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Neues aus dem Rathaus

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet......

Autor: Martina Manz
Artikel vom 23.11.2020

Hohensteinhalle – Variantenvergleich: Generalsanierung, Generalsanierung und Erweiterung sowie Neubau
- Entscheidung weiteres Vorgehen
- Beschluss Neubauplanung

Bereits seit 2015 befasst sich der Gemeinderat mit dem weiteren Sanierungsbedarf der Hohensteinhalle und hatte hier bereits Mittel (ca. 700-800TSD€) im Haushalt bereitgestellt. Da für die Investitionen Fördermittel eingesetzt werden sollen, wurden Anträge auf Landessportförderung gestellt. Leider konnte die Gemeinde wegen deutlicher Überzeichnung des gesamten Fördervolumens in den Jahren 2017 und 2018 nicht berücksichtigt werden.

Aufgrund des weiter anwachsenden Sanierungsbedarfs in der Halle mit deutlich steigenden Kosten und einem Sanierungsbedarf in den angrenzenden Sportanlagen wurde im Jahr 2018 vorgeschlagen, ein Sportentwicklungskonzept auszuarbeiten. Für die Verwaltung stellte sich bei steigenden Sanierungskosten die Frage, ob eine reine Sanierung im Bestand, auch hinsichtlich der Bedarfe, noch zukunftsfähig ist. Hierfür konnte nach einer Beratung durch den Württembergischen Landessportbund (WLSB) das Institut für kooperative Planung und Sportentwicklung (Ikps) gewonnen werden. Am 7. Juli 2018 erfolgte unter Leitung von Dr. Eckl von der Ikps ein Workshop mit Vertretern aus Sport, Kultur, Feuerwehr, Schule, Verwaltung und Gemeinderat. Der Gemeinderat wurde über die Ergebnisse des Workshops in der Sitzung am 24. Juli 2018 informiert. Dabei kristallisierte sich unter den Beteiligten des Workshops folgende Übereinstimmung heraus:

Die vorhandene Halle genügt mittel und langfristig nicht den Anforderungen der Sport und Kulturvereine, da die Erweiterung des Angebots sowie die Möglichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen beschränkt sind. Es wurde empfohlen, den bautechnischen Zustand der Hohensteinhalle kritisch und umfänglich zu prüfen. Der anstehende Sanierungs- und Modernisierungsbedarf ist zu ermitteln und die zu erwartenden Betriebskosten sollten erhoben werden (Lebenszyklusanalyse). Diese ermittelten Kosten sollen dann den Kosten eines Neubaus (Investition/Betrieb) gegenübergestellt werden, damit eine Wirtschaftlichkeitsvergleich vorgenommen werden kann. Sollte die Wirtschaftlichkeitsanalyse negativ sein, sollte die Halle durch einen Neubau ersetzt werden.

Bundesförderprogramm 2018 für kommunale Einrichtungen

Ende Juli 2018 wurde vom Ministerium des Innern ein neues Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur aufgelegt. Hierzu wurde von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Grässle aus Göppingen eine Projektskizze für eine Generalsanierung mit Umbau und Erweiterung eingereicht. Zudem bestand die Möglichkeit, bei einem entsprechenden Nachweis der Wirtschaftlichkeit auch auf einen Neubau zu wechseln. Der Antrag wurde vom Gemeinderat am 18. September 2018 unterstützt und die Finanzierungszusage der Gemeinde bestätigt.

Variantenvergleich

Am 25. September 2018 wurde der Variantenvergleich Sanierung im Bestand, Sanierung mit Umbau und Erweiterung, Neubau an das Architekturbüro Grässle vergeben. Zudem wurden Ingenieurleistungen für die statische Untersuchung und ein Brandschutzgutachten vergeben. Im März 2019 wurde bekannt, dass die Gemeinde bei der Förderung nicht berücksichtigt werden konnte. Durch den unerwarteten und plötzlichen Tod von Herrn Architekt Grässle konnte die in 2018 beauftragte Untersuchung nicht zu Ende gebracht werden. Daher wurde am 24.September 2019 das Büro Kubus 360 aus Stuttgart mit der Variantenuntersuchung und Fortsetzung der Workshop beauftragt.

Überprüfung Raumprogramm Workshop Vereine u.a.

Am 19.Oktober 2020 wurde ein erneuter Workshop mit den Vereinen, Vertretern des Gemeinderates, Feuerwehr, Schule durchgeführt. Die im Juli 2018 aus dem Workshop mit der Ikps erarbeiteten Grundlagen für ein Raumprogramm sollten nochmals erörtert und für die anstehende Untersuchung abgestimmt werden. Diese Ergebnisse wurden dem Gemeinderat am 11. November 2019 in öffentlicher Sitzung vorgestellt und das vorläufige Raumprogramm für die weitergehende Untersuchung beschlossen.

Vorstellung der Ergebnisse des Variantenvergleichs

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Ergebnisse des Variantenvergleichs der Öffentlichkeit nicht wie geplant im März 2020 vorgestellt werden. Der Gemeinderat wurde erstmals in nichtöffentlicher Sitzung am 05. Mai 2020 ausführlich über die Ergebnisse informiert. Am 16. Juni 2020 wurde die Ergebnisse des Variantenvergleichs erstmals in öffentlicher Sitzung vorgestellt.

Workshop Überprüfung der Ergebnisse des Variantenvergleichs

In einer gemeinsamen Sitzung der Vereine, Schule und Institutionen am
29. Juli 2020 wurden die von Büro Kubus erarbeitenden Ergebnisse überprüft und erörtert. Dabei wurde auch das Raumprogramm nochmals kritisch hinterfragt und in Teilen angepasst. Der Tenor aus dem Workshop lautete:

  • Bedarf für zukunftsfähige, multifunktional nutzbare Halle
  • Generalsanierung bildet den Bedarf nicht
  • Bestand löst z.B. Barrierefreiheit nicht
  • Mehrheitlich Wunsch nach einer zukunftsfähigen Lösung
  • Neubau könnte passgenau auf die Bedürfnisse geplant werden
  • Nutzungen, die in der Bestandshalle stattfinden, müssen im Neubau auch berücksichtigt werden
  • Erweiterung des Sportangebots und der Nutzung (Barrierefreiheit etc.)
  • Nachhaltige, zukunftsfähige und wirtschaftliche Lösung

Bürgerbeteiligung

Am 25. Juni 2020 wurde mit dem Gemeinderat nochmals die weiteren Möglichkeiten einer umfangreichen Bürgerbeteiligung abgestimmt. Die bisherigen Protokolle und Untersuchungsergebnisse wurden für die breite und interessierte Öffentlichkeit auf der Homepage eingestellt. Zudem wurde eine FAQ Rubrik eingerichtet. Über das Mitteilungsblatt und die Tageszeitung wurde umfangreich berichtet. Der öffentliche Dialog zur Hohensteinhalle am 25. September 2020 wurde von ca. 40 Bürgerinnen und Bürgern genutzt. In der 2 ½ stündigen Veranstaltungen wurde über die Untersuchungsergebnisse und das bisherige Verfahren informiert sowie zahlreiche Fragen beantwortet.

