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Meldepflicht
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.
Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.
Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:
- Ausweisdokumente
- Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
- Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.
Kontakt
Gemeinde Gingen an der Fils
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils
07162 9606-0
07162 9606-7011
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