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Sitzungsberichte

Aus dem Gemeinderat berichtet

Erstelldatum14.05.2024

Gemeinderatsitzung vom 14.05.2024

Service unter www.gingen.de

Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen

Nutzen Sie die Möglichkeit sich noch vor der Gemeinderatsitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden.

Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ – 5. Änderung

  • Behandlung der eingegangenen Stellungnahme
  • Satzungsbeschluss

GR Pozan, GR Hofmann und GR Mann erklärten sich für befangen und nahmen im Zuhörerbereich Platz.

Stadtplaner Mezger trug den Sachverhalt vor. Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Marrbachöschle“ wurde am 23.07.2013 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist im Anschluss durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft getreten.

Im Jahr 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht im Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ - 3. Änderung festgestellt, dass bei diesem das Verfahren nach § 13a BauGB keine Anwendung finden könne. Der Bebauungsplan „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ – 3. Änderung wurde deshalb aufgrund eines Verfahrensfehlers für unwirksam erklärt.

Um für das Quartier wieder verbindliches und den städtebaulichen baugestalterischen Zielen der Gemeinde entsprechendes Planungs- und Bauordnungsrecht zu haben hat der Gemeinderat bereits am 28.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für die vorliegende 5. Änderung des Bebauungsplans gefasst.

Diese soll im regulären Verfahren, aufgestellt werden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde für den gesamten Bereich „Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)“ eine Umweltprüfung durchgeführt und auch für die vorliegende Bebauungsplanänderung einen Umweltbericht erstellt.

Der Gemeinderat hat am 24.01.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Behördenbeteiligung durchzuführen.

Im Anschluss wurde auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Unterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

Der Gemeinderat hat dann am 25.07.2023 die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen behandelt und den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wurden dann im Anschluss im Internet veröffentlicht und lagen zusätzlich im Rathaus der Gemeinde öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist. konnte jedermann die Planung einsehen, über diese Auskunft verlangen und Stellungnahmen zu dieser – schriftlich oder zur Niederschrift - abgeben.

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Veröffentlichung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans aufgefordert.

Im Abwägungsvorschlag sind die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan aufgenommen und mit der empfohlenen Wertung und Behandlung versehen.

Auf Grundlage der Stellungnahmen wurden die Plangrundlage ebenso redaktionell angepasst (Lage und Anordnung Flurstücksnummern und Texte) wie die bauordnungsrechtliche Regelung zu Einfriedungen (Bezeichnung Einfriedungen statt Einfriedigungen, Klarstellung feste Einfriedungen als tote Einfriedungen). Darüber hinaus wurden noch die Rechtsgrundlagen aktualisiert und die Verfahrensvermerke dem Verfahrensfortschritt gemäß ergänzt.

Weitere Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan erscheinen aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

Das vom Landratsamt gewünschte Maßnahmenkonzept zur weiteren Entwicklung der CEF-Maßnahmen wurde erstellt und einvernehmlich mit dem LRA abgestimmt. Die Gemeinde hat zwischenzeitlich ein Großteil dieser Maßnahmen wieder instandgesetzt und wird die vollständige Instandsetzung zeitnah beenden.

Da somit nichts mehr gegen das Vorhaben spricht, wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsvorschlag zu behandeln und den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan als Satzungen zu beschließen. Anschließend können der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft gesetzt werden.

Der Gemeinderat beschloss bei neun Fürstimmen, einer Enthaltung und drei Befangenheiten mehrheitlich folgende Punkte:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Abwägungsvorschlag) berücksichtigt.
  2. Der Bebauungsplan "Marrbacher Öschle (Marrbachöschle)" - 5. Änderung in der Fassung vom 14.05.2024 wird nach § 10 BauGB i.V.m § 4 GemO als Satzung beschlossen.
  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 14.05.2024 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Städtebauförderung – Gestaltung Ortsdurchfahrt; Variantenuntersuchung Kreuzung L1214 Hindenburgstr./ Bahnhofstr./ Grünenberger Str.

  • Vorstellung der Variantenuntersuchung

Die im Eigentum der Gemeinde stehenden zusammenhängenden Grundstücke im Gebiet Halde Hindenburgstraße 122 ff. sollen nachgenutzt werden. Zu diesem Zweck soll der Altbestand entfernt und das Grundstück im Rahmen einer Konzeptvergabe ausgelobt werden. Herr Mezger vom Büro mquadrat hat darauf hingewiesen, dass für eine Vergabe die Erschließungssituation des Grundstückes geklärt sein muss. Insbesondere stellt sich für eine zukünftige Entwicklung mit Nachdruck die Frage ob auf die Abbiegespuren in der Hindenburgstraße zur Bahnhofstraße sowie zur Grünenberger Straße verzichtet werden kann.

Die Kreuzungen Hindenburgstraße/Bahnhofstraße sowie Grünenberger Straße waren bereits Gegenstand der Diskussion im Rahmen der Arbeitsgruppen der Ortskernsanierung und wurde bis auf weiteres zurückgestellt. Schon damals war man sich einig, dass es positiv wäre, wenn man in Zukunft auf die Abbiegespuren verzichten könnte.

Hierzu hat die Verwaltung mit dem Straßenverkehrsamt Esslingen, Herr König sowie Herrn Gottwald, Straßenverkehrsamt Göppingen einen vor Ort Termin durchgeführt. Beide schlugen vor eine Variantenuntersuchung durchführen zu lassen. Vom Straßenverkehrsamt Esslingen wurde hierfür das Büro Thomas und Partner Möglingen empfohlen. Diese Leistung wurde vom Büro Thomas im November 2023 zu einem Betrag von 6.572,01€ brutto angeboten und von der Verwaltung beauftragt.

BM Hick erklärte, alle Beteiligten hätten sich für die Variante 2 ausgesprochen, sowohl Esslingen als auch Göppingen. Das verspreche eine deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses. Das Regierungspräsidium empfehle ebenfalls diese leistungsfähigere Variante.

