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Aktuelles aus der Gemeinde

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet

Autor: Sina Schulz
Artikel vom 25.01.2024

Gemeinderatsitzung vom 16.01.2024

Service unter www.gingen.de

Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen

Nutzen Sie die Möglichkeit sich noch vor der Gemeinderatsitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden. 

Bürger fragen

Eine Bürgerin fragte, da im Laufe der Sitzung meist Fragen entstehen, ob es möglich ist, dass man am Ende noch einmal Fragen stellen kann. BM Hick sagt, das sei regulär nicht möglich. Derartige Fragen könnten gern in der folgenden Sitzung gestellt werden, oder aber direkt an die Verwaltung geschickt werden.

Information zu laufenden Bauvorhaben

- Hohensteinhalle

- Gewerbegebiet Untere Schorteile V

Hohensteinhalle
Die Bauarbeiten zur Hohensteinhalle seien im Endspurt. Im Februar finde im Rahmen eines Festwochenendes die Einweihung statt. 

Gewerbegebiet Untere Schorteile V

Zwischen Weihnachten und Neujahr seien keine Bauarbeiten vorgenommen worden, erklärte Kämmerer Burger. Nach der Pause gehe es jetzt dann aber weiter. In einer der nächsten Sitzungen könne er mehr sagen.

Hohensteinhalle

- Namensrecht

Mit der Fertigstellung der neuen Hohensteinhalle entstand die Idee, durch ein besonderes Sponsoring der Verbundenheit der örtlichen und regionalen Wirtschaft mit dem Standort Gingen und der neuen Halle herausgehoben Ausdruck zu verleihen. Mit den damit verbundenen Erlösen soll zudem ein starker finanzieller Anteil zur Unterhaltung der neuen Halle in den nächsten Jahren erreicht werden. Kernstück ist das Namenssponsoring und die zeitliche Übertragung des Namensrechts an der Hohensteinhalle.

Die neue Halle ist eine hervorragende, vielseitige, multifunktionale und flexible Halle, welche den heutigen und zukünftigen Anforderungen gerecht werden wird. Daher ist es äußerst erfreulich, dass mit der BOSIG GmbH mit Standort in Gingen an der Fils eine geradezu ideale, innovative und außergewöhnlich leistungsfähige, weltweit agierende Firma als Namenspartner gewonnen werden konnte. Die besondere und langjährige Partnerschaft soll langfristig auf 10 Jahre ausgelegt werden.

Die Gemeinde Gingen an der Fils ist Eigentümer der neu errichteten Sport- und Kulturhalle (Hohensteinhalle). Der Sponsor unterstützt die Gemeinde im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Ziele bei der Neuerrichtung der Sporthalle und Instandhaltung/Renovierung kommunaler Einrichtungen durch finanzielle Mittel. Vor diesem Hintergrund treffen die Gemeinde und Sponsor folgende Vereinbarung:

Mit der Zahlung eines jährlichen festen und attraktiven Betrags räumt die Gemeinde dem Sponsor das Recht ein, der neu errichteten Sport- und Kulturhalle für die Laufzeit des Vertrages den Namen BOSIG-HOHENSTEINHALLE zu geben.

Dabei wird der Namensbezeichnung BOSIG das Firmenlogo vorangestellt und wird über dem Haupteingang platziert. Der Namensschriftzug wird in gelb/goldener Schriftfarbe ausgeführt. 

Darüber hinaus ist beabsichtigt, für die 6 Umkleidekabinen ebenfalls ein Namensrecht zu vergeben. Großsponsor (Namensrecht Halle) und Nebensponsoren (Namensrecht Umkleiden) werden dann zusätzlich auf einer gemeinsamen Tafel in der Eingangshalle für den Besucher erkennbar dargestellt und auch auf der Homepage der Gemeinde bekanntgemacht. Aktuell liegt die Zusage von drei Nebensponsoren vor. Die Verwaltung ist zuversichtlich, weitere drei Nebensponsoren bis zur Eröffnung der neuen Halle zu gewinnen.

GR Engel kündigte an, er werde sich enthalten und spreche damit für die Meinung seiner Fraktion. Man habe sich mit dem Thema schon seit einer Weile befasst. Natürlich sei die Gemeinde froh über jeden Euro, das sei klar. Es gehe um einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Dennoch habe er Bedenken. Ihm ging es darum, dass im gewerblichen Neubaugebiet „Untere Schorteile V“ bald Flächen zum Verkauf stehen. Er wolle vermeiden, dass der Eindruck entstehe, man bevorzuge die Firma Bosig, weil sie den Hallennamen sponsort. Da es kein Bewerbungsverfahren gegeben hat, bei welchem andere Gingener Firmen Interesse für das Namenssponsoring anmelden konnten, sei er gegen das Vorhaben. Generell sei das Sponsoring eine gute Sache, ihm gehe es aber um Chancengleichheit und Transparenz. 

GR Keller war nicht der Meinung, dass die beiden Themen Namenssponsoring und Gewerbebauplätze miteinander zu tun haben und sagte, er werde definitiv zustimmen. Er fand das Sponsoring sehr positiv. Angesichts der Haushaltssituation der Gemeinde und vielen wichtigen Investitionsbereichen, sei es seiner Meinung nach fahrlässig, dagegen zu stimmen. Er nannte exemplarisch die kostenintensive Kinderbetreuung.

GR Groeneveld meinte, man habe zwar bezüglich der Namensgebung einen Kompromiss gefunden, um den Namesteil „Hohensteinhalle“ beizubehalten; er werde dennoch dagegen stimmen. 

GRin Soukup fand den Zusammenschluss „Bosig-Hohensteinhalle“ gut. Sie hätte es schwer gefunden, wenn die Halle nach 60 Jahren nicht mehr den Titel „Hohensteinhalle“ im Namen trägt. So sei es aber ein guter Weg. Sie betonte, die Gemeinde habe viele Ausgaben und könne froh sein, wenn jemand die Halle sponsort. 

GR Mann erkundigte sich, ob die Firma Bosig nach Ablauf der zehnjährigen Vertragsfrist ein Recht auf Verlängerung des Namensrechtes habe. Das sei nicht der Fall, so BM Hick.

GR Deger fand, an den neuen Namen müsse man sich erst einmal gewöhnen. Gerade in einem Dorf wie Gingen sei so ein Namenssponsoring nicht häufig. Deger nannte bekannte Hallen mit Sponsorennamen: Die Allianz-Arena in München, die EWS-Arena in Göppingen oder aber die Technotherm-Halle in Eschenbach. Diese Namen seien gängig. Und an der Eschenbacher Halle sehe man, dass auch in kleinen Gemeinden so etwas möglich sei. Er war der Ansicht, man könne sich glücklich schätzen, dass sich die Gingener Unternehmer derart beteiligen. Die Einnahme tue Gingen für den Haushalt gut. Entgegen GR Engels Wortmeldung dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass hier Themenbereiche vermischt werden und womöglich gar eine Bevorzugung stattfindet. Der CDU-Fraktion sei es wichtig gewesen, dass beim Sponsoring der Namensbestandteil „Hohensteinhalle“ erhalten bleibt. Wie bei der vorangegangenen Begehung der neuen Halle ersichtlich war, ist die Halle schön geworden. Deger könne mit dem Gesamtkonzept jetzt gut leben und meinte, der Schriftzug des Namens inklusive Logo der Firma Bosig an der Halle sehen stimmig und hochwertig aus.

GR Pozan gab zu, dass er anfangs erst kritisch gewesen sei, was den neuen Namen angehe. Zwischenzeitlich sei er aber überzeugt und werde dem entsprechend zustimmen. Er bewertete das Sponsoring positiv, sowohl für die Gemeinde als auch für das ortsansässige Unternehmen. 

GR Engel erklärte, dass er sich aufgrund der Diskussion im Gremium nun dafür entschieden habe, gegen das Vorhaben zu stimmen, statt sich zu enthalten.

Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung für das Namenssponsoring mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung zu. Die neue Sport- und Kulturhalle wird befristet für 10 Jahre den Namen „BOSIG-HOHENSTEINHALLE“ tragen.

Sanierungsgebiet „Ortsmitte/ B10“ Gingen an der Fils – Erweiterung des Sanierungsgebietes

- Bereich Ortseingang Friedhof

- Bereich Kindertagesstätte Sonnenschein

Friedel stellte das Thema entsprechend der Vorlage vor.

GR Mank fragte, ob die Erweiterung des Gebietes auch die Parkplätze neben dem Feldweg beinhalte. Das sei der Fall, bestätigte der Bürgermeister.

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte - B10“ in Gingen an der Fils wurde einstimmig entsprechend beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, alles Weitere in die Wege zu leiten, insbesondere die Satzung bekanntzumachen.

 

  

Einbringung Haushalt 2024

(Rede Bürgermeister Hick 16.01.2024)

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

auch in diesem Jahr stehen wir nicht unter dem Druck, wegen eines Ausgleichstockantrags den Haushalt vor Ende Januar beschließen zu müssen. Ursprünglich war ein solcher Antrag für den Kita-Ausbau geplant gewesen. Wir sind es aber gewohnt, uns nach den Realitäten auszurichten und verantwortungsvoll zu agieren. Weitere Erkenntnisse haben dazu geführt, dass wir uns für eine gut abgewogene Entscheidung hier mehr Zeit nehmen wollen und müssen. Schließlich wollen wir, dass unsere begrenzten Mittel nicht nur bestens, sondern auch mit der größten Wirkung sowie nachhaltig verwendet und eingesetzt werden.

In der Klausurtagung im letzten November haben wir Sie bereits darauf eingestimmt, dass wir uns bei den bisherigen Zielen neu ausrichten müssen. Dabei sollen die bereits festgelegten Projekte nicht aufgegeben, sondern neu geordnet bzw. priorisiert werden.

Die Zukunftsaussichten haben sich leider eingetrübt. Die stärkere Aufgabenverteilung und Vorgaben der Bundes- und Landesregierung „von oben nach unten“, dabei aber mit einer nicht ausreichenden Finanzausstattung, geht unvermindert weiter. Wir hoffen weiter auf mehr „Beinfreiheit“ für die Kommunen. Auf schlankere Gesetze und Vorgaben, mit welchen wir unsere Gestaltungsräume zurückbekommen. Leider werden zu viele Entscheidungen in Bund und Land nicht bis zum Ende durchgedacht. Wir wünschen, dass man hier mehr auf die Orte der Wirklichkeit, die Städte und Gemeinden, hören würde. Ja, die Kommunen sind es gewohnt, Aufgaben und Herausforderungen pragmatisch und verantwortlich zu lösen. Das darf aber nicht dazu führen, dass ungebremst Gesetze und Vorgaben entstehen, ohne die Umsetzung vor Ort im Blick zu haben. Es entsteht der Eindruck, dass die übergeordnete Politik meint: „Egal was entschieden wird, die Kommunen bekommen das schon irgendwie hin; schließlich war das schon immer so.“ 

Gerade die Themen Asyl und Anschlussunterbringung machen dies sehr deutlich. Seit längerem wird darauf hingewiesen, dass die Grenze der Leistungsfähigkeit hier schon überschritten ist. Auch wir in Gingen wissen heute noch nicht, wie wir die angekündigten und zukünftigen Plätze im Rahmen der Anschlussunterbringung generieren sollen. Und die Unterbringung hat auch Folgewirkungen auf alle anderen Themen wie z.B. Kita-Plätze, Schulplätze oder Integrationsaufgaben. 

