Gingen an der Fils (Druckversion)
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Aus dem Gemeinderat berichtet....

Autor: Martina Manz
Artikel vom 11.02.2021

Bericht GR Sitzung vom 26.01.2021

Kita Sonnenschein

- Neukonzeption Sommerkita

Die Sommerferienbetreuung der Kita Sonnenschein hatte im Jahr 2020 aus personellen Gründen und wegen der Corona-Pandemielage maximal bis 13:30 Uhr statt bis 16:00 Uhr stattgefunden. Auch im Jahr 2021 soll die Ferienbetreuung im Sommer auf 13:30 Uhr begrenzt werden.

Die Kita Sonnenschein bietet eine „ganzjährige Öffnungszeit“ an. Die Eltern haben die Möglichkeit, in allen Ferien, auch in den sechswöchigen Sommerferien, eine Betreuung in gewissem Umfang in Anspruch zu nehmen. Vergangenes Jahr galt es, Infektionsketten einzugrenzen und im Notfall möglichst gut nachzuvollziehen. Dafür sollte in den Kitas einrichtungsintern so wenig Personalwechsel in den Kita-Gruppen stattfinden, wie möglich. Dass Erzieher*innen gruppenübergreifend zusammengefasste Kinder betreuen, war nicht möglich. Zudem galt es, keine wechselnden Springkräfte von Extern zur Betreuung hinzuzuziehen. In den Vorjahren waren die externen Aushilfskräfte für die Sommerferienbetreuung regelmäßig nötig gewesen, um die Betreuung bis 16:00 Uhr stemmen zu können.

Im Jahr 2021 gilt nach wie vor die Pandemiesituation. An den Personalressourcen der Kita Sonnenschein hat sich nichts verändert. Zudem bestehen weitere Gründe, die für eine erneute zeitliche Eingrenzung der Ferienbetreuung im Sommer auf 13:30 Uhr sprechen. Kitaleitung Tanja Eberhardt war in der Sitzung anwesend, um dem Gremium den Sachverhalt zu erläutern.

Frau Eberhardt erinnert sich, dass man sich erst mit dem Anstieg der Ganztagesbetreuungszahlen vor einigen Jahren entschlossen habe, für die „GT-Kinder“ die Ferienbetreuung bis 16:00 Uhr anzubieten. Stand heute gibt es immer noch Nachfrage nach Ganztagesbetreuung, es hätten aber die meisten Familien die Frühbetreuung (7:30 Uhr – 13:30 Uhr) gebucht. Die Mehrheit sei aus diesem Grund von der Änderung der Betreuungszeit nicht tangiert.

Eberhardt führt aus, dass das Kita-Team noch vor einigen Jahren aus vielen jüngeren Personen ohne eigene Kinder bestanden habe. Heute hingegen seien viele Teilzeitkräfte mit Klein- oder Schulkindern im Kollegenkreis. Die Zeiten hätten sich auch in anderen Belangen geändert. So seien die Kita-Gruppen vor einigen Jahren nie am Belegungslimit gewesen, wohingegen man heute in der Überbelegung sei. Die Kitaleitung sprach deshalb für die erneute Einschränkung der Ferienbetreuungszeit im Sommer 2021 auf 13:30 Uhr aus. Sie betonte ausdrücklich, dass die Kita den Eltern die Flexibilität der Betreuung beibehalten wolle. So solle nach wie vor in allen sechs Wochen Betreuung angeboten werden.

GRin Soukup konnte nachvollziehen, dass sich die Lage für die Erzieher*innen über die Jahre stark verändert hat und teils schwieriger geworden ist. Sie hakte nach, ob die Eltern bislang über das Vorhaben informiert seien. Frau Eberhardt meinte, die gesamte Elternschaft habe sie noch nicht angesprochen. Allerdings habe sie ein Feedback der Elternvertreter eingeholt. Diese hätten grünes Licht gegeben. Ein Elternbrief sei geplant, wenn der Gemeinderat sein Einverständnis gebe.

