Sitzungsberichte
Gemeinderatsitzung vom 18.11.2025
Erstelldatum27.11.2025
Gemeinderatsitzung vom 18.11.2025
Blutspender-Ehrung
BM Hick hielt eine Ansprache zur Ehrung der Blutspender. Er dankte für das großartige Engagement und verlieh den anwesenden Spenderinnen und Spendern die Ehrennadeln und Urkunden.
Forstbetriebsplan 2026 des Gemeindeswaldes
Basierend auf die festgelegten Ziele der aktuellen Forsteinrichtungsplanung, wurde gemäß § 51 Landeswaldgesetz (BaWü) der erforderliche Betriebsplan 2026 aufgestellt.
Die Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben sowie der Nutzungsplan nach Holzarten, kann der beiliegenden Anlage entnommen werden.
Im Jahr 2026 sollen im Gemeindewald in Summe rund 580 Festmeter Holz eingeschlagen, wobei der Schwerpunkt mit knapp 400 fm hier im Nadelholz liegt. Auf mehreren ehemaligen Borkenkäferflächen sind Pflanzungen und Nachbesserungen v.a. mit klimastabilen Laubhölzern eingeplant. Nach Bedarf werden die Kultursicherungsmaßnahmen in den Neupflanzungen der letzten Jahre fortgeführt.
Wie auch in den vergangenen Jahren bittet das Forstamt darum, situationsbedingt vom Betriebsplan abweichen zu dürfen, um kurzfristig auf Veränderungen auf dem Holzmarkt reagieren zu können.
Der Revierförster Herr Schwarz war in der Sitzung anwesend, um die einzelnen Posten vorzustellen und für Fragen und Antworten zur Verfügung stehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils stimmte dem vom Forstamt des Landratsamtes Göppingen erstellten Betriebsplan 2026 des Gemeindewaldes einstimmig zu. Das Forstamt wurde zudem ermächtigt vom Betriebsplan abzuweichen, sollten veränderte Situationen auf dem Holzmarkt dies im Laufe des Jahres fordern.
Genehmigung der Protokolle vom
- 21.10.2025
Es gab im Vorhinein zur Sitzung keine Rückmeldungen bezüglich Änderungen aus dem Gremium zu den benannten Protokollen. Die Protokolle vom 21.10.2025 wurden einstimmig genehmigt.
Informationen zu laufenden Bauvorhaben
Hochwasserschutz Marrbach
Parallel zum Bau des Brückenbauwerks Brunnenstraße wird der Bach-Ausbau zwischen Brunnenstraße und Am Teilweg parallel ausgeführt. Bei dem am Bach stehenden Haus werden die Fundamente an fünf Stellen unterfangen bzw. verstärkt.
Straßenbeleuchtung Am Teilweg
Die Lampenmasten mit Beleuchtungsköpfen sind im Bereich des Vis-à-Vis und im Gewerbegebiet bis zur Brückenstraße gesetzt. Die Beleuchtung soll kommende Woche in Betrieb genommen werden. Am Vis-à-Vis wurde eine insektenfreundliche Beleuchtung gewählt, die jetzt noch eingestellt werden muss.
Beschaffung Großflächenmäher
Der aktuell auf dem Bauhof verwendete Großflächenmäher wurde im Jahr Mai 2015 beschafft. Es wurde von einer Nutzungsdauer von 9 Jahren ausgegangen. Da die Nutzungsdauer bereits abgelaufen und das Gerät inzwischen stark verschlissen ist empfiehlt die Verwaltung den Kauf eines Nachfolgemähers.
Im Vorfeld wurden entsprechende Mäher im täglichen Einsatz getestet und entsprechende Angebote eingeholt.
ISEKI Kompaktmäher SF 225 Angebotspreis: 40.477,85 €
ISEKI Kompaktmäher SF 237 Angebotspreis: 52.032,75 €
Kubota Frontmäher FC3-261 Angebotspreis: 46.410,00 €
Vom Bauhofleiter und der Verwaltung wurde der Kauf des ISEKI SF 225 empfohlen. Der bisherige Mäher soll als Ersatzmäher auf dem Bauhof verbleiben
Der Auftrag für die Lieferung eines ISEKI Kompaktmäher SF 225 wurde zum Angebotspreis in Höhe von 40.447,85 € einstimmig an die Firma Erich Rau in 73098 Rechberghausen vergeben.
Beschaffung 3-Seiten-Kipper LKW (7,5t)
- Ermächtigung Verwaltung
Bereits während der Haushaltsplanberatungen wurde dem Gemeinderat das neue Fahrzeugkonzept des Bauhofs vorgestellt. Dieses beinhaltet u.a. die Beschaffung eines 3-Seiten Kipper LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 7,5 t. Es wird hier die Beschaffung eines gebrauchten LKWs empfohlen. Da diese aber sehr kurzfristig gehandelt werden ist es nicht möglich die Vergabeentscheidung im Gemeinderat zu vollziehen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, dass der Gemeinderat die Verwaltung mit der Beschaffung eines entsprechenden LKWs zum Kaufpreis zwischen 50.000 € und 70.000 € ermächtigt.