Die Gesundheitsversorgung, mit riesigen Defiziten in Deutschlands Kliniken, ist in Schieflage (siehe Berichterstattung zur Alb Fils Klinik und regionalen Häusern in den Nachbarlandkreisen). Anstatt man diese Probleme beherzt anpackt, befasst man sich aktuell mit der Finanzierung der Homöopathie.

Die weltpolitischen Probleme, u.a. mit dem Krieg in der Ukraine und der terroristische Angriff auf Israel mit dem daraus resultierenden Verteidigungskrieg, sind herausfordernd. Europa und Deutschland müssen daher mehr Geld in die Verteidigungsfähigkeit investieren.

Übereilte Politik „mit der Brechstange“, wie dies derzeit im Bund praktiziert wird, nimmt die Menschen nicht mit, sondern überfordert diese. Politische Entscheidungen, z.B. im Energiebereich (Abschaltung der letzten Atomkraftwerke), die in einem Eilzugtempo umgesetzt werden, gefährden den Wirtschaftsstandort Deutschland. Es ist doch nicht zielführend und wenig verantwortlich, dass die günstige Energie abgeschaltet wird und man anschließend die Fehler mit hohen Steuergeldzuschüssen für energieintensive Betriebe kaschiert. Verantwortliche Politik sieht anders aus.

Trotz allen Problemen hat Deutschland noch kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Es muss klar sein, dass nicht alles - und nicht alles gleichzeitig - geht.

Aber auch im Landkreis wurden in den letzten Jahren immer neue Projekte aufgesetzt, welche einen sehr hohen Investitionsbedarf haben. Dieser ungebremste Investitionshunger wirkt sich direkt bei uns vor Ort aus. Auch wenn die Kreisumlage dieses Jahr im Hebesatz stabil bleibt, überweisen wir immer höhere Beträge. Geld, das uns vor Ort fehlt. Dabei haben wir Kommunen für die Klinikfinanzierung in den letzten Jahren schon mitgeholfen, deutliche Rücklagen zu erwirtschaften. Auch der Landkreis muss hier dringend in die Aufgaben- und Ausgabenkritik einsteigen. Mit der Ankündigung, in Zukunft einen höheren Einnahmebedarf über weiter steigende Kreisumlagehebesätze generieren zu wollen, machen es sich Kreis, Landrat und Kämmerer zu einfach.

Gesundheit und ÖPNV sind im Landkreis bereits gesetzt und haben einen sehr hohen, fast ungebremsten, Finanzbedarf. Ein gute Gesundheitsversorgung steht ganz oben und natürlich ist ein guter ÖPNV wichtig. Aber wir sind im ländlichen Raum. Ein an Ballungsgebieten ausgerichteter großzügiger Takt für jeden Teilbereich wird nicht finanzierbar sein. In den Medien wurde gestern eine aktuelle Umfrage zum Thema ÖPNV vorgestellt. Man konnte hören, dass die Bürger bereit sind, für einen guten ÖPNV mehr zu bezahlen. Aber bevor man über immer neue Angebote spricht, wären wir Kommunen sehr dankbar, wenn das Land seine Hausaufgaben im Bestandsangebot erst einmal erfüllen würde. Regelmäßig bleiben unsere Schüler am Bahnhof stehen, da zu wenig Zuggarnituren zur Verfügung stehen. Die Elterntaxis sind fast im Dauereinsatz; zuletzt heute Morgen. 

Braucht es in schwierigen Zeiten dann unbedingt einen millionenschweren Radschnellweg - auch noch zeitgleich mit anderen kostenintensiven Projekten und Aufgaben? Es ist keine Kristallkugel notwendig um zu wissen, dass weiter steigende Kreisumlagen-Hebesätze viele Kommunen im Landkreis überfordern. Zudem wird unsere kommunale Leistungsfähigkeit sehr deutlich dadurch beschränkt.

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnten wir im letzten Jahr vieles was wir uns vorgenommen haben zum Wohle der Bürgerschaft erreichen. Ich verweise hier auf meine Ausführungen aus der letzten Sitzung in 2023.

Sorge bereitet uns im Allgemeinen auch der gesellschaftliche Zusammenhalt. Wenn man die Unzufriedenheit der Bevölkerung bei vielen politischen Problemlagen verfolgt, dann macht sich große Sorge breit. Der Vertrauensverlust in die Politik wird diskutiert und einige sehen die Demokratie in Gefahr. Viele vergessen dabei, dass man in einer funktionierenden Demokratie immer wieder die Möglichkeit hat, durch eine Wahl Veränderungen zu erwirken. Mitzugestalten. In einer Autokratie ist dies nicht möglich und Willkür sind dort Tür und Tor geöffnet. Ja richtig, Demokratie ist schwierig und anstrengend, aber jeder Einzelne ist aufgefordert, sich hier zu engagieren und einen guten Teil beizutragen. Gleichgültigkeit und Desinteresse sind der falsche Weg. Gerade in schwierigen Zeiten ist Mitmachen angesagt. Einfach kann jeder. 

Dieses Jahr ist ein Superwahljahr. Am 9. Juni 2024 wählen wir das europäische Parlament, die Regionalversammlung und den Kreistag sowie unseren Gemeinderat. Gerne ermuntere ich daher erneut zum Mitmachen. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat dort die Möglichkeit, Europa, die Region und die Themen vor Ort aktiv mitzugestalten - Einfluss zu nehmen. Das Wahlrecht ist ein hohes Gut, welches man klug und verantwortungsvoll einsetzen aber auch anwenden sollte.

Gerade Europa hat es uns ermöglicht, dass wir in der Weltgemeinschaft eine starke Stimme haben. Das Bündnis in der Wertegemeinschaft garantiert unseren Wohlstand und Sicherheit. Deutschland auf sich allein gestellt, wäre zu schwach. 

Bei den Regional-, Kreis- und Gemeinderatswahlen gestalten Sie als Wählerinnen und Wähle insbesondere Ihre Heimat mit. Ich wiederhole mich gerne: Zukunft entsteht dort, wo Bereitschaft besteht, mutige Entscheidungen zu treffen und Risiken einzugehen. Mit ständigem Zögern, Zaudern und Bedenken erreicht man das Gegenteil – nämlich Stillstand und Rückschritt sowie Unzufriedenheit.  Am meisten kann man bewirken, wenn man vertrauensvoll und engagiert zusammenarbeitet. Vor allem in schwierigen Zeiten brauchen wir Mutmacher und Engagierte, welche die Gesellschaft zusammenhalten und das Gemeinwohl fördern. Das gelingt am besten in starken Kommunen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern, wie hier in Gingen. Mit Vorbildern aus der Bürgerschaft und zupackenden, entscheidungsfreudigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern.

Ich als Bürgermeister bin sehr stolz, dass uns dies seit Jahren hier vor Ort gut gelingt. Und stolz können wir in Gingen alle sein. Die vorbildliche Bürgerbeteiligung in vielen Projekten, zuletzt der Ersatzneubau der Hohensteinhalle, hat dies eindrucksvoll gezeigt. Hier wollen wir gerne weitermachen und aufzeigen, dass es anders geht. Speziell bei wichtigen interkommunalen Projekten wie der Gewerbeentwicklung, gewinnt man mitunter den Eindruck, dass Bürgerbeteiligung von Einigen nicht als Gestaltungmöglichkeit, sondern als Verhinderungsinstrument angesehen und zweckentfremdet wird. Wir müssen uns alle schon fragen, wohin wir wollen. 

Für Wohlstand muss man arbeiten. Von nichts kommt nichts. Zum Arbeiten braucht es leistungsfähige Firmen, welche auch bereit sind, in die notwendige Transformation zu investieren. Für Transformation braucht es aber Flächen. Wir haben 13 Jahre gebraucht, um nun im Bereich der Unteren Schorteile V eine kleine Gewerbefläche bereitzustellen. Im Landkreis wurde weiteren vorbildlichen interkommunalen Entwicklungen in Bürgerentscheiden eine Absage erteilt. Wirtschaftliche Prosperität ohne Entwicklung wird nicht gelingen. Ohne Flächen kein Wohlstand - bzw. Erhalt des Wohlstands. Wir haben steigende Bevölkerungszahlen und die Bürgerinnen und Bürger brauchen nicht nur Wohnraum, sondern auch möglichst wohnortnahe Arbeitsplätze.

Wir brauchen aber auch wieder mehr Eigenverantwortung der Bürgerschaft. Weg vom Anspruchsdenken. Wir können und wollen doch nicht jedwedes Lebensrisiko in die staatliche Verantwortung übertragen. Hier muss dringend gegengesteuert werden. Eine „Vollkaskomentalität“ ist nicht finanzierbar; so nicht leistbar. 

Wir alle wissen, dass der Wohnraum sehr knapp ist. Wir sind hier in Gingen gemeinsam seit Jahren vorbildlich unterwegs. Die Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet Schulstraße unterstreicht das. Ohne die bekannten schwierigen Rahmenbedingungen wäre hier noch deutlich mehr gelungen. Besonders möge es gelingen, dass mehr leerstehende Wohnungen und Häuser von Privat zur Vermietung angeboten werden. 

Schon in meiner letzten Haushaltsrede habe ich darauf hingewiesen, dass sich unsere Gesellschaft im Allgemeinen auf weitere Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit und auch Wohlstandsverluste einstellen muss. Wir haben das hier vor Ort angesichts der Zuwächse in der Gewerbesteuer (überwiegend Nachzahlungen) in 2023 noch nicht gespürt. Allerdings wird der Haushalt 2024 in Bezug auf das Ergebnis und das Nicht-Erreichen eines positiven Zahlungsmittelüberschusses deutlich machen, dass wir im Haushaltsausgleich von unserer Liquidität - unserem Vermögen – zehren. Dieses würden wir viel lieber für weitere nachhaltige Investitionen einsetzen. Dennoch starten wir zuversichtlich in das neue Haushaltsjahr und werden aus heutiger Sicht auch in den folgenden Jahren wichtige Themen voranbringen können.

Sie erhalten mit dem heutigen Haushaltsplan eine gewohnt solide und umfassende Finanzplanung, die aber aus Sicht der Verwaltung auf die neuen Begebenheiten angepasst wurde. Unsere Finanzen sind bei den aufgeführten bzw. geplanten Maßnahmen und Investitionen, auf die der Kämmerer Herr Burger im Einzelnen noch näher eingehen wird, im Finanzplanungszeitraum geordnet, finanzierbar und leistbar. 