GR Engel konnte die Lage nachvollziehen und sprach sich dafür aus, die Betreuungszeit anzupassen. Auch GRin Alex und GR Mank waren der Ansicht. Alle Fraktionen nahmen den Sachverhalt zur Kenntnis und konnten ihr Einverständnis geben. Dem Gremium war es aber wichtig, dass der Bedarf der Eltern regelmäßig reflektiert werde. Gegebenenfalls sei es in Folgejahren möglich und nötig, die Sommerferienbetreuung wieder auf 16:00 Uhr zu erweitern. Die Kitaleitung versicherte, das sei auch im Sinne des Kita-Teams. Man werde die Sache beobachten und zu gegebener Zeit auf die Eltern zugehen, um Rückmeldungen einzuholen.

GR Deger lobte das fantastische Kinderbetreuungsangebot in Gingen. Jede Einrichtung habe Alleinstellungsmerkmale. Eine ganzjährige Öffnungszeit wie in der Kita Sonnenschein kenne er zudem aus keiner anderen Einrichtung.

Die Sommerferienbetreuung der Kita Sonnenschein wird nach Kenntnisnahme und Zustimmung des Gemeinderates im Sommer 2021 maximal bis 13:30 Uhr angeboten werden.

 

Bericht aus dem Planungsbeirat Neubau Hohensteinhalle

BM Hick gab die Rückmeldung, der digitale Auftakt der Planungsbeiratssitzungen am 18.01.2021 habe gut funktioniert. Auf den ersten Versand der Fragebögen zum Thema Sport habe es bereits einen guten Rücklauf gegeben. Am 28.01.21 erfolgt die nächste digitale Sitzung zum Thema Sport. Das Protokoll der Sitzung sowie die Präsentationen werden anschließend auf der Homepage eingestellt und im Mitteilungsblatt abgedruckt. Am Dienstag den 16. Februar werde eine weitere Online-Sitzung zum Thema Kultur und Veranstaltungen stattfinden.

 

Landtagswahl am 14.03.2021

- Stand der Vorbereitungsarbeiten und Einteilung der Wahlbezirke

Am 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt, deren örtliche Organisation in die Zuständigkeit der Gemeindebehörden fällt. Es ist vorgesehen, die Wahlhelfer/innen vorwiegend aus dem Pool der Mitarbeiter/innen der Gemeinde Gingen zu gewinnen. Die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter werden in einer kurzen Wahlschulung über den Ablauf der Wahlhandlung sowie über die Ermittlung des Wahlergebnisses informiert werden. Seit der Reduzierung der Wahlbezirke im Jahr 2017 werden regelmäßig 3 Urnenwahlbezirke sowie ein Briefwahlbezirk gebildet. Bei der Festlegung der Urnenwahlbezirke für diese Landtagswahl sollen unter Beachtung der notwendigen Corona-Regeln die Lokalitäten von einem Wahllokal abgeändert werden. Die Wahllokale werden jeweils so eingerichtet, dass ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist.

Folgende Wahlbezirke sind vorgesehen:

Urnenwahlbezirke:

  1. Wahlbezirk 00101 

Kindertagesstätte Sonnenschein, Hauffstraße 22

  1. Wahlbezirk 00102

Rathaus, Bahnhofstraße 25, Erdgeschoss, Zimmer 14

  1. Wahlbezirk 00103

Hohensteinschule, Wilhelmstraße 70, Erdgeschoss, Mehrzweckraum

Briefwahlbezirk:

Wahlbezirk 900-01

Rathaus, Bahnhofstraße 25, Obergeschoss, Zimmer 20

Die Gemeindeverwaltung wird ein Hygienekonzept für die Durchführung der Wahl erarbeiten. Entsprechende Vorgaben und Empfehlungen werden von der Landeswahlleitung zur Verfügung gestellt.