GR Groeneveld erkundigte sich hinsichtlich der Bevorrechtigung des Busverkehrs (=Busbeschleunigung), ob eine extra Haltespur für den Bus vorgesehen sei. „Oder steht der Bus dann parallel zu haltenden Fahrzeugen an der Ampel?“

Verkehrsplaner Thomas meinte, eine Busbeschleunigung sei immer dann sinnig, wenn der Bus aus einer Nebenrichtung komme. Er erinnert, dass eine mögliche Planung sei, in der Bahnhofstraße eine zusätzliche Bushaltestelle gegenüber der bestehenden anzulegen. Herr Thomas erläuterte, es gebe in Bussen heutzutage einen Mechanismus, welcher entsprechenden Ampeln ein Signal sende, auf grün zu schalten, sobald der Bus nach dem Stopp die Türen schließt. Die Hauptrichtung des Busses sei regulär immer grün geschaltet, außer jemand drückt zum Beispiel die Fußgängerampel.

GR Staffa bevorzugte die Variante 2. Was sich ihm nicht erschloss: Der Verkehr in die Grünenberger Straße werde ja nicht weniger. Er fragte, ob Fußgänger dort einfach schauen müssten, wie sie die Straße am besten queren. In der Hindenburgstraße habe man dann hingegen ja zwei Querungshilfen. Fachplaner Thomas stellte klar, für die Grünenberger Straße habe man das noch nicht berücksichtigt, aber man könne Querungshilfen einplanen. Wenn dem so wäre, wäre er für die Variante 2, gab GR Staffa bekannt. Die Lage solle für Fußgänger nicht schlechter werden, als zum jetzigen Stand. BM Hick war mit der Idee einverstanden. Von den Frequenzen her brauche man keine Signalanlage in der Grünenberger Straße, aber man könne eine Querungshilfe andenken.

GR Mann bezeichnete die Planung als gute und überfällige Entwicklung. Man brauche zu den Spitzenzeiten eine Regulierung des Verkehrs. Die „Nicht-Spitzenzeiten“ sollten am besten im Dunkelbetrieb der Ampelanlage laufen. Mann denkt an die Zeiten, zu denen die L1214 als Umleitungsstrecke für die B10 dient. „Kann man in diesen Fällen auf die Ampel Einfluss nehmen und das System kurzfristig umschalten?“ Fachplaner Thomas führte aus, das Landratsamt Esslingen habe Zugriff auf die Steuerung der Ampelanlage. Man könne ein Sonderprogramm „Umleitung B10“ installieren, auf welches dann umgestellt werde. „In der Regel kommt ein Servicetechniker von einer Signalbaufirma und schaltet das dann um.“, so Thomas.

GR Engel erinnerte sich, dass man im Städtebau-Förderprogramm den Ausbau des öffentlichen Straßenraums im Bereich Hindenburgstraße aufgrund finanzieller Belange zurückstellen musste. Er wollte wissen: „Wie geht es dann in der Reihenfolge weiter?“ BM Hick stellte fest, es habe sich nichts am Plan geändert. Man werde mit dem neuen Gremium nach den Wahlen darüber sprechen, wie es mit der Konzeptvergabe weiter geht. „Es ist noch ein erheblicher Planungsaufwand nötig, um die Kreuzung zu gestalten.“, meinte der Bürgermeister.  Man wisse jetzt aber, dass es planerisch möglich ist. Engel erklärte, die Gingener Liste nehme den Planungsstand zur Kenntnis. Er bemerkte, man habe zu wenig Zeit gehabt, sich ordentlich in die Thematik einzuarbeiten. Der Bürgermeister verwies darauf, dass es für das Gremium heute nur darum gehe, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Abbiegespuren in der Hindenburgstraße wegfallen können. Und das sei eher ein Vorteil als ein Nachteil hinsichtlich der Planungen der Gemeinde – wie auch immer diese detailliert später aussehen. Hick sagte, das Planungsbüro mquadrat könne auf Grundlage dieser Basis nun seine Planungen für die Konzeptvergabe fortsetzen.

GR Deger wiederholte die Aussage des Planers, die Ausfahrt aus der Grünenberger Straße sei jederzeit möglich. „Gibt es dann auch keinen Ampelsensor mehr, falls der Verkehr mal zum Stocken kommt?“ Im Falle einer Umleitung über die L1214 sei mit starkem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Fachplaner Thomas erläuterte, man richte solche Sensoren heute in der Regel nicht mehr ein. Man habe stattdessen Wärmekameras im Einsatz, welche ins Steuergerät der Ampel ein Signal übertragen. Diese schalte daraufhin um.

GR Pozan versicherte sich, ob der Unterschied zwischen Variante 1 und Variante 2 der sei, dass in der Grünenberger Straße bei einer Variante die Ampel wegfalle. Das sei korrekt, antwortete Herr Thomas. GR Pozan fragte daraufhin nach, wie eine Kombination aus beiden Varianten aussehen könnte. Herr Thomas stellte dar, dass in so einem Fall bei Variante 2 beispielsweise die Ampel erhalten bleibe. Das erachte der Fachplaner aber nicht als sinnvoll.

GR Mank interessierte, welche Maßnahmen man in der Übergangszeit schon umsetzen könne. Denn bis alles final fertig sei, dauere es ja noch eine ganze Weile. Fachplaner Thomas stimmte dem zu. Die letzte Programmierung des Ampelsystems sei 2013 gewesen. Da sei der Verkehr noch ganz anders gewesen. Damals habe man für die Ampeln eine Umlaufzeit von 1,5 min festgelegt - heute würde 1 min ausreichen. Für diese Umprogrammierung schätzte der Fachplaner rund 10.000 Euro Kosten.

BM Hick bestätigte, der Ausbau der Durchgangsstraße sei kein Projekt, das in 5 Jahren umgesetzt ist. Daher teile er die Meinung, die Gemeinde solle jede Chance nutzen, um die Verkehrssituation für die Bürgerschaft und auch z.B. den Handel zu optimieren. Die Verwaltung werde ein Angebot einholen und damit wieder auf den Gemeinderat zukommen.

GR Steck stellte fest, das Regierungspräsidium ist der Straßenbaulastträger. Daher wollte er wissen, was passiert, wenn es den geplanten Maßnahmen nicht zustimme. „Wer trägt dann die Kosten?“ BM Hick teilte mit, wenn es der Wunsch der Gemeinde ist, etwas zu verändern, zahle man das als Kommune selbst. Die Verwaltung werde das mit dem Straßenbaulastträger nochmal besprechen und prüfen, ob man irgendwie eine Mitfinanzierung bekommen kann.

