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Sitzungsberichte

Gemeinderatsitzung vom 22. April 2025

Erstelldatum30.04.2025

Ordnungsamtsleitung Schmolz wies als Protokollantin darauf hin, dass früher Berichte aus dem Gemeinderat sowie Protokolle sehr ausführlich mit vielen Wortmeldungen dokumentiert worden sind. Die Verwaltung habe sich vor einiger Zeit aber darauf geeinigt, hier etwas den Umfang zurückzuschrauben. Man führe jetzt Ergebnisprotokolle statt Wortprotokolle. Zu größeren Themen werde nach wie vor ausführlicher berichtet. Aus Zeitgründen sei es aber nicht mehr leistbar, die frühere Ausführlichkeit in Bericht und Protokoll für jeden Tagesordnungspunkt beizubehalten.

Gemeinderatsitzung vom 22. April 2025

Service unter www.gingen.de

Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen

Nutzen Sie die Möglichkeit sich noch vor der Gemeinderatsitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden.

Genehmigung von Gemeinderatsprotokollen

- 25.02 und 25.03.2025

Ordnungsamtsleitung Schmolz wies als Protokollantin darauf hin, dass früher Berichte aus dem Gemeinderat sowie Protokolle sehr ausführlich mit vielen Wortmeldungen dokumentiert worden sind. Die Verwaltung habe sich vor einiger Zeit aber darauf geeinigt, hier etwas den Umfang zurückzuschrauben. Man führe jetzt Ergebnisprotokolle statt Wortprotokolle.  Zu größeren Themen werde nach wie vor ausführlicher berichtet. Aus Zeitgründen sei es aber nicht mehr leistbar, die frühere Ausführlichkeit in Bericht und Protokoll für jeden Tagesordnungspunkt beizubehalten.

Seit März 2025 arbeitet die Geschäftsstelle Gemeinderat hinsichtlich der Sitzungsprotokolle digitaler als vorher. Fertige Niederschriften werden dem Gemeinderat digital zur Verfügung gestellt. Nach dem Zusenden an die Räte und Rätinnen können von deren Seite Ergänzungen oder Korrekturen gemeldet werden, sollte etwas auffallen. Wenn alles passt, können die jeweiligen Dokumente in der folgenden Ratssitzung beschlossen werden. Das beschleunigt den Prozess der Finalisierung der Niederschriften enorm. (Zuvor wurden die Protokolle postalisch an je zwei Gremiumsmitglieder versandt.)

Um bezüglich des Verfahrens keine Missverständnisse zu erhalten, wurde in der Sitzung mit dem Gremium besprochen, worum es bei den Rückmeldungen nach dem Zusenden der Niederschriften geht. Nämlich sei nicht beabsichtigt, dass z.B. jede Fraktion nochmal schriftlich ihre wichtigsten Positionen zum Thema zusendet. Der Sinn der Rückmeldung liege hauptsächlich darin, z.B. falsch wiedergegebene Aussagen richtigzustellen. Auch wenn das Ergebnis einer Diskussion nicht korrekt notiert worden ist, sei eine Rückmeldung natürlich angebracht. BM Hick stellte aber klar: „Man möchte und kann nicht alle Wortmeldungen wiedergeben.“ Der Sinn des Protokolls und die festgehaltenen Entscheidungen seien das, was stimmen müsse. Das Gremium nahm das zur Kenntnis und man verständigte sich auf diese Verfahrensweise.

Für die Niederschriften vom 25.03.2025 hatte eine Fraktion vorab zwei Ergänzungen gemeldet. Diese wurden nachträglich eingearbeitet. Es gab sonst keine weiteren Rückmeldungen zu den Niederschriften.

Die Niederschriften der Sitzungen vom 25.02.2025 und 25.03.2025 wurden vom Gremium einstimmig genehmigt.

Information zu laufenden Bauvorhaben

Bewässerung Sportgelände Obere Schorteile

Im Tiefbrunnen wurde bereits schon im letzten Jahr eine Pumpe für die Bewässerung der Sportplätze montiert. Der Bauhof verlege derzeit Leitungen, berichtete Kämmerer Burger. Im Sommer solle dann erstmals Brunnenwasser zum Bewässern genutzt werden können.

BOSIG-HOHENSTEINHALLE

Wie der Kämmerer informierte, werden in den Pfingstferien die Fugen des Hallenbodens erneuert. Es sei zwischenzeitlich ein Gutachter vor Ort gewesen. Auch dieser habe keine Ursache feststellen können, weshalb die Nähte des Linoleumbodens in der neuen Halle reißen.

Sowohl die Risse der Nähte im Fußboden als auch die leichte „Hügelbildung“ bei den Befestigungsplatten für die Tore werde behoben. Auf die Gemeinde würden deswegen keine Kosten zukommen. Die Baufirma I + R regele das mit den Handwerkern im Rahmen der Gewährleistung. Die Gewährleistung für diese Gewerke, 5 Jahre, beginne dann von neuem zu laufen.