 

Einbringung Haushalt 2021

Bürgermeister Hick brachte gemeinsam mit dem Gemeindekämmerer Burger den Haushalt ein. Die Haushaltsrede von BM Hick wurde bereits in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblatt abgedruckt. Kämmerer Patriz Burger stellte dem Gremium mit einer Präsentation der wichtigsten Daten sehr übersichtlich die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 vor. Der Rat nahm die Haushaltseinbringung zur Kenntnis. Der Redebeitrag des Bürgermeisters, die Präsentation des Kämmerers und der Haushaltsplanentwurf 2021 mit Eigenbetrieb Wasserversorgung kann auf der Homepage der Gemeinde im Ratsinformationsdienst aufgerufen und eingesehen werden.

 

Fortschreibung Eigenkontrollverordnung 2. Wiederholungsprüfung

- Auftragsvergabe Ingenieurleistungen
- Auftragsvergabe Befahrungsleistungen

Im Jahr 2010 wurde die erste Wiederholungsprüfung des Kanalsystems in der Gemeinde Gingen durchgeführt und ein Sanierungskonzept für das gesamte Kanalsystem erstellt. Gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) sind schadhafte Kanäle alle zehn Jahre erneut zu überprüfen. Das Sanierungskonzept sollte bereits alle acht Jahre überprüft werden. In der Zwischenzeit sanierte Kanäle oder unbeschädigte Kanäle sind alle 15 Jahre erneut zu überprüfen. Am 21. Juli 2020 wurde das Thema bereits im Gemeinderat behandelt. Aufgrund der finanziellen Situation wurde die Veraltung beauftragt die Leistungen auf ein Minimum zu reduzieren sowie ein weiteres Angebot für die Ingenieurleistungen einzuholen. Die Angebote liegen inzwischen vor.

1. Ingenieurbüro Fitz Spieth GmbH         23.248,35 €
2. Bieter                                                   23.408,49 €

Des Weiteren wurde die Firma Elmar Müller GmbH aus Deggingen, welche bereits mit der jährlichen Kanalreinigung beauftragt ist, zur Abgabe eines Angebots für die TV-Befahrung aufgefordert. Dieses liegt inzwischen ebenfalls vor. Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation wurde vereinbart, dass die TV-Befahrung auf die Jahr 2021 und 2022 aufgeteilt wird. Da vor der TV-Befahrung zwingend eine Kanalreinigung erfolgen muss wurde die für Dezember geplante Kanalreinigung ausgesetzt. Diese soll nun zusammen mit der TV-Befahrung erfolgen, ansonsten wäre diese Leistung doppelt angefallen.

Das Angebot der Firma Elmar Müller GmbH für die TV-Befahrung von 12.700 m (50 % der Kanalstrecke) wurde deshalb in zwei Position aufgeteilt

1. Kanalreinigung                           15.458,10 €
2. TV-Befahrung                             38.729,56 €

Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Punkte:

1. Der Auftrag für die ingenieurtechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der zweiten Wiederholungsprüfung des Kanalsystems wird zum Angebotspreis von 23.248,35 € an das Ingenieurbüro Fritz Spieth GmbH aus 73730 Esslingen vergeben.
2. Der Auftrag für die Kanalreinigung von 12.700 m wird zum Angebotspreis von 15.458,10 € an die Firma Elmar Müller GmbH aus 73326 Deggingen vergeben.
3. Der Auftrag für die TV-Befahrung von 12.700 m sowie die Schachtinspektion von 425 Schächten wird zum Angebotspreis von 38.729,56 € an die Firma Elmar Müller GmbH aus 73326 Deggingen vergeben.

