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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet.....

Autor: Martina Manz
Artikel vom 16.07.2020

Kita Sonnenschein
- Vorstellung pädagogisches Konzept

Bisher wurde in der Kita Sonnenschein in einem altershomogenen dreigruppigen Konzept gearbeitet. Die Kinder wurden hierbei nach ihrem Alter eingeteilt (jüngste Kinder, mittlere Kinder, älteste Kinder). Jede der drei Gruppen hat während des Vormittags durchschnittlich zwei Erzieher/innen zur Betreuung zur Verfügung gehabt.

Da nun innerhalb des Kindergartenjahres 2020/2021 plangemäß 15 Neuaufnahmen in der Gruppe der jüngsten Kinder angestanden hätte, wären in dieser Gruppe insgesamt 29 Kinder betreut worden. Das ist mehr als die Hälfte der Gesamtkapazität der Einrichtung. Die Arbeitskraft der Erzieher/innen wäre so nicht optimal verteilt und die Aufsichtspflicht hätte nicht gewährleistet werden können. Aus diesem Grund erkannten die Kita-Leitungen und das Team, dass eine Änderung des Konzeptes notwendig war.

Die (Teil-)Schließung über die ersten Monate der Corona-Pandemie wurde vom Kita-Team intensiv genutzt, um basierend auf dem bestehenden dreigruppigen Konzept ein zweigruppiges Konzept zu erarbeiten. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, einige wichtige Kernaspekte der „alten Konzeption“ beizubehalten oder anzupassen.

Die Kitaleitung Tanja Eberhardt und der stellvertretende Kitaleiter Gerald Heinrich stellten dem Gremium die Gründe für die Änderung sowie das neue Konzept vor und standen für Fragen zur Verfügung. Als Vorteile des neuen pädagogischen Plans hoben sie besonders die folgenden Punkte hervor:

-       Es seien Änderungen des Verhaltens der Kinder über die vergangenen Jahre erkennbar. Ihre Selbstständigkeit sei zum Teil rückläufig. Frau Eberhardt und Herr Heinrich erhoffen sich, dass in den altersgemischten Gruppen die Selbstständigkeit und Entscheidungsfreude der Kinder gefördert werde, denn hier helfen die Großen den Kleinen und diese lernen wiederum von den Älteren. Auch die Fähigkeiten Rücksicht zu nehmen, Kompromisse zu schließen, Konflikte zu bewältige oder Streit zu schlichten könnten die Kinder hier besonders gut lernen. Altersentsprechende Förderung werde durch zielgerichtete Projekte weiter stattfinden.

-       Für die Aufnahme von neuen Kindern und deren Eingewöhnung habe man im neuen Konzept mehr Zeit, was sich positiv auf alle Beteiligten auswirke. Es sei zudem anteilsmäßig mehr Fachpersonal pro Gruppe vorhanden, was die allgemeinen Tagesabläufe der Einrichtung entspannter werden lasse.

Betont wurde, dass die Ansprechpartner für die Eltern sowie die Bezugserzieher der Kinder sich nicht ändern würden. Außerdem blieben die gute Schulvorbereitung sowie die regelmäßigen Elterngespräche, Übergangs- und sonstige Rituale in der Kita erhalten. Als sehr wichtigen Aspekt nannten die Kitaleitungen die Arbeit mit den Eltern. Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit stehe das Wohl und der Entwicklungsprozess des Kindes. Darum sei eine partnerschaftliche Beziehung zwischen den Erwachsenen die Basis der Kita-Arbeit. Daran ändere sich zukünftig nichts.

Erzieher/innen würden sich täglich vor viele Herausforderungen gestellt sehen und der Beruf sei in den vergangenen Jahren stetig anspruchsvoller geworden. So hofften Frau Eberhardt und Herr Heinrich, dass mit dem neuen Konzept zum Wohl der Kinder, der Eltern aber auch des Personals ein wenig Erleichterung in den Alltag gebracht werden könne und den Anforderungen und Veränderungen der Familiensituationen gerechter werden könne.

Dem Gemeinderat wurde nach der Vorstellung des Erzieher-Teams ins Gedächtnis gerufen, dass die Kinder in der Kita Sonnenschein, der ältesten kommunalen Einrichtung der Gemeinde, wirklich in guten Händen sind. So wurde von allen Fraktionen großes Lob für die Überarbeitung des Konzeptes und Dank für die tägliche, oftmals schwierige aber auch sehr wichtige Arbeit an die Erzieher/innen ausgesprochen.

