Gremien (Details)
Hauptbereich
Bauausschuss
Mitglieder: 7
Letzte Sitzung: 17.05.2022
Nächste Sitzung: 28.06.2022
Der Bauausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 6 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse werden die gleiche Anzahl von Stellvertretern bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten.1) Der Geschäftskreis des Bauausschusses, umfasst folgende Aufgabengebiete:
1.1 Bauleitplanung und Bauwesen ( Hoch- und Tiefbau, Vermessung),
2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über:
2.1. die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entscheidung über
2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre
( § 14 Abs. 2 BauGB ),
2.1.2 die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes ( § 31 BauGB ),
2.1.3 die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes ( §§ 33 und 36 BauGB ),
2.1.4 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( §§ 34 und 36 BauGB ),
2.1.5 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich ( §§ 35 und 36 BauGB ), wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit ist,
2.1.6 die Teilungsgenehmigung ( § 19 Abs. 3 BauGB ),
2.2 Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und von Teilungsgenehmigungen gemäß § 15 BauGB,
2.3 Die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden
1.1 Bauleitplanung und Bauwesen ( Hoch- und Tiefbau, Vermessung),
2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über:
2.1. die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entscheidung über
2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre
( § 14 Abs. 2 BauGB ),
2.1.2 die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes ( § 31 BauGB ),
2.1.3 die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes ( §§ 33 und 36 BauGB ),
2.1.4 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( §§ 34 und 36 BauGB ),
2.1.5 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich ( §§ 35 und 36 BauGB ), wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit ist,
2.1.6 die Teilungsgenehmigung ( § 19 Abs. 3 BauGB ),
2.2 Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und von Teilungsgenehmigungen gemäß § 15 BauGB,
2.3 Die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden