Sitzungsberichte
Gemeinderatsitzung vom 25. Februar 2025
Erstelldatum05.03.2025
BM Hick informierte im Vorlauf zur Sitzung, dass er sich auf die Stelle des Oberbürgermeisters in Geislingen beworben habe. Die Tätigkeit in Gingen mache ihm nach wie vor Spaß – es habe sich nun aber eine interessante Perspektive für ihn ergeben. Diese wolle er nutzen. Die OB-Wahl findet am 6. April 2025 statt. Er betonte, dass er sich trotz des Wahlkampfes in Geislingen weiterhin mit vollem Engagement um seine Aufgaben in Gingen kümmern werde.
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Nutzen Sie die Möglichkeit sich noch vor der Gemeinderatsitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden.
BM Hick informierte im Vorlauf zur Sitzung, dass er sich auf die Stelle des Oberbürgermeisters in Geislingen beworben habe. Die Tätigkeit in Gingen mache ihm nach wie vor Spaß – es habe sich nun aber eine interessante Perspektive für ihn ergeben. Diese wolle er nutzen. Die OB-Wahl findet am 6. April 2025 statt. Er betonte, dass er sich trotz des Wahlkampfes in Geislingen weiterhin mit vollem Engagement um seine Aufgaben in Gingen kümmern werde.
Bürger fragen
Eine Bürgerin interessierte, ob es bereits einen Termin zum Start des Glasfaserausbaus gebe. BM Hick erklärte, man sei aktuell in Abstimmung mit der UGG und warte auf eine Ausarbeitung der Pläne. Voraussichtlich solle im zweiten Quartal 2025 mit dem Bau begonnen werden. Die Bauzeit sei derzeit nicht absehbar. Der Bürgermeister hoffte, dass man im März oder April dem Gremium und der Bürgerschaft mehr dazu sagen kann.
Eine andere Bürgerin fragte den Bürgermeister erstens, wieso die Gemeinde die Bäume am Marrbach nicht selbst gefällt habe und zweitens: „Geht man so mit dem Gemeinderat um?“. BM Hick hakte zur zweiten Frage aufgrund der unpräzisen Fragestellung nach, was sie genau meine. Die Bürgerin meinte, „Das müssen Sie doch wissen“, erklärte dann aber, dass sie sich auf die letzte Gemeinderatssitzung und den Vorfall bezog, dass Gemeinderat Hofmann die Sitzung vorzeitig verlassen hat. BM Hick führte zunächst aus, dass es wegen der Fällung der Bäume eine Eilentscheidung des Bürgermeisters gegeben habe. Die Bäume mussten wegen der Hochwasserschutz-Maßnahme am Marrbach entfernt werden. Diese Aufgabe wurde für rund 29.000 Euro an eine Firma vergeben. Die Geislinger Zeitung hatte aus der letzten Gemeinderats-Sitzung darüber berichtet. Hick erläuterte, die Gemeinde habe selbst nicht das notwendige Werkzeug gehabt, um die Bäume sicher und fachgerecht zu entfernen. Es sei unter anderem darum gegangen, bei den Fällungen über den Bach hinaus zu arbeiten. Der Bauhof habe weder die nötigen Maschinen dafür, noch die personellen Ressourcen. Vorbereitend auf die Fällung habe der Bauhof aber beispielsweise das Grundstück vorab komplett abgeräumt und den Weg hergerichtet. Durch die externe Firma seien so weniger Leistungen nötig gewesen. Das habe nun zu einer geringeren Rechnung von 21.694 Euro statt den angebotenen rund 29.000 Euro geführt. BM Hick wies darauf hin, dass die Baumstümpfe vor Ort noch bis zum Baubeginn in der Erde verbleiben sollen, damit der Hang nicht abrutscht. Durch die beauftragte Firma sei die Maßnahme sachgemäß durchgeführt worden. Zur zweiten Frage teilte BM Hick mit, er habe Herrn Hofmann nicht aufgefordert, die Sitzung zu verlassen.
Ein Bürger hatte eine Frage zur Änderung der Kita-Satzung. Sein Kind besuche die Kita Sonnenschein und er sei mit dem vorgesehenen Wegfall der Schulanfängerbetreuung nicht zufrieden. Der Mann bezog sich auf ein Gespräch zwischen weiteren betroffenen Eltern, BM Hick und Frau Schmolz sowie des Kita-Leitungsteams, das am 24.02 dazu stattgefunden hatte. In der Kita Sonnenschein findet während der Sommerferienzeit durchgängig Betreuung statt. Die Eltern dürfen sich flexibel zwei Wochen aussuchen, in denen die Kinder zuhause bleiben müssen. Wie bereits im Elterngespräch schlug der Kita-Vater nun im Gemeinderat vor, dass die Vorschulkinder der Kita Sonnenschein keine zweiwöchige Schließung haben sollen. So wäre es für die Eltern einfacher möglich, die Urlaubsplanung zu organisieren. Sonst habe man zwischen Ende der Kita-Zeit und Schulanfang eine große Betreuungslücke. Der Bürger fragte, inwiefern sein Vorschlag bei der Beschlussfassung berücksichtigt werde. BM Hick verwies zu diesem Thema auf den TOP 3, bei dem das ausführlich besprochen werde. Es werde dazu auch aus den Elterngesprächen ausführlich berichtet, wie den Eltern zugesagt wurde.
Haushaltsplan 2025 und Wirtschaftsplan 2025 der Gemeindewasserversorgung
- Stellungnahme der Fraktionen
- Satzungs- und Feststellungsbeschluss
Die Fraktionen trugen Ihre Stellungnahmen zum Haushalt 2025 vor. Die SPD-Fraktion war nicht anwesend. Von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen gab es keine (ausführlichere) Stellungnahme. Zum Abdrucken im Gemeindeblatt wurde auf Rückfrage von diesen beiden Fraktionen nichts Schriftliches eingereicht.
Stellungnahme der UWG-FW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hick,
geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Namen der „UWG-FW“-Fraktion möchte ich mich zunächst bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, insbesondere der Kämmerei, für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre wertvolle Arbeit bedanken. Ohne ihre Kompetenz und ihr Engagement wäre die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen mit dem Haushalt 2025 undenkbar.
Unsere Gemeinde steht vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Konjunktur schwächelt, was sich unmittelbar auf unsere Gewerbesteuereinnahmen auswirkt. Gleichzeitig lasten hohe finanzielle Verpflichtungen auf uns.
1. Wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen
Die anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheiten haben viele Unternehmen in unserer Gemeinde getroffen. Produktionsrückgänge, steigende Betriebskosten und ein verhaltenes Investitionsklima haben direkte Folgen für die Gewerbesteuereinnahmen. Auch steigende Personal- und Erhaltungsaufwendungskosten und dann noch die Erhöhung der Kreisumlage, wodurch wir z.B. in 2025 ca. 517.000€ mehr an den Kreis abgeben müssen, belastet unseren Haushalt. [Anmerkung: Vielleicht sollten wir wie Bad Ditzenbach Widerspruch gegen die Kreisumlage einreichen - mal sehen was passiert]. So werden wir erneut einen negativen Ergebnishaushalt haben…also mehr Geld aufwenden müssen, als wir einnehmen. Das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt für 2025 wären ca. 2,2Mio. Euro.
Während wir in den vergangenen Jahren noch von stabilen Einnahmen profitieren konnten, müssen wir nun mit einem spürbaren Rückgang rechnen. Das bedeutet, dass uns weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um wichtige Projekte umzusetzen.
Hinzu kommt die allgemeine Inflationsentwicklung, die nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die öffentlichen Haushalte belastet. Steigende Energiekosten und höhere Baupreise erschweren es uns, Investitionen kosteneffizient umzusetzen. Diese finanziellen Belastungen sind nicht von heute auf morgen zu lösen, aber wir müssen nun die Weichen für eine langfristige Stabilisierung stellen.
2. Die Finanzierungslast unserer Gemeinde
Unsere Gemeinde hat in den letzten Jahren in Infrastruktur, Bildung und soziale Projekte investiert – Investitionen, die wichtig und richtig waren. Doch diese Entscheidungen bringen auch eine finanzielle Last mit sich. Wir müssen daher prüfen, welche Projekte weiterhin tragfähig sind und wo möglicherweise Einsparungen vorgenommen werden können, ohne die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu gefährden.
Das Haushaltsjahr 2025 steht daher unter schwierigen Vorzeichen. Leere kommunale Kassen in vielen Gemeinden und Städten und immer höhere finanzielle Belastungen, die von Bund und Ländern auf die Kommunen abgewälzt werden, ohne einen adäquaten Ausgleich zu schaffen, engen unseren Handlungsspielraum erheblich ein.
Für die aktuellen, wie auch anstehenden Aufgaben müssen wir in den kommenden 2 Jahren zum einen hohe Kredite aufnehmen…und zum anderen unsere „Rücklagen“ so weit wie notwendig abbauen … bis 2028 annähernd bis zum gesetzlichen Mindestbetrag.
Prognosen für die kommenden Jahre sind schwierig. Z.B. welche Folgen die Ergebnisse der Bundestagswahl, welche die neue Politik (z.B. Zollpolitik) der USA und die Spannungen in der Welt auch auf uns haben werden, können wir noch gar nicht absehen. Diese Situation erfordert verantwortungsvolles Handeln und eine kluge Priorisierung unserer Ausgaben. Diese Herausforderungen sind groß, aber nicht unüberwindbar. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Unternehmen sowie der Verwaltung werden wir Wege finden, um unsere Gemeinde auch in schwierigen Zeiten stabil zu halten.
Nach vorsichtiger Einschätzung wird laut dem Haushaltsplan 2025 die Verschuldung dann ab Ende 2026 langsam wieder sinken. Ein positiver Ergebnishaushalt wird erst wieder ab 2028 möglich sein, aber auch nur dann, wenn, wie Herr Burger im Vorbericht des Haushaltsplans (S.19) schreibt, regelmäßig die Hebesätze angepasst werden!
Und es kann immer, wie uns das Thema „Erwerb Buchsteiner-Areal“ zeigt, ein Ereignis eintreten, welches uns zwingt, schnell zu handeln und Planungen an die neue Situation anzupassen.
Diese Entwicklung zwingt uns als Gemeinde Gingen, Prioritäten neu und klar zu definieren und konsequent zu handeln. Bei dieser Finanzierungslast, bei der bestehende Verpflichtungen – sei es für Infrastruktur, Bildung oder soziale Projekte – auf unseren Haushalt drücken, müssen wir kreative Lösungen finden, um handlungsfähig zu bleiben.
„Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben“. Mit diesem Satz hat in den vergangenen Jahren immer die Präsentation von Herrn Burger bei der Einbringung des Haushalts geendet. Sie Herr Hick, führten in Ihrer Einbringungsrede am 28.01. an, dass die „…zunehmende Schieflage der Kommunalfinanzen…“ uns „…zu weiteren Korrekturen…“ [Zitatende] zwingt. Klare Ziele sind somit die Reduzierung von Kosten, aber auch das Generieren von Einnahmen, wo es möglich ist.
Strategien für eine nachhaltige Haushaltsführung und Gedanken der „UWG-FW“
Ein erster Schritt waren die Anpassungen der Hebesätze. Im Gemeinderat heiß diskutiert, letztlich dann doch, trotz einiger Gegenstimmen, beschlossen. Weitere „Optimierungsmöglichkeiten“ sollen durch eine „Haushalts- und Strukturkommission“ in diesem Jahr ausgearbeitet werden.
Wir von der „UWG-FW“ haben konkrete Vorschläge, welche wir auch als Anträge formuliert haben:
- Erhöhung der „Vergnügungssteuer“:
Die Satzung, bzw. die Höhe der Vergnügungssteuer wurde seit 2019 nicht mehr angepasst. Derzeit liegt die Steuer bei 5% des Geldeinsatzes an Automaten. Mit einer Erhöhung z.B. um 2% könnten 32.000€ Mehreinnahmen erreicht werden. (Anmerkung: Diese Erhöhung würde die kostenerzeugenden Anträge von uns der „UWG-FW“ locker decken)
- Prüfung der Beplanung „Oberer Steg“ Neubau:
„Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben“. Die Pflichtaufgabe wäre gewesen, den alten Steg durch einen Neuen zu ersetzen. Dass hier aufgrund einer 50%-Förderung dann 3m Breite eingeplant wurde, macht Sinn. Dass man dann noch auf 4m Breite ging, um eventuell 90% Förderung zu bekommen, war eine logische Überlegung… stellt aber eine „freiwillige Aufgabe“ dar und beinhaltet ein höheres Risiko, die 90% Förderung nicht zu bekommen und die 70.000€ höheren Kosten selber tragen zu müssen.
Wir beantragen deshalb, dass geprüft werden soll, ob der Steg so geplant werden kann, dass dann, sollte die 90% Förderung nicht kommen, die Brücke nur mit 3m gebaut werden kann, um die 70.000€ einzusparen.
Wenn eine solche Planung nicht möglich ist, müsste im Gremium diskutiert werden, ob das Risiko der Zusatzkosten weiterhin in Kauf genommen werden soll oder ein neuer Beschluss für einen 3m breiten Steg gefasst werden muss.
- Erfassen der Liegenschaften/Immobilien und deren „Wert“ für die Gemeinde.
Es wurden in den vergangenen Jahren Immobilien und Flächen erworben, um die Entwicklung der Gemeinde voranzutreiben. Diese besitzen ihren Wert, binden aber Kapital und verursachen laufende Kosten und Wertverlust. Hier sollte eine Bewertung in „Wichtigkeit“ für die Gemeinde erfolgen, mit Hinblick darauf, was zur (kurzfristigen) „Kapitalbeschaffung“ im Bedarfsfall verkauft werden könnte.