Kindergärten
- Kindergartenbedarfsplanung 2020/ 2021
- Gebührenanpassung 2020

1) Kindergartenbedarfsplanung
Bestand Betreuungsplätze Drei- bis Sechsjährige (Ü3)
Die Anzahl der Betreuungsplätze verteilt sich wie folgt auf die Einrichtungen:

 

Einrichtung-Träger-Anzahl Plätze

Kita Sonnenschein - Gemeinde Gingen -50

Kita Hohenstein -Gemeinde Gingen -50

Natur- und Waldkindergarten -Gemeinde Gingen -20

Evangelischer Kindergarten -Evangelische Kirchengemeinde -47

 = 167 Plätze insg.

Einrichtung-Träger-Anzahl Plätze

Kinderkrippe Sonnenschein -Gemeinde Gingen -20

 

In der Gemeinde Gingen gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot für Kinder zwischen ein bis sechs Jahren. In der untenstehenden Tabelle sind alle verfügbaren Grundbetreuungsformen abgebildet. Überdies gibt es noch Sonderleistungen wie die Ferienbetreuung, die Kita-Betreuung von „2 ¾ Kindern“ (nach Möglichkeit), das KrippenplatzSharing oder das „Gutscheinheftle“. In der Kita Sonnenschein und Hohenstein sowie der Kinderkrippe wird ein warmes Mittagessen angeboten.

SCHAUBILD:BETREUUNGSFORMEN IN DEN GINGENER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
- Schaubild kann leider nicht dagerstellt werden-

 

Bedarfsermittlung

Um einschätzen zu können, wie viele Kinderbetreuungsplätze die Gemeinde Gingen im Vergleich zur Nachfrage der Familien bietet, wird jährlich eine Kindergartenbedarfsplanung erstellt. Hierbei werden folgende Punkte berücksichtigt:

-       Geburtenentwicklung (Durchschnitt der vergangenen Jahre ist Prognose für die Folgezeit)
-       Zugang Kitas (Alle Dreijährigen)
-       Schulabgänger (Alle Sechsjährigen)
-       Stichtagsänderung Einschulung bis zum Jahr 2023 auf 30. Juni (Beeinflusst den Zeitpunkt der  Einschulung; ggf. gibt es mehr Kinder, die länger in den Kitas bleiben)
-       Wartelisten
-       Zuzüge (kann anhand von Bauvorhaben/ Baugebieten etc. nur grob eingeschätzt werden)

Nach Auswertung der aktuellen Kinderzahlen unter Einbezug der oben genannten Faktoren, ergibt sich folgende Prognose für das kommende Kindergartenjahr:

Kitajahr          U3 Platzbedarf               Ü3 Platzbedarf

2020/2021     20 Plätze                      173 Plätze

2021/2022      21 Plätze                      182 Plätze

2022/2023      ( noch nicht absehbar)  180 Plätze

Im Laufe des Kitajahres 2020/ 2021 fehlen der Gemeinde Gingen mindestens sechs Ü3Betreuungsplätze. Es ist mit Zuzügen von Familien zu rechnen, welche die Zahl weiter erhöhen. Aus diesem Grund wird eine Erweiterung der Platzzahl nötig. Die meisten Familien benötigen ihren Betreuungsplatz in der ersten Hälfte des Kitajahres, daher ist eine möglichst zeitnahe Schaffung von Plätzen wichtig.

Im U3-Bereich gibt es den aktuell vorliegenden Anmeldungen zufolge ausreichend Plätze. Allerdings wird die Maximalkapazität der Belegung mit 20 Plätzen teilweise erreicht. Die Anzahl von Geburten im Zeitraum 2020/ 2021 kann nur geschätzt werden, ebenso wie das tatsächliche Interesse von Familien an der Kleinkindbetreuung. Es ist deswegen möglich, dass sich im Laufe des Kitajahres 2020/ 2021 ein Bedarf zur Erweiterung abbildet. Kurzfristig ist aber kein Handeln notwendig.

Empfehlung zur Platzerweiterung Ü3

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, eine zweite Naturgruppe ins Leben zu rufen und würde gerne bereits erste Vorbereitungen treffen, um zeitnah alles Nötige in die Wege zu leiten. Die meist angefragte Betreuungsform der Familien auf der Warteliste ist die Regel- und Frühbetreuung. Eine zweite Natur- und Waldkindergartengruppe (min. 10 Plätze) könnte diesen Bedarf voraussichtlich decken. Die Gruppe wäre in der Nähe des bestehenden Bauwagens im Kleingartengebiet Barbaragarten/ Ried denkbar anzusiedeln. Im Vergleich zu einer konventionellen Kitagruppe kann eine Naturkindergartengruppe erfahrungsgemäß schneller eingerichtet werden, da keine größeren Baumaßnahmen nötig sind. Natürlich ist zu berücksichtigen, dass ein geeigneter Standort sowie qualifiziertes Fachpersonal gefunden werden müssen. Zudem muss eine Betriebserlaubnis beim KVJS beantragt werden.

