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Sitzungsberichte

Gemeinderatsitzung vom 30. September 2025

Erstelldatum10.10.2025

Auf dem ehemals gewerblich genutzten Grundstück Flst. Nr. 389/1 (Kfz-Werkstatt/Kfz-Handel) ist geplant, die bestehenden baulichen Anlagen durch zwei Wohngebäude mit zugehörigen Carports und offenen Stellplätzen zu ersetzen.

Bebauungsplan „Wittumgärten – 3. Änderung“

Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan

- Aufstellungsbeschluss

- Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss

Auf dem ehemals gewerblich genutzten Grundstück Flst. Nr. 389/1 (Kfz-Werkstatt/Kfz-Handel) ist geplant, die bestehenden baulichen Anlagen durch zwei Wohngebäude mit zugehörigen Carports und offenen Stellplätzen zu ersetzen.

Die geplante Bebauung entspricht jedoch nicht den Planungsrechtlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Regelungen des in diesem Bereich geltenden Bebauungsplan „Wittumgärten“.

Die Gemeinde befürwortet die geplante Bebauung. Um diese zu ermöglichen soll deshalb der bestehende Bebauungsplan in diesem Bereich geändert werden. Das Plangebiet ist vollständig von Bebauung umgeben, das Vorhaben dient der Innenentwicklung und entspricht auch den sonstigen Vorgaben des § 13a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“).

Es wird deshalb vorgeschlagen, den Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB, d.h. ohne Umweltprüfung und Umweltbericht aufzustellen.

Zwischenzeitlich wurde vom Büro mquadrat der Entwurf der Bebauungsplanänderung erstellt. Dieser liegt als Anlage bei. Die Verwaltung schlägt vor, den Entwurf der Bebauungsplanänderung zu billigen und im Anschluss daran die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhalten hierdurch die Gelegenheit, sich zu den geplanten Bebauungsplanänderungen zu äußern.

Manfred Mezger vom Planungsbüro mquadrat präsentierte das Thema.

GR Groeneveld gefiel das Längsgebäude nicht, er fand es zu massig. Der Abstand zwischen den Gebäuden sei zudem zu gering. Die Gestaltung war für ihn nicht ansprechend. Er kündigte an, die Änderung des Bebauungsplanes abzulehnen.

GR Hofmann fragte, ob nachbarschaftliche Belange ausreichend berücksichtigt worden sind, da es nicht nur um eine optimale Lösung für den Investor gehe. Der Bürgermeister bestätigte das; eine Beteiligung habe entsprechend stattgefunden. Außerdem werde ordnungsgemäß erneut eine Anhörung durchgeführt, sodass Anwohner und betreffende Behörden sich äußern können.

Bei acht Ja-Stimmen und drei Gegenstimmen wurde folgendes beschlossen:

1. Der Bebauungsplan „Wittumgärten“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Wittumgärten“ - 3. Änderung i. d. F. vom 30.09.2025 wird gebilligt, nach § 3 (2) BauGB im Internet veröffentlicht und zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus ausgelegt. Parallel hierzu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Bebauungsplan „Pflegenahe Senioren-Wohnanlage St. Barbara“

Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan

- Aufstellungsbeschluss

- Entwurf- und Veröffentlichungsbeschluss

BM Hick trug nach Vorlage vor. Herr Mezger präsentierte das Thema.

Im Jahr 2022 trat der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Pflegeheim Haus St. Barbara“ In-Kraft, mit dem die Planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Pflegeheims auf den Flächen des zu diesem Zeitpunkt leerstehenden Kindergartens geschaffen wurde.

Der Vorhabenträger hatte sich durch einen städtebaulichen Vertrag zur Erstellung des Gebäude entsprechend dem von diesem entwickelten Vorhaben- und Erschließungsplan verpflichtet. Der leerstehende Kindergarten nördlich der katholischen Kirche in Gingen a.d. Fils wurde in Folge dessen abgebrochen.

