Gingen an der Fils (Druckversion)
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Aus dem Gemeinderat berichtet.....

Autor: Martina Manz
Artikel vom 06.07.2022

Die stellvertretende Bürgermeisterin Gudrun Soukup eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Zuschauer/innen und Gemeinderäte/innen.

Bürger fragen

Von Seiten der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pflegeheim Haus St. Barbara“
- Aufstellungsbeschluss, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss;

Frau Soukup begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Manfred Mezger vom Planungsbüro mquadrat aus Bad Boll und verwies auf die Sitzungsvorlage, in welcher erläutert wird, weshalb ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beim geplanten Bau des Pflegeheims aufgestellt werden muss.

Über das Bauvorhaben hat der Gemeinderat bereits in den Sitzungen am 27.07.2021 und 31.05.2022 beraten und die vom planenden Architekten und dem Vorhabenträger vorgestellte Gebäudeplanung grundsätzlich gebilligt. Der Bürgerschaft wurde in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 15.11.2021 die Planung erläutert.

Das Bauvorhaben widerspricht jedoch den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans „Austraße“, der die Flächen im Plangebiet als Flächen für Gemeinbedarf festsetzt.

Um für das geplante Vorhaben verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dieser soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 12 i.V.m. § 13a BauGB mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag aufgestellt werden. Der Durchführungsvertrag ist spätestens vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen.

Herr Mezger erläuterte in seiner Präsentation den derzeitigen Verfahrensstand. Nach dem heutigen Aufstellungsbeschluss soll der Planentwurf im Juli und August 2022 ausgelegt und die Behörden beteiligt werden.

Der Planer ging erneut kurz auf den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungs-planes „Pflegeheim Haus St. Barbara“ in der Fassung vom 31.05.2022 ein. Ebenso stellte er den zeichnerischen Teil und den Textteil des Bebauungsplanes vor.

Er verwies auf noch eine Besonderheit im Verfahren des „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ hin, die vom ursprünglichen Verfahren abweicht. Der sogenannte Durchführungsvertrag ist ein zwingender Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Er muss spätestens bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abgeschlossen werden. Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger:
  -zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie
 -zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten.

Erst nach Abwägung der Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat tritt dann der neue Bebauungsplan nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
GR Steck und GR Groeneveld schlugen noch kleinere Änderungen (Standort Werbeanlagen, Maß der baulichen Nutzung) vor, die im Textteil des Bebauungsplanes vom Planungsbüro nun neu mitaufgenommen werden.

GR Groeneveld erläuterte, warum er gegen den Beschluss stimmen wird. Er begrüßte den Bau eines Pflegeheimes, jedoch nicht in diesem Ausmaß. Für ihn ist die Gesamtlänge des Gebäudes zu lang, zu wuchtig. Auch GR Abraham führte seine Gründe für eine Ablehnung des Pflegeheimes in einem Wohngebiet auf. Dem stimmte GR Engel zu. Auch er tat sich schwer mit dem Vorhaben. Ihn stört, dass keine klaren Aussagen bisher getroffen wurden, ob es sich hier vom Betreiber nur um eine reine Verlagerung vom Betrieb in Eislingen handelt. Wird Personal von dort mitgebracht, werden Pflegende aus Eislingen nach Gingen verlegt.
GR Deger fragte nach, wie die Planung des gesamten Areals aussehen soll. Was ist mit der Parkierung, was passiert mit der Bushaltestelle. Für ihn ist hier zu viel noch offen und nicht geklärt.

Manfred Mezger machte deutlich, dass diese Fragen kein Gegenstand der heutigen Sitzung sind. Die Außengestaltung wäre zum Beispiel im Durchführungsvertrag regelbar.
Nach kurzer weiterer Diskussion wurde den Beschlussanträgen (Aufstellungsbeschluss, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) mehrheitlich zugestimmt.
 

Bebauungsplan "Untere Schorteile V" - 1. Änderung und Erweiterung

Der Bebauungsplan „Untere Schorteile V“ ist am 02.12.2021 in Kraft getreten. Das Gebiet soll im Jahr 2022/2023 erschlossen werden. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens „Unter Schorteile V“ konnte das westlich angrenzende Grundstück erworben werden und es besteht nun die Möglichkeit, kleinräumig weitere Gewerbebauflächen am Standort zu schaffen. Deshalb soll das Gewerbegebiet auf die Teile dieses Grundstücks erweitert werden.

Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Untere Schorteile V“ und die bauordnungsrechtlichen Regelungen dieses Bebauungsplanes werden beibehalten und gelten somit auch für die Erweiterungsfläche. Die Baugrenzen werden auf die Erweiterungsfläche ausgeweitet.