Neuer Fußweg beim Obstlehrpfad

Beim Wanderparkplatz zum Walderlebnispfad habe der Bauhof jüngst ein weiteres Stück geschotterten Fußweg beim Obstlehrpfad erstellt. Zwischen dem Weg zum Walderlebnispfad und dem Obstlehrpfad, der unweit davon entfernt lag, gab es bislang keinen befestigten Weg, sondern nur Wiese. Der Bürgermeister freute sich über den neuen Wegabschnitt und meinte, dieser habe seine „Feuertaufe“ bereits hinter sich. Er lobte den Bauhof, der sehr schnell agiert hat. So konnte das Teilstück rechtzeitig zur Eröffnung des Osterpfades des Natur- und Waldkindergartens (Nawaki) in Benutzung genommen werden. Dieser verläuft mitunter auch auf den besagten Feldwegen.

Eilentscheidung des Bürgermeisters nach §43 GemO

Im Bereich des Lagergebäudes auf dem ehemaligen Buchsteiner Areal wurde eine Undichtigkeit im Dach festgestellt. Da der Bereich bereits zum 01.08.2025 vermietet werden soll, die Arbeiten aber nur bei einer sofortigen Beauftragung auch entsprechend ausgeführt werden können, wurde der Auftrag an die Dachwerkstatt Küpper aus Salach zum Angebotspreis in Höhe von 14.709,70 € im Rahmen einer Eientscheidung nach § 43 GemO vergeben. Der Gemeinderat nahm von der Eilentscheidung des Bürgermeisters Kenntnis.

Belagsarbeiten

- Auftragsvergabe

Bereits im Herbst 2024 und über den Winter 2025 wurden mehrere Rohrbrüche im Gemeindegebiet durch den Bauhof behoben. Des Weiteren wurden lose Schachtdeckel repariert.

Die hierdurch erforderlichen Asphaltarbeiten können vom Bauhof jedoch nicht ausgeführt werden. Wie in den Vorjahren auch, wurde hierzu eine Fachfirma angefragt. Die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG hat die entsprechenden Arbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 11.819,65 € angeboten.

In diesem Zusammenhang soll auch eine Stelle im Feldweg, parallel des Friedhofs, ausgebessert werden. Hier hat der angrenzende Baum den Asphaltbelag stark beschädigt. Die Kosten sind in der oben genannten Angebotssumme bereits enthalten.

Der Auftrag für die Asphaltarbeiten wurde einstimmig zum Angebotspreis in Höhe von 11.819,65 € an die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG aus 73037 Göppingen vergeben.

Leckageortungssystem für die Wasserversorgung

Im Jahr 2017 wurde im Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Gingen erstmals ein flächendeckendes Leckageortungssystem installiert. Seitdem können Wasserrohrbrüche umgehend festgestellt und lokalisiert werden. Der Wasserverlust, und vor allem die benötigte Arbeitszeit bis zur Ortung, haben sich seitdem deutlich reduziert.

Nachdem die Technik inzwischen veraltet ist und teilweise nicht mehr repariert werden kann, empfiehlt die Verwaltung auf das Nachfolgeprodukt umzusteigen. Dieses hat den Vorteil, dass die Locker nicht mehr fest an einen Standort installiert werden müssen, sondern auch kurzfristig in anderen Schächten angebracht werden können.

Der Auftrag für die Lieferung und Installation eines Leckageortungssystem für die Wasserversorgung wurde durch einstimmigem Beschluss zum Angebotspreis in Höhe von 22.195,00 € an die SebaKMT Megger Germany GmbH aus 96148 Baunach vergeben.

Investive Vereinsförderung

- Antrag des Tennisvereins Gingen an der Fils e.V.

- Antrag des Musikverein Gingen/ Fils 1912 e.V.

Mit Datum vom 16.04.2024 hat der Tennisverein Gingen an der Fils e.V. einen Antrag auf investive Vereinsförderung für die Generalsanierung der vier vorhandenen Tennisplätze nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Gingen an der Fils eingereicht. Die beantragte Förderung beläuft sich auf 29.800 €.

In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2024 wurde einem förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Die Maßnahme ist inzwischen bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen. Während der Haushaltsberatungen wurde entschieden entsprechende Mittel im Haushalt 2025 bereit zu stellen.

Da die Genehmigung des Haushaltsplans 2025 inzwischen vorliegt, kann aus Sicht der Verwaltung die Auszahlung erfolgen. Hierzu muss der Gemeinderat jedoch noch einen formalen Beschluss über die Bezuschussung des Tennisvereins fassen.

Mit Datum vom 11.06.2025 sowie ergänzendem Schreiben vom 11.09.2024 hat der Musikverein Gingen/Fils 1912 e.V. einen Antrag auf investive Vereinsförderung für die Dachsanierung des Musikerheims nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Gingen an der Fils eingereicht. Die beantragte Förderung beläuft sich auf 7.500 €.