Weiteres Vorgehen, Beschlussempfehlung

In seiner Klausurtagung am 17. Oktober 2020 hat sich der Gemeinderat nochmals ausführlich mit dem Thema Zukunft Hohensteinhalle und dem Variantenvergleich befasst. Hier hat die Verwaltung u.a. aufgezeigt, dass ein Hallenneubau mit einem klaren Raumprogramm im Rahmen der bisher anvisierten Kosten (6 Mio.€ netto) möglich sein könnte. Eine Kostensicherheit kann z.B. über einen Generalübernehmer erreicht werden.

Generalsanierung im Bestand

Bereits in Jahr 2018 hat sich gezeigt, dass eine Generalsanierung im Bestand die aktuellen und zukünftigen Nutzungen nicht abbilden kann. Neben den deutlichen Risiken bei einer Sanierung im Bestand können der notwendige Raumbedarf und die Probleme der Barrierefreiheit nicht ansatzweise gelöst werden. Die eingehende Untersuchung des Büro Kubus 360 hat zudem gezeigt, dass diese Variante bei aller Abwägung in Bezug auf Kosten/ Nutzen sowie der Risiken höchst unwirtschaftlich ist.

Generalsanierung im Bestand mit Umbau und Erweiterung

Zu Beginn des Planungsprozesses in 2018 war die Verwaltung der Auffassung, dass die Generalsanierung mit einem Umbau und Anbau u.U. eine mögliche Variante für ein zukunftsfähiges Hallenkonzept sein kann. Durch die Verbindung von Altem und Neuem bestand der Charme darin, Bestehendes zu bewahren und durch Ergänzung sowie Ertüchtigung den zukünftigen Bedarf ebenfalls abbilden zu können. Der Variantenvergleich hat aber aufgezeigt, dass hier keine wirtschaftlichen Vorteile zu erwarten sind. Vielmehr wurde aufgezeigt, dass viele Zwangspunkte Schwierigkeiten bei der Realisierung einer zukunftsfähigen und langfristigen Lösung darstellen. Die Bau- und Kostenrisiken sind im Vergleich zu einem Neubau zudem deutlich höher. Ein finanzieller Vorteil ist bei dieser Variante, im Vergleich zum Neubau, nicht zu erwarten. In Bezug auf Kosten/ Nutzen sowie der Risiken ist diese Variante wirtschaftlich mit deutlicheren Risiken und vielen Unbekannten versehen und kann seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden. Baukosten ca.: 8.279.000 € brutto inkl. Abbruchkosten.

Neubau

Mit einem Neubau besteht die Möglichkeit, alle notwendigen Bedarfe passgenau zu realisieren. Durch eine optimale Anordnung der Räumlichkeiten kann zudem nicht nur die notwendige Barrierefreiheit, sondern auch eine optimierte multifunktionale Nutzung erreicht werden. Mit einer detaillierten Planung können die Kostenrisiken zudem deutlich minimiert werden. Mit einem Neubau ist die Gemeinde hinsichtlich der zu berücksichtigenden Parameter für die nächsten Jahrzehnte wieder bestens aufgestellt. Neben der Schule können den Vereinen und der breiten Öffentlichkeit eine langfristige, optimale aber auch wirtschaftliche Lösung ermöglicht werden. Es können die notwendigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Vereine und Förderung der Dorfgemeinschaft geschaffen werden. Auch Vertreter der Vereine und Institutionen haben sich bereits für eine solche Lösung ausgesprochen. Dabei ist es wichtig, dass eine neue Halle nicht nur die Notwendigkeiten des überwiegend sportlichen Bedarfs, sondern auch die zahlenmäßig untergeordneten Bedarfe der kulturellen Vereine sowie Veranstaltungsbedarfe der Gemeinde abdecken kann. Dies ist aber bereits im Raumprogramm und der weitergehenden Diskussion deutlich geworden. Um die Kosten für Erschließung und Außengestaltung zu minimieren bewertet die Verwaltung einen Ersatzneubau an dem bisherigen Standort als Ziel führend. Zudem ist nach Einschätzung der Verwaltung die reine Bauzeit bei einem Neubau durchaus kürzer als bei einer Sanierung mit Erweiterung. Die Verwaltung ist überzeugt, dass mit einem Neubau hinsichtlich des Bedarfs und Nutzen nicht nur die zukunftsfähigste, sondern auch die wirtschaftlich machbarste Lösung für die Gemeinde erreicht werden kann. Ein Neubau ist aus Sicht der Veraltung, bei aller Abwägung in Bezug auf Kosten/ Nutzen sowie der Risiken, die wirtschaftlichste Variante. Baukosten ca.: 7.806.900 € brutto inkl. Abbruchkosten.

Nach einem langen und umfangreichen Zeitaufwand für Untersuchungen, Aufbereitung von Daten, Beteiligungen, Erörterungen und Diskussionen benötigt die Gemeindeverwaltung nun einen richtungsweisenden Beschluss. Auch die Vereine benötigen eine Perspektive. Denn die Nutzbarkeit der Halle im bisherigen Zustand ist so nicht mehr tragbar. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Nach eingehender Abwägung empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat daher die Variante Neubau zu unterstützen und zudem die Verwaltung zu beauftragen die notwendigen Planungsschritte vorzubereiten. Hierzu möchte die Verwaltung dem Gemeinderat auch die unterschiedlichen Möglichkeiten aufzeigen, um das Ziel wirtschaftlich und finanzierbar zu erreichen. Zudem möchte die Verwaltung, ganz im Sinne des Gemeinderats, die bisherige Beteiligung der Vereine, Schule und Institutionen im weiteren Verfahren fortsetzen.

Vorläufige Förderanträge/ Sonderprogramme

Die Verwaltung hat in Abstimmung mit dem Gemeinderat bereits zwei mögliche Förderanträge gestellt, um die Chance zu den aktuellen Sonderförderungen ggf. zu nutzen. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass ein Projekt Neubau und der Planungsbeschluss Neubau aber nicht an dem Erreichen der Sonderförderung gekoppelt ist. Eine Förderung würde natürlich weitere Alternativen einer Finanzierung eröffnen.

