Sitzungsberichte
Gemeinderatsitzung vom 21.10.2025
Erstelldatum31.10.2025
Gemeinderatsitzung vom 21.10.2025
Ehrung Feuerwehrangehörige – Einsatz Hochwasser 2024
BM Hick hielt eine feierliche Ansprache zu Ehren der Feuerwehrangehörigen, die beim Hochwasser-Einsatz im Juni 2024 tatkräftig geholfen haben. Dem Bürgermeister war wichtig, dass die Ehrung in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates stattfindet, um die Relevanz besonders hervorzuheben.
Es wurde eine Fotostrecke zum Hochwasser-Ereignis 2024 gezeigt, um die Dimensionen in Erinnerung zu rufen, die das Hochwasser in Gingen eingenommen hatte. Herr Hick betonte, welches Engagement die Feuerwehr und viele freiwillige Bürgerinnen und Bürger aufgebracht haben, um die betroffenen Grundstücke, Häuser und letztlich auch Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. Der Einsatz habe über zwei Tage angedauert – auch danach habe es viele Stunden der Aufräumarbeit gegeben.
BM Hick war überwältigt davon, wie am Tag des Hochwassers innerhalb einer halben Stunde über 100 Helfende generiert worden sind - z.B. über SocialMedia. „Ohne deren Hilfe wäre eine Bekämpfung des Hochwassers in unserer Gemeinde nicht möglich gewesen.“ Hick erwähnte auch dankend die Hilfe der Feuerwehr und von Privatpersonen aus anderen Gemeinden, zum Beispiel Süßen oder Böhmenkirch. Der Bürgermeister lobte zudem die gut geführte Jugendfeuerwehr Gingens. Nachwuchs in diesem Tätigkeitsfeld zu finden, sei fundamental wichtig.
Nach der Ansprache des Bürgermeisters wurden die betreffenden Feuerwehrmitglieder nacheinander geehrt. Auch die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates nahmen an der Ehrung teil und drückten den Feuerwehrmännern und -frauen gegenüber ihren Dank aus.
Bürgermeisterwahl 2026
- Festsetzung des Wahltags und einer etwaigen Stichwahl
- Stellenausschreibung
- Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen
- Bildung des Gemeindewahlausschusses
BM Hick war befangen und nahm im Zuhörerbereich Platz. GRin Soukup übernahm als Erste stellvertretende Bürgermeisterin an seiner Stelle die Leitung der Sitzung für TOP 3.
GRin Soukup und Hauptamtsleiterin Friedel trugen nach Vorlage vor.
GR Engel schlug vor, die Punkte einzeln abzustimmen und den Wahlausschuss zum Ende zu wählen. Der Vorschlag wurde von der Sitzungsleitung und dem Gremium akzeptiert.
GR Beier fragte, ob es nicht sinnig wäre, die beiden Wahlen terminlich auf einen Tag zusammenzulegen. Soukup meinte, man spare damit zwar einen Sonntag - vorbereiten müsse man aber beide Wahlen ohnehin. Sie finde die Bürgermeisterwahl so wichtig, dass man sie aus ihrer Sicht terminlich separat legen sollte.
Auch GR Staffa maß den Stellenwert der Bürgermeisterwahl in einer Gemeinde wie Gingen sehr hoch. Als Wertschätzung für die Bewerber*innen dieses wichtigen Amtes sei er auch dafür, die Wahlen zu trennen und auf zwei separate Termine zu legen. Staffa stellte sich vor, dass es bei einer Terminzusammenlegung Reibungsverluste zu Ungunsten der BM-Wahl geben könnte, was die Öffentlichkeitswirksamkeit anbelangte. Schließlich müsse die Landtagswahl zuerst ausgezählt werden. GR Deger unterstrich die Aussage seines Vorredners. Nebst der Gemeinderatswahl gebe es kommunal keine wichtigere als die Bürgermeisterwahl. Das komme nur alle acht Jahre vor. Deger sagte: „Ich möchte diese Wahl ungern in den Schatten einer anderen Wahl stellen.“
GR P. Preßmar war anderer Meinung und hätte die beiden Wahlen lieber auf einen Termin gelegt. Er sah es als Zumutung, dass die Bürger für unterschiedliche Wahlen an verschiedenen Terminen mehrfach ins Rathaus zum Wählen gehen müssten. Er sei für eine terminliche Zusammenlegung. GR Staffa bezog sich auf die Aussage P. Preßmars: Hier von einer Zumutung zu sprechen, sei aus seiner Sicht vermessen. Staffa erinnerte an die Relevanz des Wahlrechtes an sich.