Insbesondere die Kinderbetreuung in Verbindung mit zusätzlichem Personal trägt zu deutlichen Kostensteigerungen bei. Leider sind wir nach wie vor sehr weit von einem Kostendeckungsanteil durch Eltern von 20%, so wie es die Spitzenverbände erreichen wollen, entfernt. Um dies in der Vollkostenbetrachtung zu erreichen, müsste sich die Beteiligung der Eltern nahezu verdoppeln. Eine deutliche Erhöhung der Elternbeiträge in diesem Jahr ist dringend geboten und wir warten auf das Beratungsergebnis und die Empfehlung der Spitzenverbände.

Auch müssen wir uns weiter mit dem Thema Ausgabenkritik befassen und prüfen, ob alles was wir uns bisher leisten, in diesem Umfang so weiter möglich ist. Auch kleine Einsparungen geben einen Betrag. Sie werden feststellen, dass im Haushalt alle laufenden, sowie gemeinsam vereinbarten und bereits angestoßenen Projekte, wenn auch mit geänderten Prioritäten, abgebildet sind. Neu aufgenommen haben wir eine erste Rate für die zu erwartende Schulbaukostenbeteiligung, für die Erweiterung des Helfenstein Gymnasiums Geislingen. Es bleibt abzuwarten, welche Beteiligung beim Schulhausbau Süßen unsere finanziellen Möglichkeiten weiter einschränken wird.

Die Fertigstellung der neuen Hohensteinhalle liegt im Zeitplan und die Eröffnung und Festveranstaltung für den 24. Februar 2024 fest eingeplant. Auch die Fertigstellung des Walderlebnispfads, die Erschließung des Gewerbegebiets „Untere Schorteile V“ sowie der Ausbau erneuerbarer Energien werden uns dieses Jahr beschäftigen. 

Trotz der geänderten Priorisierung wollen wir die vorbereitenden Planungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt/ Friedhofparkplatz fortsetzen. Auf der Agenda stehen der Hochwasserschutz Marrbach sowie der Ausbau der Lessing-, Uhland-, Goethe- und Jahnstraße. Auch der Umlegung im Marrbacher Öschle und dem Ausbau der Donzdorfer Straße werden wir uns weiterhin mit Nachdruck widmen. Die weiteren Planungsschritte für das Baugebiet „Barbaragarten II“ sollen jetzt starten und die Entwicklung der Gemeindeflächen im Gebiet Halde wollen wir weiter voranbringen. Auch der Ersatzneubau für den oberen Steg wird vorbereitet. Zudem werden wir die Realisierung von Wohnbauprojekten wie z.B. die Konzeptvorgabe an der Schulstraße begleiten und werden nicht müde, weitere Baulücken im Sanierungsgebiet zu vermarkten.

Wir sind froh, dass die Metzgereifiliale Reichart wieder geöffnet hat und sich auch das neue gastronomische Angebot im ehemaligen „s´Café“ etabliert hat. Dennoch lassen wir in unseren Bemühungen nicht nach, einen weiteren gastronomischen Betrieb anzusiedeln. 

Bürgermeister und Verwaltung sind nach wie vor hoch motiviert und zuversichtlich. Unter schwierigeren Bedingungen werden wir alle gemeinsam mit Augenmaß und Vernunft agieren, damit Gingen weiterhin als Perle des Filstals glänzen kann. Bevor der Kämmerer Ihnen den Haushaltsentwurf nun im Detail vorstellt möchte ich noch auf eine paar Themen näher eingehen.

 

Ersatzneubau der Hohensteinhalle

Die Fertigstellung unser neuen Sport- und Kulturhalle, des neuen bürgerschaftlichen Zentrums, geht gut voran. Davon konnte sich der Gemeinderat heute bei einer vor Ort Begehung überzeugen. Nach 13 Monaten Bauzeit, wenn man den Abbruch dazu rechnet, wird die neue Halle wie geplant fertiggestellt. Das Eröffnungswochenende vom 23.02 -25.02.24 ist in Vorbereitung und auch wenn derzeit noch einige Gewerke in der Bearbeitung sind, werden wir am 24. Februar mit dem Festabend für geladene Gäste die feierliche Übergabe vornehmen. Vormittags kann die Bürgerschaft bei einem Tag der offenen Tür alle Räume besichtigen. Am Vorabend werden wir einen Bürgerempfang mit Ehrungen im Foyer der neuen Halle ausrichten und ich freue mich, neben unseren Leistungsträgern im Ehrenamt auch möglichst viele Neubürger begrüßen zu dürfen. Immerhin war der letzte Bürgerempfang vor der Pandemie. Am Sonntag soll dann mit einem Sport- und Erlebnistag gezeigt werden, was die Halle kann und die Kinder sollen auch z.B. die Kletterwand ausprobieren können. Die Verwaltung bereitet zudem eine Festschrift vor. Die Mittel hierfür werden im Haushalt bereitgestellt.

Wenn man vom gesamten Arbeitsprozess an nun auf das fertige Werk schaut, kann man nur zum Schluss kommen, dass die Mehrheitsentscheidung Ende Juli 2022 richtig war. Wir werden nicht nur eine neue Halle haben, sondern zudem auch mehr Platz, mehr Möglichkeiten. Durch Bauzuschüsse in Höhe von ca. 3,3 Mio.€ ist die neue Halle günstiger als eine Generalsanierung im Bestand gewesen wäre. Ganz wichtig auch, dass wir mit der multifunktionalen Planung und Ausstattung Räume für die Ganztagesbetreuung und den Rechtsanspruch 2026 abbilden. Aus heutiger Sicht können wir uns dadurch den Zubau weiterer Räume an der Schule ersparen.

Die Schlussraten und auch Mittel für weitere Ausstattungsbedarfe sind im Haushalt abgebildet. Ursprünglich für 7,3 Mio. € netto vergeben, wird uns die Halle durch Mehrbedarfe bzw. ergänzende Ausstattungen ca. 400 TSD € netto mehr kosten. Die Entscheidungen für das Ausschreibungsverfahren „Planen und Bauen“ sowie die Vergabe an einen Generalübernehmer waren richtig. In konventioneller Vergabe wäre das Projekt ganz sicher ein zweistelliger Millionenbetrag geworden. Auch der Zeitpunkt war der richtige. Heute wäre die Halle zu einem solchen Betrag nicht zu erhalten. 

Besonders freue ich mich, dass Sie als Gremium den Vorschlag des Namenssponsorings angenommen haben. Die neue Halle wird für zehn Jahre den Namen „BOSIG-Hohensteinhalle“ tragen. Ein starkes Zeichen. Hier haben leistungsfähige Partner zueinander gefunden. Wir freuen uns über dieses besondere Standortbekenntnis. Wirtschaftlich helfen uns die finanziellen Vereinbarungen von Haupt- und Nebensponsoren bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben, wie z.B. auch im Unterhalt der neuen Halle.

  

Kinderbetreuung

Die Kindergartenbetreuung bleibt weiterhin einer der Finanzposten mit dem größten Defizit. Der Modulbau Kita Hohenstein am Sportplatz konnte wie vorgesehen letztes Jahr eröffnet werden. Den Anbau an die Kita Hohenstein haben wir gemeinsam ausgesetzt. Grund hierfür ist der immense Sanierungsbedarf der Kita Sonnenschein, welcher viele Prioritäten verschiebt. Allein für die Sanierung im Bestand wurden in einer ersten Kostenermittlung 2,5 Mio.€ aufgerufen. Sanierungszuschüsse sind über die Städtebauförderung des Landes möglich. Wir sind uns bereits einig, dass hier prioritärer Handlungsbedarf besteht. Das führt dazu, dass wir aus heutiger Sicht den Modulbau länger als drei Jahre benötigen. Daher schlagen wir Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen vor, die Mietlösung zu beenden und den Modulbau zu kaufen. 

Die Einrichtung einer weiteren Kleinkindgruppe im Rathaus, welche ohnehin nicht vor September / Oktober 2024 betriebsbereit gewesen wäre, haben wir im Haushalt vorerst nicht mehr veranschlagt.

Wir werden in Verbindung mit den Sanierungsüberlegungen in der Kita Sonnenschein darüber beraten, wie und wo wir den Platzbedarf im Krippenbereich in Zukunft abbilden können. Wir möchten Ihnen raten, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen. 

Bereitstellung von neuem Wohnbauland

Im Gegensatz zu anderen Kommunen haben wir unsere Bauplätze alle vergeben und die restlichen Notarverträge sollen im Februar geschlossen werden. Auch der Kaufvertrag für die Konzeptvergabe, beinhaltend 22 Wohnungen und neun Reihenhäuser, ist avisiert. Die Einnahmen sind im Haushalt entsprechend ausgewiesen.

Dieses Jahr werden wir mit dem Bebauungsplan „Barbaragarten II“ durchstarten und diesen voraussichtlich Anfang 2026 als Satzung beschließen können. In den folgenden Haushaltsjahren haben wir entsprechende Ausgaben und Einnahmen ausgewiesen.

Weitere Entwicklungspotentiale bestehen in der Ortsmitte, wo einzelne Baulücken aktiviert und im Rahmen der Städtebauförderung geprüft werden können. Hier bereiten wir insbesondere eine Umsetzung im Gebiet Halde vor. Auch im Marrbacher Öschle bleibt die Gemeinde dran und möchte trotz aller Hürden den Ausbau der Donzdorfer Straße und die Erschließung des restlichen Gebiets voranbringen.

Städtebausanierung

Das Städtebauförderprogramm wird auch weiterhin dazu beitragen, dass alter Bestand saniert und neuer Wohnraum geschaffen wird. Gerade im privaten Bereich werden wir auch in den kommenden Haushaltsjahren im Rahmen unserer Möglichkeiten Finanzmittel bereitstellen.

Im letzten Haushaltsjahr hatten wir die erste größere Straßenausbaumaßnahme (Ortsdurchfahrt) mit dem Friedhofsparkplatz für 2025 vorgesehen. Leider können wir diesen Zeitplan nicht halten. Wie bereits ausgeführt, hat der Finanzbedarf für die Kita Sonnenschein dazu geführt, dass wir diese Maßnahme um zwei Jahre schieben müssen. Für die vorbereitenden Planungen haben wir aber auch 2024 Finanzmittel bereitgestellt. Sie haben per Beschluss heute bereits das Sanierungsgebiet bedarfsgerecht anpasst bzw. erweitert.

Für die Entwicklung des Gebiets Halde ist die zukünftige Ausführung der Kreuzung Bahnhof-/ Grünenberger-/ Hindenburgstraße sehr wichtig. Entsprechende Untersuchungen wurden noch im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben und wir werden hierüber im ersten Quartal 2024 beraten. 

