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Sitzungsberichte

Gemeinderatsitzung vom 22. Juli 2025

Erstelldatum07.08.2025

Gemeinderatsitzung vom 22. Juli 2025

Städtebauliche Sanierung Ortsmitte – L1214 (B10 alt) – Konzeptvergabe „Halde“

- Beauftragung Planungsbüro

Die Gemeinde beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Halde I“ gemeindeeigene Baugrundstücke an einen geeigneten Investor / Bauträger zu vergeben, um ein Quartier zu entwickeln. Hierfür konnte die Gemein de bereits in das Eigentum einiger Grundstücke kommen (siehe Anlage Lageplan).

Zur Umsetzung des Gebietes soll das Verfahren einer Konzeptvergabe gewählt werden. Für die Vorbereitung und Durchführung einer Konzeptvergabe ist es erforderlich, ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

Das Planungsbüro HORNprojekte GmbH hat der Gemeindeverwaltung nach einem ausführlichen sehr konstruktivem Projektgespräch ein Angebot unterbreitet. Das Angebot beinhaltet zum einen die Schaffung der Rahmenbedingungen für das gewählte Vergabeverfahren der Konzeptvergabe mit 1.400,00 Euro netto sowie zum anderen die eigentliche Durchführung der Konzeptvergabe mit 8.500,00 netto.

Bei dem Angebot wird von bis zu acht Bauträger-/Investorenkonzepten ausgegangen. Eventuell zusätzlich erforderliche Leistungen werden nach Stundensätzen abgerechnet. Eine Bürgerbeteiligung ist separat zu beauftragen.

Inge Horn vom Büro HORNprojekt GmbH stellte sich und die Leistungen Ihres Büros vor.

Das Gremium sprach sich grundlegend für eine Bürgerbeteiligung aus. Diese war nicht im Preis enthalten und würde separat abgerechnet werden. BM Hick empfahl zu warten, bis die Kriterien genau feststehen, dann könne man über den Umfang einer Bürgerbeteiligung sprechen und dafür ein Angebot einholen.

GR Steck fand das vorliegende Angebot gut und er sei grundsätzlich für die Umsetzung des Projektes; allerdings hätte er das Projekt lieber zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Man habe viele andere große Projekte laufen und er wolle die Konzeptvergabe nicht forcieren. BM Hick war überrascht und konnte das nicht nachvollziehen: Der Gemeinderat habe klar die Entscheidung getroffen, die Hindenburgstraße 122 leerzuräumen und abzureißen. Mit der Entwicklung der Fläche werde auch die gute Entwicklung der Gemeinde vorangebracht. Die Gemeinde nehme durch Verkauf von Flächen Geld ein. Eine Zeitschiene habe man bereits im Gremium besprochen.

GR Deger teilte die Ansicht von GR Steck nicht. „Die Gemeinde hat bislang an der Hindenburgstraße nur Häuser gekauft. Man ist gefordert, dort nun tätig zu werden“, war seine Meinung. An der Ortsdurchfahrt habe man mit der Städtebausanierung bislang keine Fortschritte gemacht.

Fachplanerin Horn erinnerte das Gremium, man könne das Projekt auch langsamer erarbeiten. Der vorgestellte Zeitplan sei ein optimales Szenario, an dem man noch arbeiten könne. Wie die Ratsmitglieder war Frau Horn überzeugt von zielführender Bürgerbeteiligung. Sie schlug vor zu erarbeiten, wie ein Beteiligungsmodul vom Umfang und der Art aussehen könnte und das dem Rat zeitnah vorzustellen. Der Bürgermeister sagte, wenn heute ein Beschluss zur Beauftragung gefasst wird, könne man im Herbst über die Art der Bürgerbeteiligung sprechen.

Bei 8 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen wurde das Planungsbüro HORNprojekte GmbH mit den externen Beratungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken im Gebiet „Halde I“ in Form einer Konzeptvergabe zu einem Angebotspreis in Höhe von gesamt ca. 12.000,00€ brutto beauftragt. Eventuelle weitere zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand (Stundensätzen) abgerechnet.

Bebauungsplan „Barbaragarten II“

- Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan – Erneuter Aufstellungsbeschluss

Am 14.05.2019 wurden wegen des anhaltenden Bedarfs an Wohnbauflächen die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne „Barbaragarten II“ und „Schulstraße“ gefasst. Aufgrund der sich ab 2015 abzeichnenden extremen Verschärfung am Wohnungsmarkt bestand ab 2017 die Möglichkeit kleinräumige Wohnbaugebiete in einem beschleunigten Verfahren (§13 b BauGB) aufzustellen. Diese Verfahrenserleichterung wurde bei der Aufstellung für beide Bebauungspläne genutzt.

In der Folge wurde aus verschiedensten Gründen, insbesondere aber aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde im Gebiet „Schulstraße“ schnell in Eigentum aller notwendiger Flächen gelangen konnte, der Bebauungsplan „Schulstraße“ priorisiert. Dieser trat dann 2021 in Kraft, wurde anschließend erschlossen und befindet sich derzeit bereits in der Aufsiedlung.