GR Engel stellte fest, für ihn seien beide Wahlen unheimlich wichtig – sie stünden für sich und hätten eine Wertigkeit, die sich gegenseitig nicht beeinträchtige, sollte man sie auf denselben Termin legen. Engel war sogar eher der Meinung, die Wahlen könnten voneinander profitieren. So vermutete er eine höhere Wahlbeteiligung bei einem gemeinsamen Wahltermin. Zwei Termine festzulegen sah er für die Verwaltung als eine zusätzliche Belastung. GR Engel merkte an, es gebe auch Gemeinden, die dieselbe Wahl-Konstellation hätten und beide Wahlen auf einen Tag legten. GRin Soukup hielt dagegen, es gebe aber auch Gemeinden mit selber Konstellation, die die Wahlen getrennt angesetzt hätten.
GR Steck sagte, er habe zunächst denselben Gedanke wie GR Engel gehabt – nämlich dass die Wahlbeteiligung bei Zusammenlegung höher wäre und die Organisation ökonomischer sei. Steck habe aber mit seiner Fraktion (UWG) die Fristen der Wahl nochmal berechnet und meinte, bei einer Zusammenlegung könnte es unter Umständen zu Problemen damit kommen. Der 08.03 sei der UWG nach kein rechtssicherer realistischer Termin für die BM-Wahl. Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters ende zum 27.04.2026. Würde es nach der BM-Wahl zur Stichwahl kommen, hätte man nur 2 Wochen Zeit, um diese zu organisieren. Das sei realistisch betrachtet kaum machbar. Steck sprach sich daher auch dafür aus, die Wahltermine auf zwei separate Tage zu legen. Auch GR Keller schloss sich dem an.
Bei 10 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und einer Befangenheit wurde beschlossen, den Wahltag auf Sonntag, den 1. Februar 2026 festzusetzen. Eine etwaige Stichwahl findet am Sonntag, 22. Februar 2026 statt.
Bei 11 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen sowie einer Befangenheit wurde folgendes beschlossen:
Die Stellenausschreibung für die Wahl der des Bürgermeisters erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Kalenderwoche 47/2025 (21.11.2025). Die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils erfolgt in der Kalenderwoche 48/2025 (27.11.2025). Dem Ausschreibungstext gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
Bei 14 Ja-Stimmen und einer Befangenheit wurde das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen für die Wahl des Bürgermeisters auf Montag, 05. Januar 2026, 18.00 Uhr festgelegt.
Ebenfalls mit 14 Ja-Stimmen und einer Befangenheit wurde die Besetzung des Gemeindewahlausschusses gewählt und beschlossen:
Vorsitzende: Erste stellvertretende Bürgermeisterin Gudrun Soukup (UWG-FW) Stellv. Vorsitzender: Zweiter stellvertretender Bürgermeister Klaus Staffa (CDU/ FWV) 3 – 4 Beisitzer: Mario Deger (CDU/ FWV) 3 – 4 stellv. Beisitzer/in: Steffen Preßmar (CDU/ FWV) |
Schriftführerinnen: Martina Manz und Annette Friedel (Gemeindeverwaltung)
Bei 14 Ja-Stimmen und einer Befangenheit wurde zudem beschlossen: Sofern mehrere Bewerber für die Bürgermeisterwahl vom Gemeindewahlausschuss zugelassen werden, wird eine Kandidatenvorstellung am Freitag, 16. Januar 2026 in der BOSIG-Hohensteinhalle durchgeführt.
Genehmigung der Protokolle vom
- 28.01.2025
- 23.06.2025
- 22.07.2025
- 30.09.2025
GR Hofmann hatte zwei Ergänzungen bezüglich der Protokolle angeregt. Dabei ging es um die Sitzung vom 28.01.2025 (TOP 2) sowie vom 22.07.2025 (TOP 3). Die Protokollantin Frau Schmolz hatte die von ihm angeregten Ergänzungen nicht als wesentliche inhaltliche eingestuft. Daher wurden die Anregungen im gesamten Gremium besprochen, um zu entscheiden, ob sie dem Protokoll hinzugefügt werden sollen.
Die Mehrheit des Gremiums sah die Ergänzungen in beiden Fällen nicht als notwendig. Die Protokolle wurden in der ursprünglichen Fassung belassen.