Antrag 1

Förderung durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Projektaufruf 2020

Bestätigung der finanziellen kommunalen Eigenanteile bei entsprechender Förderung Bei diesem Programm handelt es sich um die Fortsetzung des Förderprogramms aus 2018 bei dem die Gemeinde nicht berücksichtigt werden konnte. Auch hier musste der Antrag wieder mit der Variante Generalsanierung und Erweiterung gestellt werden. Bei einer Berücksichtigung kann, wirtschaftlich begründet, auf den Neubau gewechselt werden Antrag 2Städtebauliche Sanierung Im Rahmen der städtebaulichen Sanierung wurde erstmals ein Förderprogramm zur Modernisierung von Sportanlagen im Sanierungsgebiet aufgelegt. Hierzu müssen die Sanierungsziele im Rahmen des Sanierungsgebiets Orts-mitte/B10alt/L1214 geändert bzw. angepasst werden. Auch eine Neubauförderung ist wirtschaftlich begründet möglich. Die beiden Anträge werden im Rahmen zweier Beschlussvorlagen separat zur Abstimmung gestellt.

Nachdem die Sachlage ins Gedächtnis gerufen wurde, äußerten sich die Fraktionen.

GR Mayer blickte zurück auf viele schöne Jahre der Nutzung der Hohensteinhalle; sei es im Rahmen von Handballspielen, Tanzveranstaltungen oder zu sonstigen Anlässen. Entsprechend hänge er in gewisser Weise an der Halle. Doch er sei zu der Erkenntnis gekommen, dass sich die Zeiten - und die Hallennutzung - geändert haben. GR Mayer habe das Gefühl, dass über die letzten Jahrzehnte die Nutzung für Veranstaltungen weniger geworden sei, stattdessen stehe die sportliche Nutzung im Vordergrund. Man könne außerdem eine Veränderung der Sportarten beobachten, die in der Halle betrieben werden. Es gäbe steigenden Bedarf nach angepassten Räumlichkeiten, z.B. für Yogagruppen. Mit einer Sanierung könne man diese bedarfsgerechten Änderungen nicht zufriedenstellend erreichen. Zudem lauerten versteckte Kosten, wenn man beispielsweise die Wände öffne. Mayer war der Meinung, die Halle trage die Bürger so nicht mehr und sprach sich daher trotz seiner Verbundenheit zur Hohensteinhalle für einen Neubau aus.

GR Groeneveld war bei allen Workshops rund um die Hallenplanung anwesend. Beim Gedanken an einen Neubau habe er zunächst die vielen Investitionen im Kopf gehabt, die in den letzten Jahren in der Hohensteinhalle getätigt worden sind. Er fand es zunächst schade, dass dieses Geld auf den ersten Blick sozusagen „umsonst“ investiert worden war, sollte die alte Halle tatsächlich abgerissen werden. In Gesprächen mit der Bürgerschaft habe er die verschiedensten Meinungen zum Thema Halle mitbekommen. Betrachte man rein die optimale Nutzbarkeit, so sei seiner Ansicht nach der Neubau die beste Variante. Momentan finde er allerdings die Kosten für alle drei möglichen Varianten zu hoch. Er sei hin- und hergerissen. Trotzdem solle man die Planungen zum Neubau nun verfolgen, denn es müsse in eine Richtung weitergehen und man brauche eindeutige Zahlen bezüglich der Kosten. GR Groeneveld hoffte, auf eine Berücksichtigung bei einem staatlichen Förderprogramm. Zuletzt stellte er klar, seine Zustimmung zum Beginn der Planungen in Richtung Neubau bedeutete nicht, dass er schließlich automatisch für die Realisierung des Neubaus stimmen würde. Es müsste dann alles passen, sonst müsse man gegebenenfalls doch noch umdenken. Auf jeden Fall müsse es mit dem Projekt zeitnah weitergehen.

GR Mann meinte, ob er schlussendlich für die Umsetzung eines Neubaus stimmen würde, komme auf die Kosten an. Er sei jedenfalls dafür, die Planungen nun in diese Richtung voranzutreiben. Die Hohensteinhalle werde von Alt und Jung, von Schule, Vereinen, der VHS, sowie Privatpersonen und vielen anderen vielfältig in Anspruch genommen. GR Mann betonte, dass die Lage der Hohensteinhalle infrastrukturell sehr vorteilig sei. Die guten Eigenschaften, die die Hohensteinhalle besitze, solle man auf jeden Fall in weitergehende Planungen jeglicher Art miteinbeziehen und übernehmen. Die neue Hallenlösung müsse auf alle Fälle bedarfsdeckend sein. Sobald die Planungen konkrete Zahlen lieferten, müsse man dann entscheiden, was man tut. Gegebenenfalls müssten auch Abstriche gemacht werden, um die Kosten zu reduzieren. Eine staatliche finanzielle Förderung des Hallenneubaus würde die Entscheidung leichter machen, fand Mann. Für zukünftige Workshops wünschte sich der Gemeinderat, dass die VHS besser vertreten sein soll, da auch sie ein wichtiges Element der Gingener Gemeinschaft ist.

Auch GR Mank blickte beim Gedanken an die Halle auf viele Jahre Hallennutzung zurück. Es müsse nun weitergehen. Verschlechtern dürfe sich die Nutzbarkeit der Halle auf keinen Fall. Er appellierte an die Verwaltung, die verfügbaren Förderprogramme clever zu nutzen. Sollte die Finanzierung der Gemeinde über den Kopf wachsen, müsse man den Mut haben, die Entscheidung gegebenenfalls zu kippen.

GRin Soukup stellte fest, sie könne den Beschluss dem Antrag entsprechend mittragen. Die Kosten beschäftigten sie natürlich; man müsse sich immer überlegen, ob das Projekt stemmbar ist. Diese Frage trete insbesondere auf, wenn Gingen bei den Förderprogrammen nicht berücksichtigt werden könnte.

GR Deger gab zu, er sei zwar von der veranschlagten Kostensumme erschrocken gewesen, seiner Meinung nach könne der zukunftsweisende Weg in der Sache aber trotzdem nur der Neubau sein. Man müsse sich klar nach dem Bedarf der BürgerInnen richten. Wichtige Aspekte seien natürlich der Kosten- und Zeitrahmen des Projektes. Bei einem Neubau seien die Kosten gut planbar – im Gegensatz zu einer Sanierung. GR Deger wollte ungern noch mehr Geld in die alte Halle investieren. Es gelte jetzt zu handeln, auch da es derzeit mehrere Förderprogramme des Staates gebe, bei denen Gingen berücksichtigt werden könnte. Im Gegensatz zu einigen seiner Kollegen hänge er emotional weniger an dem Gebäude Hohensteinhalle, obwohl er natürlich auch viel in und mit der Halle erlebt habe. Deger gehe es hauptsächlich um die praktische Nutzung. Er betonte zuletzt, eine Halle sei für jede Gemeinde ein wichtiges infrastrukturelles Element. Darum sei die Entscheidung, die der Rat nun treffe, umso wichtiger.