Der Vorhabenträger sah sich dann jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in der Lage, das geplante Pflegeheim zu realisieren. Der Investor plant nun die Erstellung einer pflegenahen Senioren-Wohnanlage an gleicher Stelle. Dies entspricht jedoch nicht dem bestehenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Deshalb wurde vom Vorhabenträger ein neuer Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet.

Die Gemeinde befürwortet auch die nunmehr geplante Bebauung und Nutzung. Um diese zu ermöglichen, soll deshalb wiederum ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser ersetzt dann den bestehenden. Das Plangebiet ist vollständig von Bebauung umgeben, das Vorhaben dient der Innenentwicklung und entspricht auch den sonstigen Vorgaben des § 13a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“).

Es wird deshalb vorgeschlagen, den Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB, d.h. ohne Umweltprüfung und Umweltbericht aufzustellen. Zwischenzeitlich wurde vom Büro mquadrat der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans erstellt. Dieser und der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan liegen als Anlage bei.

Die Verwaltung schlägt vor, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan zu billigen und im Anschluss daran die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhalten hierdurch die Gelegenheit, sich zu dem geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu äußern.

Ein noch abzuschließender Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabensträger ist Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Durchführungsvertrag ist vor Satzungsbeschluss vom Vorhabenträger und der Gemeinde zu unterzeichnen.

GR Hofmann fragte, ob die geplante Parkierung nicht zu wenig sei. Er sehe da ein Problem. GR Staffa meinte, bei der vorherigen Planung (Pflegeheim mit Besuch etc.) hätte er dazu eher auch Bedenken gehabt. Im Kontext pflegenahes Wohnen dachte er aber, die Planung sei in Ordnung. Auch BM Hick sah kein Problem. Es gebe Erfahrungswerte dazu. GR Staffa sagte, das Projekt sei für Gingen eine tolle Sache.

Bei neun Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wurde folgendes beschlossen:

1. Für den im Lageplan vom 30.09.2025 dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Senioren-Wohnanlage St. Barbara“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Senioren- Wohnanlage St. Barbara“ und der zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan „Senioren-Wohnanlage St. Barbara“ jeweils in der Fassung vom 30.09.2025 werden gebilligt, nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu wird die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Bebauungsplan „Barbaragarten II“

- Beauftragung des Planungsbüros

Nachdem nun in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2025 der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Barbaragarten II“ beschlossen wurde sind nun noch die erforderlichen Planungsleistungen für das Verfahren zu beauftragen.

Das Planungsbüro mquadrat kommunikative Stadtentwicklung aus Bad Boll hat der Gemeindeverwaltung ein Angebot unterbreitet. Zum einen müssen die Grundleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes (Leistungsphasen 1 bis 3) nach § 19 HOAI beauftragt werden, zum anderen ist die Erstellung eines Umweltberichts erforderlich.

Die Angebotssumme für das Bebauungsplanverfahren beträgt 32.616,95 Euro brutto. Die eventuell weiteren erforderlichen Besonderen Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Der Umweltbericht, der für das Bebauungsplanverfahren zwingend aufgestellt werden muss, wird vom Planungsbüro zu einer Summe in Höhe von 11.495,40 brutto angeboten. Die Verwaltung schlägt vor, die Leistungen, wie im Sachverhalt dargestellt, an das Planungsbüro mquadrat kommunikative Stadtentwicklung aus Bad Boll zu vergeben.

Bei zwei Gegenstimmen und zehn Ja-Stimmen wurde folgendes beschlossen:

1. Das Planungsbüro mquadrat wird mit den Planungsleistungen für das Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Barbaragarten II“ zu einem Angebotspreis in Höhe von 32.616,95 Euro brutto beauftragt. Weitere erforderliche Besonderen Leistungen werden nach Aufwand berechnet.

2. Das Planungsbüro mquadrat wird mit den Leistungen für die Erstellung des Umweltberichts zu einem Angebotspreis in Höhe von 11.495,40 Euro brutto beauftragt. Der Umweltbericht ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB für das Bebauungsplanverfahren zwingend erforderlich.

