktional genutzt worden. Egal ob man sich schließlich für eine Sanierung oder einen Neubau entscheide, der Bürgermeister legte Wert darauf, dass dies auch weiterhin funktioniere.

GR Deger sah wie sein Kollege Groeneveld den steigenden Bedarf an kleineren Räumen für Gymnastik oder Yoga. Durch das zur Verfügung stellen solcher Räume könnten diese Gruppen aus der Haupthalle und es gebe wiederum mehr Kapazitäten für Ballsportarten, die mehr Platz brauchen. Deger hob hervor, dass man den Bedarf im Vorhinein wirklich gut abklären müsse, um so die richtige Entscheidung zu treffen.

GR Staffa schlug vor abzuwarten, bis das Planungsbüro die Kosten für die drei Varianten – Generalsanierung, Generalsanierung mit Anbau und Neubau – berechnet habe. Erst dann könne man auch zum Vorschlag von GR Groeneveld weiter diskutieren. GR C. Hofmann schloss sich dem an. Er erinnerte sich, dass die Eigenschaft einer Veranstaltungsstätte mit dem Landratsamt abgeklärt werden sollte und wollte wissen, ob dies schon erfolgt sei. Frau Thomas vom Büro Kubus360 antwortete ihm, dass deswegen noch diese Woche eine Begehung stattfinde. Der Gemeinderat werde über die neuesten Ergebnisse laufend informiert.

Schon vor Jahrzehnten sei Gingen mit dem Bau der Hohensteinhalle im Landkreis ein Vorreiter gewesen, so GR Mayer. Darum sei man nun folglich auch die erste Gemeinde, die eine große Sanierung angehen müsse. Er habe keine Bedenken, dass eine neue größere Halle ausgelastet sein werde. Trotzdem wolle auch er erst die Kosten überblicken, bevor man in eine tiefere Diskussion einsteige. Auch GR Frey war dieser Meinung. BM Hick pflichtete GR Mayer bei und erklärte, er kenne keine einzige neu gebaute Halle im Landkreis, die anschließend Probleme mit der Belegung hatte. Im Gegenteil – in ganz Baden-Württemberg herrsche eher ein Hallendefizit und der dringende Bedarf nach Flächen.

GRin Soukup hakte wegen der Generalsanierung mit Anbau nach. Und zwar werde dabei ja lediglich die Länge der Halle angepasst, nicht aber die Breite. Für Handballturniere sei die Halle dann also weiter nicht geeignet. Sie merkte an, dass man sich über die Sinnhaftigkeit eines Anbaus darum Gedanken machen sollte. Frau Thomas bestätigte, dass nicht beides angepasst werden könne. Das müsse man bei der Entscheidung bedenken.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zum Workshop vom 19. Oktober 2019 zur Kenntnis. Das vorläufige Raumprogramm als Grundlage für die bereits beauftragte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch das Büro Kubus360 GmbH wurde einstimmig beschlossen.

Interkommunales Gewerbegebiet Auen

BM Hick gab dem Gemeinderat die Gelegenheit, sich zu dem ablehnenden Beschluss des Süßener Stadtrates bezüglich des geplanten gemeinsamen Gewerbegebietes Auen zu äußern. Es hatte im Anschluss an den Beschluss eine gemeinsame Ratssitzung in Süßen stattgefunden, bei welcher einige Gingener Gemeinderäte anwesend waren. Leider hatte man bei diesem Gespräch keinen Kompromiss schließen können.

Als Wortbruch unter dem Deckmantel des Klimaschutzes bewertete GR Staffa das Verhalten der Nachbargemeinde. Er habe das Gefühl, dass dies keine gute Außenwirkung für den Süßener Stadtrat habe. Bei gemeinsamen Sitzungen würde er sich nicht auf Augenhöhe, sondern als Gingener von oben herab behandelt fühlen.

