Neuigkeiten
Gemeinderatsitzung vom 24.03.2026
Erstelldatum16.04.2026
Gemeinderatsitzung vom 24.03.2026
Bürger fragen
Parkscheibenpflicht vor Physiopraxis Eger, Bahnhofstraße Ecke Lindenstraße
Eine Bürgerin fragte wegen der neuen Beschilderung „Parkscheibenpflicht“ vor der Physiopraxis Eger nach. Sie wollte wissen, ob das Verkehrszeichen nicht vor die Plätze gehängt werden müsse. BM Hick gab dem recht. Man habe das bereits auf dem Schirm. Es müsse noch eine Möglichkeit zur Befestigung an der richtigen Stelle geschaffen werden. Das werde in der kommenden Zeit angegangen.
Geplante Baustelle Ortseingang Hindenburgstraße
Eine Anwohnerin der Hindenburgstraße erkundigte sich wegen der dieses Jahr anstehenden Baustelle am Ortseingang aus Süßen kommend. Es ging darum, ob es für die Anlieger trotz Sperrung eine Möglichkeit geben wird, mit dem PKW zu passieren sowie in dem Bereich zu parken. BM Hick erklärte, man habe die Anlieger noch nicht darüber informiert, wie der Verkehr während der Baustelle geregelt werde. Die Ausschreibung der Bauleistungen laufe derzeit noch. Das bedeutet, man wisse den genauen Zeitraum der Maßnahme schlicht noch nicht. Entsprechend könne man dazu zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage machen. Man habe keine halbgaren Informationen weitergeben wollen. Der Bürgermeister gab an, die Baustelle werde voraussichtlich rund ein Jahr lang dauern.
Ein anderer Bürger hatte auch zu diesem Thema eine Frage. Nach der letzten GR-Sitzung Ende Februar habe in der Geislinger Zeitung gestanden, dass für die Dauer der Baustelle eine Einbahnstraßen-Umleitung über einen Feldweg hinter den Häusern entlang angedacht ist. Außerdem sei berichtet worden, die Verwaltung habe bereits mit allen privaten Eigentümern dieser Streckenabschnitte des Feldwegs gesprochen und diese seien einverstanden. Der Bürger meinte, er kenne aber Personen, die damit nicht einverstanden seien. Er regte daher an, dass man das in der Zeitung richtigstellen solle. BM Hick führte dazu aus, dass man tatsächlich mit allen bis auf einen Eigentümer gesprochen habe. Die Gemeinde versuche in der Tat, alle Möglichkeiten zu prüfen, um den Anliegern für die Bauzeit eine möglichst problemlose Anbindung zu ihren Grundstücken zu ermöglichen. In diesem Fall sei man auf das Einverständnis aller Beteiligten angewiesen. Wenn das nicht klappe, müsse man sich etwas anderes überlegen. Baustellen brächten immer Einschränkungen für die Anlieger mit sich, so der Bürgermeister. Eine finale Vereinbarung mit den betreffenden Personen werde die Gemeindeverwaltung jedenfalls schriftlich schließen. Eine Rücknahme der veröffentlichten Presseinformation würde aus Sicht des BM zu noch mehr Verwirrung führen, daher sah er davon ab das anzustoßen.
Genehmigung der Niederschriften vom 24.02.2026
Die Niederschriften wurden wie vorgelegt einstimmig beschlossen.
Information zu laufenden Bauvorhaben
Baustelle Hochwasserschutz Marrbach - Brunnenstraße
Kämmerer Burger berichtete, der untere Teil des Ausbaus Marrbach zwischen Brunnenstraße und dem Teilweg ist fertig. Diese Woche solle noch das Feldwegebauwerk abgebrochen werden.
Obwohl man noch vier Wochen in Verzug ist, sei man wieder gut im Zeitplan, so Burger. Zum 31.12.2026 soll die Maßnahme komplett abgeschlossen sein. Die Umleitung des Verkehrs Brunnen- und Brückenstraße werde bald aufgehoben. BM Hick meinte, man könne noch diese oder kommende Woche damit rechnen, dass die Sperrung aufgelöst wird. Er bemerkte aber, dass die Gehwege im Baubereich noch nicht direkt genutzt werden können. Es fehlten noch Geländer an Bereichen zum Marrbach hin. Bis diese montiert seien, werde man die Flächen absperren.
Wahl eines Gemeinderatsmitglieds zur Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters (§42 Abs. 6 GemO)
BM Hick war befangen und nahm im Zuhörerbereich Platz. GR Staffa übernahm die Sitzungsleitung.
