Gingen an der Fils (Druckversion)
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Bericht Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019

Autor: Martina Manz
Artikel vom 16.01.2020

Gemeinderatssitzungen vom 17.12.2019
Öffentlich

 

TOP 1
Bürger fragen

Keine Wortmeldungen

TOP 2
Sanierung Austraße
- Auftragsvergabe

Kämmerer Patriz Burger informiert den Gemeinderat, dass die Ingenieurleistungen für die Sanierung der Austraße im Abschnitt zwischen der Lindenstraße und der Friedrichstraße bereits Anfang 2019 an das Ingenieurbüro Fritz Spieth GmbH vergeben wurden.

Die Austraße soll einen Vollausbau erhalten. Es wird, so Kämmerer Burger, eine neue Wasserleitung und einen Abwasserkanal geben. Die Bürger könnten bei dieser Gelegenheit auch ggf. an die vorhandene Gasleitung anschließen. Auch die Stromversorgung -bisher zum Teil noch über Dachträger- soll ebenfalls unterirdisch verlegt werden. BM Hick ergänzt, dass auch die Telekom angekündigt hat, Glasfaserkabel zu verlegen.

Nun wurde die geplante Maßnahme Ende November ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor. Nach Prüfung und Auswertung der Angebotsunterlagen empfiehlt die Verwaltung der wirtschaftlichsten Bieterin, die Firma Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co.KG aus Gruibingen, den Zuschlag zum Angebotspreis in Höhe von 984.263, 06 Euro zu erteilen.

Mit der Maßnahme soll ab Mitte Februar 2020 begonnen werden, die Verwaltung rechnet mit einer Bauzeit von ca. sechs bis sieben Monaten.

Beschluss:

1.    Die Nebenangebote Nr. 1 bis 5 der Fa. Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co. KG, 73344 Gruibingen werden gewertet.

2.    Das Nebenangebote Nr. 6 der Fa. Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co. KG 73344 Gruibingen wird nicht gewertet.

3.    Mit den Kanalisations-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Austraße wird die Fa. Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co. KG, 73344 Gruibingen, auf Grundlage ihres Angebots zum Preis von 984.263,05 € beauftragt.

 

TOP 3
Straßenbau Lessing-, Goethe-, Uhland-, Jahnstraße
- Beauftragung Vorentwurfsstudie

Bürgermeister Marius Hick und Gemeindekämmerer Patriz Burger erläutern dem Gemeinderat und den zahlreichen Zuhörern kurz den Sachstand.

Im Jahr 2021 soll der erstmalige endgültige Ausbau der Lessing-, Goethe-, Uhland-und  ein Teilbereich der Jahnstraße erfolgen. Da hier sehr große Straßenflächen vorhanden sind, die zu hohen Erschließungskosten führen und so eigentlich bei einer Anliegerstraße nicht benötigt werden, ist es sinnvoll eine Vorentwurfsstudie mit verschiedenen Alternativen zu erarbeiten, welche mit dem Gemeinderat und selbstverständlich auch mit den Anwohnern abgestimmt und ergänzt werden können.

Herr Burger stellt klar, dass die oben genannten Straßen erschließungstechnisch noch nicht hergestellt wurden. Durch die Überprüfung der Kanäle ist seit längerem bekannt, dass zum Beispiel in der Uhlandstraße ein Kanalteil schadhaft ist und ausgewechselt werden muss. Es war bekannt, dass die Straßen einmal hergerichtet werden müssen, 95 % der Erschließungskosten werden zu Lasten der Anwohner verteilt, so Kämmerer Burger.

Der Verwaltung ist bewusst, dass dies keine Begeisterung bei den Anwohnern hervorruft. Deshalb, so Kämmerer Burger, sei diese Vorgehensweise geplant. Mit dieser Vorentwurfsstudie sollen verschiedene Alternativen entwickelt werden, wie so etwas aussehen könnte. Auch sei dies wichtig, um eine grobe Berechnung zu erhalten, welche Kosten auf die Anwohner zukommen werden.