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Untersuchung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einstimmig damit, die Konzeptvergabe Halde auf dieser Basis weiter zu bearbeiten.

Bürger fragen

Ein Anwohner der Donzdorfer Straße, wollte Klarheit darüber haben, was mit dem Geld passiert ist, welches die Anwohner vor einiger Zeit für die Erschließung der Straße gezahlt haben. BM Hick sagte, die Donzdorfer Straße sei zur Hälfte erschlossen worden. Dafür habe man die Beiträge genutzt. Der Ausbau der zweiten Hälfte konnte bisher nicht durchgeführt werden. Dies war aufgrund von Rechtsverfahren und deren Folgen bisher nicht möglich.

Der Bürger wollte wissen, wie es sein kann, dass zwei Anlieger von der Pflicht der Zahlung von Erschließungsbeiträgen befreit worden sind. Außerdem fragte er, ob er ebenfalls Geld zurücküberwiesen bekomme. Kämmerer Burger stellte klar, die den Anliegern zugestellten Gebührenbescheide seien rechtskräftig geworden. Daher werde nichts zurückbezahlt. Man verrechne das bisher erhobene Geld auf den endgültigen Kostenbetrag der Erschließung. 

BM Hick schlug dem Bürger vor, sich mit ihm noch einmal zusammenzusetzen und das Thema detailliert zu besprechen.

Information zu laufenden Bauvorhaben

  • BOSIG-HOHENSTEINHALLE
  • Gewerbegebiet Untere Schorteile V
  • Walderlebnispfad

 BOSIG-HOHENSTEINHALLE

Kämmerer Burger informierte, die vom Wasserschaden betroffenen Räume (u.a. Damentoilette, Umkleide Gymnastikraum) seien hinsichtlich des Trockenbaus komplett zurückgebaut worden. Die Leckage sei behoben und mit der Trocknung habe man begonnen. Ende der Woche gehe es mit der Trocknung des Foyers weiter. Dazu würden Löcher in den Boden gebohrt. Die Trocknung dauere circa zweieinhalb Wochen. Burger meinte, man sei gerade in der Klärung, ob die Versicherung eine eigene Firma schickt oder ob I+R eine Firma beauftragt. Hier warte man noch auf die Information der Versicherung.

GR Groeneveld fragte, ob für die Trocknung der eigene Strom aus der PV-Anlage genutzt werde. Das sei teilweise der Fall, so Burger.

GR Engel wollte beantragen, dass man im Gremium in die Halle geht und sich die Baustelle anschaut. Burger lehnte ab; man könne die Halle derzeit aufgrund der Baustelle nicht betreten. Man könne aufgrund der Schläuche, die herumliegen, kaum laufen. Eine Besichtigung hält er in diesem Zustand nicht für angemessen.

Gewerbeneubaugebiet - Untere Schorteile V

Kämmerer Burger berichtete, die Arbeiten im Neubaugebiet gingen seit gestern weiter. Man sei im Zeitplan. Bald werde der Asphalt aufgebracht. Anschließend gehe es mit dem Rückbau am Langen Lauchbach (Drosselbauwerke) weiter. Dort sei ein Durchlassbauwerk vorgesehen.

Walderlebnispfad

Bürgermeister Hick teilte dem Gremium mit, die Firma „Tollerei“ habe drei Kugelbahnen für den Walderlebnispfad aufgebaut. Andere verschiedene Stationen seien durch die Hilfe von Ehrenamtlichen und des Bauhofs gemeinsam aufgebaut worden. Die Genehmigung für die geplante Grillstelle liege zwischenzeitlich vor. Eine Beschilderung werde nach der Endabnahme gemacht. Die durch die Arbeiten im Wald in Mitleidenschaft gezogenen Wege würden derzeit aufbereitet, so Hick.

GRin Soukup verkündete, der Liederkranz Gingen/ Fils habe beschlossen, 3.000 Euro für die Grillstelle zu spenden. Der Verein, welcher zwischenzeitlich hauptsächlich ältere Mitglieder hat und daher bei manchen Aktionen oder Festen nicht mehr aktiv teilnimmt, möchte damit die Gemeinde unterstützen. Der Bürgermeister bedankte und freute sich über diese Beteiligung des Vereins, ebenso wie das Gremium.

GR Staffa wollte wissen, ob der Weg des Waldlehrpfades noch mit feinerem Splitt abgedeckt werde. „Wenn man mit einem Kinderwagen dort fährt, ist es auf größeren Schottersteinen teils schwierig.“ BM Hick verwies auf die Beschilderung, welche extra darauf aufmerksam macht, dass der Weg für die Nutzung mit Kinderwägen nicht empfohlen ist. In dem unteren Weg wird noch feiner Schotter aufgebracht. Es wird jedoch nicht der gesamte Pfad mit dem Kinderwagen zu befahren sein.

Friedhof

Aktuell werden um die Aussegnungshallte Rabatten erneuert, da sich der Pflasterbelag abgesenkt hat. Des Weiteren wird aktuell ein neues Baumgrab angelegt. Im Laufe des Jahres soll eine weitere frostsichere Wasserstele installiert werden.

Beschaffung von Mährobotern für die Sportplätze

  • Auftragsvergabe

Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen erläutert, empfiehlt die Verwaltung für die Grünpflege des Sportgeländes im Bereich Obere Schorteile auf Mähroboter umzustellen. Hintergrund ist, dass für die Mäharbeiten inzwischen ein sehr hoher zeitlicher Aufwand erforderlich ist. Es wurden hierzu mehrere Angebote eingeholt und die verschiedenen Systeme bei den Nachbarkommunen begutachtet. Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter Herr Frey empfiehlt die Verwaltung das Angebot der Firma Erich Rau zum Angebotspreis in Höhe von 24.738,51 € zu beauftragen. Das Angebot beinhaltet zwei Mähroboter der Firma Kress (KR236E und KR223E), die dazugehörigen Garagen/Ladestationen sowie die Installation und Erstinbetriebnahme. Im Haushaltsplan 2024 sind für die Beschaffung 45.000 € eingeplant.