Es wird davon ausgegangen, dass die wenigen noch unbebauten Wohnbauplätzen in den nächsten Jahren bebaut werden. Zwischenzeitlich ist es der Gemeinde gelungen, alle notwendigen Grundstücke im Gebiet „Barbaragarten II“ zu erwerben. Um perspektivisch Bauplätze anbieten zu können, soll deshalb der Bebauungsplan „Barbaragarten II“ fortgesetzt werden. Die temporär im Baugesetzbuch aufgenommenen Verfahrenserleichterungen des § 13 b sind zwischenzeitlich jedoch ausgelaufen und können somit für den Bebauungsplan „Barbaragarten II“ nicht weiter genutzt werden. Darüber hinaus hat sich im Zuge der städtebaulichen Planung des Gebietes gezeigt, dass eine Erweiterung des Plangebietes geboten erscheint. Aus diesen Gründen soll erneut der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Barbaragarten II“ mit erweiterter Abgrenzung und im Regelverfahren gefasst werden.

Die städtebauliche Konzeption wurde mittlerweile so weit fortentwickelt, dass auf Basis dieser auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt werden kann.

Es wurde vorgeschlagen, erneut den Aufstellungsbeschluss zu fassen, diesen im Anschluss öffentlich bekannt zu machen und auf Basis des städtebaulichen Entwurfs die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan durchzuführen.

Manfred Mezger vom Büro mquadrat stellte in der Gemeinderatsitzung den städtebaulichen Entwurf vor.

Bei 10 Fürstimmen und 2 Gegenstimmen wurde folgendes beschlossen:

1. Für den im Lageplan zur Abgrenzung des Geltungsbereichs vom 22.07.2025 dargestellten Bereich „Barbaragarten II“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.

2. Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans „Barbaragarten II“ wird eine Satzung über örtliche Bauvorschriften aufgestellt.

Relaunch Homepage

- Projektabschluss

- Information zur Gestaltung und Inhalt

Die Leiterin der VHS, Sina Schulz, war mit dem Projekt hauptsächlich befasst und trug die Neuerungen der Homepage vor.

Die alte Website war ca. 12 Jahre alt. Ein Relaunch ist aus technischen Gründen sowie wegen des Layouts und der Struktur alle drei bis fünf Jahre empfohlen.

Die neue Website sei für alle mobilen Geräte kompatibel. Man habe jetzt ein einheitliches Erscheinungsbild und modernes Layout. Es seien extra neue Fotos gemacht worden. Die Nutzerfreundlichkeit der Seite wurde erhöht, erklärte Frau Schulz. „Gesetzlich ist man jetzt auf dem geforderten Stand der Barrierefreiheit“, führte sie aus. Ein weiterer Pluspunkt: Die Menüführung habe nach dem Relaunch weniger Unterpunkte und sei somit übersichtlicher. Die neue Website geht ab dem 24.07.2025 online.

BM Hick lobte den intensiven Arbeitseinsatz von Frau Schulz und allen Beteiligten. Das Zusammentragen und neue Strukturieren der Informationen sei sehr aufwändig gewesen und habe viel Zeit in Anspruch genommen.

Hochwasserschutzmaßnahme und naturnahe Umgestaltung des Marrbachs, Ausbau Donzdorfer Straße

- Auftragsvergabe

Mit Datum vom 30.10.2024 erhielt die Gemeinde Gingen an der Fils eine Förderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft für die Hochwasserschutzmaßnahme und naturnahe Umgestaltung des Marrbachs.

Da die Donzdorfer Straße, auf dem Abschnitt, welcher parallel des Marrbachs verläuft, durch den Ausbau des Marrbachs sehr stark in Mitleidenschaft gezogen wird hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28.11.2024 entschieden diesen Teilbereich zeitgleich im Vollausbau mit herzustellen. Des Weiteren wird die Wasserleitung erneuert und der Kanal auf einer Haltung ausgetauscht. Weiter soll in diesem Zuge die Bahnunterquerung mit saniert werden.

Die Ausschreibung der Maßnahme wurde am 22.05.2025 auf der Vergabeplattform des Staatsanzeigers veröffentlicht. Die Submission erfolgte am 26.06.2025 um 10:00 Uhr.

Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen abgeholt. Zur Submission lagen die Angebote von vier Firmen vor. Nach Prüfung aller Angebote hat die Firma Böwingloh & Helfbernd GmbH mit einer Gesamtauftragssumme von 2.528.003,64 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Erfreulich ist, dass das Angebot ≈ 7 % unter dem bepreisten LV liegt.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Firma Böwingloh & Helfbernd GmbH aus 33415 Verl auf Grundlage ihres Angebots zum Preis von 2.528.003,64 € mit den Arbeiten für die Hochwasserschutzmaßnahme und der naturnahen Umgestaltung des Marrbachs sowie des Ausbaus der Donzdorfer Straße inkl. Kanalisations- und Wasserleitungsarbeiten zu beauftragen.