Die Entwürfe sollen bis spätestens Mitte 2020 dem Gemeinderat und den Anliegern vorgestellt werden, im Frühjahr 2021 soll der Baubeginn erfolgen. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan bereitgestellt.

Da GR Abraham bei diesem Thema befangen ist, nimmt er bei der sich an-schließenden Aussprache des Gemeinderates im Zuhörerbereich Platz.

GR Jürgen Engel beantragt die Vertagung des Beschlussantrages aufs kommende Jahr und stellt einen entsprechenden Antrag an die Gemeindeverwaltung. Er sagt, dass viele Anwohner den Ausbau und damit auch die Kosten nicht im Fokus gehabt haben. Er fordert, dass in Gesprächen mit den betroffenen Anwohnern der vier Straßen erst herauszufinden ist, was bei der Maßnahme überhaupt notwendig sei und erst nach diesen Gesprächen das weitere Vorgehen zu entscheiden sei. Bei allen bevorstehenden Sanierungen (Hohensteinhalle, Rückbau B10 etc.) gibt es Workshops und Gespräche und warum nun hier nicht, hinterfragt GR Engel das Vorgehen der Verwaltung.

BM Hick erwidert, dass die Anwohner schon vor längerer Zeit darüber informiert waren, was auf sie zukommt. Bereits im Juni 2014 fand eine Infoveranstaltung mit den Anliegern und auch Gespräche zum Thema Straßenbau in den o.g. Straßen statt. Damals wurde bereits darauf hingewiesen, dass Abwasserkanäle z.B. Uhlandstraße schadhaft sind und ausgetauscht werden müssen. Schließlich ist nicht nur das Wasserschutzgebiet (Tiefbrunnen/Wasserversorgung) sondern auch die Fils in der Nähe sind. Bürgermeister und Gemeinderat war es aber wichtig, dass sich die Anlieger auf die Maßnahme einstellen können. Man wollte den Anliegern ein paar Jahre Zeit geben um etwas ansparen zu können. Es wurde damals aber bereits deutlich gemacht, dass man dies in wenigen Jahren angehen muss. Eine Entscheidung zu diesem Thema zu treffen ist sicherlich schwierig und wenig populär. Eine Entscheidung zu schieben, auf morgen oder in ein bis zwei Jahren bringt nichts. Diese Straßensanierungsmaßnahme kann man mit den umfangreichen Bürgerbeteiligungen der Projekte Ortskernsanierung und Hohensteinhalle nicht vergleichen. Dennoch handelt es sich nicht um eine übliche Straßensanierung und man möchte die Bürger auch beteiligen. Dies wurde bereits 2014 deutlich gemacht. Um dies aber zu ermöglichen ist es wichtig jetzt, so betont BM Hick, zu planen, vermessen, entwerfen und dann zu diskutieren was auf die Bürger bzw. die Anwohner der entsprechenden Straßen zukommt. Mit dieser Vorentwurfsstudie und den Alternativen wird die Verwaltung auf die Anwohner zugehen und auch fragen: Wie sind die Vorstellungen, was ist machbar und sinnvoll und wird auch vorstellen mit was die Anwohner rechnen müssen. Dabei sei nochmals gesagt, dass die Gemeinde nicht die gesamte Straßenfläche benötigt und damit auch die Möglichkeit der Grundstückarrondierung besteht. Zudem gilt, erst wenn dann ein Grobkonzept festgelegt ist erfolgt die finale Entscheidung und damit die eigentliche Ausführungsplanung und Auftragsvergabe zum Straßenausbau. Die Planungsgrundlagen sind für ein Anwohnergespräch unerlässlich.

GR Matthias Hofmann hinterfragt diesen Weg. Warum etwas jetzt angehen, wenn die Preise im Baugewerbe derzeit am höchsten sind. Der Bürgermeister verwies hier auf seine gemachten Ausführungen. Aktuell geht es um die Erarbeitung der Grundlagen und Planungen. Darüber hatte man sich aber bereits in der Klausurtagung und im Gemeinderat ausgetauscht. Die Vorgehensweise war allen Fraktionen frühzeitig bekannt.