In Ihrer Rede erwähnten Sie Herr Hick, dass die „Haushalts- und Strukturkommission“ in Ihrer Arbeit „…sehr überlegt…“ vorgehen wird, und „…keine Strukturen zerschlagen…“ will. Doch wir müssen bei den Überlegungen bezgl. Optimierung in alle Richtungen aktiv sein. Wir müssen daher prüfen, welche Projekte weiterhin tragfähig sind und wo möglicherweise Einsparungen vorgenommen werden können, ohne die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu gefährden. Jeder Euro muss sinnvoll eingesetzt werden. Wir prüfen Einsparpotenziale, ohne wichtige Projekte zu gefährden. Dies beinhaltet auch die Überlegung ob und wie Ressourcen und die Personalauslastung optimiert werden können. So sollte, wenn noch nicht geschehen, geprüft werden ob, bzw. inwieweit Kooperationen mit Nachbarkommunen aufgebaut werden könnten. Ziel: Material / Gerätschaften / Ressourcen gemeinsam zu nutzen. Wie Sie auch erwähnten, wurden „…von oben fast inflationär viele Entscheidungen mit Folgelasten getroffen.“ [Zitatende].
Das betrifft aber nicht nur finanzielle Folgen für die Kommunen, sondern auch die zunehmende Vielfalt an Verwaltungsaufgaben für das Personal. Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels der letzten Jahre, auch im Kommunalverwaltungs-bereich, lasten immer mehr Aufgaben auf den Mitarbeiter/innen…Aufgaben mit oft hohem Zeitaufwand.
Es bedarf einer Personalstrategie zur Bewältigung zunehmender Verwaltungsaufgaben:
Angesichts des Fachkräftemangels setzen wir auf eine Modernisierung der Verwaltung. Dazu gehören die Förderung von digitalen Verwaltungsprozessen, attraktive Arbeitsbedingungen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie Kooperationen mit Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen, um langfristig qualifiziertes Personal zu sichern.
Hier muss auch im Austausch mit Nachbargemeinden geprüft werden, ob es bestimmte Aufgaben gibt, welche „gebündelt“ und durch regelmäßigen Informationsaustausch (Zeit-)Aufwände vermieden werden könnten. Nicht um Personal abzubauen…sondern vorhandenes Personal zu entlasten. Durch verstärkte Zusammenarbeit mit unseren Nachbargemeinden können wir Verwaltungsaufgaben effizienter bewältigen, Ressourcen bündeln und Kosten senken. Gemeinsame Beschaffungen, geteilte Verwaltungsstrukturen und interkommunale Projekte wie bspw. das „IKG Auen“, bieten Chancen zur Entlastung unserer Gemeinde und zur besseren Nutzung vorhandener Kapazitäten.
Die im Haushaltsplan 2025 abgebildeten Aufgaben und Eckpfeiler wurden ja bereits in der Klausurtagung im Herbst 2024 diskutiert und so weit festgelegt.
Wir, die „UWG-FW“-Fraktion gehen mit dieser Planung der Verwaltung so weit mit. Wir finden es auch eine naheliegende Vorgehensweise, vorerst aus den Rücklagen benötigtes Geld zu entnehmen und mit der Kreditaufnahme so lange wie möglich zu warten, um die aktuell sinkenden Kreditzinsen optimal nutzen zu können.
Wir werden aber trotzdem wie dargestellt, anhand der Aufgaben welche anstehen, Kredite aufnehmen müssen.
Natürlich muss auch, wie vorhin schon ausgeführt, die Priorität der einzelnen Aufgaben immer wieder überprüft und evtl. neu bewertet werden.
- Buchsteiner Areal: Niemand hatte vor einem ¾ Jahr daran gedacht, dass die Gemeinde in die Situation kommt das Areal zu kaufen. Dieses Projekt birgt immense Chancen für die Zukunft unserer Gemeinde, stellt uns aber auch vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Es liegt an uns Allen für dieses Areal nicht nur Mieter zu finden, welche die laufenden Unkosten abdecken, sondern so schnell es geht eine nachhaltige Konzeption zu erarbeiten, wie das Areal zukünftig als Teil der Ortsmitte eingebunden und genutzt werden soll. Wettbewerbsausschreibungen, etc. kosten viel Geld. Wie es anders auch gehen kann, zeigt das Beispiel „Thermalbad“ in Bad Überkingen. Hier wurde die Aufgabe an die Studierenden einer Hochschule vergeben. Genau eine solche Vorgehensweise wurde von uns der „UWG-FW“ in einem Antrag formuliert. Als Anreiz könnte ein „Siegerpreis“ festgesetzt werden.
- Hochwasserschutz „Marrbach“: Der Klimawandel zeigt uns zunehmend die Notwendigkeit eines nachhaltigen Hochwasserschutzes. Wir dürfen die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht aufs Spiel setzen. Der Ausbau des Hochwasserschutzes bietet einen direkten Nutzen. Durch Schutzmaßnahmen werden Überschwemmungen verhindert, Schäden an privaten und öffentlichen Gebäuden reduziert und die Sicherheit in unserer Gemeinde erhöht. Dies trägt nicht nur zum Schutz von Eigentum und Infrastruktur bei, sondern auch zur langfristigen Wertsteigerung unserer Wohn- und Gewerbegebiete. Es ist gut und wichtig, dass die Hochwasserschutzmaßnahme nun umgesetzt und bis Ende 2026 abgeschlossen wird.
- Ortskernsanierung: Die Belebung und Attraktivität unseres Ortskerns sind essenziell, um Gingen als lebenswerten Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken. Private Projekte zeigen bereits „aufwertende“ Ergebnisse…nun wird es Zeit, dass auch Geplantes an öffentlichen „Lupen“ in der Hindenburgstraße umgesetzt wird. Als erstes ist die Ortseinfahrt von Süßen mit Friedhofsvorplatz vorgesehen. Im Zuge der Kostenreduktion gehen wir mit der Verwaltung mit, die Planung nochmals anzupassen.
- „IKG Auen“ und „Untere Schorteile V“: Dies sind Schlüsselprojekte für die wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gemeinde und verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Die restlichen zur Verfügung stehenden Bauplätze in „Untere Schorteile V“ sollen und müssen in 2025 noch verkauft werden, da diese Einnahmen bereits im Haushaltsplan 2025 mit eingeplant sind. Das bedeutet, dass das „IKG Auen“ nun endlich, nach mehrjähriger „Durststrecke“, Fahrt aufnehmen muss um zumindest anhand eines existenten Bebauungsplans in 5-10 Jahren gemeinsam mit Süßen den Gewerbetreibenden Bauplätze anbieten zu können.
Das Interkommunale Gewerbegebiet Auen (IKG Auen) ist ein herausragendes Beispiel für eine Kooperation die zahlreiche Vorteile mit sich bringt:
- Kosteneinsparung: Durch gemeinsame Planung, Infrastrukturmaß- nahmen und Verwaltung werden finanzielle Mittel effizient genutzt und Investitionen geteilt
- Weniger Flächenverbrauch: Anstatt dass jede Gemeinde eigenständig neue Gewerbeflächen ausweist, wird die Nutzung vorhandener Flächen optimiert und der Landschaftsverbrauch minimiert.
- Gute Nachbarschaft und Synergien: Die Zusammenarbeit stärkt das Miteinander der Gemeinden und ermöglicht es, wirtschaftliche und infra-strukturelle Synergien bestmöglich zu nutzen.
- „Barbaragarten 2“: Auch hier gilt es, im Hinblick auf „neue Prioritäten“ sorgsam abzuwägen, wie wir die Bedürfnisse der Gemeinde und die finanziellen Realitäten in Einklang bringen können. Mit dem geplanten Abriss des Gebäudes ehem. „Ochsen in der Hindenburgstraße soll hier der nächste Schritt zu einer Erschließung des angedachten Baugebietes „Barbaragarten 2“ gemacht werden. Wie und wann die weiteren Schritte bis zu einer Verwirklichung des Baugebiets aussehen, da müssen wir flexibel agieren und die Planungen entsprechend den Möglichkeiten anpassen.
Aus Sicht der „UWG-FW“ gibt es mehrere wirtschaftliche und strategische Argumente, um die Verschiebung eines Bebauungsplans aufgrund der angespannten Finanzlage der Gemeinde Gingen anzudenken:
(1) Aspekt der „Haushaltsbelastung und Verschuldung“
Unsere Kommune verfügt nach dem eingebrachten Haushalt 2025 derzeit nicht über ausreichend Mittel, um die Erschließungskosten für das Baugebiet „Barbaragarten 2“ (Straßen, Wasser, Abwasser, Strom, Grün-flächen) ohne neue Schulden zu stemmen. Eine zeitliche Verschiebung um 2-3 Jahre kann verhindern, dass zusätzliche Kredite aufgenommen werden, welche die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommune weiter einschränken.
(2) Aspekt der „Priorisierung bestehender Verpflichtungen“
Dringende Infrastrukturprojekte (z. B. Hochwasserschutz Marrbach, konsequente/beschleunigte Umsetzung der Ortskernsanierung Hindenburgstraße, Buchsteiner Areal, Sanierung der Kanäle und Straßenreparaturen…) haben aktuell höhere Priorität. Nach Ansicht der „UWG-FW“ sollte die Kommune in den finanziell schwierigen Jahren 2025 und 2026 zunächst laufende Bauprojekte abschließen, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
(3) Aspekt der „Steuereinnahmen und wirtschaftliche Unsicherheit“
Die aktuell schlechte wirtschaftliche Lage könnte sich in den kommenden Jahren verbessern, wodurch sich eine spätere Umsetzung finanziell günstiger gestalten könnte. Möglicherweise sind zukünftige Fördermittel oder Zuschüsse von Land oder Bund verfügbar, die uns eine spätere Umsetzung erleichtern würden.
(4) Aspekt der „Kostensteigerungen durch Inflation und Baupreise“
Noch sind die aktuellen Baukosten und Zinsen auch für uns als Kommune ungünstig, auch dies würde zu einer Verteuerung des Projekts „Barbargarten2“ führen. Eine kurzfristige Verschiebung um 2-3 Jahre könnte es ermöglichen, günstigere Baupreise und günstige Zinsen abzuwarten.
(5) Aspekt der „Bevölkerungsentwicklung und Wohnraumbedarf“
Aufgrund der hohen Baukosten und des Zinsniveaus für private Baukredite ist aktuell die Nachfrage nach Wohnbebauung in der Region aus unserer Sicht nicht akut. Die zögerliche Bebauung in der Schulstraße, die Probleme der dortigen Investoren verdeutlichen uns, dass wir aufgrund des Marktumfelds aktuell nicht mit einer schnellen Bebauung im „Barbaragarten 2“ rechnen dürfen. Vor diesem Hintergrund kann eine spätere Umsetzung eine bedarfsgerechtere Planung ermöglichen. Unbebaute Bauplätze/Flächen oder geringe Nachfrage könnten zu einer Fehlallokation von Ressourcen führen.
(6) Aspekt der „Nachhaltigkeit“
Eine spätere Umsetzung könnte, auch vor dem Hintergrund des
anstehenden Politikwechsel nach der Bundestagswahl vom vergangenen Sonntag eine bessere Integration neuer ökologischer oder städtebaulicher Standards ermöglichen. Auch nach der Grundsteuerreform könnte sich der ein oder andere Eigentümer bereits vorhandener aber unbebauter Grundstücke im Innenbereich, dazu entschließen, Bauplätze zu verkaufen. In diesem Zusammenhang könnte auch über ein innerörtliches Nachverdichtungskonzept geprüft werden, ob bestehende Flächen effizienter genutzt werden können.
Und generell gilt: Fördermittel nutzen… Bund und Länder bieten verschiedene Förderprogramme an, die wir für unsere Gemeinde weiter gezielt beantragen und nutzen wollen, um kommunale Projekte finanziell abzusichern.
- Sonstige Themen: Natürlich müssen Instandsetzungen, Straßen- und Kanalarbeiten nach Dringlichkeit und Kosten-Nutzen-Aspekt durchgeführt werden. Z.B. Baumaßnahmen „Donzdorfer Straße“ in Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt „Marrbach“. Kosten für mögliche Tiefbauarbeiten in Zusammenhang mit der Glasfasererschließung müssen mit eingeplant werden, wobei zu prüfen wäre, ob bei diesen Maßnahmen nicht auch an den entsprechenden Bushaltestellen gleich eine Bordsteinanpassung zur Schaffung der Barrierefreiheit kostengünstig umgesetzt werden könnten.
Im Hinblick auf Kosteneinsparung sollte durch die „Haushalts- und Strukturkommission“ die Priorität bzw. Notwendigkeit, der für 2025 geplanten 3 Hausabbrüche geprüft werden.
Dass wir aktuell keine weiteren Betreuungsplätze in den Kita’s schaffen müssen ist eine finanzielle Entlastung…das wird aber nicht so bleiben. Und die vorerst ausgesetzte Sanierung der Kita „Sonnenschein“ wird auf jeden Fall in einigen Jahren auf uns zukommen. Genauso wie es sein kann, dass wir doch eine finanzielle Beteiligung am Schulcampus in Süßen leisten müssen. Für die Gymnasien ins Geislingen werden aktuell ja Rücklagen gebildet. Wir können nur hoffen, dass in den nächsten Jahren eine gesetzliche Änderung dahingehend kommt, dass diese Beteiligung wegfällt. Dann würde ein großer „Batzen“ plötzlich für andere Aufgaben zur Verfügung stehen.
Was nicht im Haushaltsplan berücksichtigt ist, uns aber als wichtiges Anliegen benannt wurde, betrifft die Parkplatzmarkierungen auf dem Parkplatz an der „Bosig-Hohensteinhalle“. Aufgrund der fehlenden Markierungen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dieses kritische Problem muss so bald als möglich gelöst werden. Dazu gibt es auch einen Antrag von uns. Bezgl. Kostenpunkt ist zu klären, ob dies der Bauhof ausführen kann, bzw. darf.
Herr Hick hat in seiner Einbringungsrede auf die Situation der Nahversorgung hingewiesen. Im Falle der Schließung des „Papershop“ hat sich schnell eine Ersatzlösung für die Postfiliale gefunden. Da geht unser Dank an die Fa. „Fischer&Stegmaier“. Doch nun hat uns auch vor kurzem die Schließung der Metzgerei Reichart getroffen. Es ist wichtig, dass wir solche Situationen schnell versuchen zu klären und zu bereinigen. Es ist wichtig für die Gemeinde und die Menschen, dass Handels- und Dienstleistungslücken rasch geschlossen werden. Aber man muss die aktuellen Gegebenheiten, wie z.B. Personalmangel, bei möglichen Lösungen berücksichtigen.