GR Keller fragte, ob er bezüglich der Genehmigung der Protokolle an der Abstimmung teilnehmen könne, selbst wenn er an dem Tag nicht in der Sitzung anwesend gewesen ist. BM Hick sagte, das gehe in Ordnung – es stehe ihm für solche Fälle aber auch frei, sich zu enthalten.
Jeder Sitzungstermin wurde bezüglich seiner zugehörigen Protokolle einzeln abgestimmt:
Die Protokolle vom 28.01.2025 wurden mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschlossen.
Die Protokolle vom 23.2025 wurden bei einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.
Die Protokolle vom 22.07.2025 wurden mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschlossen.
Die Protokolle vom 30.09.2025 wurden einheitlich beschlossen.
Informationen zu aktuellen Bauvorhaben
Hochwasserschutz Marrbach
Die Firma Vodafone hatte die bestehende Glasfaseranbindung im Spülverfahren unter dem Marrbach verlegt. Da die Leitung für die neue Bachsohle zu hoch lag, wurde sie bei den Baggerarbeiten abgerissen. Am Donnerstag war das Gewerbegebiet Untere Schorteile wieder provisorisch am Netz. Die eigentliche Verlegung in der neuen Trasse wird zeitnah erfolgen. Die Gasleitungen würden voraussichtlich am Mittwoch 22.10 fertig geschweißt. Die Telekommunikations-Leerrohre folgen dann.
Am Teilweg
Die Arbeiten für die Verlegungen der neuen Leitungen von der Trafostation neu in die Brückenstraße haben begonnen. Dabei wird auch die Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet und im Vis-a-Vis, wie vom Gemeinderat beauftragt, ergänzt.
Bau Fußweg - Kita Sonnenschein
Neben dem Kita-Gebäude wurde durch den Garten nach hinten zur Krippe hin ein gepflasterter Weg verlegt. Somit können Eltern, welche Kinder sowohl in der Kita als auch in der Krippe abgeben, den kurzen Weg durch den Garten nehmen und müssen um zum Krippeneingang zu kommen nicht über die Schubartstraße laufen. Auch bei nassem Wetter bleiben dank des gepflasterten Weges Kinderwägen und Schuhe sauber. Der Weg wurde vom Bauhof verlegt.
Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse
BM Hick verlas die nichtöffentlichen Beschlüsse aus dem Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025:
22.10.2024 Ergänzung Kaufverträge Gewerbegebiet Untere Schorteile V
(Flst. 2629/0, Flst. 2627/0 und Flst. 2630/0), einstimmig beschlossen
22.10.2024 Verkauf Flst. 2117/19, einstimmig beschlossen
18.11.2024 Verkauf Flst. 2626/6, einstimmig beschlossen
10.12.2024 Verleihung der Gemeindeehrenplakette für besonderes ehrenamtliches
Engagement, einstimmig beschlossen
In Bronze an: Herbert Lenz, Andreas Polz, Hans-Bernd Grübl und Gertrud Bosch. In Silber an: Jochen Beißer.
10.12.2024 Verleihung der Gemeindeehrenplakette für besondere sportliche und
musikalische Leistungen, einstimmig beschlossen
In Bronze an: Felix Gross.
28.01.2025 Vergabe Gewerbegrundstück Untere Schorteile V, Teilfläche Flst. 2626/9 sowie Flst. 2626/4, einstimmig beschlossen
25.02.2025 Verkauf Gewerbegrundstück Untere Schorteile V, Flst. 2626/4, einstimmig beschlossen
25.02.2025 Kauf Flst. 263/0, einstimmig beschlossen
25.02.2025 Neuabschluss Jagdpachtverträge, einstimmig beschlossen
25.03.2025 Kauf Teilfläche Flst. 2862/1, einstimmig beschlossen
25.03.2025 Einsetzung Kassenprüfer Jagdgenossenschaft, einstimmig beschlossen
25.03.2025 Entscheidung über Bauvorhaben Flst. 2546, mehrheitlich beschlossen
22.04.2025 Verkauf von Gewerbegrundstück Untere Schorteile V, Flst. 2626/7,
einstimmig beschlossen
20.05.2025 Neubesetzung Kassenleitung, einstimmig beschlossen
22.07.2025 Verpachtung von Waldfläche an den Schwäbischen Albverein – Ortsgruppe Gingen, einstimmig beschlossen
22.07.2025 Verkauf Teilfläche Flst. 2945/0 und
Kauf Flst. 2945/2, einstimmig beschlossen
29.07.2025 Verkauf Gewerbegrundstück Untere Schorteile V, Teilfläche Flst. 2626/9, einstimmig beschlossen
30.09.2025 Beauftragung der EnBW für Beratungsleistungen zum Kommunalen Notfallmanagement, einstimmig beschlossen
Abbruch von Gebäuden
Die Gebäude Hindenburgstraße 164, 122 und 112/1 sollen aufgrund von größeren baulichen Mängeln sowie teilweiser Einsturzgefahr schnellst möglichst abgerissen werden.
