Gingen an der Fils (Druckversion)
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Änderungen an die Krankenkasse melden

Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.

Voraussetzungen

In ihren Lebensverhältnissen hat sich etwas geändert und das hat Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.

Sie sind verpflichtet, von sich aus alle Auskünfte zu geben, die für Sie erkennbar Einfluss auf das Versicherungsverhältnisses haben und konkrete Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Können Sie auf einzelne Fragen nicht antworten, weil sie selbst beispielsweise von bestimmten Dingen noch keine Kenntnis haben, müssen Sie dies angeben.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Fristen

Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.

Unterlagen

Keine

Kosten

keine

Sonstiges

Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Rechtsgrundlage

6 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch

  • § 206 (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)

Zuständigkeit

Ihre Krankenkasse

Freigabevermerk

15.03.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde Gingen an der Fils
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils

07162 9606-0
07162 9606-7011
E-Mail schreiben

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