Hochwasserschutzmaßnahme und naturnahe Umgestaltung des Marrbachs, Ausbau Donzdorfer Straße

- Auftragsvergabe Prüfstatistik

- Auftragsvergabe örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Bewehrungsabnahmen

Die Submission zur Vergabe der Bauleistungen für die Hochwasserschutzmaßnahme und naturnahe Umgestaltung des Marrbachs / Ausbau Donzdorfer Straße ist erfolgt und die Vergabe ist ebenfalls in der Gemeinderatssitzung vorgesehen.

Mitte September 2025 soll mit dem Ausbau des Marrbachs begonnen werden.

1. Davor ist es erforderlich, dass die Prüfstatik für die Brückenbauwerke durchgeführt wird. Hierfür liegt ein Angebot der Beratenden Ingenieure Sigler Schumer Spieth aus Nürtingen über die Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure BW GmbH vor. Dabei wird von anrechenbaren Kosten in Höhe von gesamt 1.082.000,00 Euro netto ausgegangen. Daraus ergibt sich eine Gebühr in Höhe von vorläufig 12.600,36 Euro netto.

2. Des Weiteren müssen für die 3 Durchlassbauwerke (BW 1 Brücke Brunnenstraße, BW 2 Durchlass Feldweg und BW 3 Brücke Donzdorfer Straße) die Leistungen Bauoberleitung, Örtliche Bauüberwachung und die Bewehrungsabnahmen vergeben werden. Das Büro tragwerkeplus hat ein Angebot für diese Leistungen vorgelegt.

Grundlage für die Honorarermittlung sind die anrechenbaren Herstellungskosten nach den Kostenberechnungen vom 21.05.2025.

Daraus ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von ca. 33.200,00 Euro brutto. Für die zusätzlich erforderlich werdende Bewehrungsabnahmen wird ein Pauschalbetrag von ca. 650,00 Euro brutto pro Termin berechnet.

Das Gremium beschloss einstimmig folgende Punkte:

1. Die Ingenieure Sigler Schumer Spieth aus Nürtingen werden mit der Prüfstatik zu einem Angebotspreis in Höhe von 15.000,00 Euro brutto beauftragt.

2. Das Büro tragwerkeplus aus Reutlingen wird mit den Leistungen Bauoberleitung sowie Örtliche Bauüberwachung zu einem Angebotspreis in Höhe von 33.200,00 Euro brutto beauftragt. Eventuell erforderlich werdende weitere Bewehrungstermine werden mit 650,00 Euro brutto pro Termin abgerechnet.

Straßenbeleuchtung Am Teilweg

- Auftragsvergabe

Um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können muss die Albwerk GmbH & Co. KG im Bereich Am Teilweg bis zur Brückenstraße neue Stromleitungen verlegen. In diesem Zuge wäre es möglich an der Straße Am Teilweg ca. ab der Straßenkreuzung Am Teilweg / Steinweg bis zur Brückenstraße eine Straßenbeleuchtung zu installieren. Das Albwerk hat hierfür ein Angebot in Höhe von 33.868,15 € abgegeben (17 Leuchten mit Bewegungsmelder). Hinzu kommen noch die anteiligen Grabarbeiten für die Leitungsverlegung sowie die Mastfundamente welche vom Bauhof ausgeführt werden könnten.

Parallel wird aktuell geprüft ob auf der Strecke von der Kreuzung Am Teilweg / Steinweg bis zur Vis á Vis Brücke eine Solarbetriebene Straßenbeleuchtung installiert werden kann.

Die Maßnahme kann durch die eingestellten Mittel für Installation einer Straßenbeleuchtung in der Dammstraße (20.000 €) sowie durch nicht mehr benötigte Mittel für die Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet Unterer Schorteile V (15.000 €) finanziert werden.  Hierzu muss aber die Installation einer Straßenbeleuchtung in der Dammstraße auf die nächsten Jahre verschoben werden.

Es werde aktuell geprüft, ob eine Verkabelung oder ein Solarmodul wirtschaftlicher ist. Das werde dem Gemeinderat im September vorgestellt, so Burger.

GR Groeneveld erkundigte sich nach der Anzahl der Laternen im vorliegenden Plan: Es waren 17 Lampen eingezeichnet. Das kam ihm zu viel vor. Kämmerer Burger meinte, das werde nochmal geprüft.

BM Hick erklärte, der TOP werde nochmal zur Prüfung mitgenommen und in der Sitzung kommende Woche erneut aufgerufen. Die Auftragsvergabe finde heute nicht statt.

Der TOP wurde auf die folgende Sitzung verschoben.