GR Staffa pflichtete seinem Vorredner bei und erklärte, er finde es besonders wichtig, dass derart gewichtige Entscheidungen trotz der Coronazeit vom Rat getroffen würden, damit man weiterplanen könne. Dies sei ein Meilenstein für Gingens Zukunft. Bezüglich der Vorstellung über den Abriss der Hohensteinhalle sei er zu Beginn der Diskussionen um die Zukunft der Halle etwas emotional gewesen, gab er zu. Staffa ließ Revue passieren, dass man einen langen und wertvollen Prozess der Vorbereitung und der umfassenden Bürgerbeteiligung (z.B. durch Workshops) hinter sich habe. Alle BürgerInnen seien einbezogen worden, stellte er positiv hervor. Trotz aller Verbundenheit zur alten Halle bestünde leider dringender Handlungsbedarf. Die Erarbeitung des Themas habe bei ihm über die Zeit zu einem Umdenken geführt. Anfangs sei er noch für eine Sanierung mit Anbau gewesen, allerdings sehe er ein, dass diese Lösung zu kostspielig sei. Die beste Bedarfserfüllung und die planungssichersten Kosten sprächen fast alternativlos für den Neubau. Staffa stellte klar, er werde für den Start der Planungen zum Neubau stimmen, appellierte aber auch, die Kosten müssten in diesem Zug umfänglich ermittelt werden.

Für GR Frey habe die bestehende Halle auch eine besondere Bedeutung und emotionalen Wert. Trotzdem müsse man weiterplanen. Er sei nach wie vor der Ansicht, der Zeitpunkt für einen Neubau sei gekommen. Eine Sanierung komme für ihn nicht in Frage. Damit wären rund 4 Mio. € „zum Fenster hinausgeschmissen“ und in ein paar Jahren stünde man vor demselben Problem wie heute. Zudem machte er auf die jährlich steigenden Baukosten aufmerksam. Bezüglich des Standortes war für GR Frey klar, es müsse auch für eine neue Halle der jetzige sein.

BM Hick war dem Gesamtgemeinderat im Sinne des weiteren Vorankommens im Projekt dankbar, dass der Schritt in Richtung Neubauplanungen offenbar mitgetragen wurde. Er sah hierin auch eine Verantwortung des Rates gegenüber der Bürgerschaft.

GR Engel sprach von einem wichtigen Schritt für Gingen, sei die Halle doch vielseitig sportlich und kulturell genutzt. Egal wofür man sich entscheide, eine Verschlechterung dürfe nicht stattfinden und die Finanzierung müsse machbar sein. Engel erinnerte daran, dass die Gemeinde in den kommenden Jahren viele andere wichtige Investitionen vorhabe; beispielsweise die Ortskernsanierung. Auch müsse wegen der Coronakrise mit Steuerausfällen und unerwarteten Mehrausgaben gerechnet werden. Er unterstrich, man dürfe dies nicht außer Acht lassen. Dass die letzten Monate eine gute Bürgerbeteiligung stattgefunden habe, bestätigte GR Engel. Jedoch habe er den Eindruck, nun fehle etwas im Prozess. Er hätte sich gewünscht, dass nicht nur die Planungen für den Neubau erstellt werden, sondern zu allen drei Varianten. So hätte man konkrete Zahlen vorliegen. Über die beste der drei Alternativen hätte dann der Gemeinderat abgestimmt. Er fragte, wie man sich für eine der anderen Versionen aussprechen solle, wenn die Beschlussvorlage derart formuliert sei, dass nur der Neubau berücksichtigt werde. Engel habe das Gefühl, die Verwaltung forciere hier die Richtung, nicht der Rat. Der heutige Beschluss werde in der vorgestellten Form von der Gingener Liste als voreilig wahrgenommen und kritisch bewertet. Grundsätzlich könne seine Fraktion das Endergebnis des heutigen Beschlusses zwar mittragen, allerdings forderte Engel eine redaktionelle Abänderung des Beschlussantrages wie folgt (Durchgestrichenes entfällt, Unterstrichenes kommt hinzu.):

  • Der Gemeinderat unterstützt die Variante die bisherige Hohensteinhalle durch einen zukunftsfähigen, wirtschaftlichen und finanzierbaren Neubau zu ersetzen und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der notwendigen Planungsschritte.
  • Die Verwaltung wird beauftragt dem Gemeinderat Wege und Möglichkeiten für eine baldmögliche Neubauplanung und Realisierung aufzuzeigen und die notwendigen Planungsschritte auszuführen.
  • Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass die bisherigen Beteiligungen und Abstimmungen mit den an den Workshops beteiligten Vertreter der Vereine, Schule und Institutionen fort-gesetzt werden 

GR Hofmann ergänzte, die GL wolle mit dem heutigen Beschluss keine der Varianten endgültig ausschließen; alle sollten im Rennen bleiben. Die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens könne nur nach Vorlage von Planungen dargestellt werden, darum sei die Konkretisierung jetzt wichtig. Er wünschte sich, dass alle Preise zu den drei Alternativen vorgelegt würden. GR Hofmann machte darauf aufmerksam, dass die Ergebnisse des Workshops vom Juli nicht in den Unterlagen berücksichtigt worden seien.

Der Bürgermeister war erstaunt über die Äußerungen der Gingener Liste-Fraktion und nahm Stellung. In einer Sitzung im Juni sei ausdrücklich mit dem gesamten Gemeinderat besprochen und vereinbart worden, dass im November ein Richtungsbeschluss gefasst werde.  Auch die Fraktion GL habe das damals mitbeschlossen – bezeichne die Vorgehensweise heute aber als voreilig. Die Halle sei kein Projekt der Verwaltung, sondern ein Projekt der Gemeinde. Dass die Bürgerbeteiligung im Projekt Halle kleingeredet werde, wollte er so nicht stehenlassen. Natürlich, so der Bürgermeister, müsse die Verwaltung einen Beschlussantrag formulieren, um das Projekt weiterzubringen. Die Anschuldigung, die Verwaltung dränge den Rat in eine Richtung, bezeichnete der Bürgermeister als unfair. Im gesamten Prozess würden alle Beteiligten ständig alle „Für und Wider“ der drei Varianten abwägen. Ein Planungsprozess sei ein Entwicklungsprozess. Hick betonte ausdrücklich, dass heute noch kein Beschluss über den Bau einer neuen Halle gefasst werde, es gehe vorerst um die Planung. Die beantragte Änderung der Beschlussfassung konnte er nicht nachvollziehen, da sie verkürzt und unvollständig sei. Natürlich müsse zum Zeitpunkt des Baubeschlusses Halle abgewogen werden, ob sich die Gemeinde das Projekt leisten kann. Das werde immer so gemacht.