Da die Gemeinde aktuell gegen eine pauschale Zahlung auch die Mäharbeiten auf dem an den TB Gingen verpachteten Sportplatz übernimmt, wurde dieser bereits über die geplante Beschaffung informiert. Eine Anpassung der Pauschale ist bereits mit dem TB Gingen abgestimmt. Diese wäre auch ohne die Beschaffung eines Mähroboters nötig gewesen.

GR Groeneveld erkundigte sich, in welchem Zyklus für den Roboter Kosten für Kundendienst oder Wartung anfallen. Außerdem interessiert ihn, inwiefern das Gerät diebstahlgesichert ist. Groeneveld erinnerte sich, dass sich der TB an den Kosten beteiligen wollte und fragte dazu nach dem Stand. „Das mit der Kostenbeteiligung war mal im Gespräch.“, entgegnete Kämmerer Burger. Die Verwaltung schlage aber vor, dass die Gemeinde das Gerät selbst kaufe und verwalte. Der Verein könne das nicht leisten. Bezüglich der Diebstahlsicherung berichtete Burger, die Geräte hätten alle GPS zur Ortung eingebaut. Außerdem starte ein Alarm, wenn der Roboter von Unbefugten angehoben oder weggetragen werde. Die Alarmmeldung gehe zusätzlich auf hinterlegte Handynummern raus. Auch ist das Gelände des Sportplatzes eingezäunt. „Der Wartungsaufwand hält sich in Grenzen.“, meinte der Kämmerer. Man bekomme eine Meldung aufs Handy, wenn sich der Mäher festgefahren hat. „Wenn es nass ist, sollte man das Gerät eher auf Dreckklumpen checken.“ Sofern wenige Steine auf der Wiese liegen, könne man die Klingen des Mähers länger nutzen. Grundsätzlich sollen diese alle 14 Tage gewechselt werden. Wie stark sich die Klingen abnutzen, komme auch darauf an, wie sauber man den Rasen gemäht haben möchte, so Burger. Jedenfalls könne die geringfügigen Wartungen der Bauhof selber leisten.

GR Mank fragte, ob die Ladeinfrastruktur der Halle für den Mäher nutzbar sei. Das sei nicht möglich, erklärte der Kämmerer, da das zu weit entfernt liege. 

GR Groeneveld und GR Hofmann sprachen an, ob der Mäher Igel und andere Kleintiere erkenne. Burger informierte, der Roboter habe keinen taktilen Sensor. Es sei geplant, den Mäher tagsüber mittels der Solaranalage zu laden; gemäht werde dann nachts. Das sei zwar die Zeit, in der Igel unterwegs sind. Der Kämmerer meinte aber, man solle die Tatsache nicht überdramatisieren.

GR Engel interessierte der notwendige Personalaufwand. Der Kämmerer berichtete, man brauche derzeit rund vier Stunden pro Woche zum Mähen; zusätzlich noch Zeit für das Entsorgen der Grünmasse. Der Roboter könne rund um die Uhr mähen. Vorgesehen sei das Mähen alle zwei Tage. Alle Trainings- und Schulzeiten werden einprogrammiert, sodass während des Betriebes auf dem Sportplatz nicht gemäht wird. Als weiteren Vorteil nannte Burger, dass man den Rasen nicht mehr bewässern müsse. Der Rasen wachse dichter. Zudem könnten durch den Mähroboter die sonstigen Mäher während der Zeit anderswo eingesetzt werden oder das Personal könne andere Aufgaben übernehmen.

Der Auftrag für die Lieferung und Inbetriebnahme von zwei Kress Mährobotern inkl. Garagen/ Ladestationen wurde mit einstimmigem Beschluss zum Angebotspreis in Höhe von
24.738,51 € an die Firma Erich Rau aus 73098 Rechberghausen vergeben.

Investive Vereinsförderung

  • Antrag des Tennisvereins Gingen an der Fils e.V. auf Freigabe eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns

Mit Datum vom 16.04.2024 hat der Tennisverein Gingen an der Fils e.V. einen Antrag auf eine Investive Vereinsförderung für die Generalsanierung der vier vorhandenen Tennisplätze nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Gingen an der Fils eingereicht. Die beantrage Förderung beläuft sich auf ca. 29.800 €. Mit beantragt wurde ein förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn. Hintergrund ist, dass die Maßnahme bereits im Herbst dieses Jahres begonnen werden soll und vom WLSB eine Förderzusage erst erfolgt, wenn die Maßnahme grundsätzlich nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Gingen an der Fils förderfähig ist.

Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen handelt es sich um eine Investition welche grundsätzlich nach den Vereinsförderungsrichtlinien gefördert werden könnte. Verschiedene Unterlagen müssen noch nachgereicht werden. Aus Sicht der Verwaltung spricht jedoch nichts dagegen dem Tennisverein, ohne jeglichen Anspruch, einen förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu genehmigen.

Über die finale Förderung wird dann im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2025 entschieden. Der Verwaltung sind bereits Anträge weiterer Vereine angekündigt. Für die Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung der Förderung durch den WLSB und einer eventuellen Förderung durch die Gemeinde muss vom Tennisverein ein Darlehen aufgenommen werden. Dieses soll durch eine Bürgschaft von Seiten der Gemeinde abgesichert werden. Hierzu ist ein separater Beschluss erforderlich sobald die genaue Höhe der Bürgschaft vorliegt.

GRin Soukup fragte, was mit der Förderzusage des WLSB für den Verein sei, wenn die Gemeinde für das nächste Jahr keine Förderung genehmigen könnte. Kämmerer Burger sagte, der Tennisverein stehe mit dem WLSB in Kontakt. Sobald die Gemeinde den vorzeitigen Baubeginn genehmigt, gehe es mit der Förderung durch den WLSB für den Verein weiter.

Der Gemeinderat stimmte dem förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn des Tennisverein Gingen an der Fils e.V. einstimmig zu.

Allgemeine Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt BW

Gemeinde Gingen an der Fils 2016 – 2021; Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gingen an der Fils zum 01.01.2019; Eigenwasserbetrieb Wasserversorgung 2016 - 2020

Im Zeitraum vom 09.01.2023 bis zum 17.07.2023 fand die überörtliche Prüfung der Gemeinde Gingen an der Fils (Prüfungszeitraum 2016 bis 2021) und des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ (Prüfungszeitraum 2016 bis 2020) durch die Gemeindeprüfungsanstalt statt. Ebenso erfolgte die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019. Inzwischen ist der Verwaltung der entsprechende Prüfungsbericht zugegangen.