 

Satzung zur Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS)

Betroffen von der Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung ist der Kostenersatz für die eingesetzten Fahrzeuge, die im Kostenverzeichnis als Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung enthalten sind. Im vergangenen Jahr hat die Feuerwehr das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10 in Betrieb genommen. Im Gegenzug dafür wurde das LF 16 ausgemustert. Beim neuen LF 10 handelt es sich um ein genormtes Fahrzeug, das nach den Pauschalsätzen der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr vom 18. März 2016 verrechnet wird. Hierfür wird gemäß §1 I Nr. 9 für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 ein Verrechnungssatz von 120 € pro Stunde erhoben. Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung ist an den aktuellen Bestand der Fahrzeuge anzupassen. Es entfällt das Fahrzeug LF 16, neu hinzugefügt wird das Fahrzeug LF 10.

Der Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gingen an der Fils (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS) wurde einstimmig zugestimmt.

Bekanntgaben und Anfragen

  • IKG Auen
  • Anschlussunterbringung von Flüchtlingen
  • Corona Impf-Information

IKG Auen

Bürgermeister Hick bedauert, dass wegen einer Befangenheit die Beschlussfassung für die interkommunale Entwicklung von der Stadt Süßen neu gefasst werden muss. Er vertraut aber darauf, dass es bei dem bisherigen Willen und Engagement bleibt. Allerding wird dieser Beschluss nicht vor Ende März erneuert werden können, da die Stadtverwaltung Süßen in Bezug auf die aufkommenden Diskussionen und Forderungen einen runden Tisch mit den Kritikern und dem Gemeinderat einberufen möchte. Zudem soll die breite Öffentlichkeit nochmals über das Vorhaben informiert werden. Aus diesem Grund muss die geplante Klausurtagung der Gemeinderäte Süßen und Gingen zur weiteren Entwicklung des IKG Auen am 19.03.2021 abgesagt werden. Sollte die Stadt Süßen wider Erwarten sich aus der gemeinsamen Entwicklung verabschieden wird die Gemeinde Gingen unverzüglich die Planungen für die Realisierung eines eigenen Gewerbegebiets  in der Unteren Steingrube beginnen.

Anschlussunterbringung von Flüchtlingen

BM Hick berichtete, dass nach dem Verteilungsschlüssel des Landkreises die Gemeinde Gingen Stand Februar 2021 zwei Personen in Anschlussunterbringung aufnehmen müsse. Im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden im Landkreis sei das eine niedrige Bilanz und Gingen habe sein Soll gut erfüllt. Aus Sicht des Bürgermeisters seien zuerst Gemeinden mit der Aufnahme dran, die noch weit über 10 Personen unterzubringen haben. Gingen könne hier nach wie vor entspannt sein.

Corona Impf-Information

Alle Bürger*innen, die im Jahr 2021 das 80. Lebensjahr vollenden, erhielten in den vergangenen Tagen ein gemeinsames Informationsschreiben der Gemeinde und des Landkreises. Dies sei eine kreisweite Aktion gewesen, um Transparenz zu schaffen. Im Schreiben wurde über die Impfberechtigung ab Vollendung des 80. Lebensjahres und den Ablauf der Terminvergabe informiert. Dabei habe man alle Bürgerinnen und Bürger die älter als 80 Jahre sind und alle die in 2021 80 Jahre alt werden berücksichtigt. Es ist aber zu beachten, dass die Impfberechtigung erst ab dem 80. Geburtstag (Vollendung des 80. Lebensjahrs) besteht. Bürgermeister Hick berichtete, es hätten einige Personen wegen Rückfragen zum Thema im Rathaus angerufen. Die häufigsten Anliegen der Bürger*innen seien gewesen, „Was, wenn man nicht mobil ist?“, „Was muss man zum Termin mitbringen?“ oder „Darf eine Begleitung mitkommen?“. Die Gemeindeverwaltung informiere und unterstütze die Betroffenen gerne auch weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Gingen an der Fils gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Gingen an der Fils wenden.

Kontakt

Gemeinde Gingen an der Fils
Bahnhofstraße 25
73333 Gingen an der Fils

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07162 9606-7011
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