Gingen an der Fils (Druckversion)
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Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele - BKA

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts für die gewerbliche Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit (für das stehende Gewerbe) zu erhalten, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.

Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Freiberufler und Unternehmen gründen.

Kontakt

Gemeinde Gingen an der Fils
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils

07162 9606-0
07162 9606-7011
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