BM Hick bemerkte, dass die Tendenz der Kinderzahlen weiterhin steigend sei. Sowohl wegen der Geburten, als auch durch Zuzüge in die Gemeinde vergrößere sich der Bedarf nach Betreuungsplätzen. Er bemerkte, wegen der Corona-Pandemie sei es derzeit vorübergehend möglich, geringfügig mehr Kinder pro Gruppe aufzunehmen, als eigentlich zulässig. Darum würde sich die Verwaltung nebst Informationen zur weiteren Naturgruppe auch darüber erkundigen, inwiefern man Familien auf der Warteliste dadurch frühzeitig einen Betreuungsplatz anbieten könnte. Natürlich, so war er sich sicher, sei das langfristig keine Lösung und es müsste eine Erweiterung der Plätze stattfinden. Dass eine zweite Naturgruppe von den Familien in Gingen gute angenommen werde, stand für den Bürgermeister außer Frage. Auch der bestehende Natur- und Waldkindergarten sei bei den Familien bereits beliebt und die Plätze heiß begehrt. Bis zum August 2023 sei die neue Einrichtung schon ausgebucht und man habe rund sieben Familien, die sich in den kommenden Jahren für einen Platz interessierten. Der Bürgermeister hob außerdem hervor, dass ein Naturkindergarten bekanntermaßen in der Gründung und auch bezüglich laufender Kosten deutlich günstiger sei, als eine reguläre Kindergartengruppe.

GR Engel erkundigte sich, bis wann eine zweite Naturgruppe umgesetzt werden könnte. Ordnungsamtsleiterin Schmolz erklärte, dass das ganz davon abhängig sei, ob man direkt eine geeignete Fläche sowie natürlich Personal finde. Die Beantragung einer Betriebserlaubnis brauche zudem auch Zeit, allerdings gebe es hier aktuell pandemiebedingt ein verkürztes Antragsverfahren. Hiervon könnte man gegebenenfalls profitieren und die Umsetzung beschleunigen. Engel erinnerte sich, dass eine Kooperation mit dem Tagesmütterverein Göppingen e.V. geschlossen wurde und wollte wissen, ob es hier Neuigkeiten gebe. Das sei leider nicht der Fall, so Schmolz. Zwar bestünde die Kooperation seit August 2019, jedoch hätten sich trotz Werbung durch Plakate und Anzeigen im Amtsblatt keine Interessenten gemeldet. Aus dem Grund gebe es bis heute keine Tageseltern in Gingen. Für das kommende Kitajahr sei vorgesehen, verstärkt in die Werbung zu gehen. Durch Tageseltern könnte insbesondere das Betreuungsangebot für unter Dreijährige erweitert werden, was ein toller Gewinn für die Betreuungslandschaft in Gingen wäre.

GR Groeneveld fragte, wie es um den Personalmarkt für Erzieher mit naturpädagogischer Fachqualifikation derzeit bestellt sei und ob es absehbar wäre, relativ zügig gutes Personal zu finden. Ordnungsamtsleitung Schmolz konnte dazu leider keine verlässliche Aussage treffen. Sie meinte, das Personal sei natürlich sehr gefragt. Zu gegebener Zeit müsse man aber einfach die Ausschreibungen starten und sich überraschen lassen. BM Hick ergänzte, man habe bislang immer gute Teams zusammenstellen können, das werde auch zukünftig möglich sein. Zudem bemerkte er, dass der bestehende Naturkindergarten personell sehr gut ausgestattet sei. Wenn eine zweite Naturgruppe nahe der ersten angesiedelt wäre, könnte man hiervon auch maßgeblich profitieren.

Allgemein gab es zu dem Vorschlag, eine zweite Naturgruppe einzurichten vom Gremium positive Rückmeldungen. Es wurde anhand der Bedarfsplanung nachvollzogen, dass es nötig werden würde, die Betreuungskapazität zu erweitern.