Rückbau und Sanierung der Ortsdurchfahrt sind ob des Finanzbedarfs eine sehr große Herausforderung. Wir sind uns aber einig, dass die Verschiebung begründet ist und unsere Gebäude Vorrang haben. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben und wir werden mit wenig Mitteln erreichen können, dass wir bis zu der Sanierung der Ortsdurchfahrt, auch eine Ordnung von Parkierung und Bremswirkung auf der viel zu breiten Hindenburgstraße erhalten. Die Gemeinde beabsichtigt an der Durchgangsstraße bis zu zwei Grundstücke an einen Investor für eine Wohnbebauung veräußern.

Asyl-Anschlussunterbringung

Von 2019 bis heute hat Gingen ca. 132 Personen im Rahmen von Asyl und Anschlussunterbringung aufgenommen. 60 Personen wohnen derzeit dauerhaft in der Gemeinde, davon 20 Personen aus der Ukraine. Die Gemeinde muss noch weitere ca. 39 Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung Wohnraum anbieten – eine Herausforderung. In unserem eigenen Bestand können wir bei sehr dichter Belegung noch ca. 14 - 16 Personen aufnehmen. Die restlichen 23 Plätze hoffen wir, über leerstehenden Wohnraum von Privat generieren zu können.

Aktuell haben wir den Zubau einer weiteren Unterkunft im Rahmen der Anschlussunterbringung nicht vorgesehen. Wir wollen im Sinne der guten Integration eine zentrale Unterbringung nach Möglichkeit vermeiden und setzen auf dezentrale Lösungen. Hierfür sind wir aber auf die Unterstützung der Bürgerschaft, die über freie Wohnungen oder Häuser verfügen, angewiesen. Wir hoffen, dass wir den weiteren Zubau einer Zentralunterkunft vermeiden können. Dies würde dazu führen, dass wir an anderer Stelle dringende Investitionen zurückstellen müssen.

Gewerbeentwicklung

Die Erschließung des Gewerbegebiets „Untere Schorteile V“ kann nun, nach einer Planungs- und Vorbereitungszeit von 11 Jahren, endlich für eine Teilfläche durchgeführt werden. Wir gehen davon aus, dass wir in diesem Jahr bis zu 50% der Fläche veräußern können. Die z.T. überbordenden Forderungen des Naturschutzes machen die Entwicklung von Gewerbeflächen immer aufwändiger und schwieriger. 

Das gescheiterte Gebiet „IKG Auen“ scheint hier die ganze Tragik darzustellen. Haben bisher private und kommunalpolitische Maßnahmen dazu geführt, eine sinnvolle sowie sehr notwendige Entwicklung auszubremsen, scheint nun die untere Naturschutzbehörde alles daran zu setzen, eine Gewerbeentwicklung zu erschweren. Dies alles passt nicht zu den Aussagen des Landkreises, die Gewerbeentwicklung unterstützen zu wollen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung bereits beauftragt, eine Änderung des Flächennutzungsplans für die mögliche Realisierung eines Gewerbegebiets „Steingrube“ im „GVV Mittlere Fils Lauter“ zu beantragen. Sie können sicher sein, dass dies nun forciert wird.

Ausbau Lessing-, Jahn-, Goethe- und Uhlandstraße

Vor einem Jahr hatten wir in einer Anliegerbesprechung in der Hohensteinschule den weiteren Weg aufgezeigt und die Gemeindeprüfungsanstalt mit einem Gutachten beauftragt. Die Straßen sind zwar noch nie erstmals hergestellt worden, jedoch hat sich die Rechtsprechung weiterentwickelt. Wir wollen Rechtsklarheit für Anlieger und Gemeinde. Sie wissen, dass an einem Ausbau, aufgrund der schadhaften Kanäle in der Uhland- und Jahnstraße kein Weg vorbeiführt.

Leider haben nur wenige Anlieger das persönliche Gesprächsangebot mit der Verwaltung wahrgenommen. Wir gehen davon aus, dass wir das Gutachten der GPA spätestens im März/ April dem Gemeinderat und anschließend den betroffenen Anliegern vorstellen können. Der Ausbau ist für 2025 eingeplant.

Hochwasserschutz Marrbach

Der Ausbau des Hochwasserschutzes hat für uns eine hohe Priorität. Ende letzten Jahres hatten wir weitere Abstimmungsgespräche mit der Förderstelle des Regierungspräsidiums und der Unteren Wasserbehörde. Wir wollen die Planungen finalisieren und die notwendigen Anträge in 2024 stellen. Die Umsetzung haben wir für 2025 vorgesehen. Auch den Austausch des Durchlasses am Böhringer Weg beim Natur- und Waldkindergarten (Querung in das Gebiet Brand) in Verbindung mit dem Hochwasserschutz Barbarabach haben wir im Haushalt dargestellt.

Glasfaserausbau

Nachdem die Breitbandabfrage der Deutschen Glasfaser erfolgreich abgeschlossen werden konnte, war es um das Projekt ruhiger geworden. Wir versuchen derzeit, den Überbau im Wohngebiet Marrbacher Öschle abzuwenden. Ganz aktuell bereiten wir die Abstimmung der POP-Standorte (Verteilerstandorte/ insgesamt 2) mit der Deutschen Glasfaser vor. Wir gehen davon aus, dass die Bürgerschaft noch im ersten Halbjahr schriftlich vom Netzbetreiber über das weitere Vorgehen informiert wird.

Energiewende – Windkraft

Die Begleitung der Energiewende und Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine wichtige Aufgabe. Ohne die Vorbildfunktion der Kommunen wird es nicht gelingen, noch mehr private Eigentümer zum Mitmachen zu motivieren. Daher werden wir den Ausbau von PV auf den Dächern der Kommune, wo immer möglich und wirtschaftlich, fortsetzen. Mittel für die Ergänzung der Anlage auf dem Dach des Bauhofs und weiterer Liegenschaften sind vorgesehen.

Eine weitere Möglichkeit besteht mit dem Ausbau der Windkraft. Hier hat die Gemeinde einen windhöffigen Standort im Gebiet Turm auf dem Grünenberg. Diese Flächen sind überwiegend in Gemeindebesitz. Leider hat der Verband Region Stuttgart diese Fläche aus dem Vorranggebiet gestrichen, obwohl die Gemeinde durch eine grundsätzliche Bereitschaft und durch Gespräche mit möglichen Investoren durchaus Windräder auf der Gemarkung realisieren könnte. Aus Sicht der Verwaltung sollte man diese Chance nutzen. Denn aus der daraus gewonnen Energie könnte neben einer Netzeinspeisung ggf. eine Fernwärmeversorgung entstehen. Die Beratung der Stellungnahme im Rahmen der Anhörung ist für den 23.01.24 im Gemeinderat vorgesehen.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Gerne stellen wir auch in diesem Jahr wieder Mittel für das Schnapperdörfle und das Dorffest zur Verfügung. Mit einer leistungsfähigen Volkshochschule und der Bücherei, Schnappermobil, dem Lehrschwimmbecken und der neuen Halle bieten wir beste Möglichkeiten, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Der Veranstaltungskalender im neuen Format wird bis Ende Januar in jedem Haushalt sein und wir haben auch Mittel bereitgestellt, um unsere Homepage auf den neusten Stand zu bringen. Zudem werden wir uns bei dieser Gelegenheit auch mit den sozialen Medien (Social Media) auseinandersetzen und neu bewerten, wo ein Engagement angezeigt bzw. möglich ist.

Wir bringen auch heute einen Haushalt ein, der große mögliche Zukunftsprojekte abbildet, aber welcher auch den enger werdenden finanziellen Spielräumen sowie neuer Bedarfe gerecht wird. 

Abschließend darf ich mich bei Herrn Burger und seinem Team für die zuverlässige Aufstellung des Haushaltsplans bedanken. Mein Dank richtet sich auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche durch ihren unermüdlichen und engagierten Einsatz eine so tolle Arbeit leisten und tagtäglich für die Belange unserer Bürgerinnen und Bürger da sind - für mich mit Abstand die Besten.

Mein Dank gilt aber auch Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, die sich in einer Vielzahl von Sitzungen und großem persönlichen Einsatz für das Wohl der Gemeinde engagieren.

Es ist vorgesehen, den Haushalt in der Sitzung am 20.02.2024 zu beraten bzw. zu beschließen. Den Haushaltplan 2024 und die Präsentation des Kämmerers zur Haushaltseinbringung sowie meinen Redebeitrag können Sie auf der Homepage der Gemeinde im Ratsinformationssystem einsehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Herr Burger wird uns jetzt durch das Zahlenwerk mitnehmen.

  

Gemeinderatsitzung vom 20.02.2024

Aus dem Gemeinderat berichtet

Gemeinderatsitzung vom 20. Februar 2024

Service unter www.gingen.de

Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen

Nutzen Sie die Möglichkeit sich noch vor der Gemeinderatsitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden.

Information zu laufenden Bauvorhaben

- BOSIG-HOHENSTEINHALLE

- Gewerbegebiet Untere Schorteile V

BOSIG-HOHENSTEINHALLE
Die Abnahme der BOSIG-HOHENSTEINHALLE hat am 20.02 stattgefunden, teilte Kämmerer Burger mit. Man habe sich unter anderem jeden Wasserhahn, alle Steckdosen und Lichtschalter, die Heizung, die Medientechnik etc. angeschaut und getestet, ob alles funktioniert. Anhand der Ergebnisse wurde eine Mängelliste erstellt worden. Ein paar kleinere Details müssten noch geklärt werden. Am morgigen Mittwoch finde eine erste Reinigung der Halle statt, damit das Festwochenende stattfinden könne. Zudem werde unter anderem die Bühne aufgebaut und die Halle für das Fest bestuhlt sowie der Beamer und die Leinwand montiert. Die Landfrauen seien dabei, die Küche der Halle komplett einzurichten – indem beispielsweise das neue Geschirr einmal gespült und dann eingeräumt werde.

Burger berichtete, man habe so gut wie alle Sportgeräte, aus den übergangsweise genutzten Räumlichkeiten, auf dem Buchsteiner-Areal bereits wieder zurück in die Halle gebracht. Zum 29.02.24 wurde die Nutzung des Geländes gekündigt.

Am folgenden Montag um 12 Uhr werde der Regelbetrieb der Halle starten, so Burger. Die weitere Mängelbehebung erfolge im laufenden Hallenbetrieb; bis spätestens zum 30.04.2024 müssen alle Mängel beseitigt sein.

GR Mank erkundigte sich danach, ob an der Ballreinigungsmaßnahme zwischenzeitlich eine Blende angebracht worden sei. Burger gab Auskunft, diese sei am heutigen Tag angebracht worden. Es handle sich um HPL-Platten mit einem Edelstahlsims.

Gewerbegebiet Untere Schorteile V

Kämmerer Burger führte aus, diese Woche werde noch gebaut, dann sei die Maßnahme fertig. Die Hausanschlüsse würden noch verlegt werden. Man sei im Zeitplan.  