Zusätzlich soll das Ersatzhabitat der Zauneidechse, welches für die Umsetzung des Bebauungsplanes erforderlich war, als dauerhaftes Zauneidechsenquartier erhalten und im Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden. Die Umsiedlung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Manfred Mezger stellte dem Gemeinderat den Vorentwurf vor und erklärte wie sich die Maßnahme auf das Ökokonto der Gemeinde auswirkt.

GR Staffa befürwortete die Erweiterung des geplanten Gewerbegebietes. Es ist richtig, dass die Gemeinde Gewerbeflächen ausweist. Kritisch äußerte er sich jedoch zur Herstellung des Ersatzhabitats für die Zauneidechsen und den damit verbundenen Kosten.

Der Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes „Untere Schorteile V“ wurde sodann einstimmig gefasst.

Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss soll die notwendige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt werden.
 

Hochwasserschutz Marrbach

Der Ausbau des Marrbachs ist schon seit 2012 ein Thema der Verwaltung und des Gemeinderates, um die Hochwasserprobleme am Marrbach zwischen Bahndurchlass und Einmündung in die Fils zu beseitigen. Mehrere Machbarkeitsstudien und Vorentwurfsplanungen wurden vom Landratsamt Göppingen, Untere Wasserbehörde, nicht akzeptiert. Die bisherigen Überlegungen sahen sehr aufwändige, überwiegend technische Lösungen vor. Ende 2020 wurde deshalb das Büro Geitz und Partner aus Stuttgart mit der Planung eines Konzeptes beauftragt. Es sollte eine ökologische Gewässerumgestaltung mit dem Ziel der Erreichung des Hochwasserschutzes auch im Hinblick auf das Gewerbegebiet „Untere Schorteile V“ erarbeitet werden.

Dieser Vorentwurf „Hochwasserschutzmaßnahme und naturnahe Umgestaltung des Marrbachs“ wurde nun dem Gemeinderat von Herrn Kappich und Frau Göllner vom o.g. Büro vorgestellt.
Der Planungsbereich beträgt ca. 300 Meter, da der obere Bereich Bahndurchlass sowie der Unterstrom-Bereich Brunnenstraße bis Fils ausgeklammert werden.
Herr Kappich ging zunächst auf die Hochwassergefahrenkarte mit den Überflutungsflächen bei einem HQ100 Hochwasser ein (100-jährliches Hochwasser: Ein Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird) und verdeutlichte noch einmal die davon ausgehende Gefahr für die angrenzenden Gebiete.

Das Planungsbüro unterteilt die Planung in 5 Teilbereiche.
(Die gesamte Präsentation kann im Internet unter www.gingen.de/ Aktuelle Projekte eingesehen werden).
Abschnitt 1 beginnt unmittelbar nach dem Auslauf des Durchlasses unter dem Bahndamm. Der Bahndurchlass soll bzw. muss von der Deutschen Bahn selbst entsprechend für ein HQ100 Hochwasser dimensioniert und ausgebaut werden. Hervorzuheben ist in diesem Abschnitt der Neubau des Durchlasses an der Donzdorfer Straße (Verbreiterung Durchlassprofil). Herr Kappich zeigte in seiner Präsentation entsprechende Beispiele für die Durchlassbauwerke.
Im Abschnitt 2 erfolgt die Sohlvertiefung des Marrbaches um ca. 50cm mittels betoniertem Steinsatz. Ein naturnahes Bachprofil mit geschwungener Linienführung soll erreicht werden. Abschnitt 3 beinhaltet u.a. den Neubau des Durchlasses am Feldwegübergang mit einer Verbreiterung und deutliche Erhöhung der Durchlasshöhe.
Der 4. Abschnitt umfasst den Marrbach entlang der Kleingartengrundstücke. Hier wird eine Geländeerhöhung und ein 5 m breiter Entwicklungskorridor auf dem Grundstück der Evangelischen Landeskirche (Schrebergärten) erforderlich sein. Auch ein Gewässerunterhaltungsweg mit einer Breite von 1,50 m ist geplant. Hierzu steht BM Hick mit der Evangelischen Landeskirche in Verhandlung über entsprechende Grundstücksankäufe. Im Abschnitt 5 ist die Erneuerung des Durchlasses in der Brückenstraße vorgesehen.

Natürlich unterrichtete das Planungsbüro den Gemeinderat auch über die anfallenden Kosten der Maßnahme. In einer derzeitigen Kostenschätzung geht man von Gesamtkosten in Höhe von 1,8 bis 2,2 Millionen Euro aus. Darin nicht enthalten sind die Grundstücksankäufe.