EDV-Ausstattung Rathaus

- Auftragsvergabe

Die Gemeindeverwaltung nutzt als E-Mailserver aktuell einen Exchange Server 2016. Für diesen werden ab Oktober 2025, analog zu Windows 10, die Sicherheitsupdates eingestellt. Dieser muss somit dringend erneuert werden. Des Weiteren stellt das Rechenzentrum aktuell auf „start.Komm.ONE 2.0“ um. Dieses wird benötigt um auf die entsprechenden Fachverfahren, welche im Rechenzentrum installiert sind, zugreifen zu können. Von Seiten der Gemeinde ist für die Lizensierung ein weiterer virtueller Server notwendig.

Die Firma CTL GmbH hat hierfür ein Gesamtangebot in Höhe von 13.458,90 € inkl. Installation (wobei die Installation nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet wird) abgegeben.

Der Auftrag für die Lieferung und Installation eines neuen Exchange Servers sowie eines weiteren virtuellen Servers inkl. dazugehöriger Lizenzen und Installation wurde mit einstimmigem Beschluss zum Angebotspreis in Höhe von 13.458,90 € an die CTL GmbH vergeben.

Städtebauliche Sanierung Buchsteiner-Areal

- Weiteres Vorgehen

BM Hick informierte, die Träger öffentlicher Belange seien angeschrieben worden. Man habe bis zum 25.09 Zeit, eine Rückmeldung zu geben. BM Hick sagte, es werde vorab die Aufstockung von Fördermitteln beantragt. Man hoffe auf eine Mittelbewilligung im Jahr 2026.

Die vorbereitende Untersuchung solle Ende 2025 fertig sein. Ende 2025 nehme man das Thema zur Vorstellung und Diskussion in den Gemeinderat mit. Eine Bürgerbeteiligung könne man frühestens im Jahr 2027/ 2028 durchführen. Ein Planungswettbewerb für das Areal sei dann 2028/ 2029 denkbar. Die Umsetzung in Teilabschnitten könnte für das Jahr 2030 realistisch sein.

„Auf dem Buchsteiner-Areal sollen zwei Tafeln aufgestellt werden; eines für die Städtebauförderung und eines zur vorübergehenden Nutzung als Gewerbepark“, teilte der Bürgermeister mit. Man wolle damit Interessenten aufmerksam machen.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gingen an der Fils (Kita-Satzung)

1. Preiserhöhung Mittagessen

Der Essenslieferant für die Kindertageseinrichtungen, die WEBÜ Gmbh – Bührle Gastronomie aus Kuchen, hat zum 01.09.2025 folgende Preiserhöhung angekündigt:

Herr Bührle begründet die Erhöhung damit, dass im Gesamtpreis eine neue Kalkulation für gestiegene Lieferkosten und Lebensmittelpreise einkalkuliert wurde.

2. Satzungsänderung und Gebührenanpassung

Die Spitzenverbände empfehlen für das Kitajahr 2025/2026 eine Erhöhung der Kitagebühren um 7,3% zum 1. September 2025. Für das „Gutscheinheftle“ ist keine Erhöhung vorgesehen. Es ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

Es wurden in der Satzung die folgenden zusätzlichen Änderungen vorgenommen:

- Schulanfängerbetreuung wurde wieder aufgenommen

- Die Abrechnung des Mittagessens soll künftig im Nachhinein erfolgen (Notwendigkeit der Rückerstattung von Essensgeld bei entschuldigtem Fehlen entfällt somit).

BM Hick erinnerte, man sei vergangenes Jahr mit der Kostendeckung durch Elternbeiträge unter 10% gelegen. Angestrebt seien 20%. GRin Soukup bat darum gegenüber der Elternschaft zu kommunizieren, wie hoch der Kostendeckungsgrad ist.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Punkte:

  1. Die Preiserhöhung der WEBÜ GmbH – Bührle Gastronomie zum 01.09.2025 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gingen an der Fils wird wie vorgestellt beschlossen.

Vorübergehende Reduzierung der Öffnungszeiten – Krippe Sonnenschein

- Vorübergehende Anpassung der Elternbeiträge

In der Kinderkrippe Sonnenschein fiel aufgrund der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin und einem damit verbundenem sofortigen ärztlichen Beschäftigungsverbot Ende 2024 zunächst eine 100% Kraft weg. Ein Ersatz konnte ab April 2025 eingestellt werden. Der Personalschlüssel wäre gedeckt gewesen, allerdings fiel im März 2025 eine weitere Mitarbeiterin der Krippe (50%) aufgrund Schwangerschaft unmittelbar aus der Beschäftigung.

Von März bis Ende April 2025 konnte der Einsatz einer erfahrenen ehrenamtlichen Springkraft in der Krippe den Personalausfall dämpfen. Während dieser Zeit gab es eine vielversprechende Interessentin für die Krippenstelle. Leider verwarf sich das Interesse nach einiger Zeit der Prüfung der Bewerbungsunterlagen seitens der Bewerberin. Die ehrenamtliche Springkraft stand ab Mai 2025 nicht mehr zur Verfügung. Seitdem arbeitet das Krippenteam in einer personellen Unterbesetzung von ca. 50%.

