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Aus dem Gemeinderat berichtet - Fortführung zur Gemeinderatsitzung vom 14.02.2012
Verabschiedung des Haushaltsplans 2012
Basierend auf das am 29.11.2011 vorgestellte Investitionsprogramm für den Zeitraum 2011 bis 2015 wurde am 20.12.2011 dem Gemeinderat ein erster Vorentwurf des Haushaltes 2012 vorgelegt. Seitens der Gemeinderatsfraktionen wurden daraufhin Stellungsnahmen und weitere Anträge gestellt, die in den Haushaltsreden formuliert wurden. Die einzelnen Haushaltsreden wurden bereits im vorigen Mitteilungsblatt abgedruckt und können auf unserer Homepage www.gingen.de unter der Rubrik: „Rathaus u. Service– Gemeinderat – Neues aus dem Gemeinderat – Haushaltsreden“ nochmals nachgelesen werden.
Mit 12 Ja Stimmen und einer Gegenstimme wurde der Haushalt 2012 mit folgenden Eckdaten verabschiedet:
Die wichtigsten Eckdaten zum Haushalt 2012
Gesamtvolumen: 10.421.068 €
Davon im Verwaltungshaushalt: 7.916.698 €
Im Vermögenshaushalt: 2.504.370 €
Vorgesehene Kreditaufnahme: 85.500 €
Pro Kopf Verschuldung Ende 2012: 20 €
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 644.600 €
Höchstbetrag der Kassenkredite 1.000.000 €
Steuersätze
Hebesatz Grundsteuer A 320 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B 320 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer 340 v.H.
Unveränderte Maßnahmen im Überblick:
- Einführung der Kleinkindbetreuung in der Kita Sonnenschein 90.000,- €
- Spielplatzsanierung 15.000,- €
- Rettungstreppe aus dem OG, Kita Sonnenschein 35.000,- €
- Neubeschaffung Feuerwehrauto (Gesamtvolumen 290.000,- €)
ca. 20.000 € Restbetrag
- Photovoltaikanlage Brunnenstraße 28, 45 (Gesamtvolumen 45.000,- €)
Restbetrag 27.000 ,- €
Vor der Abstimmung der Anträge der Fraktionen erinnerte BM Hick an die Investitionen vor rund 50 Jahren, die zur damaligen Zeit ebenso eine „schwere Kost“ für Gemeinderäte und Verwaltung war. Heute stehe man wieder an einem vergleichbaren Weg, den es zu meistern gelte. Seinen Dank richtete BM Hick an die Fraktionen, die sich kritisch mit dem Haushaltsplanentwurf auseinandersetzten. Er wies nochmals ausdrücklich darauf hin, dass eine Kreditaufnahme und deren Höhe vom Verlauf des Jahres abhängig seien und dies keine Dauereinrichtung sei. Die im Haushalt verankerte Kredithöhe müsse durchaus nicht abgerufen werden. Es gehe nur um die Realisierung der anstehenden, wichtigen Aufgaben in den nächsten Jahren, hob er hervor.
Haushaltsrelevante Anträge der Fraktionen in Reihenfolge der Haushaltsstellen:
Rathaus | Sanierung Toiletten, Umgestaltung Bürgerbüro, Einbau Glasvitrinen Streichung des Ansatzes für Vorplatz-sanierung | 40.000 ,- € -10.000,- € | UWG/FW | 9 ja 4 nein |
Generalsanierung Grundschulgebäude der Hohenstein-schule | Brandschutz- und Energetische Maßnahmen | 550.000,- € Verpflichtungsermächtigung 2013: 644.600,- € | 12 Ja 1 nein | |
Ortsbücherei | Modernisierung | 30.000,- € | SPD UWG/FW | 9 ja 4 nein |
Straßensanierung | Kürzung Haushaltsansatz 200.000,- € | um 50.000,- € | Einstimmig | |
Kanalsanierung | Kürzung Haushaltsansatz 150.000,- € | um 50.000,- € | CDU/FWV | 5 ja 6 nein 2 Enthalt. abgelehnt |
Grunderwerb Marrbacher Öschle | Kürzung des Planansatzes 400.000,- € | auf 250.000,- € | CDU/FWV UWG/FW | 9 ja 4 nein |
Allgm. Grunderwerb | Reduzierung des Ansatzes 300.000,- € | auf 200.000,- € | CDU/FWV | 9 ja 4 nein |
Durch Streichung und Reduzierung der Planansätze konnten insgesamt 300.000,- € eingespart werden. Dadurch verringerte sich der Planansatz für die Kreditaufnahmen auf 85.500,- €.
Allen Interessierten können zu den Öffnungszeiten des Rathauses Einsicht in den Haushaltsplan 2012 nehmen. Die Kämmerei, Herr Kienbacher, steht Ihnen hierzu gerne Rede und Antwort. (Zimmer 4, Tel.: 07162/9606-20).
Planungen zur Generalsanierung des Grundschulgebäudes gehen voran
Förderantrag beim Regierungspräsidium eingereicht
Der mit der Planung der Generalsanierung beauftragte Architekt Grässle aus Göppingen wurde von BM Hick in der Sitzung begrüßt. Der Förderantrag beim Regierungspräsidium wurde mittlerweile eingereicht. Bei einem Gesamtvolumen von rund 1.200.000,- € in den Jahren 2012/2013 kann auf einen Zuschuss in Höhe von 260.000,- € gehofft werden. Am 06.03. werde sich der Bauausschuss vor Ort ein Bild verschaffen. Herr Architekt Grässle wird das Sanierungsprogramm vorstellen.