Nach § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeinde Gemeindeordnung BW (GemO) ist die Gemeinde Gingen an der Fils dazu verpflichtet, den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt der Prüfung zu unterrichten. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass dem Gemeinderat eine Kopie der Darstellung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der wesentlichen Prüfungsergebnisse zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist jedem Gemeinderat auf Verlagen Einsicht in den gesamten Prüfungsbericht zu gewähren. Der Prüfungsbericht wird dem GR vollständig zur Verfügung gestellt. Aus Gründen des Datenschutzes sind personenbezogene Daten zu schwärzen (insbesondere die Namen der Prüfer).

Durch die Überlassung des gesamten Prüfberichts kommt die Gemeinde Gingen an der Fils der Verpflichtung zur Unterrichtung über die wesentlichen Prüfungsergebnisse vollumfänglich nach.

GR Groeneveld wollte wissen, ob für die Gemeinde bei der nächsten Prüfung voraussichtlich wieder ähnliche Punkte kritisiert werden würden. Burger erinnerte, es handle sich teilweise um Verbesserungsvorschläge der GPA, welche rein beratend zur Verfügung stehe. Manche der Vorschläge seien in der Praxis nicht umsetzbar.

GR Engel interessierte sich dafür, wie lange eine mögliche Inventarerstellung dauern würde. Der Kämmerer führte aus, man habe bereits ein Inventar. Eine jährliche Inventur werde aber im klassischen Sinne nicht durchgeführt. Die Verwaltung mache es jetzt so, dass jeder Mitarbeitende für seinen Bereich eine Inventur macht. Burger wies darauf hin, dass die Gemeinde selbst festlegen könne, ab welchem Wertbetrag Gegenstände im Inventar aufgeführt werden. Für Gingen liege der Betrag bei 250 Euro.

Der Gemeinderat nahm von den wesentlichen Inhalten des Prüfungsberichts Kenntnis und bestätigt die rechtlich verpflichtende Unterrichtung nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO mit einstimmigem Beschluss.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertagesstätten

1) Gebührenanpassung

Die Spitzenverbände empfehlen für das Kitajahr 24/25 eine Erhöhung der Kitagebühren um 7,5% zum 1. September 2024. Entsprechend wurden die Gebühren kalkuliert. Die VÖ-Betreuung wurde bislang zusammengesetzt aus „Regelbetreuungsgebühr + 20€“ berechnet. Die „+20€“ wurden in den vergangenen Jahren nicht proportional zu den Gebührenerhöhungen angepasst. Daher war die VÖ-Gebühr im Vergleich zu den anderen Betreuungsformen unterdurchschnittlich angesetzt. Ab sofort soll die VÖ-Gebühr separat als eigenständige Summe ausgewiesen werden (ohne den Zusatz „+x€“). Gemäß den Empfehlungen der Spitzenverbände ist es angemessen, für die VÖ-Betreuung bis zu 25% mehr zu verlangen, als für die Regelbetreuung. Die Verwaltung schlägt vor, die VÖ-Gebühr zunächst auf 20% über der Regelbetreuungsgebühr festzulegen. Somit wird die VÖ-Gebühr im Jahr 24/25 um 13,45% erhöht. Der größere Schritt ist aus Sicht der Verwaltung nötig, um sich dem Kostendeckungsziel im Kitabereich von 20% durch Elternbeiträge anzunähern.

Die Verwaltung schlägt vor, die Verwaltungsgebühr zur Verbuchung des Mittagessens von 0,20€ auf 0,25€ anzupassen. Die Gebühr wurde seit dem Jahr 2018 nicht erhöht. Begründet ist die Anpassung neben der allgemeinen Steigerung der Personal- und Betriebskosten auch damit, dass seit der Eröffnung des Modulbaus eine weitere Kitagruppe von bis zu 25 Kindern am Mittagessen teilnimmt und somit mehr Buchungen anfallen.

Für die Zusatzbetreuungsangebote „Schulanfängerbetreuung“ und „Gutscheinheftle“ ist keine Kostenerhöhung vorgesehen.

Es ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

2) Die WEBÜ GmbH – Bührle Gastronomie teilte mit, dass zum 01.09.2024 eine Preiserhöhung von 3,90€ auf 4,30€ vorgesehen ist. Die Erhöhung wurde mit den steigenden Lohn- und Energiekosten sowie Preissteigerungen bei Lebensmitteln begründet.

3) Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen Die Satzung wurde an einigen Stellen geändert und ergänzt.

BM Hick teilte mit, bei der letzten Kalkulation sei deutlich geworden, dass Elternbeiträge aktuell nur rund 10% der Kosten der Kitas decken. Selbst nach den empfohlenen Erhöhungen komme man nicht an das Kostendeckungsziel heran.

GR Engel fand, Gingen hat ein breites Angebot in der Kinderbetreuung. Im Krippenbereich habe man aber eine Warteliste und aktuell nur eine Einrichtung, welche Krippenbetreuung anbietet. Er fragte nach Infos zur sanierungsbedürftigen Kita Sonnenschein und meinte es sei relevant zu wissen, ob die Betreuung weiterhin so angeboten werden kann oder ob womöglich absehbare Einschränkungen anstehen. Engel hätte vor Abstimmung der Gebührensätze gerne die aktuelle Bedarfsplanung vorliegen gehabt. Er bemängelte außerdem, dass er gerne das Empfehlungsschreiben der Spitzenverbände gesehen hätte. 

BM Hick versicherte, das Schreiben der Spitzenverbände reiche man dem Rat gerne nach. Der Bürgermeister bemerkte, man könnte durch Gemeinderatsbeschluss theoretisch die Gebühren auch höher ansetzen, als die Empfehlungen liegen. Das mache man aber nicht, um in angemessenen Schritten zu erhöhen. Die Bedarfsplanung sei noch in der Vorbereitung, so Hick. Auch das Thema Modernisierung Kita Sonnenschein werde derzeit bearbeitet. Bis Ende Mai reiche der Architekt die Unterlagen bei der Verwaltung ein. Dass kurzfristig und unvorhersehbar Betreuungsangebote nicht angeboten werden können, beispielsweise durch Fluktuation oder durch Schwangerschaften und daraus resultierende Beschäftigungsverbote, könne immer passieren.

Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Verwaltung bereits mit den Kitaleitungen gesprochen hat, um Platzreserven gem. §1a KitaVO bedarfsorientiert zu nutzen. Hierbei gehe es um Überbelegungen der maximalen Gruppenstärke, um Kinder von der Warteliste in die Betreuung zu bekommen. Hick erinnerte, man könne nie mit Gewissheit sagen, wer zu- oder wegzieht – es bestünde eine hohe Dynamik. Beispielsweise sei zum Zeitpunkt der Klausurtagung des Gemeinderates im November 2023 die Warteliste der Krippe lang gewesen. Stand heute sei sie wieder ganz anders aufgebaut und es stünden weitaus weniger Kinder darauf. Diese Dynamik könne auch in der Bedarfsplanung nicht vorausgesagt werden. Daher sah der Bürgermeister keinen Grund, weshalb die Bedarfsplanung in unmittelbarer Verbindung zum Beschluss zu den Gebühren steht. Die Bedarfsplanung werde noch vor der Sommerpause vorgestellt.

GR Engel fragte, ob es nicht denkbar wäre, statt zum 1. September zum 1. Oktober zu erhöhen. „Oder muss man es über‘s Knie brechen?“ BM Hick wiederholte, die Bedarfsplanung stehe nicht in Verbindung mit der Gebührenerhöhung. Das Anpassen der Gebühren sei hinsichtlich der angestrebten anteiligen Kostendeckung sehr wichtig. Das sollte man nicht verzögern. Der Bürgermeister sagte, die Gemeinde müsse die Finanzierung der bestehenden Angebote sichern.

GR Deger stimmte zu, die Bedarfsplanung sei wichtig – allerdings habe sie mit den Gebühren nichts zu tun. Für ihn sei es seit Jahren klar: Dem Staat müsse die Bildung und Erziehung wichtig sein. Seiner Meinung nach müssen die Kommunen zusammenstehen und sich dafür einsetzen, dass die Kinderbetreuung finanziell nicht an ihnen und den Eltern hängen bleibt. „Im Länderfinanzausgleich zahlt man ein. Dafür zahlen Bundesländer im Norden und Osten keine Kitagebühren.“ Das könne nicht sein, so Deger. Eine gute Kinderbetreuung sei zudem die Basis dafür, dass es keinen Fachkräftemangel gibt. Er werde jedenfalls der Erhöhung der Gebühren nicht zustimmen. BM Hick dankte für den Beitrag und sagt, GR Degers Meinung sei bekannt. Mit dieser Einstellung lasse man aber die Kommune zunächst mit dem Problem alleine und gefährde die Finanzierung des Haushalts. Dieses Thema ändere man auf kommunaler Ebene nicht, daher müsse man die Möglichkeit der Einnahmen nutzen. Die Gemeinden würden die Thematik regelmäßig vortragen. Hinsichtlich des Länderfinanzausgleichs sei der Ansprechpartner der Bundestag.

GR Pozan stimmte GR Deger größtenteils zu. Er fragte, ob in den Planungen zum Haushalt der Gemeinde die voraussichtlichen Kostenerhöhungen der Kitagebühren des Folgejahres entsprechend berücksichtigt würden. Kämmerer Burger erklärte, man plane eine Erhöhung ein, auch wenn man nicht genau wisse, wie die Empfehlungen ausfallen würden. „Wenn man heute nicht beschließt, fehlt im Haushalt also etwas?“, hakte Pozan nach. BM Hick antwortete, „Ja, dann fehlen eingeplante Einnahmen.“

GR Pozan erkannte an, dass Personalkosten zwar steigen und die Betreuung durch Betriebskostensteigerung teurer wird. Er verwies aber darauf, dass die durchschnittlichen Tariferhöhungen bei um die 2% liegen. Wenn man hier jetzt um 7% erhöhe, entstehe eine größer werdende Lücke. Die Einkünfte der Familien würden viel weniger steigen, als die Gebühren erhöht werden. Kämmerer Burger hielt dagegen, dass die Ausgaben der Kommune prozentual ja sogar noch mehr ansteigen würden, als das.

BM Hick merkte an, auch „kostenfreie“ Kindergartenplätze werden mit Steuergeldern bezahlt. Das sei nur eine Frage der Verteilung. Die Finanzierung müsse jedenfalls gewährleistet sein. Dass das Thema emotional ist, sei bekannt – aber nicht neu.

GR Staffa stellte fest, der Zeitpunkt des Beschlusses kurz vor Wahl sei für die Räte natürlich schwierig. Es nütze aber nichts, hier gegenzustimmen. Man sei als Gemeinderat verpflichtet, auf die Finanzen der Gemeinde zu achten. Von einer Kostendeckung von 20% sei man weit entfernt – trotz regelmäßiger Erhöhungen. Aber man biete sehr viel an - und es würden auch schnell Forderungen gestellt. Staffa erinnerte sich, man habe die Gebührenerhöhung einmal ausgesetzt. Die übernächste Elterngeneration durfte deswegen dann einen vermehrfachten Aufschlag der Gebühren zahlen. Sobald Personal- und Energiekosten und Angebotsvielfalt nach oben gehen, solange sei die Gemeinde angehalten, die Gebühren anzupassen. „Und damit die Betreuung auch eine Wertigkeit erfährt.“, merkte Staffa an. „Die Leistung darf auch Geld kosten.“ Man baue nicht zum Spaß Kindergärten mit Kosten in Millionenhöhe. Die Gemeinde Gingen sei in der Vergangenheit flexibel gewesen, wenn eine Betreuungsleistung nicht angeboten werden konnte. Dann gab es auch Geld für die Eltern zurück, z.B. in Coronazeiten. Die Bedarfsplanung war aus Staffas Sicht für die Gebühren nicht relevant, wenngleich sehr wichtig und interessant.

GR Hofmann äußerte, er sehe schon die Situation der Betroffenen. Allerdings würden Gebühren in allen Lebenslagen erhöht. Daher werde man angesichts des Haushalts nicht an der Maßnahme vorbeikommen.

