Bürgermeisterwahl 2026
Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 01.02.2026
- Das Ergebnis der Bürgermeisterwahl in Gingen an der Fils kann hier aufgerufen werden
Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin (PDF-Dokument, 260,22 KB, 17.12.2025)
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (PDF-Dokument, 285,78 KB, 17.12.2025) für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 01.02.2026 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 22.02.2026
- Einladung öffentl. Sitzung des Gemeindewahlausschusses (PDF-Dokument, 486,17 KB, 17.12.2025)
- Öffentliche Bekanntmachung der Bewerber BM Wahl 01.02.2026 (PDF-Dokument, 169,80 KB, 15.01.2026)
- Öffentliche Bekanntmachung Durchführung BM Wahl (PDF-Dokument, 203,46 KB, 15.01.2026)
- Öffentliche Sitzung der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände (PDF-Dokument, 198,20 KB, 29.01.2026)
- Einladung öffentliche Sitzung Gemeindewahlausschuss 02.02.2026 (PDF-Dokument, 241,23 KB, 29.01.2026)
- Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters am 01.02.2026 (PDF-Dokument, 356,31 KB, 05.02.2026)
Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahl für die Bürgermeisterwahl am 01.02.2026
Falls Sie am Wahltag verhindert sind, besteht die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Auf den Wahlbenachrichtigungsschreiben finden Sie die näheren Informationen zur Briefwahl und den entsprechenden Antrag.
Wahlscheine können bis Freitag, 30.01.2026, 18.00 Uhr beantragt werden. Das Rathaus bzw. unser Bürgeramt ist aus diesem Grund am Freitag den 30.01.2026 auch nachmittags von 14.00 - 18.00 Uhr besetzt. Bitte klingeln Sie am Haupteingang des Rathauses!
Sollte ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt worden sein, kann ein Ersatz–Wahlschein bis Samstag, 31.01.2026, 12.00 Uhr beantragt werden. Auch in diesem Fall ist unser Bürgeramt von 10:00 bis 12:00 Uhr besetzt. Bitte klingeln Sie am Haupteingang des Rathauses!
Bei plötzlicher Erkrankung oder einer Quarantäneanordnung können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragt werden. Bitte melden Sie sich hier unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07162 9606-30.
Stellenanzeige
Die Stellenausschreibung für die Wahl des Bürgermeisters erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Freitag, 21.11.2025.
Die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils erfolgt in der KW 48/2025 (27.11.2025).
Die Anzeige kann hier (PDF-Dokument, 1,17 MB, 25.11.2025) heruntergeladen werden.
Wahlrecht
Wahlberechtigt ist,
wer am Wahltag
1. Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in),
2. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
3. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt,
Personen, die durch Wegzug oder Verlegung ihrer Hauptwohnung das Wahlrecht verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder ihre Hauptwohnung begründe, sind mit der Rückkehr sofort wieder wahlberechtigt. Die Erforderlichkeit einer Mindestwohndauer entfällt in diesen Fällen. Diese Personen werden u.U. nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen, sondern müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Die Gemeinde macht spätestens am 24. Tag vor der Wahl öffentlich bekannt, wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die erst für eine etwaige Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten erst eine Wahlberechtigung, sobald absehbar ist, dass eine Stichwahl stattfindet.
Wahlberechtigt für eine eventuelle Stichwahl sind
1. grundsätzlich alle Personen, die schon für die Hauptwahl wahlberechtigt waren, sofern sie nicht zwischenzeitlich aus der Gemeinde weggezogen sind, die Hauptwohnung aus der Gemeinde wegverlegt haben oder die übrigen Wahlvoraussetzungen nicht mehr vorliegen,
sowie
2. Personen, die bis zum Tag der Stichwahl erstmals die oben genannten Wahlrechts- voraussetzungen erfüllen, werden, wenn sie bei der Aufstellung des Wählerverzeichnisses bekannt sind, in das Wählerverzeichnis mit einem Sperrvermerk für die erste Wahl eingetragen; im Übrigen erhalten sie auf Antrag einen Wahlschein.
Informationen/Formulare Bürgeramt
Informationen für Zugezogene über das Wahlrecht hier (PDF-Dokument, 237,35 KB, 17.12.2025)
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer hier (PDF-Dokument, 242,61 KB, 17.12.2025)