Deshalb haben wir, von der „UWG“-FW“ den Antrag gestellt, zu prüfen, bzw. die Möglichkeiten zu klären, ob und wie ein hochwertiger „Selbstversorgungsbetrieb“ nach dem Vorbild in Schlat angesiedelt werden könnte. Hier könnten dann auch Produkte lokaler Betriebe und Hersteller zum Verkauf angeboten werden.
Gingen zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität aus, die wir bewahren und stärken möchten. Unsere Gemeinde bietet jungen Familien ein attraktives Umfeld mit einem breiten Angebot an Schule, Kindergärten, Kitas und Vereinen. Für Senioren setzen wir uns für eine gute Versorgung und wohnortnahe Unterstützung ein. Das intakte Vereinsleben und das ehrenamtliche Engagement sind weitere tragende Säulen, die das soziale Gefüge und das Gemeinschaftsgefühl in Gingen prägen. Wir dürfen diese Stärken nicht aus den Augen verlieren, selbst wenn finanzielle Zwänge uns zu schwierigen Entscheidungen zwingen.
Doch trotz der angespannten Lage ist es wichtig, weiterhin soziale und kulturelle Angebote bereitzuhalten, diese weiter auszubauen und vielleicht verloren gegangene Angebote wieder aufleben zu lassen (z.B. Theaterfahrten, Konzerte, Comedy,…) um dadurch in den (kommenden) schwierigen Jahren die Gemeinschaft und das Zusammenleben zu stärken und zudem "leistbare" Angebote zu schaffen. Verschiedenste Angebote für unterschiedliche Zielgruppen und Gruppengrößen.
Hier könnte die Gemeinde die Räumlichkeiten zu entsprechenden Bedingungen anbieten und somit die Auslastung optimieren. So könnten z.B. Angebote evtl. auch im aktuell nicht genutzten "Hasenheim" durchgeführt werden. Ferner würde das Gebäude "bewohnt" und durch die (unterschiedlichen) Nutzer belebt, gereinigt und beheizt werden...so dass das Gebäude nicht "verkommt". Dafür evtl. ohne oder nur zur geringen Miete.
Dadurch könnten manche (kleinere) Angebote erst stattfinden, da keine oder geringe Miet-/Belegungskosten verursacht werden...und die finanziellen Aufwände für die Anbieter und Teilnehmer gering blieben. Es könnten Vorträge / Infoabende zu speziellen Themen, kleinere Übungsgruppen, "Poetry Slam", Nachwuchsbands hier Platz finden. So wäre es auch möglich "Nischeninteressen" Platz und Möglichkeiten bieten zu können...welche z.B. von Einzel-/Privatpersonen angeboten und durchgeführt werden.
Durch Kooperationen mit Vereinen / Institutionen / Gruppen und den Nachbargemeinden würde ein breites Angebot geschaffen und es könnten auch langfristig nicht nur Kosten, sondern auch Personalauslastungen reduziert werden. Einen Antrag zu diesem Thema haben wir eingereicht.
Herr Hick hat in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts…und auch am Bürgerempfang immer wieder betont, wie wichtig der Zusammenhalt, das Miteinander und auch das ehrenamtliche Engagement zum Erfolg, dem Erhalt und der Entwicklung der Gemeinde ist. Herr Hick sagte „Gerade in schwierigen Zeiten brauchen wir Mutmacher und Engagierte, welche die Gesellschaft zusammenhalten und das Gemeinwohl fördern:“[Zitatende]. Menschen welche ehrenamtlich sich für Andere und die Gemeinschaft einbringen, verdienen unseren höchsten Respekt. Doch kommen diese Mitmenschen immer mehr an ihre Grenzen, da sie oft in mehreren Vereinen, Institutionen und Projekten aktiv mit dabei sind…und es fehlt an „frischen Kräften“. Wie Herr Hick schon sagte: In schweren Zeiten ist es umso wichtiger, ehrenamtliches Engagement zu leben. Wir, die „UWG-FW“ sehen dies genauso und wollen mit einem entsprechenden Antrag eine Stärkung und Förderung des Ehrenamtes anregen. Wir müssen ein solches Engagement entsprechend würdigen, wenn möglich belohnen…unterstützen und fördern. Sei es in Form von (kostenlosem) bereitstellen von Räumlichkeiten oder z.B. der Einführung eines „Ehrenamtsabends“ an dem die Ehrenamtlichen eingeladen und bewirtet werden, vergleichbar mit dem „Seniorennachmittag. Als erste Maßnahme könnte die Gemeinde sich auch für die „Ehrenamtskarte Baden-Württemberg“ anmelden. Es sollte ein „runder Tisch“ (KSK und GR-/Verwaltungs-Vertreter und Bürger) gebildet werden, um Möglichkeiten zur „Würdigung“ aber auch zur Aktivierung von weiteren Ehrenamtlichen zu finden. Wie die „1100-Jahr“-Feier oder das „Schnappermobil“ gezeigt haben, es gibt viele Gingener/innen, welche bereit sind zu helfen… außerhalb von Vereinszugehörigkeit. Diese gilt es zu aktivieren.
Vereine und Vereinsarbeit stehen in starkem Maße für „ehrenamtliches Engagement“. Deshalb begrüßen wir, die Mitglieder der „UWG-FW“-Fraktion, dass die Verwaltung im Haushaltsplan vorgesehen hat, die Maßnahmen des Musikvereins und des Tennisvereins in vollem Förderumfang zu unterstützen.
In Ihrer Rede sagten Sie Herr Hick: „Zukunft entsteht dort, wo Bereitschaft besteht mutige Entscheidungen zu treffen und Risiken einzugehen. Mit ständigem Zögern, Zaudern und Bedenken erreicht man das Gegenteil – nämlich Stillstand, Verunsicherung, Rückschritt und Unzufriedenheit.“ [Zitatende]
Aber…diese Bereitschaft kann nur existieren und von Erfolg gekrönt werden, wenn Zusammenhalt gezeigt wird und Vertrauen gelebt wird. Und es braucht auch die Bereitschaft, dass Alle näher zusammenrücken und die eigenen Interessen für eine funktionsfähige kommunale Gemeinschaft in dieser schwierigen finanziellen Lage zurückstellen. Nicht alles, was sich die Bürgerinnen und Bürger aktuell an Verbesserung wünschen, ist umsetzbar.
Das bildet der aktuelle Haushaltsplan für 2025 ab. Wir von der UWG-FW tragen diesen Haushaltsentwurf mit. Von uns vorgelegte kostenverursachende Anträge könnten schon dadurch finanziert werden, wenn der Gemeinderat z.B. der von uns vorgebrachten Erhöhung der Vergnügungssteuer zustimmt.
Es ist klar, dass wir uns keine weitere Überschuldung leisten können, nur um zusätzliche Fördermittel zu generieren. Der Weg aus der Schuldenfalle beginnt mit einer klaren Haltung: Jede Ausgabe, auch noch so klein, muss auf Dringlichkeit und Notwendigkeit kritisch überprüft werden.
Wir müssen unsere Ausgaben strenger kontrollieren und innovative Lösungen finden, um mit den begrenzten Mitteln das Beste für unsere Gemeinde zu erreichen. Hier sollten wir als Gemeinderat mit gutem Beispiel vorangehen und vorerst z.B. die jährliche Klausurtagung in oder nahe Gingen ohne Übernachtung durchführen…um Kosten zu sparen. Wie ich beim Lesen der Anträge der anderen Fraktionen sehen konnte, hat die „GL“ einen Antrag zu diesem Thema gestellt.
Ein weiteres Anliegen unserer Fraktion ist es, Rechtsstreitigkeiten, wie sie in den Bereichen „Marrbacher Öschle“ und Uhland/Jahnstraße aufgetreten sind, künftig zu vermeiden. Solche Konflikte verbrennen Geld und Ressourcen, welche an anderer Stelle besser gebraucht und zielführender eingesetzt werden können. Daher möchten wir an die Verwaltung, aber auch an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger appellieren, stets zunächst den Weg einer Einigung zu suchen. Ein konstruktiver Dialog hilft nicht nur unnötige Kosten zu vermeiden, sondern fördert auch ein positives Miteinander in unserer Gemeinde.
Dabei sind wir alle gefordert, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam für das Wohl unserer Gemeinde zu arbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn wir vor Herausforderungen stehen, dürfen wir nicht den Mut verlieren. Lassen Sie uns diese Herausforderungen mutig und entschlossen angehen. Mit einer vorausschauenden Finanzpolitik, einem starken Zusammenhalt und gezielten Maßnahmen können wir unsere Gemeinde sicher durch diese schwierige Zeit führen. Lassen Sie uns gemeinsam verantwortungsbewusst handeln und kluge Entscheidungen für die Zukunft treffen, um Gingen nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Bernd Groeneveld
Fraktionsvorsitzender der UWG-FW
Stellungnahme der CDU / FWV
Sehr geehrter Herr Hick,
sehr geehrter Herr Burger,
sehr geehrte Damen und Herren,
die ersten 2 Monate im neuen Haushaltsjahr sind beinahe schon wieder vorbei. Bei der heutigen, 2. Gemeinderatssitzung in 2025 wollen wir den Haushalt beraten und verabschieden. Dabei schauen wir einerseits zurück, sollten aber den Focus doch stets nach vorne richten. Das vergangene Jahr 2024 war ereignisreich und sehr bewegt. Mit Freude und Stolz blicken wir auf das Erreichte, zum Beispiel auf die Fertigstellung und Übergabe der BOSIG-Hohensteinhalle an die Nutzer und die ersten Veranstaltungen in der Halle zurück. Oder an die Einweihung des Walderlebnispfades mit seinem Maskottchen, dem G-Hörnchen. Gemeinsam wurde hier etwas geschaffen, was über unsere Gemarkungsgrenzen hinaus strahlt. Dieses Projekt zeigt: wenn man etwas gemeinsam erreichen will, dann klappt das auch!
Aber auch bei uns gibt es immer wieder Ereignisse, die hat man einfach nicht auf dem Radar, und dennoch muß man diese meistern, wenn Sie eintreten. Bei den Haushaltsberatungen Anfang 2024 haben wir unser Augenmerk auf das Neuausrichten unserer Prioritäten und Projekte gesetzt.
Alles war neu geordnet, doch es kam anders wie gedacht.
Der im Juni 2024 neu gewählte Gemeinderat stand bereits im September vor der Aufgabe, einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Das aber nicht, weil das Geld ausgegangen war oder weil nicht sauber geplant wurde. Nein, wir hatten kurzfristig die einmalige Chance bekommen haben, ein Schlüsselgrundstück mit außerordentlichem Entwicklungspotential in unserer Ortsmitte zu erwerben, das Buchsteiner-Areal. Zahlreiche Sitzungen zu diesem Thema prägten unsere Kalender. Gemeinsam haben wir die Weichen zum Kauf des Areals gestellt, unsere Prioritäten umsortiert und können uns nun Eigentümer nennen.
Wir als CDU/FWV sehen den Erwerb des Buchsteiner-Areals als sinnvolle Investition für eine geordnete zukünftige Entwicklung in unserer Gemeinde. Was wir, in welcher Form auch immer, daraus machen wird eine der zentralen gestalterischen Aufgaben der nächsten Jahre werden. Kurzfristig gilt es eine angemessene Nachnutzung zu definieren um die anfallenden Kosten zu decken. Wie befürchtet hat sich im Laufe des 2. Halbjahres die wirtschaftliche Lage in Deutschland weiter eingetrübt.
Die deutsche Wirtschaft ist 2024 das zweite Jahr in Folge geschrumpft und steckt damit so lange in der Rezession wie seit mehr als 20 Jahren nicht. Die guten Zeiten sind vorbei. Und ins Jahr 2025 gehen wir wirtschaftlich ohne Rückenwind. Ganz im Gegenteil: heftiger Gegenwind für die vom Export stark abhängige größte europäische Volkswirtschaft sind die Zollpläne des neuen US-Präsidenten.
Gesunkene Einkommenserwartungen der Bürger, die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes und eine wieder steigende Sparneigung bremsen den Konsum. Dadurch leidet auch der Handel und das Gewerbe. Kaum verwunderlich ist somit, dass die Steuerschätzungen für die kommenden Jahre deutlich weniger Einnahmen vorhersehen, was unweigerlich Auswirkungen auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen hat.
Bei gleichzeitig immer mehr von „oben“ zugeteilten neuen Aufgaben ohne dafür bereit gestellte Mittel und weiter steigenden Ausgaben und Umlagen bleibt dabei dem letzten in der Kette, den Kommunen, nichts Anderes mehr übrig, wie auf Sicht zu fahren. „Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben“ bleibt das Credo. Und gegebenenfalls muß nachgesteuert werden, daran werden wir uns gewöhnen müssen. Ebenso müssen wir uns alle darauf einstellen, dass wir uns über lieb gewonnen Standards unterhalten müssen.
2025 wird ein Planungsjahr für uns in Gingen werden. Aufgaben und Projekte haben wir genug, darauf werde ich nachher noch eingehen. Im vorgelegten Haushaltsplan wurden aus unserer Sicht alle großen, den Haushalt 2025 und die Folgejahre prägenden Projekte aufgenommen. Diese sind teilweise schon länger am Laufen, wurden über Mehrheitsbeschlüsse im Gemeinderat auf den Weg gebracht und wurden jetzt wieder neu priorisiert.
Mit unserer Zustimmung zum Haushaltsplan 2025 unterstützen wir den gemeinsam erarbeiteten Weg für die nächsten Jahre und sprechen der Verwaltung unser Vertrauen aus. Aber der wieder negativere Ergebnishaushalt zeigt: unser finanzieller Spielraum wird enger. Es geht nicht mehr alles und vor allem nicht mehr alles gleichzeitig. Für Unvorhergesehenes ist nicht viel Luft. Umso mehr gilt für uns: „der Wille zum Sparen muss erkennbar sein“ – bei allen Ausgaben und Investitionsvorhaben. Von daher begrüßen wir die Einsetzung einer Haushalts- und Strukturkommission aus den Reihen des Gemeinderats und der Verwaltung. Wir sind überzeugt, dass so gemeinsam (ohne kostspielige externe Berater) auch die Weichen für die Zukunft gestellt werden können.