GR M. Hofmann befürwortete, dass von Seiten Süßens immerhin eine Gesprächsbereitschaft vorhanden sei. Die Diskussion in der Gemeinderatssitzung sei seiner Auffassung nach auch recht sachlich geführt worden. Was ihm allerdings missfiel, war die Aussage eines Süßener Stadtrates, der sich despektierlich über die produzierenden metallverarbeitenden Gewerbe geäußert habe. Bei einem solchen politischen Klima und derartigen Aussagen würde sich GR M. Hofmann nicht wundern, wenn das ein oder andere Unternehmen sich gar nicht mehr für eine Ansiedlung im besagten Gebiet interessiere. 

GR Groeneveld erinnerte sich, dass bei der Sitzung in Süßen zunächst gar keine Gründe für die Nichtweiterführung der Gebietsentwicklung genannt worden seien. Er ärgerte sich, dass Gingen mit dem Süßener Beschluss einfach vor vollendete Tatsachen gesetzt wurde. Dies betrachte er nicht als gute Partnerschaft. Der Beschluss hätte seiner Meinung nach zurückgenommen werden müssen, erst dann wäre eine Diskussion auf Augenhöhe möglich gewesen. Groeneveld bemerkte, dass mit der im Jahr 2014 erlassenen Satzung zum IKG Auen festgesetzt wurde, dass Klimaschutz und Nachhaltigkeit beim Ausbau des Gebietes berücksichtigt werden sollen. Darum könne er Süßens Entscheidung erst recht nicht verstehen.

Selbst als Mitglied der SPD konnte GR Mayer die Argumente seiner Süßener Parteikollegen nicht nachvollziehen. Er bemängelte, dass auf die Aussage Bürgermeister Kerstings hin, Gingen habe im Rahmen der Vereinbarung schon zu Gunsten von Süßen Abstriche gemacht, niemand der Stadträte etwas gesagt habe.

GRin Soukup und GR C. Hofmann sprachen sich für weitere Gespräche mit der Nachbargemeinde aus, waren über die Entwicklungen aber auch bestürzt. GR Frey war derselben Ansicht. Er sprach von Ignoranz. Süßens Bürgermeister tue ihm leid, denn er habe gemerkt, dass dieser versucht habe, die Situation zu schlichten. Süßen sei für seine Größe relativ gewerbeschwach. Gingen könne es sich nicht leisten, das IKG Auen zu verlieren. Sollte es damit nicht klappen, müsse seiner Ansicht nach geprüft werden, ob man ein Gewerbegebiet auf der anderen Seite, in der Steingrube, realisieren könne. BM Hick bestätigte, dass diesbezüglich bereits Gespräche stattfinden würden.

Da Gingen bereits einen Vertrauensvorschuss an Süßen gegeben habe und dabei enttäuscht worden sei, machte GR Steck klar, dass er zukünftig keine verbindlichen Pläne mehr mit der Stadt gemeinsam machen wolle. Er sehe Gingen nicht in der Position eines Bittstellers und solange der Beschluss von Süßen nicht aufgehoben sei, seien ordentliche Gespräche nicht möglich. Auch GR Mann fand, dass Süßen nun ein deutliches Signal senden müsse, um die interkommunale Zusammenarbeit zu retten. GR Groeneveld war enttäuscht, dass trotz der brisanten Situation keiner der Süßener Stadträte zur aktuellen Sitzung nach Gingen gekommen war. So hätte man Interesse an der Partnerschaft demonstrieren können, da öffentlich bekannt war, dass das Thema IKG Auen besprochen wird.

BM Hick fasste abschließend zusammen, dass ihn die Doppelmoral des Stadtrates, insbesondere der Räte Rössler (SPD), Kuhn und Zeeb (Grüne) störe. Es sei zugegeben worden, dass Gingen durch den Beschluss Süßens vor den Kopf gestoßen wurde. Im gleichen Zuge habe sich Süßen geärgert, dass Donzdorf der Stadt im Bezug auf ein anderes interkommunales Projekt keinen Vertrauensvorschuss gegeben habe und bemängelte die unzureichende Kommunikation. Das Verhalten der Fraktionen SPD und Grüne bewertete der Bürgermeister als erschreckend. Kommunalpolitiker seien seiner Ansicht nach insbesondere dazu da, Lösungen in schwierigen Situationen zu finden, bei welchen mehrere Interessen aufeinanderprallten. BM Hick meinte, man müsse als Vertreter Gingens noch einmal mit Süßen zusammensitzen – und wenn es nur dazu diene, den Stadträten persönlich zu sagen, was man von deren Handlungen halte. Für dieses Treffen sollte schnellstmöglich noch im Dezember vor Weihnachten ein Termin gefunden werden. 

Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses

Seit dem Jahr 2017 ist die neue Gutachterausschussverordnung in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist es, zusammenhängende, den Markt- und Verwaltungsstrukturen entsprechende größere Zuständigkeitsbereiche zu bilden. Dabei ist es aber so, dass das Gutachterausschusswesen, insbesondere die Bildung des Gutachterausschusses Aufgabe der Gemeinde bleibt. Eine Aufgabenübertragung an den Landkreis ist nicht möglich. Daher können größere Zuständigkeitsbereiche nur über den Zusammenschluss mehrerer Gemeinden erreicht werden. Zu beachten ist dabei, dass eine ausreichende Zahl von Kauffällen beim Zusammenschluss berücksichtigt werden sollen. Man geht hier von einer Richtgröße von 1.000 Kauffällen pro Jahr aus. Dies ist deshalb wichtig, damit für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine bessere Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Die Stadt Geislingen hat nun aktuell eine überarbeitete öffentlich-rechtliche Vereinbarung für einen Zusammenschluss der Gemeinde Gingen an der Fils mit der Stadt Geislingen vorgelegt. Im Gesamten ist vorgesehen, dass 16 Kommunen zusammenarbeiten.

Durch den Zusammenschluss sollen insbesondere:

·         die Kauffälle in einer gemeinsamen Kaufpreissammlung erfasst und die Auswertung der Kauffälle nach einem einheitlichen Verfahren sichergestellt werden,
·         die Anzahl der auswertbaren Kauffälle erhöht und
·         die sich daraus ergebenden Synergieeffekte bezüglich Datenumfang und Datenqualität genutzt werden.

Ziel der Zusammenarbeit ist die Ableitung und die Veröffentlichung von gemeinsamen Bodenrichtwerten (§ 169 BauGB) und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) in einem gemeinsamen Grundstücksmarktbericht. Die organisatorische Abwicklung ist so vorgesehen, dass jede Gemeinde gestaffelt nach der Einwohnerzahl Gutachter bestimmt. Für die Gemeinde Gingen wären zwei Gutachter zu benennen. Als Vorsitzender wird bis
30. November 2023 der bisherige Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen benannt. Grundsätzlich soll die Erstellung der Gutachten der betreffenden Gemeinde mit mindestens einem örtlichen Vertreter durchgeführt werden.

Im Regelfall sollen bei der Erstellung eines Wertgutachtens drei Gutachter, jedoch maximal vier mitwirken. Die Ausnahme bildet die Sitzung zur Festlegung der Bodenrichtwerte. Hier findet vorab eine Vorberatung mit Vertretern der Gemeinde statt. Die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses ist zum 1. Juli 2020 geplant. Bis dahin legt die Gemeinde außer der Reihe zum 31. Dezember 2019 letztmalig die Bodenrichtwerte fest. Ein Zusammenschluss ist nur in einem längerfristigen Rahmen möglich. Daher ist der Vertrag erstmals zum 30. Juni 2030 kündbar. Danach soll grundsätzlich ein Kündigungsrecht zum Ende des geraden Jahres bestehen. Die Stadt Geislingen hat zur Verteilung der Personal- und Sachkosten verschiedene Varianten ausgearbeitet und sich zwischenzeitlich für die Verteilung der Kosten nach der Anzahl der Kaufverträge entschieden.

