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Aktuelles aus dem Rathaus
Walderlebnispfad – Die Umsetzung beginnt
Bereits letztes Jahr wurde die Planung für einen Walderlebnispfad in Gingen vorgestellt. Nun geht das Projekt in die nächste Runde. Erfreulicherweise konnte die Gemeinde Gingen zwei Projektkoordinatoren gewinnen. Erich Staib (ehemaliger Förster der Gemeinde Gingen) bringt in diesem Bereich bereits wertvolle Erfahrung mit, da er in Schlat bereits einen Erlebnispfad entwickelt und umgesetzt hat. Jörg Michels (Leiter des Schnapperdörfle ist in den ebenfalls relevanten Themen wie die Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt sowie Forstpädagogik vertraut und eine wertvolle Unterstützung. Sehr engagiert sind Michael Schwarz (Förster der Gemeinde Gingen), unser Ehrenbürger Friedrich Frey (Jäger der Gemeinde Gingen) sowie Paul Gürtler, Herbert Lenz und Frieder Rothermel. Seitens der Gemeinde wird das Projekt von Nicole Bullinger koordiniert.
Bei einem Treffen am 29.07.2022 wurden die Teilprojekte besprochen. Die Umsetzung wird im Herbst dieses Jahres beginnen. Über die Wintermonate sollen die Projekte gebaut werden um so im Frühjahr ihren Platz im Wald einnehmen zu können.
Bericht Einwohnerversammlung am 22.07.22
Am letzten Freitag hatte die Gemeindeverwaltung um 18 Uhr zu einer Einwohnerversammlung eingeladen.
Trotz der hohen Temperaturen war diese mit 65 interessierten Bürgerinnen und Bürgern gut besucht.
Gemeinsam mit dem Kämmerer der Gemeinde Patriz Burger berichtete Bürgermeister Marius Hick mit Hilfe eine Powerpoint Präsentation über aktuelle und zukünftige Themen der Gemeinde.
Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Themen nicht abschließend ist und die Reihenfolge keine Wertung darstellt.
Themen waren u.a. Wohnbauentwicklung Schulstraße, Barbaragarten 2 und Marrbacher Öschle, Konzeptvergabe Mehrfamilienhäuser und verdichtete Wohnformen im Neubaugebiet Schulstraße, Geschosswohnungsbau an der Hindenburgstraße, Städtebauliche Sanierung und Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt, Gewerbeentwicklung Untere Schorteile V, IKG Auen und Untere Steingrube, Generalsanierung Rathaus, Ersatzneubau Hohensteinhalle, Tourismus und Naherholungsprojekte insbesondere Walderlebnispfad Gingen, Mobilitätspunkt Gingen, Kinder- und Schulbetreuung und Schaffung weiterer Betreuungsplätze, Investitionen in die Wasserversorgung, Neubau Pflegehaus St. Barbara, Hochwasserschutz Marrbach, Klimaschutz, Breitbandversorgung, Umgang mit Beschwerden, Sanierung Regenüberlaufbecken mit Fernwirktechnik.
Bürger die keine Gelegenheit hatten selbst an der Einwohnerversammlung teilzunehmen, können die Präsentation auf der Homepage der Gemeinde ansehen.
Einige Bürger nutzten die Gelegenheit Fragen zu stellen. Es wurde nach den Planungen zum Hochwasserschutz Marrbach und einem Regenüberlaufbecken sowie der Trinkwasserversorgung nachgefragt.
Bei der Hochwasserplanung ist die Gemeinde am Anfang der Planungen und wird die Bürgerschaft bis zu einer abschließenden Lösung gerne weiterhin beteiligen. Der Kämmerer erläuterte die Funktion der Regenüberlaufbecken und dass die Trinkwasserversorgung der Gemeinde durch ausreichend Eigenwasser auch bei Stromausfall gesichert ist. Der Bürgermeister konnte ergänzen, dass die geplante Fernwirktechnik mit automatischen Störmeldungen an einem störanfälligen Regenüberlaufbecken in die Testphase geht.
Eine Anwohnerin äußerte sich sehr kritisch zu dem geplanten Geschosswohnungsbau an der Hindenburgstraße 55. Ein anderer Anwohner sah Regelungsbedarf in Bezug auf die nichterlaubte Parknutzung auf einer Wendeplatte.
Ein Bürger äußerte weitergehenden Verkehrslenkungsbedarf in der Uferstraße. Eine Bürgerin bedauerte, dass es beim Mobilitätspunkt keine großen Schließfächer für Koffer gäbe. Hier empfahl der Bürgermeister bei Bedarf Mo-Fr. von 8-17 Uhr auf den Fahrdienst des Schnappermobils zurückzugreifen.