Um die Arbeiten ausschreiben zu können müssen die Gebäude vorab auf Schadstoffe untersucht werden.
Hierzu hat mit dem Ingenieurbüro VTG Straub aus Donzdorf eine Begehung stattgefunden. Auf dieser Grundlage wurde ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Nach Prüfung des Angebots durch das Architekturbüro Bodmer und Seyfang sind die Leistungen vollständig angeboten und die Preise marktüblich.
Folgendes wurde einstimmig beschlossen: Der Auftrag für die Baustofferkundung der Gebäude Hindenburgstraße 164, 112/1 und Pfarrstraße 5 wird zum Angebotspreis in Höhe von 10.981,86 € (brutto) an das Ingenieurbüro VTG Straub aus 73072 Donzdorf vergeben.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Senioren-Wohnanlage St. Barbara“
- Beauftragung Planungsbüro
Der Investor plant die Erstellung einer pflegenahen Senioren-Wohnanlage neben dem katholischen Gemeindezentrum St. Barbara.
Hierfür ist es erforderlich, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen.
Das Planungsbüro kommunikative Stadtentwicklung aus Bad Boll hat ein Angebot für das Bebauungsplanverfahren mit Kosten in Höhe von 10.604,01 Euro unterbreitet.
Die Kosten hierfür werden der Gemeinde nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens vom Vorhabensträger erstattet. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung wurde bereits unterzeichnet.
Bei einer Gegenstimme wurde Mehrheitlich folgendes beschlossen: Das Planungsbüro mquadrat kommunikative Stadtentwicklung aus Bad Boll wird mit den Planungsleistungen für das Bebauungsplanverfahren des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Senioren-Wohnanlage St. Barbara“ zu einem Angebotspreis in Höhe von 10.604,01 Euro brutto beauftragt.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Änderung der Hauptsatzung wurde einstimmig beschlossen. Die aktuellste Version der Satzung ist auf der Website der Gemeinde im Bereich „Ortsrecht“ zu finden.
Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS)
Mit Beschluss vom 22.07.2025 hat die Gemeinde Gingen an der Fils eine Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungsatzung beschlossen. Dabei wurden die Entschädigungssätze für Einsätze ehrenamtlicher Angehöriger der Gemeindefeuerwehr erhöht. Da diese Entschädigungssätze in die Personalkosten der Kostenersätze für Einsätze der Feuerwehrkräfte einfließen, ist somit die Fortschreibung der Kostenersatz-Sätze zur Wahrung der Kostendeckung notwendig. Die Verwaltung schlägt vor, das Kostenersatzverzeichnis der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung unter Position 1. Personalkosten wie folgt zu ändern. Im Kostenersatzverzeichnis betragen die Personalkosten für Feuerwehrangehörige pro Person und Stunde bisher: 17,00 € Die aktualisierte Neukalkulation ergab nun Personalkosten für Feuerwehrangehörige pro Person und Stunde neu: 22,62 €. Folgendes wurde einstimmig beschlossen: 1. Der Kalkulation der Kostenersätze für Feuerwehr-Einsatzkräfte vom 09.10.2025 gemäß Anlage 1 mit einer Erhöhung der Personalkosten je Einsatzstunde um 5,62€ auf 22,62€ wird zugestimmt. |
2. Der Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gingen an der Fils (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) samt Änderung des Kostenverzeichnisses wird zugestimmt.