BM Hick betonte, was GR Staffa kurz zuvor ausgeführt hat: „Man hat nur eine Gebührengerechtigkeit für die Elternschaft, wenn man regelmäßig in kleineren Schritten erhöht.“

GR Groeneveld fand, man müsse sich klar sein, dass Themen häufig an die kleinste Ebene – die Kommune - weitergegeben werden. Die Personalkosten seien sehr hoch. Zudem schreibe die Politik vor, welches Betreuungsangebot man bieten müsse. Daher kämen die Kosten. Um eine Gebührenerhöhung komme man nicht drum herum, meinte Groeneveld.

GRin Soukup stimmte ihrem Vorredner zu. Gingen habe sehr gute Kindergärten und das sei auch sehr wichtig. Da wolle man keine Rückschritte machen. Sie fragte wie es für Familien sei, die sich die Betreuung nicht leisten könnten. Es sei ihrer Ansicht nach wichtig, dass auch diese Kinder in die Betreuung kommen dürfen. Ordnungsamtsleiterin Schmolz erläuterte, einige Familien könnten über das Jugendamt finanzielle Unterstützung in Form der Jugendhilfe erhalten. Diese Hilfe sei den Familien in der Regel bekannt und erfahrungsgemäß würde das von den Familien mit Bedarf auch genutzt.

GR Engel wunderte sich über manche Wortbeiträge anderer Ratsmitglieder. Die Gingener Liste habe beantragt, dass man einmal mit dem Gremium in die Kita Sonnenschein geht, um sich dort wegen der voraussichtlichen Sanierung ein Bild zu machen. Das sei bisher noch nicht gemacht worden. Er verstehe nicht, dass man das nicht in die Diskussion um die Gebührenerhöhung einfließen lasse. „Wieso braucht man die Bedarfsplanung auf einmal nicht mehr?“, wollte er wissen. Er gebe seine Zustimmung zur Erhöhung und wisse, dass die Gemeinde das Geld brauche. Aber ihm sei wichtig, dass die Bedarfsplanung vorgelegt wird. Engel stellte den Antrag, über die Gebührenerhöhung erst in der Sitzung am 23.07.2024 zu beraten und auch zu beschließen.

GR Staffa meinte, das habe damit gar nichts zu tun. „Das ist Wahlkampf.“, bewertete er die Aussagen GR Engels. Alle nötigen Infos würden vorliegen. Der Beschluss könne gefasst werden.

BM Hick bekräftigte erneut, die Bedarfsplanung habe mit der Gebührenerhöhung nichts zu tun. Man habe die beiden Themen in den vergangenen Jahren in einen TOP zusammengefasst, da sie thematisch verwandt sind. Sie hingen aber nicht voneinander ab. Der Bürgermeister ärgerte sich, dass vorgebracht wurde, dass der Termin in der Kita Sonnenschein noch nicht stattgefunden habe. Der Termin finde dann statt, wenn es sinnvoll ist und wenn die nötigen Infos für das Gremium entsprechend aufbereitet seien.  Der Gemeinderat werde bei allem, wie üblich, ausführlich beteiligt. Das Thema brauche aber noch Zeit. Die Verwaltung wolle mit den Zeitbudgets der Mitarbeiter und der Mitglieder des Gemeinderates vernünftig umgehen.

GR Hofmann stellte die Verständnisfrage, ob die zur Debatte stehende Gebührenerhöhung die im vergangenen Jahr zurückliegend entstandenen Mehrkosten auffangen solle - und nicht die Kosten ab September 2024. „Genau. Es geht darum, die Lücken abzufedern, welche die bekannten Personal- und Sachkostensteigerungen geschaffen haben.“, bestätigte BM Hick. Man reagiere damit auf die erfolgten Tariferhöhungen etc.

GR Steck sagte, Gebührenerhöhungen sind ein unangenehmes Thema. Er blickte auf 17 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat zurück und erinnerte sich: „Damals gab es keine Krippenbetreuung.“ Das Feld der Kinderbetreuung sei in den vergangenen Jahren explodiert. Steck befürwortete und fand es wichtig, dass wirtschaftlich schwächeren Familien z.B. durch Jugendhilfezuschüsse auf jeden Fall eine Kinderbetreuung ermöglicht wird. Aber für die besserverdienenden Familien, für die dürfe die Betreuung auch etwas kosten. Zu GR Engels Anfrage kommentierte Steck: „Was passiert, wenn man die Kita Sonnenschein besichtigt und es kommt dann raus, die Sanierung kostet 2 Mio. Euro? Werden die Gebühren dann noch höher?“

Nach einer längeren Diskussion zog GR Engel seinen Antrag auf Vertagung des Beschlusses zurück.

Bei elf Fürstimmen und zwei Gegenstimmen hat der Gemeinderat folgende Punkte beschlossen:

  1. Die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gingen/ Fils werden entsprechend den Vorschlägen erhöht.
  2. Die Kostensteigerung durch den Lieferanten WEBÜ GmbH – Bührle Gastronomie wird zur Kenntnis genommen.
  3. Die Änderungen an der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen werden wie vorgestellt beschlossen.

Satzung zur Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS)

Das Feuerwehrwesen ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Einsätze der Feuerwehr sind unentgeltlich, sofern nicht nach gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen ein Kostenersatz verlangt werden muss. Wird eine Kostenersatzpflicht festgestellt, ist die Erhebung der Kosten in § 34 Feuerwehrgesetz geregelt.

Die Berechnung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr ist gemäß § 34 Abs. 4 ff Feuerwehrgesetz in einer Satzung zu regeln. Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung der Gemeinde Gingen an der Fils wurde im Jahr 2017 neu gefasst, darin wurden erstmals die Stundensätze für ehren amtlich tätige Einsatzkräfte gemäß § 34 Abs. 5 FwG kalkuliert. Nun erfolgt eine Neukalkulation der Personalkosten.

Neben den Personalkosten sind auch die Fahrzeugkosten Bestandteil der Kostenersatz Satzung. Die Fahrzeugsätze für alle normierten Fahrzeuge sind per Landesverordnung festgelegt. Diese Stundensätze werden vom Innenministerium regelmäßig angepasst und wurden zum 11.03.2024 zuletzt geändert.

Durch den Umstieg der Gemeinde Gingen an der Fils zum 01.01.2023 auf § 2b UstG ist im Satzungsentwurf ein Hinweis auf die Erhebung von Umsatzsteuer bei privatrechtlichen Entgelten ergänzt.