Zusätzlich hatte die Verwaltung an zwei Stationen die Pläne für die städtebauliche Sanierung / Rückbau B10alt sowie Gestaltung des Vorplatz Friedhof sowie aktuelle Pläne zum Ersatzneubau der Hohensteinhalle digital bereitgestellt.
Ein weiterer Gesprächs- und Auskunftsbedarf war nicht gegeben und die Veranstaltung konnte gegen 20 Uhr beendet werden.
Schulwiese offiziell eingeweiht
Am Mittwoch, 20.07.2022 war es endlich soweit und die Schulwiese wurde in kleinem Kreise offiziell eingeweiht. In der Runde trafen sich bei heißen Temperaturen Bürgermeister Hick, Schulleiterin Gröner-Kühn, Mitglieder des Gemeinderates, die Elternbeiratsvorsitzende, die Schulsozialarbeiterin und Beauftrage für die Schulwiese, sowie die fleißigen ehrenamtlichen Helfer vor Ort.
Besonders gewürdigt wurde ein Schüler der dritten Klasse, der im vergangenen Jahr Gewinner des Schulwiesen-Malwettbewerbs wurde. Sein Bild wurde nun als Schulwiesenschild verewigt. Stolz präsentierte er sein Meisterwerk und lauschte den Ausführungen von Bürgermeister Hick und Schulleiterin Gröner-Kühn.
Bürgermeister Hick führte über die Entstehung der Schulwiese am jetzigen Ort aus, nahm Vergleiche mit dem früheren Standort vor und übergab die Schulwiese offiziell an die Schule.
Ein besonderer Dank wurde von Schulleiterin Gröner-Kühn ausgesprochen und galt allen ehrenamtlichen Helfern, die sich nicht nur während der Entstehung, sondern auch beim Bauen der einzelnen Elemente und der Pflege der Pflanzen und Tiere über alle Maße einsetzten und ihre Ideen und ihr Engagement einbrachten und sich auch in Zukunft weiter engagieren möchten.
Auch an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an alle, die zum Gelingen, beim Erhalt und der Weiterentwicklung unserer schönen Schulwiese beitragen.
Vieles, das wir im Alltag bereits nutzen und mit den Schülerinnen und Schülern entdecken können, ist bereits vorhanden. Einiges werden wir aber auch in der kommenden Zeit noch weiterentwickeln.
Für die Schülerinnen und Schüler der Hohensteinschule, sowie für die Kinder der örtlichen Kindergärten ein Mehrgewinn, durch welchen sich viele Kompetenzen entwickeln und stärken können.
Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit und der großen Hitze führen die meisten Gewässer im Landkreis Göppingen nur noch wenig Wasser. Einige Filszuflüsse sind sogar bereits ausgetrocknet. Da auch mittelfristig keine grundlegende Wetteränderung und damit bis auf lokale Gewitterereignisse keine Phase mit umfangreichen, flächendeckenden Niederschlägen zu erwarten ist, erlässt das Landratsamt Göppingen eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs um das Ökosystem Oberflächengewässer zu schützen
- Pressemitteilung (PDF Format)
- Allgemeinverfügung LRA Göppingen 21.07.2022 (PDF Format)
Öffentliche Bekanntmachung LRA Göppingen - untere Flurbereinigungsbehörde
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Eislingen / Süßen (B 10 / B 466)
Landkreis Göppingen
Vorläufige Anordnung
vom 20.07.2022
1. Besitzentzug
Zur Bereitstellung von Flächen für den vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen (Wege- und sonstige Maßnahmen entsprechend dem am 03.11.2008 genehmigten Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) wird vom Landratsamt Göppingen, - untere Flurbereinigungsbehörde -, nach § 36 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) im Flurbereinigungsverfahren Eislingen / Süßen (B 10 /B 466) Folgendes angeordnet:
Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum
12.September 2022
Besitz und Nutzung der Grundstücksflächen vorübergehend für die Dauer der Maßnahme bzw. dauerhaft entzogen, die in den Besitzregelungskarten Nr. 1 und 2 vom 20.07.2022 in blauer (dauerhaft) und violetter (vorübergehend) Farbe bezeichnet sind. Die Besitzregelungskarten Nr. 1 und 2 vom 20.07.2022 sind Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung (Anlage 1).
2. Besitzzuweisung
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Eislingen / Süßen (B 10 / B 466) wird ab
12.September 2022
für den oben genannten Zweck in den Besitz der nach Nr. 1 entzogenen Flächen eingewiesen. Das Besitzrecht erstreckt sich auch auf die von der Teilnehmergemeinschaft zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Anlagen Beauftragten.