GR Engel bestätigte zwar, dass sich seine Fraktion im Juni ebenfalls für den Projekt-Fahrplan ausgesprochen habe, allerdings sei damals noch nicht über die konkrete Formulierung des Beschlussantrages gesprochen worden. Er habe dies bereits in der Sitzung des Ältestenrates vor Kurzem angesprochen.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen dafür, die Planungen zum Neubau der Halle weiterzuverfolgen. Der Beschlussantrag wurde nicht geändert.

Modernisierung Hohensteinhalle – Förderung durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (Projektaufruf 2020)
- Bestätigung der finanziellen kommunalen Eigenanteile bei entsprechender Förderung

Am 30. September 2020 wurden seitens der Verwaltung fristgerecht die Unterlagen für eine Generalsanierung mit Um- und Anbau online eingereicht und an das zuständige Bundesamt sowie das zuständige Landesministerium gesandt. Damit der Antrag im weiteren Verfahren berücksichtigt werden kann, bedarf es eines unterstützenden Gemeinderatsbeschlusses, der den eingereichten Antrag billigt und im Falle einer Förderung durch den Bund die kommunalen Mittel bis zur Fertigstellung des Projekts in 2024 bereitstellt. Sollte sich der Gemeinderat für den Neubau einer Halle entscheiden, kann der Antrag im weiteren Verfahren abgehändert werden. Für die jetzige Beschlussfassung ist dies unrelevant.

Der Gemeinderat nahm das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen zur Kenntnis. Das Gremium begrüßt und unterstützt die Initiative sowie den rechtzeitigen Förderantrag und Projektskizze durch die Verwaltung mit einem Projektvolumen in Höhe von 8.375.100 €. Es wurde einstimmig beschlossen, dass bei entsprechender Förderung durch den Bund auf Grundlage der Auswahlentscheidung die kommunalen Eigenanteile von 55% für die Laufzeit der Maßnahme erbracht werden.

 

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme - Sanierungsgebiet „Ortsmitte/ B10“ Gingen/Fils
- Erweiterung der Sanierungsziele um „Modernisierung der Hohensteinhalle“

Am 24. Juli 2020 erfolgte die Ausschreibung des in den Jahren 2020 und 2021 vorgesehenen Städtebauförderungsprogrammes „Investitionspakt Sportstätten (IVS)“. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Modernisierung der Hohensteinhalle als Sanierungsziel festgelegt wird. Aus Sicht der Verwaltung ist dies sehr gut zu begründen, da es sich bei der Hohensteinhalle um die einzige Halle auf dem Gemeindegebiet handelt und sie somit zentraler und unverzichtbarer Bestandteil der örtlichen Gemeinschaft sowie des sportlichen und kulturellen Lebens der Gemeinde Gingen an der Fils ist. Des Weiteren ist die räumliche Nähe zum Sanierungsgebiet gegeben. Durch die intensive Nutzung in den vergangenen Jahren weist die über 50 Jahre alte Halle, welche die älteste Ballsporthalle im Landkreis Göppingen ist, erheblichen Sanierungsbedarf auf und genügt nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Der Antrag auf Förderung aus dem Investitionspakt Sportstätten (IVS) wurde bereits gestellt. Der Gemeinderatsbeschluss über die Erweiterung der Sanierungsziele muss schnellst möglichst nachgereicht werden.

Die Sanierung oder der Neubau der Hohensteinhalle werden durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderates als weiteres Sanierungsziel in das Sanierungskonzept der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte – B10“ aufgenommen.

 

Vorbereitung der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes IKG Auen; u.a. Vorkaufsrechtssatzung, Aufstellung Bebauungsplan, Auftragsvergaben
- Beauftragung der Vertreter des Zweckverbandes

Bevor eine Vorkaufsrechtssatzung vom Zweckverband beschlossen werden kann, muss die Verbandssatzung entsprechend angepasst werden. Vom Rechtsanwaltsbüro Mohring und Kollegen aus Stuttgart wurde ein entsprechender Entwurf erarbeitet. Nach derzeitigem Stand müsste die jeweilige Gemeinde die Vorkaufsrechtssatzung erlassen und müsste das Vorkaufsrecht auch entsprechend ausüben. Da die Grundstücke aber vom Zweckverband erworben werden sollten, empfiehlt sich die Änderung der Verbandssatzung sowie der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung durch den Zweckverband. Im genehmigten Flächennutzungsplanentwurf des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils-Lautertal ist die Fläche zwischen der Fils im Nordosten und der ehemaligen Bundesstraße B 10 an der Gemarkungsgrenze zwischen der Stadt Süßen und der Gemeinde Gingen an der Fils als geplante Gewerbefläche enthalten. Auf einer Fläche von ungefähr 7,3 ha soll ein interkommunales Gewerbegebiet mit den beiden Standortkommunen entstehen. Bereits im Januar 2015 wurde hierfür ein Zweckverband gegründet, der die Entwicklung des Gewerbegebiets zur Aufgabe hat. Dem Zweckverband wurde von den beiden Kommunen auch die Aufgabe der Bauleitplanung übertragen, weshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans dem Zweckverband obliegt. Nachdem sich beide Gemeinden darauf geeinigt haben, das Projekt voranzubringen, um dem Bedarf an gewerblichen Baulandflächen nachzukommen, sind nun auch die weiteren formalen Schritte erforderlich. Aus diesem Grund soll der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gefasst werden.