BM Hick gab bekannt, die Gingener Liste habe einen Antrag gestellt, man solle sich mit den Kostensätzen der Feuerwehrkameraden auseinandersetzen (derzeit 12 Euro). Kämmerer Burger meinte, über den Antrag könne heute nicht entschieden werden, da es sich bei dem Tagesordnungspunkt um ein ganz anderes Thema handle. Die Verwaltung werde das Thema für eine der nächsten Sitzungen vorbereiten.

GR Staffa kommentierte, die Sätze dürften nach drei Jahren „gerne moderat erhöht werden“. Er empfinde das als eine gute Wertschätzung und als angemessen. Von den Einsatzkräften werde sehr gute Arbeit und ein hoher Einsatz – auch nachts – geleistet.

Der Kalkulation der Kostenersätze für die Feuerwehr-Einsatzkräfte vom 25.04.2024 gemäß Anlage 1, mit einer Erhöhung der Personalkosten je Einsatzstunde um 1,34 €, wurde einstimmig zugestimmt. Der Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gingen an der Fils (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung- FwKS), samt Änderung des dazugehörigen Kostenverzeichnisses, wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt

Ernennung ehrenamtlicher Gutachter

  • Vorschlag der Mitglieder der Gemeinde

GR Steck erklärte sich für befangen und nahm im Zuhörerbereich Platz.

Der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Geislingen ist der Rechtsnachfolger des bisherigen Gutachterausschusses der Gemeinde Gingen an der Fils. Am 01.07.2020 nahm das Gremium seine Arbeit auf. Das Gesamtgremium besteht aus 56 Gutachtern, die Gemeinde Gingen an der Fils entsendet 2 Gutachter. Die Anzahl der Gutachter richtet sich nach der Einwohnerzahl. Am 30.06.2024 endet die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Gutachter.

Nach Rücksprache der Geschäftsstelle Gutachterausschuss mit Herrn Ludwig Mayer und Herrn André Steck, würden sich beide bisherige Gutachter für eine erneute Amtszeit vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 aufstellen lassen. Dies entspricht auch dem Vorschlag und Wunsch der Gemeindeverwaltung.

Herr Ludwig Mayer und Herr André Steck wurden für eine erneute Amtszeit vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 mit einstimmigem Beschluss für den gemeinsamen Gutachterausschuss als Mitglieder ernannt.

Bekanntgaben und Anfragen

Anschlussunterbringung Geflüchteter

BM Hick informierte, man habe derzeit ein Defizit von 31 Personen, die im Rahmen der Anschlussunterbringung von Geflüchteten untergebracht werden müssten. Die Gemeinde stehe derzeit in Kontakt mit Privatpersonen, um Mietverträge für Wohnflächen zu schließen.

Glasfaserausbau

Die Gemeinde hatte einen Onlinetermin mit dem Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen und der Gigabit Region Stuttgart sowie der Deutschen Glasfaser. Man wollte wissen, wann in der Region konkret ausgebaut werde. In drei Kommunen werde bereits ausgebaut. Alle anderen Städte und Gemeinden seien für die Jahre 2025, 2026 und folgende Jahre vorgesehen. Es werde noch mitgeteilt, welche Kommune in welchem Jahr ausgebaut werden.

Haushaltsplan 2024

Die Verwaltung informiert, dass am 11.04 die Genehmigung für den Haushalt 2024 eingegangen sei. Der Plan sei komplett genehmigt worden. Der Haushaltserlass werde im Sitzungsdienst eingestellt. Am Plan bemängelt worden sei, dass das negative Ergebnis nur durch Rücklagen der Vorjahre ausgeglichen werden konnte; außerdem, dass nur aufgrund der Prognose großer voraussichtlicher Grundstücksverkäufe Einnahmen eingeplant seien. Man habe aber Stand heute schon viele dieser Verträge geschlossen, zu denen entsprechend auch sicher Beträge eingehen würden, so Kämmerer Burger. Hauptsächlich sei der Ergebnishaushalt kritisiert worden. „Gingen hat kein Liquiditätsproblem, sondern ein Ergebnisproblem.“, sagte er.  Es sei angemerkt worden, man solle prüfen, welche Freiwilligkeitsleistungen man ggf. streichen könne. Positiv wurde bemerkt, dass man die Hebesätze schon angehoben habe.

Redaktionsstatut Gemeinde

Man hatte den Fraktionen in Vorbereitung zur Wahl das Redaktionsstatut mitgegeben. Dort ist aus Sicht der Verwaltung eine Unschärfe enthalten: Die Gemeinde hat ein grundsätzliches Neutralitätsgebot. Bestimmte Artikel oder Äußerungen veröffentlicht die Gemeinde deswegen nicht. Aber man wolle Demokratieförderung betreiben. Die Listen könnten „Hinweise neutraler Art“, z.B. zu Veranstaltungen, geben. Die Gemeinde mache nur Veranstaltungshinweise (Datum, Uhrzeit, Ort und Name der Veranstaltung). Es würden hingegen keine Aufrufe an die Bürgerschaft gemacht, bestimmte Veranstaltungen zu besuchen. Die Veranstaltungshinweise sollen auf der Homepage eingestellt werden. Das Gremium konnte mit dieser Vorgehensweise einstimmig mitgehen.

Online-Anmeldeformular Kitas NH-Kita

Die Verwaltung informierte, dass ab sofort das digitale Anmeldeverfahren für Kita- und Krippenplätze online und nutzbar ist. Bis Ende August gebe es in einer Übergangszeit noch Papieranmeldungen. Ab September 2024 wolle man vollständig auf die digitale Organisation umsteigen.

Beschädigungen am Steg beim Vis-a-Vis

Im Drahtnetz des Geländers am Steg beim Vis-a-Vis wurden zwei Löcher entdeckt. Es wurde darum gebeten, das zu überprüfen. Außerdem seien wohl zwei Schrauben locker, die angezogen werden müssen.

Beschilderung Obstlehrpfad gestohlen

Am Sonntag wurde festgestellt, dass acht Info-Schilder des Obstlehrpfades abgeschraubt und geklaut worden sind. Diese waren gerade erst montiert worden.