Im Jahr 2012 sind sowohl Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes als auch Maßnahmen zur Energetischen- und baulichen Sanierung geplant. Unter anderen wird an die Außenfassade eine Rettungstreppe angebracht sowie Brandabschnitte im Gebäude gebildet. Elektroinstallation und weitere Innensanierungen sollen in 2013 folgen. Der Großteil der Arbeiten soll in den Sommerferien stattfinden, so dass der Schulbetrieb nur gering beeinträchtigt wird. Ein Aufzug zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ist im Zuge eines eventuellen Anbaus geplant. So ist in naher Zukunft vorgesehen, die höchst sanierungsbedürftigen Gebäude, Mittelbau und Hauptschule, abzureißen und ein Anbau an das bestehende Grundschulgebäude zu realisieren, in dem der Verwaltungsbereich als auch Räume für eine Schulkind Betreuung beherbergt werden. Die Verlagerung der Sanitärbereiche in das Gebäude ist dann ebenfalls vorgesehen. An Stelle des derzeitigen Mittelbaus könne ein weiterer Anbau folgen, der mit Musiksaal und Mensa das Raumprogramm der Schule auf eine offene Ganztagesbetreuung erweitert. (Diese Planungen wurden bereits in der Sitzung am 15.11.2011 vorgestellt)
Bereits am 20.03. konnte mit der Schulbaukommission (Regierungspräsidium, Ministerium sowie dem Landesbetrieb Vermögen und Bau) ein Vor- Orttermin vereinbart werden, in dem die Sanierung als auch die Abschreibung und das Neukonzept zur Sprache kommen soll.
Erneuerbare Energie: Windkraft
Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan
Ein politisches Ziel der Landesregierung ist es, bis im Jahr 2020 mindestens 10 % des Strombedarfs im Land Baden-Württemberg aus „heimischer“ Windenergie zu decken. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es erforderlich, im Land rund 1200 neue Windenergieanlagen bis 2020 mit einer Leistung von je etwa 3 MW zu errichten. Bisher waren in den Regionalplänen Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen, alle anderen Flächen waren für Windkraftanlagen tabu. Um das gesteckte Ziel zu erreichen sieht die Landesregierung nun vor die Vorschriften der Regionalpläne zum 01.09.2012 außer Kraft treten zu lassen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich auf allen Grundstücken Windkraftanlagen errichtet werden könnten. Um eine geordnete Planung der Windkraftanlagen zu gewährleisten, ist es daher erforderlich, sowohl in den Regionalplänen als auch in den kommunalen Flächennutzungsplänen Vorranggebiete auszuweisen.
Als Grundlage zur Beurteilung von geeigneten Flächen kann der sogenannte Windatlas von Baden-Württemberg herangezogen werden, der die Windhöffigkeit darstellt und somit festlegt, an welchen Standorten Windkraftanlagen möglich und auch wirtschaftlich betrieben werden können. Allgemein geht man davon aus, dass ab einer Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s in 100 m Höhe eine Windkraftanlage rentabel betrieben werden kann.
In Gingen sind zwei Bereiche im Windatlas zu erkennen, die die Mindest-Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s erfüllen:
Der Bereich am Hohenstein sowie ein Bereich im Gewann Turm.
Im Windenergieerlass Baden-Württemberg, der die planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen genauer festlegt, sind gewisse Gebiete wie z. B. Naturschutzgebiete, Bann- und Schonwälder usw. als Tabubereiche ausgeschlossen. Das Gebiet im Gewann Turm befindet sich im Vogelschutzgebiet sowie im FFH Gebiet. Der obere Bereich des Hohensteins ist als FFH-Gebiet ausgewiesen. Sowohl bei FFH-Gebieten als auch bei Vogelschutzgebieten handelt es sich um Prüfflächen, bei denen es noch im Rahmen der Flächennutzungsplanung einer genaueren, auch eventuell artenschutzrechtlichen Abwägung bedarf.
Einig war man sich im Gremium, dass eine Regelung dringend geboten sei. Zudem möchte man eine Aufstellung an markanten Punkten nicht vorsehen. Einstimmig beauftragte das Gremium die Mitglieder der Verbandsversammlung, einem Aufstellungsbeschluss für einen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ zuzustimmen.
Kurz berichtet
Vis à Vis
Der Beginn der Bauarbeiten hat sich auf Grund der Witterung verzögert.
Photovoltaikanlage Brunnenstraße 28,45
Die Solarmodule auf dem Gebäude Brunnenstraße 28 sowie auf dem Feuerwehrhaus sind in Betrieb gegangen. Das Gerüst wird entfernt, sobald es die Temperaturen zu lassen.
Grunderwerb Halde
Die beiden Flurstücke 40 und 42 wurden durch Ausübung des Vorkaufrechts erworben.
Einmündung Daimlerstraße/Brunnenstraße
Am Grundstück Einmündung Daimlerstraße/Brunnenstraße sollen Stellplätze errichtet werden, für deren Realisierung die bestehende Hecke weichen müsse. Dadurch verbessere sich die Sichtachse an der Einmündung erheblich.
Reges Interesse an Krippenplätze
Eine durchgeführte Umfrage zur Krippe zeigte ein reges Interesse an Krippenplätzen. Bisher haben sich 17 Interessenten auf 10 zu vergebene Krippenplätze gemeldet. Das notwendige Baugesuch zur Umwandlung des derzeitigen Kindergartenraumes in einen Kleinkindbereich wurde bereits eingereicht. Im März soll im Gremium die Rahmenbedingungen der Krippe u.a. die Elternbeiträge und die Öffnungszeiten festgelegt werden. Im Mai ist der Beginn der Umbaumaßnahmen geplant, so dass im September der Startschuss zur ersten Krippengruppe fallen soll.