Damit wird auf der einen Seite der kommunalpolitische Wunsch der beiden Standortgemeinden deutlich, das Gebiet umzusetzen. Auf der anderen Seite entfalten sich dadurch auch mögliche Rechtswirkungen, wie z.B. der evtl. Beschluss für eine Veränderungssperre bzw. ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB. Derzeit liegt noch kein Planungskonzept vor. Es gibt lediglich einen Plan mit Darstellung des Geltungsbereichs, der sich im Wesentlichen an den Darstellungen des Flächennutzungsplans orientiert. Deshalb kann auch noch keine Frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 (1) BauGB durchgeführt werden. Dieses Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist erst dann zielführend, wenn aussagekräftige Pläne und fachliche Untersuchungen vorliegen. Für die weitere Planung sind verschiedene Gutachten erforderlich. Zur Beurteilung von Verkehrslärm und Gewerbelärm muss eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden. Hierfür wurde ein Angebot eines Ingenieurbüros eingeholt, welches bereits in Gingen an der Fils tätig ist. Die Kosten belaufen sich auf pauschal 3.480, - € netto bzw. 4.036,80 € brutto bei 16% Mehrwertsteuer. Es wird vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Möhler und Partner aus Augsburg mit den Leistungen zu beauftragen. Hinsichtlich des Artenschutzes ist ebenfalls eine gutachterliche Betrachtung für eine erste Relevanzuntersuchung notwendig. Hierfür wurde ein Angebot vom Büro Lissak eingeholt, welches bereits bei anderen Projekten der Stadt Süßen involviert ist. Die Angebotssumme beläuft sich auf 2.230,95 € netto bzw. 2.587,90 € brutto bei 16% Mehrwertsteuer. Es wird vorgeschlagen, das Büro Lissak aus Heiningen damit zu beauftragen.

 

Im Gebiet bestehen archäologische Verdachtsflächen. Daher wurde mit der Kreisarchäologie Kontakt aufgenommen, wie dieses Thema bereits im Vorfeld analysiert und ggfls. gelöst werden könnte. Herr Dr. Rademacher von der Kreisarchäologie hat hierfür eine Geoprospektion vorgeschlagen, um weitergehende Klarheit zu bekommen, ob sich Verdachtsmomente bestätigen lassen oder keine weiteren Untersuchungen notwendig sind. Herr Dr. Rademacher hat hierfür ein Angebot für eine „zerstörungsfreie geophysikalische Prospektion“ (magnetische Kartierung) eingeholt. Aufgabenstellung ist dabei eine zerstörungsfreie Ortung von archäologischen Befunden, das heißt ohne Flurschaden. Dafür werden 5 Messtage veranschlagt. Die Kosten für die Untersuchung liegen bei 7.798,40 € netto bzw. 9.046,14 € brutto bei 16% Mehrwertsteuer.

Aus der gemeinsamen Sitzung beider Gemeinderatsgremien am 7. Oktober 2020 hat sich gezeigt, dass eine intensive Beratung darüber notwendig ist, welche Ziele der Zweckverband bei diesem neuen Gewerbegebiet erreichen möchte. Insbesondere ist die Beratung erforderlich, welche Klientel an Betrieben mit dem Gebiet angesprochen werden soll. Dabei geht es nicht allein um die Flächen und Größen der späteren Bauplätze, sondern auch insbesondere um die Branchen und Nutzungen. Weiterhin müssen auch Aspekte beleuchtet und diskutiert werden, die umweltspezifische Belange der Regenwasserbewirtschaftung oder der Energieversorgung. Diese Diskussion soll im Rahmen eines städtebaulichen Entwurfs mit Variantenprüfung erfolgen. Daher ist der Vorschlag an die Verbandsversammlung, dass diese Diskussion unter fachlicher Begleitung im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Konzept geführt wird.

Bereits bei der Sitzung der beiden Gemeinderatsgremien konnte festgestellt werden, dass unterschiedliche Meinungen bestehen, wie das geplante Gebiet aufgestellt werden soll. Daher soll die o.g. Diskussion von einem externen Moderator gelenkt werden. Die Verwaltung ist derzeit dabei, einen geeigneten Partner dafür zu suchen. Für die städtebauliche Planung wurde ein Honorarangebot beim Büro mquadrat eingeholt. Es handelt sich dabei um die Leistungen für den städtebaulichen Entwurf, den Bebauungsplan und den Umweltbericht zum Bebauungsplan. Die Kosten liegen bei zusammen ungefähr 100.000,- € brutto. Weiterhin vertreten die Verwaltungsspitzen beider Gemeinden die Auffassung, dass die Steuerung des Projekts nicht durch die Rathäuser erfolgen kann. Deshalb wurde auch diese Leistung beim Büro mquadrat angefragt. Aufgrund der noch nicht möglichen Leistungsbeschreibung zum jetzigen Zeitpunkt wurde eine Abrechnung nach Stundenaufwand angeboten. Die Kosten hier werden vorläufig mit ca. 20.000,- € netto bzw. 23.800,- € brutto bei 19% Mehrwertsteuer gedeckelt. Weitere Leistungen müssten separat beauftragt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans einzusteigen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Gewerbegebiet zu schaffen sowie die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen zu beauftragen. Bei den Beauftragungen wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung nur die zum jeweiligen Zeitpunkt erforderlichen Leistungen beauftragen wird. Somit wird kein Aufwand für nicht benötigte Leistungen entstehen, sollte das Projekt aus irgendwelchen Gründen nicht fortgeführt werden.

GR Hofmann bezeichnete die Kooperation zwischen Süßen und Gingen als „zartes Pflänzchen“. Man dürfe nun nicht davon ausgehen, dass das Projekt von nun an ohne Probleme an einem Stück durchlaufe. Man dürfe nach dem Vertrauensbeweis den Süßen nun erbracht habe nicht zu vorschnell weiterplanen, sonst springe der Partner womöglich im schlimmsten Fall wieder ab.

GR Steck wunderte sich, dass Süßen zugestimmt hat und freute sich über diesen Schritt. Es stünden noch viele Diskussionen an, wenn es an das Bebauungsplanverfahren gehe, war er sich sicher. Er sei deswegen im Gegenteil zu GR Hofmann der Meinung, man müsse jetzt zügig weitermachen. Im Fall des erneuten Abspringens der Nachbarkommune habe Gingen ein Alternativszenario in petto. Aus seiner Sicht sei es Süßen, die das Vertrauen der Gingener nun wiedergewinnen müssten. Man sei es der Bürgerschaft jedenfalls schuldig, neue Gewerbeflächen zu schaffen. Steck freute sich, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Planungsbüro mquadrat am Ball geblieben sei.

Auch GR Staffa war froh über den Beschluss des Süßenes Gemeinderates. Man müsse nun dranbleiben und die nächsten Schritte zielstrebig tun. Der Landkreis Göppingen habe zunehmend Zuzug; von einem neuen Gewerbegebiet profitierten alle BürgerInnen. Es finde derzeit eine Änderung in der Wirtschaft und ein Strukturwandel statt, nicht zuletzt wegen des Klimawandels und anderer demografischer und globaler Entwicklungen. Den Anschluss an diese innovativen Gewerbezweige dürfe man nicht verpassen.