Haushaltsplan 2024 und Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewasserversorgung

- Stellungnahme der Fraktionen

- Satzungs- und Feststellungsbeschluss

BM Hick bezog sich auf die Redebeiträge der Fraktionen. Er meinte es sei für einen Gemeinderat immer schwer sich zu einigen, an welcher Stelle man spart. Die Gemeinde Gingen werde gewissenhaft mit dieser Verantwortung umgehen und der Haushalt sei entsprechend geplant. Es gehe nicht darum „Hauptsache schuldenfrei“ zu sein. Die Bürgerschaft sei hoch unzufrieden mit dem Zustand gewesen, dass gewisse Einrichtungen nicht ertüchtigt waren. Die Gemeinde habe daher in den vergangenen Jahren viel und gerne in die Bildung investiert. Neubaugebiete bedeuteten natürlich auch zusätzliche Bürger/innen und Kinder. Aber höhere Beiträge in der Einkommenssteuer kämen auch nicht von ungefähr, so Hick. Es gebe gegenseitige Wirkungen.

Der Bürgermeister erinnerte, der Landkreis Göppingen sei unterdurchschnittlich in der Steuerkraftsumme und Gingen sei zusätzlich im Vergleich der Gemeinden nicht „bei den oberen“ dabei. Eine richtige Weichenstellungen habe Gingen bereits vor langer Zeit gemacht, z.B. bei der Erschließung von Gewerbegebieten. Die Arbeitskraft und Steuereinnahmen sichern die Gemeinde ab. Hick betonte, ohne Investitionen geht es nicht. Man streite oft darüber, was der richtige Weg ist. Der Bürgermeister bezog sich auf GR Engels Rede und meinte, es sei aber nicht richtig zu behaupten, eine Investition in den Neubau der Halle schränke die Gemeinde jetzt finanziell an anderer Stelle ein. Er war sicher, bei einer Sanierung hätte man ein Fiasko erlebt. In seiner Rede habe GR Engel betont, das Ehrenamt sei toll und das stimme auch, so Hick. Aber auch das Interesse, ein Ehrenamt auszuüben hänge mit gewissen Rahmenbedingungen zusammen. Und eine neue Halle mit entsprechenden Räumlichkeiten gebe dazu gute Voraussetzungen. Eine Gemeinde müsse zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen treffen. Mit dem Risiko, das Projekt Neubau Halle einzugehen, habe man richtig gelegen – und auch finanziell noch eine Förderung bekommen. Hick betonte, durch die neue Halle bestünden heute bereits Räumlichkeiten für den Rechtsanspruch auf Grundschulbetreuung ab 2026. Sonst hätte man dort auch noch einmal neu investieren müssen. Mit der alten Halle wären die Spielräume dahingehend irgendwann schnell verbaut gewesen. Eine Entscheidung könne auch mal falsch sein. Aber wenn eine getroffene Entscheidung objektiv gut war, dann dürfe man das auch als Gemeinderat nach außen vertreten. Es gebe leider noch im Nachhinein Kritiker, so Hick. Man werde leider nicht alle überzeugen können. Die Gemeinde könne jedenfalls stolz sein, was in den letzten Jahren beschlossen und umgesetzt wurde. Es reiche nicht aus, nur auf die Finanzen zu verweisen. Nur Sparen, keine Investitionen tätigen und keine Kredite aufnehmen sei nicht zielführend. Hick betonte, ein Nachtragshaushalt sei per se nichts Schlechtes. Ein Haushalt sei immer eine Vorausschau. Wenn das nicht passe, müsse man verantwortlich nachsteuern.

GR Engel nahm dazu nochmal Stellung und sagte, natürlich müsse man irgendwann Entscheidungen treffen. Als es damals um den Nachtragshaushalt ging, habe die Gingener Liste das abgelehnt, weil nicht klar gewesen sei, ob man Fördergeld bekommt. Die Sperrvermerke hätten Auswirkungen auf kleinere Maßnahmen gehabt. Engel wollte seine Äußerungen nicht so verstanden wissen, dass der Bau der Hohensteinhalle dazu führt, dass man die Ortskernsanierung nicht machen könne. Die enorme Belastung, welche durch die notwendige Sanierung bzw. Baumaßnahme der Kita Sonnenschein anstehe, führe maßgeblich zu der veränderten Planung. Er stellte fest, die Gingener Liste habe nichts gegen die neue Halle.

Kämmerer Burger wies darauf hin, dass die Gemeinde seit 2016 für den Bau der Schule keinen weiteren Kredit aufgenommen habe. Auch für die Halle wurde kein Darlehen aufgenommen. Und bezüglich der Kita Sonnenschein gebe es noch so viele Fragezeichen, dass das nur eine grobe Planung sei. Ob die Summe höher oder geringer werde, wisse man noch nicht. Dieses Jahr habe man eine geringfügige Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 Euro geplant.

Burger trug vor, welche Stellungnahmen und Anträge seitens der Gemeinderatsfraktionen auf die Einbringung des Haushalts hin formuliert wurden. Auf die Anträge der Fraktionen wurde anschließend weiter eingegangen. Die von der Verwaltung als empfehlenswert eingestuften Anträge wurden bereits in die Änderungsliste mit aufgenommen. Seit der Haushaltseinbringung mussten einige Positionen im Haushaltsplan angepasst werden.

Insbesondere soll hier auf die neu aufgenommene Zuwendung an den Gewerbeverein hingewiesen werden. Der Gewerbeverein hat um eine Unterstützung in Höhe von 3.500 € für die Ausrichtung der beiden Veranstaltungen (Tag der offenen Tür) gebeten. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und der derzeit laufenden Überprüfung der freiwilligen Aufgaben sah es die Verwaltung aber nicht als gegeben, hier eine pauschale Zusage für die nächsten Jahre zu geben. Da die Planungen für den ersten Tag der offenen Tür bereits laufen empfahl die Verwaltung deshalb, diesen einmalig mit 1.750,00 € zu bezuschussen. Im Anschluss muss mit dem Gewerbeverein abgestimmt werden, wie viele Veranstaltungen es pro Jahr noch geben soll und ob das Format noch zeitgemäß ist.

Die voraussichtliche Liquidität zum Ende des Finanzplanungszeitraums verschlechtert sich von 346.103 € auf 342.138 €. Die Kreditaufnahme musste im Vergleich zur Haushaltseinbringung nicht verändert werden.

Haushaltsanträge der UWG

Änderung Agenda Gemeinderatssitzung (TOP Bürgerfragen soll ans Ende der öffentlichen Sitzung verlegt werden)

Aus Sicht der Verwaltung ist dies nicht praktikabel. Ansonsten müssten Bürger, welche zu einem ganz anderen wie in der Sitzung behandelten Sachverhalt eine Frage haben, sehr lange warten und in der Sitzung ausharren bis diese zu Ende ist. Es ist regelmäßig zu beobachten, dass die Bürger nach dem TOP Bürger fragen die Sitzung wieder verlassen. Selbst wenn dann zu einem behandelten Sachverhalt von einem Bürger am Ende der Sitzung noch eine Frage gestellt werden könnte, kann das Gremium über diesen nicht erneut diskutieren. Es kann hier auch nicht zu einer Diskussion zwischen anwesenden Bürgern und dem Gremium kommen.

Sollte ein Bürger im Anschluss zu einer Sitzung eine Frage haben ist es auch möglich, dass dieser die Frage per E-Mail einreicht. Diese werden in der Regel umgehend von der Verwaltung beantwortet. Auf Wunsch des Bürgers kann dies dann auch von der Verwaltung in der nächsten öffentlichen Sitzung vorgetragen werden.

GR Steck sprach sich für die Fragerunde am Sitzungsende aus und fragte, wie viele der Bürgerinnen und Bürger erfahrungsgemäß denn in die Bürgermeisterfragestunde komme, sollte eine Frage in der Sitzung offenbleiben. BM Hick gab Auskunft, die betreffende Person werde gerne im Anschluss informiert, genau wie das Gremium. Der Bürger bekomme eine schriftliche Mitteilung zum Vorgang. Hick schlug vor, man könne noch eine Info darüber ins Amtsblatt stellen, wie die Bürgerfragerunde funktioniere.

GR Engel bemerkte, in Bad Boll gebe es das auch, dass man es am Ende der Sitzung nochmal eine Bürgerfragerunde aufruft. BM Hick wies darauf hin, dass beim TOP Bürgerfragen keine Statements von Bürgern abgegeben werden sollen. Es geht konkret um Fragen. Er sagte, die Verwaltung nehme das Thema noch einmal mit in eine der nächsten Sitzungen.

Infoveranstaltung zu PV-Ausbau und Energiesparen für die Bürger

Die Verwaltung ist aktuell dabei den Relaunch der Homepage vorzubereiten. Hier soll das Thema Energiewende/Klima usw. explizit aufgeführt werden. Ziel ist es hier laufend aktuell zu informieren und auch Veranstaltungen/Seminare etc. hinzuweisen. Entsprechende Informationen, Seminare und Veranstaltungen werden bereits von der Energieagentur des Landkreises Göppingen angeboten. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang fortlaufend prüfen ob ggf. Angebote vor Ort erfolgen können.

Gingener Stadtjäger, Kostenübernahme für Notfalleinsätze

Die Verwaltung hält nichts von einer pauschalen Übernahme der Kosten. Aktuell liegen der Verwaltung auch keinerlei Nachweise über entstandene Kosten vor. Des Weiteren liegen der Verwaltung aktuell keinerlei Informationen darüber vor zu wie vielen Notfalleinsätzen die Stadtjäger bisher gerufen wurden. Die Verwaltung wird versuchen die Informationen zu beschaffen und diese dann dem Gremium vorstellen. Im Anschluss kann darüber beraten werden ob und in welchem Umfang die Kosten in Zukunft übernommen werden sollen.

Walderlebnispfad, Öffentliche Grillstelle

Die Verwaltung schlägt vor das Thema in die Projektgruppe einzuspeisen, sieht dieses aber eher kritisch. In den Nachbarkommunen wurden öffentliche Grillstellen aufgrund der zunehmenden Vermüllung und auch Vandalismus in den letzten Jahren eher abgebaut. Des Weiteren mussten diese aufgrund der anhaltenden trockenen Sommermonate, in den vergangenen Jahren, immer häufiger für immer längere Zeiträume gesperrt werden, da ein generelles Feuerverbot ausgesprochen wurde. Die Nutzung wäre also nur sehr eingeschränkt möglich. Des Weiteren ist die Betreuung einer Grillstelle in Bezug auf Unterhaltung und Pflege nicht unerheblich.