Der abgeschobene Mutterboden der entzogenen Flächen geht in den Besitz der Teilnehmergemeinschaft über. Diese bestimmt wie der Boden verwendet wird.
Während des Ausbaus ist die Nutzung noch nicht fertiggestellter Wege nicht zulässig.
3. Flächenrückgabe
Die in den unter Nr. 1 genannten Karten in violetter Farbe dargestellten Flächen werden den Beteiligten nach Beendigung und Abnahme der Baumaßnahmen wieder in Besitz und Nutzung zurückgegeben. Diese Flächen sind von der Teilnehmergemeinschaft vor der Rückgabe durch ordnungsgemäße Rekultivierung wieder in einen bewirtschaftbaren Zustand zu bringen. Der Zeitpunkt der Rückgabe wird den Beteiligten gesondert mitgeteilt.
4. Geldabfindungen für Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen
a) Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen
Für die unter Nr. 1 bezeichneten Flächen wird in der Regel keine Aufwuchs- und Nut-zungsentschädigung gewährt.
In Härtefällen (§ 36 Abs. 1 FlurbG) - wenn die vorübergehenden Nachteile bei einzelnen Teilnehmern das Maß der den übrigen Teilnehmern entstehenden gleichartigen Nachteile erheblich übersteigen - kann auf Antrag eine angemessene Entschädigung gewährt werden.
Anträge auf derartige Entschädigungen können bis spätestens 15.10.2022 beim Landratsamt Göppingen - untere Flurbereinigungsbehörde -, gestellt werden.
Über die Anträge entscheidet das Landratsamt Göppingen - untere Flurbereinigungsbehörde -, nach Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft.
Als Berechnungsgrundlage wird für die bei der Grundstücksinanspruchnahme vorhandenen Kulturen (Aufwuchs) der aktuelle „Schätzrahmen für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen“ des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg, bestimmt. Sofern der Schätzrahmen für einzelne Kulturen keine Werte enthält, wird der Wert unter Beiziehung von Sachverständigen bewertet.
b) Berechtigte
Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung für Härtefälle nach Nr. 4 a) erhalten:
- die Eigentümer der in Anspruch genommenen Flächen, wenn sie diese selbst bewirtschaften,
oder
- die Pächter, nachdem sie das bestehende Pachtverhältnis dem zuständigen Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – angemeldet und entweder durch Vorlage des Pachtvertrags oder bei mündlichem Pachtvertrag durch Bestätigung des Verpächters nachgewiesen haben. Bestehende Pachtverträge werden durch diese Regelung nicht berührt. Die Pächter haben deshalb den vereinbarten Pachtzins weiterhin an die Verpächter zu entrichten. Die Nutzungsentschädigung wird nicht rückwirkend, sondern frühestens für das Wirtschaftsjahr bezahlt, in dem die Anmeldung erfolgt (§ 14 FlurbG).
c) Auszahlung:
Die nach Nr. 4 a) für Härtefälle zu gewährenden Entschädigungen werden über die Teilnehmergemeinschaft ausbezahlt. Diese kann sie gegen Beiträge (§ 19 FlurbG) verrechnen.
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorläufige Anordnung (Nr. 1 und 2) und gegen die Festsetzungen nach Nr. 4 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Göppingen, Sitz: Geislingen eingelegt werden.
(Hinweis: Anschrift der unteren Flurbereinigungsbehörde: Landratsamt Göppingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Gartenstraße 13, 73312 Geislingen oder jede andere Stelle des Landratsamts Göppingen).
6. Begründung:
Das Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung hat mit Beschluss vom 20.12.2000 die Flurbereinigung nach §§ 87 FlurbG angeordnet. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Den vorgesehenen Maßnahmen liegt der Wege- und Gewässerplan vom 29.07.2008 zugrunde, der vom Regierungspräsidium Stuttgart - Landesamt für Flurneuordnung am 03.11.2008 genehmigt worden ist (§§ 18 Abs. 1, 41 und 42 Abs. 1 FlurbG).
Mit dem Vorausbau sollen die geplanten Strukturverbesserungen (z.B. Zusammenlegung) vorbereitet und sichergestellt werden, dass der neue Zustand nach der Planausführung oder der vorzeitigen Besitzeinweisung möglichst schnell greifen kann. Die Neuzuteilung kann in das dann bereits vorhandene Wegenetz besser eingepasst werden. Damit werden auch Bewirtschaftungshindernisse vermieden, die entstehen, wenn das Wegenetz im neuen Bestand hergestellt werden muss. Die planerische Grundlage für den Vorausbau ist gegeben, die finanziellen Mittel stehen bereit.