Man plane das IKG Auen schon seit 10 Jahren, rief GR Frey in Erinnerung. Nun müsse es weitergehen. Man brauche Flächen für neue Betriebe, die an den Klima- und Strukturwandel angepasst seien. BM Hick bestätigte dies. Der Landkreis habe insgesamt ein Defizit an Gewerbeflächen und müsse dringend aufstocken. Arbeitsplätze brauchen Fläche, so der Bürgermeister. Innovationen würden an Gingen vorbeigehen, wenn man keine neuen Gewerbeflächen schaffe.

Der Bürgermeister bedankte sich bei Gemeinderat und Verwaltung für die stringente Verfolgung des IKG Auen. Trotzdem könne man dem Projekt nicht gerade ein hohes Tempo zusprechen. Darum sei BM Hick auch für ein zügiges weiteres Voranschreiten.

Das Gremium beschloss einstimmig die folgenden Punkte:

1. Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Auen werden beauftragt und ermächtigt der Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen.

2. Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Auen werden beauftragt und ermächtigt für den im beiliegenden Lageplan vom 16. November 2020 dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Auen“ und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan zu beschließen.

3. Diese Beschlüsse der Verbandsversammlung sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

4. Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Auen werden beauftragt und ermächtigt den Auftrag für die schalltechnische Untersuchung dem Büro Möhler und Partner zu einem Angebotspreis von 3.480, - € netto bzw. 4.036,80 € brutto (bei 16% Mehrwertsteuer) zu vergeben.

5. Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Auen werden beauftragt und ermächtigt, den Auftrag für die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung dem Büro Lissak zu einem Angebotspreis von 2.230,95 € netto bzw. 2.587,90 € brutto (bei 16% Mehrwertsteuer) zu vergeben.

6. Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Auen werden beauftragt und ermächtigt, den Auftrag für die geophysikalische Prospektion der Firma GGH Solutions in Geosciences GmbH aus Freiburg zu einem Angebotspreis von 7.798,40 € netto bzw. 9.046,14 € brutto (bei 16% Mehrwertsteuer) zu vergeben.

7. Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Auen werden beauftragt und ermächtigt, den Auftrag für den Städtebaulichen Entwurf dem Büro mquadrat zu einem kalkulierten Angebotspreis von 27.402,38 € netto bzw. 31.786,76 € brutto (bei 19% Mehrwertsteuer) zu vergeben.

8. Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Auen werden beauftragt und ermächtigt den Auftrag für den Bebauungsplan dem Büro mquadrat zu einem kalkulierten Angebotspreis von 44.265,90 € netto bzw. 51.348,44 € brutto (bei 19% Mehrwertsteuer) zu vergeben.

9. Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Auen werden beauftragt und ermächtigt den Auftrag für den Umweltbericht dem Büro mquadrat zu einem Angebotspreis von 13.650,00 € netto bzw. 16.243,50 € brutto (bei 19% Mehrwertsteuer) zu vergeben.

10. Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Auen werden beauftragt und ermächtigt den Auftrag für die Projektsteuerung dem Büro mquadrat zu einem vorläufig gedeckelten Angebotspreis von 20.000,00 € netto bzw. 23.800,00 € brutto (bei 19% Mehrwertsteuer) zu vergeben.

11. Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Auen werden beauftragt und ermächtigt dem Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung zuzustimmen.

 

Vorbereitung der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Lautertal
- Beschluss Haushaltsplan 2020
- Beauftragung der Vertreter des Zweckverbandes

Der Haushaltsplan 2020 des Zweckverbands Gewerbepark Lautertal wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils am 21. Juli 2020 beschlossen. In der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbepark Lautertal am 28. Juli 2020 konnte jedoch aufgrund fehlender Mehrheit kein positiver Beschluss gefasst werden. Der Haushaltsplan 2020 wurde deshalb entsprechend des Antrags der Stadt Süßen wie folgt geändert:

1. Grunderwerb 2020: 2.000.000 € statt 2.400.000 €

2. Veräußerung 2021: 45.000 m² statt 60.000 m²

Die Aufwendungen 2020 werden mit der Umlage im Ergebnishaushalt aus dem Jahr 2019 verrechnet. Am Ende des Jahres 2020 wird ein Überschuss vorgetragen bzw. ein Bedarf durch eine Betriebs- und Verwaltungskostenumlage gedeckt.

Die Vertreter der Gemeinde Gingen an der Fils in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbepark Lautertal wurden einstimmig beauftragt und ermächtigt, dem Haushaltsplan 2020 des Zweckverbands Gewerbepark Lautertal zuzustimmen.

 

Alternative Planung Hochwasserschutz Marrbach
- Sachstandsbericht

- Beauftragung weiteres Fachbüro

Der Ausbau des Marrbachs ist schon länger auf der Agenda der Gemeinde, um die Hochwasserprobleme am Marrbach zwischen Bahndurchlass und Einmündung in die Fils zu beseitigen. Ziel des Ausbaus des Marrbachs ist es, die Bereiche nördlich des Marrbachs in Richtung des Gewerbegebiets „Untere Schorteile“ und im Gewerbegebiet selbst hochwasserfrei zu bekommen. Es ist vorgesehen, dass der Bahndurchlass durch die Bahn selbst umgebaut wird. Die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu er-warten ist (HQ100), gelten gemäß § 65 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf.

Bereits im Jahr 2012 wurde vom Ingenieurbüro Hydrotec, das die Hochwassergefahrenkarten für den Bereich berechnet hatte, eine Machbarkeitsstudie zum möglichen Ausbau des Marrbachs erstellt. Als Fazit wurde damals festgestellt, dass der Ausbau des Marrbachs mit den 4 Brücken bzw. Durchlässen grundsätzlich möglich wäre.

Daraufhin wurde im Jahr 2013/2014 das Büro Klinger und Partner, damals noch Büro Pressel und Molnar, Herr Manfred Feyrer, mit der Ausarbeitung einer Vorentwurfsplanung beauftragt. Da das Büro damals auch die Planung der Lärmschutzwand für das Baugebiet Marrbacher Öschle parallel geplant hatte, und hier eine Überschneidung im Bereich des Bahndurchlasses Donzdorfer Straße bestand, hatte man sich bei der Beauftragung desselben Büros Synergieeffekte erhofft.

Der Planungsauftrag bzw. das Planungsziel der Gemeinde und des Landratsamts Göppingen waren das Ableiten eines möglichen HQ-100 Hochwassers vom Durchlass bis zur Einmündung in die Fils im vorhandenen Gewässergrundstück des Marrbachs. Das Gewässergrundstück des Marrbachs ist teilweise in sehr engen Strukturen geführt, so dass eine Planung des Ausbaus sehr schwierig ist.