Denken wir nur einmal an den größten Kostenblock im Haushalt, die Personalausgaben. Hier gilt es effektiv zu bleiben, die anfallenden Aufgaben ggf. entsprechend anders zu verteilen und den Aufbau neuer Stellen obsolet zu machen, zum Beispiel durch den Ausbau der Digitalisierung oder den Einsatz von künstlicher Intelligenz.
Im Bereich der Kinderbetreuung wurde in den vergangenen Jahren am stärksten Personal aufgebaut. Hier könnte eine regelmäßige Überprüfung des Betreuungsangebots ein Ansatz sein, um weiteren Personalaufbau zu vermeiden
Wenn man die Haushaltsberatungen in anderen Gemeinden in der Geislinger Zeitung verfolgt, so stellt man fest, dass wir nicht alleine sind. Alle kämpfen um einen genehmigungsfähigen Haushalt, mussten dazu zum Verdruss der Bürger Anpassungen bei den Abgaben und Steuern vornehmen oder Ausgaben reduzieren.
Die Erhöhung der Kreisumlage kommt als weitere Belastung hinzu. Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, inwieweit diese Erhöhung eine „erdrosselnde Wirkung“ auf unseren Haushalt hat und ob ein Widerspruch gegen die Erhöhung der Kreisumlage zum Erfolg führen kann.
2025 soll „nur“ ein Planungsjahr sein mit nur 1 großen Baumaßnahme (dem Hochwasserschutz am Marrbach). Doch wenn man schaut, welche Herausforderungen auf uns warten, so werden wir auch im Planungsjahr genug zu tun haben. Und ich bin mir sicher, auch für die kommenden Jahre werden uns die Aufgaben und Projekte nicht ausgehen. Gespannt beobachten wir die Entwicklungen in Berlin nach der Bundestagswahl, die Zusammenarbeit innerhalb Europas sowie die weltpolitische Lage.
Mit Sinn, Maß und Verstand gilt es vor diesem Hintergrund umso mehr, bei allem die Prioritäten und den finanziellen Rahmen so festzulegen, damit wir auch in Zukunft handlungsfähig bleiben.
Investitions- und Themenschwerpunkte
BOSIG-Hohensteinhalle und Hohensteinschule
Nach der Fertigstellung der BOSIG-Hohensteinhalle wäre es nun an der Zeit, das gesamte Areal des Bildungszentrums, Schule inkl. Schulhof + KiTa Hohenstein + roter und grüner Platz + Hallenumfeld neu zu gestalten. Die Planung dafür sollte unter Einbindung der Beteiligten und Nutzer wieder aufgenommen und die Kosten zusammengestellt werden, so daß das Vorhaben im kommenden Haushalt eingeplant werden kann. Im Bereich des Parkplatzes sollte überprüft werden wie die Verkehrssicherheit erhöht werden kann. Austausch der Beleuchtung (siehe Anträge), Erneuerung er Bodenmarkierung oder Sperrung der Ein-/Ausfahrt zur Schulstraße könnten Ansätze sein.
Kindergärten, Ganztagesbetreuung
Das Thema Kinderbetreuung wird ein Dauerthema für uns bleiben. Neben den Investitions- und Sanierungskosten für die Gebäude werden hier die Betriebskosten, dabei insbesondere die Personalkosten, große Auswirkungen auf unsere Finanzlage haben. Im KiTA-Bereich sehen wir uns aktuell gut aufgestellt. Positiv zu bewerten ist, dass bzgl. einer grossen Sanierung in der KiTa Sonnenschein kein akuter Handlungsbedarf besteht. Zu beobachten bleibt die Entwicklung der Kinderbetreung durch die evangelische Kirchengemeinde und ggf. notwendige Maßnahmen im Gebäude. Mit dem Erwerb des Buchsteiner-Areals ergeben sich im Bedarfsfall eines weiteren Zubaus neue Möglichketen
Bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule ab 2026 haben wir mit dem Neubau der BOSIG-Hohensteinhalle die erforderlichen Räumlichkeiten geschaffen. Schon heute bieten wir ein Betreuungsangebot an, welches nicht selbstverständlich ist. Herzlichen Dank an dieser Stelle allen ehrenamtlichen Helfern in diesem Bereich. Wie bereits in den Vorjahren angesprochen ist es unserer Sicht an der Zeit, dass Bund und Länder zügig Klarheit hinsichtlich der Umsetzungsvorgaben und Regelungen zur Unterstützung der Kommunen treffen.
Beteiligung an Schulbauprojekten in den Nachbarkommunen
Weiterhin sind die Schulbauprojekte der Nachbarkommunen Geislingen und Süßen, die wir nicht direkt beeinflussen können, die großen Unbekannten für unsere Finanzplanung über 2025 hinaus. Daher begrüßen wir die Bildung einer Rücklage für die Beteiligung am Ausbau des Helfenstein-Gymnasiums im vorliegenden Haushaltsplan. Hier ist alles möglich. Es kann sein, dass wir zu gegebenem Zeitpunkt nachsteuern müssen, es kann aber auch sein, dass die momentan zweckgebundenen Rücklagen später anderweitig verwendet werden können. Warten wir es ab…
Bauland, Schaffung von Wohnraum
Im Baugebiet Schulstraße herrscht rege Bautätigkeit, die ersten Gebäude wurden fertiggestellt und bezogen. Bedauerlich ist, dass es bzgl. den verdichteten Wohnformen entlang der Schulstraße und insbesondere der Mehrfamilienhäuser nur schleppend vorwärtsgeht. Es werden dringend Wohnungen, nicht nur Einfamilienhäuser benötigt, die Nachfrage ist groß.
Ähnlich gestaltet es sich im Bereich der Ortsdurchfahrt / Hindenburgstraße. Die von privaten Investoren vorgestellten Wohnungsbauvorhaben sollten hier den Anfang machen, sind aber aufgrund der gestiegenen Anforderungen und Vorschriften sowie Baukosten ins Stocken geraten. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass wir als Gemeinde weitere Ansätze für Geschosswohnungsneubau im Rahmen der Sanierung der Ortsdurchfahrt / Ortsmitte entwickeln und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Zeitgleich könnte damit das in die Grundstückskäufe investierte Geld wieder in den Haushalt zurückfließen.
Mit dem Kauf eines Schlüsselgrundstücks, dem ehem. „Ochsen“ konnten wir eine weitere Erschliessungsmöglichkeit für das Baugebiet Barbaragarten 2 schaffen. Wir als CDU/FWV stehen weiterhin zur Erschliessung dieses Baugebiets. Wir müssen weiterhin Familien die Chance bieten, sich in Gingen anzusiedeln. Man sieht bereits, dass wir über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer davon profitieren.
Städtebausanierung, Ortskernsanierung
Mit Bedauern müssen wir akzeptieren, dass die Sanierung des Friedhofparkplatzes und die Umgestaltung des Ortseingangs von Süßen her aufgrund Priorisierung anderer Projekte weiter verschoben werden muss. Es gilt aber alles daran zu setzen, dass aus aufgeschoben nicht aufgehoben wird. In absehbarer Zeit muß diese Maßnahme kommen, spätestens mit der Sanierung des Kanals in der Hindenburgstraße. Um Kosten zu sparen unterstützen wir ggf. eine Anpassung der Ausführung.
Die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen sowie Um- bzw. Neubauten zur Schaffung von Wohnraum in der Ortsmitte im Rahmen der Städtebauförderung muss weiterlaufen. Die ersten Maßnahmen sind fertiggestellt und werten die Ortsdurchfahrt und den Ortskern auf. Mit Bedauern mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Metzgereifiliale in der Bahnhofstraße 8 zum Jahreswechsel mangels Personal geschlossen hat. Jetzt sind Ideen gefragt, wie eine Nachnutzung zur Lebensmittelversorgung im Ortskern aussehen kann: vielleicht wäre ein SB Laden wie in Schlat ein Ansatz? Mit Produkten aus regionaler Landwirtschaft oder in Bio Qualität?
Einen Bedarf an zusätzlichen Fahrradabstellplätzen (Bügel) in der Ortsmitte sehen wir nicht.
Für die Weiterentwicklung wäre die Ansiedlung von Gastronomie oder Fachärzten begrüßenswert.
Gewerbegebiet Untere Schorteile und Interkommunales Gewerbegebiet Auen
Als Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeit für Gingener Betriebe haben wir das Gewerbegebiet Schorteile V auf den Weg gebracht. Die Vermarktung der Grundstücke hat begonnen.
Auch wenn wir die Verkaufserlöse fest eingeplant haben sollten wir unser Augenmerk auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Generierung weiterer Gewerbesteuereinnahmen setzen, und die Grundstücke nicht zu reinen Lagerflächen entwickeln lassen.
Erfreulich ist es, dass es mit dem Interkommunalen Gewerbegebiet Auen jetzt doch vorwärtsgeht. Es liegt aber ein zeitaufwändiges Verfahren vor uns. Die meisten Flächen auf der Gemarkung von Gingen sind bereits unser Eigentum und könnten so nach einer Erschließung und Vermarktung Einnahmen generieren.
Um im Falle eines Scheiterns dieses Projekts auch in der Zukunft interessierten Firmen Gewerbeflächen anbieten zu können, empfehlen wir, die begonnenen Planungen, dass die Gemeinde Gingen, selbstständig (nicht interkommunal) ein Gewerbegebiet im Gewann Steingrube ausweisen kann, vorerst noch nicht aufzugeben.
Hochwasserschutz
Ein lange herbei gesehntes Projekt, der „Ökologische Ausbau Marrbach“ geht im Jahr 2025 in die Umsetzung und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Erfreulich ist es, dass wir für dieses Projekt Fördermittel in Höhe von 1,34 Mio. EUR bewilligt bekommen haben. Vielen Dank an dieser Stelle an die Verwaltung die sich hierfür sehr eingebracht hat. Das letztjährige Hochwasser Anfang Juni hat gezeigt, dass die bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen z.B. beim Barbarabach gewirkt haben, andererseits aber weiterer Handlungsbedarf an anderen Stellen im Ort, z.B. in der Filsstraße oder im Bereich des Bahndamms / Hohensteinstraße besteht.
Auch wenn wir im Finanzplanungszeitraum keine konkreten Mittel dafür eingestellt haben sollten wir dies nicht aus dem Fokus verlieren, sondern uns mit dem Thema beschäftigen und Möglichkeiten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes klären, auch wenn es aktuell noch keine Förderprogramme dafür gibt. Wir haben erfahren, wie schnell man bei einem Förderprogramm zum Zuge kommen kann wenn man entsprechende Vorarbeit geleistet und Planungen in der Schublade hat.
Straßen, Kanäle, Brücken
Im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme am Marrbach werden die Strassendurchlässe erneuert und die Donzdorfer Straße teilausgebaut. Hier hoffen wir auf eine schnelle Umsetzung um die Belastung der Anwohner zu minimieren. Nach der Schaffung der Rechtsklarheit zum Ausbau der Lessing-, Uhland-, Goethe und Jahnstraße gilt es das Vorhaben nun entsprechend voran zu bringen und in Abhängig von evtl. anderen zu priorisierenden Vorhaben mit der richtigen Priorität im Finanzplanungszeitraum einzureihen. Außer Frage stehen für uns alle Sanierungsmaßnahmen an beschädigten Abwasserkanälen. Das hat höchste Priorität, das ist aktiver Umweltschutz und Schutz unseres Trinkwassers.
Sowohl für den Ersatzneubau des oberen und unteren Stegs sind Planungsmittel im Haushalt eingestellt. Beim oberen Steg wollen wir Fördermittel beantragen und hoffen auf eine Bezuschussung in Höhe von 90% beim Ausbau auf eine Breite von 4m und Aufnahme in den Fahrradwegeplan. Die zeitliche Umsetzung ist abhängig von dieser Fördermittelzusage. Wir bitten die Planungen für den oberen Steg so auszuführen, dass im Falle einer Ablehnung der Fördermittel der Ersatzneubau in einer für die Gemeinde kostengünstigeren, schmäleren Variante ausgeführt werden kann. Bezüglich des unteren Stegs fordern wir zeitnah eine Beschlussfassung für die Beauftragung der Planung eines Ersatzneubaus. Den Steg nicht zu ersetzen ist für uns keine Alternative. Zu wichtig ist der untere Steg für die Wegebeziehung Brunnenstraße zum historischen Ortskern.
Energiemanagement
Im Rahmen des Energiemanagements wurde die Straßenbeleuchtung im Ort reduziert und die Straßenbeleuchtung wird Schritt für Schritt auf LED Technik umgestellt. Wir unterstützen einen weiteren Austausch, das hilft Energiekosten zu sparen und verringert den CO2 Ausstoß. Wir als CDU/FWV unterstützen weiterhin den Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern kommunaler Gebäude, so wie jetzt z.B. beim Hochbehälter Halde vorgesehen. Das muss im Sinne unserer Landwirtschaft Vorrang vor Flächen-PV haben. Als Antrag wollen wir aber die Errichtung einer Flächen-PV auf einer Brachfläche beim Tiefbrunnen einbringen, zur Stromerzeugung für die Eigennutzung bei der Trinkwasserversorgung. Wir hoffen hier auf Zustimmung.
Dem Thema Windkraft dürfen wir uns nicht verschließen. Hier wäre es jedoch wünschenswert, dass die Bürger, die mit den Beeinträchtigungen durch die Windräder leben müssen, davon auch profitieren bzw. daran teilhaben. Die Wiederaufnahme eines möglichen Standortes im Bereich „Turm“ in die Vorranggebiete haben wir beantragt. Wir sehen damit eine Chance, unseren Beitrag zur Erzeugung regenerativer Energie auszubauen.
Für eine kommunale Wärmeplanung fehlen momentan noch die Vorgaben von übergeordneten Stellen. Wir dürfen dieses Thema aber nicht aus den Augen verlieren. Da könnte noch etwas auf uns zurollen.
Kultur und Sportkreis, Vereine, Ehrenamt, Feuerwehr
Nach Erwerb des Buchsteiner-Areals müssten auch Flächen für die von uns bereits 2022 beantragte Schaffung von Lagermöglichkeiten für den KSK und die Vereine vorhanden sein. Eine zeitnahe Umsetzung würden wir begrüßen. Auch in Zeiten leerer Kassen stehen wir weiterhin zur Unterstützung unserer Gingener Vereine im Bereich der Jugendarbeit und bei Investitionstätigkeiten. Eine bedarfsgerechte Ausstattung der freiwilligen Feuerwehr gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde und steht somit außer Diskussion. Die Feuerwehr erfüllt eine wichtige Aufgabe im Katastrophenfall und beim Zivilschutz, was in der Vergangenheit oft schon in Vergessenheit geraten ist. Dennoch muß auch hier bei Beschaffungsmaßnahmen der „Wille zum Sparen erkennbar sein“.
Sonstiges
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass auch in Zeiten des Sparens für Ersatzbeschaffungen z.B. bei der Ausstattung des Bauhofs, für Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden, Infrastruktur, öffentlichen Anlagen und Straßen ausreichend Mittel bereitgestellt werden müssen, um eventuell größere Schäden in der Zukunft zu vermeiden. Wir dürfen uns nicht kaputtsparen. Und auch wenn es vielleicht keine Pflichtaufgabe ist, so sollte es doch stets finanziell möglich sein, Pflanzbeete, Bänke und Sitzgelegenheiten, Spielgeräte auf den Spielplätzen usw. kontinuierlich zu erneuern und an aktuelle Bedürfnisse anpassen zu können.
Gingen ist ein schöner, lebenswerter Ort, und soll dies auch bleiben. Doch nun genug der Worte. Getreu dem Spruch des griech. Philosophen Platon „Es gibt viel zu tun – packen wir es an!“ werden wir als CDU/FWV Fraktion auch im Jahr 2025 die vor uns liegenden kommunalpolitischen Aufgaben und Herausforderungen mit Entschlossenheit annehmen. Dabei setzen wir weiterhin auf eine offene, transparente Kommunikation und Einbindung der Bürger in die Entscheidungsprozesse.
Die in den Gemeinderatssitzungen demokratisch getroffenen Entscheidungen werden wir mit Sachverstand, Entschlossenheit und Bürgernähe mitgestalten, mitentscheiden und auch mittragen. Nicht zaudern und zögern, sondern „klar abstimmen“ für eine klare Richtung ist uns wichtig. Wir ducken uns nicht weg durch Enthaltungen.
Dennoch wird bei all unseren Entscheidungen das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger und somit das Wohl der bürgerlichen Gemeinde im Vordergrund stehen. Gemeinsam wollen wir unser Gingen vorwärtsbringen und in die Zukunft führen.
Im Namen der CDU/FWV Fraktion danke ich:
- den Gingener Bürgerinnen und Bürger, für die Wertschätzung unserer Arbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen
- allen, die sich für die Gemeinde heute und in Zukunft, engagieren
- allen Gemeinderatskolleginnen und -kollegen für das sehr gute Miteinander
- der gesamten Verwaltung für die stets sehr gute Zusammenarbeit.
Insbesondere bedanken möchten wir uns beim Rathausteam für die ausführliche und zeitnahe Berichterstattung unserer Gemeinderatsarbeit im Mitteilungsblatt. Ebenso „Danke“ an Frau Schmidt von der Geislinger Zeitung, die regelmäßig, und auch wenn es einmal wieder später wird bis zum Schluß bei unseren Gemeinderatssitzungen anwesend ist und in der Tagespresse davon berichtet.
Für die Gemeinderatsfraktion der CDU/FWV
Mario Deger
(Fraktionsvorsitzender)
Stellungnahme der Gingener Liste e.V.
Sehr geehrter Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Haushaltsanschlag für das Jahr 2025 läutet eine lange Zeit des Sparens und der Schuldenrückführung ein. Einstellen müssen wir uns auch auf Kürzungen und wahrscheinlich auch auf das Steichen von Liebgewonnenem.
Leider werden die Prognosen der vergangenen Jahre aus der Kämmerei wahr.
Gestern hieß es noch „wir müssen uns auf Pflichtaufgaben beschränken“ – heute und morgen müssen wir diese Pflichtaufgaben priorisieren.
Dabei kommt alles unter die Lupe. Es wird sogar eine Haushalts- und Strukturkommission eingesetzt, die unter Umständen schon für den laufenden Haushalt einschneidende Empfehlungen an den Gemeinderat adressieren und für 2026 spürbare Vorschläge erarbeiten wird.
Hauptproblem in unserem Haushalt ist der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses innerhalb von drei Haushaltsjahren. Während dies in den letzten Haushaltsabschlüssen immer wieder gelang, stehen wir mit dem negativen Ansatz aus 2024 mit über einer Mio. Euro (1.043.950 Mio. Euro) weiteren drei negativen Ansätzen für 2025, 2026 und 2027 gegenüber.
Bürgermeister Hick hat hierzu gesagt, dass sich unser „negativer Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr leider nochmals deutlich verschlechtern wird. Der finanzielle Spielraum würde sich damit weiter einengen“.
Deutliche Verschlechterung bedeutet ein Minus von 2.219.274 Mio. Euro.
Für 2026 sind es 866tsd. Euro und 2027 noch eine Viertel Mio. Euro.
Damit geht es jetzt sogar um die Genehmigungsfähigkeit dieses Zahlenwerkes. Eine Hürde, die wir unbedingt schaffen müssen, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben.
Zur Erinnerung und Beachtung: In der Sitzung vom 14.05.2024 hat uns Bürgermeister Hick darüber informiert, dass die Aufsichtsbehörde unseren Haushalt 2024 zwar genehmigt hat, dabei aber das negative Ergebnis bemängelte, weil es nur durch Rücklagen ausgeglichen werden könne und man hierzu keine Einnahmen durch den Verkauf von Grundstücken generiert hätte. Aufgegeben hat uns die Prüfanstalt, dass wir unsere Freiwilligkeitsleistungen prüfen sollten.
Daher sehen wir, im Gegenteil zu Bürgermeister Hick, unseren finanziellen Spielraum nicht nur weiter eingeengt – wir sehen diesen auf ein Minimum beschränkt.
Auch deshalb ist es unserer Meinung nach notwendig, dass wir jede noch so kleine Summe anschauen und hinterfragen müssen – leider.
Um die Auswirkungen greifen zu können, möchten wir dies an ein paar konkreten Beispielen beschreiben:
Städtebausanierung
Für 2024 hat die Verwaltung folgendes Ziel ausgesprochen: „Das Städtebauförderprogramm wird auch weiterhin dazu beitragen, dass alter Bestand saniert und neuer Wohnraum geschaffen wird. Gerade im privaten Bereich werden wir auch in den kommenden Haushaltsjahren, im Rahmen unserer Möglichkeiten, Finanzmittel bereitstellen“.
Das ist tatsächlich gelungen, allerdings mit angezogener Handbremse. Wir mussten aufgrund unserer fehlenden Eigenmittel bei der Förderung eine Anpassung der Modernisierungsvereinbarung vornehmen. Demnach müssen private Sanierer sehr viel Geduld aufbringen und bis zu zwei Jahre auf Auszahlung genehmigter Fördergelder warten. Das ist eine große Belastung und nicht für jeden machbar, über so lange Zeit in finanzielle Vorlage zu gehen.
Ortskernsanierung
Zitat Haushaltsrede BM Hick 2024: „Im letzten Haushaltsjahr hatten wir die erste größere Straßenausbaumaßnahme (Ortsdurchfahrt) mit dem Friedhofsparkplatz für 2025 vorgesehen. Leider können wir diesen Zeitplan nicht halten. Wie bereits ausgeführt hat der Finanzbedarf für die Kita Sonnenschein dazu geführt, dass wir diese um 2 Jahre schieben müssen.“
Wir erinnern uns daran, dass wir genau aus diesem Grund, der hohen Priorisierung für den Kindergarten und steigender Platzbedarfe, den Container - genannt „Modulbau“ -, für viel Geld erworben haben.
Ich darf an dieser Stelle aus der Haushaltsrede des Bürgermeisters von 2024 zum Thema Kindergärten zitieren:
„Der Modulbaukindergarten am Sportplatz konnte wie vorgesehen letztes Jahr eröffnet werden. Den Anbau an die Kita Hohenstein haben wir gemeinsam ausgesetzt. Grund hierfür ist der immense Sanierungsbedarf bei der Kita Sonnenschein, welcher viele Prioritäten verschiebt. Allein für die Sanierung im Bestand wurden in einer ersten Kostenermittlung 2,5 Mio. Euro aufgerufen. Sanierungszuschüsse sind über die Städtebauförderung des Landes möglich. Wir sind uns bereits einig, dass hier prioritärer Handlungsbedarf besteht. Das führt auch dazu, dass wir aus heutiger Sicht den Modulbaukindergarten länger als drei Jahre benötigen […].“
Obwohl es für den Kindergarten Sonnenschein einen Erweiterungs- und Sanierungsbedarf in Höhe von 3,95 Mio. Euro gibt und dieser auch im Haushalt mittelfristig vermerkt ist, hat der Gemeinderat erstmal die Ruhe weg und sortiert diese Baustelle ziemlich weit nach hinten. Auch wenn das Gebäude der Kita Sonnenschein stabil steht, bleibt zu hoffen, dass die Erhaltungskosten in den kommenden Monaten und Jahren unsere Möglichkeiten nicht übersteigen werden.
Mit Blick auf den Kostendeckungsgrad bei der Kinderbetreuung müssen wir mit weiteren Erhöhungen bei diesen Gebühren rechnen. Bislang hatten wir sehr gute Standards und eine Betreuung auf hohem Niveau. Dabei schwindet die Bereitschaft und Einsicht für Erhöhungen der Betreuungskosten, wenn die Liegenschaften vernachlässigt oder die Betreuungsangebote allzu sehr eingeschränkt werden müssen.
Infrastruktur
2024 ist die Verwaltung von einem Ausbau des gesamten Quartiers Ausbau Lessing-, Jahn-, Goethe- und Uhlandstraße ausgegangen. Die Aussage hierzu war:
„Wir gehen davon aus, dass wir das Gutachten der Gemeindeprüfungsanstalt spätestens im März/April 2024 dem Gemeinderat und anschließend den betroffenen Anliegern vorstellen können. Der Ausbau ist für 2025 eingeplant.“
Der ursprüngliche Ausbau hätte eine Kostenbeteiligung aller Anwohnerinnen und Anwohner in Höhe von 95 Prozent bedeutet. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, dass sie sich hartnäckig zeigten und dadurch eine Prüfung der Rechtslage erfolgte.
Aber: 2025 ist im Haushaltsplan der Verwaltung nur noch ein teilweiser Ausbau angedacht, nämlich für den Teil, der erstmalig ausgebaut wird und damit im Wesentlichen von den Anliegern geschultert werden muss.
Nachdem die Gemeinde jetzt ein höherer finanzieller Anteil treffen wird, ist fraglich, wie schnell die weiteren Abschnitte realisiert werden können.
Schullandschaft
Nach mehrjährigen Anträgen der GL zur Schaffung einer Rücklage für künftige Forderungen der Umlandkommunen mit weiterführenden Schulen wurde für Geislingen eine jährliche Rückstellung von 250.000 Euro vorgesehen.
Aus diesen Erfahrungen heraus rechnen wir mit weiteren Beteiligungen, beispielsweise in Süßen. Da wir in unserer Situation keine spontanen Forderungen erfüllen können, sollte heute bereits in moderatem Umfang eine Rücklage gebildet werden. Dies mindert unseren Bedarf an Kreditmitteln, die ein hohes Risiko hinsichtlich des volatilen Zinsniveaus mit sich bringen. Falls wir um eine Kostenbeteiligung herumkommen, können diese Mittel in andere Projekte abfließen.
Asyl- Anschlussunterbringungen
Die Zahl hat sich erfreulicherweise reduziert. Allerdings hat sich Bürgermeister Hick über die geänderten Vorgaben zum Mindestraumbedarf geäußert und die Erhöhung von 4,5 qm auf 7 qm stark kritisiert. Aus finanzieller Sicht verständlich, denn diese Neuberechnung würde sich in Gingen überschlagen gerechnet auf 19 zusätzliche Plätze auswirken, die man in Größenordnung von rund 750.000 Euro ausbauen müsste.
Infrastruktur
In Gingen stehen wichtige Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Straßen, Plätze und Wege an. Schauen sie sich die Deckschicht in der Lindenstraße bis hin zur Austraße an. Insbesondere der Busverkehr hat hier stark zugesetzt. Eine aufwendige und kostspielige Sanierung wäre nötig. Im Haushalt sind hierzu keine nennenswerten Mittel eingestellt.
Unsere Stege sind in sehr schlechtem Zustand. Insbesondere der untere Steg ist aus unserer Sicht unverzichtbar und sollte baldmöglichst erneuert werden. Dies haben wir in unseren Anträgen deutlich gemacht. Es ist enorm wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger fußläufig unsere Einrichtungen erreichen können und bei Besorgungen und Besuch von Dienstleistungen möglichst gar nicht auf das Auto angewiesen sind. Ansonsten droht die Weiterfahrt in Nachbarkommunen und die Schwächung unserer eigenen, eigentlich fußläufig erreichbaren Einrichtungen und Gewerbe.
Positiv erwähnen möchten wir die konsequente Fortsetzung beim Ausbau des Hochwasserschutzes. Dies ist am Beispiel des Marrbachs auch deshalb möglich, weil uns umfangreiche Fördergelder zugesprochen worden sind und wir diese einsetzen können.
Eine erfreuliche Wendung gab es beim Thema Glasfaser-Ausbau. Wir hoffen mit der UGG, einen zuverlässigen und starken Partner für einen baldigen und möglichst reibungslosen Ausbau gefunden zu haben.
Die Rahmenbedingungen haben sich weiter deutlich verschlechtert.
Unsere Gemeindekasse belasten Verpflichtungen aus dem Land und Kreis.
Die Kreisumlage fordert von uns nochmals über 500.000 Euro mehr als im Vorjahr. Die Perspektive bis 2028 sieht sogar eine weitere Steigerung vor.
Die Finanzausgleichsumlage hat sich ebenfalls für uns belastend um über 200.000 Euro erhöht.
Bei den Schlüsselzuweisungen müssen wir eine Einnahmenreduzierung von rund 500.000 Euro verkraften.
Auch unsere Einnahmen aus der Gewerbesteuer schwächeln. Wir werden für 2025 rund 275.000 Euro weniger einnehmen können.
Eines der Zugpferde der Deutschen Wirtschaft, Mercedes-Benz, schockierte mit 30 Prozent Einbruch seiner Gewinne für 2024. Die Automobilindustrie und der Maschinenbau, traditionell die starken Säulen unserer Region, sehen sich großen Herausforderungen gegenüber und dies bei einer rückläufigen Nachfrage. Diese Unsicherheiten schlagen durch bis auf die privaten Haushalte und führen zu einer Kaufzurückhaltung. Es gibt insgesamt keine Entwarnung für unsere Wirtschaft und das spüren auch unsere örtlichen Gewerbetreibenden.
In Gingen haben wir die Gewerbesteuer seit 2022 von 355 Punkten in drei Schritten auf heute 400 Punkte, mit teilweise sehr knappen Mehrheitsentscheiden, angehoben. Die teilweise dramatische Lage unseres Gewerbes wurde uns durch die Interessensgemeinschaft mitgeteilt. Die Last ist groß – teilweise zu groß. Und die Unterstützung durch die Gemeinde steht auf dem Prüfstand. Dies hat sich jetzt auch negativ auf die Durchführung der Veranstaltung „Gingen meets US-Cars & Bikes“ ausgewirkt, welches von der Interessensgemeinschaft, aufgrund zu geringer Aussichten auf Förderung durch die Gemeinde, abgesagt wurde.
Wir bedauern diesen Schritt, müssen aber die Einschätzung des Vorstands der Interessensgemeinschaft für Handel, Handwerk und Gewerbe respektieren. Es bleibt zu hoffen, dass es eine Fortsetzung solch wichtiger Plattformen geben kann. Denn hievon profitiert nicht nur unser dörfliches Miteinander, es generiert auch Aufträge für unseren Handel, Handwerk und Gewerbe.
Beim Thema Gewerbe hoffen wir stark, dass die Vermarktung unserer Erschließungsflächen in Schorteile V gelingen wird. Wir sind auf jeden einzelnen Euro aus dem Verkauf dieser Flächen angewiesen.
Positiv stimmt uns das gemeinsame Vorgehen und eine wieder freundliche Kommunikation mit unserer Nachbarkommune Süßen beim Interkommunalen Gewerbegebiet Auen.
Bei der Grundsteuer hat der Gemeinderat in einem sehr knappen Mehrheitsentscheid den Vorschlag der Verwaltung favorisiert und mit einer Anhebung der Hebesätze eine zusätzliche Verschärfung zur Grundsteuerreform vorgenommen. Und dies entgegen einer Empfehlung aus dem Land.
Natürlich sind wir aufgrund der schlechten Haushaltslage verpflichtet eine Verbesserung auf der Einnahmeseite, auch durch Erhöhung von Hebesätzen, zu erreichen - dies hätte hier aber auch mit einem weniger „schmerzhaften“ Kompromiss erfolgen können, für den es leider keine Mehrheit gab.
Bei der vergangenen Volkszählung, genannt Zensus, wurde Ende letztes Jahr ein Minus von 147 Einwohnerinnen und Einwohnern festgestellt. Auch dies wird uns, nach Einschätzung der Verwaltung, ab dem Jahr 2026 zusätzlich belasten und könnte sich auf die Berechnung von Umlagen zu unseren Ungunsten auswirken.
Personalkosten sind durch die Decke gegangen.
Was passiert bei weiterer Erschließung von Baugebieten? Richtig, wir ziehen auf der einen Seite junge Familien mit Kindern an – brauchen hierfür aber auch die Infrastruktur, bspw. in Form von Betreuung. Dies geht nicht ohne qualifiziertes Personal.
Für uns sind weitere Baugebiete keine Selbstläufer mehr. Wir müssen darüber sprechen und diskutieren, ob und wann wir uns weitere Erschließungen im Barbaragarten und der Halde leisten können. Die Abgänge aus den Kindergärten werden z.T. über die Schulstraße wieder aufgefüllt. Weitere Baugebiete bedeuten weiteren Platz- und weiteren Personalbedarf.
Auch das neu erworbene Buchsteiner-Areal erfordert weiteres Personal und bindet auf viele Jahre Mittel.
Bei genauer Betrachtung der Personalkosten kann man einen Schwerpunkt in der Kinderbetreuung erkennen. Notwendige Neueinstellungen gab es aber auch in anderen Bereichen der Verwaltung. Und letztlich haben auch Beförderungen im Beamtenbereich zur Steigerung bei den Personalkosten beigetragen. Umso wichtiger wird es jetzt sein, die laufenden Tarifverhandlungen und mögliche Abschlüsse im Haushalt abzubilden.
Gingen, Perle des Filstals.
Unser Erscheinungsbild und unsere Attraktivität im Ortskern leiden.
2024 freuten wir uns noch über die Wiedereröffnung unserer Metzgereifiliale und dass sich das Angebot im ehemaligen s’Café etabliert hat.
Kein Jahr später müssen wir die endgültige Schließung der Metzgerei, der Postfiliale und Schreibwarenhandels verkraften. Glücklicherweise kann die Postfiliale weiterhin im Ort betrieben werden. Dafür herzlichen Dank.
Eine Wiedereröffnung einer neuen Gastronomie im Ort gestaltet sich schwierig. Dafür gibt es ein positives Signal am Ortsrand - im Gewerbegebiet entsteht etwas Neues.
Energiewende
Vorgaben aus Bund und Land veranlassen uns auf Gemeindeebene über Energieerzeugung und Wärmeplanung nachzudenken. Die dezentrale Energie-erzeugung bietet Chancen, wird aber unweigerlich zu Diskussionen führen. Im Sinne der Versorgungssicherheit und um weitere Kostenanstiege bei den Verbrauchern nach Möglichkeit abzuwenden, sollten wir uns in der Gemeinde auf einen solchen Diskurs einlassen, an dem zu jedem Zeitpunkt die Bürgerinnen und Bürger eingebunden sind. Die Rolle der Gemeinde sollte sich dabei nicht darauf beschränken, die Randbedingungen festzulegen und ggf. Projekte auf unserer Gemarkung zuzulassen, sondern auch Beteiligungen im Sinne des Gemeinwesens zu erwägen.
Globale Entscheidungen wirken ab sofort.
Mehrheitsbeschlüsse der jüngsten Vergangenheit wirken spürbar. Die Finanzierung der Bosig-Hohensteinhalle erfolgte zwar ohne Kredite, verzehrte aber einen Großteil unserer vorhandenen Mittel.
Für die endgültige Abwicklung des Buchsteiner-Kaufs werden Kreditaufnahmen, mit einer hoffentlich leistbaren Zinslast, notwendig.
In Zukunft werden wir kurzfristige, spontane, aber auch geplante Projekte häufiger über Kreditaufnahmen finanzieren müssen.
Wir priorisieren bereits heute schon unglaublich wichtige Einrichtungen und Vorhaben. In Sitzungen hört man:
„Brauchen wir einen unteren Steg?“
„Kita Sonnenschein fällt schon nicht zusammen!“
„Bisherige Planungen der Ortskernsanierung sind ggf. zu teuer und müssen eingedampft werden!“
Immerhin war die Ortskernsanierung mal unser wichtigstes Projekt. Die CDU/FWV sieht, wie eben gehört, jetzt auf einmal beim Buchsteiner Areal eine zentrale gestalterische Aufgabe der Zukunft. Wir sehen das weiterhin bei der Ortskernsanierung, insbesondere bei der Gestaltung der Ortsdurchfahrt. Diese wichtige Aufgabe darf nicht vernachlässigt werden.
Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass wir uns in einer Zeit mit globalen Krisen befinden. In Deutschland werden von Bund und Ländern immer mehr Aufgaben auf die Kommunen übertragen. Dabei wird uns immer mehr auch die Finanzierung dieser Aufgaben aufgelastet.
Wir haben eine Mehrbelastung durch den Landkreis.
Unsere eigenen Reserven sind aufgebraucht.
Kredite werden kommen - Zinsleistungen auch.
Eine Haushalts- und Strukturkommission muss vielleicht sogar an den laufenden Haushalt ran – ein Nachtragshaushalt wird wahrscheinlich. Wir werden uns an diesen Begriff gewöhnen müssen.
Die jetzige Lage und der mittelfristige Blick auf die Finanzen sind exakt die Folgen unserer Beschlüsse aus der jüngsten Vergangenheit. Alles, was jetzt kommt, muss neu bewertet und konstruktiv bewältigt werden. Dafür sind wir bereit. Wir werden den Haushalt 2025 soweit billigen, sind uns aber bewusst, dass dieser ggf. korrigiert werden muss.
Was Bürgermeister Hick 2024 hierzu sagte, gilt jetzt doppelt:
Zitat BM 2024: „Auch müssen wir uns weiter mit dem Thema Ausgabenkritik befassen und prüfen, ob alles was wir uns bisher leisten, in diesem Umfang so weiter möglich ist. Auch kleine Einsparungen geben einen Betrag.“
Deshalb auch unser Antrag zu den Übernachtungskosten bei Klausurtagungen und auf diese vorerst zu verzichten. Eine gute Klausur kann auch hier in unmittelbarer Umgebung, gerne auch zweitägig, stattfinden. Wir hätten uns dies bereits für 2024 vorstellen können – schließlich besteht unsere prekäre Haushaltssituation nicht erst seit dem Jahreswechsel.
Es muss nicht alles gänzlich gestrichen werden – vieles wird aber Kompromissen unterliegen. Dies ist ein positiver Aspekt, denn Kompromisse sind beidseitige Lösungen. Hierauf setzen wir.
Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr breites ehrenamtliches Engagement. Bei den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie der Verwaltung freuen wir uns auf ein hoffentlich offenes und faires „Ringen“ um Lösungen. Ein Wille zum Sparen allein reicht nicht mehr aus.
Wer es mit der Suche nach Lösungen für unseren Haushalt ernst meint, sollte Anträge zum Haushalt mindestens in die Haushalts- und Strukturkommission geben und diese dort ergebnisoffen diskutieren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die Fraktion der Gingener Liste e.V.
Dr. Matthias Hofmann, Peter Preßmar und Jürgen Engel
Der Haushaltsplan, einschließlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung, für das Jahr 2025 wurde am 28.01.2025 eingebracht. Seitens der Gemeinderatsfraktionen wurden daraufhin Anträge formuliert (die voll ausformulierten Anträge der einzelnen Fraktionen finden sich im Ratsinformations-System). Auf diese wurde näher eingegangen. Die von der Verwaltung als empfehlenswert eingestuften Anträge wurden bereits in die Änderungsliste mit aufgenommen. In der Sitzung weitere beschlossene Änderungen werden in der Satzung entsprechend angepasst. Seit der Haushaltseinbringung mussten einige Positionen im Haushaltsplan angepasst werden. Diese wurden teilweise bei der Einbringung bereits erläutert. Diese sind ebenfalls in der Änderungsliste mit aufgenommen und bei Bedarf kann hierzu in der Sitzung weiter ausgeführt werden.
Aus Gründen der Übersicht wurde der Vorlage der angepasste Gesamtergebnishaushalt, der angepasste Gesamtfinanzhaushalt sowie die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität angehängt. Die voraussichtliche Liquidität zum Ende des Finanzplanungszeitraums verbessert sich leicht von 568.794€ auf 582.994€. Die Kreditaufnahme musste im Vergleich zur Haushaltseinbringen um 100.000 € auf 2.400.000 € erhöht werden. Die Veränderungen im Vergleich zur Haushaltseinbringung sind in der Änderungsliste abgedruckt (siehe Ratsinformations-System).
Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung haben sich keinerlei Änderungen im Vergleich zur Einbringung ergeben.
Die Haushaltsanträge sind nach Größe der Fraktionen sortiert:
Haushaltsanträge der UWG
Erhöhung der Vergnügungssteuer um 2 % von derzeit 5 % auf 7 % des Spieleinsatzes
Bei der letzten Erhöhung wurde der Steuersatz auf den von den Gerichten maximal zulässigen Prozentsatz angepasst um nicht erdrosselnd zu wirken. Es wird von der Verwaltung zeitnah überprüft ob die Rechtsprechung diesbezüglich angepasst wurde.
Förderung Interkommunale Zusammenarbeit
Insbesondere im Bauhof aber auch bei einzelnen Ausstattungsgegenständen wird bereits mit den Nachbarkommunen zusammengearbeitet und Synergien genutzt. Gerne kann zunächst auf Bürgermeister/Amtsleiterebene versucht werden Optionen anzusprechen. Finanzielle Mittel sind aus Sicht der Verwaltung vorerst nicht notwendig.
Erfassung und Bewertung des Gemeindebesitzes (Alt-Immobilien)
Seit der Umstellung auf die Doppik liegt ein vollständiges Bestandsverzeichnis mit sämtlichen Angaben vor. Auch werden die Unterhaltungsaufwendungen bereits für jedes Gebäude einzeln erfasst. Die entsprechenden Angaben können bei Bedarf kurzfristig ausgewertet werden. Hierzu wird im Gemeinderat berichtet.
Mehr kulturelle Angebote in und für die Gemeinde
Es wird vorgeschlagen dies in einer der nächsten Sitzungen zu besprechen und dann eine gemeinsame Richtung festzulegen.
Förderung des Ehrenamts
Ohne das starke ehrenamtliche Engagement in der Gemeinde wäre der Alltag nicht mehr zu stemmen. Hierzu haben wir auch die Fördersätze für die Vereine und auch der Ehrenamtlichen immer zeitgemäß angepasst. Eine Würdigung erfolgt auch in der Wertschätzung sowie Ehrungen durch die Gemeinde. Die Anerkennung und Dankbarkeit der Gemeinde zeigt sich auch bereits mit verschiedenen Aktionen, wie gemeinsames Pizzaessen oder Grillnachmittagen. Aufgrund dessen ist aus Sicht der Verwaltung kein eigener „Ehrenamtsnachmittag“ notwendig. Da es sich beim Gemeinderat auch um ehrenamtlich Tätige handelt, welche bereits sehr stark eingebunden sind, wäre eine Bewirtung auch schwierig.