2) Gebührenanpassung 2020

Wegen der Einschränkungen im Kitabetrieb aufgrund der Corona-Pandemie war bis vor Kurzem eine Empfehlung zur Anpassung der Kitagebühren durch die Spitzenverbände nicht möglich. Mit dem Start des „Normalbetriebes unter Pandemiebedingungen“ zum 29. Juni gibt es nun mehr Planungssicherheit. Entsprechend konnte ein Vorschlag durch die Verbände erfolgen. Trotz der Pandemie ist das Ziel der Träger, ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zu bieten. Erhalt und Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung sind wichtige Beiträge zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der Krisenzeit und beanspruchen die Träger sowohl organisatorisch, als auch finanziell. Zu den ständig steigenden Sach- und Personalkosten kommen weitere Ausgaben für die Umsetzung von Hygienekonzepten hinzu. Bei der Empfehlung der Spitzenverbände wurde jedoch berücksichtigt, die von der Pandemie gleichermaßen betroffenen Familien nicht übermäßig finanziell zu belasten. Dennoch gilt es dringend, Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen.

In Anbetracht aller Aspekte, empfehlen die Spitzenverbände eine Erhöhung der Kitagebühren um 1,9% zum 1. September 2020. Bei einer Aussetzung der Gebührenerhöhung 20/ 21 müsste in den Folgejahren prozentual mehr aufgeschlagen werden, um die angestrebte anteilige Kostendeckung annähernd zu erreichen. Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, sich der Empfehlung der Verbände anzuschließen und die Gebühren in moderatem Umfang wie folgt zu erhöhen.

-SCHAUBILD kann leider nicht angezeigt werden!-

 

Ordnungsamtsleiterin Schmolz betonte ausdrücklich, dass in der heutigen Sitzung noch kein Beschluss über die Gebührenerhöhung gefasst werden sollte. Zunächst gehe es nur um eine Vorstellung und die Diskussion darüber. BM Hick meinte, über die Gebühren solle dann in der kommenden Sitzung am 21. Juli ein Beschluss gefasst werden.

GR Staffa sprach sich für eine Erhöhung der Gebühren aus. Die Erweiterung des Betreuungsangebotes belaste den Ergebnishaushalt der Gemeinde erheblich. Trotzdem sei die Maßnahme notwendig. Darum sei es aus seiner Sicht unerlässlich, höhere Gebühren anzusetzen. Würde die Erhöhung ausgesetzt, falle einem diese Entscheidung später auf die Füße. Er war sogar der Meinung, man könne vielleicht etwas mehr als 1,9% nach oben gehen. Die Bürgerschaft, hier insbesondere die betroffenen Eltern, dürften nicht außer Acht lassen, dass die Gesamtgemeinde für die Kinderbetreuung einen Haufen Geld in die Hand nehme. Die Ansprüche an Betreuung würden stets steigen, genauso wie die Personalkosten. Darum sei eine Erhöhung der Kitagebühren Pflicht.

Der Gemeinderat nahm von der vorgestellten Bedarfsplanung für das Jahr 2020/ 2021 einstimmig und zustimmend Kenntnis. Der Vorschläge der Verwaltung über die Gebührenerhöhung sowie die Gründung einer zweiten Naturgruppe wurden zur Kenntnis genommen. Über sie soll in folgenden Sitzungen ein Beschluss gefasst werden.

Genehmigung des Protokolls vom 10. März 2020
Entscheidung über eine Einwendung nach §38 GemO in Verbindung mit §32 der Geschäftsordnung des Gemeinderates

Von den Verhandlungen des Gemeinderates ist nach § 38 der Gemeindeordnung (GemO) eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist vom Vorsitzenden, zwei Gemeinderäten, die an der Sitzung teilgenommen haben und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Die Niederschrift des öffentlichen Protokolls vom 10.03.2020 wurde von einem Gemeinderat beanstandet.

Im Folgenden, der Wortlaut des Protokolls:

TOP 7
Straßengestaltung Grabenstraße
- Pflanzbeet Höhe Gebäude 20

BM Hick hält den Sachvortrag. Als Kompromiss könnte dem Anwohner angeboten werden, dass das Eck des Pflanzbeetes mit Granitsteinen gepflastert wird und somit eine Überfahrt möglich ist. Die Kosten hierfür sind von dem Antragsteller zu tragen. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorgehen zu.

Der Gemeinderat, welcher das Protokoll beanstandet hatte, war der Auffassung, der Satz „Die Kosten hierfür sind von dem Antragsteller zu tragen“ folgenden Wortlaut erhalten sollte: „Bei einem Vororttermin soll die Angelegenheit begutachtet und mit dem betroffenen Anwohner die Frage der Kosten geklärt werden.“

Laut Ansicht der Verwaltung ist der Vorschlag zur Änderung des Protokolls nicht korrekt. Die Verwaltung könnte den folgenden Kompromissvorschlag akzeptieren:

„Die Kosten hierfür sind von dem Antragsteller zu tragen. Die Ausführung bzw. Kostentragung werden bei einem vor Ort Termin mit dem Anwohner besprochen.“

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den ursprünglichen Text des Protokolls zu belassen. Der im Sachverhalt dargestellte Kompromiss könnte als Alternative mitgetragen werden.