GR Bernd Groeneveld stellt klar, dass die auf die Anwohner zukommenden Kosten sicherlich nicht aus der Hosentasche zu zahlen sind. Er geht davon aus, dass die Planung und Ausführung der Erschließung in keiner Luxusausführung, sondern in einer Realisierung mit geringstem Aufwand sprich Kosten erfolgt. Er bittet um mindestens drei Entwürfe, die dann mit den Anwohnern besprochen werden. Es ist einfach notwendig und wichtig, dass man zuerst einmal Plangrundlagen hat die auch die notwendigen bautechnischen sowie rechtlich notwendigen Vorgaben darstellen und beinhalten. Dabei sollen auch verschiedene Ausführungsmöglichkeiten mit Kosten dargestellt werden.

Auch GR Staffa macht klar, dass dieser Tagesordnungspunkt ein heißes Eisen ist. Wenn es ums Geld geht, hört der Spaß immer auf, so GR Staffa. Er macht aber in seinem Wortbeitrag deutlich, dass er dieses Thema nicht verschieben will. Er spricht sich für eine Vergabe der Planungsleistungen aus. Für ihn ist das ein solides Fundament. Die Planungen können jederzeit ergänzt und auch abgeändert werden, sie sind jedoch die Grundlage für das weitere Vorgehen der Verwaltung. Herr Staffa bat die betroffenen Anlieger im Zuhörerraum um Verständnis, aber für das weitere Vorgehen und die sachliche Diskussion ist eine Planungsgrundlage einfach notwendig.

GR`in Gudrun Soukup betont, dass es wichtig ist, die Betroffenen bei der Entscheidungsfindung mit ins Boot zu nehmen.

GR Engel äußert, dass es ihm und seiner Fraktion nicht ums Verhindern geht, sondern ums Verschieben und er stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt heute abzusetzen und den Beschluss aufs kommende Jahr zu vertagen.

Beschluss:

Der Antrag von GR Jürgen Engel (GL) den TOP 3ö von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und auf das kommende Jahr zu verschieben wurde abgelehnt.

BM Hick bittet anschließend den Gemeinderat in diesem Zusammenhang um die Ermächtigung, weitere Vermessungsleistungen in Höhe von 13.094 Euro zu vergeben. Diese seien notwendig um das Gelände, die Straßen mit Höhen, das Gefälle in Richtung Fils usw. zu erfassen.

Der Gemeinderat stimmt sodann wie folgt ab

Beschluss:

Das Ingenieurbüro Fritz Spieth GmbH wird auf Grundlage Ihres Angebotes mit der Erstellung einer Vorentwurfsstudie für den erstmaligen endgültigen Ausbau der Lessing-, Goethe-, Uhland- und Jahnstraße in Höhe von 9.096,36 Euro beauftragt. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, vorab entsprechende Vermessungsleistungen in Höhe von 13.094 Euro zu vergeben.

 

TOP 4
Bauantrag Hindenburgstraße 107, Flst.-Nr. 203;
Umbau Wirtschaftsgebäude und Wohnhaus

Hauptamtsleiterin Annette Friedel informiert den Gemeinderat über das Bauvorhaben. Der Bauherr plant, das Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude umzubauen. Dabei sollen im Wirtschaftsgebäude 2 weitere Wohnungen geschaffen werden. Es ist vorgesehen, dass insgesamt 3 Balkone errichtet werden sollen. Des Weiteren ist jeweils eine Dachgaube im nördlichen Teil (ehemals Scheune) bzw. nordöstlichen Teil (Wohnhaus) geplant.

Frau Friedel merkt an, dass das Bauvorhaben sich in einem Gebiet befindet, für welches kein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist, sondern nur der einfache Bebauungsplan „Ortsmitte“. Im einfachen Bebauungsplan ist für diesen Bereich ein Mischgebiet festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise muss nach § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 BauGB beurteilt werden und sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Ebenso muss die Erschließung gesichert sein.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung liegen diese Voraussetzungen vor. Darum bittet Frau Friedel den Gemeinderat das Einvernehmen für das Bauvorhaben zu erteilen.