Es fanden mehrere sehr intensive Termine und Besprechungen zur Abstimmung einer möglichen Planung mit dem Büro Klinger und Partner sowie Herrn Müller von der Unteren Wasserbehörde, Landratsamt Göppingen, in den letzten Jahren statt. Das Büro Klinger und Partner hat mögliche Planungen sowie auch eine Machbarkeitsstudie zum Durchlass des Marrbachs durch den Bahndamm vorgelegt, die aber von der Unteren Wasserbehörde so nicht anerkannt wurden und somit eine Förderung der Hochwasserschutzmaßnahme nicht möglich gewesen wäre. Die Netto-Herstellungskosten für Gerinneausbau und Anpassung der vier Brückenbauwerke wurden nach der Kostenberechnung vom Büro Klinger und Partner mit 1.140.000 Euro netto errechnet.

Auf Empfehlung und in Abstimmung mit dem Landratsamt Göppingen wurde das Büro Geitz und Partner, Herr Kappich, gebeten, auf Grundlage der bestehenden Vorplanung ein Lösungskonzept für den gesamten Planungsabschnitt zu erarbeiten und ein entsprechendes Honorarangebot nach §§ 38 – 40 HOAI 2013 (Freianlagen) vorzulegen. Weiterhin werden die erforderlichen hydraulischen Untersuchungen mit angeboten. Das Büro Geitz und Partner hat für die Gemeinde im Jahr 2019 den Gewässerentwicklungsplan (GEP) erarbeitet.

Zur Besprechung dieses Angebotes fand vor ca. 2 Wochen ein Abstimmungsgespräch mit dem Büro Geitz und Partner, Herrn Kappich, und der Unteren Wasserbehörde, Herr Müller, statt. Bei dem Gespräch stellte Herr Kappich in einem ersten Eindruck in Aussicht, eine Lösung finden zu können, die von der unteren Wasserbehörde akzeptiert werde. Nur dann besteht auch die Möglichkeit, über die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2015 – FrWw 2015 eine Förderung zum Ausbau des Marrbachs zu bekommen. Die Förderung beginnt bei 20 % und endet bei einer Maximalförderung von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung wird interpoliert und errechnet sich nach den zuwendungsfähigen Ausgabenüber einen Betrag pro Einwohner.

Gemeinsam wurde vorgeschlagen, dass Herr Kappich bei einer Beauftragung bis zur Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 1 – 2 § 40 HOAI) sowie der Wasserspiegellagenberechnung dann eine Aussage dazu treffen kann, ob das gesteckte Planungsziel der hundertjährlichen Hochwasserfreiheit des Marrbach erreicht werden kann. Aufgrund der bestehenden Vorplanungen wurden die Leistungsphasen 1 und 2 um je 1% reduziert angeboten.

Der Planungsbereich beträgt ca. 300 m, da der obere Bereich Bahndurchlass sowie der Unterstrom-Bereich Brunnenstraße bis Fils ausgeklammert werden soll. Die Untere Wasserbehörde ist der Auffassung, dass dieser Unterstrom-Bereich Brunnenstraße so belassen werden kann. Für diesen Bereich geht der Gewässerentwicklungsplan von Nettobaukosten in Höhe von ca. 480.000,00 Euro aus. Daraus ergeben sich dann Planungskosten in Höhe von 20.358,11 Euro brutto.

Das Büro Geitz und Partner, Stuttgart wurde durch einstimmigen Beschluss mit den Planungen Leistungsphase 1 und 2 nach § 40 HOAI sowie der Wasserspiegellagenberechnung zu einer Honorarsumme in Höhe von 20.358,11 Euro brutto beauftragt.

 

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte/ B10“ Gingen/ Fils

- Änderung der städtebaulichen Zielsetzungen/ Maßnahmenplan südwestlich der Hindenburgstraße

Für den Antrag zur Aufnahme der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte / B 10“ in das Förderprogramm Städtebausanierung des Landeswurde in den Jahren 2017/ 2018 von der Landsiedlung BW gemeinsam mit dem Runden Tisch, dem Büro Netzwerk für Kommunikation und Planung Sippel und Buff sowie der Verwaltung ein Maßnahmenkonzept erarbeitet. Damals wurden sogenannte „Lupen“ gebildet, bei denen man die Maßnahmen bzw. Planungsschwerpunkte sah. Im Bereich der 5. Lupe (Flurstück-Nr. 22/3) wurde festgelegt, dass in diesem Bereich die Stärkung der südlichen Raumkante entlang der Hindenburgstraße durch Modernisierung der Bestandssubstanz und Neubau als städtebauliches Pendant gegenüber der heterogenen Raumkante auf vor der Nordseite erreicht werden soll. Zwischenzeitlich wurden weitere Überlegungen und Planungen angestellt, wie u. a. geplante Baugebiete erschlossen werden können und wie eine Bebauung entlang der Hindenburgstraße neu geordnet und gestaltet werden kann. Mit der Änderung soll eine ergänzenden Erschließungsoption in die Tiefe nach Süden zur Erschließung weiterer wohnbaulicher Flächen südlich der Hindenburgstraße eröffnet werden. Des Weiteren ist mit der Änderung des Maßnahmenkonzepts eine Neuordnung und eine Neubauoption an der Hindenburgstraße möglich. Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, das Maßnahmenkonzept entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu ändern.

Das Maßnahmenkonzept, das in den Jahren 2017/2018 erarbeitet worden ist, wurde im Bereich der 5. „Lupe“ für das Flurstück-Nr. 22/3 entsprechend der Anlage geändert.

 

Bekanntgaben und Anfragen

  • Trinkbrunnen am Wanderweg
  • Abriss Scheune nahe Kirchenmauer

Trinkbrunnen am Wanderweg

GR Mank gab die Anfrage weiter, ob man am Rundwanderweg einen Trinkbrunnen anbringen könnte. BM Hick meinte, das sei gar nicht so einfach zu machen, da das Wasser natürlich Trinkwasserqualität haben müsse. Die Idee wurde aufgenommen, ob eine Umsetzung möglich ist, war nicht klar.

Abriss Scheune nahe Kirchenmauer

GRin Alex wollte sich versichern, dass beim Abriss der Scheune nahe der evangelischen Kirchenmauer diese nicht in Mitleidenschaft gezogen werde. BM Hick versicherte, der Schutz der denkmalgeschützten Mauer sei garantiert und das Bauwerk werde beim Abriss nicht tangiert.