Überprüfung Planung „Oberer Steg“
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats wurde die Planung eines Stegs mit einer Breite von vier Metern beauftragt. Eine kurzfristige Änderung ist hier nicht möglich. Es würde sich um eine komplette Neuplanung handeln. Auch müsste ein neuer Zuschussantrag gestellt werden, was den Bau erneut verzögern würde.
Vorplanung Konzept Buchsteiner-Areal
Der Zeitplan für die Entwicklung des Buchsteiner-Areals soll im Laufe des Jahres mit dem Gemeinderat erörtert werden. Aktuell versucht die Verwaltung die Flächen schnellst möglichst zu vermieten um kurz- und mittelfristig Einnahmen generieren zu können.
Aktivierung Nahversorgung Liegenschaft „Metzgerei Reichart“
Die Kündigung des Ladenlokals kam für die Verwaltung völlig überraschend und ohne Ankündigung. Der Mietvertrag läuft noch bis zum 31.03.2025. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat zeitnah Vorschläge für eine Weiternutzung vorlegen.
Parkierung BOSIG-Hohensteinhalle
Sobald die Witterung dies zulässt sollen die Arbeiten ausgeführt werden. Diese waren eigentlich bereits für 2024 vorgesehen.
Haushaltsanträge der CDU/FWV
Verbesserung der Beleuchtung bei Rad- und Fußwegen
Solar betriebene Straßenbeleuchtungen sind Alternativen, wenn die Möglichkeit eines Stromanschlusses nicht vorhanden oder nur mit hohem finanziellem Aufwand hergestellt werden kann. Sobald die Möglichkeit einer Verkabelung vorhanden ist sind Solarleuchten aus finanzieller Sicht nicht mehr interessant. Im Bereich der Dammstraße wurde bereits bei der Erschließung des Marrbacher Öschle eine Leitung in die Dammstraße vorverlegt. Da es sich bei der Dammstraße „nur“ um einen Schotterweg handelt wird hier empfohlen, wenn gewünscht, eine verkabelte Straßenbeleuchtung zu installieren (selbstverständlich mit Bewegungsmelder und LED).
Im Anschluss an das Vis a´ Vis plant das Albwerk aktuell eine Baumaßnahme bei welcher eine Beleuchtungskabel kostengünstig von der Daimlerstraße bis zur Brückenstraße mit verlegt werden könnte. Der Bereich vom Vis á Vis bis zur Daimlerstraße ist aktuell noch nicht verkabelt. Da hier in nächster Zeit auch keine Baumaßnahmen geplant sind könnte dieser Teilbereich mit einer Solarbetriebenen Straßenbeleuchtung ausgestattet werden.
In Summe sind im Haushaltsplan 30.000 € für den Neubau von Straßenbeleuchtungen eingeplant. Dies reicht vermutlich für die Umsetzung eines der drei oben genannten Teilbereiche. Der Gemeinderat muss hier entscheiden ob und wenn ja welcher Teilbereich umgesetzt werden soll oder noch zusätzliche Mittel bereitstellen.
Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, aufgrund der aktuellen Lage, keinen der genannten Teilbereiche umzusetzen. Eine Straßenbeleuchtung verursacht auch laufende Kosten welche das Ergebnis weiter verschlechtern würde. Es wird vorgeschlagen den Ansatz so stehen zu lassen und die grundsätzliche Entscheidung in einer der nächsten Sitzungen zu treffen.
Ersatz für die vorhandene Beleuchtung am Parkplatz der BOSIG-Hohensteinhalle
Hier hat das Albwerk bereits ein Konzept erarbeitet bei welcher die Beleuchtung des kompletten Parkplatzes aus dem Grünbereich erfolgt. Hierdurch könnten die vorhandenen Masten auf dem Parkplatz, welche regelmäßig angefahren werden, abgebaut werden. Auch stehen diese beim Aufbau eines Festzeltes nicht mehr im Weg.
Es wird mit Kosten in Höhe von 12.000 € zzgl. Leistungen des Bauhofs für den Tiefbau gerechnet. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung und hat die Kosten in die Änderungsliste entsprechend mit aufgenommen.
Flächen-Photovoltaik beim Tiefbrunnen Obere Schorteile
Da es sich um eine für landwirtschaftliche Zwecke eher ungeeignete Fläche handelt wird dies überprüft und das Ergebnis im Gemeinderat zur Beratung vorgestellt.
Haushaltsanträge der Gingener Liste
Priorisierung Ersatzneubau Unterer Steg
In der Finanzplanung sind Mittel für den Ersatzneubau des Unteren Stegs eingeplant. Des Weiteren wurde bereits im Herbst 2024 ein entsprechender Förderantrag gestellt. Der Gemeinderat muss in naher Zu kunft eine Grundsatzentscheidung treffen ob die Umsetzung erfolgen soll oder nicht.
Rückstellung Schullandschaft
Wir alle können zufrieden sein, dass auch unsere Bemühungen dazu beigetragen haben, dass die vorgenommenen Rückstellungen voraussichtlich nicht benötigt werden. Aufgrund der geplanten Anpassung der Schulbaufinanzierung sieht die Verwaltung hier aktuell keinen Bedarf die Rücklagen zu erhöhen bzw. weitere Rücklagen zu bilden. Dies würde weitere Mittel binden, welche dann nicht für andere Projekte zur Verfügung stehen würden.
Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder und Jugendliche
Aus zeitlichen Gründen konnte das Thema 2024 im Sozialausschuss nicht mehr behandelt werden. Es ist geplant dies in einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses auf die Tagesordnung zu nehmen.
Durchführung Klausurtagung ohne Übernachtungskosten
Aufgrund der Fülle der Themen hat sich, aus Sicht der Verwaltung, das Format der Klausurtagungen bewährt. Dazu wurde auch Raum zum Kennenlernen und zum Austausch außerhalb der Themen geboten, um das Miteinander sowie Verständnis untereinander auch außerhalb der politischen Willensbildung zu fördern. Uns ist durchaus bewusst, dass dieses Format leider nicht von allen Gruppierungen im Gemeinderat unterstützt bzw. wahrgenommen wird. In welchem Umfang die Klausurtagung 2025 stattfinden soll, wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit festlegen.
Haushaltsanträge Bündnis 90 Die Grünen
Förderung der Interessengemeinschaft Handel, Handwerk und Gewerbe
Die Gemeinde begrüßt ausdrücklich das Engagement der Interessengemeinschaft. Seit Jahren fördern die Veranstaltungen den Blick auf die Leistungsfähigkeit von Handel, Handwerk und Gewerbe hier in Gingen an der Fils. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei einem Verkaufsoffenen Sonntag des örtlichen Gewerbes aber um eine Veranstaltung, welche auch ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinde durchgeführt werden kann. Hier ist die Interessengemeinschaft gefragt entsprechende Konzepte zu erarbeiten. Es muss dabei betont werden, dass die Gemeinde die bisherigen Formate bereits seit Jahren im Rahmen der Wirtschaftsförderung tatkräftig unterstützt. Neben einzelnen Zuwendungen und regelmäßiger Verwaltungsunterstützung insbesondere durch Leistungen des Bauhofs mit jährlichem Aufwand in Höhe von ca. 5.000 €.
Beschluss
Über diesen Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurde direkt im Gremium abgestimmt. Bei 9 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen und 1 Fürstimme wurde der Antrag abgelehnt.
Verpackungssteuer
Da auf der Gemarkung aktuell keine Betriebe, welche einen hohen Einwegmüll durch die Verpackung von Lebensmitteln verursachen, angesiedelt sind sieht die Verwaltung hier aktuell keinen Handlungsbedarf.
Reduktion des Flächenverbrauchs
Es wird geprüft mit welchen personellen Ressourcen und Aufwand dies umgesetzt werden kann. Die Verwaltung wird hier im Laufe des Jahres einen Vorschlag unterbreiten.
Umsetzung der Wasserrahmenrichtline (Bericht durch die Untere Wasserbehörde)
Die Untere Wasserbehörde des Landratsamt Göppingen wird entsprechend des Antrags angefragt.
Torfreies Gärtnern
Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter kann berichtet werden, dass die Gemeinde hier bereits vorbildlich unterwegs ist und bereits jetzt keinen Boden oder Substrat verwendet wird welcher Torf enthält. Ebenfalls wird beim Düngen nur mineralischer (basierend auf Hornmehl, Steinmehl o.ä.) Dünger und kein Kunstdünger verwendet.
Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit (Änderung der Friedhofsatzung)
Die Landtagsfraktionen von Grünen und CDU haben im November 2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag BW eingebracht. Das Gesetz wurde am 27.01.2021 entsprechend verabschiedet. Der Gemeindetag bewertet das Gesetz insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzung und die Rechtssicherheit jedoch kritisch. Aufgrund dessen wurde die entsprechende Mustersatzung auch noch nicht angepasst. Ein ähnliches Gesetz wurde in den Vorjahren von den Gerichten bereits gekippt. Die Verwaltung empfiehlt hier noch abzuwarten bis es ein rechtssicheres Satzungsmuster vom Gemeindetag veröffentlicht wird. Grundsätzlich begrüßt die Gemeinde aber das Ziel Kinderarbeit beim gesamten Herstellungsprozess von Grabsteinen zu verhindern.
Weiterbearbeitung respektive Wiederaufnahme von Haushaltsanträgen aus den vergangenen Jahren
Hier hat die Verwaltung bereits eine entsprechende Liste erarbeitet welche laufend aktualisiert und den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt wird.
Haushaltsanträge der SPD
Von der SPD wurden keine Haushaltsanträge eingereicht.
Auf Grund von §79 der Gemeindeordnung BW beschloss der Gemeinderat am 25.02.2025 die Haushaltssatzung, wie vorgestellt, einstimmig. Der Wirtschaftsplan 2025 der Gemeindewasserversorgung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung
Seit der Novellierung des Jagdrechts im Jahr 2015 sollte alle 6 Jahre eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden. Bislang sah die Gemeindeverwaltung noch keine Notwendigkeit, da die Jagdpachtverträge bis 2027 laufen.
Da das Landratsamt die Auffassung vertritt, dass nun auch bereits laufende Verträge neu aufgesetzt werden müssen und die derzeitige Satzung der Gemeinde Gingen an der Fils hierfür keine Rechtsgrundlage mehr bietet, muss nun eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden. Da die letzte Jagdpachtversammlung länger als 6 Jahre zurückliegt, wird als Notjagdvorstand agiert.
Sollten die Jagdgenossen mit der neuen Satzung konform sein, können die Verwaltung, sowie die gesamte Aufgabe der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks wieder seitens des Gemeinderats übernommen werden. Der Gemeinderat hat wiederum die Möglichkeit BM Hick zu beauftragen entsprechende Aufgaben, wie die Versammlungsleitung oder Verhandlung der neuen Jagdpachtverträge zu übernehmen. Die dann erarbeiteten Verträge werden dem Gemeinderat wieder zum Beschluss vorgelegt. Zudem muss ein Kassenprüfer und dessen Stellvertreter bestimmt werden. Daher wird dies ebenfalls Thema der Jagdgenossenschaftsversammlung sein. Die Bestellung der entsprechenden Personen wird dann wieder über den Gemeinderat gehen. Im Zuge der Jagdgenossenschaftsversammlung begleitet die Firma geonline GmbH das Verfahren. Diese erstellt das Jagdkataster und übernimmt die Organisation der Stimmabgabe bezüglich der zu beschließenden Tagesordnungspunkte.
GRin Franzisi war bei der Beschlussfassung nicht im Saal anwesend.
Als Notjagdvorstand stimmte der Gemeinderat der Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung am 19.03.2025 einstimmig (bei einer Abwesenden Gemeinderätin) zu. Der Gemeinderat erklärte sich einverstanden, die Verwaltung sowie die gesamte Aufgabe der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks zu übernehmen, sofern die Jagdgenossen dies übertragen.
Die Versammlungsleitung der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde Bürgermeister Marius Hick oder einem/ einer Stellvertreter/ Stellvertreterin übertragen. Als Schriftführerin wurde Frau Nicole Bullinger bestellt. Die geonline GmbH wurde zur Organisation der Stimmabgabe bestellt. Die Ausübung des Stimmrechts für die Gemeinde Gingen an der Fils wurde ebenfalls an Bürgermeister Hick oder einem/ einer Stellvertreter/ Stellvertreterin übertragen.
Satzung zur Änderung der Kita-Satzung
- Änderung Öffnungszeit Ganztagesbetreuung (GT) Kita Hohenstein und Modulbau
- Wegfall Schulanfängerbetreuung
Änderung GT-Öffnungszeit Kita Hohenstein und Modulbau
Die GT-Öffnungszeit soll zum 01.03.2025 geändert werden. Die Änderung wurde in der Sozialausschusssitzung vom 12.11.2024 und der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024 vorbesprochen. Die Kita-Satzung soll entsprechend angepasst werden. Geändert werden in diesem Kontext folgende Paragraphen:
- §8 Angebotene Betreuungsformen
→ Anpassung der Öffnungszeiten von „7.00 Uhr bis 17.00 Uhr“ auf „7.30 Uhr bis 16.00 Uhr“
- Anhang zur Satzung
→ Anpassung der Gebühren (künftig einheitlicher GT-Tarif für Kita Hohenstein, Modulbau Kita Hohenstein und Kita Sonnenschein)
Wegfall Schulanfängerbetreuung
Das Zusatz-Betreuungsangebot „Schulanfängerbetreuung“ wird ab Sommer 2026 nicht weiter angeboten. Die Kita-Satzung soll entsprechend angepasst werden. Geändert werden in diesem Kontext folgende Paragraphen:
- §7 Absatz 5 Öffnungszeiten und Ferien
→ Satz 3 entfällt
- § 8 Absatz 2 Angebotene Betreuungsformen
→ Abschnitt „Schulanfängerbetreuung“ entfällt
- Anhang zur Satzung
→ Zeile „Schulanfängerbetreuung“ entfällt
Am 20.02.und 24.02.25 hatte die Verwaltung Gespräche mit den von den Änderungen betroffenen Eltern. Hierzu wurde in der Sitzung berichtet.