In der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2024 wurde einem förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Die Maßnahme ist, bis auf die Installation der Wärmepumpe, bereits abgeschlossen. Während der Haushaltsberatungen wurde entschieden, entsprechende Mittel im Haushalt 2025 bereit zu stellen.

Da die Genehmigung des Haushaltsplans 2025 inzwischen vorlag, konnte auch hier aus Sicht der Verwaltung die Auszahlung erfolgen. Hierzu musste der Gemeinderat jedoch noch einen formalen Beschluss über die Bezuschussung des Musikvereins fassen.

Es wurden folgende Punkte einstimmig beschlossen:

1. Der Gemeinderat gewährt gemäß den Vereinsförderungsrichtlinien eine investive Vereinsförderung zugunsten des Tennisvereins Gingen an der Fils e.V. für die Generalsanierung der vier vorhandenen Tennisplätze. Die Förderung beläuft sich nach der Kostenberechnung auf ca. 29.800 €. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Kostenzusammenstellung nach Abschluss der Maßnahme.

2. Der Gemeinderat gewährt gemäß den Vereinsförderungsrichtlinien eine investive Vereinsförderung zugunsten des Musikverein Gingen/Fils 1912 e.V. für die Sanierung des Musikerheims. Die Förderung beläuft sich nach der Kostenberechnung auf ca. 7.500 €. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Kostenzusammenstellung nach Abschluss der Maßnahme.

Haushaltsplan und Wirtschaftsplan 2025

- Änderung der Haushaltssatzung 2025

- Änderung des Feststellungsbeschlusses 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung

Mit Schreiben vom 24.03.2025 wurde der Gemeinde Gingen an der Fils der Haushaltserlass 2025 zugestellt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurde bestätigt.

Allerdings wurde trotz vorheriger Absprache mit der Kommunalaufsicht die Kreditermächtigung nur in Höhe von 2.124.250 € (vorgesehene Kreditermächtigung 2.400.000 €) genehmigt. Wie bereits im Vorbericht erläutert, wurde vorab ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht geführt. Es wurde vereinbart, auf die bereits genehmigten Kreditermächtigungen 2023 und 2024 zu verzichten und in 2025 eine neue gesamte Kreditermächtigung zu beantragen.

Dies wird von der Kommunalaufsicht nun, ohne vorherige Absprache mit der Verwaltung, anders gesehen. D.h. es wurde von der Kommunalaufsicht nur eine weitere Kreditermächtigung in Höhe von 2.124.250 € genehmigt. Für die Differenz muss ein Teil (275.750 €) der Kreditermächtigung 2024 (500.000 €) in Anspruch genommen werden.

Aufgrund dessen muss die Haushaltssatzung angepasst werden. Eine erneute Vorlage der Haushaltssatzung bei der Kommunalaufsicht ist nicht erforderlich.

Ähnlich verhält es sich bei Eigenbetrieb Wasserversorgung. Auch hier wurde die beantragte Kreditermächtigung (275.000 €) nur bis zu einem Betrag in Höhe von 238.600 € genehmigt. Da im Jahr 2024 kein Kredit aufgenommen wurde, steht hier noch die komplette genehmigte Ermächtigung in Höhe von 380.000 € zur Verfügung. Die Differenz zwischen benötigter und genehmigter Kreditermächtigung (36.400 €) kann somit ausgeglichen werden.

Auch hier ist eine Anpassung des Satzungs- und Feststellungsbeschlusses erforderlich. Eine erneute Genehmigung durch das Landratsamt bedarf es auch hier nicht.

Folgende Punkte wurden einstimmig beschlossen:

1. § 2 der Kreditermächtigung der Haushaltssatzung wird dahingehend geändert, dass der Kreditbetrag von 2.400.000 € auf 2.124.250 € geändert wird.

2. § 2 Kreditermächtigung des Satzungs- und Feststellungsbeschlusses wird dahingegen geändert, dass der Kreditbetrag von 275.000 € auf 238.600 € geändert wird.

Eigenbetrieb Wasserversorgung

- Feststellung Jahresabschluss 2022

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2022 wurde einstimmig beschlossen.

Eigenbetrieb Wasserversorgung

- Feststellung Jahresabschluss 2023

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2023 wurde einstimmig beschlossen.

Annahme von Spenden

In der Zeit vom 18.01.2025 bis zum 11.04.2025 sind bei der Gemeindekasse Spenden eingegangen. Der Annahme muss der Gemeinderat gemäß § 78 Absatz 4 GemO zustimmen.

Der Annahme, der in der Anlage aufgeführten Spenden, wurde gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung einstimmig zugestimmt. Der diesbezügliche Spendenbericht wird dem Landratsamt zugeleitet.