Zeitnahe Umsetzung Schutzdach Eingang Hohensteinschule

In Absprache mit der Schulleitung wurde hier inzwischen eine sehr gute Übergangslösung gefunden. An Regentagen wird die Eingangstüre früher geöffnet und die Schüler können in die angrenzende Mensa. Aus Sicht der Verwaltung ist nicht ersichtlich was den Kindern bzw. Eltern hier nicht zugemutet werden kann. Die Verwaltung sieht das Vordach noch immer im Gesamtkontext mit der Schulhofgestaltung bzw. dem Anbau an den Kindergarten Hohenstein. Da vom Gremium aktuell noch nicht entschieden wurde wie es mit der Gestaltung des Schulhofes weiter geht und ob der Anbau an dem Kindergarten Hohenstein umgesetzt wird, sieht die Verwaltung hier gerade keinen Handlungsbedarf. Auch würde der Ansatz in Höhe von 35.000 €, wie die bereits vorhandenen Überlegungen gezeigt haben, nicht ausreichen.

Haushaltsanträge der CDU / FWV

Ausreichende Bereitstellung von Mitteln für Instandhaltungsmaßnahmen

Entsprechende Mittel sind in ausreichender Höhe, wie bereits in den Vorjahren auch, im Haushaltsplan 2024 eingestellt. Pflege der Grünmaßnahmen darf nicht vernachlässigt werden

Seit etwas mehr als einem Jahr wird ein besonderer Fokus auf die Grünanlagen gelegt. Unter anderem wurde der Kreisverkehr neugestaltet und es wurde damit begonnen die Grünbeete insbesondere in der Bahnhofstraße umzugestalten. Ziel ist die Minimierung des Pflegeaufwands. Des Weiteren wird aktuell geprüft, welche größeren zusammenhängenden Wiesenflächen in eine Blühwiese umgewandelt werden können. Die Verwaltung wird hier zeitnah berichten.

Straßenreinigung

Seit Abschaffung der wöchentlichen Straßenreinigung fährt die Kehrmaschine zweimal jährlich im Ortsgebiet. Ein Hauptproblem sind hier jedoch die zugeparkten Straßen, welche die Kehrmaschine daran hindern die komplette Straße zu reinigen. Die Bürger und selbstverständlich auch die Gemeinde sind hier aber auch dazu aufgerufen regelmäßig um das eigene Grundstück zu reinigen.

Parksituation in den Ortsstraßen

Das Thema wurde bereits zur nächsten Verkehrsschau angemeldet. Insbesondere in der Lindenstraße muss eine Regelung gefunden werden. Durch die Inbetriebnahme der BOSIG-HOHENSTEINHALLE ist hier in Zukunft wieder mit einem stärkeren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Verwaltung wird hierzu einen Vorschlag ausarbeiten.

Übersichtsliste Haushaltsanträge

Die Liste mit den aufgeführten Haushaltsanträgen der vergangenen Jahre wurde bereits in Session eingestellt und ist unter folgendem Link abrufbar: sessionnet.krz.de/gingen/gi/getfile.asp Leider ist es nicht mehr gelungen die Liste mit den Pflichtaufgaben und den Freiwilligkeitsaufgaben im Jahr 2023 fertigzustellen. Dies soll jedoch zeitnah erfolgen.

Berichterstattung Gemeinderatssitzungen

Die Berichterstattung kann auf Wunsch des Gremiums gerne um das genaue Abstimmungsergebnis ergänzt werden.

Haushaltsanträge der Gingener Liste

Erhöhung der Rücklagen für Kostenbeteiligungen bei künftigen Schulsanierungen

Das Rechtsverfahren des Umlands war mehr als richtig und hat letztendlich dazu geführt, dass das Land in der Folge den Auswärtigenanteil erhöht hat und dadurch die Umlandgemeinden bei der Schulfinanzierung finanziell stärker entlastet wird. Es ist nicht zielführend in einem laufenden Rechtsverfahren Rückstellungen zu bilden. Bei Aufstellungen des Haushaltsplans 2023 wusste die Stadt Geislingen noch nicht in welche Richtung weiter geplant werden wird (erneute Sanierung des Michelberg-Gymnasiums oder Anbau an das Helfenstein-Gymnasium). Diese Entscheidung ist inzwischen gefallen und es liegen erste Kostenschätzungen vor. Aufgrund dessen wurde erstmals im Haushaltsplan 2024 sowie in der Finanzplanung bis 2027 jährlich ein Betrag in Höhe von 250.000 € für den Ausbau des Helfenstein-Gymnasiums eingestellt. Dieser Betrag soll im Zuge des Jahresabschlusses einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden. Da aktuell aber noch kein genauer Kostenrahmen sowie Zeitplan vorliegt macht eine Erhöhung aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, da dies auch die Projekte der Gemeinde Gingen weiter einschränkten würde. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass frühestens im Jahr 2029 bzw. 2030 Zahlungen an die Stadt Geislingen geleistet werden müssen. Bis dahin würde sich die Rücklage dann auf ca. 1,5 Mio. € belaufen.

In Bezug auf die Sanierung der Schule der Stadt Süßen liegen bisher noch keinerlei Informationen über den Umfang einer Kostenbeteiligung vor.

Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder und Jugendliche

Aufgrund von vielen laufenden Projekten und der damit verbundenen Personalbindung war es bisher nicht möglich das Thema vorzubereiten und im Sozialausschuss oder in der Klausurtagung zu beraten. Sobald entsprechende Ressourcen frei sind wird das Thema aufbereitet. Die Verwaltung warnt aber aufgrund der aktuellen finanziellen Situation bereits jetzt davor weitere kostenintensive Angebote zu schaffen zu denen es keinerlei Verpflichtung gibt.

Sanierung/Teilsanierung Gehweg Uferstraße

Wie bereits in den vergangenen Jahren auch verweist die Verwaltung hier auf die Priorisierung durch den Gemeinderat. Die Uferstraße ist in der Kulisse der Städtebauförderung aufgenommen. Eine Förderung ist aber nur bei einer kompletten Sanierung möglich. Gefahrenstellen werden vom Bauhof selbstverständlich regelmäßig beseitigt. Aus Sicht der Verwaltung liegen hier aktuell jedoch keine akuten Gefahrenstellen vor.

Sollte der Gemeinderat zu der Entscheidung kommen die Sanierung der Uferstraße vorzuziehen müssten andere Projekte geschoben oder gestrichen werden.

Gründung Förderverein BOSIG-Hohensteinhalle

Auch hier wird auf die Erläuterungen der vergangenen Jahre verwiesen. Die BOSIG-HOHENSTEINHALLE steht kurz vor der Fertigstellung und konnte bisher ohne eine Kreditaufnahme finanziert werden. Durch Sponsoring können in den kommenden Jahren zusätzliche Einnahmen generiert werden, welche bisher nicht eingeplant waren. Hier wurden bereits langfristige Verträge geschlossen.

Die Verwaltung sieht die Gründung eines Förderverein s weiterhin nicht gegeben. Einer privaten Initiative bleibt es aber weiterhin unbenommen, durch die Gründung eines Fördervereins einen privaten Beitrag für die BOSIG-HOHENSTEINHALLE zu leisten. Ein solchen Engagement wäre natürlich grundsätzlich zu begrüßen.

Maßnahmen zur Abmilderung von großen Dürreperioden

Die Gemeinde wird sich mit der Stadt Walldürn in Verbindung setzten und über deren Erfahrungen berichten. Da die Gemeinde aktuell über keine eigenen Zisternen oder Tanks verfügt kann hier vorerst kein Wasser aus dem Lehrschwimmbecken zwischengespeichert werden. Dem genannten Artikel ist zu entnehmen, dass das Wasser im Schwimmbad der Stadt Walldürn regelmäßig erneuert wird. In der Gemeinde Gingen wird das Wasser jedoch nur einmal im Jahr ausgetauscht (ca. 130 m³).

Rücklage für Anschlussunterbringung Asyl

Die genannten Zahlen sind nicht korrekt. Wie in der letzten Gemeinderatssitzung von der Verwaltung berichtet, wurde die Berechnungsgrundlage in Bezug auf die Gemeinschaftsunterkünfte inzwischen angepasst. Aktuell sind noch 21 Personen aufzunehmen. Der Verwaltung wurde inzwischen eine Wohnung zur Miete angeboten in welcher mit einem geringen Sanierungsaufwand mehrere Personen untergebracht werden können. Des Weiteren gibt es in der Gemeinde weiterhin noch etliche leerstehende Wohnungen. Für die Verwaltung ist es äußerst bedauerlich, dass diese nicht dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Der Zubau von weiteren Plätzen ist aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht notwendig bzw. als Ziel formuliert, weshalb auch die Bildung einer Rücklage als nicht zielführend angesehen wird. Wie bereits oben erwähnt muss es weiterhin oberste Priorität sein bereits vorhandene leerstehende Wohnungen für die Anschlussunterbringungen nutzen zu können. Die Verwaltung kann hier nur an die Eigentümer appellieren ist aber natürlich auch auf die Unterstützung durch die Gemeinderatsmitglieder angewiesen.

Haushaltsanträge der SPD

Prüfung der Installation von E-Ladestationen am Bahnhof und der BOSIG-HOHENSTEINHALLE

Es wurde bereits mit dem Gremium vereinbart, dass bei sämtlichen Baumaßnahmen die Installation von E-Ladesäulen geprüft wird. Bei der BOSIG-HOHENSTEINHALLE stellte sich heraus, dass die Installation einer Ladesäule ohne einen größeren Eingriff in das Stromnetz nicht möglich gewesen wäre. Die Kosten hierfür hätte die Gemeinde tragen müssen.

Die Verwaltung wird dem Gremium zeitnah die aktuellen Kosten einer Ladesäule, den aktuellen Bestand an E-Fahrzeugen im Gemeindegebiet sowie die Auslastung der vorhandenen E-Ladesäule vorlegen. Es muss hier aber aus Sicht der Verwaltung auch beachtet werden, dass es nicht die Aufgabe einer Gemeinde ist, ein Ladenetz aufzubauen. Auch hier handelt es sich um eine reine freiwillige Aufgabe. Die Gemeinde ist bereits im Eigentum von drei öffentlichen Ladepunkten auf dem Parkplatz am Rathaus.

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung BW beschloss Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wurde einstimmig beschlossen.

Erwerb Modulbaukindergarten

- Erwerb der Modulbauanlage

Im Sommer 2022 wurde die Firma Eberhardt Modulbau mit der Lieferung eines Modulbaus zur Unterbringung einer Kita-Gruppe beauftragt. Der Bau wurde im Juni 2023 angeliefert und aufgestellt. Es wurde damals beschlossen, die Module für die voraussichtlich begrenzte Nutzungsdauer zu mieten, statt zu kaufen. Für die Mietvariante hatte man sich entschieden, da ursprünglich vorgesehen war, zeitnah am Hauptgebäude der naheliegenden Kita Hohenstein (Wilhelmstr. 70) einen Anbau zu errichten. In diesen hätte die Kitagruppe aus dem Modulbau schnellstmöglich umziehen sollen und der Mietvertrag hätte beendet werden können.