Vorbereitung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils – Lautertal am 04.11.2025
Im Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 (Bereich „Stellfelbe II“ in Donzdorf) wurden zwischenzeitlich die Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Nunmehr steht die Entscheidung über die hierbei eingegangenen Stellungnahmen an. Danach sollen die endgültigen Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung gebilligt und der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Gemarkung Donzdorf stellt die Stadt Donzdorf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kuchalber Halde“ auf. Dieser Bebauungsplan weicht insbesondere aufgrund des geplanten Sondergebiets von den Darstellungen des Flächennutzungsplan 2035 ab, da dieser im fraglichen Bereich überwiegend Flächen für die Landwirtschaft darstellt. Neben der Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplans ist daher auch ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich. Da das Plangebiet in einem Regionalen Grünzug (Regionalplan) liegt, wurde zwischenzeitlich ein Zielabweichungsverfahren für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Eine entsprechende Bestätigung zur Zielabweichung vom Regionalplan wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Bescheid vom 26.06.2025 ausgestellt. Zudem wurden die Vorentwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung erarbeitet. Die Unterlagen des Vorentwurfs sollen gebilligt und die Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
Im Rahmen umfassender städtebaulicher Neuordnungen sind entlang der Wagnerstraße neue Entwicklungen vorgesehen. Zu diesen Entwicklungen gehört auch die Verlagerung des EDEKA-Markts weg von seinem heutigen Standort. Für einen Neubau des Marktes beabsichtigt EDEKA, eine Fläche auf dem Flurstück 1185 unweit des heutigen Standorts, wo sich zum aktuellen Zeitpunkt der Donzdorfer Bauhof und die Betriebszentralen der städtischen Eigenbetriebe Stadtwerke und Abwasserbeseitigung befinden, zu erwerben. Aufgrund dieser geplanten Neustrukturierung ist es notwendig, den Bauhof und die Betriebszentralen von ihrem heutigen Platz an einen neuen Standort zu überführen. Für diesen neuen Standort hat der Gemeinderat der Stadt Donzdorf am 28.07.2025 beschlossen, auf Donzdorfer Gemarkung im Regelverfahren den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bau - und Betriebshof Rauhwiesen Öschstraße“ nach §§ 1 und 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Da sich der Planbereich im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, ist es daher notwendig, den Flächennutzungsplan 2035 im Parallelverfahren zu ändern. Statt der bisherigen Fläche für Landwirtschaft soll eine Fläche für Gemeinbedarf dargestellt werden. Hierfür soll nun zunächst der Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Die Abgrenzung des von der 3. Flächennutzungsplanänderung betroffenen Plangebiets ist im beigefügten Lageplan vom 30.09.2025 dargestellt. Zuletzt hat der Gemeinderat der Stadt Donzdorf am 28.07.2025 beschlossen, im Regelverfahren den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Einzelhandelsstandort Wagnerstraße“ nach §§ 1 und 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Abgestimmt auf die Bebauungsplanung der Stadt Donzdorf soll in diesem Teilbereich des vorgenannten Bebauungsplans im Flächennutzungsplan 2035 insbesondere ein Sondergebiet für Einzelhandel zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche sowie der zukunftsfähigen verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung dargestellt werden. Im Bereich der südlichen Teilfläche von Flurstück 1185 soll im Flächennutzungsplan 2035 ein e gemischte Baufläche dargestellt werden, um für die weitere städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Stadt Donzdorf vorzubereiten. Hierfür soll nun ebenfalls der Grundsatzbeschluss gefasst werden. Die Abgrenzung des von der 4. Flächennutzungsplanänderung betroffenen Plangebiets ist im beigefügten Lageplan vom 30.09.2025 dargestellt.
Die Verwaltung schlug vor, die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung zu beauftragen, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Folgendes wurde einstimmig beschlossen: Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils-Lautertal (GVV) werden beauftragt, die Sitzungsvorlagen 1. Vorlage GVV 8/2025: Flächennutzungsplan 2035 - 1. Änderung (Bereich „Stellfelbe II“ in Donzdorf); Behandlung der im Zuge der Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss 2. Vorlage GVV 9/2025: Flächennutzungsplan 2035 - 2. Änderung (Bereich „Solarpark Kuchalber Halde“ in Donzdorf/Kuchalb); Vorentwurfsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der Beteiligungen (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB) 3. Vorlage GVV 10/2025: Flächennutzungsplan 2035 - 3. Änderung (Bereich „Bau- und Betriebshof Rauhwiesen Öschstraße“ in Donzdorf); Grundsatzbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB) 4. Vorlage GVV 11/2025: Flächennutzungsplan 2035 - 4. Änderung (Bereich „Einzelhandelsstandort Wagnerstraße“ in Donzdorf); Grundsatzbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB) |
zur Kenntnis zu nehmen und den darin genannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Bekanntgaben und Anfragen
Volkstrauertag 16.11
BM Hick forderte angesichts des Weltgeschehens dazu auf, dass mehr Personen den Volkstrauertag begehen und sich mit dem Thema beschäftigen. Der Anlass des Feiertags sei aktueller denn je. Er warb darum, dass auch Mitglieder des Gemeinderates teilnehmen und sich als Multiplikatoren einsetzen.