Der Gemeinderat wird selbstverständlich unverzüglich per E-Mail über den Kauf informiert.
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, einen gebrauchten LKW (3-Seiten-Kipper, max. 7,5 t) zwischen 50.000 € und 70.000 € zu beschaffen.
Anpassung der Nutzungsentgelte der BOSIG-Hohensteinhalle zum 01.12.2025
Die Hallen- und Gymnastikräume in der BOSIG Hohensteinhalle werden derzeit auf Grundlage der bestehenden Benutzungs- und Entgeltordnung vom 24.01.2024 mit letzter Änderung vom 22.07.2025 in erster Linie von gemeindeeigenen Vereinen genutzt. Um die bestehenden Raumkapazitäten effizienter auszulasten und die Nutzung der gemeindlichen Einrichtung zu optimieren, soll künftig auch eine stundenweise Vermietung der vorhandenen Hallendrittel un d Gymnastikräume an auswärtige Vereine, Privatpersonen sowie gewerbliche Anbieter ermöglicht werden. Hierfür ist die Neufestsetzung von Entgeltsätzen erforderlich. Für auswärtige Vereine soll ein Zuschlag von 50%, für private bzw. gewerbliche Nutzer soll das Entgelt im Vergleich zu den örtlichen Vereinen verdoppelt werden.
Die Entgeltordnung wird unter A Nr. I wie folgt ergänzt:
I. Benutzungsentgelt für den Übungsbetrieb auswärtiger Vereine je Stunde:
Je Hallendrittel: 17,85 € (inkl. MwSt.)
Gymnastikraum groß (100qm): 16,07 € (inkl. MwSt.)
Gymnastikraum klein ( 80qm): 14,28 € (inkl. MwSt.)
J. Benutzungsentgelt für den Übungsbetrieb für Privatpersonen bzw. gewerbliche
Nutzer je Stunde:
Je Hallendrittel: 23,80 € (inkl. MwSt.)
Gymnastikraum groß (100qm): 21,42 € (inkl. MwSt.)
Gymnastikraum klein ( 80qm): 19,04 € (inkl. MwSt.)
Zudem soll zur Unterstreichung der Verbindlichkeit der Reservierung, sowie zur Abdeckung von Kosten bei kurzfristigen Absagen eine Stornoregelung in die Entgeltordnung aufgenommen werden.
Die Entgeltordnung soll unter Punkt 3 wie folgt ergänzt werden:
3. Stornierungen von Veranstaltungen sind nur in schriftlicher Form möglich. Wird eine bestätigte Veranstaltung 14 Tage vor der Veranstaltung oder später abgesagt, wird ein Stornoentgelt in Höhe von 100% der vereinbarten Entgelte erhoben.
GR Steck schlug vor, die Frist zur Absage von angemeldeten Veranstaltungen statt zwei Wochen vor Termin auf nur eine Woche davor zu setzen. Es sei realistisch, dass spontan einmal etwas dazwischenkomme, weswegen ein Fest abgesagt werden muss.
Der Beschlussantrag wurde wie folgt ergänzt:
„Bei einer Absage zwischen 14 und 8 Tagen vor der Veranstaltung wird ein Stornoentgelt in Höhe von 50% der vereinbarten Entgelte erhoben. Bei einer Absage ab 7 Tage vor der Veranstaltung wird ein Stornoentgelt in Höhe von 100 % der vereinbarten Entgelte erhoben.“
Die Änderung der Entgeltordnung zum 01.12.2025 wurde gemäß Anlage 1 und unter Berücksichtigung der o.g. Ergänzung einstimmig beschlossen.
Annahme von Spenden
In der Zeit vom 23.09.2025 bis zum 10.11.2025 sind bei der Gemeindekasse diverse Spenden eingegangen. Der Annahme muss der Gemeinderat gemäß § 78 Absatz 4 GemO zustimmen.
Der Annahme, der Spenden, wurde gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung einstimmig zugestimmt. Der diesbezügliche Spendenbericht wird dem Landratsamt zugesendet.
Bekanntgaben und Anfragen
Geflüchtete in Anschlussunterbringung
BM Hick berichtete, dass Anfang Dezember weitere sieben Personen in die Gemeinde zuziehen werden. Zurzeit habe Gingen ein Defizit von 22 Personen, die aufgenommen werden müssten. Allerdings, so der Bürgermeister, seien die Zuweisungszahlen auf den Landkreis Göppingen allgemein betrachtet deutlich nach unten gegangen. BM Hick entnahm das aus der Statistik der Unteren Aufnahmebehörde des Landratsamtes Göppingen.
Volkstrauertag 2025
BM Hick bedankte sich für die gute Veranstaltung und rege Teilnahme am vergangenen Volkstrauertag. Er betonte, dass auch viele Jüngere dabei gewesen seien – der Volkstrauertag behandle ein wichtiges und sensibles Thema, das auch für künftige Generationen relevant ist.
1111-Jahre Gingen – Arbeitskreis zum Jubiläum
Der Bürgermeister berichtete von der Tätigkeit des Arbeitskreises und sagte, er werde sich zeitnah an die Presse wenden, um den Stand der Planungen mitzuteilen.




