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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Sie bietet aber ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Vertiefende Informationen
Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Niederlassungserlaubnis.
Freigabevermerk
18.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Gingen an der Fils
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils
07162 9606-0
07162 9606-7011
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