Zum Ausbau des Wege- und Gewässernetzes müssen die von der vorläufigen Anordnung betroffenen Grundstücke vor der vorläufigen Besitzeinweisung in Anspruch genommen werden. Bei Abwägung des Vorteils durch den frühen Ausbau gegenüber der Beeinträchtigung im alten Grundstücksbestand überwiegen die Gründe für den Vorausbau.
7. Vollziehungsanordnung
Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) (VwGO) wird die sofortige Vollziehung der vorläufigen Anordnung (siehe Nr. 1) angeordnet.
8. Begründung zur Vollziehungsanordnung
Begründung
Die sofortige Vollziehung muss angeordnet werden, da die Ausbauarbeiten ausgeschrieben wurden und die Maßnahmen vor der vorläufigen Besitzeinweisung zum 15.10.2022 umgesetzt sein sollen. Der Übergang auf die Bewirtschaftung der neuen Flurstücke soll möglichst reibungslos erfolgen. Die angedachten Maßnahmen bilden dafür die Voraussetzung. Daher ist die Umsetzung der Maßnahmen dringend geboten. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt daher im überwiegenden Interesse der Teilnehmer. Sie ist somit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO rechtlich begründet und von der Sache her dringend erforderlich.
Hinweise
Die Besitzregelungskarte (siehe Nr. 1) liegt ab sofort einen Monat lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten
- im Rathaus in Eislingen (2. Stock),
- im Bauamt (vor Zimmer 108) im Rathaus in Süßen und
- im Foyer des Rathauses in Gingen während der üblichen Sprechzeiten aus.
Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Karten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2219) eingesehen werden.
Geislingen, den 20.07.2022
gez. Becker D.S.
Sommerferien - Reisezeit Ist Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig?
Um entspannt in den Urlaub reisen zu können, prüfen Sie bitte Ihre Ausweispapiere rechtzeitig auf deren Gültigkeit. Ungültig gewordene bzw. abgelaufene Ausweispapiere können nicht verlängert werden!
Bitte beachten Sie auch, dass alle Kinder ab der Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen.
Die Ausstellung von neuen Personalausweisen und Reisepässen dauert derzeit ca. 2-4 Wochen.
Kommen Sie deshalb rechtzeitig zur Beantragung neuer Ausweisdokumente zum Bürgerbüro ins Rathaus, Zimmer 09.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag persönlich stellen müssen.
Weitere Hinweise:
Für Ihren neuen Antrag benötigen Sie:
- ihren bisherigen Pass/Ausweis
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- die entsprechende Gebühr
- bei Erstantrag eine Geburtsurkunde
Achtung: Sollten Sie zum ersten Mal einen Pass/Ausweis bei der Gemeinde Gingen beantragen und Ihr bisheriger Pass/Ausweis wurde noch in einer anderen Stadt/Gemeinde ausgestellt, benötigen wir zusätzlich noch eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde.
Es gelten folgende Gebühren
Personalausweis:
- 22,80 € für Personen unter 24 Jahre
- 37,00 € für Personen über 24 Jahre
Reisepass/Kinderreisepass:
- 37,50 € für Personen unter 24 Jahren
- 60,00 € für Personen über 24 Jahren
- 13,00 € Kinderreisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
- 6,00 € Verlängerung des Kinderreisepasses um ein Jahr (Pass darf noch nicht abgelaufen sein)
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel. 07162/9606-0.
Öffentliche Bekanntmachung
- Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pflegeheim Haus St. Barbara“ in Gingen a.d. Fils - Öffentliche Bekanntmachung
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Untere Schorteile V“ – 1. Änderung und Erweiterung in Gingen a.d. Fils
Zwei neue Mitarbeiter im Bauhof
Seit Mitte Juni unterstützen zwei neue Mitarbeiter tatkräftig das Team des Bauhofes.
Herr Moro Dabo, der in Göppingen wohnt, hat vom September 2017 bis Januar 2021 eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Gärtner mit Erfolg absolviert und arbeitete bis zum Beginn im Bauhof Gingen in einer Baumschule.
Herr Stefan Unger wohnt in Gingen und hat von 1999 bis 2001 erfolgreich eine Ausbildung zum Tischler abgeschlossen. In den letzten 17 Jahren konnte er viel Erfahrung in einem örtlichen Betrieb sammeln.
Wir begrüßen an dieser Stelle unseren beiden neuen Mitarbeiter sehr herzlich und freuen uns sehr über die neue Unterstützung.
Neues Bauhoffahrzeug in Betrieb genommen
Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 31.05.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gingen an der Fils für das Haushaltsjahr 2022 (Download pdf-Format)