GR`in Alex fragt nach, ob die Dachneigung unverändert bleibt. Dies wird von der Verwaltung bejaht.

BM Hick verweist noch kurz auf die Abstandsbaulast mit 36 cm. Ob diese erforderlich ist, wird sich aus Gesprächen mit dem Landratsamt noch ergeben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils fasst folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde erteilt gemäß § 30 Abs. 3 BauGB, § 34 BauGB i.V.m. § 36 BauGB ihr Einvernehmen zu oben genannten Bauantrag.

Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird hiermit auch erteilt. Eine städtebauliche Abstimmung mit der Landsiedlung Baden-Württemberg ist erfolgt.

 

TOP 5
Brückenstraße 3, Flst.-Nr. 3464/1
Aufstellung eines Containers neben die vorhandene Produktionshalle
Errichtung eines weiteren Stellplatzes

Frau Friedel verweist auf die Sitzungsvorlage und die beiliegenden Pläne. Daraus ist ersichtlich, dass der Bauherr plant, auf oben genanntem Grundstück einen Container mit Sozialräumen mit einer Grundfläche von 36 m² im südwestlichen Teil des Grundstückes aufzustellen. Ebenso soll ein weiterer Stellplatz errichtet werden.

Das Grundstück befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan „Untere Schorteile IV“.

Da der Container sowie der Stellplatz (zum Teil) außerhalb des Baufensters geplant sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Da es sich um ein Gewerbegebiet handelt und der Container sich in die nähere Umgebung einpasst, schlägt die Gemeindeverwaltung vor das Einvernehmen zu erteilen.

GR´in Soukup fragt nach, ob diese Containerlösung für eine bestimmte Zeit gedacht ist oder dauerhaft gelten soll.

Frau Friedel gibt zur Auskunft, dass es sich um eine dauerhafte Errichtung handelt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils fasst folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde erteilt gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36 BauGB ihr Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Untere Schorteile IV“.

 

TOP 6
Planung Baugebiet „Schulstraße“ und „Barbaragarten II“
Vergabe der Vermessungsleistungen

Um in den geplanten Baugebieten mit den Planungen weiterzukommen, ist die Bestandsaufnahme des Geländes und der Straßen erforderlich. Die Fläche des geplanten Baugebietes „Barbaragarten II“ beträgt ca. 5,3 ha, die Fläche des Gebietes „Schulstraße“ ca. 3 ha.

BM Hick fragt, ob zu der Vergabe der Vermessungsleistungen Diskussionsbedarf besteht. Aus seiner Sicht steht einer Beauftragung der beiden kooperierenden Vermessungsbüros, wie im Beschlussantrag der Verwaltung vorgeschlagen, nichts entgegen.

GR Engel widerspricht dieser Auffassung. Er und seine Fraktion wollen sich durch diesen Beschluss nicht festlegen, wo man baut und ob man überhaupt ein Gebiet bebaut bzw. erschließt.

GR Groeneveld stellt jedoch klar, dass es aus Sicht des Gemeinderates einen Mehrheitsbeschluss gibt. Dieser lautet eindeutig, dass die Vorabplanungen für beide Baugebiete weiterentwickelt werden. Dies schließt für ihn diese Vermessungsleistungen mit ein.

Nach weiterer kurzer Diskussion wird vom Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils folgender

Beschluss:

gefasst.

Das Vermessungsbüro VTG Straub, Donzdorf, wird in Kooperation mit dem Vermessungsbüro Dipl.-Ing. (FH) Nicole Eberhardt aus Gingen an der Fils, mit den Vermessungsleistungen für die geplanten Baugebiete „Schulstraße“ und „Barbaragarten II“ zu einer Angebotssumme in Höhe von insgesamt 12.075,17 Euro brutto beauftragt.

 

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