Infotafeln im Rathaus-Foyer zum Thema Wärmepumpe
Der Bürgermeister informierte, dass die Energie-Agentur des Landkreises Veranstaltungen zum Thema „Passt die Wärmepumpe in mein Haus?“ gib. Dazugehörig gebe es aktuell Infotafeln im Rathaus-Foyer.
Neue Mitarbeiter der Gemeinde Gingen
Es wurde informiert, dass Herr Pascal Kalbe in der Gemeindekasse und Frau Melissa Eglauer als Amtsbotin neu in der Gemeinde mitarbeiten.
Landkreisweite Kampagne „Einbruchsschutz“
BM Hick erklärte, dass Gingen sich an der Kampagne beteilige und dazu Banner aufgehängt werden.
Buslinie Schülerverkehr Donzdorf – Süßen – Gingen
Die Gemeinde hat aus der Bürgerschaft die Anregung erreicht, dass der Schülerbus vom Schulzentrum Donzdorf nachmittags um 15.25 Uhr so knapp in Süßen am Busbahnhof ankomme, dass die Kinder und Jugendlichen regelmäßig den Folgebus nach Gingen verpassten. Sie müssten dann 20 – 30 Minuten in Süßen warten. Das wurde von der meldenden Person als unangemessene Wartezeit empfunden.
Die Gemeinde gab die Anregung an der Mobilitätsamt des Landkreises Göppingen weiter. BM Hick führte aus, von dort habe man die Auskunft erhalten, dass der komplexe Busfahrplan leider momentan nicht verändert werden könne. Der Plan sei auf die Schulzeiten sowie die Anschlussverbindungen der Bahn abgestimmt. Gemäß der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Göppingen sei eine Wartezeit von bis zu 45 Minuten zu dulden.
Bewerbung: Staatsanzeiger Award 2025 - Walderlebnispfad
BM Hick informierte das Gremium, dass Gingen sich im Bereich Tourismus sowie im Bereich Bürgerbeteiligung für einen Award mit dem Projekt „Walderlebnispfad“ beworben habe. Im Dezember werde bekanntgegeben, wer bei der Förderung berücksichtigt wird.
Parkplatz BOSIG-Hohensteinhalle
GRin Franzisi gab weiter, dass die neue Markierung auf dem Parkplatz der Halle von der Bürgerschaft gelobt werde. An sie sei herangetragen worden, ob man zusätzlich noch Pfeile markieren könne, welche die Fahrtrichtung auf dem Parkplatz markieren. Außerdem wurde sich wegen der Beleuchtung des Parkplatzes erkundigt.
Bezüglich der neuen Verkehrsregelung Lindenstraße hätten Eltern angeregt, die Polizei abzustellen, um die Einbahnstraßenregelung zu kontrollieren. Viele würden sich nicht an das Einfahrtsverbot Lindenstraße aus Richtung Schulstraße halten.
BM Hick erklärte, wegen der Beleuchtung liege derzeit ein Defekt vor. Der werde repariert. Wegen den angefragten Pfeilen habe es verwaltungsintern schon Diskussionen über die Sinnhaftigkeit gegeben. Was Herrn Hick aufgefallen sei ist, dass manche über die gepflasterte Fläche vor der Halle fahren oder dort sogar parken. Wegen der Verkehrsregelung Lindenstraße habe die Verwaltung gehört, dass das ganz gut funktioniere. Der Schulhausmeister habe die Lage auf Bitte des Bürgermeisters hin ab und an beobachtet. Er meinte, die meisten halten sich daran. Das Problem seien wohl laut einigen Anwohnern die Sportler, welche abends vom Training heimfahren. Diese hielten sich seltener an die neue Regel. GRin Soukup berichtete, dass in einem Sportkurs in der Halle, den sie besuche, die Teilnehmer aus anderen Gemeinden freundliche auf die Regelung hingewiesen worden sind. Die hätten die Änderung gar nicht mitbekommen und die Schilder vermutlich in der Dämmerung übersehen.
GR Deger bestätigte, dass eher abends und früh morgens die Regel gebrochen werde. Das habe er beim Laufen mit seinem Hund beobachtet.
BM Hick erinnerte, dass man die Lage mit den km/h-Messtafeln parallel prüfe. Diese messen auch die Anzahl der vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge.