Der Gemeinderat lobte die Planung. GR Meyer ging davon aus, dass die vorgestellte Planung nur Sinn macht, wenn der Bahndurchlass auch entsprechend erweitert wird. Dies bejahte Herr Kappich. Er betonte, dass das gesamte Bauvorhaben auch dann sinnvoll ist, wenn der Bahndurchlass später angegangen wird.
GR Steck wollte wissen, wer die Besprechungen mit der Deutschen Bahn koordiniert, das Planungsbüro oder die Verwaltung. Herr Kappich antwortete, dass BM Hick hier bereits Gespräche geführt hat und weiter aktiv ist. GR Steck und auch GR Groeneveld monierten, warum die Planung nicht bis zum Ende, dem Einfluss des Marrbachs in die Fils, durchgeführt wurde und als Beispiel ein kleines Wasserkraftwerk als Idee mitaufgenommen wurde. Dazu erwiderte Herr Kappich, dass das Teilstück Am Teilweg ein Gefälle von 11 Prozent aufweist und hier eine ökologische Durchgängigkeit nicht machbar ist. Hinsichtlich der Wasserkraft verwies er auf die nicht ausreichende Fließmenge.

Baugebiet Schulstraße
Erschließungsarbeiten – Vergabe

Kämmerer Patriz Burger informierte den Gemeinderat, dass bereits in der Gemeinderatssitzung vom 13.07.2021 das Ingenieurbüro Fritz Spieth GmbH mit den Ingenieurleistungen für die Erschließungsarbeiten des Baugebiets Schulstraße beauftragt wurde.

Die Ausschreibung ist in der Zwischenzeit erfolgt. Die Submission fand am 30.05.2022 statt. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von fünf Firmen angefordert. Zum Submissionstermin lagen die Angebote von vier Firmen vor. Die Angebotsunterlagen wurden vom Ingenieurbüro Fitz Spieth GmbH überprüft und ausgewertet. Es wird empfohlen dem Vergabevermerk zu folgen, so dass die Firma Kurt Gansloser GmbH aus Deggingen, auf Grundlage ihres Angebots zum Preis von 1.099.685,47 € mit den Erschließungsarbeiten beauftragt wird.

Es wird mit einer Bauzeit von sechs Monaten gerechnet. Als Fertigstellungstermin wurde in der Ausschreibung der 31.03.2023 angegeben. Der Baubeginn muss demnach noch mit der Firma Kurt Gansloser abgestimmt werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag mit einer Gegenstimme zu.
 

Abwasserzweckverband Mittlere Fils

- Übernahme des Verbandssammlers als Verbandaufgabe
- Satzung zur Änderung der Verbandssatzung
Beauftragung der Stimmberichtigten Mitgliedern der Gemeinde

Nach kurzer Erläuterung durch den Kämmerer Patriz Burger stimmte der Gemeinderat der Übernahme des Verbandssammlers als Verbandsaufgabe des Abwasserzweckverbandes Mittlere Fils (AZV) mit der damit verbundenen Satzungsänderung zu.
 

Neugestaltung Ortseingang / Friedhofsparklatz
- Vergabe der Ingenieurleistungen

In der Sitzung vom 05.04.2022 wurde der Auftrag für die Planung der Verkehrsanlagen (zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 3) an das Büro Setup aus Leonberg vergeben. Die Ingenieurleistungen für die Gewerke Auswechslung der Kanalisation und Auswechslung der Wasserleitung (ebenfalls für die Leistungsphasen 1 bis 3) wurden in der Zwischenzeit beschränkt ausgeschrieben. Es wurden drei Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Submission lagen Angebot von zwei Büros vor.
Die Verwaltung schlug deshalb in der Sitzung vor, dem wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro VTG Straub in Donzdorf, den Auftrag für die Neugestaltung des Ortseingangs / Friedhofsparkplatz zum Angebotspreis von 21.052,48 € zu vergeben. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Bekanntgaben und Anfragen

  • Der Nachtragshaushalt wurde vom Landratsamt genehmigt
     
  • Gewerbegebiet „Schorteile V“ Langer Lauch Bach. Hier wurde der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gestellt. Die Bearbeitungsdauer beim Landratsamt wird aber vermutlich bis zu 3 Monate dauern
     
  • GR´in Alex informierte die Verwaltung, dass der Gehweg an der Ecke Lindenstraße/ Lessingstraße immer noch nicht hergerichtet wurde. Kämmerer Burger versprach, sich mit dem Albwerk in Verbindung zu setzen
     
  • GR Engel fragte nach, wie weit die Planungen für die Erschließung der Uhland-, Goethe-, Lessing- und Jahnstraße fortgeschritten sind. Hierzu äußerte sich Patriz Burger, dass die Planungsentwürfe vom Ing.büro vorliegen und ein Besprechungstermin zwischen Planer und Verwaltung demnächst ausgemacht wird. Danach werden die Vorentwurfspläne dem Gemeinderat vorgestellt
     
  • GR Keller wollte wissen, ob es eine Preisbindungsverlängerung beim Anbieter des Hallenneubaus gibt. Laut Verwaltung wird diese Frage gerade durch den das Verfahren begleitenden Rechtsanwalt Dr. Ott geklärt
     
  • Hinsichtlich der gestellten Förderanträge für den Hallenneubau gibt es noch keine Neuigkeiten

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