Ersatzneubau Roter Platz und Sanierung Grüner Platz

- Vorstellung der Varianten

- Vergabe von Ingenieurleistungen

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.07.2025 fand eine gemeinsame Begehung der beiden Kunststoffplätze statt. Anschließend wurden dem Gemeinderat erste Vorentwürfe präsentiert. Bereits während der Begehung hat sich herausgestellt, dass der Rote Platz irreparabel beschädigt ist und in naher Zukunft aufgrund der steigenden Unfallgefahr gesperrt werden muss.

Beim Grünen Platz ist der Belag inzwischen komplett verschlissen und muss dringend erneuert werden um Folgeschäden des Unterbaus zu vermeiden.

Für den Ersatzneubau des Roten Platzes wurden drei Varianten erarbeitet

1. Ersatzneubau nahe dem Bestand

D.h. der Platz wird in seiner heutigen Größe an der gleichen Stelle neu gebaut. Es wird mit Kosten in Höhe von ca. 597.000 (brutto) gerechnet.

2. Ersatzneubau mit vergrößertem Kunststoffbelag sowie weiterer Sportangebote

D.h. die Lage des Roten Platzes wird verschoben und die Spielfläche vergrößert. Somit würden z.B. zwei parallel nutzbare Basketballspielfelder entstehen. Zusätzlich würde außerhalb des Kunststoffbelags ein Calisthenics- sowie ein Verweilbereich geschaffen. Hier wird mit Kosten in Höhe von 820.000 € gerechnet.

3. Ersatzneubau mit der gleichen Größe wie im Bestand und weiterer Sportangebote

Hier handelt es sich um einen Mix der beiden vorgenannten Varianten. Das Kunststoffspielfeld würde wie bei der Variante 2 in der Lage verschoben allerdings nicht vergrößert (Variante 1). Außerhalb würde auch hier ein Calisthenics- sowie ein Verweilbereich entstehen. Bei dieser Variante wird mit Kosten in Höhe von 775.000 € gerechnet.

Bei allen drei Varianten ist die Sanierung des Grünen Platzes (neuer Kunststoffdeckbelag) neue Ballfangzäune neue Sitzgelegenheiten sowie der Bau eines beleuchteten Fußwegs von der Wilhelmstraße bis zum Sportlereingang der BOSIG-Hohensteinhalle mit eingerechnet.

Vorab wurden bereits die Nutzer abgefragt. Die Schule, die Schulbetreuung wie auch der TB Gingen 1870 e.V. würden den Ersatzneubau begrüßen um die sportlichen Angebote weiter ausbauen zu können. Die ausführlichen Antworten sind im Ratsinformationssystem nichtöffentlich bei der GR-Sitzung vom 29.07.2025 eingestellt.

Für die Sanierung bzw. den Ersatzneubau können Zuwendung aus der Sportstättenbauförderung wie auch aus dem Ausgleichstock beantragt werden. Es wird mit einer Maximalförderung von ca. 33 % gerechnet. Um die Anträge stellen zu können muss eine Entwurfsplanung sowie eine Kostenberechnung nach DIN276 vorliegen.

Es wurde deshalb empfohlen, das Ingenieurbüro Landschaftsarchitekten Abele & Filkorn mit den Leistungsphasen 1 bis 3 zu beauftragen. Diese wurden wie folgt angeboten:

Variante 1: Leistungsphase 1 bis 3 mit 12.820,25 € (Gesamthonorar 54.943,94 €)

Variante 2: Leistungsphase 1 bis 3 mit 16.846,42 € (Gesamthonorar 72.198,92 €)

Variante 3: Leistungsphase 1 bis 3 mit 16.037,06 € (Gesamthonorar 68.730,25 €

GR S. Preßmar schlug vor, den Bereich für die Calisthenics, Hängematten etc. besser links von den Sportplätzen zu platzieren, nicht mittig zwischen die Plätze. Für eine Nutzung als „erweiterter Schulhof“ sei das aus seiner Sicht geeigneter.