Bei einer Enthaltung wurde folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat wählte die Erste stellvertretende Bürgermeisterin, Gemeinderätin Gudrun Soukup für die Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters. Im Falle ihrer Verhinderung erfolgte die Vereidigung und Verpflichtung durch den Zweiten stellvertretenden Bürgermeister, Gemeinderat Klaus Staffa.
Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gymnastikraum in der Kita Sonnenschein
Der Gymnastikraum im Kindergarten Sonnenschein wird neben der Belegung durch den Kindergarten und der Kita auch von der Volkshochschule für Yoga und Sportkurse genutzt. Aufgrund der vermehrten Nachfrage nach Räumen für die Durchführung von Gesundheitskursen und anderen Aktivitäten wäre die Nutzung der Räumlichkeit auch für andere Gruppen (z.B. Vereine, Kursanbieter oder Privatpersonen) denkbar.
Zur rechtssicheren und einheitlichen Regelung der Nutzung ist der Erlass einer Benutzungs- und Gebührenordnung erforderlich.
Die Benutzungsgebühren wurden bewusst nicht auf der Grundlage einer eigenen Gebührenkalkulation festgesetzt, sondern analog zu den Entgelten des Gymnastikraums der BOSIG-Hohensteinhalle in vergleichbarer Größe.
Ziel ist dabei, eine Konkurrenzsituation zwischen dem Gymnastikraum im Kindergarten und der Halle zu vermeiden und eine einheitliche Gebührenstruktur für vergleichbare Nutzungen sicherzustellen.
Die Gemeinde macht damit von Ihrem nach § 13 KAG Baden-Württemberg bestehendem Ermessen Gebrauch. Eine vollständige Kostendeckung ist nicht beabsichtigt; die bewusste Unterdeckung ist rechtlich zulässig und sachlich begründet.
Der Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gymnastikraum in der Kita Sonnenschein in der vorliegenden Fassung wurde einstimmig zugestimmt.
Kanalsanierung
- Auftragsvergabe
Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2024 wurde das Ingenieurbüro Fritz Spieth aus Esslingen mit den Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der geplanten Kanalsanierung (Inlinersanierung in geschlossener Bauweise) im Jahr 2026 beauftragt.
Die Ausschreibung wurde am 06.02.2026 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Submission fand am 03.03.2026 statt. Beim Submissionstermin lagen vier Angebote vor. Diese wurden vom Ingenieurbüro Fritz Spieth geprüft.
Es wurde folgendes einstimmig beschlossen:
Die Nebenangebote Nr. 1 und Nr. 2 der Fa. Swietelsky-Faber GmbH werden nicht gewertet. Der Auftrag für die Kanalsanierung 2026 wird zum Angebotspreis in Höhe von 39.578,36€ an die Firma Swietelsky-Faber GmbH aus 73066 Uhingen vergeben.
Feststellung des Jahresabschlusses 2023
- Kämmereihaushalt
Auf Grund von §95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit den vorgestellten Werten durch einstimmigen Beschluss fest.
Haushaltsplan 2026 sowie Wirtschaftsplan 2026 der Gemeindewasserversorgung
- Stellungnahme der Fraktionen
- Satzungs- und Feststellungsbeschluss
Der Haushaltsplan für das Jahr 2026, einschließlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung, wurde am 24.02.2026 durch die Verwaltung eingebracht.
Die voraussichtliche Liquidität zum Ende des Finanzplanungszeitraums verbessert sich leicht von 464.619 € auf 487.619 €. Die Kreditaufnahme musste im Vergleich zur Haushaltseinbringen um 100.000 € auf 2.400.000 € erhöht werden. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung haben sich keinerlei Änderungen im Vergleich zur Einbringung ergeben.
Seitens der Gemeinderatsfraktionen wurden auf die Einbringung des Haushalts hin Stellungnahmen und Anträge formuliert. Die von der Verwaltung als empfehlenswert eingestuften Haushalts-Anträge der Fraktionen wurden in eine Änderungsliste aufgenommen. Seit der Haushaltseinbringung mussten zudem einige Positionen im Haushaltsplan angepasst werden. Diese wurden teilweise bei der Einbringung bereits erläutert und sind ebenfalls in der Änderungsliste aufgenommen.
Die Vorsitzenden der Gemeinderats-Fraktionen hielten ihre Haushaltsreden bzw. äußerten sich kurz zu ihren Haushaltsanträgen für 2026. Kämmerer Burger stellte anschließend die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Haushaltsanträgen vor.
Der Gemeinderat beschloss die vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 einstimmig.