Die hauptsächlichen Änderungen der Satzung betrafen die Änderung der Ganztages-Öffnungszeiten der Kita Hohenstein und des Modulbaus Kita Hohenstein zum 1. März 2025 sowie das Ende der Schulanfängerbetreuung für alle kommunalen Einrichtungen ab Sommer 2026. Die Elterninformationen waren bereits erfolgt. Daraufhin hatten sich betroffene Eltern bei der Verwaltung gemeldet und dargestellt, dass die Änderungen für sie teils mit großen organisatorischen Schwierigkeiten verbunden sind. Es wurden persönliche Gespräche vereinbart, zu denen auch der Bürgermeister anwesend war. BM Hick berichtete dem Gemeinderat aus den Elterngesprächen.
Am 20.02 hatte ein Gespräch mit fünf Familien der Kita Hohenstein und des Modulbaus stattgefunden, welche von der Änderung der Ganztages-Öffnungszeit (GT) betroffen sind. Die Öffnungszeit soll ab dem 1. März 2025 von 47 Stunden pro Woche (Mo – Do 7.00 Uhr – 17.00 Uhr, Fr 7.00 Uhr – 14.00 Uhr) auf 40 Stunden pro Woche (7.30 Uhr – 16.00 Uhr, Fr 7.30 Uhr – 14.00 Uhr) reduziert werden. Für vier der Familien ist die Änderung mit erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten verbunden (Rechtzeitiges Bringen und Abholen der Kinder trotz Berufstätigkeit). Diese brachten beim Gespräch vor, dass sie bewusst die Einrichtungen mit längerer GT gewählt hätten, weil sie den Betreuungsumfang brauchen. Es wurde von den Eltern ein Kompromiss angefragt: Eine Betreuungszeit von 7.15 Uhr bis 16.30 Uhr würde den meisten der betroffenen vier Familien schon viel nützen.
BM Hick erinnerte das Gremium, womit die Einschränkung der GT begründet wurde. Über das Thema wurde im vergangenen Jahr in einer Sitzung des Sozialausschusses und danach in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung bereits gesprochen. In den vergangenen Jahren und Monaten war aufgefallen, dass die erste halbe Stunde und die letzte Stunde der GT-Betreuung kaum Kinder anwesend waren. Eine Dokumentation der anwesenden Kinder wurde über einen festgelegten Zeitraum erstellt. Diese bestätigte die Annahme, dass die Randzeiten bei weitem nicht von allen Familien genutzt werden. Regelmäßig waren aus beiden GT-Gruppen in der letzten Stunde nur zwischen 1 bis 4 Kinder anwesend. Trotzdem musste das Personal natürlich auch in dieser Zeit anwesend sein (min. 2 Erzieherinnen). BM Hick gab bekannt, dass man derzeit darüber hinaus weniger Personal zur Verfügung habe, als eigentlich benötigt. Ab März könne man allein aus diesem Grund die GT-Betreuung wie bislang nicht länger bieten. Durch die Einschränkung der Öffnungszeiten würden jährlich zwischen 16.000€ - 19.000€ an Personalkosten eingespart, erklärte BM Hick. Für die angefragte Kompromisslösung habe man aktuell nicht genügend Personal. Diese würde zwar weniger Personal fordern, als bei 47 Stunden pro Woche Öffnungszeit. Logischerweise aber mehr, als bei 40 Stunden Öffnungszeit.
Im Gespräch habe man zugesichert, den Gemeinderat über die Rückmeldungen der Elternschaft zu informieren. Allerdings habe BM Hick keine falschen Hoffnungen bei den Eltern wecken wollen und sie gebeten, sich voraussichtlich darauf einzustellen, dass ab März die Betreuung gekürzt wird. Spontan könne man allein wegen des Personalmangels keine andere Lösung anbieten. Er habe den Eltern mitgeteilt, dass er aus den genannten personellen und wirtschaftlichen Gründen dem Gremium empfehlen müsse, die Reduzierung auf 40 Stunden pro Woche zu beschließen.
Angeregt, auch aus der Mitte der Eltern der Kita selbst, waren ergänzende Lösungen bei denen die Elternschaft sich untereinander aushilft, um kürzere Zeitspannen der entstehenden Betreuungslücke zu überbrücken. Eine Mutter berichtete beispielsweise, dass bei ihr morgens ein Kind einer befreundeten Familie abgegeben werde, das sie dann etwas später gemeinsam mit ihrem eigenen Kind mit in die Kita nimmt.
BM Hick führte auch zum zweiten Elterngespräch am 24.02 mit Eltern der Kita Sonnenschein aus. Dieses war zum Thema des Wegfalls der Schulanfängerbetreuung ab 2026 geführt worden. Die betreffenden Eltern (fünf Väter) hatten vorgebracht, dass der Wegfall ihnen bezüglich der Urlaubsplanung massive Schwierigkeiten bereite. Die Schulanfängerbetreuung konnte bislang von Eltern von Vorschulkindern zugebucht werden, um die Betreuungslücke zwischen Ende der Kita-Betreuung und dem ersten Schultag zu überbrücken. Den betreffenden Eltern sei es nach eigener Aussage sehr erschwert oder gar nicht möglich, mit ihrem verfügbaren Jahresurlaub die wegfallenden Betreuungszeiten abzudecken. Zudem wurde genannt, dass die Schulbetreuung nicht direkt in der ersten Schulwoche starte.
Auch zu diesem Thema waren im vergangenen Jahr vorläufig der Sozialausschuss und der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung informiert worden. Grund für die Entscheidung war, dass diese Zusatzbetreuung über die vergangenen Jahre so zunehmend stark in Anspruch genommen wird, dass die Kitas die Betreuung der zusätzlich weiter anwesenden Vorschulkinder nicht mehr stemmen können. Das Zusatzangebot war ursprünglich ins Leben gerufen worden, um den damals wenigen Familien eine niederschwellige und organisatorisch auch für die Einrichtungen unkomplizierte Lösung anzubieten. Es waren damals pro Jahr um die drei bis vier Kinder pro Einrichtung in diesem Zeitraum anwesend. Heute werde das Angebot viel stärker angenommen. Teils seien über 10 Vorschulkinder angemeldet. Wenn im September dann die neuen jüngeren Kinder in die Kita eingewöhnt werden, habe man ein Personalproblem. Denn die Erzieherinnen müssten sich eigentlich verstärkt um die neuen Kinder kümmern. Außerdem ist speziell in der Kita Sonnenschein über die Sommerferienzeit weniger Personal anwesend. Die Kita Sonnenschein hat keine Sommerschließzeit, wie die anderen Kitas in Gingen. Deswegen nimmt das Personal abwechselnd im Sommer nacheinander Urlaub. In der Vergangenheit mussten schon immer Zusatzkräfte gesucht werden, welche den Sommer mit abdecken, um die Betreuung gewähren zu können. Man sei jetzt aber an einem Punkt, an dem man das so nicht weiterführen könne.
BM Hick sah die Vorschulkinder nach der Verabschiedung aus der Kita dort ohnehin nicht mehr in der richtigen Betreuungsform. Er konnte sich eher vorstellen, eine überbrückende Betreuung auf anderer Ebene, eher schulnäher, zu prüfen. Das habe man so auch den betreffenden Eltern gesagt. Es wurde von Seiten der Verwaltung zugesichert, im Laufe des Jahres 2025 eine anderweitige Organisation einer Betreuung in diesem Zeitraum konzeptionell zu prüfen. Dabei solle auch eine Beteiligung der Eltern stattfinden. Auch den Eltern der Kita Sonnenschein habe Bürgermeister Hick keine falschen Versprechungen machen wollen und sie gebeten, sich schon jetzt auf den „Worst Case“ vorzubereiten. Also, dass es 2026 keine Schulanfängerbetreuung und womöglich auch keine andere Betreuungsform gibt. Die alternative Betreuungsmöglichkeit wolle man aber auf jeden Fall prüfen.
Ordnungsamtsleitung Schmolz ergänzte dazu, dass man sich im Klaren sein müsse, dass man nicht nur von knapp über 10 Kindern spreche, die betreut werden müssen. Diese potentielle neue Betreuungsform müsste für Vorschulkinder aus allen Gingener Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass man, je nach Stärke der Jahrgänge, mit maximal bis zu 50 Kindern rechnen müsse.
GRin Mayer fragte, wieso man die Schließzeiten generell nicht in allen Einrichtungen angleichen könnte. Schmolz meinte, man gehe in letzter Zeit in diese Richtung. Die Kindergartenlandschaft Gingens habe sich über die vergangenen Jahre stark weiterentwickelt. Noch vor 10 Jahren habe es kommunal nur die Kita Sonnenschein gegeben. Man habe in den letzten sechs Jahren fünf neue Kindergartengruppen in die Trägerschaft erhalten. Hier nun die Abläufe und Gegebenheiten anzugleichen, mache in vielen Bereichen Sinn. Das sei aber nicht immer so einfach, denn die Einrichtungen hätten auch gewisse Alleinstellungsmerkmale, welche von den Eltern geschätzt und nachgefragt werden.
GRin Mayer ergänzte, sie finde es sinnvoll, die Schulanfängerbetreuung aus den genannten Gründen nicht mehr anzubieten. Sie erinnerte sich, dass früher im Sommerkindergarten insgesamt gar nicht viele Kinder dagewesen seien. Das habe sich offenbar stark verändert.
BM Hick bestätigte das. Er betonte erneut, dass nach wie vor nicht gesichert sei, dass man eine alternative Betreuungsform organisieren könne. Möglich sei, dass die Prüfung ergibt, dass man die nötigen Ressourcen nicht hat.
GR Staffa machte deutlich, dass es sich der Sozialausschuss und der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung mit solchen Entscheidungen nicht einfach machen. Die zunehmend stark ausgebuchten Kitagruppen forderten immer mehr Personal und Ressourcen. Es könne sein, dass manches nicht leistbar ist. Das sei für Einzelne sehr schwierig und diese Kompromisse täten weh, erkannte er an.
GR Engel meinte, die Änderung der GT-Öffnungszeit sehe er gemäß der Begründung ein. Bezüglich der Schulanfängerbetreuung fand er aber, dass die Vorschulkinder nicht wie BM Hick sagte eher schon in die Schule passten. Wenn er an seine eigenen Kinder denke, sehe er stark, dass diese eine Eingewöhnung brauchen, wenn sie aus der Kita in die Schule wechseln. Er finde schon, dass das daher eher eine Kindergartenbetreuung sein müsste. Engel schlug vor, den Punkt zur Schulanfängerbetreuung erst im Juni bzw. Juli zu ändern, wenn die nächste Satzungsänderung wegen der Gebührenanpassung anstehe. Diesen Teil des Beschlusses wolle er gerne schieben. BM Hick sagte, das könne man schon machen, aber er sei kein Freund, falsche Hoffnungen zu machen. Man solle das lieber direkt entscheiden und Planungssicherheit für die Eltern schaffen.
GRin Soukup meinte, man müsse sich in den schwierigen Zeiten aktuell leider in vielen Bereichen von Liebgewonnenem verabschieden. Sie fragte, ob es nicht möglich sei, die Aufnahme neuer Kinder in der Kita im September nach hinten zu verschieben. Schmolz antwortete, wenn man das mache, würde sich die ganze Aufnahmeplanung des Jahres verschieben. Die Kinder würden ab September nach und nach eingewöhnt.
Es wurde im Gremium daraufhin diskutiert, ob man die Formulierung in der Satzung abändert und im Satzungstext suggeriert, dass eine Prüfung einer Alternative stattfindet. GR Engel, GR Groeneveld und GR Steck sprachen sich dafür aus. Sie befürchteten, dass ohne verschriftlichte Aufnahme im Beschluss bzw. der Satzung die Prüfung des alternativen Betreuungsangebotes womöglich untergehe.
GR Deger sprach sich gegen diesen Vorschlag aus. Die Eltern bräuchten Planungssicherheit und keine vagen Andeutungen. Zudem setze man sich zeitlich mit einer Verschriftlichung unter Druck. Im Herbst 2025 sei es seiner Meinung nach bereits zu spät, darüber erneut zu entscheiden, da einige gegen Jahresende bereits ihre Urlaubsplanungen festzurren würden.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen wurde wie vorgestellt einstimmig beschlossen. In den Beschlussantrag wurde außerdem folgendes aufgenommen: „Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2025 ein Alternativkonzept für die Schulanfängerbetreuung zu prüfen und dem Gemeinderat vorzustellen.“
Nach der Beschlussfassung erklärte GR Engel, er habe den von BM Hick verlesenen Beschlussantrag falsch verstanden. Er wollte den schriftlichen Zusatz, wie von ihm beantragt, in der Satzung haben. Es war aber zunächst über den ursprünglichen Beschlussantrag mit obenstehendem Zusatz im Beschlussantrag (nicht in der Satzung) abgestimmt worden. GR Engel ließ zu Protokoll nehmen, dass er dagegen gestimmt hätte, wenn er das korrekt verstanden hätte.
Bekanntgaben und Anfragen
Verkehrsschau B10 – Ampelregelung
BM Hick teilte mit, es habe vergangene Woche eine Verkehrsschau an der Hindenburgstraße am Ortseingang von Kuchen aus stattgefunden. An der Ampelkreuzung sei es in der Vergangenheit teilweise zu gefährlichen Situationen während der Gelbphase gekommen. Beide Ampelrichtungen hätten relativ gleichzeitig „gelb“. Der Knotenpunkt sei zwar statistisch keine Stelle, an der gehäufte Unfälle auftreten. Allerdings sei zu befürchten, dass wenn einmal ein Unfall passiert, es sich dann um einen schwereren Unfall handelt. Das hänge mit dem höheren Tempo zusammen, das die Verkehrsteilnehmer dort meistens hätten. Zur Verbesserung und Entschärfung der Lage werde die Rotphase der Ampeln jetzt um 2 Sekunden verlängert. Dadurch sollte sich die Problematik entzerren, berichtete Hick.