Trotz mehrfacher Ausschreibung der Stelle konnte bislang noch keine geeignete Fachkraft eingestellt werden. Auch geeignete Aushilfskräfte stehen zurzeit nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Die Stellenausschreibung wird fortgesetzt.

Ein Handeln des Einrichtungsträgers ist wegen des Personaldefizites nun rechtlich geboten. Um den Bedürfnissen der Krippenkinder und der Aufsichtspflicht weiterhin ordentlich nachkommen zu können und das bestehende Personal zu entlasten, müssen die Öffnungszeiten der Kinderkrippe vorübergehend eingeschränkt werden.

So können weitere krankheitsbedingte Ausfälle des Personals und somit Ausfälle der Betreuung vermieden werden. Bis eine geeignete Fachkraft in der Krippe eingesetzt werden kann, sollen vorübergehend ab September 2025 folgende Öffnungszeiten gelten:

Für den Zeitraum der eingeschränkten Öffnungszeiten sollen die Betreuungsgebühren der Krippe entsprechend anteilsmäßig berechnet werden. Es ergeben sich folgende Sätze (berechnet anhand der angepassten Gebührensätze ab September 2025, gemäß den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände für Kitas):

Der Elternbeirat der Kinderkrippe wurde am 17.07.2025 von dieser geplanten Maßnahme in Kenntnis gesetzt.

Der Gemeinderat hat folgendes einstimmig beschlossen: Bis das Personaldefizit der Kinderkrippe gedeckt ist, werden die Öffnungszeiten vorübergehend ab dem 01.09.2025 wie oben beschrieben eingeschränkt. Die Krippengebühren werden entsprechend ab dem 01.09.2025 anteilsmäßig angepasst. Sobald das notwendige geeignete Fachpersonal eingestellt und im Einsatz ist, treten die regulären Öffnungszeiten (32,5h, 7.30 – 14 Uhr) und Gebühren wieder in Kraft. Die betroffene Elternschaft wird rechtzeitig darüber informiert.

Achtung - Nachträglicher Hinweis:

Nach dem Beschluss konnte Ende Juli erfreulicherweise eine Fachkraft eingestellt werden. Sie wird ab dem 1. September in der Krippe tätig sein. Somit sind die verringerten Öffnungszeiten und Gebühren hinfällig.

Neue Satzung für die Schulbetreuung an der Hohensteinschule Gingen/ Fils

1) Beschluss der Satzung für die Schulbetreuung der Hohensteinschule inkl. Anpassung der Betreuungsgebühren

In Hinblick auf den 2026 anstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Schule überarbeitet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Schule aktuell viele betreffende Bereiche. Bestehende Regelungen werden reflektiert, notwendigenfalls neu gefasst oder strukturiert und schriftlich festgehalten.

Anpassung Betreuungsgebühren

Die Gebühren für die Schulbetreuung wurden seit dem Jahr 2019 nicht mehr angepasst. Es wird vorgeschlagen, die Preise der einzelnen Module um je 1€ zu erhöhen. Verglichen mit Preisen der Schulbetreuung an anderen Grundschulen im Landkreis steht das in einem guten Verhältnis.

Die schulische Ferienbetreuung war bislang für 40€ pro Woche buchbar. Hier wird vorgeschlagen, auf 50€ pro Woche zu erhöhen. Ein Betreuungstag würde somit künftig 10€ kosten (zuvor 8€). Die Ferienbetreuung umfasst einen Zeitraum von 7.30 bis 14.00 Uhr (= 6,5h) bzw. freitags 7.30 bis 13.00 Uhr (= 5,5h). Angesichts des langen Umfangs der Betreuung und dessen, dass die Ferienbetreuung zunehmend stark in Anspruch genommen wird, wird die Erhöhung von 2€ pro Betreuungstag als angemessen erachtet, auch im landkreisweiten Vergleich.

Durch die angepassten Gebühren ergeben sich ab dem 01.09.2025 folgende Preise:

Im Anhang finden sich die neue Satzung inklusive aller Änderungen sowie die Synopse.

2) Preiserhöhung Mittagessen

Der Essenslieferant für die Schule, die WEBÜ Gmbh Bührle Gastronomie aus Kuchen, hat zum 01.09.2025 folgende Preiserhöhung angekündigt:

Herr Bührle begründet die Erhöhung damit, dass im Gesamtpreis eine neue Kalkulation für gestiegene Lieferkosten und Lebensmittelpreise einkalkuliert wurde.

3) Namensanpassung Satzung – Außerkrafttreten der alten Satzung

Bisher waren alle Regelungen zur Schulbetreuung in der „Satzung für die Ganztagesbetreuung der Hohensteinschule“ gefasst. Diese wurde stark überarbeitet und ergänzt. Der Name der Satzung soll aus Gründen der einheitlichen und logischen Begriffsführung in „Satzung für die Schulbetreuung der Hohensteinschule“ angepasst werden. Unter dem Überbegriff „Schulbetreuung“ wird dann in „Flexibetreuung“ und „Ganztagesbetrieb“ (gem. §4a Schulgesetz) unterschieden.