GRin Soukup, die als Betreuungskraft in der Schule tätig ist, betonte, die freie Wiesenfläche, aktuell links neben dem Roten Platz, werde für die Schulbetreuung dringend benötigt. Hier sei es im Sommer schattig.

GRin Franzisi tat sich schwer, die Planung zu beauftragen. Sie war der Meinung, eine Sanierung des Schulhofs habe höhere Priorität als das vorgestellte Projekt. Sie stellte fest, der grüne Platz wäre definitiv sanierungsbedürftig. Franzisi fragte, ob man nicht eine Komplettlösung ausarbeiten könne, die auch den Schulhof miteinschließt. Der Rote Platz war aus ihrer Sicht deutlich weniger genutzt, als der Grüne Platz und der Schulhof. GR Groeneveld und GRin Mayer stimmten ihr zu. BM Hick lenkte aber ein, die Schulhofsanierung werde ein großes Projekt. Man brauche viel Beschattung. Im jetzigen Zustand werde der Hof mittags im Sommer so gut wie nicht genutzt, weil es zu heiß ist.

GR Beier erkundigte sich, ob man die Verkehrssicherheit des Platzes noch gewährleisten könne, wenn man die Maßnahme schiebt. BM Hick konnte das nicht mit Sicherheit beantworten, gab aber zu bedenken, dass im Zweifel der Bürgermeister derjenige ist, der für Unfälle haftbar gemacht wird. Er halte nichts davon, Plätze die genutzt werden aus dem Verkehr zu ziehen. Aber wenn man mittelfristig nicht saniere, komme das auf den Platz zu. Eine vorübergehende Weiternutzung eines sanierungsbedürftigen Platzes könne man argumentativ eher rechtfertigen, wenn auch konkrete Pläne zur Sanierung vorliegen.

GR Staffa verstand nicht, dass die UWG in der Sitzung erneut eine „Grundsatzdiskussion“ über das Thema begonnen hat. Der Grüne Platz müsse aus seiner Sicht auf jeden Fall saniert werden. Über den Roten Platz diskutiere man seit 20 Jahren, meinte Staffa. Er war dafür, die Vergabe zu machen und bei Variante 1 zu bleiben. In einem zweiten Schritt könne man dann später immer noch die Calisthenics- und „Chill-Out-Zone“ ergänzen. Für ein großes Planungspaket, womöglich inklusive des Schulhofs, fehle der Gemeinde aktuell leider das Geld, stellte Staffa fest.

GR Hofmann bemerkte, dass das Projekt der Sanierung der beiden Plätze für ihn überraschend auf die Prioritätenliste gesetzt worden sei. Bei einer Sanierung des Grünen Platzes könne er mitgehen.

GR Steck beantragte, keine der vorliegenden Planungsvarianten umzusetzen, sondern direkt eine reine Sanierung des Grünen Platzes zu veranlassen - in dem Risiko, dass der Rote Platz künftig aufgrund nicht zureichender Verkehrssicherung außer Betrieb genommen werden muss.

Auf Basis des Antrags wurde folgender Beschluss bei acht Ja-Stimmen und fünf Gegenstimmen gefasst:

Die bisherigen Varianten zur Ersatzneubau- und Sanierungsplanung für den Roten und Grünen Platz werden verworfen. Es wird beschlossen, ausschließlich für den Grünen Platz eine reine Sanierung durchzuführen. Es werden keine zusätzlichen planerischen Elemente beauftragt (z.B. Anlegung eines Calisthenics-Bereichs). Ein Ersatzneubau des Roten Platzes wird nicht beauftragt.

Annahme von Spenden

In der Zeit vom 15.07.2025 bis zum 22.09.2025 sind bei der Gemeindekasse Spenden eingegangen. Der Annahme muss der Gemeinderat gemäß § 78 Absatz 4 GemO zustimmen. Sie wurde einstimmig beschlossen.