Beim Personalschlüssel geht die Stadt Geislingen von 3,6 Personen aus (ein Ingenieur, zwei Techniker, 0,6 Verwaltungskräfte). Die Stadt Geislingen hat für die Personalkosten der Gemeinde Gingen einen jährlichen Betrag von ca. 20.000,00 Euro errechnet. Um die gesetzlichen Vorgaben, vor allem auch für die nun vom Bundesrat beschlossenen Grundsteuerreform, erfüllen zu können, ist die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses unabdingbar.

Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Geislingen und der Gemeinde Gingen an der Fils zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses abzuschließen.

Der Gemeinderat hat mit einer Gegenstimme beschlossen, dass die Gemeinde Gingen ab 1. Juli 2019 mit der Stadt Geislingen an der Steige sowie weiteren Kommunen einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bildet. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB mit der Stadt Geislingen an der Steige abzuschließen.

Vorbereitung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes am 12.12.2019

- Aufstellung des Flächennutzungsplans 2035 und des Landschaftsplans
- Verwaltungsleihe und Vergabe diverser Arbeiten und Beschaffungen

Der Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils - Lautertal wird am 12. Dezember 2019 eine Verbandsversammlung abhalten. Der Schwerpunkt der Tagesordnung wird die Aufstellung des Flächennutzungsplans mit dem Zieljahr 2035 und des Landschaftsplans bilden. Eine Informationsveranstaltung hierzu fand am 04. November 2019 statt. Die erneute öffentliche Auslegung der geänderten Entwurfsunterlagen ist erfolgt, nunmehr steht die Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange an. Die Abwägung führt zu keinen Änderungen der Darstellungen im Flächennutzungsplan bzw. Landschaftsplan. Nach Erörterung und Behandlung der Abwägungsvorschläge können der Flächennutzugsplan und der Landschaftsplan mit ihren Planunterlagen festgestellt werden. Der Feststellungsbeschluss schließt das Planverfahren ab. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Für die Tätigkeiten der Stadt Donzdorf, welche sie für den Gemeindeverwaltungsverband erbringt, wurde rückwirkend geltend ab dem 01. Januar 2018, eine Vereinbarung zur Verwaltungsleihe samt Kostenerstattung geschlossen. Die Abrechnungen dieser für 2018 und das 1. Halbjahr 2019 stehen an. Zudem wurden Arbeiten bzw. Beschaffungen im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans bzw. Landschaftsplans getätigt, die zustimmend gebilligt werden sollen.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung zu beauftragen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils wurden mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen beauftragt, in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Mittlere Fils - Lautertal der Vorlage GVV 9/2019 des GVV (Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2035 und des Landschaftsplans für den Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal, Behandlung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB, Feststellungsbeschluss) zuzustimmen. Des Weiteren wurden sie einstimmig beauftragt, der Vorlage GVV 10/2019 des GVV (Verbandsverwaltung – Verwaltungsleihe, sowie Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2035 und des Landschaftsplans für den Gemeindeverwaltungsverband Mittlere Fils – Lautertal - Vergabe von diversen Arbeiten und Beschaffungen) zuzustimmen.

Wasserversorgung

Durch erste Untersuchungen des „Störfalls“ bei der Wasserversorgung hat sich herausgestellt, dass die Quellen für die Verunreinigung des Leitungswassers mit Enterokokken verantwortlich waren. Inzwischen wurde das TZW Karlsruhe mit weiteren Untersuchungen beauftragt. Der „Störfall“ hat gezeigt, dass die Quellfassungen häufiger kontrolliert und gereinigt werden müssen. Des Weiteren muss die Rohwasserkammer noch regelmäßiger gereinigt werden. Insbesondere muss hier eine lückenlose Dokumentation vorliegen.

