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Fälligkeit der Wasser- und Entwässerungsgebühren sowie der Grundsteuer und Gewerbesteuer für das 4. Quartal 2024
Artikel vom 07.11.2024
Am 15.11.2024 sind die nachstehenden, an die Gemeindekasse Gingen an der Fils zu entrichtenden Gebühren und Steuern zur Zahlung fällig:
1.Wasser- und Entwässerungsgebühren
Abschlagszahlung in der Höhe, wie sie im letzten Gebührenbescheid festgesetzt worden ist.
2. Gewerbesteuer
Vorauszahlungsrate in der Höhe, wie sie im letzten Gewerbesteuerbescheid festgesetzt worden ist.
3. Grundsteuer
Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im letzten Grundsteuerbescheid oder im letzten Grundsteuer-Änderungsbescheid zu entnehmen ist.
Wir bitten Sie, die Steuern termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung ihrer Konten Sorge zu tragen.
Ihr Bürgermeisteramt