Bekanntgaben und Anfragen

Einwohnerversammlung

GR Staffa lobte die Verwaltung und den Bürgermeister für die Planung und Durchführung der Einwohnerversammlung. Interessierte konnten viele interessante Infos mitnehmen. Er fand es schade, dass so wenige Bürger*innen teilgenommen haben, obwohl viele teils über Intransparenz klagen. GRin Soukup schloss sich der Aussage an. Sie war sehr enttäuscht, dass so wenige da waren und fragte sich, was man machen könne, um mehr Leute zu motivieren. BM Hick stellte fest, Demokratie sei teils schwer umzusetzen; man freue sich über jedes Interesse. Er sei aber nicht pessimistisch. Die Gemeinde informiere stets über mehrere Kanäle. BM Hick betonte, er werde nicht müde, jeden Tag für die Demokratie zu werben. Außerdem unterstrich er, dass jeder der 35 Bürger*innen, die bei der Versammlung anwesend waren, wichtig sind. Sie seien auch Multiplikatoren für die bereitgestellten Informationen.

Bürgermeisterwahl Gingen an der Fils 2026

BM Hick informierte, dass sich der Gemeinderat in der Oktobersitzung mit der Bürgermeisterwahl Anfang nächsten Jahres befassen wird.

Der Gemeinderat sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits Mitte September über die erneute Kandidatur Herrn Hicks informiert.

BM Hick teilte mit, dass er auch in der Einwohnerversammlung informiert habe, dass er sich mit großer Freude erneut für das Amt des Bürgermeisters in Gingen, über die volle Amtszeit von 8 Jahren, bewerben wird.

Gemeindetag, Kommentar Steffen Jäger: „Was auf dem Spiel steht“

Der Präsident des Gemeindetags BW, Steffen Jäger, habe in einem öffentlichen Kommentar einen Reformbedarf für die Kommunalebene angesprochen. BM Hick machte darauf aufmerksam und befürwortete die Zeichensetzung durch den Gemeindetag. Land auf Land ab könnten Kommunen ihre Haushalte kaum noch zusammenhalten. Jägers Kommentar ist auf der Website des Gemeindetages BW sowie auf der Website der Gemeinde Gingen abrufbar. 

Anschlussunterbringung Geflüchteter

BM Hick informierte, dass Gingen aktuell noch 20 Personen unterbringen muss. Er appellierte erneut an Privatpersonen mit freiem Wohnraum, sich wegen einer Vermietung an die Gemeinde zu wenden. Die Gemeinde selbst habe nicht ausreichend Fläche, um alle Personen unterzubringen.

Informationsabend Wärmeplanung: „Passt die Wärmepumpe in mein Haus?“

Findet am Dienstag den 28.10.2025 um 18.00 Uhr im Rathaus Gingen im Sitzungssaal statt.

1111-Jubiläum Gingen

BM Hick informierte, dass der Jubiläums-Arbeitskreis in seiner jüngsten dritten Sitzung gute Ideen gesammelt habe, welche dem Gemeinderat bald vorgestellt würden.

Bausache: Marrbacher Öschle 18 – Errichtung eines Pools

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat, dass für das o.g. Grundstück eine Bauanfrage zum Errichten eines Pools gestellt worden ist. Die Baumaßnahme sei zulässig, da sie innerhalb der geltenden Baugrenzen liegt und wurde vom Bauamt des Landratsamtes bereits genehmigt.

Förderantrag Ortskernsanierung

Ein Antrag für das Buchsteiner-Areal in Höhe von 2 Mio.€ sei bereits gestellt worden, so BM Hick. Am Tag nach der Sitzung werde zusätzlich für das Sanierungsgebiet Ortsmitte ein Aufstockungs-Förderantrag in Höhe von 2,8 Mio.€ gestellt.

Hochwasserschutz Marrbach – Baustelle Brunnenstraße

Aktuell würden alle Leitungen getrennt und umverlegt, erläuterte Kämmerer Burger. Der Betonbau sei ab der folgenden Woche anwesend. Bislang habe die Verwaltung einen guten Eindruck von der Baufirma.