GR Engel nahm Stellung zu der Angelegenheit und meinte, er sei zwischenzeitlich Rücksprache mit dem Anwohner erfolgt. Es sei deutlich geworden, dass bereits von Anfang an von Seiten der Verwaltung vorgesehen gewesen sei, dem Anwohner zwar Kosten in Rechnung zu stellen, diesbezüglich jedoch mit ihm zu verhandeln, in welcher Höhe. Das Problem habe sich also klären lassen und er könne stellvertretend für seine Fraktion Stand heute sowohl mit der ursprünglichen Fassung des Protokolls, als auch mit dem neuen Vorschlag der Verwaltung leben.

GR Staffa meldete sich zu Wort und machte deutlich, dass er die Beanstandung nicht nachvollziehbar fand. Er war der Meinung, als Gemeinderat sollte man ein gesundes Maß an Vertrauen zur Gemeindeverwaltung haben. Mit ungerechtfertigtem und zu häufigem „Nachbohren“, mache man mehr kaputt als es Nutzen bringe. Auch dürften Dinge nicht überinterpretiert werden. GR C. Hofmann stimmte dem zu. Er war sich von Anfang an sicher, dass der Sachverhalt so gestimmt hat, wie im ersten Protokoll beschrieben. Er habe jedenfalls Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung.

GR Engel verteidigte den Widerspruch gegen das Protokoll und war der Ansicht, jedes Ratsmitglied habe das Recht, Fragen zu stellen. Ein Protokoll müsse mit der zugehörigen Sitzung stimmig sein. Er räumte ein, dass die Kommunikation zur Aufklärung des Sachverhaltes hätte besser laufen können. Er habe nämlich zunächst mit dem Hauptamt Rücksprache gehalten und nicht direkt den Bürgermeister kontaktiert. Nun, da die Angelegenheit sich geklärt habe, sei er mit dem Ergebnis zufrieden.

GR Groeneveld und GR Mayer enthielten sich dem Beschluss, da sie in der betreffenden Sitzung vom 10. März nicht anwesend waren. Der restliche Gemeinderat beschloss einstimmig, das Protokoll in seiner ursprünglichen Fassung beizubehalten.

Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Bauhofgebäudes
- Auftragsvergabe

BM Hick nahm wegen Befangenheit im Zuhörerbereich Platz. Die stellvertretende Bürgermeisterin GRin Soukup übernahm die Vorstellung des Tagesordnungspunktes.

Aktuell wird der dritte und letzte Abschnitt der Bauhofsanierung ausgeführt. Der Gemeinderat hat bereits letztes Jahr die Aufträge für die Dach- und Fassadensanierung vergeben. Da das bisherige Dach des Bauhofhauptgebäudes mit Eternitplatten eingedeckt war, war bisher die Installation einer PV-Anlage nicht möglich. Durch die Neueindeckung des Dachs würde es sich nun auch anbieten, eine PV-Anlage zu installieren. Je Dachseite wäre die Installation einer PV-Anlage mit einer Leistung von 45 KWp möglich. Nach Rücksprache mit dem Albwerk ist aufgrund der Hausanschlussleitung und des Netzausbaus in der Brunnenstraße aktuell jedoch „nur“ die Installation einer Anlage mit einer Leistung von 29,48 KWp möglich. Nach einem erfolgten Netzausbau kann die Anlage jederzeit erweitert werden.  Die Amortisationszeit der Anlage beträgt bei einem Eigenverbrauchsanteil von ca. 12 % (rund 3.500 KWh pro Jahr) elf Jahre.

GR Frey fragte, zu welchem Anteil der Strom aus der PV-Anlage selbst genutzt werden könne. Kämmereileiter Burger erklärte, es handle sich um rund 12% Eigenverbrauch (3,5 KWp). Mehr könne nicht abgenommen werden, da der Bauhof selbst nicht mehr verbrauche. Verkauft werden dürfe der gewonnene Strom von der Gemeinde nicht, dies stünde nur dem Albwerk zu.

Der Auftrag für die Lieferung und Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Bauhofgebäudes wurde vom Gemeinderat einstimmig zum Angebotspreis in Höhe von 29.152,14 € an die Albwerk Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH aus 73312 Geislingen an der Steige vergeben.