Da die zusätzlichen Arbeiten vom Bauhof nicht übernommen werden können schlägt die Verwaltung vor, die komplette Rohwasseraufbereitung über die EVF sicherzustellen. Hierzu muss der bereits vorhandene Betriebsführungsvertrag angepasst werden. In diesem Zug wurden auch kleinere redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Die zusätzlichen Arbeiten sind in § 1 Abs. 3 Punkt w festgehalten. Für die Reinigung der Quellschächte sowie für die Schüttungsmessungen wurde eine Pauschale von 2.000 € pro Jahr und für die Reinigung des Rohwasserbehälters (viermal jährlich) wurde eine Pauschale von 2.400 € vereinbart. Des Weiteren wurde die Pauschale für die Reinigung der Wasserkammer von 850 € auf 900 € erhöht. Diese Erhöhung würde aber auch ohne die Anpassung des Betriebsführungsvertrags zum 01. Januar 2020 gelten.

Die Verwaltung wurde vom Gremium einstimmig beauftragt, den in der Anlage beigefügten Betriebsführungsvertrag mit der Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) abzuschließen.

Vorbereitung der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Lautertal

Die Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans wurde bereits in der Verbandsversammlung am 30. Juli 2019 eingebracht und diskutiert. In der Sitzung des Verwaltungsrates am 30. September 2019 wurde die Diskussion erneut aufgegriffen und Vorgaben für einen städtebaulichen Rahmenplan definiert. Der städtebauliche Rahmenplan soll demnach die gesamte Fläche des Gewerbeparks umfassen, die verkehrliche Anbindung klären und eine grobe Struktur des Gewerbeparks definieren. Des Weiteren soll ein Leitbild für den Gewerbepark Lautertal erstellt werden, in welchem Kriterien für die Ansiedlung und Vermarktung festgelegt werden. Der Haushaltsplan 2019 des Zweckverbands Gewerbepark Lautertal wurde ebenfalls bereits in der Verbandsversammlung am 30. Juli 2019 behandelt. Der Beschluss konnte jedoch nicht gefasst werden, da die Stadt Süßen dem Haushaltsplan 2019 nicht zugestimmt hat. Die Vorgaben und Anmerkungen der Stadt Süßen wurden nun in die geänderte Finanzplanung des Haushaltsplans 2019 eingearbeitet und die Haushaltsansätze entsprechend angepasst. Die Ansätze des Haushaltsjahres 2019 sind unverändert.

Die Vertreter der der Gemeinde Gingen in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbepark Lautertal wurden vom Gemeinderat einstimmig beauftragt und ermächtigt, der Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans (mit Leitbild) sowie dem Haushaltsplan 2019 des Zweckverbands Gewerbepark Lautertal mit den Änderungen im Finanzplanungszeitraum zuzustimmen.

Annahme von Spenden

In der Zeit vom 17. September 2019 bis zum 11. November 2019 sind bei der Gemeindekasse diverse Spenden eingegangen. Der Annahme muss der Gemeinderat gemäß § 78 Absatz 4 GemO zustimmen.

Der Annahme, der in der Anlage aufgeführten Spenden, wurde vom Gremium einstimmig gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung zugestimmt. Der diesbezügliche Spendenbericht wird dem Landratsamt zugeleitet.


Bekanntgaben und Anfragen

- Marrbacher Öschle
- Wassertemperatur Schulschwimmbecken

 

Marrbacher Öschle

BM Hick informierte den Gemeinderat, dass zwei Eigentümer von Grundstücken im Marrbacher Öschle wegen der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Marrbachöschle“ Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof gestellt hätten. Momentan seien drei Rechtsverfahren zu diesem Baugebiet im Gange.

Wassertemperatur Schulschwimmbecken

Von Kursteilnehmern der Volkshochschule sei die Beschwere aufgeschlagen, das Wasser im Lehrschwimmbecken sei zu kalt. Die Wassertemperatur wurde in Gingen schon vor Jahren auf durchschnittlich 28°C festgelegt. Dies ist im Vergleich mit anderen Bädern eine der höheren Wassertemperaturen im Landkreis, wie der Schulhausmeister bei einer Umfrage herausfand. An der Wassertemperatur soll keine Erhöhung vorgenommen werden, da dies zum einen höhere Kosten bedeuten würde (es müsste neben der Wassertemperatur auch die Raumtemperatur erhöht werden) und zum anderen für einige Aquafitkurse eine höhere Temperatur gar nicht angemessen wäre.