Da eine Namensänderung notwendig ist, wird eine neue Satzung zum Beschluss gestellt. Die alte „Satzung für die Ganztagesbetreuung der Hohensteinschule“ soll mit Inkrafttreten der neuen Satzung ihre Gültigkeit verlieren.

Der Beschlussantrag wurde angepasst:

  • Inkrafttreten der neuen Satzung ab 15.09.2025 statt 01.09.2025.
  • Ergänzung zu §10: „Die Öffnungszeiten der Ferienbetreuung in §10 werden auf Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 13.45 Uhr festgelegt.“

Folgende Punkte wurden vom Gremium einstimmig beschlossen:

1) Die „Satzung für die Schulbetreuung der Hohensteinschule Gingen an der Fils“ wird, inklusive der vorgestellten Anpassung der Betreuungsgebühren, wie vorliegend beschlossen. Sie tritt zum 15.09.2025 in Kraft.

2) Die Kostensteigerung durch den Lieferanten WEBÜ GmbH – Bührle Gastronomie wird zur Kenntnis genommen.

3) Die „Satzung für die Ganztagesbetreuung der Hohensteinschule in Gingen an der Fils“ vom 24.07.2018, zuletzt geändert mit Beschluss am 23.07.2019, verliert zum 15.09.2025 Ihre Gültigkeit.

4) Die Öffnungszeiten der Ferienbetreuung in §10 werden auf Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 13.45 Uhr festgelegt.

Neufassung der Feuerwehr-Entschädigung (FwES)

Gemäß § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden -Württemberg (FwG) haben ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr Anspruch auf Ersatz ihrer im Feuerwehreinsatz sowie bei Teilnahme an Aus- und Fortbildungen entstandenen Auslagen und Verdienstausfälle. Die Gemeinde kann für diesen Ausgleich pauschale Durchschnittssätze per Satzung festlegen.

Die derzeitigen Entschädigungssätze in Höhe von 12 Euro pro Stunde wurden im Jahr 2017 beschlossen. Eine inhaltliche Überarbeitung fand seither nicht statt – lediglich im Jahr 2021 erfolgte eine formelle Ergänzung zur zusätzlichen Entschädigung durch den Einsatz eines zweiten Stellvertreters des Kommandanten. Eine Anpassung der Höhe der Entschädigung fand nicht statt.

Mit der Neufassung der Satzung sollen nun die Entschädigungssätze den allgemeinen Preissteigerungen angeglichen werden. Zugleich soll die Satzung an die Mustersatzung des Gemeindetages angepasst werden.

Der Landesfeuerwehrverband Baden -Württemberg hat 2019 ein Satzungsmuster für die pauschale Entschädigung anhand der Vorlage des Gemeindetages verfasst. Die derzeit geltende Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde Gingen an der Fils vom 21.02.2017, zuletzt geändert am 14.07.2021, soll auf dieser Basis neu gefasst werden.

Die Gewährung von zeitgemäßen Entschädigungssätzen ist eine wichtige Säule das Ehrenamt bei den Feuerwehren in Baden-Württemberg wertschätzend zu fördern. Die Verwaltung sowie der Feuerwehrausschuss befürworten eine Anpassung der Sätze. Die Gemeinde schlägt nun die Neufassung der FW-Entschädigungssatzung gemäß Anlage 1 zur Beschlussfassung vor. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Neufassung vorgestellt:

1. Entschädigung für Einsätze:

Die Entschädigung für Einsätze (einheitlicher Durchschnittssatz) beträgt in Gingen an der Fils bisher 12,00 € pro Stunde. In vergleichbaren Kommunen liegen diese Sätze bei 14,00 € bis 15,00 € je Stunde. Es wird vorgeschlagen, den Stundensatz auf 15,00 € pro Stunde anzupassen.

2. Entschädigung für Aus- und Fortbildungen:

Bisher wurde bei Teilnahme an einem Aus- und Fortbildungslehrgang mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf Antrag eine Aufwandsentschädigung von 15,-€ für die ersten drei Stunden und von 10,-€ für je weitere drei Stunden gewährt. Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt.

Die Mustersatzung des Gemeindetags sieht für Aus- und Fortbildungen nach der VwV Feuerwehrausbildung auf Standort und Kreisebene jeweils pauschale Aufwandsentschädigungen vor.

Für Aus- und Fortbildungen nach der VwV Feuerwehrausbildung auf Kreisebene sollen künftig folgende pauschale Aufwandsentschädigungen gewährt werden:

  • Truppmann:                300€
  • Truppführer:               150€
  • Atemschutzträger:      100€
  • Sprechfunker:            80€
  • Maschinist:                 150€

Für die Teilnahme an sonstigen Fortbildungen, welche nicht als Lehrgang auf Kreisebene stattfinden und anhand der genannten Sätze pauschaliert abgegolten werden, soll künftig ein Betrag in Höhe von 5,-€/Stunde gewährt werden, maximal 8 Std. bzw. 40,-€ als Höchstbetrag pro Tag.