Weiterbau der B10
- Information zum aktuellen Planungsstand
BM Hick zeigte dem Gremium und den anwesenden Personen aus der Bürgerschaft eine Präsentation über den Planungsstand zur B10. Die Daten seien am 18.11.2025 vom Regierungspräsidium (RP) in einem Besprechungstermin den betroffenen Bürgermeister*innen vorgestellt worden.
Die Präsentation zeigte chronologisch die umgesetzten und geplanten Maßnahmen auf. Zudem waren Pläne des geplanten Streckenverlaufs enthalten. Die statistisch erhobenen Verkehrszahlen wurden zugrunde gelegt – allerdings mit dem Hinweis vom RP, dass zurzeit bereits neue Zahlen erhoben werden.
BM Hick bezog sich auf eine geplante Grünbrücke. Diese löse aus, dass ein großes Gebiet zwischen Gingen und Kuchen bis zum Hohenstein als Ausgleichsfläche gelten soll. Nach Planung des RP sollen dort idealerweise Acker- und Kleingartenflächen in Streuobstwiesen verwandelt werden. Um das umsetzen zu können, müsste die Straßenbauverwaltung aber erst ins Eigentum aller dieser Flächen kommen. Das halte der Bürgermeister für unwahrscheinlich.
GR Gunzenhauser fragte dazu, ob Eigentümer für diese Ausgleichsflächen rechtlich „enteignet“ werden könnten. Bei Straßenflächen sei das teilweise ja der Fall. Das sei für Ausgleichsflächen rechtlich nicht so einfach, grundsätzlich aber nicht ausgeschlossen.
Bekanntgaben und Anfragen
Anschlussunterbringung Geflüchteter
BM Hick gab an, man müsse zurzeit 15 Personen unterbringen, für die man keinen Platz habe. Er befinde sich aktuell im Austausch mit dem Landratsamt für eine Lösung. Zur gegebenen Zeit bringe er das Thema wieder mit in den Gemeinderat.
Seniorenwohnanlage St. Barbara, Friedrichstraße
Der Bürgermeister informierte, der Bauantrag für die Wohnanlage sei zwischenzeitlich eingegangen.
Auseinandersetzung zum Thema „Transparenz“
GR Engel und BM Hick hatten zu TOP 8 eine kontroverse Diskussion um eine Äußerung in der Haushaltsrede der GL geführt. BM Hick hatte bemängelt, dass die GL mehrfach mangelnde Transparenz im Verwaltungshandeln kritisiert habe. Im offenen Brief an die Bürgerschaft zur Bürgermeisterwahl habe er seinerseits Transparenz über namentlich genannte Verantwortliche vermisst.
GR Engel sprach dies im TOP 10 nochmal an.
Er meinte, bezüglich des öffentlichen Briefs der GL könne man jederzeit Kritik gegenüber dem Verein äußern. Natürlich habe er als Vereins- und Gemeinderatsmitglied eine Doppelfunktion. Dennoch war er der Auffassung, dass dieses Thema mit seiner Haushaltsrede nicht zu tun hat; auch wenn er das Thema Transparenz in der Haushaltsrede anspricht. Engel war hinsichtlich des öffentlichen Briefs der Meinung, wenn die Bürgerschaft ein Thema beschäftigt, dann sollte man die gewünschten Infos auch zur Verfügung stellen. GR Engel stellte klar, er werde diese Reaktion nicht dulden und dass Themen ohne Kontext miteinander verbunden werden.
BM Hick nahm dazu Stellung und war der Auffassung, die GL unterstelle „durch die Blume“ gerne anderen mangelnde Information und Transparenz. Das ärgere ihn, denn es sei nicht wahr. Der Bürgermeister stellte fest, dass besagter offener Brief ihm seit der Veröffentlichung massive Diskussionen beschert habe – auch nach der Wahl. Eine Information der Bürgerschaft stehe jeder Fraktion immer zu. BM Hick fand aber, dann sollte diese Information auch die Merkmale der Transparenz erfüllen, die von anderen stets eingefordert würden.
GR Engel widersprach, er habe sich noch nie wegen der mangelnden Transparenz der Verwaltung beschwert. Sein Kommentar habe sich lediglich darauf bezogen, dass eine öffentliche Stellungnahme bezüglich des Themas Bauturbo, Bauvorhaben Hindenburgstraße 55, entfallen sei. Das habe er kritisiert. GR Hofmann stimmte dem zu und betonte, es sei nicht von Transparenz die Rede gewesen, sondern an der nicht erfolgten Stellungnahme.