Zwischenzeitlich haben sich die Gesamtumstände der Kindergartenbedarfsplanung geändert und ein nachträglicher Kauf des Modulbaus erscheint sinnvoll und notwendig.

Begründung:

Am Bestandsgebäude der Kita Sonnenschein (Hauffstr. 22) wurden im Laufe der vergangenen Jahre zunehmend Mängel festgestellt, die sich im Alter und der Art der vorhandenen Bausubstanz begründen. Nach einer ausführlicheren Begutachtung des Gebäudes durch einen Architekten im Sommer 2023 wurde deutlich, dass an der Kita umfänglichere Sanierungs- und oder Baumaßnahmen notwendig sind. Die Verwaltung möchte nun alle möglichen Varianten prüfen, das Gebäude zu ertüchtigen oder zu erweitern.

Im Falle eines Umbaus der Kita Sonnenschein wäre denkbar, baulich auch Platz für die Kinder der Modulbaugruppe Kita Hohenstein zu schaffen. Die Planungen zum Anbau an das Hauptgebäude der Kita Hohenstein wurden deswegen vorerst pausiert.

Die Verwaltung ist dabei, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Architekten sowie den betreffenden Kitaleitungen alle in Frage kommenden baulichen Varianten zu prüfen, um die wirtschaftlichste und gleichzeitig pädagogisch bestmögliche Lösung zu finden. Für diese Prüfungen wird zusätzliche Zeit benötigt. Alle Planungen und Veranlassungen werden schätzungsweise die angesetzte Mietdauer so übersteigen, dass ein Mietverhältnis für die Gemeinde nicht mehr wirtschaftlich ist.

Hinzu kommt, dass die Kindergruppen der Kita Sonnenschein im Falle einer größeren Baumaßnahme an der Kita für die Dauer der Baumaßnahme voraussichtlich aus dem Gebäude ausgelagert werden müssen. Die Gemeinde hätte so immerhin schon einen Modulbau im Eigentum, der bei Bedarf aufgestockt oder erweitert werden könnte.

Die Firma Eberhardt Modulbau gab am 8. Februar ein Angebot für den Kauf des Modulbaus zum 1. März 2024 in Höhe von 386.892,80€ ab. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen werden 2% Skonto gewährt.

BM Hick wies darauf hin, dass man den Modulbau mit einem Dach versehen sollte, damit der Bau dicht bleibt. Diesbezüglich sei man noch in der Abstimmung mit dem Architekten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Modulbau, Lindenstr. 62, derzeit genutzt zur Kitabetreuung, von der Firma Eberhardt Modulbau mit Wirkung zum 01.03.2024 zum Preis von 386.892,80€ brutto zu erwerben. Das bestehende Mietverhältnis wird dadurch entsprechend zum 01.03.2024 beendet.

Eilentscheidung nach §43 Absatz 4 GemO

BOSIG-HOHENSTEINHALLE

- Beauftragung Folierung der Prallschutzwände

Bei der letzten Begehung der BOSIG-HOHENSTEINHALLE am 16.01.24 haben wir dem Gemeinderat die Möglichkeit einer Folierung der Holzverkleidung Prallschutzwände incl. Tribüne vorgestellt. Mit dieser Folierung kann eine bleibende Verschmutzung der Holzverkleidung entgegengewirkt werden. Die Folie kann von allen Verunreinigungen auch Haftmittelresten gereinigt werden. Dieser Schutz wird bereits in einer anderen Halle des Landkreises erfolgreich eingesetzt.

Aus der vor Ort Begehung und Rücksprache im Gemeinderat kam zum Ausdruck, dass eine deutliche Mehrheit die Folierung auf Höhe der Prallschutzwand an allen vier Seiten der Halle incl. Tribüne unterstützen kann. Das vorliegende Angebot der Fa. Lang, Göppingen beträgt ca. 12 TSD€ brutto. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass es sich um ca. Angaben handelt. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.

Es werden alle schmalen Latten 85 mm hoch beklebt. Nicht hinter den Sprossenwänden. Zusätzlich alle senkrechten Multiplexplatten an der Tribüne und Tenniswand. Ca. 300 qm Folie Aslan CB 75 ClearbordMatt.

Die nächste Gemeinderatssitzung ist erst am 20. Februar 2024. In der gleichen Woche ist die Eröffnung der Halle und anschließend die Nutzung durch die Vereine vorgesehen.

Damit das Material unverzüglich bestellt werden konnte und die Fertigstellung schnellst möglich gelingt war die Beauftragung im Rahmen einer Eilentscheidung notwendig.

Die bekanntgegebene Eilentscheidung, Vergabevorschlag Folierung der Prallschutzwände incl. Tribüne in der BOSIG-HOHENSTEINHALLE, wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Hochwasserschutzmaßnahme Marrbach – Vergabe weiterer Leistungen

- Planleistungen Landschaftsarchitekturbüro

- Planungsleistungen Tragwerksplanung

- Umweltverträglichkeitsprüfung - Vorprüfung

1. Bei der Hochwasserschutzmaßnahme Marrbach ist geplant, die Unterlagen für das Wasserrechtsverfahren (Genehmigungsplanung) im Sommer bzw. Herbst dieses Jahres beim Land zum Antrag auf Förderung mit entsprechenden Fördergeldern einzureichen. Hierfür ist es erforderlich weitere Planungsleistungen zu vergeben.

Das Büro Geitz & Partner GbR in Stuttgart hat im Juli 2023 eine Vorentwurfsplanung vorgelegt. Diese wurde dem Gemeinderat und der unteren Wasserbehörde vorgestellt und positiv bewertet. Eine Fördermöglichkeit des Landes wurde ebenfalls in Aussicht gestellt, so dass nun die weiteren Planungsschritte in die Wege geleitet werden sollen.

Das Büro Geitz & Partner GbR in Stuttgart wurde gebeten, ein entsprechendes Honorarangebot für die Objektplanung der weiteren Leistungsphasen 3 bis 9 anzubieten. Die Honorarberechnung erfolgt nach Freianlagen §§ 38-40, HOAI 2021.

Die Ermittlung des Honorars erfolgt gemäß HOAI 2021, §§ 6 / 40 nach den anrechenbaren Baukosten auf Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276. Bis zur Vorlage dieser erfolgt die Honorarberechnung zunächst nach der Kostenschätzung des Büro Geitz und Partner vom 30.01.2023. Demnach belaufen sich die Nettobaukosten für das Vorhaben auf 1.299.555,73 €. Die Planung und statische Berechnung der 3 Durchlässe soll durch einen Bauwerksplaner erfolgen (siehe Vergabe unten), weshalb diese Kosten (Teile der Kostengruppe 543) in Höhe von 393.000 € von den anrechenbaren Nettobaukosten abzuziehen sind. Demnach belaufen sich die anrechenbaren Nettobaukosten auf 906.556,- €.

Weiterhin wird es erforderlich, das bestehende Hydraulikmodell für die Planungssituation entsprechend der noch auszuarbeitenden Entwurfsplanung anzupassen, um eine genehmigungsfähige Planung vorlegen zu können.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, eine stufenweise Beauftragung vorzunehmen und zunächst die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) zu einem Bruttoangebotspreis von 37.966,38 Euro zu vergeben.

Die erforderlichen Leistungen für die hydraulischen Berechnungen sollen nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden. Das Planungsbüro geht derzeit von einem geschätzten Aufwand von ca. 3.800,00 Euro brutto aus.

2. Wie oben bereits erwähnt, ist die Planung und statische Berechnung der 3 Brücken/Durchlässe an einen Bauwerkplaner zu vergeben.

Hierfür wurden 2 Angebote eingeholt, die vom Büro Geitz und Partner bereits geprüft sind. Die finale Prüfung in Bezug auf die mögliche zeitliche Erbringung der Leistungen konnte bisher leider noch nicht erfolgen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, entsprechend der Prüfung der möglichen Zeitschiene der beiden Anbieter die Auswahl und Vergabe vornehmen zu können.

3. Die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Habitatpotenzialanalyse) wurde im Oktober 2023 von Frau Stefanie Hermann, B.Eng. Landschaftsplanung und Streuobstpädagogik erstellt.

Hierbei wurden Habitatstrukturen für Anhang IV Arten und die besonders geschützten Vögel der Vogelschutzrichtlinie erfasst. Baumhöhlen als potenzielle Habitate für Vögel oder Fledermäuse konnten im Eingriffsbereich nicht festgestellt werden. Die Gilde der ubiquitären Gebüschbrüter kann jedoch aufgrund der Sträucher entlang des Marrbachs nicht ausgeschlossen werden. Ein Konflikt mit § 44 Abs. 1 BNatSchG wird durch die Umsetzung der Vermeidungsmaßnahme „M 1: Bauzeitliche Beschränkung“ verhindert (Eingriffe in der Zeit vom 01. März bis 30. September).

Für die weitere Planung der naturnahen Umgestaltung des Marrbachs ist nach § 7 Abs. 2 UVPG, Anlage 1 Nr. 13.18.2, eine UVP-Vorprüfung (Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung) erforderlich.

Das Angebot für diese Leistung beläuft sich auf 1.873,00 Euro brutto.

GR Mank fragte, ob man als Ersatzmaßnahme zur Vergrämung von Tieren wieder Folie auf den betroffenen Feldflächen auslegen muss. Des Weiteren fragte er, ob die Grundstücksfragen geklärt seien, sodass das Geld auch sicher investiert sei. BM Hick verneinte letzteres. Das habe man noch nicht final geklärt. Eine Zusage habe man; man müsse sich noch über die Konditionen einigen. Falls keine Einigung erzielt wird, werde ein Wasserrechtsverfahren angestrengt. Man gehe aber davon aus, dass man das nicht braucht. Die Verwaltung werde jetzt noch einmal in den Austausch mit dem Fördermittelgeber gehen und dann erneut mit dem Eigentümer. Man werde eine Lösung finden.

GRin Soukup fand es gut, dass die Hochwasserschutzmaßnahme nun umgesetzt wird. Sie fragte ebenfalls nach den vorgefundenen Tieren im Habitat, da laut Bericht offenbar keine Vögel festgestellt werden konnten und sie das wundere. Hauptamtsleiterin Friedel spezifizierte, es seien keine besonders geschützten Vögel (nach FFH-Richtlinie) gefunden worden. Nicht besonders geschützte Vögel hätte man schon gefunden. Diese seien aber sozusagen unerheblich.

GR Steck stellte fest, Tragwerksplanungen für Brücken sind teuer. Er fragte, ob es da einen Betrag gebe und ob das Planungsbüro Geitz und Partner nicht einen Planer beauftragen könne und das dann in ihr Angebot preislich miteinbeziehen. BM Hick erklärte, für die Leistungsphasen 1 und 2 habe man zwei Angebote von Planern vorliegen. Diese beliefen sich auf insgesamt circa 10.000 – 15.000 Euro. Details seien darin noch nicht abgestimmt. Das Büro Geitz und Partner berate die Gemeinde bei der Wahl. Bezüglich der Angebote sei jetzt die Frage, wer der Planer die Kapazitäten hat, um das Projekt in der vorgegebenen Zeitschiene zu betreuen.

Folgende Punkte wurden vom Gremium einstimmig beschlossen:

1. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, die Planungsleistungen für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) nach dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, §§ 38 ff. HOAI zu einem Angebotspreis in Höhe von 37.966,38 Euro brutto an das Büro Geitz & Partner GbR in Stuttgart zu vergeben. Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, die erforderlichen hydraulischen Berechnungen nach Aufwand zu einem derzeit geschätzten Angebotspreis in Höhe von 3.800,00 Euro zu vergeben.

2. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 für die Ingenieurs- und Tragwerksplanung für die 3 Brücken/Durchlässe zu vergeben.

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Auftrag für die Erstellung einer Vorprüfung für die Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem Angebotspreis in Höhe von 1.873,00 Euro brutto an Frau Stefanie Hermann, B. Eng.  Landschaftsplanung und Streuobstpädagogik, Zell u. A., zu vergeben.

Neufestsetzung der Richtlinien zur Vereinsförderung

- Beratung und Beschlussfassung

Die Gemeinde Gingen an der Fils fördert die Vereine der Gemeinde gemäß den Richtlinien zur Vereinsförderung aus dem Jahr 1981. Die Richtlinien zur Vereinsförderung wurden über die Jahre laufende angepasst. Zuletzt am 03.03.2009. Aufgrund des ständigen Wandels in der Vereinslandschaft entsprechen die aktuellen Richtlinien aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht mehr dem aktuellen Bedarf. Es wird deshalb vorgeschlagen die Richtlinien zur Vereinsförderung neu aufzustellen. Insbesondere soll in den neuen Richtlinien die Förderungen für Investitionen und die Förderung der Jugendarbeit einer besonderen Bedeutung zukommen. Die bisherige Vereinsförderung sah eine „Sondervereinsförderung“ für Anschaffungen, Baumaßnahmen etc. in Höhe von 2.812 € vor. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Förderung jedoch zu gering. Es wird deshalb eine deutliche Erhöhung vorgeschlagen.

Investitionen zwischen 5.000 € und 12.000 € werden mit 25 % bezuschusst, übersteigende Investitionen werden mit 20 % bezuschusst. Die maximale Förderung beträgt 50.000 €. Die Vereine erhalten aktuell eine jährliche Förderung in Höhe von 18,36 € je Jugendlichen für die laufende Jugendarbeit. Auch hier wird eine Staffelung vorgeschlagen.

18,36 € bis 29 Jugendliche
39,50 € bis 300 Jugendliche
111,44 € ab 301 Jugendliche

Des Weiteren soll in den neuen Richtlinien die Zuschüsse zu Vereinsjubiläen geregelt werden. Hier sind folgende Förderungen vorgesehen.

 

Bis 100 Mitglieder

Bis 200 Mitglieder

Ab 201 Mitglieder

25 Jahre

100€

150€

250€

50 Jahre

175€

250€

500€

75 Jahre

200€

350€

750€

100 Jahre

300€

500€

1.000€

125 Jahre

350€

600€

1.250€

150 Jahre

400€

750€

1.500€

Die in den bisherigen Vereinsförderrichtlinien unter Nr. 2.1 und Nr. 3 aufgeführten Förderungen werden durch privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Musikverein Gingen und dem Schwäbischen Albverein (Ortsgruppe Gingen) ersetzt. Die Nr. 2.2 entfällt.

GR Deger, der in der vergangenen Sitzung am 23.01 beantragt hatte, dass man den Beschluss über die Richtlinien zur Vereinsförderung auf die nächste Sitzung vertagt, um an gewissen Stellen Änderungen vorzunehmen, sagte es war notwendig und gut, dass man das Thema heute noch einmal beraten habe.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils stimmte den in der Anlage 1 angehängten Richtlinien zur Vereinsförderung einstimmig zu.

Erschließung Gewerbegebiet Untere Schorteile V

- Auftragsvergabe Straßenbeleuchtung

Die Tiefbauarbeiten für die Erschließungsarbeiten des Gewerbegebiets Untere Schorteile V wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.11.2023 an die Firma Kurt Gansloser aus Deggingen vergeben. Darüber hinaus ist noch die Erstellung einer Straßenbeleuchtung erforderlich. Die Albwerk GmbH & Co. KG wurde zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebotssumme für die Lieferung und Montage von sechs neuen Lichtmasten inkl. Leuchten, einer Schaltstelle sowie sämtlichen Kabelarbeiten beläuft sich auf 20.981,13 € (brutto).

Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung wurde mit einstimmigem Beschluss zum Angebotspreis in Höhe von 20.981,13 € (brutto) an die Albwerk GmbH Co. KG aus 73312 Geislingen an der Steige vergeben.

Gingener Walderlebnispfad

- Sachstandsbericht, Maskottchen, Namen

Zu a) Im Laufe der Wintermonate wurden durch den beauftragten Baggerbetrieb Abele die Stationen hinsichtlich der Erdarbeiten vorbereitet. Zudem bereiteten die Ehrenamtlichen Paul Gürtler, Herbert Lenz, Friedrich Frey, Evi Wimmer und Nils Wimmer einige Attraktionen für die Stationen vor. So stehen nun ein Holztraktor, ein Waldxylophon, eine Kugelrätselbox, ein Waldmemory sowie ein Hochsitz für Kinder bereit, um an den hierfür vorgesehenen Stellen aufgebaut zu werden. Herr Manfred Scheifele hat, wie beauftragt, heimische Waldtiere geschnitzte, welche von dem Hochsitz aus gesucht werden können. Zudem stehen die beauftragten Firmen Proludic mit der Seilbahn, Nestschaukel, Wackelbrücke und Hüpfpalisaden sowie die Tollerei mit den 3 Kugelbahnelementen zur abgestimmten Auslieferung zuzüglich Montage bereit. Des Weiteren hat die Werbeagentur Tinoversum das Design der Kugelbox, des Waldmemories sowie der weiteren Beschilderung in die Hand genommen. In diesem Zuge wurde ein Maskottchen entwickelt, welches durch den Walderlebnispfad Gingen führen soll. Herr Manfred Scheifele schnitzt dieses Maskottchen für unseren Pfadeinstieg. Der Projektkoordinator Erich Staib wird nun mit der Gemeindeverwaltung und allen Beteiligten den Aufbau planen.

Zu b) Da unser prägendes Tier für den Walderlebnispfad Gingen, das Eichhörnchen ist, hat die Werbeagentur Tinoversum ein Eichhörnchen als Maskottchen entwickelt (siehe Anlage). Das Maskottchen soll den Namen G-Hörnchen tragen, stehend für Gingener -Hörnchen. Einzigartig macht es das Gingener Wappen auf seinem Bauch. Das G-Hörnchen wird die Besucher anhand der Beschilderung durch den Walderlebnispfad führen und so zum Beispiel auch wichtigen Themen wie Jagd Forstwirtschaft und Baumarten erläutern.

Zu c) Bereits bei der Vorstellung der Konzeption wurde bewusst auf einen erfundenen Namen verzichtet. Vielmehr empfand man „Walderlebnispfad Gingen“ für sich sprechend. Inzwischen sind solche Pfade bekannt und jeder kann sich somit unter Walderlebnispfad etwas vorstellen. Es wird damit Spiel, Spaß und Bildung verbunden. Zudem wird eine Suche in entsprechenden Suchmaschinen den Pfad sehr gut auffindbar machen. Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor den Pfad „Walderlebnispfad Gingen“ zu nennen.

GR Mank fand, man hätte dem Maskottchen einen richtigen Namen geben sollen, nicht nur „G-Hörnchen“. BM Hick sagte, man könne das in die Arbeitsgruppe noch einmal mitnehmen. GRin Soukup empfand das Konzept als stimmig.

Folgende Punkte wurden einstimmig beschlossen:

a) Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

b) Das vorgestellte Maskottchen wird seitens des Gemeinderats unterstützt. Bezüglich des Namens G-Hörnchen erfolgt im Arbeitskreis eine weitere Abstimmung.

c) Der Gemeinderat stimmt dem Namen „Walderlebnispfad Gingen“ zu.

Bekanntgaben und Anfragen

- Anschlussunterbringung von Geflüchteten

- Pädagogischer Fachberatungsdienst für Kitas

- Benefizkonzert in der BOSIG-HOHENSTEINHALLE am 19.11.24

- Hundekotbeutel am Unteren Steg

- Spielplatz Barbaragarten

Anschlussunterbringung von Geflüchteten

Derzeit muss die Gemeinde 21 geflüchtete Personen aufnehmen.

Pädagogischer Fachberatungsdienst für Kitas

Die Gemeinde hat für alle kommunalen Ü3-Kitagruppen einen Kooperationsvertrag mit dem Verein „Lernen Fördern Geislingen“ geschlossen. Angesiedelt ist der Verein an der Pestalozzischule in Geislingen. Ab sofort haben die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, sich den pädagogischen Fachberatungsdienst zur Unterstützung zu holen. Dieser Dienst ist ein Qualitätsmerkmal für die Einrichtungen und wird dringend benötigt. Das Angebot der Fachberatung umfasst beispielsweise auf Einzelfälle bezogene Beratung (auch in Zusammenhang mit §8a SGB VIII), Beratungsgespräche mit Eltern, Beobachtung von Kindern im Gruppenalltag oder Information an Elternabenden zu pädagogischen Themen. Die Leistung der pädagogischen Fachberatung wird pro Kitagruppe und Jahr abgerechnet. Es ist vorgesehen, dass die zusätzlichen Kosten sich ab dem neuen Kitajahr September 2024 in den Kitagebühren niederschlagen. Bislang sind die Kosten nicht durch die Elternbeiträge gedeckt, auch nicht anteilig.

Benefizkonzert in der BOSIG-HOHENSTEINHALLE am 19.11.24

Die GR-Sitzung am 19.11 wird auf den Montag 18.11 vorverlegt, da am Dienstag abends ein Benefizkonzert stattfindet.

Hundekotbeutel am Unteren Steg

GR Mank bemerkte, dass sich in den Grünflächen nahe der Fils am Unteren Steg Hundekotbeutel sammeln würden. Er bat darum, die Beutel entsorgen zu lassen.

Spielplatz Barbaragarten

GR Abraham gab Bescheid, dass auf dem Spielplatz am Barbaragarten eine Wäschespinne stehen würde. Er vermutete, jemand Privates habe den Platz beansprucht und bat die Gemeinde um Klärung.

  

Haushaltsreden zum Download im PDF Format:

CDU-FWV
Gingener Liste
SPD-Fraktion
UWG-FW