Die Entschädigung für die Teilnahme an einem Lehrgang der Landesfeuerwehrschule oder vergleichbare Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Tagen kann nicht pauschaliert werden. Eine Entschädigung kann nur durch Nachweis des Verdienstausfalls erfolgen, hierfür gilt § 16 Abs. 4 FwG.

3. Entschädigung für haushaltsführende Personen:

Die Entschädigung für haushaltsführende Personen, die keinen Verdienst haben bemisst sich für Entschädigungen nach § 16 Abs. 4 für Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als 2 Tagen künftig in Höhe von 14,-€/Std. anstelle von bisher 10,-€/Std.

4. Zusätzlich Entschädigung für Funktionsträger:

Die zusätzliche Entschädigung für Funktionsträger gemäß § 15 Abs. 2 Feuerwehrgesetz liegt in Gingen bisher bei:

  • Kommandant                         600€
  • 1. Stellv. Kommandant          200€
  • 2. Stellv. Kommandant          100€
  • Gerätewart                             300€
  • Jugendwart                            200€
  • Fahrzeugwart                         150€
  • Kleiderwart                             50€

Es wird vorgeschlagen, folgende neue Beträge festzusetzen:

  • Kommandant                         750€
  • 1. Stellv. Kommandant          250€
  • 2. Stellv. Kommandant          150€
  • Gerätewart                             350€
  • Jugendwart                            250€
  • Stellv. Jugendwart (neu)        50€                 
  • Fahrzeugwart                         200€
  • Kleiderwart                             75€

GR Staffa dankte als Mitglied der Feuerwehr für die Initiative der Verwaltung. Man könne nie jeden zufriedenstellen, aber es sei eine Wertschätzung. „Die Ausbildungssätze steigen immer weiter und die Ausbildung dauert immer länger“, wusste Staffa. Da fragten sich dann zunehmend viele Leute, ob sie das ehrenamtlich leisten können und dafür z.B. auch Urlaub nehmen. „Unsere Feuerwehrleute sind mit Leib und Seele dabei“, betonte er. Wenn man für die Einsätze dann in dieser Höhe vergütet wird, sei das eine gute Sache. In seiner Funktion als Gemeinderat musste Staffa sagen: Die Feuerwehr ist eine öffentliche Einrichtung; sie ist kein Verein. Dennoch müsse man hier mit ähnlichen Maßstäben arbeiten: Der GR müsse Anträge auf finanzielle Unterstützung oder Zusprüche sowohl für Vereine als auch für die Feuerwehr gewissenhaft und gründlich prüfen.

Bei 11 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung wurde folgendes beschlossen:

1. Der Neufassung der FW-Entschädigungssatzung – FwES gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. Sie tritt zum 01.08.2025 in Kraft.

2. Die bisherige Feuerwehrentschädigungssatzung vom 21.02.2017, zuletzt geändert am 14.07.2021, tritt mit Ablauf des 31.07.2025 außer Kraft.

Erweiterung der Benutzungsgebühren BOSIG-Hohensteinhalle

- Ergänzung der Nutzungsentgelte

Die derzeitig gültige Entgeltordnung der BOSIG-Hohensteinhalle sieht eine Pflichtmiete zur Nutzung von Foyer & Küche vor. Örtliche Vereine haben bei der Verwaltung angeregt, künftig auch die Möglichkeit zu schaffen, ausschließlich die Küche der Sporthalle für kleinere Veranstaltungen oder vorbereitende Tätigkeiten zu nutzen, ohne dabei auf Halle oder Foyer zugreifen zu müssen.

Im Sinne der Unterstützung des örtlichen Vereinswesens und als Ausdruck der wertschätzenden Zusammenarbeit wird vorgeschlagen, dieser Anregung zu entsprechen und die Entgeltordnung entsprechend zu ergänzen. Die Höhe des Entgelts für die reine Küchennutzung wird auf pauschal 50,- € (inkl. MwSt.) festgesetzt.

Diese Entgeltregelung gilt ausschließlich für örtliche Vereine. Die Reinigung der Küche ist durch die nutzenden Vereine sicherzustellen oder erfolgt gegen gesonderte Berechnung.

Der Ergänzung der Anlage 1 zur Benutzungsordnung der Hohensteinhalle wurde einstimmig zugestimmt.

Annahme von Spenden

In der Zeit vom 12.04.2025 bis zum 11.07.2025 sind bei der Gemeindekasse Spenden eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme gemäß § 78 Absatz 4 GemO zu. Der Spendenbericht wird dem Landratsamt zugeleitet.

Bekanntgaben und Anfragen

Anschlussunterbringung von Geflüchteten

Der Bürgermeister informierte, dass zum 01.08.2025 eine fünfköpfige Familie im Buchsteiner-Areal einziehe. Man sei allerdings immer noch im Defizit mit der Aufnahme. Personen mit freiem Wohnraum dürften sich weiterhin gern bei der Gemeinde melden.

Konzeption Wochenmarkt Gingen

Das Thema Wochenmarkt sei gerade in der Diskussion, da jüngst ein Metzger im Kernort weggefallen ist. Die Verwaltung befasse sich mit dem Thema jetzt erstmalig. Herr Hick freute sich, dass auch Ehrenamtliche bei diesem Thema unterstützen möchten. Er erinnerte, man habe freitags ja bereits den Käsestand am Rathausparkplatz. „Vielleicht gelingt es, das auszuweiten. Ein Gemüsestand wäre z.B. auch ein Gewinn.“ Der Bürgermeister bat den Gemeinderat, sich dazu ebenfalls Gedanken zu machen.

Rückbau Hindenburgstraße – Verkehrsschau Ortsausgang Richtung Kuchen

Ende 2023 habe eine Verkehrsschau in der Hindenburgstraße am Ortsausgang Richtung Kuchen stattgefunden, um die Querungs-Situation zu verbessern. Das Straßenverkehrsamt bzw. die Straßenmeisterei und das Regierungspräsidium hätten sich anschließend dazu abstimmen wollen, wer sich der Baumaßnahme annimmt, erläuterte BM Hick. Er bedauerte, dass diese Abstimmung leider bis heute nicht gelungen sei. Der Bürgermeister habe dazu nochmal nachgehakt.

Ein Anwohner sei ungeduldig und wolle sich mit dem Thema an die Presse wenden. Das konnte BM Hick nicht nachvollziehen. Er warb um Verständnis dafür, dass diese Angelegenheit über viele Ämter laufe und das seine Zeit brauche.

Der Bürgermeister erinnerte, dass eine Verkehrsberuhigung der Hindenburgstraße bereits heute dadurch bestehe, dass viele PKW am Fahrbahnrand der Straße parkten. Ob zusätzlich ein Markierungskonzept nötig ist, sei zu prüfen.

Bürgerinfo Lindenstraße

BM Hick freute sich über den tollen Austausch mit der Bürgerschaft und die gute Beteiligung. Das Planungsbüro VTG Straub arbeite bereits an einigen Anregungen. „Man ist hier auf einem guten Weg“, war sich Hick sicher. Die Bürgerschaft werde weiterhin transparent beteiligt..

Hochwasserschutz

GR Staffa regte an, die Beschaffung von mobilen Hochwasserschutz-Systemen zu prüfen. Für die Lagerung habe man im Buchsteiner-Areal ja jetzt Platz. Das Magazin der Feuerwehr sei dafür zu klein.

Neubesetzung der Konrektoren-Stelle

Die bisherige Konrektorin der Hohensteinschule, Frau Manuela Fetzer, geht zum 31.07.2025 in den Ruhestand. Ihre Nachfolgerin Frau Melanie Messina wird zum 01.08.2025 zur Konrektorin ernannt.

Hitze-Knigge des Landratsamtes

Das Team Klima des Landratsamtes Göppingen habe einen Hitze-Knigge veröffentlicht, wie der Bürgermeister informierte. Hierin seien Tipps zum Verhalten bei großer Hitze enthalten. Gingen habe sich beteiligt.

Workshop 1111-Jahre Gingen

Der zweite Workshop zum Jubiläumsjahr habe mit tollen Ergebnissen stattgefunden. Das Protokoll gehe dem Gemeinderat zeitnah zu. Der nächste Termin für die Arbeitsgruppe sei im September angesetzt. 

Eine Abstimmung mit der VHS und der Bücherei habe auch stattgefunden, erzählte BM Hick. Für das Jubiläumsjahr habe man zudem bereits ein Logo ausgesucht. Nach der Sommerpause werden die Briefköpfe der Gemeindeverwaltung geändert und marketing-technisch alles entsprechend aufbereitet (z.B. Website etc.).

Wertstoffhof – Konzeption Sammelstellen für Kunststoffabfälle

Wie Bürgermeister Hick informierte, werde aktuell vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen (AWB) ein neues Konzept zur Kunststoffentsorgung erarbeitet, welches die Kommunen unterstützen sollen. Bisher hätten die Kommunen noch keine Gelegenheit bekommen, aktiv daran mitzuarbeiten. Auffallend sei im Landkreis, dass Müll zunehmend an nicht dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt wird. Zu den Wertstoffhöfen komme oft jemand z.B. mit Plastik-Blumentöpfen und wolle diese abgeben. In Gingen sei das aber zurzeit nicht möglich. Mit solchem Abfall müssten die Personen dann nach Geislingen oder Göppingen fahren, um das zu entsorgen. „Der Bedarf für Kunststoffentsorgung ist groß. Gingen möchte proaktiv einen Kunststoff-Container aufstellen“, schilderte der Bürgermeister, „wir bekommen aber keinen, weil aktuell das übergreifende Konzept erarbeitet wird.“ Hick hoffte, das Konzept sei schnell fertig. „Der Weg nach Geislingen oder Göppingen ist nicht optimal für Bürgerschaft“, fand er.